Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264724 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7095 am: 28. Februar 2020, 18:08:01 »
Da kommt mal wieder alles zusammen: Youtube-Studium, "Kinderklaumafia" und fleissige Papierterroristin.

Spoiler
Prozess in Duisburg
Jugendamt und Oberbürgermeister bedroht: Impfgegnerin zu vier Monaten Haft verurteilt

28. Februar 2020 - 13:19 Uhr
Mutter wollte verhindern, dass ihre Tochter gegen Masern geimpft wird

In Duisburg stand heute eine Frau vor Gericht, die offenbar mit allen Mitteln verhindern wollte, dass ihre Tochter gegen Masern geimpft wird. Die Angeklagte gestand, die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes in einer E-Mail bedroht zu haben, nachdem die Behörde ihr mitteilte, das Mädchen gegen Masern impfen zu wollen. Das Kind befand sich zum Zeitpunkt der Impfung in Obhut des Jugendamtes. Auch dem Oberbürgermeister von Duisburg schickte sie einen Brief, in dem sie ihm sinngemäß "den Krieg erklärte", sollte ihre Tochter wirklich geimpft werden. Die 44-Jährige wurde nun zu vier Monaten Haft verurteilt.
Mädchen wurde trotz der Drohbriefe geimpft

"Wenn Sie entscheiden, dass ich in Haft gehen soll, dann ist das so. Ist vielleicht auch besser, draußen ist es kalt", sagte die Angelklagte, bevor der Richter sein Urteil sprach. "Sie können entscheiden, wie Sie möchten."

Sie sei keine "hardcore" Impfgegnerin erklärte die Frau im Prozess. Sie sei aber von Ärzten gewarnt worden, dass ihre Tochter nicht für eine Impfung geeignet sei. Das sei gefährlich für ihr Kind. Das Mädchen kam vorübergehend in einer Pflegefamilie unter und lebt inzwischen bei seinem Vater. Gegen die Masern geimpft wurde es trotz der Drohbriefe der Mutter.

Mutter erklärte dem Oberbürgermeister in ihrem Brief den Krieg
Die 44-Jährige, die unter anderem wegen Kindesentziehung vorbestraft ist, wollte auch als das Jugendamt ihr Druck machte, unbedingt verhindern, dass ihr Kind gegen die Masern geimpft wird. Im August 2019 schrieb sie der zuständigen Mitarbeiterin des Jugendamtes und drohte, sowohl die Frau als auch das Jugendamt anzugreifen, "wenn sie sich an dem Körper ihres Kindes vergreife".

Nur einen Tag später warf die Frau, die die britische Staatsbürgerschaft hat, auch noch einen auf Englisch verfassten Brief bei der Privatadresse des Oberbürgermeisters Sören Link ein. Auch darin drohte sie, Link "Schaden zuzufügen", sollte ihrer Tochter "Schaden zugefügt" werden. Sowohl Link, als auch das Jugendamt nahmen die Drohungen ernst und schalteten die Polizei ein. Seit Ende November sitzt die Angeklagte in Untersuchungshaft.
Mutter will jetzt das Jugendamt verklagen

"Ich bin eine Mutter, ich reagiere, wenn man mein Kind so verletzt", sagte die Frau im Prozess. Sie wurde wegen Nötigung in zwei Fällen angeklagt und verurteilt. "Motive kann man, zumindest aus emotionaler Sicht nachvollziehen, ich habe auch Kinder", sagte der Richter. Trotzdem verurteilte er die Frau zu vier Monaten Haft – ohne Bewährung. Die Angeklagte kündigte aber an, dass sie nun das Jugendamt verklagen wolle, weil das Mädchen gegen ihren Willen geimpft wurde. Aus ihrer Sicht sei das Kind seitdem langsamer in seiner Wahrnehmung und seinen Reaktionen geworden.
[close]
https://www.rtl.de/cms/duisburg-impfgegnerin-zu-vier-monaten-haft-verurteilt-sie-bedrohte-jugendamt-und-oberbuergermeister-4495680.html

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-amtsgericht-verurteilt-impfgegnerin-nach-drohung-gegen-ob-soeren-link_aid-49277431

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7096 am: 29. Februar 2020, 08:49:38 »
Wenn auch nicht Polizei oder sonstige Behörden, so hat doch zumindest die "Lügenpresse" zwischenzeitlich die diversen "sozialen Netzwerke" und "Plattformen" entdeckt. By the way fällt mir ein: Was ist eigentlich mit dem Steam-Konto der Staatendoofen. Das ist zumindest auf Youtube ja unheimlich aktiv.  :scratch: :scratch:

Spoiler
Reporter im Selbstversuch Radikalisierung im Netz – von der Politik ignoriert

"exakt"-Reporter Florian Barth hat getestet, wie leicht man auf der Gamingplattform Steam Kontakt mit rechtsextremen Nutzern aufnehmen kann. Es war erschreckend einfach, wie er im Interview erklärt.



Was war der Auslöser für den Selbstversuch?

Floran Barth, "exakt"-Reporter: Nach dem Attentat von Halle sprach man viel über die Gamification des Terrors. Der Täter hat seine Tat gleich im Netz gestreamt - und sich damit an die Community gewandt, sich die Tat live anzuschauen. Er kündigte sein Vorhaben auch auf einem sogenannten Imageboard an. Da steht die Frage im Raum: Passiert so etwas in dunklen Ecken des Internets oder findet man die Aufforderung zu Gewalt und Hassaufrufen offen im Netz? Und wie gerät man in die Radikalisierungsmaschinerie?

