Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264737 mal)

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Offline Vollmond

Re: Presseschnipsel
« Antwort #7260 am: 2. April 2020, 23:38:58 »
Monitor (WDR) widmete sich heute unserer Kundschaft und ihrem Unwesen in Sachen Coronavirus.

https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/corona-fake-news-106.html
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7261 am: 3. April 2020, 07:19:54 »
Es gab mal wieder Durchsuchungen bei "echten Herrenmenschen", auch als "alte weiße Männer" bekannt, der "Bruderschaft Deutschland". Vernetzungen zu unserer Klientel oder gar der AfD sind natürlich nur rein zufällig.

Spoiler
Durchsuchungen bei der rechtsextremen Bruderschaft Deutschland

Von Tobias Dammers und Felix Mannheim

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    Durchsuchungen in Düsseldorf, Herne und Neuss
    alle haben Verbindungen zur rechtsextremen „Bruderschaft Deutschland“
    Verdacht auf unerlaubten Waffen- und Drogenbesitz
    auch die Wohnung des Anführers wurde durchsucht

Es ist kurz nach 9.00 Uhr am Mittwoch (01.04.2020) als Staatsschützer in Düsseldorf-Holthausen zugreifen. Auf der Straße vor seiner Wohnung nehmen sie Ralf Nieland in Empfang. Er gilt als Anführer der "Bruderschaft Deutschland", einer als rechtsextrem eingestuften, selbst ernannten "Bürgerwehr".

Die Beamten begleiten Nieland in seine Wohnung. Laut Staatsanwaltschaft Düsseldorf war die Durchsuchung Teil einer laufenden Ermittlung wegen "waffenrechtlicher Verstöße". Vermutet wurde, dass Nieland unerlaubt Waffen in seiner Wohnung lagere.

Zeitgleich fanden vier weitere Durchsuchungen in Düsseldorf, Neuss und in Herne statt - laut NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) bei "Menschen, die im Umfeld der Bruderschaft Deutschland unterwegs sind". Deren Verbindung zur Bürgerwehr habe bei den Durchsuchungen eine "zentrale Rolle" gespielt.
Spürhund im Einsatz

Bei der Durchsuchung in Düsseldorf-Holthausen setzen die Beamten auch einen Spürhund ein. Nach zwei Stunden laden sie mehrere blaue Müllsäcke mit möglichem Beweismaterial in ein Auto und beenden die Durchsuchung. Gefunden wurde unter anderem ein Elektroschocker und ein Messer gefunden.

Ein Haftbefehl gegen Nieland liegt laut Staatsanwaltschaft und NRW-Innenministerium nicht vor. Nieland äußert sich auf gegenüber den WDR-Reportern vor Ort nicht zu den Vorgängen. Auf eine anschließende schriftliche Anfrage liegt bislang noch keine Reaktion vor.

Ralf Nieland – wer ist das?
Neue Bürgerwehr in Witten

Das WDR-Magazin Westpol hatte mehrfach über Ralf Nieland berichtet. Ermittlern gilt er bundesweit als wichtige Führungsfigur der rechten Szene. Ursprünglich entstammt Nieland dem Hooligan-Milieu von Fortuna Düsseldorf. In der "Bruderschaft Deutschland" vernetzt er Hooligans, Rocker und Rechtsextreme.

Im aktuellen NRW-Verfassungsschutzbericht steht, dass die Mitglieder der "Bruderschaft Deutschland" vornehmlich "aus der rechtsaffinen Hooliganszene" sowie "aus dem subkulturellen Rechtsextremismus" stammen. Im vergangenen Jahr (03.10.2019) beobachtete der WDR, wie Nieland rechte und rechtsextreme Akteure aus ganz NRW bei einer großen Demonstration in Berlin zusammenbrachte. Diese Demonstration zum Tag der Deutschen Einheit gilt Ermittlern als Schlüsseltreffen der gewaltaffinen, rechten Szene.

Bereits zuvor war Ralf Nieland wegen Körperverletzung verurteilt worden – nach einem gewalttätigen Angriff auf einen Gegendemonstranten bei einer Kundgebung 2018 in Düsseldorf.
Hinweise auf rechtsterroristische Kontakte

Zuletzt gab es Hinweise darauf, dass Nieland noch gefährlicher ist, als bis dahin angenommen. Nach der Verhaftung der mutmaßlichen rechtsextremen "Terrorgruppe S." im Februar 2020 gab es mehrere Hinweise auf eine Nähe Nielands zu dieser Gruppe. Ein Informant, der mit den Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Rechtsterroristen vertraut ist, berichtete WDR-Westpol von engen Verbindungen der "Gruppe S." zu Nieland.

Außerdem posierte Nieland auf Fotos mit Tony E., den die Ermittler zum inneren Kreis der "Gruppe S." zählen. Tony E. trug T-Shirts der "Bruderschaft Deutschland – Sektion Süd", einem Ableger von Nielands Gruppe. Nieland bestätigte auf WDR-Anfrage, Tony E. zwei Mal getroffen zu haben, distanzierte sich aber von jeglichen Terrorplänen.

Laut NRW-Innenministerium stehen die heutigen Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf in einem Zusammenhang mit den Ermittlungen des Generalbundesanwalts zur "Gruppe S."
[close]
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/razzia-rechtsextremist-duesseldorf-100.html
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7262 am: 3. April 2020, 14:45:53 »
Das war ja klar:


Zitat
Corona-Krise: Bundesregierung warnt vor rechtsterroristischen Anschlägen

    Die Gefahr rechtsextremer Anschläge könnte in der Corona-Krise wachsen.
    Die Bundesregierung warnt vor Gruppen, die die Ausnahmesituation ausnutzen könnten.
    Vor allem rechte Netzwerke in Polizei und Bundeswehr müssten im Blick behalten werden, fordert die Opposition.

Jörg Köpke
|
03.04.2020, 5:00 Uhr
Spoiler
Berlin. Die Bundesregierung befürchtet eine Zunahme rechter Gewalt im Zuge der Corona-Krise. Wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Freitag) aus Sicherheitskreisen erfuhr, informierte das Bundesinnenministerium den Bundestag über Planungen rechter Gruppierungen, die Gunst der Stunde auszunutzen.

Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesinnenministeriums setzten demnach die Obleute des Innenausschusses über Aktivitäten innerhalb der rechten Szene in Kenntnis.

Nach RND-Informationen bereiten sich Mitglieder sogenannter Prepper-Gruppen (to be prepared: vorbereitet sein) auf einen angeblichen Tag X vor, an dem die öffentliche Ordnung zusammenbrechen soll. In Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sollen Waffen und Munition aus Verstecken, sogenannten Safehouses, geholt worden sein.
Rechte Netzwerke in Polizei und Bundeswehr im Blick behalten

„Teile der extremen Rechten haben sich auf genau solche Situationen vorbereitet und könnten mit Anschlägen aktiv werden“, sagte Linken-Innenexpertin Martina Renner dem RND. Es sei jetzt wichtig, den Druck auf rechte Netzwerke zu erhöhen, auch und gerade auf solche in Polizei und Bundeswehr. „Das Problem ist, dass für Uniformträger keine Beschränkungen wie Straßensperren oder Kontaktverbote gelten. Es ist äußerste Aufmerksamkeit geboten“, sagte Renner.

Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, betonte, immer häufiger tauche bei Rechtsextremisten die Hoffnung auf bürgerkriegsähnliche Zustände auf, in denen die verhassten etablierten Strukturen in Politik und Gesellschaft beseitigt werden sollen. „Waffendepots und Kommandostrukturen rechtsextremer Terroristen werden für den angeblichen Tag X vorbereitet“, sagte der FDP-Politiker dem RND.

Laut Kuhle ist die öffentliche Verunsicherung der aktuellen Corona-Krise geeignet, diese rechtsextreme Erzählung zu befördern. Daher müsse der Verfolgungsdruck auf rechtsextreme Strukturen gerade in Krisenzeiten aufrecht erhalten werden. Der FDP-Politiker forderte, offene Haftbefehle gegen Rechtsextremisten zu vollstrecken und militante rechte Gruppierungen aufzulösen. „Die Handlungsfähigkeit des Staates darf nicht in Zweifel gezogen werden“, sagte Kuhle.

Von Nordkreuz bis Gruppe S.

Eine Gruppe von Rechtsextremisten in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg hatte bereits vor einigen Jahren geplant, politische Gegner in einem Tag X-Szenario zu liquidieren, und rund 200 Leichensäcke und Löschkalk bestellt. Der Gruppe Nordkreuz gehören mindestens 54 Mitglieder an, darunter ehemalige Bundeswehrsoldaten, aktive Polizisten, Sportschützen und Jäger. Die meisten von ihnen sind legal im Besitz von Waffen und Munition. Gegen zwei Mitglieder ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat.

In diesem Februar wurden zwölf Angehörige der sogenannten Gruppe S. verhaftet. Auch gegen sie ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Vorbereitung rechtsterroristischer Anschläge.
Ein Papier des Bundestages bestärkt Rechtsextreme

Bestärkt fühlen sich rechtsextremistische Gruppen durch ein sieben Jahre altes Papier des Bundestages, das in der Prepper-Szene kursiert. Im Januar 2013 legte das Parlament unter Federführung des Robert-Koch-Instituts eine Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ vor, das sich wie das Drehbuch für die aktuelle Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie liest.

Darin heißt es: „Zum Höhepunkt der ersten Erkrankungswelle nach ca. 300 Tagen sind ca. 6 Millionen Menschen in Deutschland an Modi-SARS erkrankt. Das Gesundheitssystem wird vor immense Herausforderungen gestellt, die nicht bewältigt werden können.“ Es sei „mit immens hohen Opferzahlen und gravierenden Auswirkungen auf unterschiedliche Schutzgutbereiche zu rechnen“.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft zurzeit etwa 13.000 Rechtsextremisten als gewaltbereit ein.
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https://www.rnd.de/politik/corona-krise-bundesregierung-warnt-vor-rechtsterroristischen-anschlagen-TXQKMTPWUJCTNBIGOQO2PKP47M.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7263 am: 3. April 2020, 15:01:37 »
Zitat
Nach RND-Informationen bereiten sich Mitglieder sogenannter Prepper-Gruppen (to be prepared: vorbereitet sein) auf einen angeblichen Tag X vor, an dem die öffentliche Ordnung zusammenbrechen soll.

Haben die das ganze Toilettenpapier gekauft?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7264 am: 3. April 2020, 18:34:59 »
Das war ja klar:


Zitat
Corona-Krise: Bundesregierung warnt vor rechtsterroristischen Anschlägen


Dies entspricht einem Krisenszenario, das 2012 im Bundestag besprochen wurde.
Nichts neues.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7265 am: 4. April 2020, 00:18:09 »
Zitat
Nach RND-Informationen bereiten sich Mitglieder sogenannter Prepper-Gruppen (to be prepared: vorbereitet sein) auf einen angeblichen Tag X vor, an dem die öffentliche Ordnung zusammenbrechen soll.

Haben die das ganze Toilettenpapier gekauft?

Brauchen die nicht. Die sind so hart, die nehmen ein Stück Kiefernrinde oder gleich eine Axt.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7266 am: 4. April 2020, 06:28:44 »
Die Waiblinger Zeitung versucht die im Einzugsgebiet aktiven "rechtsextremen Gruppierungen" aufzulisten. Schön zu wissen, dass nicht nur Reckzeh und seine Kumpels, sondern auch Hailer beobachtet werden.
Vielleicht sollte es "Hotte" mit seinen Vereinsverboten nicht bei einer Eintagsfliege belassen.  ;)

Dass "Rems Murr wehrt sich" unter der Führung des Möchte-Gern-Bürgermeisters Michael Stecher steht, hat man beim ZVW-Verlag wohl auch übersehen. Das ist ja auch der "Pegida-Flügel" im Kreis und Stecher versucht sich auch als AfD-Promoter.

