Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264749 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7441 am: 19. Mai 2020, 07:39:43 »
Diese Zierde der Jurisprudenz - wir hatten ihn schon öfter - wird bestimmt ein exzellenter Verteidiger unserer Kundschaft werden? In Sozietät mit Hannig ...?


Zitat
Nach Landfriedensbruch bei Neonazi-Krawallen
Ver­ur­teilter Refe­rendar darf Voll­ju­rist werden

18.05.2020

Trotz einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Landfriedensbruchs darf ein Referendar in Sachsen Volljurist werden. Sein Grundrecht auf Berufswahlfreiheit überwiege das öffentliche Interesse, entschied das OLG Dresden als seine Ausbildungsbehörde.
Spoiler
Der Jura-Referendar Brian E. wird trotz der nun rechtskräftigen Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen Landfriedensbruchs nicht aus dem Referendardienst in Sachsen entlassen. Das bestätigte eine Pressesprecherin des zuständigen Oberlandesgerichts (OLG) Dresden am Montagabend gegenüber LTO.

Das OLG begründete seine Entscheidung mit dem eigenen Monopol bei der Juristenausbildung. "Es besteht keine Möglichkeit, den juristischen Vorbereitungsdienst außerhalb der Justiz zu absolvieren", sagte eine Sprecherin. Jede Berufstätigkeit als Volljurist auch außerhalb des Staatsdienstes, etwa als Rechtsanwalt oder Jurist in einem Unternehmen, einem Verband oder dergleichen, setze das Durchlaufen dieser Ausbildung voraus. "Die Entlassung des Referendars aus dem juristischen Vorbereitungsdienst würde daher bedeuten, dass er die Ausbildung zum Volljuristen nicht abschließen kann und ihm damit das Ergreifen eines juristischen Berufes auf Dauer verwehrt wäre."

Zugunsten des Referendars falle die Berufswahlfreiheit nach Art. 12 Grundgesetz (GG) deshalb besonders ins Gewicht. "Angesichts der bereits weit fortgeschrittenen jahrelangen Ausbildung des Referendars (Studium der Rechtswissenschaften mit erfolgreichem ersten Staatsexamen und Absolvierung von weit über der Hälfte des juristischen Vorbereitungsdienstes) überwiegt bei Berücksichtigung des Ausbildungsmonopols des Staates nach Auffassung des OLG Dresden hier das in Art. 12 GG geschützte Grundrecht auf freie Berufswahl", teilte das OLG auf Anfrage von LTO mit. Das gegenüberstehende Interesse der funktionierenden Rechtspflege müsse zurücktreten. Auch sei es durch entsprechende Auflage schon seit Beginn der Ausbildung von E. abgesichert. Nach Informationen von LTO sollte E. bei seiner Ausbildung nicht in sensiblen Bereichen wie dem Staatsschutz eingesetzt werden.

Eine automatische Entlassung, wie sie für Beamte nach § 24 des Beamtenstatusgesetzes bei Freiheitsstrafen über 1 Jahr gilt, greife nicht. Der Referendar sei nicht etwa Beamter, sondern er absolviere nach dem erfolgreich abgeschlossenen Jurastudium den praktischen Teil seiner Ausbildung zum Juristen. Er befinde sich in dieser Zeit in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, das mit Bestehen oder zweimaligem Nichtbestehen des Zweiten Juristischen Staatsexamens automatisch ende, so das OLG.
2016 an Neonazi-Krawallen in Leipzig beteiligt

Das Amtsgericht Leipzig hatte den angehenden Juristen Brian E. Ende 2018 wegen schweren Landfriedensbruchs zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt (Urt. v. 28.11.2018, Az. 10 Ns 617 Js 43983/16). Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass sich der Kampfsportler im Januar 2016 an den Krawallen beteiligt hatte. Damals hatten Hunderte von Neonazis und Hooligans in Connewitz randaliert, 215 Verdächtige wurden ermittelt. Bereits im Dezember 2019 hatte das Landgericht Leipzig die Berufung von E. verworfen. Vor einer knappen Woche wies das OLG Dresden auch die Revision zurück, das Urteil gegen Brian E. wurde rechtskräftig.

Im November 2018 hatte E. das zweijährige Referendariat am Landgericht Chemnitz begonnen. Für seine Einstellung ist das OLG Dresden als Ausbildungsbehörde verantwortlich. Dort wird der Refendar nun also Ende des Jahres seine juristische Ausbildung abschließen dürfen.

Abschließend teilt das OLG mit: Eine Anstellung im Staatsdienst nach Beendigung der Ausbildung sei weder angestrebt noch zu erwarten.
[close]
https://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/olg-leipzig-krawalle-neonazis-prozess-referendar-sachsen-darf-bleiben-justiz-landfriedensbruch-rechtskraeftig/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7442 am: 19. Mai 2020, 09:14:36 »
Das bekommt jetzt eine ganz neue Bedeutung:
Das Leben des Brian.
Aus dem Spoiler
Zitat
Abschließend teilt das OLG mit: Eine Anstellung im Staatsdienst nach Beendigung der Ausbildung sei weder angestrebt noch zu erwarten.

Er wird aber für einige Arbeitsplätze sorgen, weil er immer das Rechte tun wird, indem er sich insbesondere um die Rechte der Rechten kümmert.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7443 am: 19. Mai 2020, 10:03:49 »
Zitat von:  OLG Dresden
Das gegenüberstehende Interesse der funktionierenden Rechtspflege müsse zurücktreten.
:o

Whow. Und wehe dem der, warum auch immer, später einmal an so einen Juristen gerät, entweder als ahnungsloser Mandant gegen seine Kumpels oder als Streitgegner selbiger und egal warum auch immer und sei es nur eine Beule am Auto. Dreimal darf man nun raten, wie es wohl am Ende nach so einem, wie auch immer beendeten Rechtsstreit, und geführt vom gebürtigen Freitalers und Kampfsportler Brian wohl aussieht.

Ich vermute mal im übertragenen Sinne ähnlich wie auf dem Trümmerfeld des 11.01.2016 von Connewitz: ringsherum massive Zerstörungen nach hässlichen Angriffen, gern auch mit "alternativen Wahrheiten" und/ oder unter die Gürtellinie, verbrannte Erde, irreparable Schäden und am Rechtsstaat (ver)zweifelnde Menschen. Und leider kein Einzelfall.

« Letzte Änderung: 19. Mai 2020, 10:29:04 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7444 am: 19. Mai 2020, 10:44:00 »
Dürfen sie.
Mehr kann man dazu wohl derzeit nicht sagen:



Zitat
RÄUMUNGS-URTEIL

„Thor Steinar“-Laden in Neubrandenburg legt Berufung ein

Das Landgericht Neubrandenburg hatte entschieden, dass der „Thor Steinar“-Laden geräumt werden muss. Der Betreiber des Ladens möchte gegen dieses Urteil vorgehen.
dpa

19.05.2020 UPDATE 09:14 Uhr
https://www.nordkurier.de/neubrandenburg/thor-steinar-laden-in-neubrandenburg-legt-berufung-ein-1939423005.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7445 am: 19. Mai 2020, 13:01:17 »
Die Überschrift könnte man ja fast als so etwas wie das Eingeständnis von "Reichsbürgerblindheit" bezeichnen.  ;) Auf jeden Fall können sich "Reichsbürger" in Sachsen (und nicht nur dort) wirklich sicher fühlen.

