Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264750 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7485 am: 31. Mai 2020, 10:18:06 »
Von wegen Diktatfehler!!!1!!11!!!



Zitat

Diktatfehler sind ja oft die Schönsten. Ich möchte mich deshalb ausdrücklich bei meiner Mitarbeiterin für eine Schreibweise bedanken, die ich soeben in einem Brief gefunden habe, der in der Unterschrifentemappe liegt:

    Satansanwaltschaft Gießen
    Marburger Straße 2
    35390 Gießen

Lassen ´mer so rausgehen, oder?
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2020/05/29/kurz-vor-dem-wochenende/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7486 am: 31. Mai 2020, 11:59:56 »
mit dem gleichen Schmunzeln reagiert Udo Vetter dann, wenn die Antwort an den Rechtsunwalt geht.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7487 am: 31. Mai 2020, 12:38:22 »
Und was ist eine:

Zitat
Unterschrifentemappe?
:facepalm:
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7488 am: 31. Mai 2020, 12:55:04 »
Und was ist eine:

Zitat
Unterschrifentemappe?
:facepalm:


Dort kommt eine Unterschrif-Ente rein.

Du kannst vielleicht Fragen stellen ...  ???
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7489 am: 31. Mai 2020, 12:57:37 »
@dieda was meinst du denn, wo ich immer mit dem Regenbogenkuli unterschreibe und meine Verfügungen in altägyptischen Hieroglyphen draufsetze?
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7490 am: 31. Mai 2020, 18:41:12 »
Ich dachte in alten Sprachen kann nur Helvetia.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7491 am: 31. Mai 2020, 20:19:03 »
https://www.nordbayern.de/region/nuernberg/hass-brief-gegen-nurnberger-promi-friseur-verdachtiger-gefasst-1.10148888

Spoiler
Hass-Brief gegen Nürnberger Promi-Friseur: Verdächtiger gefasst
Kripo ermittelte nach rechten Drohbrief mit drastischem Inhalt

NÜRNBERG - Der Brief enthielt homophobe Beleidigungen und klare Drohungen: Nach einem Hass-Brief gegen den Nürnberger Promi-Friseur Marcel Schneider ermittelte die Kripo. Jetzt hat die Polizei laut dem "Bayerischen Rundfunk" einen Verdächtigen gefasst.

"Pass auf, wenn du mit deinem Hund weiterhin an der Rednitz spazieren gehst!", stand unter anderem in dem Brief, der Absender forderte einen "neuen Hitler" - und beendete seine drastische Botschaft mit einem nationalsozialistischen Gruß. Nachdem der Nürnberger Promi-Friseur Marcel Schneider, der etwa auf dem Opernball tätig ist, einen Drohbrief bekam, schaltete der Unternehmer die Polizei ein. Mehrere Monate ermittelte die Kripo, suchte nach Spuren auf dem Papier, verglich den Inhalt mit ähnlichen Schreiben, die teils bekannte Personen des öffentlichen Lebens erhielten.

Jetzt wurde ein Tatverdächtiger ermittelt. Das berichtet der Bayerische Rundfunk (BR) mit Verweis auf die Polizei. Der  64 Jahre alte Mann aus dem Landkreis Nürnberger Land sei festgenommen worden. Weitere Einzelheiten, so der BR, wolle die Polizei "aus ermittlungstaktischen Gründen" derzeit aber nicht nennen.

Hetze begann mit Positionierung gegen die AfD
Der Brief, den Schneider bereits im April vergangenen Jahres im Briefkasten hatte, sei nicht die erste Morddrohung - wohl aber eine der drastischeren. Der Friseur hatte sich 2016 klar gegen die Alternative für Deutschland (AfD) positioniert, kündigte einen Vertrag mit der Lederer-Kulturbrauerei, die die Partei für ein Treffen beherbergen wollte. "Ich kann nicht in einem Lokal arbeiten, in dem sich eine homophobe Partei trifft", sagte er damals. Da sei die Hetze erst so richtig losgegangen, sagte er im Juli im Gespräch mit den Nürnberger Nachrichten.

