Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264727 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7125 am: 3. März 2020, 09:00:32 »
Handelt es sich um frei erwerbbare Dekos oder Softair, so müssen sie natürlich zurückgegeben werden, aber selbstverständlich nur auf Antrag.

Nein, beschlagnahmte Gegenstände müssen unaufgefordert zurückgegeben werden, so sie nicht mehr zu Beweiszwecken benötigt oder eingezogen werden sollen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7126 am: 3. März 2020, 09:20:03 »
beschlagnahmte Gegenstände müssen unaufgefordert zurückgegeben werden


"müßten" wäre korrekt.
In der Praxis sind sie nach über einem Jahr nicht mehr auffindbar („Asservaten-Kammer zu klein, Sie wissen schon!“). Für ein Gerät, das mal 350 € gekostet hat, gibt es dann 5 € Entschädigung („War ja schon gebraucht!“). Das ist dann auch ganz schön.








Preisfrage: welches der beiden ist nur mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu erwerben?

Antwort: keines der beiden.
Das eine ist ab 14 Jahre, das andere ab 18 Jahre frei erwerbbar.
Man sieht es nicht.
(Die Grünen haben ernsthaft mal beantragt, alles, was schwarz ist, zu verbieten. Coole Antwort des BMI: Es kömmt nicht auf die Farbe an, sondern auf die Inneren Werte, also Bewegungsenergie, Metalleinheitspatrone oder nicht … etc, dar ganz Kram halt. Anfragen und Anträge werden ja meist nicht aus Sachinteresse gemacht, sondern für die eigene Wählerschaft, die soll sehen „daß etwas geschieht“, was auch immer. Wenn‘s dann abgelehnt wird, isses immer irgendwer schuld, bloß der eigene schwachsinnige Antrag nicht.)



Da wird doch nicht jemand etwas gegen Rechtsextreme unternehmen?



Zitat
Durchsuchungen gegen mutmaßliche Rechtsextremisten

    Der Tatvorwurf lautet auf Bildung einer kriminellen Vereinigung.
    Beamte des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein haben am Morgen Wohnungen in mehreren Bundesländern durchsucht.
    Die zwölf Verdächtigen sollen sich zu einer rechtsextremen Gruppierung zusammengeschlossen haben.

03.03.2020, 9:05 Uhr
Spoiler
Berlin. Beamte des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein haben am Dienstagmorgen in mehreren Bundesländern Wohnungen von zwölf Verdächtigen durchsucht. Wie die Behörde mitteilte, ermitteln die Beamten gegen zwölf Verdächtige im Alter zwischen 19 und 57 Jahren.

Die Verdächtigen sollen sich im Juli 2019 in Bad Segeberg zu der rechtsextremen Gruppierung “Aryan Circle Germany” zusammengeschlossen haben. Ziel des Zusammenschlusses ist den Angaben zufolge das Begehen fremdenfeindlich motivierter Körperverletzungen und Sachbeschädigungen sowie Straftaten nach dem Waffengesetz. Derzeit lägen jedoch keine Erkenntnisse zu geplanten Anschlägen vor, sagte eine Sprecherin. Der Tatvorwurf lautet auf Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Alle Beschuldigten seien dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen. Einige von ihnen waren demnach in der Vergangenheit bereits durch Verstöße gegen das Waffengesetz und durch fremdenfeindliche Straftaten aufgefallen.

Einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft Flensburg zufolge wurden bei den Durchsuchungen Speichermedien in beträchtlicher Menge sichergestellt. Außerdem seien Betäubungsmittel und einige Gegenstände gefunden worden, die unter das Waffengesetz fallen.
[close]
https://www.rnd.de/politik/razzia-bei-mutmasslichen-rechtsextremisten-ermittlungen-gegen-zwolf-verdachtige-von-aryan-circle-germany-52I26MTALZHDRPGNKARYB5N3LA.html
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7127 am: 3. März 2020, 10:09:34 »
In der Praxis sind sie nach über einem Jahr nicht mehr auffindbar („Asservaten-Kammer zu klein, Sie wissen schon!“).

