Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 243940 mal)

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Offline mitwisser

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1650 am: 10. Oktober 2016, 20:21:49 »
Facebook: Amt für Menschen
Thorsten Burzlaff
Interview Detlef
Interview Sandra
Guckst du dort

DER Mann für alle Fälle!

Fährt auch den Ur-Audi.





« Letzte Änderung: 10. Oktober 2016, 21:18:12 von mitwisser »
Wissen ist Macht! Doch nix wissen macht nix!
 

Offline Aloysius

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1651 am: 11. Oktober 2016, 11:38:34 »
Frage:
Ist Thorsten Burzlaff der neue Macker von Sandra??!
Der ist doch jedes Wochenende auf dem neuen Grundstück.
Jetzt haben sie im Garten aufgeräumt, die alten Spuren vom 24. August beseitigt.
Sprichwörtlich "verbrannt"!

Habe das Gefühl, du könntest das eine oder andere Video oder Foto machen, um die Situation plastischer darzustellen. Natürlich nicht von deinem eigenen Grundstück aus, das wäre dann leicht nachvollziehbar und im Weiteren potentiell unangenehm, wenn die Urer rabiat werden sollten, mal wieder.

Vielleicht drehen mit einer Drone? Das würde sicher zu äußerst unterhaltsamen Eindrücken im Freistaat führen
 

Offline Scrub

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1652 am: 11. Oktober 2016, 23:17:01 »
Frage:
Ist Thorsten Burzlaff der neue Macker von Sandra??!
Der ist doch jedes Wochenende auf dem neuen Grundstück.
Jetzt haben sie im Garten aufgeräumt, die alten Spuren vom 24. August beseitigt.
Sprichwörtlich "verbrannt"!

Das würde mich so gar nicht wundern. Thorsten der Tröster in der Not....
 

Offline Wittenberger

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1653 am: 12. Oktober 2016, 19:33:01 »
Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet zum aktuellen Stand: http://www.mz-web.de/24882082
 
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1654 am: 13. Oktober 2016, 07:39:44 »
Sofern die Recherchen der MZ korrekt waren, handelte es sich offenbar nun doch "nur" um eine Schreckschusswaffe (oder etwas ähnliches). Sonst bräuchte es m.E. kein Gutachten, das feststellen soll "wie gefährlich die Waffe war".
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1655 am: 13. Oktober 2016, 11:26:13 »
Sofern die Recherchen der MZ korrekt waren, handelte es sich offenbar nun doch "nur" um eine Schreckschusswaffe (oder etwas ähnliches). Sonst bräuchte es m.E. kein Gutachten, das feststellen soll "wie gefährlich die Waffe war".

Nicht unbedingt. Es sagt nur, dass es sich nicht offensichtlich um eine mit regulärer Munition geladene Standardschusswaffe handelt. Es kommen mehrere Konstellationen in Betracht: Entweder eine "normale", bekannte Waffe, bei der unklar ist, welche Munition verwendet wurde. Oder eine von der Konstruktion her grundsätzlich harmlose Waffe, die aber "aufgebohrt" wurde und die somit potentiell gefährlich ist, wobei unklar ist, wie gefährlich sie im konkreten Einsatz war (unter anderem dürfte sich dann die Frage stellen, ob die Waffe überhaupt das Potential hatte, unter normalen Umständen zu töten/wie wahrscheinlich schwerwiegende Verletzungen bei der Anwendung waren). Schließlich ist es auch möglich, dass die Staatsanwaltschaft das Potential der Waffe einfach nicht ausreichend fachkundig beurteilen kann, weil es sich zum Beispiel um ein altes oder außergewöhnliches Modell handelt, mit dem sie selten oder nie zu tun hat und daher - auf Nummer sicher - ein Gutachten anfertigen lässt, damit der Prozess "wasserdicht" ist.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1656 am: 13. Oktober 2016, 11:39:18 »
Oder die Waffe war mit einer dafür nicht vorgesehenen Munition geladen. Oder es handelte sich um Platzpatronen, vielleicht um einen Typ mit Deckel, der, jedenfalls auf kurze Entfernung, wie ein Geschoss wirken kann, oder ...
Da gibt es viele denkbare Möglichkeiten.
Da ich weder Hellseher noch Prophet noch auch allwissend bin, warte ich bei solchen Fragen lieber das Ergebnis der Untersuchung ab.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1657 am: 13. Oktober 2016, 12:19:05 »
Wobei es in meinen Augen wurscht ist.
Er hat (das dürfte wohl unbestritten sein) eine Waffe oder einen täuschend waffenähnlichen Gegenstand auf Beamte gerichtet, nachdem er öffentlich bekannt gegeben hatte, dass er ein Blutbad anrichten will.
Sofern nicht der begründete Verdacht besteht, dass die Beamten mit Sicherheit wussten, dass es sich nur um einen Gegenstand handelt, von dem keine Gefahr ausgehen kann (Beispiel: Der Ur-Mensch hätte sich vor den Augen der Beamten von einem Baum einen Ast abgebrochen, ihn auf sie gerichtet und "peng" gesagt), sehe ich überhaupt keinen Grund, einen Verstoß gegen das Gebot des Selbstschutzes anzunehmen.
Insofern dient es m.E. rein der vollständigen Aufklärung des Falls bzw. auch der Bemessung einer späteren Strafe - falls die Waffe tödliche Wirkung gehabt haben könnte und die Beamten damit bedroht wurden, dürfte das etwas anders gewichtet werden, als wenn es nur eine Spritzpistole oder ein Deko-Zigarettenanzünder gewesen wäre. Denn dann ist davon auszugehen, dass er eine Körperverletzung oder Tötung mindestens in Kauf genommen hat.