Ermittelt wurde wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung. Der Drohbriefschreiber, so berichtet es der BR, wolle sich bei Schneider entschuldigen. "Ich kann ihm wirklich nicht verzeihen", sagte er dem öffentlich-rechtlichen Sender. Der Inhalt des Briefes war widerlich, das ist Volksverhetzung."
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7492 am: 1. Juni 2020, 08:10:12 »
Also irgendwie klingelt es bei mir bei "Kaufbeuren" und "Holger", entweder im Zusammenhang mit dem Aktenklau in Kaufbeuren oder Malela. Egal, da ist wieder einmal ein besonders "patrid.iotischer Herrenmensch" verurteilt worden. Er hatte wohl sein Heil in der Flucht in die Schweiz gesucht, hat aber nicht geklappt.
Aber wie man sieht, auch wieder ein ganz, ganz besonders wertvolles Mitglied der Gesellschaft.

Zitat
So erachtete das Gericht den Vorwurf der Volksverhetzung als erwiesen und es ging beim Urteil letztlich nur noch um die Höhe der Strafe. Der Angeklagte sei arbeitslos und habe derzeit kein Einkommen. Aufgrund seines neuen Wohnsitzes in der Schweiz beziehe er momentan auch keine Sozialleistungen, erklärte der Anwalt nach telefonischer Rücksprache.

Das Gericht urteilte schließlich auf 130 Tagessätze zu je 15 € für Holger B., der sich den Polizeibeamten gegenüber bei der Hausdurchsuchung in Kaufbeuren unkooperativ bis feindselig verhalten haben soll. Der erste Zeuge zitierte ihn sinngemäß mit den Worten, in diesem Land könne man nicht mehr leben.

Spoiler
Aktuell
Mordphantasien in Nazi-Mails: Ex-Kaufbeurer verurteilt
31. Mai 2020 Sebastian Lipp   Schreibe einen Kommentar

Wegen mehrerer volksverhetzender und menschenverachtender E-Mails verurteilt das Amtsgericht Kaufbeuren einen mittlerweile in die Schweiz verzogenen 55-Jährigen.

Mit einem »Gruß aus Braunau« gingen im Jahr 2018 eine Reihe massiv rassistischer und menschenverachtender Mails bei der Leserredaktion der Bildzeitung in Berlin ein. »Ein Patriot« lebte darin seine Gewalt-, Mord- und Vergewaltigungsphantasien gegen vermeintlich Nicht-Deutsche und andere Feindbilder aus. Im Anschluss an Schilderungen, wie er diese foltern wolle, wünschte sich der Autor darin etwa: »und zum Schluss ab nach Dachau ins KZ wie den Rest von dem Gesindel und Merkel mit«.
Handyauswertung überführt Angeklagten

Das wirft die Staatsanwaltschaft einem 55-jährigen Ex-Kaufbeurer vor, der inzwischen in der Schweiz lebt. Dabei habe er beabsichtigt, dass es zu einer die Öffentlichkeit erregende Berichterstattung kommen solle. Zu seiner daher vom Amtsgericht Kaufbeuren angesetzten Gerichtsverhandlung (Az 1 Cs 110 Js 18771/18) ist Holger B. am Mittwoch allerdings nicht erschienen. Über seinen Verteidiger ließ er ausrichten, er habe die Mails nicht verschickt. Möglicherweise habe jemand anderes seinen Account gehackt oder bei einem Krankenhausaufenthalt im Mai sich Zugriff auf sein Mobiltelefon verschafft. Nur ein Teil der beiden in der Anklageschrift erwähnten – sowie weiteren in Form und Inhalt vergleichbaren – Mails vom Konto des Angeklagten fielen jedoch in den Zeitraum des Krankenhausaufenthalts.

Auf dem bei einer Hausdurchsuchung in Kaufbeuren beschlagnahmten Mobiltelefon des Angeklagten konnten die Emails sichergestellt werden. Das Gerät hatte Holger B. zwar erst deutlich nach den Tatzeitpunkten in einem Geschäft in Kaufbeuren gekauft, allerdings werden die Daten des Email-Kontos auf allen Geräten synchronisiert, wie der zweite als Zeuge geladener Polizeibeamte erläuterte, der das Mobiltelefon ausgelesen hatte. Dort fand er die betreffenden Mails, aber keinerlei Hinweise auf einen Zugriff auf den Mail-Account durch andere. Die Voreinstellungen sowohl der Hardware als auch des Mailanbieters ließen ein Szenario, in dem jemand anderes die Mails verschickt haben könnte, als äußerst unrealistisch erscheinen.
Geldstrafe für Volksverhetzung

So erachtete das Gericht den Vorwurf der Volksverhetzung als erwiesen und es ging beim Urteil letztlich nur noch um die Höhe der Strafe. Der Angeklagte sei arbeitslos und habe derzeit kein Einkommen. Aufgrund seines neuen Wohnsitzes in der Schweiz beziehe er momentan auch keine Sozialleistungen, erklärte der Anwalt nach telefonischer Rücksprache.

