Vollstreckungshaft - da stellt sich dann wenigstens die Frage nach der Dauer der Untersuchungshaft nicht.
Schauen wir mal den Mord genauer an:
Mörder ist, wer
aus Mordlust,
Diesen Punkt wird man wohl streichen müssen. Wer allein ohne Schutz mit einer Waffe einem SEK gegenüber tritt, dürfte eher Lust auf Selbstmord haben.
zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
Dieser Punkt scheidet offensichtlich aus.
aus Habgier
Habgier könnte man hier vielleicht irgendwie hinein deuten, da es ja um "sein" Haus ging, das er behalten wollte, ohne die aufgelaufenen Schulden bezahlen zu wollen (bzw. zu können). Das wäre dann aber eher eine Eisegese als eine Exegese des Gesetzestextes.
oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
"Niedrige Beweggründe" sind ein weites Feld, da fragt sich, was hier in Frage käme. Allerdings müsste die Anklage das Vorliegen dieser niedrigen Beweggründe auch beweisen. Da hier ja klare Ansagen Ursaches vorliegen, die er in verschiedenen Videos verbreitet hat, dürfte sich die Frage der Motive auf die Deutung dieser Ansagen beschränken.
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln
Um den Wittenberger zu zitieren: Ein SEK kommt nicht, um Karten zu spielen oder mit Ursache zu diskutieren. Wer wie Ursache ungeschützt aus dem Haus tritt und eine Waffe offen trägt, hat keinerlei Zeit mehr für irgendeine Art von Tücke, Grausamkeit oder dergleichen. Eine einfache Schusswaffe dürfte auch kein "gemeingefährliches Mittel" darstellen. Ein solches wäre vielleicht gegeben gewesen, wenn Ursache mit einem Sprenggürtel aus dem Haus gekommen wäre.
oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
Welche Straftat hier in Frage käme, ist nicht ersichtlich. Somit dürfte auch dieser Punkt zu streichen sein. Fazit: Eine Anklage wegen Mordes dürfte in der Tat ausscheiden.
Dass die Staatsanwalt beim Landgericht angeklagt hat, deutet aber darauf hin, dass sie eine Strafe von vier Jahren oder mehr erwartet. Das gibt der Strafrahmen bei Totschlag auch her.
Wir dürfen nicht vergessen, dass Ursaches Verhalten in erster Linie ihn selbst gefährdete. Es wurde ja bereits vermutet, dass er "suicide by cop" im Sinne hatte und gerne ein "Märtyrer" geworden wäre. Darauf könnte auch sein Verhalten nach der Tat, die Ablehnung weitergehender medizinischer Hilfe hindeuten.
Allerdings habe ich ein Haar in der Suppe gefunden, und zwar das Bild der Verletzungen Ursaches:
Auf dem Krankenhaus-Bild, das flugs verbreitet wurde, ist erstens eine Bandage am rechten Arm zu sehen, genau da, wo später auf dem Gefängnis-Bild der externe Fixator zu sehen ist. Dann ist ein Verband an der rechten Schulter, und zwar an der Schmalseite, zu sehen. Unter der rechten Achsel ist ein weiterer Verband deutlich sichtbar, wiederum auf der Flanke.
Dies deutet darauf hin, dass er die ernstesten Verletzungen auf der rechten Körperseite, und zwar in der Flanke erhalten hat.
Auf dem bekannten Krankenhaus-Bild und auf einem zweiten, auf dem sein Rücken zu sehen ist, hat er aber noch eine kleine Verletzung über der rechten Brustwarze, einen Verband auf dem Rücken etwa in Höhe dieser Verletzung, weiter ist auf der linken Seite an der Schulter eine Narbe zu erkennen.
Mir scheint, dass diese Verletzungen, so weit ich sie erkennen kann, kein rechtes Bild ergeben. Wurde bisher nicht davon ausgegangen, dass er sich dem SEK frontal gestellt hat? Dann wären aber doch Wunden auf der Brust anzunehmen, genau da, wo er keine Verbände hat, jedenfalls keine sichtbar sind. Wäre er in den Bauch getroffen worden, der unter der Decke versteckt ist, hätte er vermutlich nicht überlebt.
Die erheblichen Verwundungen auf der rechten Körperseite, und zwar weitgehend in der Flanke, könnten aber erklärt werden, scheint mir, wenn man annimmt, dass Ursache dem SEK nicht frontal gegenüber getreten ist, sondern in einer Stellung, die früher m. W. auch bei deutschen Polizeidiensten gelehrt wurde: mit ausgestrecktem rechtem Arm mit der rechten Flanke zum Gegner gewendet. Der Vorteil dieser Haltung liegt darin, dass dem frontalen Gegner eine fast um die Hälfte verkleinerte Zielfläche dargeboten wird. (Ein SEK oder eine andere gut ausgerüstete Einheit nimmt eine solche Stellung natürlich nicht ein, da Schutzwesten u. dgl. gerade an den Flanken verwundbar sind.)
Und nun zurück zum Haar in der Suppe: Wenn Ursache so gestanden hätte, dann könnte dies den Schluss zulassen, dass er sich zu schützen versuchte und überleben wollte, also nicht die Absicht hatte, sich töten zu lassen. Doch das ist nun alles Spekulation, die nur auf der Betrachtung dreier Bilder beruht.