Warum die Gamingplattform Steam?

Steam ist die größte Gamingplattform der Welt, wo sich die User vernetzen. Nicht alle Gamer dort sind rechtsextrem. Aber man hat in der Vergangenheit gesehen, dass beispielsweise der Attentäter von München, David S., der aus rassistischen Motiven in einem Einkaufszentrum neun Menschen und anschließend sich selbst erschoss, auf Steam aktiv war. Dort spielte, chattete und vernetzte er sich mit Gleichgesinnten auf der ganzen Welt. Ich wollte herausfinden, wie einfach es ist, auf Steam Gleichgesinnte zu treffen und sich mit ihnen auszutauschen.



Wie schwer war es, auf Steam Kontakt mit Usern mit rechtsextremen Gedankengut aufzunehmen?

User, die sich dort in rechten Gruppen bewegen, verschleiern ihr Gedakengut und ihre rechte Gesinnung nicht. Man braucht keine fünf Minuten, um auf Steam User zu finden, die sich "Reichsjugendführer“ nennen, oder "Reichskaiser". Es gibt eine Gruppen, die sich "The Africa Corps" nennt. Der Gruppenname ist eine Anlehnung an das Deutsche Afrikakorps, einen Großverband der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg.

Eine andere Gruppe nennt sich "Right-Wing Death Squads Union". Übersetzt bedeutet das so viel, wie "Union der Rechten Todeskommandos".
In diesen Gruppen wird offen gehetzt und es werden homophobe, rassistische, sexistische Inhalte und  Gewaltdarstellungen geteilt.

Wie leicht war es, in geschlossene Messengergruppen aufgenommen zu werden?

Auf einem Steam-Profil werden Nutzer aufgefordert, man solle sich einer WhatsApp-Gruppe anschließen, mit dem englischen Titel N.S.D.WP. - die englische Übersetzung für N.S.DAP. Der Gründer will, dass eine Gemeinschaft auf WhatsApp entsteht, um Kameraden zusammenzubringen. Ich schrieb den User auf Steam an und erhielt einen Link zu einer geschlossenen WhatsApp-Gruppe. In einer weiteren vorgeschalteten Gruppe musste ich einen "Aufnahmetest" bestehen und beweisen, dass ich ein "echter Patriot" bin - um schließlich in die richtige Gruppe aufgenommen zu werden. Über diese WhatsApp-Gruppe landeten die menschenverachtenden Inhalte einfach so auf meinem Smartphone.

Wurden rechtsradikale Attentate aus der Vergangenheit thematisiert?

Ich war auch auf Telegram unterwegs. Man kann das im Alltag nutzen, um mit Familien und Freunden zu kommunizieren. Gerade auf Telegram tummeln sich aber mittlerweile auch rechtsextreme Gruppe. Und politische Gruppierungen legen dort Kanäle an. Von Ablegern von Pegida bis hin zu Gruppen der Identitären Bewegung sind dort alle vertreten.

Auf Telegram gibt es aber auch Gruppen, die sich "Terrorwave refined" (dt.: "Terorwelle") nennen . Dort werden viele Inhalte von vergangenen Attentaten veröffentlicht und geteilt. So auch das Video des Attentäters von Halle, man findet dies auch bis heute dort. Auch nach der Tat von Hanau von letzter Woche wurden in diesen Gruppen Videos des Täters, in denen er sein verschwörungstheoretisches Weltbild darlegt, geteilt.

Während meines Selbstversuches oder der Suche nach dem Hass fragte ich mich: Wer steht hinter den Gruppen? Es stellte sich heraus, dass sich hinter "terrorwave refined" radikale Neonazis verbergen. Dort werden Inhalte der "Atomwaffen Division" geteilt. Die "Atomwaffen Division" ist eine rechtsterroristische Gruppe, die ursprünglich aus den USA kommt. Sie gilt als eine der gefährlichsten Neonazi-Gruppen der Gegenwart und hat mittlerweile auch einen Ableger in Deutschland. Deren Mitglieder haben bereits Drohschreiben an Bundestagsabgeordnete verschickt. Diese Terroristen können sich uneingeschränkt und öffentlich auf dem Messengerdienst Telegram organisieren.

Wie reagieren Messengerdienste auf ihnen bekannte rechtsradikale Inhalte?

Auf Telegram wurde bis heute nichts gelöscht. Bis heute sind Videos des Attentäters von Halle frei abrufbar. User hatten diese Inhalte jedoch gemeldet. Und auf eine Presseanfrage meinerseits, warum nicht gelöscht wird, wurde nicht reagiert. Das Problem ist, dass Telegram selbst angibt, weniger als zwei Millionen Nutzer zu haben. Deswegen greift hier das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht. Daher kann man den Messengerdienst nicht zum Löschen zwingen. Der Gründer von Telegram sieht sich selber als digitaler Nomade - er zieht von Land zu Land, um sich keinen Zwängen aussetzen müssen.

    Fragen und Antorten zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

Wie sollte die Politik hier reagieren?

