Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264753 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7500 am: 4. Juni 2020, 08:02:41 »
Die BLÖD als Petze.
Und er dachte schon, er hätte an die richtige Stelle geschrieben:


Zitat
Das Amtsgericht Kaufbeuren hat einen Mann wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von fast 2.000 Euro verurteilt.

Laut Allgäuer Zeitung (AZ) verschickte der Verurteilte im Mai 2018 mehrere rassistische und sexistische digitale Leserbriefe and die Bild-Zeitung. Darin beleidigte der Kaufbeurer unter anderem Angela Merkel als "Ostfo.tze" und wünschte ihr den Tod. Außerdem bezeichnete der Mann Flüchtlinge als "Nigger". Die Bild-Zeitung zeigte den Mann deshalb an. Obwohl der arbeitslose Mann die Tat abstritt, hatte das Gericht keine Zweifel daran, dass er die Mails verschickte.
https://www.all-in.de/kaufbeuren/c-lokales/rassistische-und-sexistische-mails-an-bild-zeitung-kaufbeurer-zu-geldstrafe-verurteilt_a5065119
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7501 am: 4. Juni 2020, 08:09:01 »
Vorgeschichte

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg259207#msg259207

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg260402#msg260402

Der hat wohl im allerletzten Moment noch die Kurve bekommen und die Berufung zurückgezogen. Bei dem "Schlusswort" wage ich aber sehr zu bezweifeln, dass er sich wirklich von seiner "Reichsbürgerideologie" gelöst hat.

Zitat
Der 58-jährige hatte seinen gestellt, weil er sich zu Unrecht verurteilt sieht, die Staatsanwaltschaft, weil sie das Urteil als zu mild erachtete und vor allem mit seiner Aussetzung zur Bewährung nicht einverstanden war.

Indes waren beide Seiten nach einer Aufforderung des Richters, sich die Sache noch einmal zu überlegen, bereit zum Verzicht. Der Angeklagte bestreitet nach wie vor, im Sommer 2016 einem damals 13-jährigen Mädchen aus seinem Bekanntenkreis die Schlafanzughose heruntergezogen und es im Intimbereich gestreichelt zu haben. Aber der Hinweis des Richters, dass das zweite Urteil noch härter ausfallen könnte als das erste, weil auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt habe, verfehlte seine Wirkung nicht. Für eine Tat, die er nicht begangen habe, wolle er nicht auch noch ins Gefängnis, teilte der Anklagte dem Gericht über seinen Anwalt mit.

Von den Reichsbürgern hat er sich distanziert

Der Staatsanwältin gab der Richter zu bedenken, dass die Tat mittlerweile vier Jahre zurückliege, dass der Angeklagte in der Zwischenzeit wegen anderer Delikte, die mit seiner damaligen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene zusammenhingen, eingesessen hatte, sich aber seither von dieser distanziert habe, derzeit einer geregelten Berufstätigkeit nachgehe und sein Leben laut eigener Aussage "im Griff" habe. Wenn man all dies berücksichtige, dann gewinne man den Eindruck, dass das vier Jahre zurückliegende Delikt mit dem Albstädter Urteil angemessen geahndet sei. Zwar ließ sich die Staatsanwältin diesbezüglich nicht zu einer Zustimmung herbei, zog ihren Berufungsantrag jedoch zurück – allerdings primär aus Rücksicht aufs Opfer, das nicht noch einmal der psychischen Belastung einer Zeugenvernehmung ausgesetzt werden solle.

Indes war auch dem Angeklagten anzumerken, dass er mit diesem Ausgang nicht wirklich zufrieden war. Ums Interesse an der Wahrheitsfindung sei es in bundesdeutschen Gerichtssälen nicht gut bestellt, merkte er an, ehe er den in Hechingen als freier Mann verließ. "Doch die Wahrheit kommt ans Tageslicht", lautete sein Schlusswort.

   
Spoiler
Albstadt   Zufrieden waren beide nicht   
Von Martin Kistner   03.06.2020 - 20:23 Uhr

   

Die Haftstrafe, die das Amtsgericht Albstadt im November wegen sexuellen Missbrauchs gegen einen 58-jährigen Albstädter verhängt hat, bleibt bestehen, desgleichen die Bewährung, zu der sie ausgesetzt wurde: In der Berufungsverhandlung gab es kein Urteil.

Albstadt. Sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft haben am Mittwochmorgen in der Berufungsverhandlung am Landgericht Hechingen ihre Berufungsanträge zurückgezogen. Der 58-jährige hatte seinen gestellt, weil er sich zu Unrecht verurteilt sieht, die Staatsanwaltschaft, weil sie das Urteil als zu mild erachtete und vor allem mit seiner Aussetzung zur Bewährung nicht einverstanden war.

