ist erneut gescheitert. Wie es sich für einen ordentlichen "königlich preussischen Bayern" gehört, wird er natürlich bis zur letzten Instanz prozessieren.
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Verwaltungsgericht weist Klage ab
Martin Beilhack verliert im Reichsbürger-Streit
Christina Jachert-MaiervonChristina Jachert-Maier
Martin Beilhack, Hauptmann der Waakirchner Gebirgsschützen und Kreisrat der Bayernpartei, kämpft gegen den Verdacht, Reichsbürger zu sein. Vor Gericht ist er unterlegen. Die Begründung empört ihn.
Landkreis – Martin Beilhack (63), Warngauer Landwirt, Hauptmann der Waakirchner Gebirgsschützen und seit der Kommunalwahl 2020 auch Kreisrat der Bayernpartei, kämpft weiter gegen den Verdacht, Reichsbürger zu sein. Vor dem Verwaltungsgericht München hat er im Streit gegen das Landratsamt Miesbach verloren. Das Gericht wies seine Klage im zuletzt schriftlich geführten Verfahren zurück. Der Kläger könne den Eindruck, dass er sich die Ideologie der Reichsbürgerbewegung zu Eigen gemacht habe, nicht widerlegen, erklärt das Gericht. Hinnehmen will Beilhack diese Einschätzung nicht. Über seinen Anwalt strebt er jetzt eine Berufung an.
„Da verliert man den Glauben an den Rechtsstaat“
Beilhack sieht sich als Opfer eine Hexenjagd. „Da verliert man den Glauben an den Rechtsstaat“, meint er bitter. Begonnen hatte alles im Januar 2017. Damals liefen Vertreter des Landratsamts in Begleitung der Polizei auf dem Hof der Beilhacks in Warngau auf und kontrollierten den Waffenschrank des Jägers. Das Amt hegte den Verdacht, der Landwirt könnte Teil der Reichsbürgerbewegung sein.
Auslöser war Beilhacks mehrfach gestellter Antrag auf einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis. Nach Auffassung der Behörde hat er dabei „reichsbürgertypische“ Angaben gemacht, indem er sich auf das – nicht mehr geltende – Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 bezog und als weitere Staatsangehörigkeit neben der deutschen „Königreich Bayern“ angab. Die Reichsbürgerbewegung steht im Visier des Verfassungsschutzes, ihre Mitglieder dürfen keine Waffen besitzen. Mit Bescheid vom 26. Mai 2017 kassierte das Landratsamt Beilhacks Waffenscheine und Waffenbesitzkarten ein. Dort sind zwei Kurz- und elf Langwaffen eingetragen.
Gericht bestätigt Entscheidung des Landratsamts
„Ich bin kein Reichsbürger und war nie einer“, versichert Beilhack. Er selbst hatte die Aktion des Landratsamts im Januar 2017 öffentlich gemacht und schwere Vorwürfe gegen die Mitarbeiter der Behörde erhoben. Gegen den Bescheid reichte er Klage ein. Bereits im Juli 2019 fand die mündliche Verhandlung statt. Dort ließ das Gericht durchblicken, dass die Klage kaum Erfolg haben wird, fällte aber noch kein Urteil. Beilhack, der auch als Landrat kandidierte, stellte sich auf eine Abfuhr ein, die jetzt erfolgte. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Landratsamts.
„Der Kläger vermochte den entstandenen Verdacht, dass er jedenfalls zum Zeitpunkt des Bescheidserlasses im Mai 2017 der Reichsbürgerbewegung beziehungsweise deren Ideologie nahestand – und gegebenenfalls noch nahesteht –, nicht mit der notwendigen Sicherheit auszuräumen“, teilt Gerichtssprecher Martin Friedrich mit. Dies bedeute nicht, dass das Gericht Beilhack eindeutig als Reichsbürger einstufe. Aber wenn es nicht gelinge, einen entsprechenden Verdacht auszuräumen, reiche dies bereits zum Widerruf der waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse.
Martin Beilhack verweist auf Amtseid
Beilhack selbst kann es nicht fassen. Er habe doch erst jüngst bei seiner Vereidigung als Kreisrat seine Treue aufs Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschworen. Wie könne er da im Verdacht stehen, als Reichsbürger den Staat nicht anzuerkennen? Nie habe er sich etwas zu Schulden kommen lassen, beteuert Beilhack. Es würden Vorwürfe an den Haaren herbeigezogen, um ihm die Ehre abzuschneiden: „Da macht das Landratsamt Bauchaufschwünge, dass es einen friert.“
Vor wenigen Tagen hat er über seinen Anwalt einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Darüber hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als nächste Instanz zu entscheiden.