Autor Thema: Fahndung: Wo ist das Geld?  (Gelesen 9956 mal)

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Offline BlueOcean

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Re: Fahndung: Wo ist das Geld?
« Antwort #15 am: 22. März 2016, 12:22:28 »
Ich erinnere daran, dass bei einer der späteren Durchsuchungen mal gut 50.000 EUR in bar aufgefunden worden sind. Und an die mehr als vier Kilo Silber sowie andere "leicht versilberbare" Wertgegenstände, die früher schon gefunden wurden.

Fitzek hat von Beginn an mit den ihm zur Verfügung gestellten Geldern völlig freihändig jongliert und sie nach Gutdünken für alles mögliche ausgegeben und/oder gebunkert. Außerdem kennt er genug mehr oder weniger halbseidene Geschäftsleute und scheut da sicher nicht vor fragwürdigen Handschlag-Geschäften zurück. Gerade bei den werthaltigen Immobiliengeschäften könnte es z.B. Vereinbarungen "neben dem Protokoll" geben von denen Fitzek finanziell profitiert. Und er kann auf viele Strohmänner und -frauen  zurück greifen.

Da hab ich schon vor eine Weile geunkt, dass wohl nur richtig detektivische Kleinarbeit diese Dinge offen legen könnte.
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Offline Schlaf-SHAEF

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Re: Fahndung: Wo ist das Geld?
« Antwort #16 am: 22. März 2016, 12:39:50 »
Grade für öffentliche Stellen gestaltet sich der Zugriff auf Auslandsvermögen schwierig bis unmöglich. Teil der Souveränität der Staaten (und Polen ist im Gegensatz zum KRD unstreitig souverän) ist das Territorialitätsprinzip. Das heißt, dass hoheitliche Maßnahmen, wozu die Zwangsvollstreckung gehört, nur auf dem eigenen Staatsgebiet praktiziert werden können. Auf die Konten in Polen darf man also nur mit polnischen Vollstreckungsorganen zugreifen. Und die verlangen nen ordnungsgemäßen polnischen oder einen in Polen vollstreckbaren Europäischen Vollstreckungstitel.

Vollstreckungsbehörden hierzulande operieren z.T. nach Spezialgesetzen mit Sonderrechten (z.B. Abgabenordnung, Justizbeitreibungsordnung), die im Inland den Erlass oder die Beantragung von Vollstreckungsmaßnahmen ohne Titel ermöglichen, es genügt die Bestätigung der Vollstreckungsbehörde, dass der öffentlich-rechtliche Anspruch besteht. Klappt leider im Ausland nicht. Und da die Schaffung eines Titels mangels inländischer Notwendigkeit gar nicht vorgesehen ist, kriegt man auch keine Entscheidung in die Hand, die man nach den einschlägigen EU-Abkommen (die öffentliche Forderungen meist sowieso von vornherein ausschließen) für vollstreckbar erklären lassen könnte.

Und auch der Versuch einer Klage, um direkt im Ausland einen Titel zu schaffen, ist meistens aussichtslos, da es schlicht kein zuständiges Gericht gibt. Zivilgerichte nehmen keine öffentlich-rechtlichen Forderungen an, Verwaltungsgerichte kümmern sich nicht um ausländische Verfahren. Und im Gegensatz zu Verkehrsbußgeldern gibts es meistens auch keine Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung.

Ohne es jetzt genau zu wissen, was die BaFin anwendet, um ihre Ansprüche durchzusetzen, sind die vermutlich aus rechtlichen Gründen bei den polnischen Konten raus. Und für Doc Opp stellt sich die Frage, auf wen die Konten laufen, wie schnell und aufwändig er gegen die ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid kriegt und wie er verhindert, dass das Guthaben während des Verfahrens einfach auf Dritte weiterverschoben wird. Ein paar windige Vereine hat El Fitzo ja glaube ich noch in der Hinterhand, die für ihn als Strohkontoinhaber fungieren können.

Jungs, das mag in eurem Kopf Sinn ergeben aber wir sind hier draußen!
 