Indes waren beide Seiten nach einer Aufforderung des Richters, sich die Sache noch einmal zu überlegen, bereit zum Verzicht. Der Angeklagte bestreitet nach wie vor, im Sommer 2016 einem damals 13-jährigen Mädchen aus seinem Bekanntenkreis die Schlafanzughose heruntergezogen und es im Intimbereich gestreichelt zu haben. Aber der Hinweis des Richters, dass das zweite Urteil noch härter ausfallen könnte als das erste, weil auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt habe, verfehlte seine Wirkung nicht. Für eine Tat, die er nicht begangen habe, wolle er nicht auch noch ins Gefängnis, teilte der Anklagte dem Gericht über seinen Anwalt mit.

Von den Reichsbürgern hat er sich distanziert

Der Staatsanwältin gab der Richter zu bedenken, dass die Tat mittlerweile vier Jahre zurückliege, dass der Angeklagte in der Zwischenzeit wegen anderer Delikte, die mit seiner damaligen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene zusammenhingen, eingesessen hatte, sich aber seither von dieser distanziert habe, derzeit einer geregelten Berufstätigkeit nachgehe und sein Leben laut eigener Aussage "im Griff" habe. Wenn man all dies berücksichtige, dann gewinne man den Eindruck, dass das vier Jahre zurückliegende Delikt mit dem Albstädter Urteil angemessen geahndet sei. Zwar ließ sich die Staatsanwältin diesbezüglich nicht zu einer Zustimmung herbei, zog ihren Berufungsantrag jedoch zurück – allerdings primär aus Rücksicht aufs Opfer, das nicht noch einmal der psychischen Belastung einer Zeugenvernehmung ausgesetzt werden solle.

Indes war auch dem Angeklagten anzumerken, dass er mit diesem Ausgang nicht wirklich zufrieden war. Ums Interesse an der Wahrheitsfindung sei es in bundesdeutschen Gerichtssälen nicht gut bestellt, merkte er an, ehe er den in Hechingen als freier Mann verließ. "Doch die Wahrheit kommt ans Tageslicht", lautete sein Schlusswort.
[close]
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.albstadt-zufrieden-waren-beide-nicht.ac926aec-6a62-453d-89c5-20d530c6e331.html

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7502 am: 4. Juni 2020, 17:24:06 »
Ich weiß mal wieder die BLÖD....es gibt dort auch ein Bild des Angeklagten. Ich bin der Meinung der gehört auch zu unserer Klientel.

Spoiler
Seit Jahren terrorisiert Markus T. die Justiz „Pulverteufel“ von Köln
endlich auf der Anklagebank

von: PETRA BRAUN und MARIO JÜNGLING veröffentlicht am
03.06.2020 - 14:50 Uhr

Köln – Eigentlich hat er im Kölner Gericht Hausverbot. Denn Markus T. (49) nervt und provoziert seit Jahren durch sein Verhalten. Doch am Mittwoch durfte er rein, musste sogar. Als Angeklagter!

Als „Pulverteufel“ wurde er bekannt. Im April 2018 sorgte weißes Pulver in seiner Brotdose am Gericht in Köln für einen Großeinsatz von Feuerwehr und Spezialkräften. Es könnte gefährlich sein, hatte er zu Justizwachtmeistern gesagt. Doch es war nur Traubenzucker. Kosten des Einsatzes: 39 000 Euro.

Diesmal sitzt er wegen acht Anklagen im Gerichtssaal. Ein Streifzug quer durch das Strafgesetzbuch.

    Er beleidigte Justizwachtmeister und Polizeibeamte.
    Er beschmierte Fassaden und Scheiben an Gerichten mit Sprühkreide, darunter den Übergang zwischen Landgericht und Staatsanwaltschaft. Dafür soll er sich extra einen Lastwagen mit Hebebühne gemietet haben.
    Als gegen ihn ein Berufungsprozess wegen Stalking-Vorwürfen lief, soll er mehrfach Patronen ins Gericht geschmuggelt haben, auch in seinem Hintern. Wachtmeister bezichtigte er der Körperverletzung und Vergewaltigung.
    Laut Anklage verschickte er E-Mails mit Vornamen von Staatsanwälten, Polizisten und Justizmitarbeitern, dahinter Abbildungen von Patronen. „Er erweckte den Eindruck einer Todesliste“, so der Staatsanwalt. Auch um den Pulvereinsatz geht es.

Zu den Vorwürfen schwieg Markus T., sagte nur zur Person aus. Geschieden, drei Kinder, selbstständiger Handwerker. Er studiere jetzt auch: Jura und im Zweitstudium Geophysik und Meteorologie.

