Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264303 mal)

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Offline Salvatore Dalli

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #75 am: 29. Juli 2014, 14:12:30 »
Zitat
Der Forscherin zufolge geht es um Begriffe wie "Wucherer", "Kindermörder" (...)

Mist, ich glaube, ich bin ein Antisemit. Heißt das, ich darf nicht mehr über TTA und Majo lachen?  :(
 

Offline Vindex

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #76 am: 29. Juli 2014, 14:43:53 »
Wenn es einzig und allein um die Phrase "Juden sind ♥♥♥" geht, dann kann ich daran nichts finden.
Immerhin darf man in der Bundesrepublik Deutschland auch "Polizisten sind ♥♥♥" und "Soldaten sind Mörder" sagen (und schreiben).
Warum also nicht auch "Juden sind ♥♥♥"?
Dem Antisemitismus muss ein Riegel vorgeschoben werden, da sind wir uns sicher einig, aber jeden, der das Wort Jude in einem negativen Kontext nutzt, sofort als Antisemit zu betiteln, das geht mir etwas zu weit.
Sicherlich war dieser Satz absolut beschissen gewählt und eines deutschen Politikers nicht würdig, aber ist der Mann deshalb ein Nazi oder ein Antisemit? Und was wäre geschehen, wenn er statt dessen "Christen sind rückständig", "Muslime sind brutal" oder "Hindus sind gleichgültig" gesagt hätte?
 

Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #77 am: 29. Juli 2014, 14:53:06 »
Soldaten und Polizisten sind klar abgegrenzte Gruppen, die sich in ihrer Gesamtheit durch bestimmte Tätigkeiten auszeichnen, die man moralisch so oder so beurteilen kann, besonders im Fall der Soldaten. Bei einer rassischen oder ethnischen Gruppe ist das nicht der Fall.

Daher darfst du nicht öffentlich behaupten, Nordfriesen, Zulus oder Chilenen seien insgesamt ganz miese Typen, allein durch ihre Zugehörigkeit zu dieser Gruppe.

Bei einer Religionsgemeinschaft kommt es drauf an. Wenn die Gruppe klein und homogen ist, mögen Gesamturteile zulässig sein, aber die Juden sind keine so kleine Gruppe, und unter ihnen gibt es daher (genau wie unter den Christen oder Buddhisten) eine riesige Vielfalt bezüglich des religiösen Eifers und des allgemeinen Glaubenslebens. Wenn man weiß, dass einer Jude ist, weiß man noch lange nicht, was er glaubt und was er den ganzen Tag lang tut (nicht alle von denen zählen immer das Geld anderer Leute). Der Satz "Alle Juden sind lieb" ist daher grundsätzlich verkehrt. Der gegenteilige Satz enthält auch noch eine herabsetzende Aussage und ist daher unzulässig.

Mit den Muslimen ist es nicht viel anders. Es gibt ohne Zweifel Muslime, die fanatisch, frauenfeindlich, arbeitsscheu und primitiv sind. Das darf man auch sagen. Der Schluss auf die gesamte Gruppe ist unzulässig.
« Letzte Änderung: 29. Juli 2014, 15:02:56 von kairo »
 
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Offline Lisa

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #78 am: 29. Juli 2014, 17:36:09 »
Soldaten und Polizisten sind klar abgegrenzte Gruppen, die sich in ihrer Gesamtheit durch bestimmte Tätigkeiten auszeichnen, die man moralisch so oder so beurteilen kann, besonders im Fall der Soldaten. Bei einer rassischen oder ethnischen Gruppe ist das nicht der Fall.

Daher darfst du nicht öffentlich behaupten, Nordfriesen, Zulus oder Chilenen seien insgesamt ganz miese Typen, allein durch ihre Zugehörigkeit zu dieser Gruppe.

Bei einer Religionsgemeinschaft kommt es drauf an. Wenn die Gruppe klein und homogen ist, mögen Gesamturteile zulässig sein, aber die Juden sind keine so kleine Gruppe, und unter ihnen gibt es daher (genau wie unter den Christen oder Buddhisten) eine riesige Vielfalt bezüglich des religiösen Eifers und des allgemeinen Glaubenslebens. Wenn man weiß, dass einer Jude ist, weiß man noch lange nicht, was er glaubt und was er den ganzen Tag lang tut (nicht alle von denen zählen immer das Geld anderer Leute). Der Satz "Alle Juden sind lieb" ist daher grundsätzlich verkehrt. Der gegenteilige Satz enthält auch noch eine herabsetzende Aussage und ist daher unzulässig.

Mit den Muslimen ist es nicht viel anders. Es gibt ohne Zweifel Muslime, die fanatisch, frauenfeindlich, arbeitsscheu und primitiv sind. Das darf man auch sagen. Der Schluss auf die gesamte Gruppe ist unzulässig.
Jeder, der ein bisschen älter ist, sollte sich aufgrund seiner Erfahrungen im Leben dessen bewusst sein, dass es einfach nur dumm ist, derart zu verallgemeinern.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Presseschnipsel
« Antwort #79 am: 29. Juli 2014, 19:31:57 »
Mist, ich glaube, ich bin ein Antisemit.

Mach' mal Urlaub in Israel und besuche die Strände von Tel Aviv, Eilat und Aschkelon. Da geht dir das Herz in der Hose auf...
 

Offline Salvatore Dalli

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #80 am: 29. Juli 2014, 20:43:53 »
Mist, ich glaube, ich bin ein Antisemit.

Mach' mal Urlaub in Israel und besuche die Strände von Tel Aviv, Eilat und Aschkelon. Da geht dir das Herz in der Hose auf...

Ich fand damals schon die Werbekampagnen des israelischen Militärs sehr erregend, also in Bezug auf die Soldatinnen.
 

