Autor Thema: Adrian Ursache - Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik  (Gelesen 243870 mal)

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Offline KarlKlammer

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1215 am: 5. September 2016, 15:46:26 »
Soweit ich gelesen habe, Arbeit sie in irgendeiner Modeboutique in einer grösseren Stadt in der Nähe. Ich wüsste nicht, warum sie ihren Job verlieren sollte. schliesslich ist nicht bekannt, dass sie sich dort etwas hat zuschulden kommen lassen. Ich glaube ihr sogar, wenn sie sagt, dass ihr der Beruf Spass macht.

Vielleicht hat ja wenigstens sie eine Zukunft, also ein Leben ohne Reichsbürgerblödsinn. Wäre ihr und den Kindern zu wünschen.

Es kommt immer auf den Arbeitgeber an, aber sich mit völlig unsinnigen Aussagen in die Öffentlichkeit zu begeben kann (!) durchaus einen Kündigungsgrund darstellen. Hat man in den vergangenen Monaten sehr schön bei den Leuten gesehen, die im Internet unter ihrem Klarnamen radikal gegen Flüchtlinge gehetzt haben (und dabei nicht zwingend die Grenze zur Volksverhetzung überschritten haben müssen) und daraufhin fristlos gekündigt wurden - mit Billigung der Arbeitsgerichte.

Im Regelfall liegt den bisher von den Arbeitsgerichten entschiedenen Fällen zwar eine Konstellation zugrunde, bei der sich mit ein paar Klicks Rückschlüsse auf den Arbeitgeber ziehen ließen (etwa, weil der Arbeitgeber im Facebook-Profil genannt wurde). Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber auch ohne explizite Nennung seines Namens Imageprobleme befürchtet. So ganz unbekannt ist der Fall ja nicht und sie hat immerhin Kundenverkehr, weswegen die Wahrscheinlichkeit des Wiedererkennens nicht ganz gering ist. Wenn ich die Dame als Arbeitgeber loswerden würde, wäre das mein Hebelpunkt: Sie bewegt sich freiwillig öffentlichkeitswirksam in der Reichsbürgerszene, mein Unternehmen ist selbstverständlich offen, tolerant und erkennt den Bestand der Bundesrepublik an, was sie tut ist potentiell geschäftsschädigend, ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt vor, weil es mir unzumutbar ist, sie bei solchen Auftritten (selbst wenn diese in der Freizeit liegen) weiter zu beschäftigen.

Ich hoffe allerdings für sie, dass sie sich von dem ganzen Schwachsinn löst und auf dem Boden der Realität ankommt - und ein fehlender Job ist der Resozialisierung in der Realität abseits vom Reichsbürgerunsinn nicht förderlich.

[edit]

Ich bin davon ausgegangen, dass sie Kundenverkehr hat; bei genauerer Überlegung ist das zwar sehr wahrscheinlich, aber nicht zwingend. Ich gehe an dieser Stelle einfach davon aus, bei einer reinen Bürotätigkeit greift meine Argumentation jedoch nicht mehr.
« Letzte Änderung: 5. September 2016, 15:49:42 von KarlKlammer »
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1216 am: 5. September 2016, 15:50:50 »
Wobei die Frage ist, ob der Arbeitgeber sie loswerden *will*. Dass er es mit dem Vorwand wohl könnte, sehe ich genau so. Inwieweit es durch Imageprobleme zu Umsatzeinbußen kommt, und ob deren Ausmaß und Dauer den Aufwand und die Kosten einer Personalsuche mit Einarbeitung aufwiegt, können wir nicht beurteilen. Solange es nicht auf die Arbeitsleistung durchschlägt, würde ich als Arbeitgeber auch solche Leute behalten, wenn sie ihren Job gut machen.
Jungs, das mag in eurem Kopf Sinn ergeben aber wir sind hier draußen!
 
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Offline Pirx

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1217 am: 5. September 2016, 16:04:54 »
Hierüber bin ich zufällig gestolpert:
http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=879518&identifier=4f0df475d3d5daac04206302beacf814
Spoiler
Landgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 023/2016

Halle (Saale), den 2. September 2016

(LG HAL) Zwangsräumung in Reuden: Gerichtsvollzieher handelte korrekt

Im Hinblick auf die teils unterschiedlichen öffentlichen Darstellungen der Hintergründe und des Ablaufs der Zwangsräumung in Reuden am 24.08.2016, in deren Verlauf der Hauseigentümer Adrian U. angeschossen wurde, wird auf folgendes hingewiesen:

 

    Grundlage der Zwangsvollstreckung sind rechtskräftige Vollstreckungstitel, also gerichtliche Urteile oder Vollstreckungsbescheide oder aber vollstreckbare behördliche Bescheide. Durch diese Vollstreckungstitel wird ein Schuldner in vollstreckbarer Weise verpflichtet, eine Zahlung zu leisten.