Das dürfte nur in seltenen Fällen vorkommen. Habe ich (in vielen Jahren) so nie erlebt.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7128 am: 3. März 2020, 15:06:13 »
Vermutlich der erste Teil bei uns
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg271824#msg271824

https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1393947527327875

https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/2220513361337950

Den für heute angesetzten Termin hat er mittels eines Krankenhausaufenthaltes "geschwänzt". Irgendwann bekommt er dann ordentlich "Abschlag" wegen "überlanger Verhandlungsdauer" oder das Verfahren wird wegen Verjährung eingestellt.... ::)
Spoiler
Prozess fällt aus
Drohung gegen Martin Schulz: Angeklagter landet im Krankenhaus statt vor Gericht

03.03.20 12:58

Die Richterin war da, der Verteidiger, auch die Staatsanwaltschaft – aber der Angeklagte fehlte: Der Prozess um einen vermeintlichen Werler Reichsbürger, der 2017 den damaligen SPD-Kanzlerkandidaten vor einem Wahlkampfauftritt in Unna mit dem Tod bedroht haben soll, ist ausgefallen.

Werl – Nach Mitteilung des Verteidigers sei sein Mandant am Dienstagsmorgen in die Notaufnahme des Krankenhauses eingeliefert worden; er sei danach stationär verblieben.

Also musste die Hauptverhandlung vertagt werden, ein Termin steht noch nicht fest.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hatte Ende vergangenen Jahres einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen den Mann, der der Reichsbürger-Szene zugerechnet wird, gestellt. Demnach sollte der Sönneraner 3000 Euro bezahlen; anhand der Zahl der Tagessätze hätte der Strafbefehl für eine Vorstrafe ausgereicht. Aber der Beschuldigte hatte über seinen Anwalt fristgerecht Einspruch eingelegt, die Hauptverhandlung wurde nötig.
Drohung gegen Martin Schulz - Staatsanwaltschaft erkennt hinreichenden Tatverdacht

Vor zweieinhalb Jahren hatte der Mann im Internet angekündigt, dass er sich zum Wahlkampfauftritt von Schulz eine Waffe besorgen wolle – und dann sei „die Sache erledigt“. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Auswertungen digitaler Daten einen hinreichenden Tatverdacht gegen den Sönneraner erkannt. Das war Voraussetzung für einen Strafbefehl.

Der Sönneraner – der „Reichsbürger“-Szene zugeordnet – musste sich bereits wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung verantworten.

Nach der Bedrohung hatten Spezialeinsatzkräfte am 30. August 2017 gegen 9 Uhr den damals 43-Jährigen auf der Antoniusstraße in Sönnern überwältigt. Zuvor hatte der Mann über das Online-Forum „Rundblick Unna“ indirekt angekündigt, Schulz umbringen zu wollen. Eine Waffe fanden die Ermittler allerdings bei der Durchsuchung der Wohnung später nicht.
Mann gab zu Protokoll, er habe niemanden umbringen wollen

Der Mann blieb in Gewahrsam, bis der Auftritt von Schulz in Unna beendet war. Danach durfte er gehen, allerdings wurde wegen der „Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten“ gegen ihn ermittelt.

Der Mann hatte in der Vernehmung nicht bestritten, den Online-Kommentar geschrieben zu haben. Er könne sich aber nicht genau erinnern, was er da alles geschrieben habe. Vor allem aber habe er das nicht ernst gemeint, habe niemanden umbringen wollen, gab er zu Protokoll.
[close]
https://www.soester-anzeiger.de/lokales/werl/prozess-werl-drohung-gegen-spd-kanzlerkandidat-schulz-vertagt-angeklagter-hospital-13570740.html
__________________________________________

Tante Edith:
Teil 1
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg273646#msg273646
Teil 2
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg273828#msg273828

Tja, natürlich hat unsere Klientel keinerlei Bezug zu Rechtsextremismus oder NeoNazis. Niemals nie nicht. War das Söder oder einer der Landes-VV-Chefs, der das ausdrücklich erklärt hat? Vielleicht ist er ja noch lernfähig.  ;)

Da unsere Klientel ja bekanntlich "das Volk" und damit "Chef" über Deutschland ist, greift man natürlich auch gerne mal die "Wortmarke" an, die hat ja ohnehin keine Hoheitsbefugnis oder gar irgendwelche Rechte.