Das Gericht urteilte schließlich auf 130 Tagessätze zu je 15 € für Holger B., der sich den Polizeibeamten gegenüber bei der Hausdurchsuchung in Kaufbeuren unkooperativ bis feindselig verhalten haben soll. Der erste Zeuge zitierte ihn sinngemäß mit den Worten, in diesem Land könne man nicht mehr leben.
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https://allgaeu-rechtsaussen.de/2020/05/31/mordphantasien-in-nazi-mails-ex-kaufbeurer-verurteilt/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7493 am: 1. Juni 2020, 16:01:25 »
2 spontane Mega-Demos in Nürnberg:

https://www.nordbayern.de/region/nuernberg/corona-demo-in-nurnberger-innenstadt-aufgelost-1.10149616

Spoiler
NÜRNBERG - Dieser "Stadtspaziergang" hat Folgen: Am Sonntagabend protestierten fünf Demonstranten in der Nürnberger Innenstadt gegen die Corona-Restriktionen. Die Demo war weder angemeldet noch genehmigt. Zwei 32 und 44 Jahre alte Männer wurden vorübergehend festgenommen.

Die Akteure trugen keine Masken und hielten den Mindestabstand nicht ein. Als die Polizei sie aufforderte, die Versammlung aufzulösen, beleidigten Teilnehmer die Beamten massiv. Nach einem Platzverweis starteten sie in der Nähe des Bahnhofsplatzes eine zweite Demo. Die Polizei nahm die beiden Erwachsenen fest. Ein 14-Jähriger wurde seiner Mutter übergeben.

Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungs- und das Infektionsschutzgesetzes wurden eingeleitet. Der 44-Jährige muss sich wegen Beleidigung, der 32-Jährige wegen Urkundenfälschung verantworten. Er hatte ein gefälschtes Attest dabei, nach dem er keinen Mund-Nasen-Schutz tragen musste.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7494 am: 1. Juni 2020, 16:38:06 »
Das wird wahrscheinlich Maximilian Thorn sein, der beim AG Bautzen antreten darf und der sich auch mal bei HentschkeOstsachenTV auslassen durfte:

https://www.saechsische.de/plus/bautzen-identitaere-bewegung-rechtsextrem-verfassungsschutz-anfuehrer-der-ib-vor-gericht-5209374.html

Zitat
Bautzen

01.06.2020 11:00 Uhr
Anführer der Identitären vor Gericht

Der Kopf der rechtsextremen Bewegung in der Oberlausitz sitzt in Bautzen auf der Anklagebank. Es geht um mehrere Vorwürfe.
Am Donnerstag muss sich der Anführer der Identitären Bewegung Oberlausitz zusammen mit weiteren Angeklagten vor dem Bautzener Amtsgericht verantworten.

Spoiler
Am Donnerstag muss sich der Anführer der Identitären Bewegung Oberlausitz zusammen mit weiteren Angeklagten vor dem Bautzener Amtsgericht verantworten. © Lausitznews.de/ Jens Kaczmarek
2 Min. Lesedauer

Bautzen. Der Anführer der rechtsextremen Gruppierung „Identitäre Bewegung Oberlausitz“ muss sich am Donnerstag um 10.30 Uhr vor dem Bautzener Amtsgericht verantworten. Gleich vier Vorwürfe werden dem 22-Jährigen aus Radibor gemacht – zum Teil sitzt er dabei nicht alleine auf der Anklagebank. Es geht um drei Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und um versuchte Sachbeschädigung.

So soll der Angeklagte am 26. Mai 2018 mit sechs bis sieben anderen auf das Parkdeck des Kornmarkt-Centers in Bautzen gestiegen sein und ein Banner entrollt haben. Außerdem soll die Gruppe Flyer verteilt haben, in denen vor einem angeblichen Bevölkerungsaustausch in Deutschland gewarnt wurde.