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Re: Fahndung: Wo ist das Geld?
« Antwort #17 am: 22. März 2016, 14:38:13 »
So kompliziert ist die Vollstreckung im Ausland nicht mehr:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/vollstreckung-im-eu-ausland-wird-erheblich-vereinfacht_206_235278.html

Und dass seine Tollität Peter der Verwirrte ein Netzt aus Schinfirmen und Mitelsmännern aufgebaut hat, um sein Geld zu verstecken, halte ich für ausgeschlossen. Dazu ist der schlicht zu blöd. Was er bestimmt gemacht hat, ist dass er einen Haufen Geld an 'Freunde' und 'Helfer' verschwendet hat. Was die ladungsfähige Adresse angeht, weder das Amtsgericht Dessau, noch Hof noch Wittenberge hatten irgendwelche Schwierigkeiten ihn vorzuladen. Und der Haftbefehl in Hof hatte nichts mit einer Ladunsgfähigen Adresse oder was zu tun, sondern nur damit, dass Peter nicht gezahlt hat. Die Reichsbank nennt sogar eine Adresse auf ihrer Hompage.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Fahndung: Wo ist das Geld?
« Antwort #18 am: 22. März 2016, 14:47:36 »
Der Artikel scheint sich erst mal nur auf Zivilrecht zu beziehen. Und selbst da gibt es die Hintertür von Einwendungen, von denen ein Fitzek am laufenden Band Gebrauch machen würde.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Fahndung: Wo ist das Geld?
« Antwort #19 am: 22. März 2016, 14:59:08 »
Zumindest für Oppermann sollte das Zivilrecht gelten. Und bisher ist in der Richtung wohl überhaupt nichts erfolgt, da Peter jeden Einspruch an die große Glocke gehängt hätte. In der Zwischenzeit verschleudert Peter das Geld fröhlich für seine Reisen, Geldstrafen und Prozesskosten oder bringt es mit der Staatsflotten durch. Man sollte nicht ganz vergessen, dass die Aufgabe von Oppermann darin besteht, das Vermögen der Anleger zu sichern, um zumindest den Schaden zu verringern und dafür wird er auch nicht ganz schlecht bezahlt. Da kann man schon erwarten, dass er er macht wie ein Grundstück zu verkaufen und eine Rechnung wegen der Räumung der Staatskanzlei oder Reichsbank oder was das auch immer war zu schreiben.
 

Offline hair mess

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Re: Fahndung: Wo ist das Geld?
« Antwort #20 am: 22. März 2016, 15:18:14 »
Ich zitiere mich selbst, die wahrhaft Großen machen das:
Wenn Du gegen Solche vollstreckst, das ist wie tauchen im Schmutzwasser einer Kloake.
Es widert Dich an.
Du wartest, bis Du Einen zugeteilt bekommst, der Dir das abnimmt.
Wenn Du dann doch tauchst siehst Du in der Dreckbrühe nichts.
Wenn Du was findest, klebt Modder daran und Du stinkst noch nach Tagen. Doch vorher hast Du schon dreimal daneben gegriffen, hast nichts herausgeholt und stinkst trotzdem.
Oppermann hat gerade keinen Assessor übrig zum tauchen lassen.
Das Problem mit Auslandsvollstreckungen, ob zivil oder nicht zivil. Du musst ihnen den gestrickten Pullover liefern, sie ziehen ihn dann nur drüber. Das mein ich so:  Es reicht der ausländischen Vollstreckungsbehörde  nicht, dass Du weißt, wer verfügungsberechtigt ist, Du musst denen mitteilen, wer wo wie Geld liegen hat. Und nur wenn Alles übereinstimmt, dann machen sie mal etwas. Wenn Du Glück hast, halten sie mal einen Batzen fest der passen könnte und Du bist dann gefragt, auf die anderen Teile des Rätsels zu kommen. Wenn der Pullover aber dann nicht ganz passt, ein Ärmel zu lang oder zu kurz ist, dann war es das wohl nicht, und sie schicken Dir den Pullover wieder zurück,- kann wohl nicht der richtige sein.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Fahndung: Wo ist das Geld?
« Antwort #21 am: 22. März 2016, 15:23:09 »
Off-Topic:
Zitat
Wenn der Pullover aber dann nicht ganz passt, ein Ärmel zu lang oder zu kurz ist,
Haste den auf Kadari gekauft?
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Offline desperado

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Re: Fahndung: Wo ist das Geld?
« Antwort #22 am: 22. März 2016, 22:27:22 »
Ohne es jetzt genau zu wissen, was die BaFin anwendet, um ihre Ansprüche durchzusetzen, sind die vermutlich aus rechtlichen Gründen bei den polnischen Konten raus. Und für Doc Opp stellt sich die Frage, auf wen die Konten laufen, wie schnell und aufwändig er gegen die ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid kriegt und wie er verhindert, dass das Guthaben während des Verfahrens einfach auf Dritte weiterverschoben wird. Ein paar windige Vereine hat El Fitzo ja glaube ich noch in der Hinterhand, die für ihn als Strohkontoinhaber fungieren können.

