Autor Thema: Uwe Knietzsch - Kaiserradio / Kaiserreich / staatliche "Wahlkommission" /  (Gelesen 86673 mal)

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Offline n0comATS

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Er schwadroniert da wohl nur von seinen Erfahrungen Anfang der 90ziger, als er noch Mitarbeiter im Rechenzentrum der TU war.

Mitarbeiter in einem RZ heisst nichts. Das waren unsere Operator auch, die die Drucker mit Papier und den Unterboden mit Bierkisten befüllt hatten.
"Macht nichts", sagte Ford, "auch Rom wurde nicht an einem Tag niedergebrannt."
 

Offline derWolf

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Er schwadroniert da wohl nur von seinen Erfahrungen Anfang der 90ziger, als er noch Mitarbeiter im Rechenzentrum der TU war.

Mitarbeiter in einem RZ heisst nichts. Das waren unsere Operator auch, die die Drucker mit Papier und den Unterboden mit Bierkisten befüllt hatten.

Wahrscheinlich war der der Assistent vom Assistent vom BOFH.
 

Offline Brüllaffe

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Deswegen ja "Mitarbeiter", irgendeine Akademische Bildung wollte uns Uwe nicht unterstellen.

Aber mal zu aktuelleren Sachen. Ich bin ja gespannt was jetzt auf Uwe geknietsche vor dem Bundeswahlausschuss folgt. Nach einen orakelhaften Aussagen erweckt er den Anschein einen großen Plan zu verfolgen anstatt mal wieder etwas groß in den Sand gesetzt zu haben. Er meinte ja auf Facebook " dass "Die" wüssten, dass mit ihm nicht gut Kirschen essen ist. Ich habe mich bei "Die" erkundigt und es wurden Erfahrungen mit Uwe in Bezug auf gemeinsame Kirschenessen verneint.

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« Letzte Änderung: 14. Juli 2017, 00:30:18 von Brüllaffe »
„These are attacks by Democrats willing to do anything to stop the almost 75 million people (the most votes, by far, ever gotten by a sitting president) who voted for me in the election—an election which many people, and experts, feel that I won. I agree!“ anonymous
 
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Auch Uwe ist vor dem BVerfG gescheitert, dabei ging er doch davon aus, dass die Richter vor seinem fulminanten Wissen erzittern werden.  :o

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/07/cs20170725_2bvc000417.html
Zitat

Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Ablehnung der Anerkennung als Partei für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag.
1. Auf die Beteiligungsanzeige der Beschwerdeführerin bat der Bundeswahlleiter mit Schreiben vom 19. April 2017 und 2. Mai 2017 - jeweils unter Verweis auf § 18 Abs. 2 Satz 5 BWahlG - um Vorlage des Protokolls über den Parteitagsbeschluss zu dem eingereichten Wahlprogramm. Zuletzt nahm der Bundeswahlleiter mit Schreiben vom 17. Mai 2017 auf die diesbezüglichen Ausführungen im Schreiben vom 2. Mai 2017 Bezug. Eine Vorlage des erbetenen Beschlussprotokolls erfolgte nicht.

2. Der Bundeswahlausschuss stellte am 6. Juli 2017 fest, dass die Beschwerdeführerin nicht als Partei für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag anerkannt werde. Die formellen Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 BWahlG seien nicht erfüllt, da kein Parteitagsbeschluss über das eingereichte Programm vorgelegt worden sei.

3. Am 10. Juli 2017 hat die Beschwerdeführerin Nichtanerkennungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses erhoben. Zur Begründung führt sie im Wesentlichen aus, das Wahlprogramm sei am Tag der Gründung „vorgetragen und einstimmig und mit Beifall angenommen“ worden sowie später nochmals im Rahmen einer Mitgliederbefragung „mit einigen Enthaltungen einstimmig“. Davon abgesehen sei die „Bundeswahlkommission“ auf Grundlage des Bundeswahlgesetzes tätig geworden, das nicht vom „gesetzlichen Gesetzgeber“ stamme und daher keine staatliche Legitimation beanspruchen könne. Denn wegen fehlenden Friedensvertrags nach dem Ersten Weltkrieg gelte die Haager Landkriegsordnung (HLKO) fort. Eine Vorlage verfahrensrelevanter Unterlagen ist nicht erfolgt.

4. Dem Bundeswahlausschuss wurde Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Der Bundeswahlleiter hat am 14. Juli 2017 ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe zuletzt mit am 12. Mai 2017 eingegangenem Schreiben ihre Beteiligung an der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag angezeigt, ohne einen Nachweis für den Beschluss des Programms durch den Parteitag zu erbringen. Denn weder das Gründungsprotokoll vom 25. Februar 2017 noch die weiteren dort eingereichten Unterlagen wiesen eine Beschlussfassung über ein Programm aus. Damit habe nicht festgestellt werden können, ob der Beteiligungsanzeige ein schriftliches Programm der Beschwerdeführerin beigefügt gewesen sei.

[...]

Die Nichtanerkennungsbeschwerde ist unzulässig.

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« Letzte Änderung: 27. Juli 2017, 16:38:25 von Gutemine »
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Ja ja, der übliche Reichsdeppenunsinn halt!