Im Januar 2019 soll der Angeklagte sich anlässlich eines Besuchs von Sachsens Ministerpräsidenten in Görlitz mit anderen vor dem Theater aufgestellt und dort Banner mit dem Schriftzug der Identitären Oberlausitz hochgehalten haben. Auf einem weiteren Banner sollen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer zu sehen gewesen sein, dazu der Aufdruck „Heuchler“.

Fackeln auf dem Sporthaus entzündet

Auch wegen einer Aktion auf dem Dach des Sporthauses Timm in der Bautzener Goschwitzstraße muss sich der 22-Jährige verantworten. Zur Einkaufsnacht Romantica soll er im November 2018 dort abermals ein Banner entrollt und Fackeln entzündet haben. Der vierte Vorwurf betrifft den Angeklagten und mehrere weitere Personen, zwei davon sitzen am Donnerstag ebenfalls auf der Anklagebank. Hier geht es um Plakate mit propagandistischen Sprüchen, teilt das Gericht mit. Diese sollen die Beschuldigten illegal auf einem Werbeträger nahe der Bautzener Friedensbrücke angebracht haben, das ist strafbar als versuchte Sachbeschädigung.

Darum und um die Verstöße gegen das Versammlungsgesetz geht es im Prozess – die Inhalte der Flugblätter und Banner spielen nach Angabe des Gerichts dabei keine Rolle. Die Identitäre Bewegung wird vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Laut dem sächsischen Verfassungsschutzbericht gehören der Gruppe in Sachsen etwa 40 Personen an. (SZ/the)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7495 am: 2. Juni 2020, 08:23:43 »
https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.939504.php

Zitat
Live-Filmaufnahmen in Polizeigebäude
Polizeimeldung vom 01.06.2020
Friedrichshain-Kreuzberg
Nr. 1354

Ein Mann erschien heute Vormittag in einem Polizeiabschnitt in Friedrichshain, filmte dabei und übertrug dies live auf einem Social-Media-Kanal. Nach bisherigem Kenntnisstand begab sich der 28-jährige Mann gegen 10 Uhr zu dem Polizeiabschnitt 51 in der Wedekindstraße, um Hinweise zu dem Diebstahl seines Hundes zu geben. Schon vor Betreten des Gebäudes begann der Mann zu filmen und dies direkt zu veröffentlichen. Ein Polizist einer Funkwagenbesatzung kam in den Wartebereich, um den Mann zu befragen. Der 28-Jährige gab an, vor einem Gespräch erst einmal die Dienstnummer des Polizisten ausgehändigt bekommen zu wollen. Aufgrund dessen, dass er keine Dienstkarte zur Hand hatte und wegen vorhandener Sprachbarrieren, ging der Polizist zu seinem Wachleiter und hielt Rücksprache mit diesem. Die beiden Polizisten begaben sich daraufhin gemeinsam in den Wartebereich. Der Mann wurde wegen der aktuellen Auslastung vom Wachleiter gebeten, seinen Hinweis über die Onlinewache abzugeben. Zu diesem Zeitpunkt filmte der Mann die beiden Polizisten, die versuchten, den Mann darauf hinzuweisen, dass das Filmen in Sicherheitsbereichen nicht gestattet ist. Der Wachleiter drückte das Handy so herunter, das zunächst keine Bildaufnahmen des Bereichs der Wache mehr möglich waren. Der Aufforderung das Filmen zu unterlassen, kam er nicht nach. Stattdessen filmte er in den Wachbereich hinein und verließ anschließend das Gebäude. Aufgrund des Hineinfilmens in den Wachbereich und der mehrfachen Aufnahme der Polizisten folgten sie dem 28-Jährigen. Der Aufforderung der Polizeikräfte das Handy auszuhändigen, kam der Mann nicht nach und filmte weiter. Er soll sich dann auf den Boden geworfen und seinen Körper versteift haben. Daraufhin nahmen die Polizeikräfte den Mann fest und beschlagnahmten das Handy. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 28-Jährige entlassen. Der Kriminaldauerdienst der Polizeidirektion 5 leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein.