Er offenbarte auch: Er fühle sich als Frau, habe schon eine Operation hinter sich. Dann noch diese Merkwürdigkeit: Er habe sich in Köln als Prostituierte registrieren lassen.

Beim Termin gab sich Markus T. erstaunlich zahm. Er ließ sich brav in der Sicherheitsschleuse durchsuchen, folgte widerspruchslos zur Einzelkontrolle in einen Saal. Dann stellte er mehrere Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter, lehnte seinen Pflichtverteidiger Ingo Lindemann ab.

Doch ohne Aufregung geht es beim „Pulverteufel“ wohl nie. Als Markus T. morgens mit seinem Sprinter am Landgericht vorfuhr, wartete da schon die Polizei. Sein Auto wurde beschlagnahmt und abtransportiert. Weil er im März in Pulheim einen Mann umgefahren haben soll.

„Da wird eine Straftat erfunden“, so sein Kommentar. Wieso konnte er die Justiz so lange so nerven? Die einzelnen Straftaten haben keine so hohe Straferwartung. Das Landgericht wehrte sich mit Anzeigen und Hausverbot. Mehr geht nicht.
Zu seinem Prozess kam Markus T. mit diesem Sprinter – darauf Beleidigungen. Zudem soll er mit dem Wagen einen mann umgefahren haben. Die Polizei beschlagnahmte den Transporter
Zu seinem Prozess kam Markus T. mit diesem Sprinter – darauf Beleidigungen. Zudem soll er mit dem Wagen einen Mann umgefahren haben. Die Polizei beschlagnahmte den Transporter

Nun haben die Richter das Wort. Ein Psychiater sitzt im Saal. Er wird dem „Pulverteufel“ aufmerksam zuhören, über seine Schuldfähigkeit befinden. Der Prozess ist auf 14 Verhandlungstage angesetzt.
[close]
https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/koeln-pulverteufelendlich-auf-der-anklagebank-71035312.bild.html?wtrid=kooperation.reco.taboola.free.bild.desktop

 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7503 am: 4. Juni 2020, 17:54:08 »
Zitat
Sie sollen in einem Lokal den Hitlergruß gezeigt und „Heil Hitler“ gerufen haben. Mal wieder ein Einzelfall. Oder auch zwei 😏

Prozess in Rosenheim am Mittwoch
Der Polizist mit dem Hitlergruß

Zwei Beamte sind angeklagt wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – und vom Dienst suspendiert worden.

MÜNCHEN taz | Zwei Bundespolizisten sollen in einem Rosenheimer Lokal den Hitlergruß gezeigt und „Heil Hitler“ gerufen haben. Die Tat, die schon fast zwei Jahre zurückliegt, wurde am Mittwoch vor dem Amtsgericht Rosenheim verhandelt – mit Zeugenaussagen, die allerdings nicht allzu viel Aufklärung brachten.
Spoiler
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Am 30. August 2018, so heißt es in den Strafbefehlen, hätten die beiden mit mindestens vier weiteren Personen an einem großen Tisch vor dem Restaurant gesessen und eifrig diskutiert. Thema: Flüchtlingspolitik. Es war schon elf Uhr, in der Stadt herrschte jedoch wegen des Rosenheimer Herbstfestes noch reges Treiben.

Die verbalen Ausfälle der beiden Beamte wurden demnach immer heftiger. Irgendwann sei der eine der beiden Männer, ein Rosenheimer, in das Lokal gegangen, um weitere Getränke zu holen. Als er zurückkam, habe er die Getränke abgestellt, laut „Heil Hitler“ gerufen und den Arm zum Hitlergruß ausgestreckt. Sein Kollege, ein Mann aus Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern, habe zumindest einmal ebenfalls „Heil Hitler“ gerufen.

Der Außenbereich des Lokals grenzt direkt an die Fußgängerzone, die zu dieser Zeit wegen des Volksfestes gut besucht gewesen sei, so dass auch dort das verfassungsfeindliche Nazi-Gebahren der Männer wahrgenommen werden konnte.

Getrübte Erinnerung
Zu Beginn der Verhandlung bat die Richterin einer Sprecherin zufolge zu einem Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigern. Ein solches Gespräch hätte beispielsweise die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage zur Folge haben können. Das Gespräch sei jedoch ergebnislos verlaufen. Deshalb habe man nun in die Beweisaufnahme einsteigen müssen, sprich: die ersten Zeugen hören.

Wegen der strengen Bestimmungen zur Eindämmung der Coronapandemie durften nur drei Pressevertreter in den Gerichtssaal. Den Berichten zweier lokaler Medien ist zu entnehmen, dass die Angeklagten selbst keine Aussage machten, aber mittels ihrer Verteidiger zu verstehen gaben, dass sie die Vorwürfe bestreiten.