Spoiler
achsen

19.05.2020 12:47 Uhr
Gegen Reichsbürger wird seltener ermittelt

Die Szene ist in Sachsen offenbar geschrumpft, zeigt ein Blick in die Statistik der Ermittlungsfälle.

Dresden. In Sachsen ist 2019 in mindestens 145 Fällen gegen sogenannte Reichsbürger ermittelt worden. 31 davon wurden aus verschiedenen Gründen eingestellt, teilte die Abgeordnete Kerstin Köditz (Linke) am Dienstag nach Auswertung von Daten aus dem Landeskriminalamt mit. Sie fragt regelmäßig im Parlament danach.

"Die absolute Fallzahl ist im Vergleich zu den Vorjahren erkennbar gesunken", erklärte Köditz. 2018 und 2017 seien es noch 203 beziehungsweise 235 Fälle gewesen. Damals habe man der Szene jedoch noch 1.300 bis 1.400 Leute und damit wesentlich mehr als 2019 (rund 1.000) zugerechnet. "Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik und Entscheidungen ihrer Institutionen nicht an.

"Damit ist die Szene geschrumpft, aber kaum weniger kriminell als bisher. Sichtbar ist auch nur die Spitze des Eisbergs", betonte Köditz. Denn in die Statistik gingen fast nur Fälle ein, die auf bekannte Anhänger der Szene zurückgeführt werden können. Insgesamt seien 148 Tatverdächtige ermittelt worden, rund 86 Prozent Männer.

Köditz zufolge gab es die meisten Fälle in Dresden (25) sowie in den Landkreisen Bautzen (22), Zwickau (18), Mittelsachsen (15), Görlitz (14) und dem Erzgebirgskreis (13): "Es bestätigt sich unterm Strich erneut der generelle Trend, dass Reichsbürger überwiegend ein Problem in weniger dicht besiedelten Regionen sind."

Bei den Ermittlungen ging es besonders häufig um Straftaten wie Nötigungen, Beleidigungen und Bedrohungen. Knapp die Hälfte der Fälle drehte sich um politisch motivierte Taten. (dpa)
[close]
https://www.saechsische.de/gegen-reichsbuerger-wird-seltener-ermittelt-5205861.html
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« Letzte Änderung: 20. Mai 2020, 10:46:24 von SchlafSchaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7447 am: 20. Mai 2020, 10:39:59 »
Wenn die Schreiberlinge jetzt noch die Sache mit dem Konjunktiv hinbrächten ...:



Zitat
REGION Stellungnahme des Innenministeriums
"Verfassungsschutzbehörden entwaffnen Reichsbürger und Extremisten"

20.05.20 - Falsch verstanden fühlte sich das Hessische Ministerium des Inneren und Sport in der vergangenen Woche. Ein auf OSTHESSEN|NEWS veröffentlichter Kommentar mit dem Titel „Jäger sind keine Extremisten! Ein gesamtes Kollektiv unter Generalverdacht“, weckte den Unmut in Wiesbaden, schließlich seien die Worte des Staatssekretärs Dr. Stefan Heck positiv für die Jäger zu werten, teilte nun ein Pressesprecher des Ministeriums in einer Stellungnahme mit.
Spoiler
Unserem Kommentar vorausgegangen war eine am 04. Mai 2020 vom Ministerium veröffentlichte Pressemitteilung, in der Staatssekretär Dr. Stefan Heck erklärte: „Die hessische Initiative zur konsequenten Entwaffnung von Extremisten führte im vergangenen Jahr zu einer Änderung des nationalen Waffenrechts, die eine Regelabfragepflicht der Jagdbehörden bei den Verfassungsschutzämtern vorsieht.“ Bei dieser habe sich gezeigt, dass die überwältigende Mehrheit der Jägerinnen und Jäger keinerlei Berührungspunkte zum Extremismus hätte. Die von Hessen in den vergangenen Jahren initiierte und 2019 endlich umgesetzte Verschärfung des Waffengesetzes, schob er nach, zeige Wirkung.

Hessen, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung weiter, setze sich bereits seit Jahren für die konsequente Entwaffnung von Extremisten ein. Im September 2019 habe die Hessische Initiative zur Verschärfung des Waffenrechts im Bundesrat eine Mehrheit erhalten. „Hessen hat sich für eine Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden und eine Regelunzuverlässigkeit von Extremisten eingesetzt. Der Bundesgesetzgeber hat eine Verschärfung des Waffenrechts zum 20. Februar 2020 vorgenommen. Eine wesentliche Forderung Hessens, die Regelanfrage (für Jäger und Sportschützen) bei den Verfassungsschutzbehörden, hatte damit Eingang in das Waffengesetz gefunden.“ Dem Land im auf O|N veröffentlichten Kommentar zu unterstellen, die Jägerschaft werde unter Generalverdacht gestellt, würde jeder Grundlage entbehren, erklärt nun Dr. Heck über einen Pressesprecher. Vielmehr sollten sich die Grünröcke über das Ergebnis freuen.

Die Regelabfrage, die Hessen seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung konsequent praktiziere, schließe systematisch bisher noch vorhandene Informationslücken zwischen den zuständigen Behörden und trage insbesondere durch die Nachberichtspflicht der Verfassungsschutzbehörden dazu bei, Reichsbürger und Extremisten zu entwaffnen.
Auch wenn der weit größte Teil der Straftaten mit Schusswaffengebrauch in der Illegalität stattfinden, schieße sich eine Landesregierung mitnichten auf die Jäger ein, vielmehr habe man mit der Pressemeldung des Ministeriums „Extremisten haben in der Jägerschaft keinen Platz“, aufzeigen wollen, wie wenig Kriminelle man habe bei der Abfrage tatsächlich gefunden. (red) +++
[close]
https://osthessen-news.de/n11633778/verfassungsschutzbehoerden-entwaffnen-reichsbuerger-und-extremisten.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7448 am: 21. Mai 2020, 20:12:04 »
Matthias Melchner ist jetzt ja wieder in Thüringen aktiv. Da sind die Chancen, dass seine Aktivitäten irgendjemand stören auch sicher geringer als in der Schweiz.
Spoiler
Rechtsextremer aus Deutschland - Schusswaffen und Munition in Zürcher Oberländer Wohnung gelagert

Der als Neonazi bekannte 32-Jährige Matthias M. wohnte in Rüti ZH. Er soll auch rechtsextreme Musik verbreitet haben.

Autor: Daniel Glaus
Heute, 11:55 Uhr

Das Wichtigste in Kürze

    Bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des 32-jährigen Deutschen Matthias M. in Rüti ZH fand die Polizei im April 2019 ein Sturmgewehr, eine Maschinenpistole sowie eine Pistole und gut 2000 Patronen.
    Gegen den Mann wurde wegen mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz und wegen Rassendiskriminierung am 9. Dezember 2019 Anklage erhoben, schreibt die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage. Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Hinwil ist auf Juni angesetzt.
    Bei Matthias M. handelt es sich nach Recherchen von SRF und des ARD-Hauptstadtstudios um jenen Rechtsextremen, der in die Organisation des grossen Rechtsrock-Konzerts vom 2016 im Toggenburg involviert war und enge Verbindungen zur Neonazi-Szene im Bundesland Thüringen unterhält.