Das klingt nach Kundschaft. Hat irgendwer eine Idee, wer das gewesen sein könnte?
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7496 am: 2. Juni 2020, 17:55:13 »
Mal ein Veranstaltungshinweis

Zitat
01.06.2020 00:23 Uhr
Genial digital

Die vhs Görlitz bietet kostenlose Online-Vorträge

Zitat
Isoliert im Reich - Reichsbürgerbewegung in Sachsen

    30. Juni, 19.00-21.00 Uhr
    Der Dresdner Politikwissenschaftler Sebastian Trept liefert einen Blick hinter die Kulissen einer Szene, deren Mitglieder den deutschen Staat nicht anerkennen und stattdessen eigene Staaten ausrufen. Dabei geht den Fragen nach, was Reichsbürger kennzeichnet und woher die Bewegung stammt. Er entschlüsselt außerdem Instrumente und Argumentationen von Reichsbürgern und gibt Hilfestellungen zum Umgang mit Mitgliedern der Szene.
https://www.saechsische.de/genial-digital-12020.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7497 am: 3. Juni 2020, 12:18:14 »
Beilhack

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg248543#msg248543

Urtei
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6407.msg240416#msg240416

ist erneut gescheitert. Wie es sich für einen ordentlichen "königlich preussischen Bayern" gehört, wird er natürlich bis zur letzten Instanz prozessieren.

Spoiler
Verwaltungsgericht weist Klage ab
Martin Beilhack verliert im Reichsbürger-Streit

    Christina Jachert-MaiervonChristina Jachert-Maier

Martin Beilhack, Hauptmann der Waakirchner Gebirgsschützen und Kreisrat der Bayernpartei, kämpft gegen den Verdacht, Reichsbürger zu sein. Vor Gericht ist er unterlegen. Die Begründung empört ihn.

Landkreis – Martin Beilhack (63), Warngauer Landwirt, Hauptmann der Waakirchner Gebirgsschützen und seit der Kommunalwahl 2020 auch Kreisrat der Bayernpartei, kämpft weiter gegen den Verdacht, Reichsbürger zu sein. Vor dem Verwaltungsgericht München hat er im Streit gegen das Landratsamt Miesbach verloren. Das Gericht wies seine Klage im zuletzt schriftlich geführten Verfahren zurück. Der Kläger könne den Eindruck, dass er sich die Ideologie der Reichsbürgerbewegung zu Eigen gemacht habe, nicht widerlegen, erklärt das Gericht. Hinnehmen will Beilhack diese Einschätzung nicht. Über seinen Anwalt strebt er jetzt eine Berufung an.
„Da verliert man den Glauben an den Rechtsstaat“

Beilhack sieht sich als Opfer eine Hexenjagd. „Da verliert man den Glauben an den Rechtsstaat“, meint er bitter. Begonnen hatte alles im Januar 2017. Damals liefen Vertreter des Landratsamts in Begleitung der Polizei auf dem Hof der Beilhacks in Warngau auf und kontrollierten den Waffenschrank des Jägers. Das Amt hegte den Verdacht, der Landwirt könnte Teil der Reichsbürgerbewegung sein.

Auslöser war Beilhacks mehrfach gestellter Antrag auf einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis. Nach Auffassung der Behörde hat er dabei „reichsbürgertypische“ Angaben gemacht, indem er sich auf das – nicht mehr geltende – Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 bezog und als weitere Staatsangehörigkeit neben der deutschen „Königreich Bayern“ angab. Die Reichsbürgerbewegung steht im Visier des Verfassungsschutzes, ihre Mitglieder dürfen keine Waffen besitzen. Mit Bescheid vom 26. Mai 2017 kassierte das Landratsamt Beilhacks Waffenscheine und Waffenbesitzkarten ein. Dort sind zwei Kurz- und elf Langwaffen eingetragen.
Gericht bestätigt Entscheidung des Landratsamts

„Ich bin kein Reichsbürger und war nie einer“, versichert Beilhack. Er selbst hatte die Aktion des Landratsamts im Januar 2017 öffentlich gemacht und schwere Vorwürfe gegen die Mitarbeiter der Behörde erhoben. Gegen den Bescheid reichte er Klage ein. Bereits im Juli 2019 fand die mündliche Verhandlung statt. Dort ließ das Gericht durchblicken, dass die Klage kaum Erfolg haben wird, fällte aber noch kein Urteil. Beilhack, der auch als Landrat kandidierte, stellte sich auf eine Abfuhr ein, die jetzt erfolgte. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Landratsamts.

