Es werden immer mehr untergetauchte NeoNazis, dabei hat die Polizei doch einige davon im letzten Jahr eingefangen. Wenn ein Haftbefehl seit 2002 offen ist, stimmt das aber schon sehr zum Nachdenken.
Wunderschön ist allerdings immer wieder die Geschichte von "Christopher F". der statt 122 Tagen in Deutschland jetzt 3 Jahre in Kambodscha absitzen darf.
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Untergetauchte Neonazis Polizei sucht bundesweit nach 482 Rechtsextremisten
Da es teilweise um mehrere Delikte geht, fahnden die Sicherheitsbehörden mit mehr als 600 Haftbefehlen. Die Zahlen steigen seit Jahren stark an. Frank Jansen
Die Zahl der untergetauchten Rechtsextremisten bleibt hoch. Die Sicherheitsbehörden suchen nach Informationen des Tagesspiegels bundesweit 482 Neonazis und weitere Rechte. Da es häufig um mehrere Delikte geht, sind insgesamt 624 Haftbefehle offen, einige schon seit vielen Jahren.
Der älteste Haftbefehl stammt aus dem Jahr 2002. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke und ihrer Fraktion hervor. Das Papier mit Daten zum Stichtag 30. September 2019 liegt dem Tagesspiegel vor. Die hohe Zahl der Untergetauchten ist schon deshalb brisant, weil zumindest in Einzelfällen terroristische Untergrundaktivitäten wie einst beim NSU zu befürchten sind.
Die Polizei fahndet nach 105 der verschwundenen Rechten wegen politisch motivierter Delikte. In 19 Fällen handelt es sich um rechte Gewalttaten, darunter ein Tötungsdelikt. Weitere 85 Rechte werden wegen unpolitischer Gewalttaten, dabei vier Tötungsdelikte, gesucht.
Das Ministerium betont die hohe Zahl vollstreckter Haftbefehle
Die Zahlen sind seit 2014 stark gestiegen. Damals fahndete die Polizei mit 329 Haftbefehlen nach 253 Rechtsextremisten, darunter 58 Gewalttäter. Seit 2016 sind die Zahlen ähnlich wie jetzt. Das Ministerium betont jedoch, allein zwischen März und September 2019 seien 336 Haftbefehle zu Personen, die der rechten Szene zugeordnet werden, vollstreckt worden.
Das zeige, „dass die Polizei die Fahndungen mit Nachdruck und erfolgreich durchführt“. Die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke äußert dennoch Kritik. Immerhin 21 Prozent der abgetauchten Nazis würden schon seit 2017 gesucht, hält sie dem Ministerium vor. Es dränge sich der Eindruck auf, die Regierung nehme „das Nazi-Problem noch immer nicht ernst genug“.
Gewalttätiger Neonazi Christopher F. in Kambodscha zu drei Jahren Haft verurteilt
Ein Fall hat eine makaber exotische Note. Der Neonazi Christopher F. schlug 2016 im sächsischen Geising mit einem Helm, auf dem ein Hakenkreuz prangte, einen Afghanen blutig. Ein Amtsgericht verhängte ein Jahr Haft ohne Bewährung, später kam noch eine Strafe hinzu. Im Gefängnis hatte sich der Rechtsextremist SS-Runen auf die Hose gemalt.
Dennoch kam F. 2017 vorzeitig auf Bewährung frei – und setzte sich 2018 nach Kambodscha ab. Das Landgericht Dresden stellte einen Haftbefehl aus, doch an den Mann kommt die Justiz so schnell nicht heran.
Wie der Tagesspiegel aus internationalen Sicherheitskreisen erfuhr, wurde F. kürzlich in Kambodscha wegen Raubes zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Neonazi hatte einem Mann das Moped entrissen, nach der Festnahme wurde F. zudem positiv auf Drogen getestet. In Deutschland müsste F. 122 Tage Reststrafe verbüßen.
Bei 42 Personen haben die Behörden Hinweise, dass sie sich im Ausland aufhalten. Demnach verstecken sich sechs Rechtsextremisten in Polen, fünf in Österreich, drei in Italien und die weiteren in mehr als 20 Staaten. Kambodscha fehlt in der Liste, obwohl seit 2019 bekannt ist, wo Christopher F. steckt.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/untergetauchte-neonazis-polizei-sucht-bundesweit-nach-482-rechtsextremisten/25518856.html_________________
Und bei Uniter wurde auch mal wieder durchsucht. Gehört vielleicht auch in den AfD-Faden, immerhin "arbeitet" Andre S. ja wohl für das Büro von Superpolitikerin Baum.