Unter dem Bett werden die Polizisten fündig: Dort liegen am frühen Morgen des 10. April 2019 ein Sturmgewehr, das einer Kalaschnikow ähnlich sieht, zudem eine Maschinenpistole und Munition: 760 Patronen für das Sturmgewehr, das sich als Vektor R4 herausstellt, sowie 1264 Patronen für die Maschinenpistole tschechischer Bauart. Im Schrank des Schlafzimmers ein weiterer Fund: eine Pistole der Marke Walther, Modell PPK, mit Extra-Magazin. Diese Details sind der Anklageschrift gegen Matthias M. zu entnehmen und bestätigen Recherchen der SRF-Sendung «10vor10» in Zusammenarbeit mit dem ARD-Hauptstadtstudio über den deutschen Neonazi.

Michael Götschenberg, Extremismus-Experte bei der ARD, sagt gegenüber SRF, man könne den Waffenfund noch nicht abschliessend beurteilen, doch klar sei, dass auch die deutschen Behörden gegen Matthias M. ermitteln.

Bei der Hausdurchsuchung anwesend sind auch zwei deutsche Beamte. Sie ermitteln gegen Matthias M. wegen Verdachts auf Verletzung des deutschen Jugendmedienschutzgesetzes sowie wegen Volksverhetzung und haben die Schweiz um Rechtshilfe ersucht. Denn Matthias M. soll im Februar 2018 ein Paket nach Bayreuth geschickt haben, das diverse CDs mit rechtsextremem Inhalt enthalten habe, etwa Liedern, in denen der Völkermord im Konzentrationslager Auschwitz verherrlicht und propagiert wird, diesen wieder aufleben zu lassen. Das ist einem Entscheid des Bundesstrafgerichts über die Herausgabe von Beweismitteln nach Deutschland zu entnehmen.

Die Waffen in der Wohnung von Matthias M. im Zürcher Oberland sind somit ein Zufallsfund. Daraufhin startet die Staatsanwaltschaft See/Oberland ein Strafverfahren – denn für Erwerb und Besitz der zwei Seriefeuerwaffen und der Munition wären kantonale Ausnahmebewilligungen und für die Pistole eine Waffenerwerbsbewilligung nötig. Bewilligungen, über die M. allesamt nicht verfüge, wie es in der Anklageschrift heisst.
Rassendiskriminierung auf Facebook

Im Laufe der Schweizer Ermittlungen kommt ein Vorwurf hinzu: Rassendiskriminierung. Dies, weil M. auf Facebook einen Kommentar gepostet habe, mit dem er, wie die Staatsanwaltschaft schreibt, «billigend in Kauf nahm, wenn nicht gar suggerieren wollte, es sei in Auschwitz nicht so schlimm gewesen, es seien dort nicht so viele Menschen getötet worden».

SRF hat den Verteidiger von Matthias M. mit diesen Vorwürfen und weiteren Fragen konfrontiert. Doch sein Rechtsanwalt aus Zürich teilte schriftlich mit, M. wolle sich nicht äussern.
In der Wohnung wohnten weitere Personen

Ob die Waffen tatsächlich direkt Matthias M. zugeordnet werden können, wird vor Gericht zu klären sein. Eine mögliche Schwierigkeit dabei: In der Wohnung in Rüti sollen noch andere Personen gewohnt haben – M. könnte einwenden, es sei nicht bewiesen, ob wirklich nur er als Besitzer in Frage komme, heisst es aus Behördenkreisen. Auch wenn die Waffen und die Munition unter seinem Bett und in seinem Schrank lagerten.

Offen bleibt in der Anklageschrift, die «10vor10» einsehen konnte, wie und wann Matthias M. Waffen und Munition erworben haben soll. Ebenso, welche Absicht er damit gehegt haben soll. Fest steht: Ein mutmasslich illegales Arsenal von zwei Seriefeuergewehren, gut 2000 Schuss Munition und einer Pistole in der Wohnung eines Rechtsradikalen sind umso brisanter, wenn man sich das Profils des Mannes anschaut.

Hans Stutz ist langjähriger Beobachter der Rechtsextremen-Szene in der Schweiz. Er sagt, der Besitz von Waffen widerspiegele das Weltbild, das in der Szene vorherrsche.

Bei Matthias M. handelt es sich gemäss Recherchen von SRF um jenen Rechtsextremen, der 2016 für das sogenannte «Rocktoberfest» in Unterwasser im Toggenburg mit mehreren Tausend Besuchern mitverantwortlich war: M. war es, der die Tennishalle gemietet und das Gastwirtschaftspatent angemeldet hatte. Der Rechtsextremen-Auflauf im Toggenburg machte damals international Schlagzeilen.

Im Toggenburg auf der Bühne stand unter anderem die rechtsextreme Band «Amok», bei der zeitweise der Schweizer Kevin G. Sänger war. Dieser ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, wegen Drohung, öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen/Gewalttätigkeit und wegen Rassendiskriminierung – dies zuletzt im Zusammenhang mit dem Angriff auf einen Mann jüdischen Glaubens in Zürich Wiedikon 2015.

Mit Kevin G. ist der nun angeklagte Matthias M. offenbar befreundet. Beide wohnten in Rüti ZH, beide verkehrten auch in einem bei Rechtsextremen offenbar beliebten Tätowier-Studio.
Neonazis aus Thüringen

Hintermänner des Rechtsextremen-Konzerts waren gemäss damaligen Recherchen der «Sonntagszeitung» Neonazis aus dem Bundesland Thüringen – von dort stammt Matthias M. Und dorthin scheint er sich inzwischen wieder abgesetzt zu haben. Die Wohnung habe er vor mehreren Monaten geräumt, sagen Nachbarn in Rüti.

In den vergangenen Wochen ist Matthias M. in Thüringen in Kreisen von Rechtsextremen gesichtet worden, etwa bei einem Aufmarsch vor einem Gerichtsgebäude in Rudolstadt. Das berichten lokale Aktivisten, die die Rechtsextremen beobachten. Anlass war der Prozessbeginn gegen einen mutmasslichen Neonazi. Dessen Gesinnungsgenossen wollten mit dem Aufmarsch offensichtlich ihre Solidarität bekunden. Matthias M. und ein lokaler Anführer einer Rechtsextremen-Gruppe namens Turonen taten sich dabei als Fahrer des Anwalts des Angeklagten hervor.

ARD-Experte Götschenberg recherchiert seit Jahren auch über die Turonen, die er als «knallhart rechtsextremistisch» bezeichnet. Es handle sich klar um Neonazis, teils vorbestraft wegen gefährlicher Körperverletzung, so Götschenberg.

Die Verbundenheit von M. mit Thüringen und insbesondere dem dort teils verankerten nationalsozialistischen Gedankengut geht noch weiter: so huldigt M., in dessen Wohnung in Rüti Waffen und Munition lagerten, Fritz Sauckel. Dieser war im Dritten Reich NSDAP-Gauleiter in Thüringen. Ein Porträt dieses in Nürnberg verurteilten Kriegsverbrechers prangt gemäss Justizakten als Tattoo auf seiner Schulter.