Zitat
Freiheit für Deutschland

Freiheit für Deutschland (FFD) ist ein Reichsbürger-Verein mit Sitz in Fellbach, der 2015 gegründet wurde. Angeblich existiert der Verein nicht mehr, die Social Media Kanäle von FFD sind aber weiterhin aktiv. Sie dienen überwiegend als Multiplikator für Inhalte bekannter rechter und rechtsextremer Parteien, Organisationen, Vereinigungen, Zeitschriften und Influencer. Dort finden sich antisemitische Verschwörungstheorien, rassistische Beiträge, Hass und Hetze. Auch zum neuartigen Coronavirus finden sich dort Verschwörungstheorien.

Wer für die Social Media Kanäle von Freiheit für Deutschland verantwortlich ist, konnten wir nicht mit Sicherheit ermitteln. Menschen, die nachweislich Mitglied in dem Verein waren, geben auf Nachfrage an, mit FFD nichts mehr zu tun zu haben.

Zitat
Primus inter Pares

Der Reichsbürgerverein „Primus inter Pares“ mit Sitz in Schorndorf wird vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) als rechtsextrem eingestuft. Kurios ist: Der Verein selbst behauptet von sich, unter anderem in der Flüchtlingshilfe tätig zu sein. Gründer Markus H. hält regelmäßig Vorträge, in denen offen antisemitische und rassistische Verschwörungen geäußert werden. Außerdem plant er in Ungarn eine völkische Siedlung zu errichten. Dort sollen „bevorzugt Deutsche; ergänzend West-, Nord-& Ost-Europäer (kaukasisch)“ wohnen – sprich: Weiße.

Auch zum neuartigen Coronavirus verbreitet der Vereinsgründer offen antisemitische Verschwörungstheorien.
Zitat
Rems-Murr wehrt sich

Die Facebook-Seite "Rems-Murr wehrt sich" ist ein Sammelbecken für Rechte und rechtes Gedankengut. Neben Polizeimeldungen zu Straftaten, bei denen Nichtdeutsche unter Tatverdacht stehen, werden dort auch regelmäßig Inhalte der rechtsextremistischen Identitären Bewegung geteilt. Dabei wird sich stets positiv auf deren Aktionen bezogen. Auch politische Propaganda aus Zeiten der NSDAP wird von den Betreibern unter dem Deckmantel des Gedenkens verbreitet. Rechter Terror dagegen verharmlost.
https://www.zvw.de/inhalt.rems-murr-kreis-ueberblick-die-rechte-szene-im-kreis.2ff65637-c562-43b4-aac0-9027257395e9.html
____________

Die Vernetzung zwischen Rechtsextremen und Preppern und ein bisschen was zur Herkunft der Munition von "Nordkreuz" findet man bei der taz.

Spoiler
Rechte Prepper-Gruppe Nordkreuz: Munition aus ganz Deutschland

taz-Recherche: Wie ein Ex-SEK-Polizist Behördenmunition aus mindestens sieben Bundesländern gehortet hat.

BERLIN taz | Ein ehemaliger Polizist des Spezialeinsatzkommandos aus Mecklenburg-Vorpommern hatte Munition von Bundeswehr, Zoll, Bundespolizei und Polizeibehörden aus mindestens sieben Bundesländern bei sich gehortet. Bis heute ist unklar, wie genau er an diese Munition kam. Recherchen der taz ergeben, dass ein Schießplatz in Mecklenburg-Vorpommern als Umschlagplatz gedient haben könnte. Auf dem Geländer der Firma Baltic Shooters in Güstrow trainierten Spezialkräfte von Polizeien und Eliteeinheiten der Bundeswehr, österreichische Spezialkräfte und SWAT-Teams aus den USA.

Der 49-jährige Polizist Marko G., wurde Ende 2019 erstinstanzlich auf 21 Monate Bewährung unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt. Ermittler hatten bei ihm rund zwei Dutzend Waffen, Teleskopschlagstöcke, eine Machete und rund 55.000 Schuss Munition gefunden. Nicht alles davon war legal. Der Weg der Munition von den betroffenen Behörden zu Marko G. ist bis heute ungeklärt. „Nähere Feststellungen dazu, wie die einzelnen Positionen an den Angeklagten gelangt sind, konnten nicht getroffen werden“, heißt es im schriftlichen Urteil des Landgerichts Schwerin, das der taz vorliegt. Ein mutmaßlicher Diebstahl von Seitens Marko G. spielte vor Gericht keine Rolle.

Offiziell wird noch gegen drei weitere Polizisten ermittelt, die ihm bei der Munitionsbeschaffung geholfen haben könnten. Sie waren in derselben SEK-Einheit wie Marko G. tätig.

Tausende Patronen, die bei Marko G. gefunden wurden, waren direkt an das SEK Mecklenburg-Vorpommern geliefert worden, das jahrelang auf dem Schießplatz in Güstrow trainierte, an das LKA oder – etwas allgemeiner – an die Landespolizeiverwaltung. Zahlreiche weitere Patronen stammen von Polizeibehörden, die auf dem Schießplatz in Güstrow trainierten. Um den Weg der Munition nachzuzeichnen, wurden alle Innenministerien der betroffenen Bundesländer von der taz befragt, Wettbewerbslisten und Munitionslisten aus dem Gerichtsprozess ausgewertet.

Daraus geht beispielsweise hervor, dass mehr als 1900 Patronen aus Nordrhein-Westfalen stammten. Mitglieder mehrer Spezialeinheiten von dort waren immer wieder in Güstrow. 102 Patronen wurden im Mai 2018 an das Polizeiverwaltungsamt Sachsen geliefert. Im Juli 2018 nahmen dann sächsische Polizisten am Workshop teil.

Marko G. war selbst Trainer auf dem Schießplatz

In fast allen Fällen der bei Marko G. aufgefundenen Behördenmunition lassen sich unter den Munitionsempfängern Polizeibehörden finden, von denen danach Beamte in Güstrow waren. Tausende der bei Marko G. gefundenen Patronen können darüber hinaus über ihre Losnummern eindeutig dem Betreiber des Schießplatzes und dessen Firma Baltic Shooters zugeordnet werden.