Ich habe während meines Selbstversuches festgestellt, dass viele der Inhalte, die zu Mord, Bürgerkrieg und Gewalt aufgerufen, frei im Netz zu finden sind. Vor allem auf dem Messenger Telegram. Nach Attentaten wie in Halle fordert die Politik immer wieder, verschlüsselte Messengerdienste besser zu überwachen, um Rechtsterroristen und ihr digitales Umfeld besser überwachen zu können. Die Politik hat es verschlafen, Personal einzustellen, welches  diese Codes entschlüsseln und die Sprache in den Räumen verstehen kann. Sicherheitsbehörden müssen handeln und diese offenen Kanäle gezielt überwachen, anstatt radikale Forderungen zu stellen.
[close]
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/gesellschaft/internet-plattformen-messengerdienste-rechtsradikale-kommentare-100.html
_________________

....und noch mehr "Einzelfälle", aber zwischenzeitlich scheint man zumindest zu reagieren. Ein bisschen ...

Spoiler
28. Februar 2020, 18:02 Uhr
Rechtsextremismus:Bericht: BKA suspendiert drei Kommissarsanwärter


    Das Bundeskriminalamt geht nach Spiegel-Informationen gegen drei Kommissarsanwärter vor.
    Gegen den Hauptbeschuldigten wurde demnach ein Entlassungsverfahren eingeleitet. Die beiden anderen hätten sich reumütig gezeigt.
    Hintergrund sind rechtsextreme Posts in einem Whatsapp-Chat.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat drei Kommissarsanwärter nach rechtsextremen Vorfällen suspendiert. Der Hauptbeschuldigte habe in einem Whatsapp-Chat ein Bild von Adolf Hitler gepostet, der mit den Händen ein Herz formt, teilte eine BKA-Sprecherin nach Angaben des Spiegel mit.

In dem Chat sollen die drei Anwärter demnach im Oktober 2019 über Kostüme für Halloween diskutiert haben. Einer der Anwärter habe vorgeschlagen, sich als Attentäter von Halle zu verkleiden. Dort hatte ein Rechtsextremist am 9. Oktober vergangenen Jahres am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht, schwer bewaffnet in eine mit etwa 50 Gläubigen besetzte Synagoge einzudringen. Als das misslang, erschoss er eine 40 Jahre alte Passantin vor dem Gotteshaus und einen Mann in einem Dönerladen.

Offenbar kam bei den Kommissarsanwärtern auch die Idee auf, Wehrmachtsuniformen zu tragen, meldet der Spiegel. Dazu soll ein Anwärter geschrieben haben: "Nur wenn wir original Armbinden benutzen." Gegen den Hauptbeschuldigten habe man ein Entlassungsverfahren eingeleitet, teilte die Sprecherin dem Spiegel zufolge mit. Die beiden anderen hätten sich reumütig gezeigt. Deren "Fehlverhalten" werde das BKA nur disziplinarisch ahnden.

Einen vergleichbaren Vorfall hatte es im vergangenen Sommer gegeben. Damals waren zwei Kommissaranwärter gemaßregelt worden. Sie hatten sich bei einer Übung am Computer die Namen "Holocaust=fake" und "H1tler" gegeben. Einer der beiden sei inzwischen entlassen worden, so die Sprecherin. "Das Bundeskriminalamt wird weiterhin konsequent gegen derartiges Fehlverhalten vorgehen."
[close]
https://www.sueddeutsche.de/politik/bka-halle-whatsapp-1.4825758

...und aus Aachen...
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Rechtsextremismus? Ermittlungen gegen zwei Polizisten aus Aachen

    über Polizeifunk rechtsextremes Audio verbreitet
    Audio- und Videodateien auf Handy gefunden
    Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Polizei Aachen hat ein Disziplinarverfahren gegen zwei Polizeibeamte eingeleitet. Mindestens einer von ihnen hatte - nach bisherigen Erkenntnissen aus Versehen - über die Hauptleitung des Polizeifunks ein rechtsextremes Audio verbreitet.
Zwischenfall vor Aachener Synagoge

Heil Hitler, Viertes Reich und Worte wie finaler Kampf waren über Polizeifunk zu hören - sie stammten aus einer US-Serie, die sich zumindest einer der Polizisten ausgerechnet im Einsatzwagen vor der Aachener Synagoge übers Internet angesehen hatte. Ein weiterer Kollege hatte das gehört und gemeldet.
Versehentlich im Polizeifunk gelandet?

Nach den bisherigen Ermittlungen wurde die Übertragung der Serieninhalte durch einen technischen Defekt ausgelöst. Bei der Untersuchung des Privathandys des Beamten fanden sich darauf aber rechtsextreme und rassistische Video- und Audiodateien. Das Handy des zweiten Beamten ist noch nicht ausgewertet. Beide sind vorerst vom Dienst suspendiert. Die Staatsanwaltschaft untersucht jetzt, ob ein Straftatbestand vorliegt.

Stand: 28.02.2020, 21:13
[close]
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/polizei-aachen-rechtsextremismus-100.html


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7097 am: 29. Februar 2020, 15:36:03 »
Jetzt weiß ich grad nicht, wohin damit.
Das Hohenzollern-Thema hatten wir ja schon öfter, aber derzeit sollen die Verhandlungen ja zu einem Ende kommen, vielleicht deshalb die Veröffentlichung jetzt.