Für die Schweizer Strafverfolger sind diese Tätowierungen ein Beleg für seine nationalsozialistische Gesinnung. Angeklagt ist M. nun aber wegen dem mutmasslich illegalen Waffenbesitz und dem mutmasslichen rassendiskriminierenden Facebook-Kommentar. Ob er dafür verurteilt wird, ist offen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Gerichtstermin in Hinwil ist im Juni.
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Mehr Infos:
https://www.antifa.ch/das-rocktoberfest-in-unterwasser-sg-5000-neonazis-feiern-ungestort/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7449 am: 22. Mai 2020, 09:52:51 »
Der Umgang mit "rechts" ist einfach schwierig. "Einzeltäter" und "Einzelfälle" sind ja auch viel einfacher und man kann viel besser mit ihnen umgehen.

Spoiler
Rezension „der rechte rand“ – Immer wieder Einzeltäter

Deutsche Rechtsterrorist*innen handeln alleine, glaubt man den Behörden. Immer wieder werden Netzwerke und Verbindungen ignoriert. Wenn überhaupt – meist viel zu spät – ein rechtsextremes Motiv ermittelt wird. Die aktuelle Ausgabe des Magazins „der rechte rand“ wirft ein Schlaglicht auf Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik und macht deutlich, wie Sicherheitsbehörden und Gerichte über Jahrzehnte hinweg immer wieder die gleichen Fehler begehen. Ein Blick ins Heft.

Das jahrelange Mammutverfahren gegen Beate Zschäpe und einige Unterstützer des NSU wurde von vielen Seiten kritisiert. Das Unterstützer*innen-Netzwerk der Terrorgruppe wurde praktisch ignoriert, trotz klarer Verbindungen in die unterschiedlichsten rechtsextremen Szenen. Jahrelang erkannten die Sicherheitsbehörden nicht, was hinter der Mordserie steckte und konstruierten in guter Zusammenarbeit mit Medien die sogenannten „Döner-Morde“. Ermittelt wurde im Umfeld der Opfer und deren Familien, nicht bei Neonazis. Die Verbindungen zum Verfassungsschutz wurden im Prozess ignoriert und in der Urteilsbegründung findet sich keine Erwähnung der Opfer. Die neue Ausgabe des Magazins „der rechte rand“ macht deutlich: Dieser Umgang mit rechtem Terror ist nichts neues.

Durch das ganze Heft zieht sich die Erkenntnis, dass Sicherheitsbehördden rechtsextreme Netzwerke ignorieren. In der Vergangenheit und auch heute noch. Die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Die Linke) arbeitet zum Beispiel Waffenfunde auf, die es immer wieder in die Schlagzeilen schaffen. 2018 wurden 1.091 Waffen in Zusammenhang mit rechten Straftaten sichergestellt. Bei den Razzien gegen die Gruppe „Nordkreuz“ fanden Beamte 50.000 Schuss Munition. Bei einem Mann aus Niedersachsen wurden neben einer Reichskriegsflagge und NS-Andenken Panzerfaustköpfe, ein Maschinengewehr, mehrere Kilo Sprengstoff und Chemikalien gefunden. Viele dieser Funde stammen aus Beständen der Bundeswehr. Das dort in den Waffenlagern Lücken zu bestehen scheinen, fällt den Behörden eher langsam oder einfach gar nicht auf, so Renner. Denn offenbar werden verschwundene Waffen und Munition in der Regel als einfacher „Verlust“ behandelt und nicht als Diebstahl. Anzeigen werden nur im einstelligen Bereich aller Fälle erstattet. Haftbefehle gegen die Waffenfreunde wird ebefalls nur in den seltensten Fällen erlassen. Anklage wird zwar in der Regel erhoben, bis es zum Prozeß kommt, dauert allerdings. Und selbst wenn es soweit ist, werden aus den potentiellen Rechtsterrorist*innen, die sich per Chat auf den Tag X vorbereiten, an dem endlich der Löschkalk ausgepackt werden kann, nur noch unpolitische Waffennarren.

Ähnliches hat auch Christina Schmidt beobachtete, sie ist Teil des Rechercheteams der taz, das die Hintergründe von „Nordkreuz“ und „Uniter“ überhaupt erst aufgedeckt hat. Nach aufwändigen, jahrelangen Recherchen seiht die Journalistin immerhin etwas Bewegung in den Behörden. Im Interview sagt sie: „Sowohl BKA als auch Bundesamt für Verfassungsschutz sagen jetzt: Das können alles Einzelfälle sein, sind aber etwas viele Einzelfälle. Das heißt, die befassen sich damit.“ Die Mühlen der Behörden mahlen offenbar langsam. Das ist besonders beängstigend weil es sich gerade bei diesen Gruppen keineswegs um Amateure handelt, die Krieg spielen wollen, sondern vielmehr um Polizist*innen, ehemalige Soldat*innen und andere Mitarbeiter*innen der Sicherheitsbehörden. Wie soviele Beiträge im aktuellen „rechten rand“ erhöht auch dieser nicht das Vertrauen in die Behörden und macht wenig Hoffnung auf eine nachhaltige, sinnvolle und vor allem rigorose Strategie gegen die angeblichen „Einzelfälle“.

Das Heft zeigt aber eben leider auch, dass der merkwürdige laxe Umgang mit Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik eine Geschichte hat. So ist beispielsweise das Oktoberfestattentat vom 26.09.1980 – immerhin der schlimmste Terrorakt der deutschen Nachkriegsgeschichte mit 13 Toten und 213 Verletzten – bis heute nicht aufgeklärt. Genausowenig wie der Mord an dem Verleger und Rabbiner Shlomo Lewin und seiner Partnerin Frida Poeschke am 19. Dezember 1980. In beiden Fällen existierten klare Verbindungen zur „Wehrsportgruppe Hoffmann“ (WSG). Barbara Manthe, eine Historikerin, die an der Hochschule Düsseldorf zu Rechtsextremismus forscht, zeichnet die Geschichte dieser und anderer rechten Terrorgruppen aus der alten Bundesrepublik detailliert nach. Die Parallelen zu aktuellen Fällen ist dabei frappierend: V-Personen, weggeschlossene Akten und unzureichende Ermittlungen.