    Kommt der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nach, können die Gläubiger auf dieser Grundlage die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners betreiben. Die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück erfolgt in der Regel durch Zwangsversteigerung. Dabei wird das Grundstück am Amtsgericht versteigert und durch gerichtlichen Zuschlagsbeschluss dem Meistbietenden als neuem Eigentümer zugewiesen. Dieser Zuschlagsbeschluss verleiht dem neuen Eigentümer das Recht, das Grundstück in Besitz zu nehmen und erforderlichenfalls durch einen Gerichtsvollzieher zwangsweise räumen zu lassen.

    Zuständig für die Zwangsräumung ist der Gerichtsvollzieher, ein Justizbeamter. Dieser hat die Räumung ohne inhaltliche Prüfung der zugrundliegenden Forderungen und Ansprüche durchzusetzen und ist allein für die ordnungsgemäße Durchführung der Zwangsräumung verantwortlich. Ist mit Widerstand des bisherigen Eigentümers zu rechnen, kann der Gerichtsvollzieher die Unterstützung der Polizei in Anspruch nehmen, die dann über die Einzelheiten des erforderlichen Einsatzes aufgrund einer eigenen Einschätzung der Bedrohungslage eigenverantwortlich entscheidet.

    So verlief es auch im Falle des Grundstückes in Reuden: Weil der bisherige Eigentümer gegenüber einer Vielzahl von privaten und öffentlichen Gläubigern seinen Zahlungspflichten in Höhe von rund 150.000,00 Euro nicht nachgekommen war, war das Grundstück bereits vor mehreren Wochen zwangsversteigert und einem neuen Eigentümer zugeschlagen worden. Der bisherige Eigentümer war dann wiederholten Aufforderungen zur Räumung nicht nachgekommen, so dass der neue Eigentümer beim zuständigen Amtsgericht die Zwangsräumung beantragt hatte. Weil es bereits im Vorfeld auf einigen Seiten und Foren im Internet zum Teile massive Drohungen und Aufrufe zu Gewalt gegen den Gerichtsvollzieher gekommen war, nahm der Gerichtsvollzieher polizeiliche Unterstützung in Anspruch. Die von dem Gerichtsvollzieher durchgeführte Zwangsräumung war somit die gesetzlich gebotene Handlungsweise.
[close]

Schön zusammengefasst. Die "Und-alles-nur-wegen-4000-Euro"-Fraktion wird allerdings aufgrund ihrer kognitiven Einschränkungen nicht in der Lage sein, den Inhalt der Pressemitteilung zu erfassen und zu verarbeiten.
« Letzte Änderung: 5. September 2016, 16:06:53 von Pirx »
 
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dtx

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1218 am: 5. September 2016, 16:13:41 »
Generell ist man eigentlich nicht so begeistert, Leute mit akuten Geldproblemen (die sich ja nun in die Öffentlichkeit gedrängt haben und mit der Versteigerung lange nicht aus der Welt sind) an eine Ladenkasse zu lassen. Und das ist kein Sozialkaufhaus, da gehen schon nennenswerte Beträge über den Tisch.

Desweiterenn darf man nicht vergessen, daß die in der Pressemitteilung des LG Halle (Saale) genannten 150.000 Euro an Gläubigerforderungen längst noch nicht das Ende der Fahnenstange sind. Auf die Ursaches kommen noch die Räumungskosten und die Kosten des Strafverfahrens zu, die bislang nur noch nicht zu beziffern sind.
« Letzte Änderung: 5. September 2016, 16:20:23 von dtx »
 
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Offline Don

Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1219 am: 5. September 2016, 16:30:08 »


Desweiterenn darf man nicht vergessen, daß die in der Pressemitteilung des LG Halle (Saale) genannten 150.000 Euro an Gläubigerforderungen längst noch nicht das Ende der Fahnenstange sind. Auf die Ursaches kommen noch die Räumungskosten und die Kosten des Strafverfahrens zu, die bislang nur noch nicht zu beziffern sind.

Die Ursaches? Plural? Ich würde mal behaupten, Herr Ursache dürfte für die nächsten Jahre aus dem Verkehr gezogen sein. Da kann er als Person oder als Mensch im Knast hocken oder Hofgänge verweigern solange er möchte.
 

Offline Scrub

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1220 am: 5. September 2016, 16:34:06 »
Als Arbeitgeber würde ich es für mein Image und auch was das Vertrauensverhältnis angeht in der Regel für problematisch halten, sie weiter zu beschäftigen.

