Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264715 mal)

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Offline Grashalm

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6930 am: 12. Februar 2020, 13:36:15 »
Das geschilderte Verhalten wirkt jedenfalls sehr unprofessionell. Allerdings würde ich mir hier, da ich nicht vom Fach bin, eine Bewertung eines echten Polizisten wünschen. Aber davon haben wir wohl keinen im Forum oder?
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6931 am: 12. Februar 2020, 15:33:26 »
Jetzt habe ich ein paar mal angefangen zu tippen und habe den Text jedes Mal wieder gelöscht. Aus meiner Sicht liegen derzeit viel zu wenig Informationen vor, um das Verhalten der Beamtinnen und Beamten vor Ort qualifiziert beurteilen zu können.
Ein Punkt aus meiner Sicht wäre: welche Informationen hatte die Leitstelle der Polizei und welche Informationen hat die Leitstelle wiederum an die eingesetzten Beamten weiter gegeben?
Ein zweiter: Wie hat sich die Situation vor Ort dargestellt? Laut eines Bericht des MDR hätten sich Passanten "normal" verhalten, so als sei nichts passiert. (u.a. habe ein Briefträger weiter seine Post ausgetragen)
Ohne diese zwei Punkte zu klären, ist alles was man dazu sagen kann ganz ganz weit im Bereich der Spekulation. Das Spektrum der möglichen Bewertungen für das gezeigte Verhalten reicht aus meiner Sicht derzeit von "unprofessionell" bis "genau nach Lehrbuch".
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6932 am: 12. Februar 2020, 18:08:57 »
Zitat
Baden-Württemberg

Sieben Polizeischüler wegen rechtsextremer Chatnachrichten suspendiert

"Erhebliche charakterliche Mängel": Mehrere angehende Polizisten aus Baden-Württemberg sind mit rechtsextremen Nachrichten aufgefallen. Womöglich werden sie aus dem Dienst entfernt.

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/baden-wuerttemberg-sieben-polizeischueler-wegen-rechtsextremer-chatnachrichten-suspendiert-a-1419845e-1d45-47b1-a121-989686ca15a9
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Offline Grashalm

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6933 am: 12. Februar 2020, 19:25:04 »
Solche Meldungen ließt man ja seit neuestem öfters. Ich würde das ja gerne positiv bewerten und behaupten, dass man das Problem jetzt endlich mal ernst nimmt. Aber ich vermute mal da freue ich mich zu früh.
 
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Offline Neubuerger

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6934 am: 13. Februar 2020, 10:16:12 »
Renate Kühnast war vor Gericht gegen Beleidigungen aus der rechten Szene jetzt erfolgreich, für die Gegenseite wird das ziemlich teuer. Getroffen hat es auch unseren Kunden Sven Liebich (Quelle):


Zitat
Renate Künast hat in ihrem Kampf gegen Beleidigungen im Internet wichtige Erfolge errungen. Die Berliner Bundestagsabgeordnete und Ex-Landwirtschaftsministerin hat zwei Prozesse wegen der Hetz-Posts gewonnen.

Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte die Urheber zu Schadensersatz. So muss der Büroleiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm 3000 Euro bezahlen. Er hatte einen Tweet gepostet, bei dem er den Eindruck erweckte, die Grünen-Politikern befürworte Sex von Erwachsenen mit Kindern, solange keine Gewalt im Spiel sei.

Landgericht Berlin hatte zunächst keine Beleidigungen gesehen

Noch teurer wird es für den Urheber der Kampagne, die im vergangenen Herbst für Schlagzeilen sorgte, nachdem das Landgericht Berlin zunächst in Begriffen wie „Drecks-♥♥♥“ und „Stück ♥♥♥“ keine Beleidigungen erkennen wollte. Der in Halle (Sachsen-Anhalt) einschlägig als Rechtsextremist bekannte Sven Liebich wurde zu 10.000 Euro Schadensersatz verurteilt und muss auch die Prozesskosten von 1800 Euro sowie Künasts Ausgaben für ihren Anwalt tragen.