Auch mehrere Munitionshersteller – darunter Ruag und MEN – brachten in größerem Umfang Patronen zum sogenannten Special Forces Workshop mit, einer renommierten Veranstaltung, für die einmal im Jahr Spezialkräfte aus mehreren Ländern nach Güstrow reisten. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern war Mitveranstalter, der Innenminister des Landes, Lorenz Caffier (CDU), fungierte als Schirmherr. Das Land stellte die Zusammenarbeit erst 2019 ein, als die Vorwürfe gegen Marko G. öffentlich wurden.

Marko G. selbst war noch während seiner Tätigkeit als Polizist als Schießtrainer für zivilen Schießsport für die Firma Baltic Shooters tätig. Und noch etwas verbindet ihn mit dieser Firma: G. fungierte als Administrator für Chats, in denen sich eine Gruppe Prepper austauschte. Diese rund 30 Personen große Gruppe, die als „Nordkreuz“ bekannt wurde, bereitet sich auf einen Tag X vor. Auch Frank T. und mindestens ein weiterer Mitarbeiter seiner Firma waren zeitweise Mitglied bei Nordkreuz. Auf eine taz-Anfrage hat Frank T. nicht geantwortet.

Gegen zwei Nordkreuz-Mitglieder ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, sie sollen Feindeslisten angelegt und geplant haben, am Tag X Menschen aus dem linken Spektrum zu töten. Laut Bundesregierung manifestiere sich bei dem harten Kern dieser Gruppe, dazu zählt auch Marko G., „eine gefestigte rechtsextremistische Einstellung“.

Bislang ungeklärt ist außerdem, wie Marko G. an eine Uzi-Maschinenpistole gelangt war, eine Kriegswaffe, die Zivilisten nicht besitzen dürfen. Sie war bei der Bundeswehr als gestohlen gemeldet worden. Eine Kommission, die untersucht hat, ob bei den mutmaßlich straffällig gewordenen SEK-Polizisten um Marko G. rechtsextreme Auffälligkeiten zu beobachten waren, hat herausgefunden, dass Marko G. 1993 in der Einheit tätig war, in der die Maschinenpistole verloren ging. Das geht aus dem Protokoll einer Sitzung des Innenausschusses in Mecklenburg-Vorpommern hervor.

Trotz rechter Gesinnung in den gehobenen Dienst

Marko G. hatte vor Gericht behauptet, die Maschinenpistole 2009 oder 2010 auf dem Parkplatz vor einer Waffenmesse in Kassel gekauft zu haben, von einem ihm unbekannten Händler. Das Gericht hat das im Urteil als Faktum übernommen.

Die Kommission hat außerdem Anhaltspunkte dafür gefunden, dass Marko G.s rechtsextremes Gedankengut schon früher als bislang bekannt auffiel. 2009 hatten sich gleich zwei Kollegen mündlich und schriftlich an Vorgesetzte gewandt und Marko G. als “rechts verankert“ beschrieben. Marko G. wurde damals für den gehobenen Dienst fortgebildet.

Die gesamte Recherche über die Herkunft von Marko G.s Waffen und Munition lesen Sie in der taz.am Wochenende vom 04./05. April 2020.
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https://taz.de/Rechte-Prepper-Gruppe-Nordkreuz/!5676442/
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Offline Vollmond

Re: Presseschnipsel
« Antwort #7267 am: 5. April 2020, 16:03:16 »
Der Volksverpetzer untersucht die verschiedenen, meist widersprüchlichen VTs der Rechten auf Telegram, die sich mit der Thematik Corona befassen.


https://www.volksverpetzer.de/analyse/verschwoerungsmythiker-telegram/
 
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Offline Tonto

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7268 am: 6. April 2020, 09:27:52 »
Keine Ahnung, wer dahinter steckt.
Aber die Anmeldung einer 2-Personen-Demo mit den Themen Migration/NWO/Corona, die von zwei Personen Individuen (?) mit Bollerwagen, 2 Schildern und Megaphon durch Kandel führen sollte, lässt erahnen, wes Geistes Kinder hier eine Tour unternehmen wollten...

Spoiler
VG Neustadt: Auch Zwei-Personen-Demo ist wegen Coronavirus verboten
zu VG Neustadt a.d. Weinstraße , Beschluss vom 02.04.2020 - 4 L 333/20.NW
Der Landkreis Germersheim hat zu Recht wegen des Coronavirus eine für den 04.04.2020 geplante Zwei-Personen-Demonstration in Kandel untersagt. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit Eilbeschluss vom 02.04.2020 entschieden. Es sei mit der Entstehung einer verbotenen Menschenansammlung zu rechnen. Auch eine Auflage zum Tragen von Schutzmasken komme nicht in Betracht (Az.: 4 L 333/20.NW).

Zwei-Personen-Demo in Kandel angemeldet

Am 30.03.2020 meldete der Antragsteller beim Landkreis Germersheim für den 04.04.2020 eine Versammlung unter freiem Himmel in Kandel mit dem Thema "Migrationspolitik, neue Weltordnung, Corona" an. Die Versammlung sollte um 14 Uhr mit einer Auftaktkundgebung in der Nähe eines Supermarktes in Kandel beginnen und ausschließlich auf den Gehwegen durch mehrere innerörtliche Straßen wieder zurück zum Ausgangsplatz führen. In der Anmeldung hieß es, die Versammlung solle mit einem Megaphon, einem kleinen Bollerwagen mit mobiler Beschallungsanlage und zwei Schildern durchgeführt werden. Es würden nur zwei Personen inklusive des Versammlungsleiters an der Kundgebung teilnehmen. Eine Gegenveranstaltung sei nicht zu erwarten, da die Versammlung nicht beworben werde.

Landkreis befürchtete Menschansammlung

Der Landkreis Germersheim untersagte die geplante Demonstration unter Hinweis darauf, der Antragsteller könne weder sicherstellen noch verhindern, dass sich weitere Personen spontan der Zwei-Personen-Versammlung anschließen würden. Auch sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in kürzester Zeit ein spontaner Gegenprotest zu erwarten. Es würde dadurch zu Menschenansammlungen kommen, die durch die 3. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23.03.2020 - 3. CoBeLVO - verboten seien.

