Autor Thema: Heike Hansen  (Gelesen 7738 mal)

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Re: Heike Hansen
« Antwort #30 am: 20. April 2016, 16:42:43 »
Jaja die Heike, sie hat einfach voll den Durchblick.....NICHT!

"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Tuska

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Re: Heike Hansen
« Antwort #31 am: 20. April 2016, 17:57:49 »
So oft wie die olle hinter jeden Satz "ja" sagt macht sie in Sachen kompetenzaufzeigender Rhetorik Majo Konkurrenz.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

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Re: Heike Hansen
« Antwort #32 am: 20. April 2016, 20:35:43 »
Oh je, wenn das mal die Sta hören würde.
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline Gutemine

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Re: Heike Hansen
« Antwort #33 am: 21. April 2016, 17:14:18 »
Die Kommentare sind entsprechend - wobei ein paar interessante dabei sind.
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Gutemine

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Re: Heike Hansen
« Antwort #34 am: 22. Juli 2016, 15:15:00 »
Heike hatte Besuch...und obwohl sei von Pontus bis Pilatus überall Beschwerde einreicht, Strafanzeige stellt und zeigt, wie toll ihr Jura-Studium ist...irgendwie wollen die nicht so wie Heike wohl will.
Zitat

Allgemein
Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung wegen Offenlegung von Tatsachen

Hallo ihr lieben, alle da draußen,

Nach etwas längerer Zeit trete ich mal wieder hier etwas in Erscheinung ^^
Der Detlef war so lieb, es mir zu ermöglichen euch mal meine Geschichte hier zu erzählen, die ich erlebt habe und auch immer noch erlebe…

Es soll ja hier die angebliche Kunde herumgehen, das in unserem schönem Lande es jedem erlaubt sein soll ,seine freie Meinung zu äußern.
Was ja auch in einem „ angeblichen „ RechtsSTAAT? normalerweise auch so sein sollte, nicht wahr ? ^^

Nun denn…
Ebenso sollte es ja auch angeblich möglich sein, hier in unserem schönem Lande, bekannte Straftaten und Gesetzesverstöße melden zu können, nicht wahr ? ^^

Nun denn…
Und falls etwas passieren sollte, was für die allgemeine Öffentlichkeit von enormen Interesse wäre, könnte man sogar ,laut einem gewissen Paragraphen 201 StGB , gewisse Ton und Bildaufnahmen von Straftaten öffentlich machen.

Nun denn …

Gesagt, getan.

Da man ja auch ein rechtschaffender MENSCH ist und auch seinen Teil dazu beitragen möchte, das gewisse Ungerechtigkeiten, Strafhandlungen sowie Gesetzesverstöße nicht im Verborgenen bleiben von gewissen Institutionen sowie gewissen „ beamtlichen „ Personen, möchte man dann ja auch natürlich einen Weg finden, die allgemeine Öffentlichkeit darüber aufzuklären.
Da es ja sonst keiner zu wissen bekommt, nicht wahr ? ^^

Wie ihr ja alle wisst, gibt es ja nun dafür auch die perfekte Möglichkeit dazu.
Nämlich eine gewisse Plattform, auf der man unzählige Videos hochladen kann, damit es gaaaaaanz viele sehen und hören können ^^

Ist doch eigentlich eine tolle Sache ,um auch unseren tollen RechtsSTAAT ? dabei zu unterstützen Straftaten aufzudecken, die sonst nicht aufgedeckt würden, oder ?
Und somit unterstützen sogar ganz viele wahrheitssuchende Benutzer auf dieser genannten Plattform unsere tolle Justiz um Verbrecher, Betrüger und Söldner ( Werkschutz) dingfest machen zu können.
Ein Hoch ,auf diese aufdeckenden Menschen 🙂

Aber oh je….
Da gibt es doch tatsächlich Personen, die so etwas gaaaarnicht gut finden…

Man soll es doch nicht glauben, oder ?
Diese Personen melden sich dann an gewisse Stellen ,um diese Wahrheitsaufdeckenden Menschen einer ganz schlimmen Straftat zu beschuldigen.
Der schlimmsten überhaupt.

Nämlich der VERLETZUNG DES VERTRAULICHEN WORTES
Strafbar nach § 201 StGB.

Moment…
Ist es nicht nach diesem § sogar erlaubt, das nicht öffentlich gesprochene zu veröffentlichen, wenn ein überragendes Interesse der Öffentlichkeit vorliegt ????
Hmmm…

Also…
Wenn man Straftaten, Gesetzesverstöße entdeckt, die die allgemeine Öffentlichkeit ebenso betreffen, dann ist es nach dem § 201 StGB erlaubt es auch per Ton und Bildaufnahmen zu veröffentlichen.

Wenn man es dann auch macht, darf man es dann nicht mehr nach § 201 StGB und wird dann einer gaaaaanz schlimmen Straftat beschuldigt.

?????

Und dann kommen so einige nette Persönchen in deine laut GG Artikel 13 geschützte Wohnung hinein ,mit einem kleinem Zettelchen in der Hand.
Auf diesem Zettelchen steht dann irgendwas von Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung von gewissen Beweismitteln.
Und auf diesem netten Zettelchen steht dann so ein aufgedruckter Nachname mit einer aufgedruckten Berufsbezeichnung.
Dann entdeckt man so etwas ähnliches wie einen gewissen Dienststempel mit einem Kritzel Kratzel drinnen.