Zitat
Hohenzollern-Streit „Der Staat sollte nicht mit Pseudo-Thronfolgern verhandeln“

Die Hohenzollern erheben ihre Ansprüche auf Grundlage einer Erbfolgeregelung mit verfassungsfeindlichen Motiven, sagt Rechtswissenschaftler Torsten Tristan Straub . Ein Gastbeitrag. Torsten Tristan Straub
Spoiler
Potsdam - Neben dem Ausschluss des Ex-Kronprinzen Wilhelm von Preußen und seiner Erben von Ausgleichsleistungen nach § 1 Absatz 4 des Ausgleichsgesetzes wegen des erheblichen Vorschubs, den er dem nationalsozialistischen System leistete, verdient ein weiterer, bisher vernachlässigter Aspekt, beachtet zu werden.

Die enteigneten Vermögensgegenstände gehören heute dem Staat. Der Gesetzgeber hat sich 1994 entschlossen, für entschädigungslose Enteignungen eine Ausgleichsleistung zu gewähren. Dieser Versuch der „Wiedergutmachung“ historischen Unrechts darf heute aber nicht in neues Unrecht umschlagen oder in Widerspruch zum Grundgesetz geraten. Deshalb darf der als Republik und Demokratie verfasste Staat kein Vermögen an Personen übertragen, welche sich mit eben diesem Vermögen auf die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung vorbereiten wollen – hier auf die Thronfolge als König von Preußen nach einer etwaigen Restauration der Monarchie. Nur im Lichte dieser verfassungsfeindlichen Intention ergeben der Erbvertrag von 1938 und das Testament von 1950 einen Sinn, von denen Prinz Georg Friedrich von Preußen jetzt seine bevorzugte Erbenstellung ableitet.
Diskriminierungen der gesetzlichen Miterben und Miterbinnen

Schon die Verhandlungen über etwaige Ausgleichsleistungen darf der Staat nicht so führen, dass er dabei den Auftritt von Prinz Georg Friedrich als Thronprätendent bzw. pseudomonarchischer „Chef des Hauses Hohenzollern“ anerkennt und andere mögliche „Erben und Erbeserben“ missachtet. Denn die Vertreter des heutigen Staates würden somit die multiplen Diskriminierungen der gesetzlichen Miterben und Miterbinnen von Prinz Georg Friedrich aufrechterhalten, fortwirken lassen oder gar erneuern, von Menschen also, welche nur deshalb durch das 1950 errichtete Testament von Prinz Louis Ferdinand benachteiligt oder enterbt wurden, weil sie nach der durch die deutsche Revolution von 1918 abgeschafften „alten Hausverfassung des Brandenburgisch-Preußischen Hauses“ nicht zur Thronfolge berufen gewesen wären.

Die Merkmale, derentwegen sie diskriminiert wurden, unterstehen aber dem besonderem Schutz des Grundgesetzes (sowie des Europarechts): es handelt sich um verbotene Benachteiligungen wegen des Geschlechts (Frauen), wegen der Abstammung bzw. des Standes (nicht „ebenbürtig“), wegen einer „falschen“ Heirat (mit einer nicht „ebenbürtigen“ Person) oder wegen des Alters (nach einem Bruder geboren), gegebenenfalls auch wegen der nichtehelichen Geburt oder wegen der Religion (nicht protestantisch).

Ist Georg Friedrich von Preußen als Oberhaupt bevollmächtigt?

Die Bundesrepublik Deutschland, die Länder Berlin und Brandenburg sowie die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und das Deutsche Historische Museum sollten die Aktivlegitimation des Prinzen Georg Friedrich von Preußen und seine Verhandlungsbefugnis bestreiten, solange er nicht nachweisen kann, von allen gesetzlichen Erben seiner beiden Vorgänger als „Oberhaupt“ des Hauses Hohenzollern zur Vertretung bevollmächtigt zu sein. Dabei müssen sämtliche lebenden Nachkommen von Ex-Kronprinz Wilhelm (gestorben 1951) oder Prinz Louis Ferdinand (gestorben 1994) berücksichtigt werden, deren Erbansprüche 1951 oder 1994 aus reaktionären, monarchistischen Gründen in verfassungswidriger Weise übergangen wurden und nun zu ermitteln wären.

Mit seinem Testament von 1950 wollte Prinz Louis Ferdinand ausdrücklich einen Erbvertrag von 1938 aufrechterhalten, der seinerseits die „alte Hausverfassung des Brandenburgisch-Preußischen Hauses“ hinsichtlich der Thronfolge in Preußen über die deutsche Revolution von 1918, die Weimarer Republik und die Bundesrepublik Deutschland hinweg mit den Mitteln des Privatrechts konservieren wollte. Prinz Louis Ferdinand überging dabei seinen erstgeborenen Sohn, Prinz Friedrich Wilhelm (1939-2015), weil dieser sich in seinen diversen Ehen niemals „ebenbürtig“ verheiratet hatte. Vor allem deshalb sollte stattdessen sein aus einer ebenbürtigen Ehe stammender Enkel Prinz Georg Friedrich nachrücken und dabei auch alle anderen Kinder von Prinz Louis Ferdinand verdrängen.