Ohne jetzt dein Wissen in Frage stellen zu wollen, aber das hört sich für mich, als juristischen Laien, stark danach an, als ob man sein Geld erst garnicht Richtung Grand Cayman bringen braucht. Ist es tatsächlich so einfach, innerhalb der EU Geld vor dem Zugriff des Staates zu sichern?

Und eine weitere Frage die sich mir stellt ist, ob seine Impotenz Piddi mit seinen Legasthenikern nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft werden könnte? 
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Offline echt?

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Re: Fahndung: Wo ist das Geld?
« Antwort #23 am: 22. März 2016, 22:55:20 »
Nein, dazu gehört deutlich mehr kriminelle Energie.
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Offline Cryptomaniac

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Re: Fahndung: Wo ist das Geld?
« Antwort #24 am: 23. März 2016, 01:33:29 »
Grade für öffentliche Stellen gestaltet sich der Zugriff auf Auslandsvermögen schwierig bis unmöglich. Teil der Souveränität der Staaten (und Polen ist im Gegensatz zum KRD unstreitig souverän) ist das Territorialitätsprinzip. Das heißt, dass hoheitliche Maßnahmen, wozu die Zwangsvollstreckung gehört, nur auf dem eigenen Staatsgebiet praktiziert werden können. Auf die Konten in Polen darf man also nur mit polnischen Vollstreckungsorganen zugreifen. Und die verlangen nen ordnungsgemäßen polnischen oder einen in Polen vollstreckbaren Europäischen Vollstreckungstitel.

Vollstreckungsbehörden hierzulande operieren z.T. nach Spezialgesetzen mit Sonderrechten (z.B. Abgabenordnung, Justizbeitreibungsordnung), die im Inland den Erlass oder die Beantragung von Vollstreckungsmaßnahmen ohne Titel ermöglichen, es genügt die Bestätigung der Vollstreckungsbehörde, dass der öffentlich-rechtliche Anspruch besteht. Klappt leider im Ausland nicht. Und da die Schaffung eines Titels mangels inländischer Notwendigkeit gar nicht vorgesehen ist, kriegt man auch keine Entscheidung in die Hand, die man nach den einschlägigen EU-Abkommen (die öffentliche Forderungen meist sowieso von vornherein ausschließen) für vollstreckbar erklären lassen könnte.

Und auch der Versuch einer Klage, um direkt im Ausland einen Titel zu schaffen, ist meistens aussichtslos, da es schlicht kein zuständiges Gericht gibt. Zivilgerichte nehmen keine öffentlich-rechtlichen Forderungen an, Verwaltungsgerichte kümmern sich nicht um ausländische Verfahren. Und im Gegensatz zu Verkehrsbußgeldern gibts es meistens auch keine Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung.

Ohne es jetzt genau zu wissen, was die BaFin anwendet, um ihre Ansprüche durchzusetzen, sind die vermutlich aus rechtlichen Gründen bei den polnischen Konten raus. Und für Doc Opp stellt sich die Frage, auf wen die Konten laufen, wie schnell und aufwändig er gegen die ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid kriegt und wie er verhindert, dass das Guthaben während des Verfahrens einfach auf Dritte weiterverschoben wird. Ein paar windige Vereine hat El Fitzo ja glaube ich noch in der Hinterhand, die für ihn als Strohkontoinhaber fungieren können.



Seit der EU-Beitreibungsrichtlinie wurde genau diese Lücke geschlossen. Die Richtlinie stammt aus 2008, sollte also mittlerweile auch in Polen umgesetzt worden sein. Und nach dieser Richtlinie reicht es, wenn er ersuchende Staat bescheinigt, dass die Forderung im Inland unanfechtbar geworden ist. Ist das bei den BaFin Sachen schon der Fall? Ich dachte, da würde noch in Frankfurt munter prozessiert wegen der Adress-Geschichte
 
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Re: Fahndung: Wo ist das Geld?
« Antwort #25 am: 23. März 2016, 07:23:37 »
Klingt erst einmal interessant, vielen Dank dafür. Hab das ganze mal an die Kollegen weitergeleitet die die Auslandsvollstreckung von mir geerbt haben. Auf den ersten Blick scheint der Anwendungsbereich aber auf sehr auf das Steuerverfahren beschränkt zu sein. Was da unter "Abgaben aller Art" fällt, wäre halt  zu prüfen, aber da die Zwangsgelder der BaFin sich nicht auf die Durchsetzung von Steuer- und Abgabenpflichten beziehen, ist die Anwendbarkeit wohl leider zweifelhaft.
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Re: Fahndung: Wo ist das Geld?
« Antwort #26 am: 23. März 2016, 10:18:33 »
Die Ausgangslage ist in Fatzkes Fall vielleicht doch ein wenig besonders oder zumindest eigenartig:
Leute haben Fatzke und seiner Truppe Geld anvertraut, sei es unter dem Namen "Reichsbank", sei es als Beitrag zur "Gesundheitskasse", sei es unter anderen Namen und Vorwänden. Sie haben dies letztlich freiwillig getan, niemand hat sie dazu gezwungen.
Nun hat aber die BaFin (und nach ihr das Gericht) festgestellt, dass es sich bei Fatzkes "Angeboten" um Finanzgeschäfte handelt, die nicht von der BaFin genehmigt sind und überdies auch sonst im Widerspruch zur bestehenden Gesetzgebung stehen, weshalb sie den Auftrag an Fatzke und seine Truppe erteilt hat, die Geschäfte einzustellen, und zugleich Oppermann beauftragt hat, die Geschäfte abzuwickeln und den Leuten, die Geld eingezahlt haben, dieses zurück zu erstatten.