Auch das Jugendamt müsste in meinem Augen genau hinschauen. Solange Mister Germany im KKH oder/und in Haft ist, ist die Situation wohl nicht bedenklich, aber wenn er raus kommt, ändert sich die Situation erheblich.
Er hat sich im Video so ausgedrückt, dass man ihm einen erweiterten Suizid unterstellen könnte, wenn er nicht zu seinem Recht ( in seinem Augen ) kommt. Er sagte auch, dass er keine Rücksicht nimmt, um seinen Staat zu verteidigen. Das war auch der Grund des SEK Einsatzes, er wurde deshalb als gefährlich eingestuft und es wurde schnell zugegriffen, vielleicht auch aus Angst um die Kinder und den Rest der Familie.
 

Offline Namastor

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1221 am: 5. September 2016, 17:25:26 »
 ;D
 
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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1222 am: 5. September 2016, 18:41:58 »
Zitat
Big Phara[o?]


Das wäre sogar für Coldwell eine interessante Verschwörung.
 

Offline Scrub

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1223 am: 5. September 2016, 18:59:41 »

Offline Rolly

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1224 am: 5. September 2016, 19:24:18 »
Das ist in beeindruckender Weise klar und eindeutig...
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 

dtx

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1225 am: 5. September 2016, 19:31:43 »
Link zur Pressemitteilung vom Landgericht Halle:

s. Beitrag 1217
Nicht immer drauflosschreiben, zwischendurch auch mal mitlesen
 

Offline Scrub

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1226 am: 5. September 2016, 19:35:35 »
Sorry, ich lese intensiv mit, aber diesen Link hatte ich übersehen.
 

Offline Wittenberger

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1227 am: 5. September 2016, 20:26:34 »
Da aus diesen Kreisen und ihm selbst immer wieder "Adrian ist kein Reichsbürger" kommt, ist auch eine Klarstellung notwendig: Es ist wenig interessant wie eine Person sich selbst sieht. Von Interesse ist wie die Gesellschaft bzgw. die Mehrheit der Gesellschaft das sieht.

Und da werden "Staatsgründer" und Menschen, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland bestreiten, unter Reichsbürger subsumiert.

Klappe zu, Affe tot.
 
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dtx

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1228 am: 5. September 2016, 20:51:31 »
Und da werden "Staatsgründer" und Menschen, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland bestreiten, unter Reichsbürger subsumiert.

Klappe zu, Affe tot.

Der Vorwurf, jegliche Opposition werde jetzt als Reichsbürger diffamiert, ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen - er könnte ja ausnahmsweise einmal zutreffen. Allweil wurde er allerdings  von Personen und Menschen erhoben, die für sich nicht in Anspruch nehmen können, eine demokratische Opposition zu sein.

Im Falle Ursaches sind diese Diskussionen allerdings allesamt Nebelkerzen. Der Mann war, da er nun überall - bis hin zum Kindergarten - Schulden in beträchtlicher Höhe angesammelt hat, schon lange nicht mehr zu tolerieren. Wenn die restlichen Gläubiger jetzt schauen, wo sie nach der so ziemlich völligen Mittellosigkeit der Familie noch etwas realisieren können, dann rollt auf den Arbeitgeber der Ehefrau eine Lawine an Gehaltspfändungen zu, die der als Drittschuldner schwerlich korrekt bearbeiten und bedienen kann und auf die er, wenn er dafür nicht selber in die Haftung genommen werden will, mit Deckelung des Gehalts oder Kündigung reagieren dürfte.
 

Offline Das Chaos

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Re: Staat Ur und die geflohene Bundesrepublik
« Antwort #1229 am: 5. September 2016, 21:21:49 »
... dann rollt auf den Arbeitgeber der Ehefrau eine Lawine an Gehaltspfändungen zu, die der als Drittschuldner schwerlich korrekt bearbeiten und bedienen kann und auf die er, wenn er dafür nicht selber in die Haftung genommen werden will, mit Deckelung des Gehalts oder Kündigung reagieren dürfte.

Unsinn! Der Arbeitgeber ist nicht der erste und wird auch nicht der letzte sein, der mit Gehaltspfändungen befaßt ist, Da gibt's ein Formular vom GV, das wird ausgefüllt, das pfändungsfreie Einkommen berechnet und den Rest an den GV überwiesen. Warum sollte man da in Haftung genommen werden oder einen u.U. verdienten Mitarbeiter kündigen? Was wäre der Kündigungsgrund? Wie deckelt man ein Gehalt?
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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