Er hatte 2016 in seinem Blog „Halle Leaks“ ein Bild Künasts und einen Beitrag über sie veröffentlicht und damit 85.000 Interaktionen ausgelöst. Die Überschrift lautete: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz Okay. Ist mal gut jetzt.“

Auf Facebook hatten 22 Nutzer diese Geschichte zum Teil mit unflätigen Worten kommentiert. Als Künast von Facebook die Herausgabe der Nutzer-Daten verlangte, lehnten die Richter das ab mit dem Argument, die Beiträge seien „keine Diffamierungen der Person“ und „damit keine Beleidigungen“. Alle Kommentare wiesen einen Sachbezug auf, so das Landgericht. Gegen diese Entscheidung hatte Künast Beschwerde eingelegt. Das Landgericht korrigierte daraufhin im Januar seinen Beschluss. Sechs Kommentare wurden dann doch als Beleidigungen eingestuft.
30 Jahre alter Zwischenruf aus dem Zusammenhang gerissen

Liebich bezog sich mit seinem ursprünglichen Post auf einen Artikel in der „Welt“. Dort ging es 2015 im Zusammenhang mit der Diskussion um die Position der frühen Grünen zur Pädophilie um eine Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus im Mai 1986. Dort redete eine grüne Fraktionskollegin zum Thema häusliche Gewalt.

Ein CDU-Abgeordneter stellte die Zwischenfrage, wie sie zum Beschluss der nordrhein-westfälischen Grünen stehe, Geschlechtsverkehr mit Kindern zu entkriminalisieren. Laut Bericht rief Künast dann dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“ Liebich hat diese Aussage in seinem Post um „...ist Sex mit Kindern doch ganz ok“ ergänzt.

Die Frankfurter Richter folgten Künasts Argument, ihr Satz sei aus dem Zusammenhang gerissen und bewusst missverstanden worden, wie sie auch gegenüber der Zeitung klargestellt habe. Zudem habe der Blog-Autor nicht erkennen lassen, dass die Aussage schon mehr als 30 Jahre zurück liegt. Außerdem erwecke der Post in Verbindung mit dem Bild der Politikerin den Eindruck, Künast habe die gesamte Aussage getätigt.

Künasts Anwalt kündigt weitere Klagen an

Künasts Anwalt Severin Riemenschneider sagte, die 10.000 Euro Schadensersatz seien ein „deutliches Signal“, für einen Blog-Betreiber liege die Summe vergleichsweise hoch. Man habe weitere mutmaßliche Urheber von Hass-Posts im gleichen Zusammenhang ermittelt und weitere Klagen eingereicht. Die Verfahren würden aber voraussichtlich erst für den Herbst terminiert.

Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin des von Renate Künast mitgegründeten Vereins Hate Aid, der sich gegen Hass im Netz engagiert, freute sich über „Rückenwind“ durch das Urteil. Die 10.000 Euro werde man nutzen, um auch weitere Prozesse für Angegriffene zu finanzieren.

„Falschzitate im Netz können Leben ruinieren“, sagte Hodenberg: „Sie werden tausendfach verbreitet, geteilt, und die Lügen bleiben oft für immer an den Betroffenen hängen. Wer anderen so etwas antut, muss dafür teuer bezahlen. Das hat dieses Urteil klar gezeigt.“
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6936 am: 13. Februar 2020, 11:21:27 »
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6937 am: 13. Februar 2020, 14:28:56 »
Ärgerlich ist, dass diese Typen das Geld recht schnell von ihren Zujublern einsammeln werden können. Da schmerzt also nix.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6939 am: 13. Februar 2020, 17:32:15 »
So lange da keine echte "preussischen Bewährungshelfer" zuständig sind, wird er sich freiwillig wohl nicht mehr "auf hohe See" begeben. Muss er auch nicht, das nächste Mal wird der Burladinger dann von der "Wortmarke" vorgeführt.