Müllmann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #81 am: 29. Juli 2014, 20:48:55 »
Ich fand damals schon die Werbekampagnen des israelischen Militärs sehr erregend, also in Bezug auf die Soldatinnen.

Niemals was mit ner Braut anfangen, die ne Knarre hat, niemals!

Ich kannte mal ne Kameradin von Vindex, weia ...
 

Müllmann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #82 am: 5. August 2014, 11:44:17 »
http://www.n-tv.de/panorama/Meditation-statt-Medikamente-article13365336.html

Da haben Esos mal einen auf den Nuschel gekriegt.  :clap:

Zitat
Drei Jahre Haft
Meditation statt Medikamente

Drei Jahre bekommt ein Kind trotz schwerer unheilbarer Krankheit keine Medikamente. Die Mutter und ihr Freund kümmern sich nicht darum, dass der Junge zum Arzt geht: Stattdessen solle er meditieren.

Eine Mutter und ihr Lebensgefährte müssen ins Gefängnis, weil sie mit einem schwer kranken Kind drei Jahre nicht zum Arzt gingen und ihm keine Medikamente gaben. Sie glaubten, dass man dem an der Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose leidenden Jungen auch mit anderen Mitteln helfen könne - sie ließen den damals Zwölfjährigen etwa meditieren. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte die 49-Jährige und den 55-Jährigen wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu drei Jahren Haft. Der Richter sagte, das Kind wäre bald gestorben, wenn es nicht doch noch eine Behandlung bekommen hätte. Der Junge war stark unterernährt. Der angeklagte Mann war als "Sektenguru von Lonnerstadt" bekannt geworden. Seine Zugehörigkeit zu der "Neuen Gruppe der Weltdiener" stellte sich in der Verhandlung jedoch als falsch heraus.
 

Offline Das Chaos

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #83 am: 5. August 2014, 12:15:07 »
Jeder, der ein bisschen älter ist, sollte sich aufgrund seiner Erfahrungen im Leben dessen bewusst sein, dass es einfach nur dumm ist, derart zu verallgemeinern.

Schon richtig, dass das differenzierende Betrachten seiner Umwelt und seiner Bewohner eine Kulturleistung ist, andererseits darf man nicht vergessen, dass die Entwicklung und Betätigung von Vorurteilen entwicklungsgeschichtlich den Bestand der Art gesichert hat. Würden unsere Vorfahren differenzierend erwogen haben, ob nun jeder einzelne Säbelzahntiger (oder verfeindete Stamm) tatsächlich gefährlich ist, wären die Menschheitsgeschichte vermutlich anders gelaufen, beziehungsweise hätten sich  diese Gegner der Verallgemeinerung nach dem Gesetz Darwins nicht durchgesetzt. Übertragen auf den zeitgenössischen Alltag, verhilft die verallgemeinernde Erkenntnis, dass auf Italiens Strassen zuweilen geklaut wird, in Verbindung mit entsprechender Vorsicht, unter Umständen vor unnötigem Eigentumsverlust (ich bin ein bedingungsloser Freund Italiens, muss man wissen). Man muss mit Vorurteilen sorgsam umgehen, nötig aber sind sie.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Müllmann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #84 am: 5. August 2014, 15:48:23 »
https://linksunten.indymedia.org/de/node/117021

Zitat
Reichsbürger“ auch in Baden-Württemberg aktiv

Verfasst von: Antifa-Recherche-Team Baden-Württemberg . Verfasst am: 19.06.2014 - 18:07.


In der Kritik an den neuen „Montagsmahnwachen für den Frieden“ und ihren rechten Tendenzen wurden sie in letzter Zeit immer wieder erwähnt: Die „Reichsbürger“, eine seltsam anmutende Strömung der extremen Rechten, die selbsternannten Gegenregierungen angehören. In ihrem reichlich verschrobenen Weltbild existiert das „Deutsche Reich“ fort und ist die Bundesrepublik 'illegitim'. Unbemerkt von der kritischen Öffentlichkeit treiben auch in Baden-Württemberg diverse reichsbürgerliche Gruppierungen ihr Unwesen. So firmiert u.a. die „Reichsbürger“-Organisation „Germanitien“ unter einer Adresse in Heilbronn bei Stuttgart.

Reich-lich rechts - Was sind „Reichsbürger“?
Antifa-Gruppen haben sie kaum auf dem Schirm oder schenken ihnen im Gegensatz zu NPD und den Kameradschaften nur wenig Aufmerksamkeit. Zu skurril und lächerlich wirken die verschiedenen „Reichsbürger“-Gruppen. Allen „Reichsbürgern“ gemeinsam ist, dass sie die aktuelle Bundesregierung, die Bundesrepublik und deren Behörden als illegitim betrachten. Für sie handelt es sich dabei lediglich um eine „Firma“, ein „Besatzerprodukt“ oder die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft-BRD“, kurz OMF-BRD. Stattdessen, so ihre Überzeugung, existiere das „Deutsche Reich“ weiter, wahlweise geht es dabei um das deutsche Kaiserreich oder das „Dritte Reich“. Entsprechend sind auch die Grenzvorstellungen der „Reichsbürger“-Gruppen. Eine Mehrheit beansprucht mindestens die so genannten „Deutschen Ostgebiete“ für ihr Reich, also das was bis 1945 Ostpreußen, Hinterpommern, Schlesien und Ost-Brandenburg war. Diese Vorstellung teilt aber nicht eine einzige Gruppe, sondern es gibt inzwischen Dutzenden von ihnen. In der Szene herrscht damit eine Art von „reichsbürgerlichen Kleinstaaterei“. Ständig werden neue Staaten und Reichsregierungen ausgerufen.
Das Konzept erinnert ein wenig an eine Folge der beliebten US-Comedy-Serie „Big-Bang-Theory“, in der Ober-Nerd Sheldon die WG von ihm und seinem Mitbewohner Lennart zu einem souveränen Staat erklärt, um künftig keine Steuern mehr zahlen zu müssen.
Doch stecken hinter den „Reichsbürgern“ eindeutig extreme Rechte. Jan Freitag, Politikwissenschaftler von der Uni Chemnitz, analysiert: „Wenn man aber ein bisschen hinter die Fassaden schaut, erkennt man doch relativ schnell, dass sie auch Verschwörungstheorien verfolgen, revisionistische Ansatzpunkte, die auch dem Rechtsextremismus entstammen, auch völkische Elemente versuchen mit aufzunehmen und meist auch gewisse antisemitische Elemente in ihre Ideologie integrieren.“