Aber das ist nur etwas laienhafte Schwurbelei von mir...   :D
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1658 am: 13. Oktober 2016, 13:40:22 »
Der deutsche Gesetzgeber  hat 2008 den § 42a ins Waffengesetz eingefügt, durch den u.a. das Führen von sogenannten Anscheinswaffen verboten wurde, d.h. von Spielzeugwaffen, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. Begründung dafür war, dass man verhindern wollte, dass Polizeibeamte auf Menschen feuern, die derartige Anscheinswffen mit sich herumschleppen bzw. auf Polizisten richten. Wenn jemand aber dumm genug ist, es dennoch zu tun, kann das natürlich zu dem bekannten Ergebnis führen.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1659 am: 13. Oktober 2016, 18:07:48 »
Dem Artikel konnte ich auch entnehmen, dass ein Sympathisant aus der U-Haft entlassen wurde, nachdem er endlich einen Wohnsitz nachweisen konnte.

Die Deppen hatten doch nach d m Zugriff eine Vermisstenmeldung rausgegeben. Wie hieß der Kerl nochmal...
Die Zahl p=0,2732 wird von Detlef Konagel die Plichta-Konstante genannt, weil Peter Plichta sie in der Geometrie entdeckte (Detlef Konagel, "Murmelmathe")
 

Offline Gutemine

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1660 am: 13. Oktober 2016, 19:17:18 »
Dem Artikel konnte ich auch entnehmen, dass ein Sympathisant aus der U-Haft entlassen wurde, nachdem er endlich einen Wohnsitz nachweisen konnte.

Die Deppen hatten doch nach d m Zugriff eine Vermisstenmeldung rausgegeben. Wie hieß der Kerl nochmal...

Das war der Daniel (Nachnamen hatten wir auch schon), "Kommisar für Menschenrechte" und "Dipolmat" von Sürmeli.

Nachtrag.
Habs gefunden, Daniel Philipp. Hier findest Du einiges über ihn
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=2767.msg94749#msg94749
« Letzte Änderung: 13. Oktober 2016, 19:19:36 von Gutemine »
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1661 am: 14. Oktober 2016, 16:19:13 »
Wobei es in meinen Augen wurscht ist.
Er hat (das dürfte wohl unbestritten sein) eine Waffe oder einen täuschend waffenähnlichen Gegenstand auf Beamte gerichtet, nachdem er öffentlich bekannt gegeben hatte, dass er ein Blutbad anrichten will.
Sofern nicht der begründete Verdacht besteht, dass die Beamten mit Sicherheit wussten, dass es sich nur um einen Gegenstand handelt, von dem keine Gefahr ausgehen kann (Beispiel: Der Ur-Mensch hätte sich vor den Augen der Beamten von einem Baum einen Ast abgebrochen, ihn auf sie gerichtet und "peng" gesagt), sehe ich überhaupt keinen Grund, einen Verstoß gegen das Gebot des Selbstschutzes anzunehmen.

Der deutsche Gesetzgeber  hat 2008 den § 42a ins Waffengesetz eingefügt, durch den u.a. das Führen von sogenannten Anscheinswaffen verboten wurde, d.h. von Spielzeugwaffen, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen.

Hier kommen mehrere Sachen durcheinander.

Es ist richtig, dass es für die Handlungen des SEK (bzgw. der Polizei allgemein) keine Rolle spielt, ob das eine echte Waffe oder eine Schreckschusswaffe oder eine Anscheinswaffe ist. Wer die nach Anruf nicht sofort ablegt, sie erkennbar auf Menschen richtet - ich hatte das schon mehrfach erklärt.

Bezogen auf die zu ahndende Straftat dürfte die konkrete Art der Waffe sehr wohl eine Rolle spielen.

§42a regelt das Führen von Anscheinswaffen. Dieser Paragraf greift meiner Meinung nach nicht in der eigenen Wohnung und auf eigenem umfriedeten Gebiet.
 