By the way: War der "Schweinestall" nicht das Gehöft des ehemaligen "DNV-Spitzenpolitikers" mit dem Spitznamen "Jogginghose" (der ja wohl zwischenzeitlich verstorben ist)?

Spoiler
3. März 2020, 15:15 Uhr
Behörden - Löcknitz:Nach Polizei-Attacken Rechter: Szenetreff verboten

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Löcknitz/Greifswald (dpa/mv) - Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat die Nutzung eines Garagenkomplexes in Löcknitz als rechten Szenetreff verboten. Da bei sieben Garagen die Trennwände herausgenommen wurden, stelle das eine "artfremde Nutzungsänderung ohne Baugenehmigung" dar, erklärte ein Kreissprecher am Dienstag in Greifswald. So sei ein Großraum von 150 Quadratmetern mit Bühne, Schankanlage und Heizung entstanden, was nicht erlaubt sei. Garagen dienten ausschließlich dem Zweck, Fahrzeuge unterzustellen.

Mit der "Nutzungsuntersagung" reagiert der Kreis auf eine gewaltsame Auseinandersetzung mit den Betreibern des Treffs, bei der Mitte Februar drei Polizisten verletzt worden waren. Verdächtig sind ein 28-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen und ein 51-jähriger Löcknitzer, der sich den "Reichsbürgern" zugehörig fühlt.

Der Polizei war ein illegales Lagerfeuer aufgefallen. Sie hatte die Personalien der Teilnehmer aufnehmen wollen und wurde dabei attackiert. Bei Verstößen gegen das Verbot seien 1500 Euro Zwangsgeld fällig, sagte der Kreissprecher. Zudem bestehe die Möglichkeit, die artfremd genutzten Garagen baupolizeilich zu versiegeln. Auf ähnliche Weise hatte der Kreis vor längerer Zeit einen überregional bekannten rechten Konzertort zwischen Pasewalk und Viereck - den sogenannten Schweinestall - stillgelegt.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/politik/behoerden-loecknitz-nach-polizei-attacken-rechter-szenetreff-verboten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200303-99-172099
« Letzte Änderung: 3. März 2020, 16:32:13 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7129 am: 3. März 2020, 17:43:42 »
Und Nordkreuz schon wieder:


Zitat
Polizei-Munition gefunden
Rechtsradikale Gruppe „Nordkreuz“ steht unter Verdacht

    03.03.20, 17:30 Uhr

Düsseldorf/Schwerin -

 Bei Mitgliedern der möglicherweise rechtsradikalen Gruppe „Nordkreuz“ ist in Mecklenburg-Vorpommern Munition entdeckt worden, die für die Polizei in Nordrhein-Westfalen bestimmt war. Das hat eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums am Dienstag bestätigt. Es habe sich um besonders durchschlagskräftige Munition für Spezialeinheiten gehandelt, berichtete das „Westfalen-Blatt“.
Spoiler
Bei der Gruppe „Nordkreuz“ handelte es sich nach ersten Ermittlungen nur um eine sogenannte Prepper-Gruppe, die sich auf den Krisenfall, den „Tag X“, vorbereitet hatte. Allerdings wurden bei Mitgliedern auch Chats mit rechtsradikalem Inhalt gefunden. Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen zwei Mitglieder von „Nordkreuz“ wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Der Innenausschuss des NRW-Landtags will am kommenden Donnerstag über den Munitionsfund beraten. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) ist um einen Bericht gebeten.