Antragsteller hält Tragen von Schutzmasken als Auflage für ausreichend

Der Antragsteller legte dagegen Widerspruch ein und begehrte zugleich gerichtlichen Eilrechtsschutz. Er meinte, das Verbot der öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel, zumal explizit auf zwei Personen begrenzt, sei rechtswidrig und verletze ihn in seinem Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Es sei nicht ersichtlich, woraus sich eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Versammlung mit lediglich zwei Personen ergebe. Selbst wenn sich Dritte der Versammlung anschließen würden und dabei den geforderten Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhielten, wäre dies zulässig. Er wolle mit der angemeldeten Versammlung auch das aus seiner Sicht überzogene und rechtswidrige Vorgehen der verantwortlichen Regierung und Behörden in Bezug auf die aktuelle Corona-Problematik thematisieren. Der Landkreis Germersheim habe es des Weiteren versäumt, etwa per Auflage zusätzlich das Tragen von Schutzmasken anzuordnen, um das Infektionsrisiko bei Durchführung der Versammlung auszuschließen.

VG: Demo zu Recht verboten

Das VG hat den Eilantrag abgelehnt. Die Untersagung der Versammlung sei rechtlich nicht zu beanstanden. Nach § 3 der 3. CoBeLVO seien Veranstaltungen jeglicher Art untersagt. Bei der von dem Antragsteller geplanten Versammlung handele es sich um eine solche Veranstaltung. Das Infektionsschutzgesetz, auf dessen Grundlage die 3. CoBeLVO erlassen worden sei, ermächtige den Landesgesetzgeber dazu, unter anderem das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) insoweit einzuschränken.

Menschenansammlung aufgrund spontanen Gegenprotestes wahrscheinlich

Der Antragsteller könne sich nicht darauf berufen, es gäbe nur zwei Versammlungsteilnehmer, zwei Personen dürften sich nach der 3. CoBeLVO aber im öffentlichen Raum zusammen bewegen. Da es sich bei der vom Antragsteller angemeldeten Versammlung um eine öffentliche Versammlung handele, an dem sich jeder an der Teilnahme Interessierte der Versammlung unter freiem Himmel anschließen könne, sei nicht gewährleistet, dass es nicht zu durch die 3. CoBeLVO untersagten Menschenansammlungen kommen werde. Der Antragsgegner weise zu Recht darauf hin, dass aufgrund der in der Südpfalz außergewöhnlichen Situation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in kürzester Zeit mit einem spontanen Gegenprotest zu rechnen sei. Es müsse davon ausgegangen werden, dass die gewählte Aufzugsstrecke durch Wohngebiete in Kandel und die Benutzung eines Megafons, eines Bollerwagens mit mobiler Beschallungsanlage auch ohne vorherige Bewerbung innerhalb kürzester Zeit Aufmerksamkeit erlangen werde. Eine mögliche Menschenansammlung, bei der auch mit Verstößen gegen das Gebot des § 4 Abs. 2 Satz 2 der 3. CoBeLVO, wonach in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten sei, zu rechnen sei, könne nicht hingenommen werden.

Normale Masken nicht ausreichend - sichere Spezialmasken knappes Gut

Soweit der Antragsteller schließlich rüge, die Untersagung der Versammlung sei unverhältnismäßig, da es der Antragsgegner versäumt habe, etwa per Auflage zusätzlich das Tragen von Schutzmasken anzuordnen, um das Infektionsrisiko bei der Versammlung auszuschließen, könne dem ebenfalls nicht gefolgt werden. Zwar schreibe beispielsweise die Stadt Jena inzwischen einen "Mund-Nasen-Schutz" für den Aufenthalt in bestimmten öffentlichen Bereichen vor. Mit diesen Maßnahmen sei jedoch keinesfalls ein Infektionsausschluss zu erreichen. Denn es sei derzeit nicht möglich, überaus knappe Schutzmasken einer zertifizierten Schutzkategorie zur faktisch erfüllbaren Auflage zu machen.

Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online

Giesberts/Gayger/Weyand, COVID-19 - Hoheitliche Befugnisse, Rechte Betroffener und staatliche Hilfen, NVwZ 2020, 417

Aus dem Nachrichtenarchiv

Karlsruhe weist Eilantrag gegen Verbot einer Demonstration wegen Corona ab, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.03.2020, becklink 2015822

Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 3. April 2020 .
[close]

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/vg-neustadt-an-der-weinstrasse-zwei-personen-demo-in-kandel-zu-recht-wegen-coronavirus-verboten
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7269 am: 6. April 2020, 18:34:54 »
Wir sind ja zwischenzeitlich wirklich so weit, dass Karlsruhe Staatsanwälte "zum Jagen tragen" muss, wobei nicht damit zu rechnen ist, dass dabei etwas herauskommt. Es zeigt sich eben doch, dass (leider) der Bereich "Jura" ganz ordentlich in den Händen von (rechtsextremen) Burschenschaftern ist und viele davon es auch in "Amt und Würden" schaffen. Soviel zum Thema der "linksgrünjüdischrotversifften Justiz" wie sie ja von unserer Klientel und der AfD gerne bezeichnet wird.

Gleichzeitig noch eine Programmempfehlung
Zitat
Die Story im Ersten „Der schwache Staat - Wenn Polizei und Justiz es Rechtsextremen leicht machen“ heute Abend um 22:45 im Ersten.

Spoiler
06.04.2020, 08:54 Uhr

Wenn Polizei und Justiz es Rechtsextremisten leicht machen

Deutschland wird zunehmend von Rechtsextremisten terrorisiert. Die Bundesregierung hat dem Hass der Neonazis zwar den Kampf angesagt - aber auf der Arbeitsebene spielen Polizisten, Staatsanwälte und Richter rechte Tatmotive herunter.