Und auch der Umgang mit den Opfern und ihren Familien ist in den dazwischenliegenden Jahrzehnten nicht besser geworden. Am Beispiel des ermordeten Rabbiners Lewin und seiner Lebensgefährtin zeigen Line Fuchs, Anthea Fischer und Paul Sammler von der „Initiative kritisches Gedenken Erlangen“ wie wenig sich in den fast 40 Jahren seit den Morden verändert hat. Genau wie beim NSU, suchten Ermittler lieber nach persönlichen Verfehlungen Lewins und waren sich zu schade, das Begräbnis des Rabbiners in Haifa zu beschatten. Dabei machten auch die Medien mit, die „haltlose Gerüchte über geheimdienstliche Tätigkeiten und Spekulationen über seine angeblich ‚schillernde Persönlichkeit‘“ abdruckten, statt die rechtsextremen und antisemitischen Hintergründe der Tat zu beleuchten. Aber warum auch, wenn das Gericht doch genauso verhandelte. Der Täter Uwe Behrendt war in der WSG organisiert. Deren Chef Karl-Heinz Hoffmann half Behrendt nicht nur dabei die Tatkleidung zu vernichten, sondern unterstütze auch seine Flucht in den Libanon. Von der Mittäterschaft wurde Hoffmann allerdings freigesprochen: „In seiner Vernehmung etablierte Hoffmann eine Selbsterzählung, der zufolge er weder Neonazi noch Antisemit sei. Seine Inszenierung war erfolgreich. Im Urteil des vorsitzenden Richters Rudolf Koob spielte Antisemitismus als Tatmotiv keine Rolle.“ Und auch V-Leute spielten damals bereits eine Rolle. Genau wie im NSU-Komplex wollten die Behörden darüber lieber nicht sprechen. Die entsprechenden Akten sind bis heute nicht freigegeben.

Die Mehrheitsgesellschaft hatte sich ohnehin lange nicht für den Doppelmord interessiert. Öffentliches Gedenken versandete in Erlangen schon in den 1980ern. Erst 2010, 30 Jahre nach der Tat wurde eine Freifläche in „Lewin-Poeschke-Anlage“ umbenannt: „Doch den gesellschaftspolitischen Kontext der Tat sparte der damalige Oberbürgermeister Siegfried Balleis in seiner Einweihungsrede vollkommen aus. Am Straßenschild der Lewin-Poeschke-Anlage fehlte zunächst sogar jeglicher Hinweis darauf, wer Shlomo Lewin und Frida Poeschke waren“.

Wie enttäuschend, verletzend und entwürdigend der Umgang mit den Opfern des Rechtsterrorismus und ihren Hinterbliebenen ist, macht ein Beitrag von Elif Kubaşık, der Witwe des vom NSU ermordeten Mehmet Kubaşık klar. Kubaşık beschreibt ihre Gedanken und Gefühle, als das Urteil gegen Zschäpe und ihre Mitangeklagten verlesen wurde: „Ich habe nicht verstanden, warum wir Ihnen kein Wort wert waren, warum Sie nicht mehr als die Anzahl der Schüsse erwähnten, mit denen Mehmet ermordet worden ist. Sie hatten mich doch sogar im Zeugenstand gefragt, was er für eine Persönlichkeit gewesen war, was der Mord bei uns angerichtet hat.Ich habe nicht verstanden, warum Sie unsere Fragen nicht wenigstens in Ihrem Urteil erwähnt haben. Warum hatten Sie nicht einmal genug Respekt, uns zu erklären, warum diese Fragen in Ihrem Verfahren und in Ihrem Urteil keinen Platz hatten?“
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https://www.belltower.news/rezension-der-rechte-rand-immer-wieder-einzeltaeter-99635/

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Die Polizei in Berlin agiert einfach (immer) vorbildlich, nicht nur bei unserem Entenkasper.

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Reporterin am 1. Mai in Kreuzberg von Uniformiertem geschlagen „Ich habe Angst, sobald ich viele Polizisten sehe“

Ein Polizist hat am 1. Mai eine Reporterin geschlagen. Sie fordert 10.000 Euro Schmerzensgeld. Ihr Kollege zog seine Anzeige zurück. Eine Spurensuche. Lotte Laloire Pia Masurczak

Die am 1. Mai in Kreuzberg verletzte Journalistin Lea R. fordert 10.000 Euro Schmerzensgeld von der Berliner Polizei. Während eines Einsatzes in der Oranienstraße soll ein Polizist der Kameraassistentin einen gezielten Faustschlag ins Gesicht versetzt haben.

Als sie wieder zu sich kam, waren ihr Gesicht voller Blut, ihre Schneidezähne abgebrochen, das Nasenbein geprellt. Tagelang hatte sie Kopf- und Kieferschmerzen. Nächtelang konnte sie nicht schlafen, sagt die 22-Jährige.

Wie sich nun herausgestellt hat, sind ihre Verletzungen schwerer als bisher bekannt: Insgesamt sieben ihrer Zähne seien beschädigt. Laut dem medizinischen Gutachten, das dem Tagesspiegel vorliegt, weisen mindestens drei davon Risse auf.

Diese spätere Diagnose sei „ein erneuter Schock“ gewesen, sagt R. „Das hat mir noch mal so richtig den Boden unter den Füßen weggezogen.“ Sie und ihr Anwalt fordern in einem am Dienstag an die Polizei übersandten Brief deshalb ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro.

Hinzu komme der Schadensersatz für die Behandlungskosten. Unklar sei, ob sich ihre Schneidezähne überhaupt retten lassen. Es werde eine „aufwendige Schmelzätztechnik und Mehrschichtfüllungstherapie“ durchgeführt, heißt es in dem Gutachten. Sollte diese nicht zum Ziel führen, müssten Prothesen eingesetzt werden.
Polizei leugnet, Tatverdächtigen gefunden zu haben

In der Zwischenzeit soll der Tatverdächtige aus der 15. Einsatzhundertschaft angeblich ausfindig gemacht worden sein, wie R. aus Polizeikreisen erfahren haben will. „Diese Quelle ist zuverlässig“, sagt die Fernsehjournalistin.

Ein Sprecher der Berliner Polizei will zunächst nicht bestätigen, dass der Verdächtige gefunden ist, und verweist auf dessen Rechte als Beschuldigter. Das Fachdezernat für Polizeidelikte stehe noch „ganz am Anfang der Ermittlungen“, sagt er. Erst auf wiederholte Nachfrage widerspricht er: „Nein, wir haben ihn bisher nicht finden können.“

[Sicherheit vor der eigenen Haustür: In unseren Leute-Newslettern aus den zwölf Berliner Bezirken geht es auch oft um die Polizei. Die Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Dabei leugnet die Behörde nicht, dass der Schläger ein Polizist war. Andere Beamte, die zur selben Einsatzgruppe gehören dürften, hatten der blutenden R. direkt danach erste Hilfe geleistet.
Strafanzeige wegen „gefährlicher Körperverletzung“

Trotzdem seien vor Ort nicht einmal die Personalien des Tatverdächtigen festgestellt worden, kritisiert R.s Anwalt in seinem Schreiben. Seine Mandantin habe zudem Strafanzeige wegen „gefährlicher Körperverletzung“ erstattet.

Wie oft in solchen Fällen gibt es auch in diesem eine Vielzahl an Zeugen. Im Auftrag der Agentur Nonstopnews war R. in einem Team mit sechs Kollegen unterwegs.