 Wie die Munition nach Mecklenburg-Vorpommern gelangte, sei allerdings im bereits erstinstanzlich abgeschlossenen Strafverfahren in Schwerin unbekannt geblieben, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Schwerin auf dpa-Anfrage. Ein Ex-Elite-Polizist und „Nordkreuz“-Mitglied war wegen illegalen Waffenbesitzes zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt worden. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Die Anklagebehörde hatte zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert. (dpa)
[close]
https://www.mz-web.de/politik/polizei-munition-gefunden--rechtsradikale-gruppe--nordkreuz--steht-unter-verdacht-36361580
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7130 am: 3. März 2020, 18:23:22 »
Die AfD Freiburg legt sich mit einem Mann Gottes an:

Zitat

Freiburger AfD argumentiert mit Aussagen eines Bühler Pfarrers – der ist stocksauer


Der Streit um die Benennung von Freiburger Straßennamen strahlt nach Bühl aus. Äußerungen von Stadtpfarrer Wolf-Dieter Geißler werden in einem Flyer des AfD-Kreisverbands Freiburg als Argument gegen die Umbenennung der Alban-Stolz-Straße ins Feld geführt. Geißler sieht seine Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen und hat die Rechtsabteilung des Erzbischöflichen Ordinariats eingeschaltet.

Wolf-Dieter Geißler ist sauer, stocksauer sogar. In einem Flyer daes Freiburger AfD-Kreisverbands werden Äußerungen des Bühler Stadtpfarrers als Argument gegen eine Umbenennung der Alban-Stolz-Straße angeführt.

„Ich war total geschockt, meinen Namen auf einem Flyer der AfD zu finden“, sagt Geißler gegenüber dem ABB. „Mit dieser Partei möchte ich nicht in Verbindung gebracht werden.“ Er habe bereits die Rechtsabteilung des Erzbischöflichen Ordinariats eingeschaltet.

Auf Facebook seinem Ärger Luft gemacht

Auf seiner Facebook-Seite hat Geißler seinem Ärger Luft gemacht. In einer „Klarstellung“ informierte er Montagabend, dass er auf den Flyer hingewiesen worden sei, „in dem es um die Umbenennung von Straßen geht. In diesem Flyer werde ich namentlich genannt und damit zitiert, dass ‚Alban Stolz segensreich gewirkt hat und (….) die erste Kolpingsfamilie in Freiburg gegründet hat‘.“

Ein in Freiburg lebender ehemaliger Sasbacher Internatsschüler – dort hatte Geißler vor seiner Bühler Zeit gewirkt – habe den Flyer in seinem Briefkasten gefunden und Geißler informiert, sagte der Pfarrer am Dienstagmorgen.

Da er gebürtiger Freiburger sei, wolle er verhindern, dass in seiner Heimatstadt der Eindruck entsteht, „der Geißler ist jetzt auch bei der AfD“.

„Einseitige Sichtweise“

In seinem Post hält der Pfarrer fest:

„Es ist richtig, dass ich in der Diskussion in meiner Pfarrgemeinde in Bühl (der Geburtsstadt von Alban Stolz) mich um eine differenzierte Bewertung der Person von A. Stolz bemühe. Die antisemitischen und frauenfeindlichen Äußerungen des ‚Volksschriftstellers‘ sind absolut indiskutabel und widerlich, das habe ich immer betont, aber ich habe eben auch auf die andere Seite des Wirkens von Stolz hingewiesen, was jetzt aus dem Gesamtkontext genommen zitiert worden ist. Diese einseitige Sichtweise wird weder dem Machwerk von A. Stolz gerecht noch meiner Aussageabsicht.“

Quelle: https://bnn.de/lokales/buehl/freiburger-afd-argumentiert-mit-aussagen-eines-buehler-pfarrers-der-ist-stocksauer

Ich kenne den Pfarrer sowohl aus seiner Zeit an der genannten Schule als auch als Stadtpfarrer. Er mag eine – gerade innerhalb der Kirche polarisierende Persönlichkeit sein; früher mehr auf der einen (damals hat er uns gegen den erklärten Willen mancher Eltern den blasphemischen Film "Das Leben des Brian" gezeigt), heute vielleicht eher auf der anderen Seite des Spektrums – aber eine Nähe zur AfD oder deren Positionen kann man ihm sicher nicht nachsagen.