Obwohl sich das „Reichsbürgertum“ sehr 'strange' ausnimmt, wäre es falsch, diese Strömung der extremen Rechten zu ignorieren. Zum einen geht von einzelnen „Reichsbürgern“ eine gewisse Gefahr aus. Waffenfunde bei Hausdurchsuchungen, sowie Bedrohungen und sogar einzelne Geiselnahmen offenbaren das gefährliche Potenzial. Immer wieder drohen die „Reichsbürger“gruppen ihren (vermeintlichen) Feinden beispielsweise mit Todesstrafen.
Zum anderen erfreut sich die „Reichsbürger-Ideologie“ in der traditionellen Nazi-Szene steigender Beliebtheit und sorgt gleichzeitig für eine Politisierung der verschwörungstheoretischen Szene. Im Grunde handelt es sich ja um eine Verschwörungsfantasie, allerdings eine explizit extrem rechte.
 
"Reichsbürger" in Baden-Württemberg
Über die Strukturen von „Reichsbürgern“ in Baden-Württemberg ist nur wenig bekannt. Hier einmal das wenig bekannte:
* Es gibt zum einen die Gruppe „Deutsches Reich Heute“ unter Führung Matthes Haug aus Bebenhausen bei Tübingen.
* Die Reichsbürger-Gruppe „Volks-Hilfe Deutsches Reich“ gibt an über Ableger in Karlsruhe, Lörrach, Ravensburg, Stuttgart und Schwäbisch Gmünd zu verfügen. Mutmaßlich handelt es sich dabei aber lediglich um Einzelpersonen.
* Weiterhin gibt es einen baden-württembergischen Ableger der Gruppe „Neubeginn“, die zur Neudeutschland-Gruppe um Peter Fitzek aus Wittenberg in Sachsen-Anhalt gehört. Dem direkten Umfeld von Fitzek ist auch David Bilger aus 73669 Lichtenwald zuzurechnen, Leiter des „NeuZeit-Magazin“. Der baden-württembergische Ableger der Gruppe verfügte zeitweise über eine eigene Räumlichkeit in Geislingen.
* Die „Reichsbürger“-Organisation „Freies Deutschland“ verfügt nach eigenen Angaben über „Bürgerbüros in Fellbach, geleitet von Matthias Reckzeh, in Benningen, geleitet von Arnold Arndt, und in Breisgau, geleitet von Kay Lüders.
* Ein Michael Hübner ist der Verantwortliche der „Reichsbürger“-Gruppe „Deutsche Nationalversammlung“ für Baden-Württemberg.

Eine unvollständige Chronik „reichsbürgerlicher“ Aktivitäten in Baden-Württemberg zeigt, dass es auch Veranstaltungen in Baden-Württemberg stattfinden:
* Am 16. Februar 2006 referierte der „Reichsbürger“ Matthes Haug aus Tübingen-Bebenhausen in Umkirch bei Freiburg vor 19 Personen.
* Ein „Volks-Bundesrath“ der „Reichsbürger“bewegung traf sich am 18. Oktober 2008 zum ersten Mal im Gasthaus „Zur Traube“ in Wendlingen.
* Der, der Reichsbürger-Szene zuzuordnende, Stefan Andreas Görlitz (ehemals ein Vorstands-Mitglied der „Interim Partei Deutschland“) wollte am 29. Oktober 2008 im TSV-Sportheim von Balingen-Frommern zum Thema „Aktuelle Rechtslage in Deutschland - Die Selbstbedienungsrepublik“ referieren. Als den Verantwortlichen diese Hintergründe bekannt werden untersagen sie kurzfristig die Veranstaltung. Eine vorbildliche Reaktion!
Lokale Ansprechpartner der „Reichsbürger“-Partei „Interim Partei Deutschland“ (IPD) wären laut Zeitungsbericht ein Jürgen Scheck und ein Roland Eberhard gewesen.
* Am 14. Februar 2009 fand im „Seminarhaus Gernsbach“ im gleichnamigen Ort ein Vortrag der Reichsbürger-Gruppierung „Volks-Hilfe“ statt.
* Am 26. Februar 2009 fand im Gasthof „Stern“ in Frickenhausen bei Stuttgart der Vortrag „Lass los und lebe“ des Arbeitskreis „Volks-Hilfe“, einer Gruppe aus der „Reichsbürger“-Szene, mit 15 bis 20 Teilnehmern statt.
* Am 28. Februar 2009 fand im Bereich Schwäbisch Gmünd die 19. Tagung der „Reichsbürger“-Vereinigung „Volks-Bundesrath“ statt.
* Am 12. Mai 2009 fand der Vortrag „Deutschland unter Fremdverwaltung“ im „Satyagraha-Zentrum“ in Stuttgart-Feuerbach statt, der von Personen aus dem „Reichsbürger“-Spektrum abgehalten und organisiert wurde.
* Am 23. Mai 2010 fand im Raum Schwäbisch Gmünd die 21. Tagung der „Reichsbürger“-Gruppe „Volks-Bundesrath“ statt.
* Der Reichsbürger-Guru Peter Fitzek hielt am 25. Januar 2013 in Geislingen einen Vortrag.
* Am 30. Juni 2013 fand im Restaurant „Namaskar“ in Stuttgart - Bad Cannstatt die Gründungsveranstaltung des Landesverbandes Baden-Württemberg der „Reichsbürger“-Gruppe „Deutsche Nationalversammlung“ statt.
* Am 7. Juli 2013 soll im „Großraum Mannheim“ eine Vorstellung der „Reichsbürger“-Gruppe „Deutsches Polizeihilfswerk“ stattgefunden haben.
* Am 11. Juni 2014 soll im Ristorante L'Andora in Unterreichenbach-Dennjächt im Landkreis Calw ein Informationstreffen der Reichsbürger-Gruppe „Germanitien“ stattgefunden haben.
* Am 18. Juni 2014 fand im „House of Companies“ in Talheim bei Heilbronn ein Informationstreffen der Reichsbürger-Gruppe „Germanitien“ statt.

