Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264705 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6780 am: 17. Januar 2020, 19:43:46 »
Vor der Tat hat er nämlich unter anderem an Schrang, Popp, Kellner und Jahn noch eine Nachricht hinterlassen.


Und hier:

Zitat
Der mutmaßliche Messer-Angreifer von Rottweil hatte auf Twitter nicht nur seine Tat angekündigt und die Regierung dafür verantwortlich gemacht, sondern auch rechtsextreme und antisemitische Inhalte verbreitet. Mit dabei: RT Deutsch, Neverforgetniki, Tim Kellner, Compact und oft auch Peter Weber.
https://www.volksverpetzer.de/social-media/rottweil-rechtsextrem/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6781 am: 17. Januar 2020, 21:10:19 »
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6782 am: 18. Januar 2020, 11:03:55 »
So sieht er aus der "Kampf gegen Rechts". Aus 800 Anklagepunkten werden am Ende 8 und jemand der 650.000 Jahresumsatz mit diesem widerwertigen Zeug macht, bekommt eine Tagessatzhöhe von 40.-- Euro. Das kann er bequem aus der Portokasse zahlen und natürlich auch weitermachen. Vorstrafen? Egal....ursprünglich wollte das LG Memmingen ja sowieso viel lieber einen Freispruch.
Spoiler

Aktuell
Aus Freispruch wird Geldstrafe für Nazi-Plattenproduzenten
17. Januar 2020 Sebastian Lipp   Schreibe einen Kommentar

Landgericht Memmingen ersetzt den Freispruch für die Neonazi-Propagandaschmiede Oldschool Records durch eine Verurteilung des rechtsradikalen Plattenproduzenten Benjamin Einsiedler. Doch auch das dürfte ihn kaum beeindrucken.

Eine Geldstrafe von 4.000 Euro ist nun die Bilanz des bereits mehr als fünf Jahre andauernden Verfahrens gegen die Neonazi-Propagandaschmiede Oldschool Records. Das Landgericht Memmingen sprach dessen Betreiber Benjamin Einsiedler am Freitag wegen Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Verbreitung jugendgefährdender Schriften schuldig und verurteilte ihn zur Zahlung von 100 Tagessätzen zu je 40 Euro.
Trotz Verfahren mehr als eine halbe Million Umsatz

Zehn der Tagessätze werden dem rechtsradikalen Plattenproduzenten erlassen. Sie gelten wegen der langen Verfahrensdauer als bereits vollstreckt, entschied die Strafkammer. Allerdings soll Einsiedler auf den Gewinn von rund 1.100 Euro verzichten müssen, den er mit dem Vertrieb der nun abgeurteilten Tonträger machte. Einsiedlers Bestände dieser CDs sollen zudem eingezogen werden.

Den Szeneunternehmer dürfte das Urteil kaum beeindrucken. Glaubt man den Angaben, die der Angeklagte vor Gericht in dem Wissen, dass sie die Höhe seiner Strafe beeinflussen können,  machte, setzte er in den vergangenen fünf Jahren mit dem trotz der drohenden Verurteilung ungebrochenen Vertrieb von Neonazipropaganda 650.000 Euro um.
Anklage geschliffen

Am Anfang des Verfahrens wertete die Polizei nach einer Razzia gegen das Unternehmen aus Bad Grönenbach mehr als 900 Straftaten durch den Vertrieb neonazistischer Tonträger aus. Seit die Staatsanwaltschaft die Taten im Jahr 2016 als 88 Anklagepunkte zur Anklage brachte, wurden sie in mehreren Gerichtsverhandlungen geschliffen.
Mehr zu diesem Thema:  Von Zerschlagung keine Spur: Der Prozess gegen Oldschool Records

Schließlich erreichte der Szeneanwalt Alexander Heinig einen Freispruch von sämtlichen Vorwürfen. Den kassierte jedoch das Oberlandesgericht München und kritisierte die Arbeit des dafür verantwortlichen Richters scharf. Als sich nun das Landgericht Memmingen deshalb erneut mit dem Fall beschäftigen musste, stand bei nur noch acht der ursprünglich angeklagten 88 Tonträger eine Verurteilung zur Debatte. Fünf davon führten schließlich am Freitag zur Verurteilung von Benjamin Einsiedler.
Verherrlichung des Nationalsozialismus