Aber das kennen wir ja, man nimmt, was opportun erscheint und verwurstet es mit seinem eigenen, rückwärtsgewandten Weltbild. Daß ich dahingehend mal ausgerechnet die Katholische Kirche oder ihre Vertreter in Schutz nehmen muss … das hätte ich mir früher auch nicht träumen lassen.
« Letzte Änderung: 3. März 2020, 18:26:11 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7131 am: 4. März 2020, 07:40:54 »
Wenn man den StA zum Jagen tragen muß ...



Zitat
Beschluss des OLG Karlsruhe
Wahlplakate in Pforzheim: Gericht zwingt Staatsanwalt zur Ermittlung gegen Rechts
3. März 2020

Wegen rechtsextremer Wahlplakate im Umfeld der Synagoge in Pforzheim muss gegen die Partei „Die Rechte“ ermittelt werden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Auf den Plakaten werde verschlüsselt zum Hass gegen Juden in Deutschland aufgestachelt und zu Gewalt aufgefordert – „wie im Oktober 2019 in Halle geschehen“, so das Gericht, das damit eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe korrigiert und diese nun zur Aufnahme von Ermittlungen zwingt („Klageerzwingungsverfahren“).

Es ist eine herbe Schlappe für die Partei „Die Rechte“ – und ein wenig auch für die damit befassten Staatsanwälte: Wörtlich heißt es in dem OLG-Beschluss: „Die Aufnahme von Ermittlungen wird angeordnet.“

Der Vorwurf lautet Volksverhetzung: Es geht um jene doppeldeutigen Plakate zur Europawahl 2019, die die Staatsanwaltschaft Karlsruhe damals schnell als nicht strafwürdig eingeordnet hatte.
Spoiler
„Wesensverwandt zum Nationalsozialismus“

Bei der Kleinpartei handelt es sich laut OLG um eine „in ideologischer Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus stehende Partei“, welche Freiheit für „als politische Gefangene bezeichnete“ Holocoust-Leugner fordert. In Pforzheim war die Partei im vergangenen Frühjahr besonders aktiv. Ihre Slogans präsentierte sie auch in der Nähe der Pforzheimer Synagoge. Darauf war unter anderem groß zu lesen „Israel ist unser Unglück“ und kleiner: „Zionismus stoppen“.

Aus den dem Gericht vorliegenden Quellen ergebe sich zudem, „dass die Parteiverantwortlichen bestrebt sind, ihre Aussagen verschlüsselt darzustellen, um ihre neonazistische, radikal antisemitische und rassistische Ideologie in der Annahme verbreiten zu können, hierfür nicht belangt werden zu können“. Der Aussageinhalt der Plakate stachle nach Auffassung des Gerichtssenats zum Hass gegen die in Deutschland oder Pforzheim lebenden Juden auf.
Gericht erinnert an Anschlag von Halle

Das Gericht benennt dabei ausdrücklich auch die „Gewalt und Willkürmaßnahmen – wie im Oktober 2019 in Halle geschehen“, also den Anschlag auf die Haller Synagoge. Der von Rami Suliman, dem Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde Pforzheim, gestellte Antrag führt nun zur Anordnung von Ermittlungen gegen die angezeigten Parteivorsitzenden Sascha Krolzig und Sven Skoda und möglicherweise weitere Personen.

Erst „nach zureichender Untersuchung des Sachverhalts“ sei dabei absehbar, ob ein Tatrichter zu einer Verurteilung kommen würde.  Deshalb fordert das OLG: Sollten die Staatsanwälte bei den Ermittlungen Zweifel haben, sollen sie die Einschätzung dem Strafrichter überlassen.
Freude auf der Klägerseite in Pforzheim

Der erfolgreiche Kläger Suliman war am Dienstagnachmittag beruflich auf Reisen und zunächst nicht erreichbar. Sein Rechtsanwalt Christoph Mährlein bestätigte auf Anfrage den Erhalt des Beschlusses. „Wir freuen uns über diese Entwicklung, zumal ein solches Klageerzwingungsverfahren nicht besonders häufig erfolgreich ist“, so Mährlein.

Die Plakate hatten im Frühjahr des vergangenen Jahres bei vielen Pforzheimern für Empörung gesorgt. Dabei kam es auch zu Kundgebungen, unter anderem der „Rat der Religionen“, das „Bündnis Pforzheim Nazifrei“ und Parteien wie die SPD Pforzheim und Grünen waren dabei engagiert.