„Germanitien“ in Heilbronn
In der Ausgabe vom Juni 2013 ihres Newsletters verkündet die 2011 gegründete „Reichsbürger“-Organisation „Germanitien“, dass sie ihre Zentrale nach Heilbronn verlegt hätte. Schon zuvor gastierte das „Außenministerium des Staates Germanitien“ unter der Adresse Meisenweg 10 in 72589 Westerheim. Nun scheint die Gruppe ihren Hauptsitz an diese Adresse verlegt zu haben. „Präsidentin“ von „Germanitien“ ist die aus Schorndorf  stammende Ulrike Maria Kuklinski. Auch das Ehepaar Uwe Charlotte Wezel-Krause aus Westerheim gehört zu dem selbsternannten Staat.
Für Baden-Württemberg fand sich früher zudem noch ein Sascha Herman Weikert aus Reutlingen als „Diplomat“ des „Staates Germanitien“.
Die aktuelle Kontaktadresse ist ein Postfach in Heilbronn, was offenbar von Ulrike Maria Kuklinski und Ronald Franz Gerhardy verwaltet wird. Letztgenannter ist auch der Domain-Inhaber der Gruppe.
 

Offline aargks

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #85 am: 6. August 2014, 19:02:25 »
Hm. Bissl dünn, der Bericht. Haug ist seit Jahren weg vom Reichsfenster (obgleich er noch die Thesen vertritt, aber er scheint mir nicht mehr aktiv zu sein), Neubeginn BaWü postete am 6. Juni 2013 das letzte Mal, DNV BaWü hat auf ihrer Facebookseite in diesem Jahr lediglich zweimal Müll gelabert.

Die Site der "Reichs-Hilfe Deutsches Reich" ist leider so durcheinander, dass ich da nix rausgefunden habe (außer Augenkrebs), und Reckzeh ist doch auch eher wirres Einzelkämpfertum.

Dass die "Chronik" der Aktivitäten im Artikel sogar 2006 anfangen muss, um irgendwas zusammenzubringen, und mit einigen Konjunktiven daherkommt, zeigt doch eher, dass das Schwabenland außer den mauen Germaniten derziet eher wenig zu bieten hat.
 

Offline drxdsdrxds

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #86 am: 6. August 2014, 23:30:22 »
Würde die Bezeichnung des Wahlverteidigers nicht auf einen unserer Vögel passen?

Zitat von: http://www.rundschau-online.de/bonn/bonner-prozess-angekuendigte-schwarzfahrt,15185502,28043390.html
BONNER PROZESS

Angekündigte Schwarzfahrt

Erstellt 05.08.2014

Zettel an der Kopfbedeckung: Das schützt nicht vor Strafe, sagte ein Amtsrichter. (Foto: Böschemeyer)

Im Zentrum des Bonner Prozesses steht eine Schwarzfahrt, die der 32-jährige Berliner am 11. November 2011 begangen haben soll, und zwar mit Ankündigung durch einen Zettel an der Mütze. Der 32-Jährige wehrt sich gegen die Strafe. Von Ulrike Schödel

Bonn/Siegburg.
Der Mann hat erkennbar eine Mission: Mit Gesetzbüchern, abgegriffenen Papieren und Fotokopien ausgestattet, ist er auf seinen Bonner Prozess vorbereitet und nimmt sich zunächst alle Zeit, die Anklagebank so einzurichten, als wäre sie sein privater Schreibtisch. Das Ungewöhnliche an so einem gewichtigen Auftakt: Im Zentrum des Prozesses steht eine Schwarzfahrt, die der 32-jährige Berliner am 11. November 2011 begangen haben soll, und zwar im ICE 501 zwischen Köln und Frankfurt. Kurz hinter dem Fernbahnhof Siegburg wurde er vom Zugbegleiter erwischt, in Frankfurt aus dem Zug geworfen und wegen Erschleichens von Leistung angezeigt.

Schwierige Rechtsproblematik

Aber so einfach lässt sich der Fall nicht lösen. Denn der Schwarzfahrer hatte bereits beim Einsteigen deutlich gemacht, dass er die Zugfahrt nicht zu zahlen gedenkt. In seiner schwarzen Wollmütze hatte er seitlich einen Zettel geklemmt, auf dem in dicken Lettern geschrieben stand: „Ich fahre schwarz.“ Das Amtsgericht Siegburg hatte den Angeklagten im Januar 2014 trotz der angekündigten Schwarzfahrt verurteilt. Ob mit oder ohne Zettel, so der Amtsrichter, allein das Einsteigen in den Zug sei schon strafbar, wenn er die Absicht hatte, das Entgelt nicht zu entrichten. Schließlich sei er in den Zug gestiegen, habe sich auf einen Platz gesetzt und äußerlich wie jeder andere Fahrgast den Anschein erweckt, er sei im Besitz einer Fahrkarte oder wolle sich eine kaufen. Wegen Leistungserschleichung wurde der Berliner schließlich zu 200 Euro Geldstrafe verurteilt.