Die Prinzen Friedrich Wilhelm und Michael (1940-2014) klagten gegen ihre Enterbung, zunächst erfolglos, bis auf die Beschwerde des Erstgeborenen hin das Bundesverfassungsgericht am 22. März 2004 (Az. 1 BvR 2248/01) ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. Dezember 1998 aufhob, weil dieser das Grundrecht des Enterbten auf Schutz seiner Eheschließungsfreiheit vor unzumutbarem Druck missachtet hatte. Daneben deutete das Bundesverfassungsgericht andere Gründe an, insbesondere die verfassungsfeindliche Absicht des Testaments, vertiefte sie aber nicht. Jetzt allerdings gewinnen sie an Bedeutung.

Grundgesetz und Europarecht werden verletzt

Prinz Georg Friedrich ließ vortragen, dass die verfassungsrechtlich geschützte Testierfreiheit seinen Großvater ermächtigt habe, seine Nachkommen ungleich zu behandeln, obwohl das gesetzliche Leitbild von der Gleichberechtigung der Kinder im Erbfall ausgeht. Dagegen mag die Bevorzugung oder Benachteiligung im Erbrecht sogar nach Merkmalen geschehen, die in anderen Bereichen (z.B. Arbeitsrecht oder Verbraucherschutz) einen diskriminierenden Rechtsbruch darstellen würden. Tatsächlich geht die Testierfreiheit der Gleichberechtigung in der Regel vor, doch gibt es Ausnahmen – wie am Beispiel einer sittenwidrigen Enterbung aus rassistischem Grund deutlich würde (wenn etwa der „weiße“ Erblasser seine Tochter von der Erbfolge ausschlösse, weil sie von einem „Schwarzen“ ein Kind bekommen habe).

Auch im vorliegenden Fall begegnet die Testierfreiheit von Prinz Louis Ferdinand Grenzen: Die Ungültigkeit seines Testaments beruht darauf, dass die multiplen Diskriminierungen hier nicht nur fundamentale Wertentscheidungen des Grundgesetzes und des Europarechts verletzen, sondern damit zugleich gerade einen verfassungsfeindlichen Zweck verfolgen: die Ausrüstung eines Thronprätendenten mit Vermögen für den Fall einer Restauration der Monarchie. Dieselben Einwände müssen übrigens auch zur Ungültigkeit des Erbvertrages von 1938 führen, durch den schon Prinz Louis Ferdinand bei seinem „Nachfolgeantritt“ 1951 bevorzugt und jedes seiner Geschwister diskriminiert wurde.
Starre Nachfolgeregeln

Die Testierfreiheit wurde von den Prinzen Wilhelm, Louis Ferdinand und Georg Friedrich rechtsmissbräuchlich vorgeschützt, von Leuten also, die damit nicht bloß familiären Denkmalsschutz pflegen wollten, sondern eine monarchische Staatsverfassung retten, in der es diesbezüglich gerade keine Testierfreiheit gab. Denn unter der Monarchie war die Erb- und Thronfolge einer letztwilligen Verfügung durch den jeweiligen Inhaber eben entzogen: nicht einmal der preußische König selbst konnte seinen Erben oder Nachfolger nach Belieben einsetzen. Das Erbe ging infolge der männlichen Primogenitur zwingend an den ältesten Sohn aus einer „ebenbürtigen“ Ehe (oder, falls dieser schon „vorverstorben“ und kinderlos war, an dessen ältesten überlebenden Bruder, hilfsweise an dessen ältesten Sohn aus einer „ebenbürtigen“ Ehe, usw.). Die Religion des Erben musste wegen der einstigen Allianz von Thron und Altar protestantisch sein, weil dem preußischen König als „oberstem Bischof“ das landesherrliche Regiment über die evangelische Landeskirche zustand. Ein Testament, in dem der preußische König etwa seine katholische Lieblingstochter aus einer „morganatischen“ Ehe, eingesetzt hätte, wäre unwirksam geblieben.

Dass die Hohenzollern diese starren Nachfolgeregeln auch nach der Abschaffung der Monarchie noch beibehalten und gerade keine abweichende Testierfreiheit anerkennen wollten, kommt darin zum Ausdruck, dass sie jene im Erbvertrag von 1938 festschrieben und so auch künftige Generationen daran zu binden trachteten. Den Grund dafür bloß in der „Traditionspflege“ der Hohenzollern erblicken zu wollen, wie der BGH später meinte, mag bei „niederen“ Adelsfamilien zutreffen, greift aber bei „standesherrlichen Häusern“ – vor allem bei den bis 1918 regierenden Dynastien! – viel zu kurz. Stattdessen ergeben die Erbklauseln allein für den Fall einer eventuellen und vom Ex-Kronprinzen Wilhelm erhofften Restauration der Monarchie einen Sinn. Die „bürgerliche“ Testierfreiheit soll also paradoxerweise der Aufrechterhaltung einer der republikanischen und demokratischen Verfassung konträren, nicht mehr gültigen Rechtsordnung dienen, die ihrerseits gar keinen „letzten Willen“ für das betroffene Vermögen anerkannt hätte. Das heutige private Erbrecht soll hier als Deckmantel dienen, unter dem eine abgeschaffte, öffentlich-rechtliche Thronfolgeregelung weiterwirken möge. Dem geltenden deutschen Recht wird somit ein Selbstwiderspruch zugemutet, der keine Wirksamkeit verdient.
Wohnrecht auf Schloss Cecilienhof  für alle Erben