Die Aussagen der ersten Zeugen waren den Berichten zufolge zumindest widersprüchlich. So behauptete eine weitere Beamtin, die zum möglichen Tatzeitpunkt auch am Tisch saß und ebenfalls rassistische Äußerungen von sich gegeben haben soll, sie sei so betrunken gewesen, dass sie sich eigentlich an gar nichts erinnern könne. In ihrer ersten Vernehmung bei der Kriminalpolizei hatte sie noch ihren Bekannten belastet. Aber nur, weil die Kripo-Beamten sie unter Druck gesetzt hätten, wie sie nun zu verstehen gab.

Auch andere Zeugen waren an dem Abend offenbar erheblich alkoholisiert und beriefen sich jetzt auf ihr stark reduziertes Erinnerungsvermögen. Am präzisesten war den Angaben zufolge die Aussage des ersten Zeugen, des Mannes, der die Männer bei der Polizei angezeigt hatte. Er war mit Freunden vom Herbstfest gekommen und habe sich in dem Lokal dann zu den Angeklagten mit an Tisch gesetzt. So habe er die Diskussion mitbekommen, die verbal immer mehr entgleist sei.

Als es dann zu den „Heil Hitler“-Rufen gekommen sei, habe er sich entfernt und die Polizei gerufen. Der Kellner des Restaurants wiederum gab an, keine rassistischen oder faschistischen Parolen am Tisch gehört zu haben. Der Mann, der dann Anzeige erstattet habe, hätte ihn jedoch zuvor bereits nach Kokain gefragt.

Die beiden Beamten sollen derzeit vom Dienst suspendiert sein. Eine Verurteilung könnte wohl auch eine dauerhafte Entfernung aus dem Polizeidienst zur Folge haben.

Die Verhandlung wird am 24. Juni fortgesetzt.
[close]
https://taz.de/Prozess-in-Rosenheim-am-Mittwoch/!5690529/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7504 am: 4. Juni 2020, 19:13:41 »
So langsam werden die Angriffe auf Kamerateams zur Gewohnheit.
Sven Liebig hat mit seiner Entourage, und scheinbar auch unterstützt von einem Justizbediensteten, ein Kamerateam des ZDF angegriffen

Zitat
Angriff auf ZDF-Team:
„Hochgradig aggressiv“

Rechte haben ein ZDF-Team um Arndt Ginzel bei einem Dreh am Berliner Landgericht bedrängt – nicht zum ersten Mal.

BERLIN taz | Ein Team des ZDF wurde am Donnerstag am Rande eines Prozesses am Berliner Landgericht angegriffen. Nach eigener Auskunft bedrängte eine Gruppe von etwa 15 Personen um den halleschen Rechtsextremisten Sven Liebich den ZDF-Journalisten Arndt Ginzel und seinen Kameramann. Die Journalisten berichteten von Bedrohungen sowie Schlägen gegen sich und ihre Kamera. Vor dem Verhandlungssaal im Gericht hätten sich die Angriffe fortgesetzt. „Das war hochgradig aggressiv und handgreiflich“, sagte Ginzel der taz.

„Es wurde gedroht, geschubst, genervt.“ Wiederholt sei gegen die Kamera geschlagen und versucht worden, Kabel aus ihr herauszuziehen. Die Angriffe seien unvermittelt erfolgt, nachdem sie als Journalisten erkannt worden seien. Man selbst habe die Gruppe um Liebich da noch gar nicht angesprochen. Das Team war durch ein ZDF-Mikro erkennbar.

Auch der freie Journalist Henrik Merker, der mit vor Ort war, berichtete, dass die Journalisten „massiv bedrängt und angegangen“ wurden. Die Angreifer hätten unter anderem „Lügenpresse auf die Fresse“ skandiert. Bildmaterial, das der taz vorliegt, bestätigt den Vorfall. Dort ist zu sehen, wie die Journalisten beschimpft und bedrängt werden zu verschwinden. Ein Mann schlägt wiederholt gegen die Kamera und ein Mikro. Zu sehen ist auch, wie ein Justizbediensteter dem ZDF-Kameramann ebenfalls das Arbeitsgerät nach unten wegdrückt.
„Provokateur und Verschwörungstheoretiker“

Ein Sprecher des Landgerichts sprach von Auseinandersetzungen zwischen Zuschauern und Journalisten, Genaueres müsse noch geklärt werden. Die Polizei sei gerufen worden und anschließend auch im Gerichtsgebäude präsent gewesen. Ginzel sagte, er erwäge juristische Schritte gegen die Angreifer.