Zitat
Betrug
Die Leistungserschleichung wird in der Kriminalstatistik als Betrug geführt. Das Schwarzfahren macht gut 35 Prozent aller Betrugsdelikte im Bereich des Polizeipräsidiums Bonn (Bonn, linksrheinischer Rhein-Sieg-Kreis sowie Bad Honnef und Königswinter) aus. Im vergangenen Jahr wurden 7159 Betrügereien angezeigt, 2537 Fälle davon waren Leistungserschleichungen. Die Aufklärungsquote liegt hier mit 2524 Fällen bei 99,5 Prozent, weil nur dann angezeigt wird, wenn einer auf frischer Tat erwischt worden ist. Insgesamt sank die Aufklärungsquote 2013 in der Betrugskriminalität von 73,2 Prozent auf 66,8 Prozent. (dbr)

Aber das Urteil will der 32-Jährige nicht auf sich sitzen lassen und ist jetzt vor das Bonner Landgericht gezogen.

Denn, so der Schwarzfahrer siegesgewiss, er habe die Leistung nicht auf heimliche Weise erlangt, also nicht erschlichen. Er habe seine Absicht allen deutlich gemacht und sich folglich auch nicht strafbar gemacht. Im Übrigen, so die durchaus kämpferische Botschaft des arbeitslosen Agrarwissenschaftlers: „Das öffentliche Verkehrsmittel ist für alle da. Menschen, die kein Geld haben oder schlechter verdienen, dürfen nicht von der Benutzung ausgeschlossen werden.“

Der Begriff des Erschleichens ist in der Rechtsprechung durchaus umstritten. Vor allem die Frage, ob das Erschleichen ein heimlicher Vorgang ist oder, wie es der Amtsrichter formuliert hat, „lediglich das Herbeiführen eines Erfolges auf unrechtmäßigem, unlauterem oder unmoralischem Weg“.

Aber zu diesen komplizierten rechtlichen Fragestellungen kam es im neuen Prozess vor der 6. Berufungskammer noch gar nicht. Denn der Angeklagte begehrte einen Wahlverteidiger, den er mitgebracht hatte, der jedoch in einem Beschluss durch die Berufungskammer abgelehnt wurde. Das Gericht habe Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des benannten Wahlverteidigers, so Berufungsrichter Dietrich Straub: Der Herr sei kein Rechtsanwalt, auch sei er dreifach vorbestraft; zudem habe er sich durch Anpöbeleien eines Staatsanwalts als nicht besonders vertrauenswürdig erwiesen. Daraufhin zog der Angeklagte ein vorbereitetes Blatt Papier hervor und lehnte die Berufungskammer als befangen ab.

Der Schwarzfahrt-Prozess wurde daraufhin erstmals ausgesetzt, um vom Oberlandesgericht Köln die Frage des Wahlverteidigers klären und über Befangenheit der Kammer entscheiden zu lassen.

Quelle: http://www.rundschau-online.de/bonn/bonner-prozess-angekuendigte-schwarzfahrt,15185502,28043390.html
 

Müllmann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #87 am: 7. August 2014, 08:31:12 »
Diese "Schwarzfahrer-Konstellation" ist in der Tat strafrechtlich nicht einfach. Der Münchner Kommentar sagt dazu:

Zitat
Schließlich erzeugt das Abstellen auf einen „äußeren Anschein der Ordnungsmäßigkeit“ noch ein Problem: Der sog. Überzeugungstäter, der von vornherein klar demonstriert, den Fahrpreis nicht entrichtet zu haben und nicht entrichten zu wollen, erzeugt den Anschein der Ordnungsmäßigkeit nicht. Entgegen der eingangs in Rn 60 geschilderten, zuvor einhelligen Ausscheidung solcher Fälle bezieht die Rechtsprechung allerdings nunmehr auch Täter ein, welche zuvor per Brief an die Verkehrsbetriebe ihre Schwarzfahrt angekündigt haben zur Fussnote 306 (was in Fortsetzung der BGH-Formel noch vertretbar erscheint, wenn die Schwarzfahrt nicht bei Betreten des Verkehrsmittels bzw. während der Fahrt in äußerlich erkennbarer Weise „vor Ort“ kundgetan wird oder in den Briefen hinreichend lange vor Fahrtantritt angegeben wird, zu welcher Zeit welches konkrete Verkehrsmittel benutzt werden wird) oder die mit einem Aufnäher, Schild, Sticker oder Schriftzug auf ihrer Kleidung ihre Zahlungsunwilligkeit zum Ausdruck bringen. zur Fussnote 307 Dies gelingt nur, indem allein die Nicht-Entrichtung des Entgeltes zur Verwirklichung des Tatbestandes für ausreichend erachtet wird. zur Fussnote 308 Die Begründung, es sei nicht gesichert, dass von der (Protest-)Erklärung des Schwarzfahrers („Für freie Fahrt in Bus und Bahn. Ich zahle nicht.“) jemand Kenntnis nimmt, deswegen sei der äußere Anschein der Ordnungsmäßigkeit nicht erschüttert zur Fussnote 309, misst mit zweierlei Maß. Denn bei der Erzeugung dieses Anscheins soll eine täuschungsähnliche Komponente, ein potentieller Erklärungsempfänger, gerade nicht erforderlich sein. Dann kann es auch nicht erforderlich sein, dass eine Person – auch nur möglicherweise – von einem äußeren Kundtun des nicht ordnungsgemäßen Verhaltens Kenntnis nimmt. zur Fussnote 310 Im Massen-ÖPNV ist die Chance, von einem solchen Sticker Kenntnis zu nehmen, weil er ungewöhnlich ist, wohl größer als die reflektierte Wahrnehmung einer Person (als Individuum), der jede Auffälligkeit fehlt. Wenn dann der objektive Anschein der Ordnungsmäßigkeit genügt, dann muss man dies auch verneinen, wenn objektiv nach außen erkennbar eine Nichtzahlung des Entgeltes angegeben wird. Im Übrigen ist, wie Tiedemann (LK Rn 47) treffend formuliert, eine „Sozialkontrolle“ keine Zugangskontrolle. Nach wie vor scheidet ein Erschleichen demnach aus, wenn der Fahrgast dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit entgegentritt, etwa indem er hinreichend deutlich nach außen erkennbar zum Ausdruck bringt, den Fahrpreis nicht entrichtet zu haben. zur Fussnote 311