[Behalten Sie den Überblick: Jeden Morgen ab 6 Uhr berichten Chefredakteur Lorenz Maroldt und sein Team im Tagesspiegel-Newsletter Checkpoint über Berlins wichtigste Nachrichten und größte Aufreger. Kostenlos und kompakt: checkpoint.tagesspiegel.de]

Einer davon ist Kameramann Paul J. Er stand in der fraglichen Situation ungefähr drei Meter von R. entfernt. Den Blick auf das Restaurant „Kreuzburger“ gerichtet, filmt er gerade noch, wie sich Uniformierte auf einen herumstehenden Mann stürzen und ihn festnehmen. Es gibt Geschrei, die Kamera schwenkt Richtung Lea R. Dann gibt es einen Ruck. Zu sehen sind nur noch Beine, Gewackel und Asphalt.
Auch Kameramann habe Schlag abbekommen

J. hätte den Faustschlag gegen seine Kollegin beinahe im Bild gehabt – hätte er nicht in diesem Moment selbst einen Schlag abbekommen. „Mir wurde stärker auf den Hinterkopf gehauen“, schreibt er in der Anzeige, die er gleich am nächsten Tag über das Onlineformular der Polizei erstattet. Anschließend sei er „Richtung Boden gedrückt und zur Seite weggestoßen worden“.

Doch nach seinem Termin beim Landeskriminalamt (LKA) hat der Kameramann seine Anzeige zurückgezogen. Wie es dazu kam, wollten weder der LKA-Beamte noch die Pressestelle der Polizei erklären.
J. zieht Anzeige zurück

„Ich kann das einfach nicht nachvollziehen“, sagt Lea R. Angst, künftig nicht mehr die für Journalisten wichtigen Informationen über Polizeieinsätze zu erhalten, wenn er eine Anzeige erstattet, spielte keine Rolle, sagt J. „Ich hab einfach keinen Bock auf Stress.“

Der 22-Jährige verwendet auch Formulierungen wie „Behinderung eines Polizeieinsatzes“. Sind das seine eigenen Worte? „Nein, das hat der Polizist so genannt.“ Doch wie hätten J. und sein Team die Festnahme eines Mannes zugleich filmen und behindern sollen? „Außerdem haben wir sehr darauf geachtet, denen nicht im Weg zu stehen“, sagt er.
Keine "bleibende Schäden" erlitten

Der LKA-Beamte, dessen Name dem Tagesspiegel bekannt ist, habe dann noch wissen wollen, ob J. „bleibende Schäden“ erlitten habe, erzählt er. Als der Kameramann das verneinte, habe der Polizist gefragt, warum er dann Anzeige erstatten wolle. J. sagt, er habe dann zugestimmt, dass seine Schilderungen lediglich als Zeugenaussage für die Anzeige seiner Kollegin genutzt werden – und dass er nicht selbst Anzeige erstattet.

Dabei könnte der Schlag auf seinen Kopf auch ohne bleibende Schäden rechtswidrig gewesen sein. Außerdem könnte der Kameramann dadurch zu Unrecht bei der Ausübung der Pressefreiheit eingeschränkt worden sein.
War mehr als nur ein Beamter involviert?

Es dürfte mehr als nur ein Beamter in den Fall involviert gewesen sein. Hatte sich eine Gruppe von Polizisten abgesprochen, das Presseteam anzugreifen?

Diesen Eindruck bestätigt auch der leitende Redakteur von Nonstopnews, Julian Stähle, der im Moment des Angriffs rechts von seinem Team stand. Er zählt mindestens sechs Beamte, die gegenüber vier seiner Kollegen körperlich geworden seien. Ihn selbst hätten zwei Polizisten unter die Arme gefasst, hochgehoben, umgedreht und etwas weiter weg wieder abgestellt.

Auf einen anderen seiner Mitarbeiter hätten sich zwei weitere Uniformierte gestürzt, sagt Stähle. „Das war fast schon witzig, weil die sich dabei im Kabel der Tonangel verheddert haben und es eine ganze Weile gedauert hat, bis die sich daraus wieder befreien konnten“, berichtet er. Einer der Journalisten habe den Beamten dabei sogar noch geholfen.
Tonangel zerbrochen und Tonmischgerät demoliert

Durch den Angriff sei die Tonangel zerbrochen und das Tonmischgerät von Lea R. demoliert worden. Fragen des Tagesspiegels zu weiteren beteiligten Beamten lässt die Polizei unbeantwortet.

Weshalb sechs Beamte ihn und sein Team derart „angegangen“ haben könnten, obwohl – wie die Aufnahmen zeigen – die Festnahme des Mannes bereits erfolgt war, ohne dass die Journalisten dabei gestört hätten, erklärt der erfahrene Blaulichtreporter so: „Das sage ich jetzt in aller Deutlichkeit: Die Polizei ist nicht an schlimmen Bildern interessiert.“
Lea R. fordert vernünftige Aufarbeitung ihres Falls

Lea R. fordert, „dass der Fall aufgearbeitet wird. Und zwar vernünftig“. Mehrfach sagt sie: „Ich habe immer sehr viel von der Polizei gehalten.“ Das habe sich nach dem 1. Mai geändert. „Bei mir kommt Angst hoch, sobald ich irgendwo viele Polizisten auf einem Haufen sehe“, sagt die gelernte Tontechnikerin. Erst neulich am Alexanderplatz sei sie einen Umweg gelaufen, um nicht an der Polizeistation vorbei zu müssen.

Ob die tatverdächtigen Beamten vom Dienst suspendiert sind, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, beantwortet auch die Pressestelle von Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf Nachfrage nicht.
Zig Kolleginnen und Kollegen hätten von ähnlichen Erfahrungen erzählt

„Von Geisel gab es vorher ja noch die Ansage, dass dieses Jahr am 1. Mai besonders hart vorgegangen wird“, erinnert sich Lea R. Sie wünscht sich eine größere Debatte über Polizeigewalt. „Nach diesem Vorfall haben mir zig Kolleginnen und Kollegen von ähnlichen Erfahrungen erzählt.“

Bei dem Faustschlag gegen R. handelt es sich nicht um einen Einzelfall. In Deutschland laufen jedes Jahr 2300 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen gewalttätiger Übergriffe, wie eine Studie der Ruhr-Universität herausfand.
Forschende vermuten fünfmal so hohe Dunkelziffer

Hinter diesen offiziellen Zahlen vermuten die Forschenden zudem eine fünfmal so hohe Dunkelziffer. Viele Betroffene erstatteten gar nicht erst Anzeige, weil sie sich nichts davon erhofften, heißt es im Zwischenbericht des Projekts „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“. Und nur 1,97 Prozent dieser Gewaltdelikte werden überhaupt vor Gericht verhandelt.

R.s Anwalt gibt sich jedenfalls zuversichtlich, dass es in diesem Fall besser laufen könnte. „Gerade für das Schmerzensgeld sehe ich gute Chancen“, sagt der Jurist. Da hier Amtshaftung gelte, also der Chef der Behörde für seine Mitarbeiter geradestehen müsse, komme es dafür nicht darauf an, ob der Straftäter gefunden und verurteilt wird.

Ob der oberste Dienstherrn der Polizei, Innensenator Geisel, zumindest die Tat als solche verurteilen will? Darauf kam bisher: keine Antwort.
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https://www.tagesspiegel.de/berlin/reporterin-am-1-mai-in-kreuzberg-von-uniformiertem-geschlagen-ich-habe-angst-sobald-ich-viele-polizisten-sehe/25850414.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7450 am: 22. Mai 2020, 12:04:47 »
"Rechtsextreme"? Das sind doch nur wirklich "patriotische Kultur- und Traditionspfleger".  ::)

Zitat
Illegale Party Rechtsextreme greifen Polizisten an – 30 Festnahmen

Königstein -

Im sächsischen Königstein haben am Donnerstagabend zahlreiche Rechtsextreme mehrere PolizistenAnzeige mit Wurfgeschossen und Stahlrohren angegriffen. Die Beamten hatten eine illegale und zu laute Party auf einem Privatgrundstück auflösen wollen, als sie sofort von 20 bis 25 Männern unter „Sieg Heil“-Rufen attackiert wurden.