Das Landgericht Memmingen an einem Tag Anfang Januar: Vor Gericht steht der Neonazi Benjamin Einsiedler, dem der Online-Versandhandel "Oldschool Records" gehört. Über diese Firma hat er jahrelang rechtsextreme Musik verbreitet, CDs wie "Adolf Hitler lebt" mit Liedern wie "Goebbels für alle" an Kunden in ganz Deutschland verkauft. Unter anderem dafür war Benjamin Einsiedler wegen Volksverhetzung angeklagt.

Einsiedler gilt als Führungsmitglied der Skinhead-Kameradschaft "Voice of Anger", die im süddeutschen Raum aktiv ist. 2014 durchsucht die Polizei die Firma von Einsiedler und beschlagnahmt dabei Schlagstöcke und tausende Tonträger mit rechtsextremer Musik. Es kommt zu einem Prozess, 2018 spricht der Richter am Landgericht Memmingen Einsiedler frei. Daraufhin schreitet der Generalstaatsanwalt ein und lässt das Verfahren vor dem Oberlandesgericht München noch einmal aufrollen. Und das fällte ein deutliches Urteil: Das Landgericht Memmingen habe lückenhaft gearbeitet und "verstößt gegen allgemeine Auslegungsregeln". Der Fall wird zurückverwiesen – das Landgericht Memmingen muss nachsitzen. Dass ein Verfahren von der höheren Instanz zurückverwiesen wird, komme selten vor, so ein Gerichtssprecher.
Geldstrafe wird aus Portokasse bezahlt

Der Journalist und Fotograf Sebastian Lipp kennt die Allgäuer Neonazi-Szene aus jahrelangen Recherchen, er hat den gesamten Prozess gegen Einsiedler verfolgt:

    "Man kann ohne weiteres zumindest hier im Allgäu eine Nazi-Propaganda-Schmiede aufbauen, die ohne Ende rechtsradikales Zeug unter die Leute bringt und damit ordentlich Geld macht. Ohne, dass einem wirklich etwas passiert. Selbst wenn am Ende eine Verurteilung steht für die an den Händen zwei abzählbaren Taten. Dann ist das eine Geldstrafe, der ohne weiteres aus der Portokasse bezahlen kann." Journalist Sebastian Lipp

Einsiedler bekommt tatsächlich am Ende eine Geldstrafe: 4.000 Euro wegen Volksverhetzung – die vorläufige Bilanz nach fünf Jahren Verhandlung. Sein Anwalt wird wieder Revision einlegen, das heißt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Einsiedler kann währenddessen weiter Geschäfte machen.
Märtyrerfigur für die Szene

Recherchen von SWR und BR für die Story im Ersten zeigen, wie problematisch solch lange Verfahren im Kampf gegen Rechtsextremismus sind:

    "Das hat natürlich schwerwiegende Konsequenzen, wenn Täterinnen straffrei ausgehen, sie auch über Jahre hinweg noch weiter ihre Szenekarrieren fortführen können. Das Umfeld stellt fest, der hat jetzt so viele Strafen und Gewalttaten durchgeführt, aber er ist trotzdem noch auf freiem Fuß. Er ist trotzdem oder gerade deswegen eine Art Märtyrerfigur für die Szene, was zu einer Radikalisierung führen kann." Matthias Quent, Rechtsextremismusforscher

Angriffe auf Asylunterkünfte

Dass die juristische Aufarbeitung rechtsextremistischer Straftaten lückenhaft ist, zeigt auch eine Erhebung von SWR und BR zu Angriffen gegen Asylbewerberunterkünfte. In den Jahren 2015 bis 2018 meldeten Behörden insgesamt 2.558 politisch motivierte Angriffe auf Asylbewerberunterkünfte, von Hakenkreuz-Schmierereien bis hin zu schweren Sprengstoff- und Brandanschlägen. Dabei kam es allerdings nur zu 206 Verurteilungen - das sind weniger als 10 Prozent der Fälle.
Regionale Unterschiede bei Urteilen

Auffällig sind außerdem die regionalen Unterschiede, was den Verfolgungsdruck bei diesen Straftaten betrifft: Während in Baden-Württemberg 64 Prozent der ermittelten Täter verurteilt wurden, sind es in Brandenburg nur 26 Prozent. Häufig wurde die Einstellung des Verfahrens mit Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung begründet: Für das Gericht gab es offenbar keinen hinreichenden Tatverdacht.
Hohe Dunkelziffer

Darüber hinaus finden Taten mit rechtsextremem Hintergrund mitunter gar nicht den Weg in offizielle Statistiken. 2017 befragte das Bundeskriminalamt 30.000 Bürger über ihre Kriminalitätserfahrungen. Betrachtet man nur das Merkmal Hautfarbe, kommt man, hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung ab 16 Jahren, zu einem erschütternden Ergebnis von 248.000 rassistisch motivierten Körperverletzungen. Das Bundesinnenministerium meldet dagegen nur 158 rassistische Gewalttaten. Es scheint also ein riesiges Dunkelfeld zu geben.

    "Betroffene gehen häufig nicht zur Polizei, sie haben kein Vertrauen. Sie sehen darin vielleicht auch keinen Sinn. Und es gibt auch keine Kultur in Deutschland, die dazu ermuntert, solche Vorfälle zu berichten, um sie gesellschaftlich zu problematisieren und damit auch ein Zeichen zu setzen." Matthias Quent, Rechtsextremismusforscher

Die Bilanz der letzten Jahre zeigt: In Bezug auf Rechtsextremismus kann der Staat die Bürger nicht ausreichend schützen. Justiz und Politik fassen Neonazis zu häufig mit Samthandschuhen an. Und das obwohl die Szene gefährlich ist: 800 der amtlich bekannten Rechtsextremisten verfügen über waffenrechtliche Erlaubnisse – das sind fast doppelt so viele wie noch 2016.

