Beim Normalfall der Zugewinngemeinschaft (einen anderen Güterstand muss man ehevertraglich vereinbaren) haften Ehegatten nicht immer und automatisch als Gesamtschuldner für die aufgenommenen Verbindlichkeiten. Hiervon gibt es einige wenige, gesetzlich geregelte Ausnahmen. So haften Ehegatten, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, als Gesamtschuldner für die entstandene Steuerschuld.
Wobei es auch hier reicht, daß ein Ehepartner die getrennte Veranlagung verlangt, bevor der Steuerbescheid rechtskräftig wird.
Eine weitere Ausnahme ist die sogenannte Schlüsselgewalt (§ 1357 BGB). Bei Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfes, die ein Ehegatte tätigt, wird der andere Ehegatte mit verpflichtet. Das sind Geschäfte, die im ehelichen Alltag anfallen und für den Lebensunterhalt der Familie erforderlich sind.
Aber auch in dem Bereich sind Schulden in ausreichendem Umfang angefallen. Daß an Frau Ursache die Schulden beim Abwasserverband vorbeigelaufen sein sollen, kann ich mir schon noch vorstellen. Bei den Kindergartengebühren wird es da aber schon ein bißchen sehr eng mit dem Verständnis dafür, daß es da für die Mutter Überraschungen gegeben haben soll.
Ansonsten kann eine Gesamtschuld der Ehegatten immer nur durch vertragliche Vereinbarung entstehen. Bei den schon erwähnten Immobilienkrediten ist es in der Praxis so, dass diese an Ehegatten nur vergeben werden, wenn beide Ehegatten sich vertraglich als Gesamtschuldner zur Rückzahlung verpflichten.
Wovon sicherlich nicht abgesehen wurde, wenn auch ihre Eltern noch als Bürgen benötigt wurden.
Letztendlich wird es davon abhängen, wie sie sich im Job aufführt. Wenn sie da einigermaßen kompetent und zuverlässig ist und mit ihren Vorgesetzten klarkommt (=mit Autorität/Hierarchien leben kann), werden auch Schulden nicht das große Problem sein. Durch solche Kassen gehen schließlich keine Unsummen, zudem werden Kassen normalerweise auch mindestens täglich abgerechnet. Sie wird sich also sehr gut überlegen, ob sie für 500,- oder 1.000,- Euro, die sehr schnell auffallen und bei denen sie definitiv verdächtigt werden wird, ihren Job riskiert. Zumal das Geld nicht wirklich relevant zum Schuldenabbau beiträgt und so ein Strafverfahren wegen Diebstahl oder Unterschlagung auch nicht schön ist. Mal abgesehen davon, dass sie mit einer Vorstrafe wegen Vermögensdelikten definitiv keinen Job mehr bekommen würde.
Einzelhandel mit angestellten Kassierern gibt es schon länger und auch Erfahrungen mit Kassendifferenzen. Arbeitet jemand in einem Filialunternehmen und nicht bei einem inhabergeführten Einzelgeschäft, dann gibt es dazu Richtlinien und in der Filiale einen Vorgesetzten, der in Personalangelegenheiten vielleicht noch angehört, aber keine Entscheidungsbefugnis hat. Und aus gutem Grund wird niemand mehr zugunsten von Kollegen seine eigenen Dienstpflichten verletzen.
Desweiteren haben wir hier ein Konvolut von Gläubigern und Schulden, die in der Versteigerung mit ihren Forderungen runtergefallen sind. Man kann also nicht die Gesamtschuld in den Vordergrund stellen, sondern muß sich jedes einzelne Schuldverhältnis und das Verhalten des jeweiligen Gläubigers separat anschauen. Beispiel: Der Stromversorger kann den Sperrkassierer schicken, sobald die Außenstände die Grenze von 100 Euro überschritten haben. Die Bank hält da noch lange die Füße still.
Es kommt also weniger auf die konkrete Höhe der Verbindlichkeiten, sondern darauf an, welchen psychischen Druck der jeweilige Gläubiger zur Realisierung seiner Forderungen aufbaut und ob man dem Stand hält.
Sagen wir mal so, sie praktiziert nicht aktiv das Reichsdeppentum. Aber sie wiederholt in diesem Clip
https://www.youtube.com/watch?v=K6Q2m3r_o6w
die Argumentation ihres Mannes und steht voll hinter ihm. Ich habe dazu noch kein feststehendes Urteil, ich will diesen Aspekt jedoch nochmal in Erinnerung rufen.
Und dass sie Adrian als Ehefrau im Interview verteidigt kann ich nachvollziehen, auch wenn es ein wenig schwer fällt.
Das ginge dann aber auch anders, als sich seine Ansichten zueigen zu machen (falls man sich des Reichsverwesers erstem Eindruck anschließen muß).