Die Strafkammer des Landgerichts gelangte am Freitag zu der Überzeugung, dass sich das heutige Führungsmitglied der Skinheadkameradschaft Voice of Anger seit rund 20 Jahren in der Neonaziszene bewegt. Seit 2007 handle er mit entsprechenden Tonträgern, Klamotten und Devotionalien.
Mehr zu diesem Thema:  »Nach außen moderat, im Innern sieht's anders aus«

Mit der Verlesung Dutzender Kundendaten wies das Gericht den Vertrieb von CDs nach. Darauf werde etwa die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht und der industriell organisierte Massenmord an den europäischen Juden geleugnet.  Auch würden zentrale Lieder des Nationalsozialismus in Teilen oder in Gänze wiedergegeben, die als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verboten seien. Schließlich habe sich der Angeklagte der vorsätzlichen Verbreitung jugendgefährdender Schriften schuldig gemacht.
»Sogenannte Rechtsgutachten« einer Szeneverteidigerin

Das Urteil deckt sich im Wesentlichen mit den Forderungen aus dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Der als Szeneverteidiger bekannte Rechtsanwalt Alexander Heinig forderte dagegen, seinen Mandanten erneut freizusprechen. Unter anderem argumentierte er mit Gutachten, in denen seine Hamburger Kollegin Gisa Pahl den strittigen Tonträgern juristische Unbedenklichkeit bescheinigte. Da sein Mandant als Laie auf die Einschätzung der Anwältin vertrauen dürfe, träfe diesen keine Schuld. Doch das Gericht verwarf wie bereits das Oberlandesgericht in München die »sogenannten Rechtsgutachten« der szeneweit bekannten Anwältin als »auf den ersten Blick mehr als Mangelhaft« und bezeichnete ihre Argumentation als »nicht nachvollziehbar«.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Innerhalb von einer Woche kann noch Revision dagegen eingelegt werden. Dann müsste sich das Revisionsgericht in München erneut mit dem Fall beschäftigen.
[close]
https://allgaeu-rechtsaussen.de/2020/01/17/aus-freispruch-wird-geldstrafe-fuer-nazi-plattenproduzenten/

____________

Auch im Kampf gegen Antisemitismus und "Todeslisten für Juden" zeigen sich die deutschen und österreichischen Behörden äußerst energisch und effektiv. Was ein Glück, dass es zumindest wirklich noch eine Zivilgesellschaft gibt (die bekanntlich von der AfD und ihren Gesinnungsgenossen ungestraft als "linksgrünjidschversiffte Linksterroristen" bezeichnet werden darf) die es zumindest schafft die (vorrübergehende?) Abschaltung der Seite zu erreichen.
Ich meine mich erinnern zu können, dass unter anderem unser Plastikdruide gerne auf das "Wissen" dieser Seite zurückgegriffen hat.

Spoiler
Hass im Netz Auf der Spur rechtsextremer Hetze

Stand: 17.01.2020 10:00 Uhr

Auf der Webseite "judas.watch" wurde jahrelang im Netz gehetzt, vor allem gegen Juden. Den Politmagazinen report München, Kontrovers und "Zeit Online" ist es nun gelungen, die Spur der Hintermänner zu verfolgen.

Von Sabina Wolf, BR München und Christof Mackinger

Jahrelang ist "judas.watch" im Internet zugänglich. Auf der rechtsextremistischen Webseite werden Juden aufgelistet, mit einem Davidstern gebrandmarkt. Andere Menschen sind für die Rechtsextremen "Verräter an der weißen Rasse". Wer steckt hinter dieser Seite?

Im Internet stoßen Reporter der Politmagazine report München, BR Kontrovers und von "Zeit Online" in einem rechtsradikalen Forum auf den Namen "Kikel Might". Der Mann mit dem Pseudonym gibt sogar ein Interview. Er prahlt damit, dass unter anderem er hinter "judas.watch" steckt: "'judas.watch' ist eine Datenbank. Unser Ziel ist es, unsere Feinde zu dokumentieren, Weiße und anderen Personen in öffentlichen Ämtern." Es gehe auch um Juden. "Unser Endziel ist es, dass man es wie Wikipedia nutzt und den ganzen Dreck über unsere Feinde findet."