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Umstrittener Verein Uniter Wieder Hausdurchsuchungen bei "Hannibal"
Stand: 06.02.2020 11:27 Uhr
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Mit neuen Hausdurchsuchungen ermittelt die Staatsanwaltschaft im Umfeld des umstrittenen Vereins Uniter. Hintergrund sind paramilitärisch anmutende Übungen, die der Verein angeboten hatte.
Von Janina Findeisen und Martin Kaul, WDR
Mit neuen Hausdurchsuchungen ist die Staatsanwaltschaft gegen den früheren Bundeswehrsoldaten und Mitgründer des umstrittenen Vereins Uniter, André S., sowie gegen drei weitere Personen vorgegangen. Sie sollen sich im Sommer 2018 an paramilitärisch anmutenden Übungen im baden-württembergischen Mosbach beteiligt haben. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft in Mosbach auf Anfrage des WDR. Auch der Rechtsanwalt von S. bestätigte die Durchsuchungen und bezeichnete sie als Schikane. Strafrechtlich habe sein Mandant sich nichts zu Schulden kommen lassen. Gegen die Ermittlungsmaßnahmen habe S. Beschwerde eingelegt.
Razzia in fünf Bundesländern
Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge wurden bereits am Dienstag bei einer bundesweiten Razzia fünf Objekte bei insgesamt vier Personen in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz sowie Hessen durchsucht. Beschlagnahmt wurden dabei nach Angaben der Staatsanwaltschaft sogenannte Softairwaffen und 27 Magazine, offenbar ohne Munition. Die Ermittler prüfen nun, ob es sich dabei um strafrechtlich relevantes Material handelt. Sie gehen davon aus, dass es sich bei den beschlagnahmten Waffen um diejenigen handelt, die im Juni 2018 bei Gefechtsübungen von Zivilisten in Mosbach zum Einsatz kamen.
Ausgangspunkt der Ermittlungen sind mögliche Verstöße gegen das Waffengesetz im Zusammenhang mit den Übungen, die im Juni 2018 von dem umstrittenen Verein Uniter durchgeführt worden waren. Videoaufnahmen davon hatte das ARD-Magazin Monitor im Dezember veröffentlicht.
Dort sollen Zivilisten einer sogenannten "Defence"-Einheit des Vereins Uniter unter anderem militärisch in Häuser- und Nahkampftechniken ausgebildet worden sein. Das Führen von Softairwaffen auf privatem Grund ist grundsätzlich nicht verboten, wenn der Hausrechtsinhaber dem zustimme. Eine solche Genehmigung habe bei den Übungen aber nicht vorgelegen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
"Hannibal", ein Ex-Elitesoldat
Der frühere Elitesoldat André S. soll die Übungen neben anderen angeleitet haben, öffentlich wurde er auch unter seinem Chatnamen "Hannibal" bekannt. S. war Kopf eines bundesweiten Chatnetzwerkes, in dem sich sogenannte Prepper organisiert hatten, sowie Gründer des lVereins Uniter, in dem unter anderem Soldaten, Polizisten und Mitglieder aus Sicherheitsbehörden organisiert sind. Vor seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr im September 2019 war der Fallschirmjäger unter anderem in der Bundeswehr-Eliteeinheit KSK sowie als Auskunftsperson des Militärischen Abschirmdienstes der Bundeswehr tätig gewesen.
Chatgruppe mit Franco A.
Ins Visier der Ermittler geriet S. im Zusammenhang mit Terrorermittlungen der Bundesanwaltschaft - allerdings nicht als Beschuldigter. Mitglied der von S. administrierten Chatgruppen war unter anderem der rechtsextreme Bundeswehrsoldat Franco A., gegen den die Bundesanwaltschaft Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erhoben hat, sowie der inzwischen wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilte frühere SEK-Polizist Marco G., der auch Administrator der sogenannten #Nordkreuz-Gruppe war. Der Verein Uniter wird bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe als sogenannter "Beobachtungsvorgang" geführt.
Zuletzt war es in dem Verein auch intern zu Zerwürfnissen gekommen, nachdem sich eine Reihe ehemaliger Führungsmitglieder von "Hannibal" abgewandt hatten.
An den Hausdurchsuchungen vom Dienstag war die Bundesanwaltschaft nach Angaben eines Sprechers allerdings nicht beteiligt.