Offline Pantotheus

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1662 am: 14. Oktober 2016, 16:48:05 »
Das Gutachten wurde, wenn ich das richtig gelesen habe, zu dem Zweck in Auftrag gegeben, die Gefährlichkeit der Waffe zu ermitteln. Für das Vorgehen eines SEK oder MEK spielt die Art der Waffe zunächst keine Rolle: Was wie eine Waffe aussieht, wie eine Waffe geführt wird und nicht nach Aufforderung niedergelegt wird, wird sicherheitshalber als scharfe und möglicherweise tödliche Waffe angesehen. Das rechtfertigt dann auch eine Schussabgabe, um den Waffenträger unschädlich zu machen.

Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass es eine Gutachtens bedarf, um herauszufinden, ob es sich um eine prinzipiell scharfe Waffe oder um eine Schreckschusswaffe handelt. Wenn man eine Waffe erst einmal in Händen hält und sie genau betrachten kann, ist dies sehr schnell erkennbar. Zudem gibt es Typ-Tafeln und Verzeichnisse von Waffen, die auch den entsprechenden Kategorien des Waffenrechts zugeordnet sind oder damit leicht diesen zugeordnet werden können.

Wozu also dieses Gutachten? Die Antwort werden wir spätestens beim Prozess erhalten.
Ich sehe - spekulativ - vorerst zwei Gründe:
Erstens kann es sich um die übliche Ballistische Untersuchung handeln, die u. a. auch sicherstellen soll, welche Geschosse aus welchen Waffen abgefeuert wurden. Das dürfte hier, unter Beobachtung der Öffentlichkeit und gerade angesichts der Behauptungen, es seien sieben Schüsse auf Ursache abgegeben worden, durchaus sinnvoll sein, um jeden Zweifel auszuschließen. Ich sage hierzu nur: Bad Kleinen. Das unabhängige Ballistische Gutachten bestätigte entgegen der Absicht der Familie, dass das tödliche Geschoss aus der eigenen Waffe stammte und dass nach Lage der Waffe und des aufgesetzten Schusses nur ein Selbstmord in Frage kam.
Zweitens ist denkbar, worauf ich bereits in früheren Beiträgen hinwies, dass Ursache eine Waffe verwendet hat, die zwar nicht "scharf" war, aber trotzdem gefährlich sein könnte. Auch eine scharfe Waffe, die mit Platzpatronen oder mit einer für diese Waffe nicht vorgesehenen Munition geladen war, ist denkbar. Wenn das Kaliber und die äußeren Abmessungen einer Patrone einigermaßen stimmen, kann auch eine an sich nicht passende Munition verschossen werden. Je nach dem kann aber z. B. ein erheblicher Gasdruckverlust eintreten, der Schussweite, Durchschlagskraft und Zielgenauigkeit stark mindert. Selbst eine Eigengefährdung ("Rohrkrepierer") ist denkbar. Platzpatronen stellen je nach Modell ebenfalls eine Gefährdung dar. Zum Beispiel gibt es Patronen, die einen "Deckel" an der Stelle haben, an der bei scharfer Munition das Geschoss säße. Solche "Deckel" können u. U. einige Meter weit fliegen und erhebliche Verletzungen verursachen. Natürlich kann auch an der Waffe etwas verändert worden sein. Selbst eine Gaspistole oder reine Schreckschusswaffe kann, je nach Art und der Entfernung zum Gegenüber, noch gefährlich sein, zumindest zu Verletzungen führen. Ich habe mir selbst einmal den Luxus geleistet, eine Berloque zu kaufen, die angeblich kleinste Pistole der Welt, die noch nicht einmal waffenerwerbsscheinpflichtig ist. Aber ja, auch eine Berloque kann noch gefährlich sein.

Das deutsche Recht unterscheidet zwischen Körperverletzung, gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Weiter könnte auch eine Tötungsabsicht bestanden haben. Hinzu kommt die Frage, ob es sich um einen Versuch handelte oder um einen untauglichen Versuch. Jemanden mit einem vom Baum abgebrochenen Ast zu erschießen, stellt sicherlich einen untauglichen Versuch dar. Verwendet jemand aber eine Waffe, die irgendwas zwischen bloßer Anscheinswaffe und scharfer Waffe ist, muss natürlich geklärt werden, welche Schadwirkung sie tatsächlich erzielen kann. Nur so ist die damit versuchte Tat dann in die nach der Gefährlichkeit eingestufte Skala der Straftatbestände einzustufen.
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1663 am: 14. Oktober 2016, 17:47:49 »
So sehe ich das ebenfalls.
Sollte es sich um einen Gegenstand handeln, von dem keine tödliche Gefahr ausgeht, wäre der etwaige Vorwurf einer Tötungsabsicht vom Tisch.
 

Offline Scrub

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1664 am: 14. Oktober 2016, 23:48:04 »
Quelle FB Donatus:

http://youtu.be/fqBJRSmK_rE


Und noch ein Aufruf zur Demo für Mr Germany:

http://www.youtube.com/watch?v=8S0ePjLAZBc&sns=em

30 Zusagen auf FB und die Oertel haben sie eingeladen.

Interessant ist auch der "Vergleich" zwischen dem Terroristen und Ursache!
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2016, 00:21:57 von Scrub »