Betroffene sind entsetzt

Im Sommer 2019 wurden Betroffene durch Reporter darüber informiert, dass sie auf "judas.watch" gelistet sind. Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, zeigte sich im Interview mit report München entsetzt: "Das ist eine sehr mulmige Angelegenheit. Ich habe großes Unverständnis, dass so etwas überhaupt möglich ist." Das Bundeskriminalamt sah damals keine konkrete Gefährdungslage.

Das nun aufgefundene Interview in dem rechtsradikalen Forum gibt einen Hinweis auf die Hintermänner. Dass diese nun auch Interviews geben, beunruhigt den Münchner SPD-Stadtrat Marian Offmann, der ebenfalls auf der Liste steht: "Ich habe jetzt ein Zittern in mir, weil dieser Mensch hat mit dieser Website versucht zu zeigen, dass Rassismus und Antisemitismus etwas völlig Normales ist."

Spur führt nach Österreich

Das Pseudonym "Kikel Might" ist eine erste Spur. IT-Sicherheitsexperte Matthias Rosche von Securelink analysiert mithilfe des Namens Datenbanken und sucht im Netz nach Spuren: "Wir haben verschiedene Indikatoren gefunden, die alle darauf hindeuten, dass dieses Pseudonym 'Kikel Might' von jemandem benutzt wird, der sich in Österreich respektive in Wien aufhält bzw. aufgehalten hat. Und mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Österreicher ist."

Wie reagieren die Behörden?

Die deutschen Behörden sahen noch bis vor Kurzem keine Gefahr für die auf der Webseite gelisteten Personen. Auch der Aufruf, Rassenschande zu melden und andere volksverhetzende Inhalte auf der Webseite führen nicht zu deren Sperrung. Aus dem österreichischen Innenministerium heißt es auf Anfrage, dass auf "judas.watch" nicht explizit zu Gewalt gegen die auf der Seite gelisteten Personen aufgerufen werde. "Dahingehend ist derzeit keine explizite Gefährdung für die jeweils betroffenen Personen ersichtlich." Auf Anfrage will sich das österreichische Innenministerium zu den neuen Hinweisen nicht äußern - aus ermittlungstaktischen Gründen.

Der IT-Sicherheitsexperte Rosche kritisiert die Untätigkeit der Behörden: "Was wir tun, können Behörden allemal. Das heißt, es liegt in der Macht dieser Institutionen, die gleichen Informationen zu bekommen wie wir."
Webseite seit dieser Woche offline

Seit dieser Woche ist die Webseite "judas.watch" in Deutschland offline. Was ist passiert, haben die Behörden nun doch reagiert?

Der jüdische Verein "WerteInitiative" hat nach der Berichterstattung durch report München und Kontrovers mit vielen Meldungen auf die Seite aufmerksam gemacht und so für eine Sperrung gesorgt. "Wir haben die Idee der Reporter aufgegriffen, die Jugendschutzvorschriften zu bemühen. Das hat Wirkung gezeigt."

Auch Knobloch reagiert erleichtert auf die Nachricht: "Ich bin sehr froh und erleichtert, dass die Hass-Seite 'judas.watch' endlich nicht mehr erreichbar ist. Der nächste Schritt muss nun sein, die Hintermänner zur Rechenschaft zu ziehen, die über Jahre Antisemitismus und Rassismus im Internet verbreitet haben. Die neuen Hinweise deuten auf einen Urheber in Österreich hin und müssen jetzt mit allem Nachdruck verfolgt werden. Sollten die Täter tatsächlich im europäischen Ausland zu finden sein, dann sollten die Behörden hier ein sichtbares Zeichen setzen, dass Volksverhetzung im Internet auch grenzüberschreitend verfolgt und bestraft wird. Straffreiheit für Hass darf es niemals geben!"
[close]
https://meta.tagesschau.de/id/144643/judas-watch-auf-der-spur-rechtsextremer-hetze

Es gibt nur relativ wenige Kommentare, aber obwohl wohl intensiv bereinigt wurde (gestern sah es noch anders aus) zeigt sich auch hier: "Die AfD wirkt".
Klar, dass die AfD die ÖR und alle anderen Medien am liebsten abschalten würde.