"Euer Staat existiert zwar nicht, aber wir wollen trotzdem zur Wahl des illegitimen Parlaments des nichtexistierenden Staats antreten!"
Und natürlich kassieren wir auch gerne ALG II vom nichtexistenten Staat!

Es sind alles Wohltäter! Sie wollen abkassieren, damit der nichtexistente Staat schneller kollabiert und die pöhse pöhse GmbH durch eine Regierung der Glücksbärchen ersetzt wird und wir endlich in einem Land leben können, in dem Milch und Honig fliesst und jeder ein rosa Einhorn bekommt!  :banghead:
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Zitat
1. Auf die Beteiligungsanzeige der Beschwerdeführerin bat der Bundeswahlleiter mit Schreiben vom 19. April 2017 und 2. Mai 2017 - jeweils unter Verweis auf § 18 Abs. 2 Satz 5 BWahlG - um Vorlage des Protokolls über den Parteitagsbeschluss zu dem eingereichten Wahlprogramm. Zuletzt nahm der Bundeswahlleiter mit Schreiben vom 17. Mai 2017 auf die diesbezüglichen Ausführungen im Schreiben vom 2. Mai 2017 Bezug. Eine Vorlage des erbetenen Beschlussprotokolls erfolgte nicht.
Ich bin ja keine Konifere in Sachen Bundestagswahl.

Wenn er aber auf die erwarteten Auskünfte nicht reagiert ist er selber Schuld. Der Depp hat doch keine Ahnung wie Wahlen in Deutschland durchgeführt werden. Ich könnte ihm ja gegen Entgelt Nachhilfeunterricht geben.


Ich fürchte aber der Nachhilfeunterricht wäre zwar nicht gratis aber trotzdem umsonst.  ;D
 
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Ich würde eher annehmen, dass ihnen die Gesetze insoweit egal sind, wie sie nicht ihren Zielen dienen, denn schließlich sind sie ja "im Auftrag des Herrn" unterwegs!
"Leider" sind sie nicht die Blues Brothers, auch längst nicht so witzig (von der völligen Abwesenheit von Talent oder Fähigkeiten will ich gar nicht erst anfangen) und die Realität ist kein Hollywood-Film!
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Ich würde eher annehmen, dass ihnen die Gesetze insoweit egal sind, wie sie nicht ihren Zielen dienen, denn schließlich sind sie ja "im Auftrag des Herrn" unterwegs!

Aber dann brauchen sie sich nicht zu wundern, dass die grosse Mehrheit der Bundesbürger die Gesetze nicht ablehnen und nicht mehr "im Auftrag des Herrn" unterwegs sein wollen.

""im Auftrag des Herrn" tönt für mich nach Mittelalter oder noch vorher.

Ich behaupte mal, dass die sogenannten Schlafschafe sich nicht unter den politisch Aktiven und den mit noch genug Verstand Ausgestatten befinden.

Meine Meinung über Schlafschafe: das sind die, die jeden Verschwörungsmist aus dem Internet glauben und meinen aufgewacht zu sein. Die schlafen auf ihrem Verschwörungsmist wenn ihne die Realität um die Ohren fliegt.
Dabei sind es die erbärmlichsten Figuren auf ihrem Mini-Pollitkabinett (um nicht Kabarett zu sagen).

Von mir aus gesehen alles grosse YouToube- und Facebookkoniferen.

 
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Das Problem ist halt hier wie eigentlich immer bei den RD: Sie wollen zwar viel (oder noch besser: alles), aber nichts dafür tun. Dazu tritt ihr Selbstbewusstsein, das in umgekehrtem Verhältnis zu ihren tatsächlichen Leistungen und Fähigkeiten steht.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Das Problem ist halt hier wie eigentlich immer bei den RD: Sie wollen zwar viel (oder noch besser: alles), aber nichts dafür tun. Dazu tritt ihr Selbstbewusstsein, das in umgekehrtem Verhältnis zu ihren tatsächlichen Leistungen und Fähigkeiten steht.

Sag doch einfach Dunning-Kruger-Effekt

Damit haben ja 99.9 Prozent unserer Kundschaft zu tun.
 
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Ob er versteht, wieso er sich jetzt mit dem Bundeswahlausschuß abgegeben hat, wo er doch selbst die "staatliche Wahlkommission" ist?
 
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Die ToDo-Liste von Uwe schaut auch sehr unerfüllt aus, Uwe hat sich doch nicht etwa mit seinen Projekten verzettelt?  :scratch:

http://einiges-deutschland.com/todo-liste/
Ich hab nur am Rande erfahren, dass es Probleme mit einer Kettensäge gegeben hat. (Uwe Knietsch über König Stefan I.)
 
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Offline Schattendiplomat

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Ich bin jetzt aber erstaunt! er hat es tatsächlich geschafft eine grundlegend richtige WorkBreakDown-Struktur zu erstellen! :o
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 

Offline Brüllaffe

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Eine hübsche Seite. Die werde ich mir demnächst mal gründlich anschauen. Vielleicht auch was für ein für den Bücheronkel dabei, denn wahnhaft Verwirrtes habe ich schon im ersten Text gefunden.


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