Sven Liebich ist rechtsextremer Aktivist. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt bezeichnet ihn als „Provokateur und Verschwörungstheoretiker“. Bei dem Prozess in Berlin ging es um einen zivilrechtlichen Streit. Liebich soll auf einer Internetseite eine Karikatur der Leiterin der Amadeu-Antonio-Stiftung Annetta Kahane veröffentlicht haben. Kahane untersagte dies mit Verweis auf das Recht am eigenen Bild.

Es ist nicht der erste Angriff für Arndt Ginzel. Erst vor zwei Wochen war Arndt Ginzel auf einer Coronakundgebung mit Liebich bedrängt worden und musste den Platz unter Polizeischutz verlassen. Im August 2018 wurde Ginzel durch einen als „Hutbürger“ bekannt gewordenen Polizeimitarbeiter an der Arbeit gehindert. Polizisten hielten Ginzel damals rund 45 Minuten fest.
https://taz.de/Angriff-auf-ZDF-Team/!5686611&
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7505 am: 4. Juni 2020, 19:34:33 »
15 Monate plus ggfs. Widerruf der Bewährung aus einem früheren Verfahren

Was wohl der Volllooser über sein Buddy sagt

https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/neonazi-dortmund-haft-verurteilt-100.html
« Letzte Änderung: 4. Juni 2020, 19:49:54 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7506 am: 5. Juni 2020, 01:03:00 »
Sven Liebig hat mit seiner Entourage, und scheinbar auch unterstützt von einem Justizbediensteten, ein Kamerateam des ZDF angegriffen
Wer noch einen Kotzanfall für die Nacht braucht: Der Voll*** hat zumindest den Anfang selbst gefilmt, wohl in der Hoffnung, sich mit Provokationen zum Mehrtürer machen zu können.

[facebook]https://www.facebook.com/ForscherAfPeTier/videos/621170421814490/?__xts__[0]=68.ARA5R52kZ8xJuBQn4U5wYv1H36D-5nPtTpG1-QeLIp_wY-2j7sIApcoqcNZrsZyU8a1Tqp8ZnHN3JQ_s3OpW9s56fJpdiGqxUCnqGXZYMeJB_pztCK4wEY13vLp4fLxkOznjzpT1VNRxCrCToOwHp5I5m_reduG8v0kimrZRm72TQNEo_TByULk3glvPvFqPF7jf4zXzqn_b6zSlgGVFLeVLZ9lZjzAOxvZtt36b3iNzslnAQaxtM_JE6JM04Ft7AKbjAO2FFw59I8oi5M7pG-bQCGjhPg0MTDHDR636fyVu8ZygjRKxLM_BKUUURl16v0ed35adm1x6WinbDQvvoBbWBFSSgA1EZ8g&__tn__=-R[/facebook]
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7507 am: 5. Juni 2020, 01:46:54 »
Ich hoffe es wird richtig teuer für ihn
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7508 am: 5. Juni 2020, 09:52:55 »
"Q-Anon-Fans"/"Reichsbürger" sind in Stuttgart dabei Straßenschilder sinnvoll zu "verzieren". In den Kelly Barracks ist die Bedeutung von "Q-Anon" angeblich unbekannt (würde mich wundern, wenn da wirklich kein einziger Soldat zu finden wäre der nicht ab und an ins Internet geht  ;) ) und auch sonst bleibt irgendwie alles neboulös.

Für unsere Klientel könnte der Hinweis, dass der Verfassungsschutz die "Q-Anon-Ir.ren" noch nicht mal auf dem Schirm hat, aber ziemlich wichtig sein.  ::)

Spoiler
   Mysterium in Stuttgart-Plieningen   Was bedeutet das Q auf den Schildern?   
Caroline Holowiecki,  04.06.2020 - 11:46 Uhr

Unbekannte haben in Stuttgart-Plieningen Verkehrszeichen manipuliert. Steckt dahinter eine Verschwörungstheorie, die ihren Ursprung in den USA hat?

Plieningen - Die Veränderungen sind leicht zu übersehen. Es sind nur kurze schwarze Klebestreifen. Auf den Fildern ist auf Tempo-60-Schildern aus der Null jeweils ein Q gemacht worden. Flächendeckend hat jemand diesen Aufwand betrieben. Zu sehen sind die manipulierten Schilder an den Straßen vom Asemwald in Richtung Tränke und zwischen Steckfeld und Möhringen. „Ob das was mit dem QAnon-Verschwörungsmythos zu tun hat?“, fragt eine Frau aus Hohenheim unsere Zeitung.