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6783 am: 18. Januar 2020, 14:11:32 »
"Den Waffenschein" hat an ihm natürlich nicht entzogen.
Sondern die Waffenbesitzkarte.
Ansonsten wie in Mittelfranken.
Das SEK als Holdienst.


Zitat
Polizei entwaffnet "Reichsbürger" im Kyffhäuserkreis

18.01.2020, 12:56 Uhr | dpa

Die Thüringer Polizei hat einen der "Reichsbürger"-Szene zugerechneten Mann entwaffnet, der seine Waffen trotz Entzugs des Waffenscheins nicht abgeben wollte. Bei dem 79-Jährigen aus dem Kyffhäuserkreis wurden vier Gewehre beschlagnahmt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Samstag aus Sicherheitskreisen erfuhr.

Polizisten hatten am vergangenen Mittwoch in Westgreußen ein Grundstück durchsucht. Das Landratsamt hatte dem Mann vor einiger Zeit den Waffenschein entzogen und ihm eine Frist zur Ablieferung der Schusswaffen gesetzt. Diese habe er nicht eingehalten, hieß es. Nach Ablauf der Frist habe der 79-Jährige die Waffen illegal besessen.

Die Thüringer Behörden haben seit einiger Zeit ihre Gangart gegenüber den sogenannten Reichsbürgern verschärft. In einer Reihe von Fällen haben die Landratsämter Anhängern der Szene den Waffenschein für erlaubnispflichtige Schusswaffen entzogen. Nach Angaben von Innenminister Georg Maier (SPD) sind die Behörden aufgefordert, gemeinsam mit dem Verfassungsschutz zu überprüfen, ob Besitzer von Waffenscheinen als "Reichsbürger" in Erscheinung treten. "Reichsbürger" besäßen nicht die für den Waffenbesitz erforderliche Zuverlässigkeit, sagte er.

Anhänger der zersplitterten Bewegung erkennen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Gesetze nicht an und werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Einige werden als rechtsextrem eingestuft.
https://www.t-online.de/region/id_87175108/polizei-entwaffnet-reichsbuerger-im-kyffhaeuserkreis.html
« Letzte Änderung: 18. Januar 2020, 14:34:43 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6784 am: 19. Januar 2020, 08:26:01 »
Heimat ist wo der Reckzeh ist... (leider).

https://www.zvw.de/inhalt.waiblingen-fellbach-reichsbuerger-im-kreis-die-unterschaetzte-gefahr.60f1a2e6-59ff-40f6-9f15-86a1c9b346b4.html

Zitat
Bereits vor Wochen haben wir mit unseren Recherchen zu Reichsbürger-Umtrieben im Kreis begonnen - und sind dabei immer wieder auf einen Namen gestoßen: Matthias R.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6785 am: 19. Januar 2020, 10:48:34 »
@nomenklatur

Ja, Reckzeh hat auch seinen eigenen Faden und da ist der Bericht auch schon zu finden.  ;)
_______________

Das hier hört sich extrem nach jemand aus den Kreisen der ewigen Präsidenten, Sürmeli bzw. dem untergetauchten Englandkläger an.

Spoiler
Skurriler Prozess
Die irre Welt des ''Renoir-Killers''

Der Angeklagte, der das Gericht zum Narren hielt, wurde in eine Psycho-Anstalt eingewiesen.

Der Prozess gegen einen gebürtigen Deutschen (55) am Straflandesgericht Graz war geprägt von skurrilen Aussagen des Angeklagten, die seine (w)irre Welt sehr gut widerspiegelten.
„Kunst-Experte“

Bereits beim Verhandlungsauftakt im Oktober, der wegen der Erkrankung des Richters verschoben werden musste, gab sich der selbst ernannte Kunstsachverständige und „Renoir-Experte“, der sich wegen Mordes an seinem pflegebedürftigen Vater (82) im vergangenen Juli in Voitsberg verantworten musste, wenig kooperativ: Erst verweigerte er, sich vor den Geschworenen zu erheben und behauptete anschließend „Ich bin intelligent, hochintellektuell“ und beteuerte seine Unschuld.

