Autor Thema: Behördenversäumnisse  (Gelesen 4982 mal)

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Offline desperado

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #15 am: 12. März 2016, 18:09:43 »
Eine bestandene MPU wird im Register nicht eeingetragen. Nur das er den Schein erteilt bekam.
Kann auch gut sein das der Bezopfte bereits einige MPUs mehr absolvierte. Negative Gutachten müssen der FsSt nicht vorgelegt werden. Gutachten werden nur auf Wunsch an die FsSt gesendet. Die sind Eigentum des zu Begutachtenden.

Wenn ich das richtig lese, dann hat er sie ja erst garnicht gemacht...
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Offline Gerntroll

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #16 am: 12. März 2016, 18:12:29 »
Oder nicht bestanden und das Gutachten nicht abgegeben.
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Offline echt?

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #17 am: 12. März 2016, 18:36:29 »
Wie geht so etwas:

"Am 11.06.2003 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 07.02.2003)
zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 03.07.2003.

Am 27.10.2003 hat ihm der Landkreis Wittenberg die Fahrerlaubnis der Klassen B, M, L erteilt."
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Offline David Aaronson

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #18 am: 12. März 2016, 18:46:28 »
Widerspricht sich das? Zieht das Fahren ohne Fahrerlaubnis auch eine Sperre zur Erlangung einer solchen nach sich?
 

Offline Gerntroll

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #19 am: 12. März 2016, 18:48:40 »
Nicht zwingend.
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Offline trapezoid

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #20 am: 12. März 2016, 19:23:28 »
Wie geht so etwas:

"Am 11.06.2003 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 07.02.2003)
zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 03.07.2003.

Am 27.10.2003 hat ihm der Landkreis Wittenberg die Fahrerlaubnis der Klassen B, M, L erteilt."
Widerspricht sich das? Zieht das Fahren ohne Fahrerlaubnis auch eine Sperre zur Erlangung einer solchen nach sich?

Eine bestandene MPU setzt das Punktekonto zurück. Auch wenn bei ihm die Nähe zum letzten Vorfall überraschend kurz ist.
 
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Offline Gerntroll

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #21 am: 12. März 2016, 19:46:04 »
Heißt allerdings nicht das er dann ein unbeschriebenes Blatt ist. Die Entziehung und Neuerteilung der FE bleibt 15 Jahre in den Akten. Der Gutachter bei einer erneuten MPU ersieht aus der Akte die Taten sowie die Neuerteilung der FE und wird dies bei der Begutachtung einbeziehen.
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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #22 am: 12. März 2016, 19:48:37 »
Welche Gutachter waren da beteiligt?
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Offline Gerntroll

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #23 am: 12. März 2016, 19:56:55 »
Das wird niemand wissen außer Der Gutachter, der Bezopfte und der Sachbearbeiter der FsSt. Eine MPU ist kein öffentliches Gerichtsverfahren. Ebenso wird der Gutachter nicht von der FsSt gestellt, sondern der Klient sucht sich selbst die (akkreditierte) Begutachtungsstelle.
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Offline David Aaronson

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #24 am: 12. März 2016, 20:09:49 »
Zitat
Am 05.08.1997 hat der Landkreis Wittenberg dem Angeklagten die Fahrerlaubnis für die Klassen 1, 1a, 1b, 3, 4, 5 aufgrund nicht ausgeräumter Eignungsmängel entzogen. Die Entscheidung ist seit 06.09.1997 unanfechtbar.

Das hört sich für mich auch nach einem nicht beigebrachten Gutachten an. Wenn das so ist, stellt sich mir die Frage, warum er später so zügig eine positive Begutachtung bekommen hat. Es könnten natürlich unterschiedliche Bedenken bei den beiden Anlässen vorgelegen haben.
 