Das Kammergericht Berlin hat dazu geurteilt:

Zitat
Die Beförderung durch ein Verkehrsmittel erschleicht, wer bei dessen Betreten den allgemeinen äußeren Anschein erweckt, er sei im Besitz eines gültigen Fahrausweises und komme den geltenden Beförderungsbedingungen nach. Ein für den Fall einer Fahrscheinkontrolle vorgesehener Vorbehalt in der Form eines auf der Kleidung angebrachten scheckkartengroßen Schildes, mit dem die fehlende Zahlungswilligkeit zum Ausdruck gebracht wird, ist jedenfalls nicht geeignet, den äußeren Anschein zu erschüttern oder zu beseitigen.

Das Landgericht Hannover:

Zitat
Die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hannover - Jugendrichter - vom 11.01.2008, Az.: 312 Ds 204/07, wird verworfen.

III.

1. Die Angeklagte fuhr am 12.02.2007 gegen 12.26 Uhr mit der Linie 11 in Fahrtrichtung Z., als sie im Bereich der Haltestelle K. von dem Fahrausweisprüfer ... kontrolliert wurde. Sie hatte zwar einen Fahrausweis, diesen bewusst jedoch nicht entwertet, um ihn bei späterer Gelegenheit noch einmal verwenden zu können. Gegenüber dem Fahrausweisprüfer gab sie wahrheitswidrig an, die Entwertung versehentlich vergessen zu haben.

2. Am 04.03.2007 befuhr sie gegen 7.21 Uhr die Stadtbahn der Linie 3 in Richtung A., als sie an der Haltestelle Hauptbahnhof von dem damaligen Fahrausweisprüfer ... kontrolliert wurde. Sie hatte, wie sie bereits bei Betreten der Stadtbahn wusste, keinen Fahrausweis bei sich.

3. Am 05.03.2007 befuhr sie gegen 13.57 Uhr die Stadtbahn der Linie 10 in nicht mehr aufklärbarer Fahrtrichtung, als sie im Bereich der Haltestelle C. von dem Fahrausweisprüfer ... kontrolliert und dabei ohne Fahrausweis angetroffen wurde.

Die Kammer kann nicht ausschließen, dass die Angeklagte bei sämtlichen dieser Fahrten jeweils deutlich erkennbar ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Rechtlicher Hinweis: Ich habe den Fahrpreis nicht bezahlt und bin deshalb Schwarzfahrer“ trug.

IV.

Der vorstehende Sachverhalt steht nach der Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts aufgrund der geständigen Einlassung der Angeklagten fest. Diese hat sich dahingehend eingelassen, dass sie stets bei „Schwarzfahrten“ ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Rechtlicher Hinweis: Ich habe den Fahrpreis nicht bezahlt und bin deshalb Schwarzfahrer“ getragen habe und in allen 3 Fällen bewusst ohne gültigen Fahrschein bzw. ganz ohne Fahrschein gefahren sei.

An der Richtigkeit der Angaben der Angeklagten bestehen keinerlei Zweifel. Diese wurden hinsichtlich der einzelnen Fahrten von den als Zeugen gehörten Fahrausweisprüfern bestätigt.

Die Kammer ist auch hinsichtlich der ersten Fahrt trotz der Tatsache, dass die Angeklagte dabei einen Fahrausweis bei sich hatte, davon überzeugt, dass sie bewusst bereits bei Fahrtantritt den Fahrausweis nicht entwertet hat, um diesen später noch benutzten zu können und so wusste, dass sie ohne gültigen Fahrausweis fuhr und hierbei handelte, um das Beförderungsentgelt zu ersparen. Dies ergibt sich aus ihrer geständigen Einlassung, an deren Richtigkeit die Kammer nicht zweifelt.

Sämtliche der als Zeugen vernommenen Fahrausweisprüfer konnten sich nicht daran erinnern, dass die Angeklagte das T-Shirt mit dem Aufdruck trug, als sie die Angeklagte kontrollierten. Sie konnten dies jedoch auch nicht ausschließen. Sie haben insoweit übereinstimmend und glaubhaft angegeben, ihnen wäre dies auch nicht besonders aufgefallen. Sie hätten diesem keine besondere Bedeutung beigemessen, wenn sie nicht extra von der Angeklagten auf ein solches T-Shirt aufmerksam gemacht worden wären. Sie hätten sich jeweils darauf konzentriert, die Fahrausweise zu kontrollieren und bei deren Fehlen oder deren Ungültigkeit die Identität der Betroffenen festzustellen. Nur dieses würden sie üblicherweise auch in ihren Berichten vermerken.

Angesichts dessen kann die Kammer nicht ausschließen, dass die Einlassung der Angeklagten richtig ist, ein solches T-Shirt jeweils getragen zu haben.

V.

Die Angeklagte hat durch ihr Verhalten in 3 Fällen den Tatbestand der Leistungserschleichung i. S. d. § STGB § 265a Abs. STGB § 265A Absatz 1 StGB verwirklicht. Sie hat sich mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern lassen, ohne das Entgelt zu bezahlen. Sie handelte insoweit auch zweckgerichtet.

