Jein. Wenn die Eheleute wirklich gesamtschuldnerisch gehandelt haben, ist das korrekt. Wir wissen aber faktisch nicht genug über die Finanzen der Eheleute, um das beurteilen zu können. Es kann durchaus sein, dass der Großteil oder sogar alle Schulden lediglich Adrian betreffen.
Na ja, auch von gesamtschuldnerisch eingegangenen Verbindlichkeiten wird man nach erfolgreichem Insolvenzverfahren befreit. Da bleibt dann der andere Ehegatte allein drauf sitzen, es sei denn, er geht auch in die Privatinsolvenz.
@A.R.Schkrampe Scheiden lassen muss Miss Ex-Germany sich auch nicht unbedingt, um sich zu entschulden. Ob sie durch einen solchen Schritt eventuell ihr Leben aufräumen kann, ist eine andere Frage. Bei Adrian fällt die Prognose seiner weiteren Entwicklung leider nicht so toll aus. Es ist unwahrscheinlich, dass der dereinst total geläutert aus dem Knast kommt und zu einem "normalen" Leben zurückfindet.
Bei Ursaches ist der größte Schulden-Bestandteil - so viel wird man schon sagen können - der gemeinsame Kredit bei der Volks- und Raiffeisenbank Zeitz. Ich kenne wirklich keine Bank, die einen Kredit an nur einen Ehegatten vergibt, wenn da ein zweiter, relativ junger, arbeitsfähiger Ehegatte vorhanden ist, der sich im Darlehensvertrag mit verpflichten kann. Das gilt erst recht, wenn der ganze Kredit selbst bei zwei Gesamtschuldnern von Anfang an so solide kalkuliert war, dass Sandras Eltern/Adrians Schwiegereltern als Bürgen hinzugebeten werden mussten.
Dass den Beiden das Grundstück bis zum Moment des Zuschlags in der Zwangsversteigerung gemeinsam je zur ideellen Hälfte gehört hat, ergibt sich aus einem Detail der gerichtlichen Anordnung der Zwangsversteigerung, welche hier schon von
@Gutemine gepostet wurde. Denn da wurden zwei halbe Miteigentumsanteile versteigert. Bei nur einem Eigentümer würde es 1/1-Eigentumsanteil heißen.
Schließlich spricht auch die Bürgschaft dafür, dass Sandra am Grundstück und an dem Kredit "auf Augenhöhe" mit Adrian beteiligt war. Kaum anzunehmen, dass der wenig einsichtige Schwiegervater und die offenbar recht kampflustige Schwiegermutter sich allein für den Hauptgewinn ihrer Tochter verbürgt hätten.
Darauf jetzt erstmal zwei Halbe.