Erst mit Verstärkung bekamen die Polizisten die Lage in den Griff. Letztlich wurden 30 Personen vorläufig festgenommen. Während der Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte unter anderem eine Übungshandgranate, die Attrappe einer Panzergranate, Einhandmesser, Betäubungsmittel sowie diverses rechtsextremes Propagandamaterial. (mz/slo)
https://www.mz-web.de/sachsen/illegale-party-rechtsextreme-greifen-polizisten-an---30-festnahmen-36736078
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7451 am: 23. Mai 2020, 06:33:38 »
Man könnte behaupten: Die AfD wirkt. Zumindest für ihre Anhänger, Hetzer und Propagandaverteiler. Bestimmt wird die "aufrechte Patriotin" und "Traditionspflegerin" dann in einer der "NAPOLAs" der AfD wieder ein gutes Auskommen finden.

Spoiler
Verurteilung wegen Volksverhetzung: Erzieherin in Hagen entlassen

      Erzieherin hat in sozialen Medien rechte Hetze verbreitet
    30 Jahre in Ennepetaler Kita gearbeitet
    Haftstrafe auf Bewährung und 1.500 Euro Geldstrafe
    Gemeinde will der 49-Jährigen jetzt kündigen

Das Amtsgericht Hagen hatte bereits Ende letzter Woche eine Erzieherin wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Jetzt hat sie auch ihren Job in einer Kita verloren. "Wenn sich jemand so äußert, ist das natürlich nicht akzeptabel", sagt Armin Kunze, Pfarrer der betroffenen Gemeinde in Ennepetal-Voerde am Donnerstagnachmittag (22.05.2020).
Pfarrer ist geschockt

Er sei geschockt gewesen, dass es sich um eine 49-jährige Erzieherin aus dem evangelischen Kindergarten handelte. 30 Jahre lang habe die Frau gute Arbeit geleistet, heißt es aus der Gemeinde. Sie sei nie durch rechtsextreme Äußerungen aufgefallen.
Hass-Postings auf russischer Social-Media-Plattform

Bis jetzt. Auf einer russischen Social-Media-Plattform hat sie mehrfach ihre rechtsextreme Gesinnung offenbart und gegen Migranten gehetzt. "Das war für mich unvorstellbar", sagt Pfarrer Kunze. Alle zwei Jahre prüft er die Führungszeugnisse aller Mitarbeiter, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Dabei war die Erzieherin ebenfalls nie aufgefallen.

Durch die Verurteilung wären dem Arbeitgeber jetzt aber spätestens bei der nächsten Prüfung des Führungszeugnisses, die Fehltritte der Erzieherin aufgefallen. Die Gemeinde will der Frau jetzt kündigen.
11 Monate Haft auf Bewährung

Das Amtsgericht Hagen hatte die Frau in der vergangenen Woche zu 11 Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Ihre berufliche Karriere sei jetzt wohl vorbei, meint der Pfarrer. Er kenne niemanden, der die Erzieherin noch anstellen würde.

Stand: 22.05.2020, 16:00
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https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/hagener-erzieherin-hetzt-im-internet100.html
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Ein paar echte "Traditionspfleger" waren auch in Brandenburg unterwegs. Ihr vorbildliches "thoitsches" Verhalten endete irgendwann in der Ausnüchterungszelle.
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Brandenburg an der Havel Betrunkener kommt nach Volksverhetzung in Gewahrsam

Ein stark alkoholisierter Mann hat einen Jugendlichen aus Kamerun am Donnerstagabend in Brandenburg an der Havel fremdenfeindlich attackiert. Polizisten nahmen den 29-Jährigen in Gewahrsam, um weitere Straftaten zu verhindern. Auch ein Kumpel des Mannes machte sich strafbar.

Brandenburg/H

Ein stark betrunkener Mann hat am Donnerstag um 21.40 Uhr einen 16-jährigen Kameruner am Nicolaiplatz in Brandenburg an der Havel verbal attackiert. Der Täter war mit mehreren Personen unterwegs, als er den Jugendlichen traf. Der Kameruner entfernte sich, um nicht weiter beleidigt zu werden. Zeugen alarmierten die Polizei.

Diese nahmen den 29-Jährigen in Gewahrsam, um weitere Straftaten zu verhindern. Der 16-Jährige konnte als Zeuge befragt werden, ebenso weitere Personen. Der Alkoholtest beim mutmaßlichen Täter zeigte einen Wert von 2,21 Promille an. Die Kripo ermittelt nun gegen den Mann wegen des Verdachts der Volksverhetzung.
Mann geht auf Polizisten los

Auch gegen einen Begleiter des 29-Jährigen ermittelt die Polizei. Dieser hatte zunächst nach dem Vorfall am Nicolaiplatz einen Platzverweis erhalten. Daraufhin stieg der ebenfalls stark betrunkene 19-Jährige auf sein Fahrrad und fuhr Richtung Salzhofufer. „Die Polizisten verlegten kurzerhand dorthin ihren Standort“, so Polizeisprecher Oliver Bergholz.

Als der junge Mann die Beamten sah, versuchte er, sich in einem Gebüsch zu verstecken. Die Polizisten wiesen ihn auf seinen alkoholisierten Zustand hin, wonach er nicht mehr in der Lage sei, sicher Fahrrad zu fahren. Dem Alkoh0ltest und der geplanten Blutprobe wollte der 19-Jährige zu entgehen, indem er die Beamten versuchte zu treten. Diese überwältigten ihn und legten ihm Handfesseln an.

Schließlich kam auch der 19-Jährige in Polizeigewahrsam, um auszunüchtern. Gegen ihn erging Anzeige. Die Beamten blieben unverletzt.
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https://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Mann-beleidigt-16-Jaehrigen-aus-Kamerun-in-Brandenburg-an-der-Havel
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In Hamm gibt es zwei weitere "patriotische Traditionspfleger" bei der Polizei. Natürlich alles irgendwie Einzelfälle und bestimmt auch Einzeltäter die sich jetzt (bei vollen Bezügen?) erst mal richtig intensiv um die echte "Traditionspflege" kümmern können.

Spoiler
Schwarze Schafe
Chat-Verläufe entdeckt: Zwei weitere Kräfte der Hammer Polizei wegen rechtsextremer Gesinnung freigestellt

Ein weiterer Hammer Polizist ist wegen des Verdachts einer rechtsextremen Gesinnung vorläufig des Dienstes enthoben worden. Gegen ihn läuft ein Disziplinarverfahren. Auch ein Regierungsbeschäftigter wurde freigestellt.

    Ermittlungen bei der Hammer Polizei wegen rechter Gesinnung haben weitere Folgen.
    Ein zweiter Polizeibeamter sowie ein Regierungsmitarbeiter wurden aus dem Dienst entfernt.
    Der Fall Torsten W. hat die Ermittlungen ausgelöst.