Spoiler
Amtsgericht Hechingen Burladinger Reichsbürger schwänzt seinen Prozesstermin

Am Donnerstagnachmittag ließ er seinen Prozess platzen. Nächstes Mal soll der angeklagte Reichsbürger aus Burladingen gleich von der Polizei geholt werden.
13. Februar 2020, 17:03 Uhr•Burladingen/Hechingen
Von Hardy Kromer

 Einem vorbestraften Mann aus dem Raum Burladingen, der der Reichsbürger-Szene zugeordnet wird, sollte am Donnerstagnachmittag vor dem Hechinger Amtsgericht neuerlich der Prozess gemacht werden. Der Vorwurf: „Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht“.

Wie immer, wenn es um sogenannte Reichsbürger geht, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimer und souveräner Staat bestreiten und deren Rechtsordnung ablehnen, sollte die öffentliche Hauptverhandlung unter beträchtlichen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Ein knappes Dutzend Justizbeamte wartete auf den Fluren des Gerichtsgebäudes, um den Angeklagten in Empfang zu nehmen. Doch der Delinquent von der Alb kam nicht. Auch ein Verteidiger wurde nicht gesehen.
Richter schickt die Burladinger Polizei los

Richter Dr. Desmond Weyl ließ eine akademische Viertelstunde vergehen, bis er anordnete, den Angeklagten von Beamten des Burladinger Polizeipostens von zu Hause abholen zu lassen. Nächste Unterbrechung. Doch schon eine Viertelstunde später musste der Richter verkünden: Die Verhandlung wird vertagt, weil der Angeklagte an seiner Wohnanschrift nicht anzutreffen werden.
Angeklagter missachtet seine Pflichten seit Oktober 2018

Damit setzte der Burladinger genau das Verhaltensmuster fort, dessentwegen er angeklagt war: Der Mann hätte sich – nachdem er eine Haftstrafe verbüßt hatte – alle 14 Tage bei seinem Bewährungshelfer einfinden und darüber hinaus einmal im Monat bei der Kripo in Balingen persönlich vorstellen sollen. Gegen diese „Weisungen während der Führungsaufsicht“ soll der Reichsbürger laut Anklage dauerhaft verstoßen haben. Seit Oktober 2018 soll er sich weder dem Bewährungshelfer noch der Polizei gezeigt haben – und das trotz mehrfacher Vorladung. Als Straftatbestand gilt eine solche Weigerung, wenn zu befürchten ist, dass der Betreffende weitere Straftaten begeht.
Das nächste Mal soll ihn die Polizei gleich vorführen

Mit der Masche, nach den Instanzen der Führungsaufsicht auch das Gericht an der Nase herumzuführen, soll der Angeklagte freilich nicht durchkommen. Richter Dr. Weyl verkündete zum Abschluss des unfreiwillig kurzen Prozesstermines, dass die Neuauflage mit einem vorherigen Vorführbefehl einhergehen soll. Das heißt im Klartext: Das nächste Mal wird der Angeklagte gleich von der Polizei abgeholt. Damit die Justiz nicht wieder vergeblich warten muss.
[close]
https://www.swp.de/suedwesten/staedte/hechingen/amtsgericht-hechingen-burladinger-reichsbuerger-schwaenzt-seinen-prozesstermin-43704357.html


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6941 am: 13. Februar 2020, 20:10:01 »
Besser wäre es wohl die WerteUnion in den Abfalkübel der Geschichte zu werfen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6942 am: 13. Februar 2020, 21:17:04 »
die braucht wirklich keiner. Das Geschwür am Arsch der CDU.
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6943 am: 14. Februar 2020, 04:07:09 »
Vorm Polizeirevier schläft es sich gut, da schafft man es dann auch endlich mal in die "Lügenpresse". Aber wie man sieht: Jegliche Hilfsangebot prallen an den Youtube-Juristen ab.
Spoiler
Lahr
Aus Protest campiert ein Mann vor dem Polizeirevier − obwohl er nicht obdachlos ist
Karl Kovacs

Von Karl Kovacs

Do, 13. Februar 2020 um 18:01 Uhr

Lahr | 2

BZ-Plus Matratze, Decken und Kartons: Seit Tagen fällt in der Lahrer Friedrichstraße das Lager auf. Vor Regen schützt der Mann es mit einer Plane. Laut Polizei handelt es sich um einen Reichsbürger.