Bei der Fortsetzung vergangenen Dienstag wollte er eine 55-seitige Verteidigung vorlesen, was der Richter mit den Worten „Das ist eine Befragung, keine Lesestunde“ unterband.
55-Jähriger fauchte Richter an: "Sie verdrehen Gesetze"

Als er dennoch nicht zu reden aufhörte, unterbrach ihn der Richter erneut: „Ich ermahne Sie.“ Darauf fauchte der 55-Jährige zurück: „Sie haben kein Recht, mich zu ermahnen. Sie verdrehen die Gesetze, wie Sie wollen, und haben Beweismittel unterdrückt.“

Die Ausführungen des Gutachters, der feststellte, dass dem Opfer der Kehlkopf eingedrückt wurde, und die Einweisung des Angeklagten, den er als „Psychopath im klassischen Sinn“ bezeichnete, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher empfahl, brachten den Deutschen dann noch mehr in Rage: „Das Gutachten ist ein Plagiat. Legen Sie Beweise vor oder schweigen Sie“, fuhr er den Sachverständigen an.

Der Querulant wurde schließlich zu lebenslanger Haft verurteilt und muss in eine Psycho-Anstalt. Urteil nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung. (kuc)

[close]
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/steiermark/Die-irre-Welt-des-Renoir-Killers/413653389
« Letzte Änderung: 19. Januar 2020, 12:00:08 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6786 am: 19. Januar 2020, 19:16:08 »
Dennis kann es nicht sein, der ist wesentlich jünger und Mario ist wesentlich älter. Aber, in Berlin laufen ja genug NeoNazis rum, das zeigt auch das Verhalten der Kunden in dem Supermarkt. Die AfD wirkt eben nachhaltig, diese Form der "Traditionspflege" ist zwischenzeitlich wieder gesellschaftsfähig und akzeptiert. Weidels "Messermänner und andere Taugenichtse" eben.


Spoiler
In Berlin-Friedrichshain
Nazi-Pöbler bedroht Passanten mit Messer

 Ein 49-Jähriger soll am Samstagmittag in Friedrichshain einen Passanten rassistisch beleidigt und einen weiteren mit einem Messer bedroht haben. Supermarktkunden solidarisierten sich mit dem Pöbler gegen die Polizei.

Ein Fußgänger (49) soll ersten Polizei-Informationen zufolge am Samstag gegen 12.30 Uhr an der Kreuzung Jessnerstraße/Oderstraße einen 36-Jährigen beleidigt haben. Dabei sollen die Worte „Scheiss Kanake“, „Heil Hitler“ und „ab in die Gaskammer“ gefallen sein, teilte eine Sprecherin der Polizei auf B.Z.-Anfrage mit. Außerdem soll der Mann den rechten Arm zum sogenannten „Hitlergruß“ gehoben haben.

Einen weiteren Passanten (29), der den Mann aufforderte die Äußerungen zu unterlassen, soll der Pöbler mit einem Messer bedroht haben. Außerdem soll er mit seinem Messer noch in das Hinterrad eines Fahrrades gestochen haben.
Supermarkt-Kunden solidarisieren sich bei Festnahme mit Pöbler

Der Pöbler ging in einen nahegelegenen Supermarkt: Dort wollten ihn zwischenzeitlich alarmierte Polizisten in der Nähe der Kasse festnehmen: Im Markt solidarisierten sich laut Polizei jedoch Kunden mit dem Mann „gegen die polizeilichen Maßnahmen und mussten von den Einsatzkräften abgedrängt werden“, wie es in der Meldung der Polizei heißt.

Ein freiwilliger Atemalkoholtest bei dem Mann ergab 0,8 Promille. Er soll während des Polizeieinsatzes selbst angegeben haben, verwirrt zu sein. Die Beamten brachten ihn in eine Fachklinik. Nach einem Gespräch mit einer Psychiaterin lehnte diese laut Polizei eine stationäre Aufnahme ab.