Die Story im Ersten „Der schwache Staat - Wenn Polizei und Justiz es Rechtsextremen leicht machen“ heute Abend um 22:45 im Ersten.
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https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/wenn-polizei-und-justiz-es-rechtsextremisten-leicht-machen,RvME8u0
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7270 am: 6. April 2020, 19:21:18 »
Besuch war da!  ;D


Zitat
Razzien in Einbeck – Waffen sichergestellt

In der Einbecker Innenstadt hat es vergangenen Freitag Razzien gegeben. Bei den Durchsuchungen seien in zwei Wohnungen „diverse Waffen aufgefunden und sichergestellt“ worden, so die Polizei. Beteiligt waren Einsatzkräfte aus Göttingen, Northeim und der Zentralen Polizeidirektion.

Einbeck

Die Polizei hat in Einbeck Wohnungen von Angehörigen der rechten Szene durchsucht und dabei auch Waffen beschlagnahmt. An dem Einsatz am vergangenen Freitagabend unter Führung des niedersächsischen Landeskriminalamtes (LKA) seien auch Beamte aus Göttingen, Northeim und der Zentralen Polizeidirektion beteiligt gewesen, sagte eine LKA-Sprecherin Katrin Gladitz am Montag. Die Polizei hatte zunächst nicht über die Durchsuchungen informiert.

Anlass der Razzien in zwei Wohnungen in der Einbecker Innenstadt sei die Vermutung gewesen, dass dort wohnhafte Personen „im Besitz einer Schusswaffe sind“, sagte Gladitz. Bei den Durchsuchungen seien in diesen Wohnungen „diverse Waffen aufgefunden und sichergestellt“ worden. Die Personen seien nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen worden. Weitere Angaben wollte das LKA aus ermittlungstaktischen Gründen nicht machen.

Wie die rechtsextreme Partei „Die Rechte“ im Internet mitteilte, wohnen in den betroffenen Häusern „nationale Aktivisten“, darunter auch Parteimitglieder. Die Polizisten hätten „mit grenzenloser Zerstörungswut sämtliche Türen der alten Fachwerkhäuser demoliert, um dann bis in die späte Nacht in den Räumlichkeiten zu wüten“. In Einbeck waren Rechtsextremisten in den vergangenen Monaten vermehrt öffentlich in Erscheinung getreten.

Von epd
https://www.goettinger-tageblatt.de/Die-Region/Northeim/Einbeck/Razzien-in-Einbeck-Waffen-sichergestellt
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7271 am: 6. April 2020, 20:07:53 »
Zitat
Häufig wurde die Einstellung des Verfahrens mit Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung begründet: Für das Gericht gab es offenbar keinen hinreichenden Tatverdacht.

Setzen, sechs! Nach § 170 Abs. 2 StPO stellt die Staatsanwaltschaft ein. Wenn dagegen das Gericht nach Anklageerhebung keinen hinreichenden Tatverdacht annimmt, lehnt es die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.

Die Vertreter der 4. Gewalt könnten etwas sorgfältiger arbeiten.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7272 am: 6. April 2020, 21:56:11 »
Zitat
Besuch war da
So geht das aber nicht! Private Zusammenkünfte sind nicht erlaubt, öffentlich war das nicht. Abstandsregler war sicher auch nicht eingeschaltet.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7273 am: 7. April 2020, 08:35:29 »
Abstandsregler war sicher auch nicht eingeschaltet.


Lesematerial gibt's jetzt auch nicht mehr:

Zitat
Sachsens Ermittler werten die Beweismitel zum rechtsradikalen Versandhandel aus Leipzig noch aus

Im Februar machte die NDR-Reportage „STRG_F“ einmal wieder darauf aufmerksam, dass seit einigen Jahren ein Leipziger Kleinversand die Welt mit rassistischem und nationalistischem Schriftgut versorgt. „Der Schelm“ nennt sich dieser nationalsozialistische Versandhandel, der seit seiner Gründung antisemitische und den Nationalsozialismus verherrlichende Literatur versendet. In der Reportage wird als einer der Vertriebsmitarbeiter der ehemalige NPD-Stadtrat Enrico Böhm ausgemacht, stellte die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel in ihrer Anfrage an die Staatsregierung dazu fest.
Spoiler
„Inhaber des Verlages ist Adrian Preißinger, vorbestrafter Neonazi“, betonte sie in ihrer Anfrage und wollte natürlich wissen: „Welche Ermittlungen wurden nach dem Veröffentlichen des oben genannten Beitrages gegen wie viele Personen wegen welcher Straftatbestände eingeleitet? Was ist der Stand der Ermittlungen? Gab es Hausdurchsuchungen, Inhaftierungen und wurde bereits Anklage erhoben?“ und: „Seit wann ermitteln die sächsischen Behörden mit welchen Ergebnissen und unter Anwendung welcher Ermittlungsmaßnahmen gegen die Betreiber und Mitarbeiter/-innen des Versandhandels ,Der Schelm‘ (bitte Zahl der Tatverdächtigen, Straftatbestände, konkrete Ermittlungsmaßnahmen angeben)? Warum konnte bisher keine Anklage erhoben werden?“

Lauter berechtigte Fragen. Aber auch die Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik der Linksfraktion weiß, dass man auf solche Fragen keine Antworten bekommt, wenn Verfahren noch laufen. Journalisten übrigens auch nicht. Denn die Ermittler versuchen natürlich zu Recht dafür zu sorgen, dass der Ermittlungsstand nicht nach außen dringt, bevor man keine hieb- und stichfesten Beweise hat.

Und so antwortet Justizministerin Katja Meier (Grüne) dann auch und betont: „Aufgrund der Veröffentlichung der genannten Reportage wurden keine Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die in dem Beitrag gezeigten Erkenntnisse, insbesondere zu einer möglichen Verbindung zwischen dem Verlag ,Der Schelm‘ und dem Onlineversand ,Lokis Truhe‘ bzw. Enrico Böhm, sowie die als Versandadresse angegebene Anschrift in Leipzig waren vielmehr auch vor Veröffentlichung der Reportage bereits Gegenstand der Ermittlungen. So ermittelt die Staatsanwaltschaft Leipzig seit Mai 2016 gegen einen Beschuldigten als Verantwortlichen des Verlags ,Der Schelm‘.