Der Schluss liegt nahe. Bei QAnon oder einfach nur Q handelt es sich um eine Verschwörungstheorie, die in den USA entstanden ist und dort offenbar viele Anhänger hat. Laut Bundesamt für Verfassungsschutz nahm die Bewegung im Oktober 2017 ihren Anfang, als über ein Internetforum vermeintlich exklusive Informationen veröffentlicht wurden, wonach Donald Trump einen internen Krieg gegen den „Deep State“ führe, also gegen verborgene Eliten in Politik und Gesellschaft. Der Buchstabe Q ist eine Anlehnung an die Q-Clearance, die höchste Freigabestufe für geheime Informationen des US-Energieministeriums, die der unbekannte Schreiber besitzen will. Anon steht für Anonymous. Die Veröffentlichungen sind in der Regel kryptische Meldungen, die breiten Auslegungsspielraum lassen. Vieles klingt bizarr. So sollen etwa in unterirdischen Lagern Kinder gefoltert und ermordet werden, um ein Lebenselixier aus ihnen zu gewinnen.
Offenbar wurden nur Schilder in unmittelbarer Nähe der Kelley-Barracks manipuliert

In Deutschland ist QAnon im Zuge der Corona-Demos erstmals im größeren Stil in Erscheinung getreten. Bundesweit waren und sind die Anhänger bei den Protestveranstaltungen zu sehen. Auch Prominente wie die Musiker Xavier Naidoo und Sido hatten zuletzt eine gewisse Nähe zu den Theorien erkennen lassen. Laut Bundes-Verfassungsschutz bietet QAnon auch Anknüpfungspunkte für rechtsextremistische Ideologeme, etwa durch die Behauptung, die handelnden Eliten des „Deep State“ seien Linke oder Juden. Es lägen Hinweise darauf vor, dass sowohl einzelne Rechtsextremisten als auch eine Reihe von Reichsbürgern der QAnon-Theorie anhängen.

In Stuttgart wiederum ist auffällig, dass offenbar nur Schilder unmittelbar neben den Kelley-Barracks verändert wurden. Eine Sprecherin teilt für den zuständigen Pressechef Lawrence Reilly mit, dass man die QAnon-Bewegung aber nicht kenne. „Wir haben das Q-Symbol nirgendwo auf unseren Anlagen bemerkt, noch haben wir von Amerikanern auf den Anlagen gehört, die sich auf das Symbol und seine mögliche Bedeutung beziehen, und uns ist keine Verbindung zu in Stuttgart lebendem US-Personal bekannt“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme.
Wer Schilder bemalt, beschädigt städtisches Eigentum

Im Rathaus löst das Thema Erstaunen aus. Man werde sich das Ganze vor Ort anschauen und den Ursprungszustand der Schilder wiederherstellen, teilt Martin Thronberens, ein Verwaltungssprecher, mit. Erneut loszuziehen, ist für den Verursacher durchaus riskant. „Die Beschädigung oder Verunstaltung von Straßenschildern ist eine Beschädigung von öffentlichem Eigentum und damit strafbewährt“, stellt er klar. Man müsse die Täter allerdings auf frischer Tat ertappen.

Wie viele Anhänger die Q-Bewegung hierzulande hat, ist unklar. Sie wird vom Landesamt für Verfassungsschutz nicht beobachtet, daher können keine Aussagen zu Aktivitäten getroffen werden, sagt Julian Illi, ein Sprecher. Dennoch gibt er auch den Hinweis, dass sich derartige Verschwörungstheorien zu einer Gefahr entwickeln können, wenn antisemitische oder gegen politische Funktionsträger gerichtete Gewalttaten mit der Behauptung einer Bedrohung durch den „Tiefen Staat“ legitimiert werden. Erkenntnisse, dass es bislang in Deutschland derartige Motive etwa bei judenfeindlichen Delikten gegeben habe, lägen nicht vor.
[close]
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.mysterium-in-stuttgart-plieningen-was-bedeutet-das-q-auf-den-schildern.29ed7425-2a55-479f-8990-694748c48c29.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7509 am: 5. Juni 2020, 10:56:36 »
https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/antisemitische-hetze-hochgeladen-neun-monate-auf-bewaehrung

Spoiler
Zitat
Urteil vor Berliner Gericht
Antisemitische Hetze hochgeladen – Neun Monate auf Bewährung

„Ich war nie antisemitisch“, behauptete Sven S. (45) am Mittwoch im Prozess vor dem Amtsgericht. Die Karikatur unter der Überschrift „Drecksjuden“ habe er aus Frust und unter Alkohol auf seiner Internetseite veröffentlicht.