Es fehlt aber auch nicht an dem Tatbestandsmerkmal des Erschleichens i. S. d. § STGB § 265a Abs. STGB § 265A Absatz 1 StGB.

Zwar besteht in der Rechtsprechung und in der Literatur Einigkeit, dass nicht schon jedes unentgeltliche Inanspruchnehmen trotz Zahlungspflichtigkeit einer Beförderung durch ein öffentliches Verkehrsmittel ein Erschleichen i. S. d. § STGB § 265 a Abs. STGB § 265A Absatz 1 StGB darstellt. Anders als die herrschende Lehre ist jedoch die Kammer mit der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung der vom Bundesverfassungsgericht unbeanstandet gebliebenen Auffassung (vgl. BVerfG NJW 1998, NJW Jahr 1998 Seite 1135, zitiert nach Juris), dass auch die Inanspruchnahme der Beförderungsleistung mit einem Anschein der Ordnungsgemäßheit für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals des Erschleichens ausreicht. In weiterer Konkretisierung dieser Voraussetzung ist die Kammer der Auffassung, dass entscheidend der Anschein der Ordnungsgemäßheit nicht gegenüber den übrigen Mitfahrgästen ist. Käme es hierauf an, hätte die Angeklagte sicherlich die Beförderungsleistung nicht erschlichen.

Entscheidend ist jedoch, dass für die von dem Beförderungsunternehmen eingesetzten Personen, die über die Erbringung der Beförderungsleistung an die Angeklagte zu entscheiden hätten, der Anschein des ordnungsgemäßen Betriebes nicht seitens der Angeklagten erschüttert wurde. Gerade diesen Personen gegenüber, also einem etwaigen Kontrolleur oder den Stadtbahnfahrern hat sich die Angeklagte jedoch auch ihrer eigenen Einlassung zufolge gerade nicht bereits vor Fahrtantritt als „Schwarzfahrerin“ zu erkennen gegeben. Wäre dies geschehen, so wäre sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mit der Stadtbahn gefahren, sondern ihr die Fahrt gerade nicht gestattet worden seitens dieser Personen.
Die spätere Offenbarung des „Schwarzfahrens“ ändert nichts an der Tatbestandserfüllung bis zu diesem Zeitpunkt.

Dem steht auch nicht entgegen, dass die Ü. als Verkehrsbetrieb, dessen Leistung die Angeklagte in Anspruch nahm, höchstwahrscheinlich generell davon ausgeht, dass nicht alle Fahrgäste den Fahrpreis entrichten. Entscheidend ist, ob sie konkrete Anhaltspunkte darauf hatten, dass gerade die Angeklagte ohne Entrichtung des Fahrpreises ihre Leistung in Anspruch nimmt.

Endlich ist es aber auch unschädlich, dass die Ü. keine Kontrollen eingerichtet hat, um „Schwarzfahrten“ zu verhindern. Dies nimmt dem Fahren ohne Entrichtung des Entgeltes bei gleichzeitiger Erweckung des Anscheins der Ordnungsgemäßheit gerade nicht den Charakter des Erschleichens. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Ü. dadurch gerade darauf verzichtet hat, dass das Entgelt entrichtet wird und mithin einen tatbestandsausschließendes Einverständnis erklärt hat. Auch wird dem Erschleichen im oben genannten Sinn nicht dadurch die Heimlichkeit genommen, dass die Ü. nicht ihrerseits selbst zur Aufdeckung des Erschleichens im Vorfeld beigetragen hat. Denn dies ändert nichts an dem Unwissen der Verantwortlichen der Ü. hinsichtlich des „Schwarzfahrens“ der Angeklagten.

Endlich kann gegen die Ansicht der Kammer bei ihrer Auslegung des Tatbestandsmerkmals des Erschleichens nicht vorgebracht werden, die Ü. bedürfe des Schutzes aufgrund der fehlenden Kontrollstellen nicht. Der strafrechtliche Schutz wird allgemein nicht nur demjenigen zuteil, der sich selbst nach Kräften gegen Straftaten schützt, sondern der Allgemeinheit unabhängig hiervon.

Es ist bei der Angeklagten auch nicht von einem unvermeidbaren Verbotsirrtum, der ihre Schuld entfallen lassen würde, auszugehen. Zwar hat sie insoweit glaubhaft angegeben, ihr sei zuvor gesagt worden, wenn sie dieses T-Shirt trage, könne ihr in strafrechtlicher Hinsicht nichts passieren. Diese Ansicht hat sie jedoch nicht durch Einholung kompetenten Rechtsrates absichern lassen.[/color

Könnte eng werden für den Schwarzfahrer. Beim Amtsgericht Eschwege ist er aber wohl schon mal durchgekommen mit der Nummer. Die ÖPNV-Aktivisten vergessen auch gerne, dass, selbst wenn das Schwarzfahren keine Straftat sein sollte, deswegen noch lange nicht eine unendgeltliche Nutzung des ÖPNV zulässig ist. Da gibt es ja auch noch die zivilrechtliche Seite.

Zitat
Würde die Bezeichnung des Wahlverteidigers nicht auf einen unserer Vögel passen?

Aus der Beschreibung der Protagonisten kann ich jetzt nicht auf einen mir bekannten Berliner Reichi schließen. Ich verorte die Typen eher bei der Piratenpartei, die haben den unendgeltlichen ÖPNV ja in ihrem Parteiprogramm und haben hier in Berlin schon zu Schwarzfahrer-Flashmobs aufgerufen.
« Letzte Änderung: 7. August 2014, 08:32:48 von Müllmann »
 


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #89 am: 10. August 2014, 06:32:48 »
Kläger sieht sich als Kriegsgefangener

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kreis-ludwigsburg-klaeger-sieht-sich-als-kriegsgefangener.cd7462ce-eef7-4cfc-9dca-380d980d0f4c.html
Melanie Braun, 06.08.2014 07:00 Uhr

Zitat
Kreis Ludwigsburg - Olaf B. (Name geändert) ist Kriegsgefangener mitten in Deutschland – so zumindest sieht es der 54-Jährige selbst. Um seine Existenz als solcher sichern zu können, beantragte er voriges Jahr Unterhalt und Sozialgeld beim Landratsamt Ludwigsburg. Weil die Behörde nicht auf den Antrag reagierte, klagte er. Doch das Sozialgericht Heilbronn wies die Klage am Dienstag ab: Es sei unter keinen Umständen denkbar, dass er Anspruch auf die Unterstützung habe, so das Gericht.