Erbvertrag und „Hausgesetze“ der Hohenzollern sollten die Qualifikation sowie die vermögensmäßige Ausrüstung eines „legitimen“ Thronprätendenten für seine Rückkehr an die Staatsspitze garantieren, wenn sich die Gelegenheit dazu irgendwann ergeben würde. Dies ist die verfassungsfeindliche Intention des Testaments von 1950, worauf Prinz Georg Friedrich seine bevorzugte Erbenstellung und damit auch seine exklusiven Ansprüche an Bund und Länder stützen will. Der demokratische Staat sollte sich diesem Ansinnen verweigern und das Ausgleichsgesetz einer verfassungskonformen Reduktion entsprechend auslegen: Ausgleichsleistungen an die Erben oder Erbeserben ehemaliger Adelsfamilien können nur dann in Frage kommen, wenn der Staat damit weder die Prätentionen eines Thronprätendenten bedient, noch dabei der monarchistisch motivierten Diskriminierung anderer gesetzlicher Erben Vorschub leistet.

Wenn also überhaupt Ausgleichsleistungen in Frage kommen, so würden sie einer Erbengemeinschaft zustehen. Solange die Identität der Mitglieder dieser Erbengemeinschaft nicht klar ist, und solange sich die Erbengemeinschaft nicht über die Verteilung der eventuellen Ausgleichsleistungen einigt, müssen die betreffenden Wertgegenstände und Vermögensposten in öffentlicher Hand verbleiben, denn es handelt sich um Dinge, an deren Erhalt und Zugänglichkeit ein öffentliches Interesse besteht.

Ein Wohnrecht auf Schloss Cecilienhof etwa dürfte nicht einfach dem „Thronfolger“ allein eingeräumt werden, sondern würde grundsätzlich allen Miterbinnen und Miterben zustehen – da könnte Leben in die prinzliche WG kommen.

Torsten Tristan Straub hat eine Professur für internationales und europäisches Wirtschaftsrecht und lehrt an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht.
[close]
https://www.pnn.de/brandenburg/hohenzollern-streit-der-staat-sollte-nicht-mit-pseudo-thronfolgern-verhandeln/25595628.html


Steile Thesen ...
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7098 am: 29. Februar 2020, 16:01:30 »
Die Türkei hat die Grenzen nach Griechenland geöffnet und will sie wohl auch offen lassen. Bahnt sich da die nächste Flüchtlingswelle an? (Bericht von Euronews)

 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7099 am: 29. Februar 2020, 16:15:13 »
Die Türkei hat die Grenzen nach Griechenland geöffnet
Sehr schön. Dann kann die EU dem Erdowahn jetzt richtig die Meinung geigen.
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Offline Grashalm

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7100 am: 29. Februar 2020, 16:19:15 »
Soll mir recht sein. Nur was machst du mit den ganzen Menschen die über die Grenze kommen? Das schaffen die Griechen bestimmt nicht alleine.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7101 am: 29. Februar 2020, 16:25:16 »
Das schaffen die Griechen bestimmt nicht alleine.


Das Problem wird sein: Die mangelnde Solidarität der Länder im Christlichen Abendland.

Die katholischen Polen könnten im Rahmen der vom II Vatikanischen Konzil geforderten Subsidiarität massig Leute aufnehmen, wollen aber aus nationalistischen Gründen nicht.

Wenn alle europäischen Länder zusammenstünden und sagen würden: "Ach, das macht nichts, die 18.000 kriegen wir schon unter, wir sind ja groß und reich genug!", dann hätte Erdowahn keine Hebel mehr.

Aber so ..
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7102 am: 29. Februar 2020, 16:56:17 »
Ich fürchte, bei der AFD und rechts davon stellen die schon mal den Sekt kalt, um den Erdowahn heimlich hochleben zu lassen. Sowas ist doch Wasser auf die braunen Mühlen. Da geht Hanau ganz schnell im Hintergrund vergessen und Gauland packt seinen Fliegenschiss wieder raus.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7103 am: 29. Februar 2020, 17:42:53 »
Ich fürchte, bei der AFD und rechts davon stellen die schon mal den Sekt kalt, um den Erdowahn heimlich hochleben zu lassen. Sowas ist doch Wasser auf die braunen Mühlen. Da geht Hanau ganz schnell im Hintergrund vergessen und Gauland packt seinen Fliegenschiss wieder raus.

Genau das ging mir durch den Kopf, als ich die Meldung gesehen habe.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7104 am: 29. Februar 2020, 17:51:03 »
Soll mir recht sein. Nur was machst du mit den ganzen Menschen die über die Grenze kommen? Das schaffen die Griechen bestimmt nicht alleine.

Das wäre doch etwas für die Idenditären.

Mit dem Schiff C-Star könnten sie ja in Griechenlands Küstenhäfen nach Flüchtlingen aus der Türkei nachfragen und diese in einem türkischen Hafen wieder ausladen.

Und immer leer zurück und voll wieder hin.

So, Schluss mit dem Dummgeschwafel über ein ernstes Thema. Sorry. :(
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7105 am: 29. Februar 2020, 18:19:45 »
Ich fürchte, bei der AFD und rechts davon stellen die schon mal den Sekt kalt, um den Erdowahn heimlich hochleben zu lassen.