Was bringt den Mann dazu, ausgerechnet vor dem Polizeirevier Tage und auch Nächte zu verbringen? Ein Blick auf das Schild, das der Mann dabei hat, zeigt: Es handelt sich um eine Form des Protestes. Darauf zu lesen ist: "Korrupte Schurkengruppe, die sich fremden Eigentums bemächtigt".

Hilfe will der Mann nicht annehmen

In einem Gespräch berichtet der Mann von verschiedenen Rechtsstreitigkeiten und familiärem Streit. Er hat einen Ordner voller Akten mit Unterlagen zu Gerichtsverhandlungen, eine Trennung, den ungerechtfertigten Verlust eines Hauses und anderes. Obdachlos sei er nicht, er habe die Möglichkeit, irgendwo unterzukommen, wolle das aber nicht.

Gegenüber der Badischen Zeitung sagt der Leiter des Polizeireviers Lahr, Ingolf Grunwald, dass eine Lösung gesucht werde. "Wir sind im Austausch mit der Stadt." Das Problem sei, dass der Mann keinerlei Hilfe, die ihm von Seiten der Stadt und der Polizei angeboten worden sei, annehme. "Er lehnt sämtliche Gespräche und Angebote mit uns ab."

Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht an

Ein Grund dafür könnte sein, so Grunwald, dass der Mann ein sogenannter Reichsbürger sei. Dabei handelt es sich um Menschen, die die Existenz der Bundesrepublik und somit die Rechtsordnung Deutschlands nicht anerkennen. "Es ist anscheinend seine Form des Protests gegen den Staat", meint der Revierleiter und ergänzt: "Rein rechtlich könnte er das womöglich sogar als Demo anmelden."

Polizei und Stadt sind in der Angelegenheit ein Stück weit die Hände gebunden. Es gebe keine rechtliche Grundlage, um den Mann zu zwingen, die Straße zu verlassen. "Es muss niemand auf der Straße leben. Er ist freiwillig obdachlos, ein Zimmer in der Obdachlosenunterkunft in der Biermannstraße wollte er nicht", erläutert Lucia Vogt, Abteilungsleiterin Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Lahr. Mit anderen Worten: Der Mann ist legal auf der Straße. Hinzu kommt laut Grunwald, dass keine akute Gefahr bestehe: "Er verhungert nicht und erfriert nicht." Auch eine medizinisch begründete Einweisung sei kaum möglich, da der Mann ansprechbar sei und alles verstehe.

Bei längerem Aufenthalt auf der Straße kann die Stadt laut Vogt auch straßenrechtliche Maßnahmen prüfen. Allerdings: Da der Mann sein Lager sehr nah an der Hauswand aufgebaut hat und so Fußgänger nicht behindert, könnte das schwierig werden. Eine Möglichkeit, den Mann zumindest davon abzuhalten dort zu schlafen, bietet die Polizeiverordnung der Stadt Lahr. "Das Nächtigen auf öffentlichen Straßen ist in Lahr verboten. Wir werden jetzt noch einmal ein Auge zudrücken. Wenn er aber länger dort übernachtet, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet und ein Platzverweis ausgesprochen werden", erklärt Lucia Vogt. Auf Privatgelände greift diese Regelung allerdings nicht.