In dem Ermittlungsverfahren ist derzeit noch eine weitere Person als Beschuldigte erfasst. Gegen zwei weitere Beschuldigte wurde das Ermittlungsverfahren im November 2018 gemäß S 170 Abs. 2 SIPO eingestellt. Den Beschuldigten lag bzw. liegt aufgrund des Angebots des Versandhandels Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz sowie gegen das Urheberrechtsgesetz zur Last.

Es erfolgten im Laufe des Verfahrens mehrere Durchsuchungen und Beschlagnahmen von Beweismitteln in unterschiedlichen Objekten. Die Ermittlungen – insbesondere die Auswertung der Beweismittel – dauern an, weshalb noch keine Abschlussentscheidung getroffen werden konnte. Darüber hinaus wurde bisher davon abgesehen, einen Haftbefehl gegen die Beschuldigten zu beantragen.“

Beschuldigte, die sich irgendwie von den Untersuchungen gar nicht besonders gemeint fühlen und ja laut NDR-Recherchen einfach munter weiter gemacht haben.

Ein zentrales Problem spricht Juliane Nagel in ihrer nächsten Frage an: „Welche Möglichkeit bestehen dem Inhaber (sic!, d. Red.) habhaft zu werden, wenn dieser, wie im Beitrag von ,STRG_F‘ recherchiert, sich in Russland aufhält?“
Sind dann die russischen Behörden kooperationsbereit?

Katja Meier: „Sollten die weiteren Ermittlungen neben dem dringenden Tatverdacht das Vorliegen von Haftgründen ergeben, könnte ein entsprechender Untersuchungshaftbefehl beantragt und gegebenenfalls internationale Fahndungsmaßnahmen gegebenenfalls samt Auslieferungsverfahren eingeleitet werden.“

Das ist also noch nicht geschehen. Auch Sachsens Ermittler geraten an die Grenzen ihrer Möglichkeiten, wenn sie es mit internationaler Internetkriminalität zu tun bekommen. Da sieht ihre Arbeit zuweilen etwas schwerfällig aus, wenn Medien (wie in diesem Fall der NDR) schon über eigene Rechercheergebnisse berichten.

„Wie kann es sein, dass ein Medienformat innerhalb weniger Tage/Wochen Mitarbeiter/-innen des Versandhandels ausfindig machen kann und die Ermittlungsbehörden dies nicht vermögen?“, hatte Juliane Nagel gefragt.

Katja Meier: „Der Staatsregierung ist nicht bekannt, wie die für die Reportage Verantwortlichen Personen mit Bezug zum genannten Versandhandel ausfindig gemacht haben. Von einer weitergehenden Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet, die die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet.“

Was die Vermutung ja nicht aus der Welt räumt, dass Sachsens Ermittler hier nicht wirklich erfolgreich agieren. Von einem Fall fürs Gericht kann noch nicht einmal die Rede sein.

Denn auf Juliane Nagels Frage „Welche Ermittlungsverfahren laufen derzeit im Zusammenhang mit dem Versandhandel ,Lokis Truhe‘? (bitte Zahl der Tatverdächtigen, Deliktsgruppe, Straftatbestände, Datum der Einleitung und Stand der Ermittlungen angeben)“ kann die Justizministerin nur antworten: „Derzeit sind im Zusammenhang mit dem Versandhandel ,Lokis Truhe‘ keine noch nicht abgeschlossenen polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen oder anhängigen staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Sachsen bekannt.“

Die Ermittler ermitteln also noch. Und das schon ziemlich lange.
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https://www.l-iz.de/politik/sachsen/2020/04/Sachsens-Ermittler-werten-die-Beweismitel-zum-rechtsradikalen-Versandhandel-aus-Leipzig-noch-aus-325191





Der Russe kommt!
Nicht.


Zitat
USA stufen Russische Reichsbewegung als Terrororganisation ein

Die Russische Reichsbewegung ist die erste rassistische Gruppierung auf der Terrorliste der USA. Die Gruppe versucht laut US-Behörden Neonazis international zu vernetzen.
6. April 2020, 19:16 Uhr
Spoiler
Die USA haben die rechtsextreme Russische Reichsbewegung als ausländische Terrororganisation eingestuft. Die Vereinigten Staaten würden damit erstmals eine rassistische Gruppierung auf die Liste von Terrororganisationen setzen, teilte der US-Antiterror-Koordinator Nathan Sales mit. Das zeige, wie ernst die US-Regierung diese Bedrohung nehme. Neben der Gruppe selbst wurden auch drei ihrer Anführer auf die US-Terrorliste gesetzt.

Die Russische Reichsbewegung organisiert nach Angaben des US-Außenministeriums paramilitärische Trainingslager in St. Petersburg und zieht damit Neonazis aus westlichen Staaten an. So sollen dort Schweden trainiert worden sein, die Ende 2016 und Anfang 2017 Anschläge in ihrer Heimat verübten. Die Gruppe versuche zudem, Neonazis aus Europa und den USA zu vernetzen, erklärte das Außenministerium.

Auf der US-Terrorliste finden sich in erster Linie islamistische Gruppen und ihre Anführer. Antiterror-Koordinator Sales sagte, seit 2015 hab es weltweit eine Zunahme von rassistisch motiviertem Terrorismus gegeben. Die USA seien nicht "immun" gegen diese Gefahr. Er verwies dabei auf Anschläge in den USA in den vergangenen Jahren, bei denen Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Religionszugehörigkeit Ziel der Angreifer geworden seien.

Die US-Behörden haben wiederholt bekräftigt, härter gegen rassistisch motivierte Gewalt vorgehen zu wollen. US-Präsident Donald Trump wird allerdings vorgeworfen, mit einwanderungsfeindlicher Rhetorik selbst den Nährboden für solche Gewalt zu bereiten und sich nicht ausreichend vom rechten Rand zu distanzieren.

So sagte Trump 2017 über Auseinandersetzungen zwischen Neonazis und Gegendemonstranten in der Stadt Charlottesville im US-Bundesstaat Virginia, es gebe auf beiden Seiten "sehr feine Menschen".
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https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-04/rechtsterrorismus-usa-russische-reichsbewegung-schwarze-liste
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7274 am: 7. April 2020, 09:23:49 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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