Genau so isses!

Erdo-Wahn ist Steigbügelhalter und der beste Wahlhelfer der afd!   :(
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7106 am: 29. Februar 2020, 18:33:34 »
Würde sicher auch in einem AfD-Thread passen, aber da diese Partei nicht namentlich genannt wird …

Zitat
Kein schöner Empfang: Unmittelbar nach seiner Rückkehr von einer UNO-Konferenz in New York wurde der 21-jährige Nikolas Karanikolas im Haus seiner Mutter in Rheinstetten angegriffen. „Die haben gerufen: Ihr Scheiß-Ausländer, wir bringen euch um.“
Spoiler
Diesen Rosenmontag hatte sich Nikolas Karanikolas ganz anders vorgestellt.

Der junge Vorsitzende der Rheinstettener SPD war gerade von einer UNO-Konferenz aus New York zurückgekehrt, als drei Menschen in das Haus eindrangen, in dem der 21-Jährige mit seiner Mutter und seinen beiden Geschwistern lebt.

    Ihr Scheiß-Ausländer, wir bringen euch um

    Einer der Eindringlinge

„Es hat geklopft, meine Mutter hat die Tür aufgemacht und bekam sofort einen Schlag ins Gesicht“, erzählt Karanikolas.

Auch interessant: Rechtsextremer bedroht Germersheimer Richterin: Anspielung  auf Lübcke-Mord

„Ihr Scheiß-Ausländer, wir bringen euch um, haben sie geschrien.“ Noch unmittelbar an der Tür entwickelte sich ein Handgemenge. Nikolas Karanikolas, sein Bruder, seine Schwester und ein Freund der Schwester kamen der Mutter zu Hilfe.
Polizeisirenen vertreiben die Angreifer

Die Schwester wählte den Notruf. „Aber erst als die Angreifer die Sirenen der Polizeiautos hörten, ergriffen sie die Flucht“, erzählt er. Karanikolas selbst erlitt eine Bisswunde am Arm und eine Verletzung am Auge.

Seine Mutter hat noch immer zwei blau geschlagene Augen. Bei ihr und bei ihren Kindern wurden Gehirnerschütterungen diagnostiziert.
Auseinandersetzung schon beim Fasching

Die Familie ist erschüttert und kann das Geschehene nicht fassen – vor allem, weil sie die Täter kennen. „Mein Bruder, meine Schwester und ihr Bekannter waren in Neuburgweier und versuchten beim Fasching Karten für eine Benefizveranstaltung für Aidswaisen in Uganda zu verkaufen.“

Dabei, so Karanikolas, seien sie von zwei jungen Leuten angegangen worden, die sie aus dem Ort kennen.

Mehr zum Thema: Sorge vor rechtem Terror auch in Baden-Württemberg
Drohungen auf Instragram

Kurze Zeit später seien die beiden dann in Begleitung einer Frau im Haus der Familie aufgetaucht und hätten sie angegriffen. „Aber damit hat es nicht aufgehört. Nachdem die Polizei weg war, wurde ich über meinen Instagram-Account beschimpft und bedroht“, sagt der 21-Jährige, der die Bundesrepublik als Jugenddelegierter bei einer Sozialentwicklungskonferenz in New York vertrat.
Polizei spricht von wechselseitiger Handgreiflichkeit

Karanikolas kann sich den Übergriff nur als Reaktion auf sein Engagement für Integration erklären. Ob er sich weiter engagieren will, weiß er noch nicht. „Es betrifft ja nicht nur mich. Meine Familie ist gefährdet.“

Bei der Polizei wird der Vorfall als „wechselseitige Handgreiflichkeit am Rande einer Faschingsveranstaltung“ geführt.

Der zuständige Beamte ist in Urlaub

Nach Angaben eines Polizeisprechers seien „zwei Gruppen aneinander geraten“. Von schweren Verletzungen oder einem ausländerfeindlichen Hintergrund sei der Polizei nichts bekannt.

Alkohol sei definitiv nicht im Spiel gewesen. Nikolas Karanikolas war auf dem örtlichen Polizeiposten, um sich nach dem Verlauf der Ermittlungen zu erkundigen.

Ihm wurde gesagt, der zuständige Beamte sei in Urlaub.
[close]
https://bnn.de/nachrichten/suedwestecho/rheinstettener-spd-chef-mit-familie-in-seinem-haus-angegriffen-rassismus-moegliches-motiv

Es ist natürlich vollkommen undenkbar, daß auf eine Verrohung der Sprache die Verrohung der Sitten folgt, und die AfD hat mit ihrem Hass natürlich gar nichts damit zu tun … :puke:
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Marlene Dietrich
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7107 am: 29. Februar 2020, 19:24:23 »
Ganz im Gegenteil: Chrupalla beklagt doch auch schon die Verrohung der Sprache!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7108 am: 29. Februar 2020, 20:09:03 »
Nur die der anderen.
An der eigenen Entgleisung kann es nicht liegen, denn bei ihnen gehört es zum Konzept.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7109 am: 1. März 2020, 08:06:46 »
Zitat
Verhandlung am Amtsgericht