„Das nehme ich Ihnen nicht ab“, hielt der Richter dagegen. „Weil: Da sind schon zwei Vorstrafen wegen ähnlicher Vorwürfe.“

Im früheren Leben war Sven S. aus Kreuzberg Tanzlehrer und Choreograf – durchaus erfolgreich. Was ihn aus der Bahn warf, erzählt er nicht. Nur: „Dann gab es diese Anzeige gegen mich. Ich verlor meinen Job.“

Und bald auch noch die Freundin. Der Alkohol hielt Einzug in seinen Alltag. Schnell sehr viel Alkohol. Seiner Verbitterung ließ er im Internet freien Lauf. „Was ich interessant fand, stellte ich auf meine Seite.“

Wie diese Karikatur mit der Unterschrift: „Die Juden sind unser Unglück“. Und ein aus der Sicht des Attentäters gefilmtes Video des Terroranschlags in Christchurch im März 2019. Wie dieser aus nächster Nähe am Boden liegende, weinende, wehrlose Menschen erschießt.

„Ich wollte nur aufklären über andere Sichtweiten“, versuchte der Hartz-IV-Empfänger zu erklären. „Nichts davon habe ich selbst angefertigt.“ Die Staatsanwältin: „Aber verbreitet. Und auch das ist strafbar.“

Sie beantragte wegen Volksverhetzung und Gewaltdarstellung sieben Monate auf Bewährung.

Der Richter setzte im Urteil noch zwei Monate drauf – für die Einbeziehung der letzten einschlägigen Vorstrafen von 2019, deren Geldstrafe noch offen ist: „Was Sie taten, waren keine Augenblickstaten in Alkohollaune. Sie sind ziemlich hartnäckig vorgegangen.“ Er sprach von „verfestigter Verhaltensweise über Jahre hinweg“. Und von möglicher Wiederholungsgefahr.

„Damit ist nun wirklich Schluss“ versprach der Angeklagte. „Das alles hat mir so viel Ärger eingebracht. Und so viel kaputtgemacht.“
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Klingt nach Kundschaft, wüsste aber nicht wer das sein sollte.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7510 am: 5. Juni 2020, 11:54:52 »
Sven Liebig hat mit seiner Entourage, und scheinbar auch unterstützt von einem Justizbediensteten, ein Kamerateam des ZDF angegriffen
Wer noch einen Kotzanfall für die Nacht braucht: Der Voll*** hat zumindest den Anfang selbst gefilmt, wohl in der Hoffnung, sich mit Provokationen zum Mehrtürer machen zu können.

[facebook]https://www.facebook.com/ForscherAfPeTier/videos/621170421814490/?__xts__[0]=68.ARA5R52kZ8xJuBQn4U5wYv1H36D-5nPtTpG1-QeLIp_wY-2j7sIApcoqcNZrsZyU8a1Tqp8ZnHN3JQ_s3OpW9s56fJpdiGqxUCnqGXZYMeJB_pztCK4wEY13vLp4fLxkOznjzpT1VNRxCrCToOwHp5I5m_reduG8v0kimrZRm72TQNEo_TByULk3glvPvFqPF7jf4zXzqn_b6zSlgGVFLeVLZ9lZjzAOxvZtt36b3iNzslnAQaxtM_JE6JM04Ft7AKbjAO2FFw59I8oi5M7pG-bQCGjhPg0MTDHDR636fyVu8ZygjRKxLM_BKUUURl16v0ed35adm1x6WinbDQvvoBbWBFSSgA1EZ8g&__tn__=-R[/facebook]

Mal einen Screenshot, das sieht mir links doch sehr nach TTA aus,
 :scratch:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7511 am: 5. Juni 2020, 11:57:20 »
einmal die Körperhaltung und dann das bekannte Outfit aus grauem Sakko, schwarzem Hemd und Slips.
Das ist Dennis. Den Bericht von Dennis zu dem gestrigen Vorfall gibt es hier:

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3747.msg293587#msg293587


In Berlin gibt es mal wieder einen "Einzelfall" bezüglich der Verbindung Polizei-AfD

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-breitscheidplatz-anschlag-berliner-polizist-soll-interna-an-afd-leute-gegeben-haben/25889972.html

Spoiler
Zitat
Nach Breitscheidplatz-Anschlag
Berliner Polizist soll Interna an AfD-Leute gegeben haben

Ein Polizist soll AfD-Parteifreunde mit Infos zum Amri-Anschlag versorgt haben. Im Chat war demnach auch ein Tatverdächtiger der Neuköllner Anschlagsserie.

Ein Berliner Polizeihauptkommissar soll Interna der Polizei zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in einer Chatgruppe an AfD-Parteifreunde weitergegeben haben. Das berichtet der RBB am Freitag.

Demnach ermittle die Staatsanwaltschaft nach Informationen des ARD-Magazins "Kontraste" und des NDR wegen des Verdachts auf Verrat von Dienstgeheimnissen. Auf Tagesspiegel-Anfrage konnte die Staatsanwaltschaft den Vorgang bis Freitagmittag zunächst nicht bestätigen.