Es klingt kurios und krude: Für Olaf B. existiert die Bundesrepublik Deutschland nicht. Aus seiner Sicht hat die Regierung keine völkerrechtliche Souveränität, sondern ist eine Art Firma, die das Land verwaltet. Für ihn besteht das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 fort, es sei nur derzeit nicht handlungsfähig, ist der 54-Jährige aus dem Kreis Ludwigsburg überzeugt. Olaf B. proklamiert, sich in sogenannter staatlicher Selbstverwaltung zu befinden, also kein Bürger der Bundesrepublik zu sein, sondern dem Staat „Freies Deutschland“ anzugehören. Dennoch stehe er unter der Verwaltung der BRD, sei also Kriegsgefangener im „besetzten Deutschland“ – und habe dementsprechend laut der Haager Landkriegsordnung Anspruch auf eine Unterstützung, so die Argumentationskette des Mannes.

Kläger ist weder bedürftig noch gefangen

Doch seine Klage sei unzulässig, weil rechtsmissbräuchlich, urteilte das Sozialgericht. Zwar gebe es die Haager Landkriegsordnung, doch es seien keine Umstände denkbar, unter denen diese bei Olaf B. greifen könnte, erklärte der Vorsitzende Richter Joachim von Berg. Denn letztlich könne Olaf B. nur dann Kriegsgefangener in Deutschland sein, wenn dieses sich im Krieg befinde. Da dies nicht der Fall sei, sei der Kläger auch kein Kriegsgefangener. Aber nur als solcher könne er Ansprüche aufgrund der Haager Landkriegsordnung geltend machen. Im Übrigen sei Olaf B. nicht einmal bedürftig und habe daher ohnehin keinen Anspruch auf Sozialgeld, betonte der Richter. Schließlich sei er bei einer Stuttgarter Firma angestellt.

Bei seiner Einschätzung orientierte sich das Gericht unter anderem an Urteilen aus Dresden und Hamburg, wo ähnliche Klagen abgewiesen wurden. Denn mit seinen Ansichten ist Olaf B. nicht allein. Es gibt seit Mitte der 1980er Jahre einige Gruppen und Einzelpersonen, die die Bundesrepublik nicht anerkennen und sich stattdessen als Bürger eines Fantasiestaates bezeichnen. Teilweise verfügen diese sogar über eigens gefertigte Ausweispapiere (siehe Infobox) und stehen wegen des sogenannten geografischen Revisionismus – ein verbindendes Ideologieelement des rechtsextremistischen Spektrums – auch unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.

Angeblicher Sachverständiger ist in Szene aktiv

Besonders aktiv in der Szene ist Peter Frühwald, der vorübergehend kommissarischer Präsident des „Freien Deutschland“ war. Er betreibt eine Internetseite, auf der er unter anderem Seminare zum Thema staatliche Selbstverwaltung anbietet. Genau diesen Mann stellte Olaf B. in der Verhandlung gestern als seinen Sachverständigen vor, der an seiner Stelle die Zusammenhänge seiner Klage erklären sollte. Doch das Gericht lehnte ab: Der Sachverständige sei nicht bestellt worden, im Übrigen halte man den Sachverhalt für geklärt, sagte der Richter Joachim von Berg.

Ohnehin verstehe er nicht, warum jemand den Weg gehe, den Olaf B. eingeschlagen habe, merkte der Richter an. Das sei historisch zu verstehen, erklärte der Kläger. Sein Großvater habe im Gebiet der heutigen Ukraine die Schikanen der sowjetischen Besatzer ertragen müssen und sei dann nach Sibirien verschleppt worden. Angesichts dieser Familiengeschichte habe er sich in die Thematik eingelesen und wehre sich nun gegen jede Art der Besatzung. Letztlich gehe es ihm auch gar nicht darum, sofort Geld zu bekommen. „Ich will nur klarstellen, dass ich grundsätzlich Anspruch darauf habe, falls ich in die Arbeitslosigkeit falle.“ Von Berg quittierte das mit eigener Geschichte: Sein Großvater sei zehn Jahre in Sibirien gefangen gewesen, seine Familie ebenfalls geflohen: „Und ich bin jetzt am Sozialgericht.“

Fantasiestaaten:
Im Mai 2012 rief eine Gruppe in Leipzig die „Republik Freies Deutschland“ aus, kommissarischer Präsident war zunächst Peter Frühwald. Die Bürger dieses Fantasiestaates sind – wie auch die sogenannten Reichsbürger und Germaniten – der Ansicht, dass das Deutsche Reich juristisch nicht untergegangen ist und erkennen die Legitimität der Bundesrepublik nicht an. Sie fordern die Wiederherstellung der Grenzen von 1937 und stellen gegen Gebühr angeblich offizielle Dokumente aus. Da diese Ideologie der des rechtsextremen Spektrums ähnelt, werden die Gruppen vom Verfassungsschutz beobachtet.

Landkriegsordnung:
In Einzelfällen kann die Haager Landkriegsordnung auch heute noch geltend gemacht werden. Aber nur, wenn sich deutsche Staatsangehörige, die in den sogenannten deutschen Ostgebieten des früheren Deutschen Reiches leben, in einer außergewöhnlichen Notlage befinden.