Diepholzer „Reichsbürger“ wegen diverser Delikte verurteilt

Aktualisiert: 29.02.20 13:26

Diepholz – Landrat Cord Bockhop war als einer von elf Zeugen geladen: Vor dem Amtsgericht Diepholz hatte sich am Donnerstag ein 46-Jähriger zu verantworten, der der „Reichsbürgerszene“ zuzuordnen ist und im Stadtgebiet von Diepholz wohnt. Mehrere Straftaten wurden ihm zur Last gelegt, darunter versuchter Betrug, Beamtenbeleidigung und Hausfriedensbruch. Nach fast fünfstündiger Verhandlung mit mehreren Unterbrechungen verurteilte ihn die Richterin zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte sagte dazu ebenso wenig, wie er sich in der Verhandlung äußerte: Das überließ er seinem offenbar erfahrenen Pflichtverteidiger aus Euskirchen. „Fragen des Völkerrechts bleiben außen vor“, spielte der Anwalt gleich zu Beginn der Verhandlung auf seinen als „Reichsbürger“ bekannten Mandanten an. Seit Jahren beschäftigt der 46-Jährige in Diepholz wohnende Mann Polizei und andere Behörden mit Forderungen und Aktionen.

In der gestrigen Verhandlung blieben erwartete Aktionen anderer „Reichsbürger“ aus. Außer zwei Zuhörern – einer davon war mit dem Angeklagten offenbar gut bekannt – saßen nur drei Justizbeamte in den Reihen. Sie hatten den Angeklagten aus der Untersuchungshaft in Vechta vorgeführt, wo er seit Januar saß. Anfangs trug der Angeklagte noch Fußfesseln. Diese wurden ihm bald abgenommen.

„Reichsbürger“ von Amtsgericht in Diepholz verurteilt

Die Staatsanwältin warf dem Mann, der sich fast ständig an seinem grauen Bart kraulte und mehrfach um Raucherpausen bat, teils skurril wirkende Taten vor. So hatte er Landrat Cord Bockhop bezichtigt, in Drebber eine Unfallflucht begangen zu haben. Wenig später tauchte er im Diepholzer Kreishaus auf und wollte sich die hohe Summe von 312. 000 Euro auszahlen lassen, die ihm Bockhop nach der angeblichen Unfallflucht zugesagt habe. Das Geld bekam der 46-Jährige natürlich nicht – wohl aber eine Strafanzeige. Daher war der Landrat selbst als Zeuge geladen, musste aber nicht aussagen, da der Angeklagte diese Tat einräumte.

Der Verfahrensteil, in dem es um einen Hausfriedensbruch im Diepholzer Rathaus ging, wurde eingestellt. So mussten auch geladene Mitarbeiter der Stadtverwaltung nicht aussagen.

Diepholz: Verurteilter nennt Polizisten „bewaffnete Kriegsverbrecher“

In den Zeugenstand mussten aber eine junge Polizistin und ein junger Polizist. Die beiden waren im Sommer 2019 zum Diepholzer Amtsgericht gerufen worden, wo „Reichsbürger“ gegen eine angebliche Kindesentziehung protestieren wollten. Bei Aussteigen aus ihrem Streifenwagen hatte der Angeklagte sie als „bewaffnete Kriegsverbrecher“ und „Söldner“ betitelt. Das bestritt der 46-Jährige zunächst. Laut seinem Anwalt waren die Begriffe „aus dem Kontext gerissen“. Im Verlauf der Verhandlung räumte der Angeklagte die Beleidigung aber ein.

Schwerwiegender waren Betrugsdelikte, die die Staatsanwaltschaft dem „Reichsbürger“ in der Anklage vorwarf. So soll er beim Landkreis Diepholz mit gefälschten Gehaltsbescheinigungen, die ein Bruttogehalt von 8 000 Euro auswiesen, versucht haben, sich Elterngeld in der dafür vorgesehenen Höhe zu erschleichen. Zudem wurde ihm vorgeworfen, eine fünfstellige Summe, die er nach dem Tod seines Onkels als Erbe zu verwalten hatte, veruntreut zu haben.

Amtsgericht: „Reichsbürger“ zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Mit ihrem Urteil folgte die Richterin dem Antrag der Staatsanwältin. Die Verteidigung hatte auf ein Strafmaß mit Bewährung gefordert. Die Richterin fasste Strafen für einzeln Taten in einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren zusammen. Nach ihren Ausführungen berücksichtigte sie beim Strafmaß die teilweise Geständigkeit des Angeklagtem, sah aber auch, dass Taten während einer Bewährungszeit, die aus einem anderen Urteil resultierten, stattgefunden hatten. Zudem hat der „Reichsbürger“, der aus Hessen stammt und zeitweise in Berlin lebte, eine relativ lange Vorstrafenliste mit sieben Verurteilungen – meist Betrug und Beleidigungen.

Die Richterin hob schließlich den Untersuchungshaftbefehl auf. So konnte der Angeklagte seine Partnerin und seinen kleinen Sohn umarmen. Doch in Kürze muss er die Haft antreten – sofern er nicht Rechtsmittel einlegt und dann die nächste Instanz zu einem anderen Urteil kommt.

https://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/diepholz-ort28581/reichsbuerger-amtsgericht-diepholz-verurteilt-zahlreiche-delikte-13564790.html
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 
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