Wie brisant die geteilten Interna waren, ist unklar. Nach Tagesspiegel-Informationen war der Mann 2016 in einem Abschnitt in Berlin-Treptow tätig.

Erste Infos schon 90 Minuten nach der Tat

Dem Bericht zufolge soll Detlef M. AfD-Mitglied sein. Er soll in einer Telegram-Chatgruppe, in der Neuköllner AfD-Mitglieder gewesen sind, bereits 90 Minuten nach dem Anschlag des Attentäters Anis Amri am 19. Dezember 2016 Informationen geteilt haben.

Am Tag danach sollen die Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchung des Lkw, mit dem Amri den Anschlag beging, über die Telefonnummer des Beamten an die Gruppe geschickt worden sein.

Zudem heißt es in dem Bericht, in dem Chat sollen islamophobe Äußerungen getätigt und der Holocaust geleugnet worden sein.

Unter den Mitgliedern der Messenger-Gruppe soll demnach auch Tilo P. gewesen sein, einer der Tatverdächtigen in der rechtsextremen Neuköllner Anschlagsserie, der demnach mittlerweile aus der AfD ausgetreten sein soll.

Bei den Ermittlungen zu der Anschlagsserie sei das Handy von P. sichergestellt worden, bei dessen Auswertung die Ermittler auf die Chatgruppe gestoßen sein sollen, heißt es beim RBB.

Grünen-Politiker und Obmann im Amri-Untersuchungsausschuss, Benedikt Lux, sagte dem Tagesspiegel, der Verdacht „wiegt schwer, dass es zu einem Verrat von Dienstgeheimnissen gekommen ist“. Das sei kein Kavaliersdelikt, sondern könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

In Neukölln sorgten in den vergangenen Jahren Brandstiftungen und Bedrohungen für Verunsicherung. Seit 2016 wurden mehr als 50 rechtsextreme Angriffe verübt, darunter 16 Brandanschläge. Sie richteten sich gegen Büros von Politikern und Häuser von Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus positioniert hatten.

Am 1. Februar 2018 wurden das Auto eines Buchhändlers, der schon früher Ziel von Angriffen und Drohungen aus der rechtsextremen Szene war, sowie der Wagen von Ferat Kocak, Neuköllner Bezirkspolitiker der Linkspartei, angezündet. Im vergangenen Jahr gab es mehr als 100 laufende Ermittlungen der Kriminalpolizei dazu.
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« Letzte Änderung: 5. Juni 2020, 12:08:28 von Gerichtsreporter »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7512 am: 5. Juni 2020, 12:58:02 »
Vielleicht ist das zufällig auch noch die gleiche Chat- Gruppe, aus auch der unser PEGIDA- Lutz so schnell seine "Weisheiten" zum Breidscheiplatz- Täter gehabt hatte?

Aber am 18.06. darf sich ja Lutz dazu im U- Ausschuss äußen.  :clap:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7513 am: 5. Juni 2020, 13:52:10 »
Vielleicht ist das zufällig auch noch die gleiche Chat- Gruppe, aus auch der unser PEGIDA- Lutz so schnell seine "Weisheiten" zum Breidscheiplatz- Täter gehabt hatte?
Meinst Du, dass Lutz in der Chatgruppe der AfD-Neukölln ist? Die Informatinen wurden aber in andere Chatgruppen weiter getragen, von daher kann es schon die Quelle sein.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7514 am: 5. Juni 2020, 14:24:33 »
Man könnte sie in eine Regierung berufen oder ein Parlament wählen, dann entfiele der Wählbarkeit nach § 3 Abs. 2 LVerfGG M-V. Oder man findet raus, dass sie für die Stasi tätig war.


Offenbar gibt es noch eine weitere Möglichkeit:


Zitat
Der Landtag könne eine Verfassungsrichterin zwar nicht einfach abberufen. "Er kann aber ihr Ausscheiden beim Landesverfassungsgericht beantragen, woraufhin letzteres dann tätig wird."

...Kramer erwiderte, es gebe in der Tat kein gesetzliches Kriterium, dass ein Verfassungsrichter nicht in einer verfassungsfeindlichen Organisation Mitglied sein dürfe. "Aber es gibt ein moralisches Kriterium, und das ist hier nicht erfüllt."

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/dringlichkeitsantrag-afd-verfassungsrichterin-borchardt-die-linke-landtag/


Gut, das Parlament könnte sich darauf berufen, bei der Wahl nicht alle Informationen gehabt zu haben.

Wobei ein "Tätigwerden" wohl nicht unbedingt im Sinne der Antragsteller ausfallen könnte.

Liege ich da richtig, wenn ich das mit dem "moralischen Kriterium" nicht ganz glaube?
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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