Offline Gerntroll

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #25 am: 12. März 2016, 20:15:35 »
Erste MPU vieleicht nicht positiv verlaufen. Auf die 2. war er vermutlich besser vorbereitet.
Ohne ausreichende Vorbereitung ist eine MPU kaum zu schaffen. Hab selbst eine hinter mir vor etlichen Jahren und auf Anhieb bestanden. Allerdings hab ich daraus gelernt. ;)
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Offline Pantotheus

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #26 am: 13. März 2016, 16:02:33 »
Mal eine andere Frage: Wäre es nicht an der Zeit, seine Zopfheit in Untersuchungs-, Sicherungs- oder was-auch-immer-Haft zu nehmen?

Eine Auflistung möglicher Gründe ohne Anspruch auf erschöpfende Vollständigkeit:
  • Von Wiederholungsgefahr kann hier nicht die Rede sein, sondern man muss von Wiederholungssicherheit sprechen, da seine Zopfheit ja seit vielen Jahren immer und immer wieder ohne Ausweis und ohne Fahrerlaubnis fährt und dies nun auch mehrmals demonstrativ nach entsprechender Verurteilung unmittelbar vor dem Gerichtsgebäude getan hat. Somit stellt sich die Frage gar nicht, ob er möglicherweise die Tat wiederholen könnte, sondern es ist sogar sicher, dass er sie wiederholen wird.
  • Er ist in Deutschland nirgendwo gemeldet, hat auch keine ständige oder ladungsfähige Anschrift usw., verfügt über kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen, keine Arbeitsstelle und ist nach eigener Aussage auch kein Staatsangehöriger Deutschlands mehr, sondern Staatsangehöriger eines fremden Staates, zudem gibt er damit an, verschiedene Reisen in andere Länder unternommen zu haben nur mit seinem eigenen Reisepass, überdies sind Verbindungen zu Paraguay bekannt, folglich sind alle klassischen Merkmale von Fluchtgefahr bzw. der Gefahr, dass er sich einem Urteil entzieht und noch nicht einmal die Verfahrenskosten eingetrieben werden können, erfüllt.
  • Familiäre oder persönliche Bindungen, die eine Fluchtgefahr unwahrscheinlich erscheinen lassen, sind nicht ersichtlich, mildere Mittel, um Flucht oder Untertauchen zu verhindern, etwa Einziehen des Reisepasses oder Personalausweises, Sperren von Konten u. dgl. laufen ins Leere.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #27 am: 13. März 2016, 16:31:53 »
Das reicht alles nicht!
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Offline Noldor

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #28 am: 13. März 2016, 17:24:25 »
Ich sehe ihn schon in der Ziegelei in Parguay.

Zitat
Dieses Grundstück wurde für einen Kunden reserviert

http://www.immobilienparaguay.de/expose_ansicht.php?immobilie=2

Man hat ja nie mehr etwas von der Ziegelei in Paraguay gehört.

Das dürfte sich in PIFs Fantasieträumen wie die Beziehungen zu Politikern in Paraguay bewegen.

Das Einzige was ich mir denken könnte ist, dass er Geld nach Paraguay verschoben hat.
 

Offline Flux W. WIld

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Re: Behördenversäumnisse
« Antwort #29 am: 13. März 2016, 18:30:39 »
Peter dürften inzwischendie die finanziellen Mittel für eine Flucht fehlen. Und dass er (angeblich) keinen Reisepass hat und sich gerne mit seinem selbstgebastelten Wisch ausweist, macht eine Flucht nicht unbedingt einfacher. Was familäre Bindungen angeht, so hat er zumindest seine Mutter und die Staatsflotte. Und dann sind da noch seine sieben Zwerge, die sien Ego streicheln. Und darauf kann Peter absolut nicht verzichten.
Abgesehen davon geht es hier ja nicht unbedingt um ein Jahrhundertverbrechen, da dürfte Untersuchungshaft schon wegen dem Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht drin sein.
Was die Wiederhohlungsgefahr angeht, da würde es mehr bringen, wenn die Polizei konsequent gegen die Halter der Fahrzeuge vorgehen würde.