Nicht die ersten Hausdurchsuchungen
Gegen André S. hatten Ermittler bereits in der Vergangenheit Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei hatten die Beamten unter anderem Übungs- und Nebelgranaten sowie Signalrauchpatronen aus Bundeswehrbeständen gefunden. Erst am Montag war er deshalb vor dem Amtsgericht in Böblingen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden - gleich am nächsten Morgen schlugen die Ermittler bereits wieder zu. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft Mosbach soll zwischen dem Ende des Gerichtsverfahrens und den neuen Hausdurchsuchungen jedoch kein Zusammenhang bestanden haben.
https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/andre-s-uniter-101.html___________________
Und noch einer aus den Reihen unserer Klientel. Mit Bombendrohungen und Telefonterror wollte "Ringo B" die Freiheit von "König Peter" und dem "schönen Adrian" erreichen. Jetzt landet er wohl in der Psychiatrie.
Nur wenige Tage später, am 23. Januar, zwang ein weiterer Anruf B.’s Mitarbeiter im Justizzentrum erneut auf die Straße. Dieses Mal ging sein Anruf in der Telefonzentrale der JVA ein. Er befinde sich, ließ B. wissen, gerade am Hauptbahnhof, trage einen Sprengstoffgürtel und sei unterwegs zum Justizzentrum. Er fordere Freiheit für Adrian Ursache und „König Peter“ - ersterer ein Reichsbürger, letzterer, mit bürgerlichem Namen Fitzek, selbsternannter Herrscher eines Phantasiestaates. Beide standen in Halle vor Gericht - begleitet von intensiver Berichterstattung.
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Dessau -
„Das ist eine Drohung mit eine Bombe. Das ist kein Spaß.“ Der Wachtmeister, der den Anruf in schlechtem Deutsch am Amtsgericht Halle annahm, kam gar nicht dazu nachzufragen, da hatte der Anrufer schon aufgelegt. Sekunden später klingelte das Telefon am 14. Januar 2019 erneut.
„Es klang doof, da hat einer versucht, einen arabischen Akzent nachzumachen“, sagt nun am Landgericht Dessau der als Zeuge geladene Wachtmeister. Ernst genommen wurde der Anruf dennoch und das Justizzentrum Halle evakuiert. Die Räume wurden über Stunden abgesucht, die Sprengstoffhunde jedoch nicht fündig.
Der mutmaßliche Anrufer war damals bereits die Hauptperson von über 800 Ermittlungsverfahren. „Man kannte die Telefonnummer und den Namen Ringo B. auf Polizeidienststellen in ganz Deutschland“, gibt ein Kripobeamter vor Gericht zu Protokoll.
Dass B. mit seinen Anrufen größere Polizeiaktionen ausgelöst hat, geschah eher selten
B. sitzt momentan in der Psychiatrie, im Falle einer Verurteilung muss er damit rechnen, sehr lange dort zu bleiben. Weil er als nicht schuldfähig eingeschätzt wird, steht er nicht als Angeklagter, sondern als Beschuldigter vor Gericht.
Dass B. mit seinen Anrufen größere Polizeiaktionen ausgelöst hat, geschah eher selten. Er galt vor allem als nervig, nicht als gefährlich. Im Gericht wird der Mitschnitt eines Gesprächs zwischen ihm und einem Polizisten vorgespielt, worin B. ankündigt, Häuser in Brand zu stecken. Der Beamte begrüßt B. wie einen alten Bekannten: „Ach, Herr B.“
Anders in Halle. „Wir nehmen Drohungen immer ernst“, erklärt ein Mitarbeiter. Und: „Wir hatten uns noch vor dem Eintreffen der Polizei zur Räumung entschlossen.“ Die Polizisten, die zuerst vorfuhren, legten Schutzwesten und Helme an. „Für mich“, sagt einer, „war das bitterer Ernst.“
Er fordere Freiheit für Adrian Ursache und „König Peter“
Nur wenige Tage später, am 23. Januar, zwang ein weiterer Anruf B.’s Mitarbeiter im Justizzentrum erneut auf die Straße. Dieses Mal ging sein Anruf in der Telefonzentrale der JVA ein. Er befinde sich, ließ B. wissen, gerade am Hauptbahnhof, trage einen Sprengstoffgürtel und sei unterwegs zum Justizzentrum. Er fordere Freiheit für Adrian Ursache und „König Peter“ - ersterer ein Reichsbürger, letzterer, mit bürgerlichem Namen Fitzek, selbsternannter Herrscher eines Phantasiestaates. Beide standen in Halle vor Gericht - begleitet von intensiver Berichterstattung.
Dass B. meist mit unterdrückter Nummer anrief und von einem Mobiltelefon, das er - als das noch möglich war - unter falschem Namen angemeldet hatte, nutzte ihm herzlich wenig. Der Anrufer mag sich in Anonymität wähnen - bei den Telefonfirmen ist die Nummer gleichwohl gespeichert. (mz)
https://www.mz-web.de/dessau-rosslau/prozess-um-telefonterror-amtsgericht-musste-nach-bombendrohung-evakuiert-werden-36197444