Hamm - Nach und nach tragen die internen Ermittlungen bei der Hammer Polizei zu Beamten und Mitarbeitern mit rechtem Gedankengut in den eigenen Reihen Früchte. In einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) erklärte die Hammer Polizei, dass ein zweiter Polizeibeamter wegen "zwingenden dienstlichen Gründen vorläufig des Dienstes enthoben" worden sei.
Hammer Polizei: Ermittlungen wegen rechter Gesinnung ausgelöst durch Fall Torsten W.

Ausgelöst worden waren die ersten Ermittlungen zuschwarzen Schafen bei der Hammer Polizei, nachdem Mitarbeiter Torsten W. als Unterstützer der mutmaßlich rechtsterroristischen "Gruppe S." aufgefallen war, an die er 5.000 Euro für die Beschaffung von Waffen gespendet haben wollte - und seine Gesinnung offensiv mit Reichkriegsflaggen auf dem Balkon und T-Shirts der rechten Szene gezeigt hatte.

Polizei-Mitarbeiter unter Terrorverdacht: Dienstherr räumt Fehler ein

Bei Anschlussermittlungen landeten zwei Polizeibeamte auf dem Radar der eigenen Kollegen, die seitdem als Prüffälle galten. Gegen einen der beiden - einen 28-Jährigen, der auch in der Hammer AfD aktiv war - läuft seit Ende März ein Disziplinarverfahren. Ihm droht der Rauswurf.
Hammer Polizei: Chat-Verläufe lassen an Berufseignung zweifeln

Auch gegen den zweiten Prüffall wurde jetzt einDisziplinarverfahren mit dem Ziel der Entlassung eröffnet. Dem Mann, zu dem auf WA-Anfrage keine weiteren persönlichen Angaben gemacht wurden, wurden Chat-Verläufe zum Verhängnis, die den "dringenden Verdacht von Dienstpflichtverletzungen und erhebliche Zweifel an der Eignung zur Ausübung des Polizeiberufs des betreffenden Polizeibeamten" begründeten, heißt es in der Pressemitteilung.

Das laufende Disziplinarverfahren wird beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) als höhere Disziplinarbehörde geführt. "Wer rassistische, fremden- oder ausländerfeindliche Auffassungen vertritt oder sich zu eigen macht, hat in einer bürgerorientierten und konsequent der Demokratie und dem Rechtsstaat verpflichteten Polizei keinen Platz", erklärte der Direktor des LAFP, Michael

Rechte Gesinnung im Polizeipräsidium Hamm? Beamte müssen über jeden Verdacht erhaben sein

"Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte istper Eid verpflichtet, für die Grundwerte unserer Verfassung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes jederzeit einzutreten. Daran darf es nie einen Zweifel geben."

Polizisten müssten über jeden Verdacht erhaben sein, fremdenfeindliche und diskriminierende Anschauungen zu vertreten oder zu dulden. Zuwiderhandlung werde konsequent verfolgt und geahndet.
Polizei Hamm: Regierungsbeschäftigter ebenfalls freigestellt

Gleichzeitig mit dem Polizeibeamten wurde auch ein Regierungsbeschäftigter des Polizeipräsidiums, also ein Mitarbeiter aus dem Bürodienst, mit sofortiger Wirkung und mit dem Ziel einer fristlosen Kündigung freigestellt, teilten die Behörden mit.

Der Beschäftigte im Polizeidienst stehe im Verdacht, an den zugrunde liegenden Chats mitgewirkt zu haben und unter anderem dadurch erheblicheZweifel an der Verfassungstreue erkennen zu lassen. Zu den Inhalten der Chats äußerten sich die Behörden auf WA-Anfrage mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht.
In der Polizeiwache Bockum-Hövel hatte Torsten W. gearbeitet, der Kontakt zur "Gruppe S." hatte.
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In der Polizeiwache Bockum-Hövel hatte Torsten W. gearbeitet, der Kontakt zur "Gruppe S." hatte.

Staatsanwaltschaft prüft wegen Volksverhetzung

"Extremismus, gleich welcher Form, Fremdenfeindlichkeit sowie Diskriminierungen werden in keiner Weise geduldet. Jegliche Bedenken an der Verfassungstreue von Beschäftigten in der Polizei werden sofort und konsequent verfolgt", lässt sich der Hammer Polizeipräsident Erich Sievert in der Mitteilung zitieren. "Die Hammer Bürger können sich sicher sein, dass wir unsere konsequente Haltung fortsetzen."

Beide Sachverhalte liegen mittlerweile auch bei derStaatsanwaltschaft Dortmund zur strafrechtlichen Prüfung  wegen des Verdachtes der Volksverhetzung. Pressesprecher Henner Kruse konnte auf WA-Anfragen allerdings noch keine Auskunft zu den Fällen geben, weil noch keine Einsicht in Akten möglich war.
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https://www.wa.de/hamm/polizei-hamm-rechtsextreme-chat-volksverhetzung-terror-torsten-w-13773055.html

« Letzte Änderung: 23. Mai 2020, 06:35:21 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7452 am: 23. Mai 2020, 09:15:09 »
Ob ich mich über eine Verfassungsrichterin in MV aufregen soll, wie es die afd will, weiß ich noch nicht.


Zitat
Eine Verfassungsrichterin im Konflikt mit dem Verfassungsschutz

Aber wie empörend ist der Vorgang wirklich? Tatsächlich ist die neue Verfassungsrichterin eine Frau, zu der man Fragen haben kann. 2011 etwa gehörte sie als Landtagsabgeordnete zu einer Gruppe von Fraktionsmitgliedern, die in einem Papier schrieben, der Mauerbau 1961 sei "für die Führungen der Sowjetunion und der DDR ohne vernünftige Alternative" gewesen. Außerdem ist sie Gründungsmitglied der sogenannten Antikapitalistischen Linken, einer Gruppierung, die vom Bundesverfassungsschutz – nicht allerdings vom Landesverfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern – beobachtet wird. Die Antikapitalistische Linke wolle den "grundsätzlichen Systemwechsel" sowie die Überwindung der bestehenden kapitalistischen Gesellschaftsordnung durch einen "Bruch mit den kapitalistischen Eigentumsstrukturen", zitiert der Verfassungsschutzbericht von 2018 aus Selbstbeschreibungen der Organisation.

Eine Verfassungsrichterin, die einer vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung angehört? Das klingt erst einmal ziemlich schräg. Allerdings erstaunt es auch, dass jenen, die Borchardt ihre Stimmen zunächst verweigerten, das erst jetzt auffiel.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-05/mecklenburg-vorpommern-wahl-landesverfassungsrichterin-barbara-borchardt/komplettansicht


Für einen Kommentator in FB ist die Sache ohnehin klar.
Und bekommt Likes dafür.






Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7454 am: 23. Mai 2020, 19:38:19 »
Der Hirsekönig wurde in Berlin wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und das Infektionsschutzgesetz kurzzeitig festgesetzt.

https://www.spiegel.de/panorama/leute/polizei-nimmt-attila-hildmann-fest-a-191422ce-df70-4f2c-9ea7-bb8e9cdf1309
 
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