„Der Kläger vermochte den entstandenen Verdacht, dass er jedenfalls zum Zeitpunkt des Bescheidserlasses im Mai 2017 der Reichsbürgerbewegung beziehungsweise deren Ideologie nahestand – und gegebenenfalls noch nahesteht –, nicht mit der notwendigen Sicherheit auszuräumen“, teilt Gerichtssprecher Martin Friedrich mit. Dies bedeute nicht, dass das Gericht Beilhack eindeutig als Reichsbürger einstufe. Aber wenn es nicht gelinge, einen entsprechenden Verdacht auszuräumen, reiche dies bereits zum Widerruf der waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse.
Martin Beilhack verweist auf Amtseid

Beilhack selbst kann es nicht fassen. Er habe doch erst jüngst bei seiner Vereidigung als Kreisrat seine Treue aufs Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschworen. Wie könne er da im Verdacht stehen, als Reichsbürger den Staat nicht anzuerkennen? Nie habe er sich etwas zu Schulden kommen lassen, beteuert Beilhack. Es würden Vorwürfe an den Haaren herbeigezogen, um ihm die Ehre abzuschneiden: „Da macht das Landratsamt Bauchaufschwünge, dass es einen friert.“

Vor wenigen Tagen hat er über seinen Anwalt einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Darüber hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als nächste Instanz zu entscheiden.
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https://www.merkur.de/lokales/region-miesbach/miesbach-ort29062/martin-beilhack-verliert-im-reichsbuerger-streit-13785055.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7498 am: 3. Juni 2020, 14:10:27 »
Solange er darauf stolz ist kann er es sogar plakatieren.
Ich persönlich würde damit ja warten, bis ich gewonnen habe.
Aber wir sind ein freies Land und so kann er weiterhin, immer wenn er der Meinung ist, Recht zu haben, die Presse informieren.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7499 am: 3. Juni 2020, 17:46:11 »
Zitat
In Untersuchungshaft
Attentäter von Halle klettert über Zaun in JVA

Stephan Balliet, der Attentäter von Halle, ist in der JVA kurz ohne Aufsicht gewesen. Als Konsequenz wurden die zuständigen Beamten versetzt. Nun wird ermittelt, wie es zu dem Zwischenfall kommen konnte.
03.06.2020, 16.21 Uhr
Spoiler
In der Justizvollzugsanstalt von Halle hat es einen Zwischenfall mit Stephan Balliet gegeben, bei dem der Rechtsextremist kurz der Aufsicht entkam. Balliet hatte im Oktober einen Anschlag auf die jüdische Gemeinde der Stadt verübt und danach zwei Menschen getötet. Balliet habe am Samstag einen Zaun eines Freistundenhofes innerhalb der JVA überklettert und sich etwa fünf Minuten unbeaufsichtigt im Innenbereich der Anstalt bewegt, teilte das Justizministerium von Sachsen-Anhalt mit.

Danach hätten Bedienstete ihn wieder in Gewahrsam genommen. Balliet soll dabei keinen Widerstand geleistet haben. Das Justizministerium arbeitet nach eigenen Angaben nun auf, wie es zu diesem Vorfall kommen konnte. Balliet, der in Untersuchungshaft sitzt, darf sich laut eines Erlasses nicht ohne Aufsicht außerhalb seines kameraüberwachten Haftraumes bewegen.

Die zuständigen Beamten seien in andere Bereiche versetzt worden. Es müsse nun auch geklärt werden, warum das Ministerium erst am Dienstagmorgen über das Vorkommnis informiert worden sei.

Balliet hatte im vergangenen Jahr versucht, während der Feierlichkeiten zum jüdischen Feiertag Jom Kippur in die Synagoge einzudringen und die Anwesenden zu töten. Nachdem ihm dies nicht gelungen war, erschoss er auf offener Straße eine Frau und tötete in einem Dönerimbiss einen Mann. Auf seiner Flucht verletzte er zwei weitere Menschen schwer.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, das sächsische Justizministerium habe den Zwischenfall mitgeteilt. Wir haben den Fehler korrigiert.
bbr
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https://www.spiegel.de/panorama/justiz/halle-stephan-balliet-klettert-ueber-zaun-in-jva-mitarbeiter-versetzt-a-5f855ef5-1f43-423a-972e-32efe708b774


Warum die ständig den Namen nennen, obwohl Kriminologen davon abraten, ist mir auch nicht klar.
Vielleicht deswegen.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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