Auch die Fahrt in einem mit den Plakaten beklebten Kleintransporter durch die Stadt, samt Stopp vor der Synagoge, rief Unverständnis und Zorn hervor.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und ihre Außenstelle in Pforzheim hatten damals von einem Ermittlungsverfahren abgesehen. Die Plakate enthielten ihrer Auffassung zufolge „keine strafrechtlich relevanten Inhalte“, so die Begründung.
[close]
https://bnn.de/lokales/pforzheim/wahlplakate-in-pforzheim-gericht-zwingt-staatsanwalt-zur-ermittlung-gegen-rechts
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7132 am: 4. März 2020, 08:24:31 »
Die Parole "Israel ist unser Unglück" ist ja nun unverkennbar - man ersetze nur "Israel" durch "die Juden".

Daß die Staatsanwaltschaft da nicht ermitteln wollte, kann ich wirklich nicht nachvollziehen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7133 am: 4. März 2020, 09:06:12 »
naja, da kann es mehrere Gründe geben. Entweder, er ist inkompetent, oder er hat keine Lust, oder er steht solchen Parolen nahe, oder er hat halt einfach nicht verstanden, was da geäußert wird. Wobei sich damit der Kreis wieder zur Inkompetenz schließt.

Ich frage mich allerdings, was das bringen soll, wenn man den Staatsanwalt per Gerichtsentscheid zu Ermittlungen zwingen muss. Mit welcher Motivation wird er da wohl an die Arbeit gehen. Ich schätze mal, die wird eher unterdurchschnittlich sein. Und am Ende kommt nix raus.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7134 am: 4. März 2020, 09:08:57 »
Leider gibt es auch hier kein AZ, sonst scheint der Artikel etwas genauer zu sein:



Zitat
Partei „Die Rechte“ im Visier des Verfassungsschutzes:
Gericht zwingt Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen gegen Neonazis

Veröffentlicht: 04.03.2020
Pforzheim Aktualisiert: 04.03.2020 08:01 Uhr

Pforzheim/Karlsruhe. „Die Aufnahme von Ermittlungen wird angeordnet“ – der achtseitige Beschluss des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hat es in sich. Es ist in wichtigen Teilen eine regelrechte Klatsche für die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sowie die vorgesetzte Behörde, die Karlsruher Generalstaatsanwaltschaft. Und es ist ein Erfolg für Rami Suliman, den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde in Pforzheim, und Rechtsanwalt Christoph Mährlein.

Beide wollten nicht hinnehmen, dass die Strafverfolgungsbehörden sich weigerten, gegen die Chefs der Partei „Die Rechte“ ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung einzuleiten. „Die Rechte“ hatte im Europa- und Kommunalwahlkampf 2019 in unmittelbarer Nähe der Synagoge an der Zerrennerstraße Plakate angebracht. Darauf standen die Slogans „Zionismus stoppen: Israel ist unser Unglück! Schluss damit!“ und „Wir hängen nicht nur Plakate!“
Spoiler
Der Strafantrag der Jüdischen Gemeinde als solcher sei unzulässig – insoweit geht der Strafsenat mit den Anklagebehörden d’accord. Nicht aber, was die Privatperson Suliman angeht – denn der sei „als ein in Deutschland lebender jüdischer Mitbürger und Angehöriger einer geschützten Bevölkerungsgruppe, nämlich der in Deutschland beheimateten Juden“ ein „möglicher Verletzter“. Die angezeigte Tat stelle möglicherweise einen Angriff auf seine Menschenwürde dar. Von daher habe die Staatsanwaltschaft „zu Unrecht“ von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. Diese Entscheidung sei „nicht verständlich“. Es obliege Staatsanwaltschaft und Polizei, „durch ihr Einschreiten aufzuklären, ob eine Straftat tatsächlich vorliege“.