Gemeinsam soll eine Lösung gefunden werden

Nun sollen die nächsten Tage abgewartet werden. Gemeinsam wollen dann Polizei und Stadt nach der besten Lösung suchen, um den Mann dazu zu bringen, sein Lager abzubrechen. Ihn einfach wegtragen mit mehreren Beamten wolle man nicht. Dafür fehle eben auch noch die rechtliche Grundlage.
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https://www.badische-zeitung.de/aus-protest-campiert-ein-mann-vor-dem-polizeirevier-obwohl-er-nicht-obdachlos-ist--182762834.html
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Leider hinter einer paywall, da will sich einer unserer "Kunden" mal wieder den "Gelben Schein" erklagen.

https://www.freiepresse.de/chemnitz/mutmasslicher-reichsbuerger-klagt-gegen-landkreis-artikel10728415
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6944 am: 14. Februar 2020, 05:56:02 »
Leider hinter einer paywall, da will sich einer unserer "Kunden" mal wieder den "Gelben Schein" erklagen.

https://www.freiepresse.de/chemnitz/mutmasslicher-reichsbuerger-klagt-gegen-landkreis-artikel10728415

Büdde. @dieda Das dürfte Dich interessieren.

Spoiler
Zitat
Mutmaßlicher Reichsbürger klagt gegen Landkreis

Mann fordert Ausweis über seine deutsche Staatsbürgerschaft

Mittweida/Chemnitz.

Mit einem ungewöhnlichen Fall befasst sich zurzeit das Chemnitzer Verwaltungsgericht. Ein Mann aus der Rochlitzer Region will, dass ihm in einem Staatsangehörigkeitsausweis bestätigt wird, dass er im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist. Auf diese Formulierung legt er Wert - so viel Wert, dass er gegen den Landkreis Mittelsachsen klagt.

Der Mann ist kein Unbekannter. Sein Name ist Mario B., vor sechs Jahren wurde bei der Gründung der Vereinigung Die Parteifreien Wähler (DPFW) zum Vorsitzenden gewählt. Damals wollte er als Spitzenkandidat bei der Europawahl antreten, zu der die DPFW jedoch nicht zugelassen wurde. Zwei Jahre später trat er in der Region als Bürgermeisterkandidat erneut in Erscheinung. Auch die DPFW war seither nicht untätig: In mehreren sächsischen Landkreisen focht sie 2014 und 2019 die Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen an.

Die Verwaltungsrichter hatten bei der Verhandlung am Dienstag zunächst einige Mühe, den Antrag von Mario B. überhaupt zu verstehen. Rund 30 Minuten dauerte es, bis sie gemeinsam mit dem Kläger geklärt hatten, was dieser vom Landratsamt fordert: zum einen die Bestätigung über den Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft, zum anderen die Feststellung, dass B. Deutscher ist. Das Landratsamt hatte B. im März 2017 in einem Bescheid die deutsche Staatsbürgerschaft bescheinigt und kurz darauf einen entsprechenden Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Dieser gilt laut Recherchen des Bayerischen Rundfunks in der Reichsbürgerszene als Beleg für die deutsche Nationalität, der unabhängig von der Bundesrepublik Gültigkeit haben soll, da das Dokument auf Gesetzgebung aus dem Jahr 1913 zurückgehe. Das Landratsamt Mittelsachsen hat seit 2014 nach eigenen Angaben 240 dieser Urkunden ausgestellt.

Auf dem ausgestellten Dokument wird B. bestätigt, dass dieser "deutscher Staatsangehöriger", nicht aber, dass er "im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft" ist. Er bezwecke mit der Klage, dass vor Gericht geklärt wird, welche Staatsangehörigkeit er habe, sagte der Kläger. Das Landratsamt beantragte, die Klage abzuweisen. Ein Urteil wurde nicht verkündet, soll aber den Parteien zugestellt werden.
[close]

Es handelt sich bei dem Kläger um Mario Benkert. https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=474.0

Ehemals im Generalstab des DPHW und bekannt durch seinen Auftritt beim Bundeswahlleiter. War der das nicht auch, der SpiegelTV nur in roter Unterhose die Tür geöffnet hat?  :scratch: Ich finde das Video leider nicht mehr.
« Letzte Änderung: 14. Februar 2020, 06:04:57 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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