Es liegt hier also nicht das klassische Gläubiger-Schuldner-Verhältnis vor, bei dem der Gläubiger vom Schuldner Geld fordert, sondern hier ist ein Dritter (in Gestalt der BaFin bzw. des Abwicklers) dazwischen getreten und hat die Rückgabe des anvertrauten Kapitals durch den Schuldner an die Gläubiger angeordnet.
Natürlich könnten die Gläubiger ihr Geld auf dem ordentlichen (bürgerlichen/zivil- bzw. privatrechtlichen) Rechtsweg einfordern. Die meisten tun das aber nicht, wollen dies gar nicht, sehen schon gar nicht ein, dass Fatzke sie betrogen und geprellt hat. Mit Hilfe der Gläubiger ist daher kaum zu rechnen, von ein paar Ausnahmen abgesehen. Einige haben zwar vielleicht begriffen, dass sie betrogen wurden, schämen sich aber deswegen und melden sich gar nicht.

Welcher Art sind denn nun die Forderungen des Abwicklers gegenüber Fatzke und seinen StrohHampelmännern? Zwangsgelder, Geldstrafen u. dgl. sind eine Forderung des Staates und fallen als solche wohl unter die EU-Richtlinien zur Amtshilfe bzw. zur Vollstreckung.
Der überwiegende Teil der Forderungen gehört allerdings als Kapitalrückforderung der Gläubiger diesen. Der Staat, vertreten durch den Abwickler, ist hier gleichsam nur Treuhänder, die Forderungen stehen den jeweiligen Gläubigern zu. Dies wären grundsätzlich privatrechtliche Forderungen, durch den Eintritt des Staates sind sie aber faktisch öffentlich-rechtliche Forderungen geworden. Somit haben diese Forderungen eine "Zwitternatur": Sie sind genuin privatrechtliche Forderungen, werden aber auf öffentlich-rechtlichem Weg durch einen Beauftragten des Staates eingetrieben.

Da müssten nun die Juristen unter uns weiterdenken, wie sich diese Besonderheit auf die Verfahren auswirkt und welcher Rechtszug, vor allem welche Vollstreckungsmöglichkeiten im internationalen Verhältnis zur Geltung kommen können.
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Re: Fahndung: Wo ist das Geld?
« Antwort #27 am: 23. März 2016, 11:01:22 »
Interessant ist nicht nur, wo das Geld ist, sondern - aus Sicht der BaFin - wo es bleibt. Schuldet er der BaFin nicht einen dicken, sechsstelligen Betrag?

Würde ich mich, so lange wie der Fitzel, weigern dem Staat seinen monatlichen Rundfunkbeitrag zu zahlen ... mir wäre schon längst das Reichsbankgold unterm Hintern weggepfändet worden.

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Re: Fahndung: Wo ist das Geld?
« Antwort #28 am: 23. März 2016, 11:52:55 »
Musst du dein Geld halt auch in Polen in SIcherheit bringen. Vielleicht macht der Bezopfte bald eine Filiale seiner Reichsbank in Polen auf.  ;D
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Re: Fahndung: Wo ist das Geld?
« Antwort #29 am: 23. März 2016, 12:07:15 »
Musst du dein Geld halt auch in Polen in SIcherheit bringen. Vielleicht macht der Bezopfte bald eine Filiale seiner Reichsbank in Polen auf.  ;D
Damit macht seine Absudität in dem letzten Video über die Wahnhaften Hintergründe Werbung.
Allerdings frage ich mich inzwischen, ob dei ING Bank nicht langsam auch wegen Geldwäsche in die Bredoullie kommen könnte. Die ganze Masche von Fitzek funktioniert ja nur, weil die ING Bank mit macht und Peter wirbt ja auch mit ihr.