„Wesensverwandschaft“

Der Antragsteller habe „zutreffend“ darauf hingewiesen, dass bei der Ermittlung des Sinngehalts der auf den Plakaten abgedruckten Äußerungen zu sehen sei, dass es sich bei der „Rechten“ (der Name der Partei wird nicht in Gänze genannt, aber es ist klar, um wen es geht, die Red.) „um eine in ideologischer Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus stehende Partei handelt, welche unter anderem Freiheit für als ,politische Gefangene‘ bezeichnete Holocaust-Leugner und die Abschaffung des ,Volksverhetzungs‘-Paragrafen fordert“. Dies ergebe sich schon aus dem Wahlprogramm der Partei wie auch aus allgemein zugänglichen Quellen. Daraus folgere, dass die Parteiverantwortlichen – Sascha Krolzig und Sven Skoda – bestrebt seien, „ihre Aussagen verschlüsselt darzustellen, um ihre neonazistische, radikal antisemitische und rassistische Ideologie in der Annahme verbreiten zu können, hierfür nicht belangt“ zu werden. Dies zeige sich deutlich daran, dass die Formulierung „Israel ist unser Unglück!“ als eine bloße, ihre wahre Bedeutung verschleiernde Abwandlung der in der NS-Zeit propagierten Hassparole ,Juden sind unser Unglück‘ erscheine, weshalb die Annahme „einer bloßen Kritik am Staat Israel“ fernliege (so hatten die Staatsanwaltschaften argumentiert). Der naheliegende Aussage-Inhalt der beiden Plakate stachele „zum Hass gegen die in Deutschland oder der Stadt Pforzheim lebenden Juden auf“ und fordere zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen auf – wie im Oktober vergangenen Jahres in Halle mit zwei von einem Rechtsterroristen ermordeten Menschen.
Erkenntnisgewinn

Ob die beiden Neonazi-Chefs im strafrechtlichen Sinn verantwortlich seien – darüber könnten sich für die Staatsanwaltschaft durch eine Anfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz und der Auswertung der Verfahrensakten der Verwaltungsgerichtsbarkeit anderenorts „Erkenntnisse gewinnen lassen“.

Krolzig und Skoda haben zumindest offiziell noch keine Ahnung, welchen Beschluss das OLG gefasst hat. „Der Senat hat davon abgesehen, den Angezeigten rechtliches Gehör zu gewähren und ihnen die Entscheidung bekannt zu machen“, endet die Begründung aus Karlsruhe – „um den Untersuchungserfolg nicht zu gefährden.“
[close]
https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Partei-Die-Rechte-im-Visier-des-Verfassungsschutzes-Gericht-zwingt-Staatsanwaltschaft-zu-Ermittlu-_arid,1419526.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7135 am: 4. März 2020, 09:18:24 »
naja, da kann es mehrere Gründe geben. Entweder, er ist inkompetent, oder er hat keine Lust, oder er steht solchen Parolen nahe, oder er hat halt einfach nicht verstanden, was da geäußert wird. Wobei sich damit der Kreis wieder zur Inkompetenz schließt.

Nein, das ist ein politisches Verfahren. Da schauen einige drauf:

Zuerst der Dezernent, der fertigt einen Berichtsentwurf. Der Abteilungsleiter zeichnet den ab, dann geht die Sache zum Behördenleiter. Der schickt den Bericht über den Generalstaatsanwalt ans Justizministerium.

Da müssen sie auf jeder Ebene gepennt haben.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7136 am: 4. März 2020, 09:21:26 »
Dass es da Direktiven gab, kann man ausschließen?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7137 am: 4. März 2020, 09:23:11 »
Staatsanwälte sind zwar weisungsgebunden, aber in einem solchen Fall würde ich "von oben" eine Anweisung zur Aufnahme von Ermittlungen erwarten.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7138 am: 4. März 2020, 09:23:28 »
Na ja, ich würde da eher vermuten, dass es da (Burschenschaft)Seilschaften gibt. Während des Studiums quasi mit dem "richtigen Gedankengut" geprägt worden. Beispiele dafür gibt es ja nicht nur in der AfD genug.  ::)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7139 am: 4. März 2020, 09:24:29 »
Off-Topic:
Ihr seid von krankhaftem Mißtrauen zerfressen.  ;D
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