Und mit diesem Zettelchen in der Hand stehlen dann diese netten Persönchen gewisse Gegenstände aus deiner geschützen Wohnung laut GG Artikel 13 und nehmen diese Gegenstände dann einfach mal so mit.

Ihr glaubt es nicht ???
Genauso ist es geschehen und geschieht immer noch.
Toll oder ? 🙂

Nun denn..
Da ein wahrheitsaufdeckender Mensch, so wie ich und ihr es ja auch alle seid, gerne wissen möchte wie so etwas angehen kann ,in einem angeblichen RechtsSTAAT ? fragt man dann ja auch mal nach in gewissen Institutionen ,die ja diese netten Persönchen geschickt haben.

Da gibt es ja sooooo viele Fragen.
Darf ich das auch machen, als Persönchen mit einem Krixel Kraxel Zettel in Wohnungen gehen, mir schöne Gegenstände rausholen und dann mich mal in gewisse Daten reinhacken, um zu sehen und hören was da alles so schönes zu entdecken ist ?

Wäre doch mal interessant zu wissen oder ? ^^

Da ich ja nun auch ein sehr neugieriger Mensch bin, habe ich doch mal versucht diese Fragen zu stellen.
Und wollte dann doch auch gerne mal von diesen netten Persönchen die Befugniss zugestellt haben, die es ihnen ja erlaubt ,solche netten Sachen machen zu dürfen 🙂

Leider bekomme ich sie nicht 🙁

Na sowas aber auch…

Ich bekomme aber immer ganz nette Schreiben, das diese Persönchen alles richtig gemacht haben und auch keinerlei Straftatsbestände bei Ihnen vorliegen würden.

So und damit ihr auch mal in den Genuß kommt von diesen tollen Schreiben, habe ich mir mal gedacht das ich sie doch mal hier veröffentliche .
Natürlich auch meine ^^

Es besteht doch öffentliches Interesse daran, oder ???

Sowie das öffentliche Interesse daran, Straftaten aufdecken zu können oder auch zu hören und sehen zu bekommen oder ????

Falls das Interesse besteht, würde ich mich natürlich auch sehr darüber freuen, wenn sehr viele MITMENSCHEN diese genannten Institutionen und Persönchen auch mal gewisse Fragen stellen 🙂

Adressen und Faxnummern sind erkennbar ^^

Wie z.b:
Dürfte ich bitte mal wissen, wieso nachlesbare Gesetzesverstöße nach § 315 ZPO, § 126 BGB , Aushebelungen des GG Artikels 19 ( Zitiergebot) hier stattfinden können ohne Ahndung ?

Dürfte ich mal bitte wissen, wieso man mit Zettelchen ohne richterliche Unterschriften in Wohnungen eindringen kann und Gegenstände mitnimmt die einem nicht gehören ?

Dürfte ich bitte mal wissen, wieso man ohne Ahndung Dateien auswerten kann von fremden PCs, Handys und Festplatten ? ( Persönlichkeitsverletztung? )

Dürfte ich bitte mal wissen, wieso es erlaubt ist ,eine Legitimierung als Beamter zu verweigern ?

Fragen über Fragen …
Es wäre natürlich schön, wenn ich nicht die einzige bin ,die diese Fragen ständig stellt ^^

Wären da vielleicht welche bereit, mich dabei etwas zu unterstützen ?
Das wäre schön und auch hilfreich für die Persönchen zu erkennen, das es viele Menschen gibt , deren öffentliches Interesse ebenso geweckt ist.

Dann wünsche ich euch allen gute Unterhaltung beim entdecken von einem Schildbürger artigen Schriftverkehr 😉
Danke.
http://schaebel.de/allgemein/hausdurchsuchung-beschlagnahmung-wegen-offenlegung-von-tatsachen/005703/
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Re: Heike Hansen
« Antwort #35 am: 22. Juli 2016, 15:40:00 »
zeigt, wie toll ihr Jura-Studium ist

wo hat sie denn studiert? An der Youtube-Uni vermutlich?

Ich bin gerührt. Und geschüttelt.  ;D
Das ist ja ein richtiges Musterstück von Reichsdeppenschaft. Was mir in ihren Schriftsätzen abgeht, ist die Weiterleitung an den Papst, das Internationale Rote Kreuz und den Internationalen Gerichtshof. Aber das spart sie sich vermutlich dafür auf, wenn sie (natürlich nur bei sich selbst) in die nächste Instanz geht.

Was mich interessieren würde, ist, ob diese Schriebsel bei den Empfängern gleich in die Ablage "P" gehen oder ob die fein säuberlich abgeheftet werden.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline tHiNk_413

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Re: Heike Hansen
« Antwort #36 am: 26. Juli 2016, 13:47:34 »
Ein "wahrheitsaufdeckender Mensch"? Das ist, also, das ist sprachlich sowas von wunderschön-schrecklich, dass ich, als müslimachender Frühstücker mich doch glatt an meiner gegessenwerdenden Nuss verschlucke...... :cyclops:
Eucalize Legalyptus!
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In wenigen Wochen haben wir H. in die Ecke gedrängt dass er quietscht!
-Eine "Fehleinschätzung"