Das Messer des Mannes wurde beschlagnahmt, er kam wieder auf freien Fuß. Der 49-Jährige muss sich nun wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Bedrohung mit Waffen und Sachbeschädigung verantworten. Der Staatsschutz ermittelt.
[close]
https://www.bz-berlin.de/berlin/friedrichshain-kreuzberg/nazi-poebler-bedroht-passanten-mit-messer
________________________

Heribert Prantl macht sich Gedanken zum "Kampf gegen Rechts" und die Versäumnisse in Justiz und Politik.

Spoiler
19. Januar 2020, 13:21 Uhr
Prantls Blick: Rechtsextremismus:Wenn Volksverhetzung Volkssport wird

Ein Fehler und seine Auswirkungen: Vor drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht ein NPD-Verbot abgelehnt. Das hat zum heutigen Auftrumpfen von völkischem Ungeist und Rassismus beigetragen.

Die politische Wochenvorschau von Heribert Prantl

Vor genau drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht einen schweren Fehler gemacht. Das höchste Gericht hat es damals, es war im Januar 2017, abgelehnt, die NPD zu verbieten. Das Gericht hätte eine klare Linie ziehen können. Es hätte erklären können, bei welchen Hetzereien die Meinungsfreiheit endet; es hätte darlegen können, wo das Parteienprivileg aufhört; es hätte sagen können - ja es hätte sagen müssen - wo die eklatante Verfassungsfeindlichkeit beginnt. Und es hätte Staat und Gesellschaft aufrütteln können, wachsamer zu sein, viel wachsamer gegen Rechtsextremisten. Diese Wachsamkeit ist bitter nötig, wie jüngst wieder die Schüsse auf das Bürgerbüro des SPD-Bundestagsabgeordneten Karamba Diaby gezeigt haben.
Folgenlos verfassungsfeindlich

Karlsruhe hat damals zwar auf dreihundert Seiten zu beschreiben versucht, wo die Verfassungsfeindlichkeit beginnt, aber es hat die richtige Konsequenz, das Parteiverbot, daraus nicht gezogen. Das war, das ist ein gefährlicher Fehler, der bis heute im politischen Alltag spürbar ist. Die Rechtsextremisten haben aus dem Urteil nämlich die Lehre gezogen, dass man folgenlos verfassungsfeindlich sein und agieren darf. Es hätte gezeigt werden können, dass eine Partei, ob klein oder groß, nicht unter dem Schutz des Parteienprivilegs aggressiv gegen das Grundgesetz und seine Werte auftreten darf. Das Auftrumpfen des sogenannten völkischen Flügels in der AfD, wie es derzeit stattfindet, wäre nach einem NPD-Verbot nicht so leicht möglich gewesen. So aber wird dieser sogenannte völkische Flügel immer mehr zum Körper dieser Partei.

Eine naive Demokratie

Die NPD galt den Richtern in ihrem Urteil vom Januar 2017 zwar als verfassungsfeindlich. Ausdrücklich stellten sie die Wesensverwandtschaft der Partei mit der NSDAP fest. Aber die NPD war den Richtern nicht groß, nicht einflussreich und daher, wie sie meinten, nicht gefährlich genug, um sie zu verbieten. Die NPD habe nicht genügend Wirkkraft. Würde die NPD bei Wahlen die Prozente erreichen, die derzeit die AfD erreicht - die Richter hätten sie wohl verboten. Die NPD hätte vor drei Jahren verboten werden müssen. Nicht obwohl sie klein und bei Wahlen unbedeutend ist, sondern gerade deswegen. Niemand hätte beim Verbot behaupten können, dass da eine Art Konkurrentenschutz für die anderen Parteien betrieben wird.

Die Parteiendemokratie ist wie ein Pilzgericht

Eine Demokratie, die sich aber erst wehrt, wenn es hochgefährlich wird, ist keine wehrhafte, sondern eine naive Demokratie. Mit der Parteiendemokratie verhält es sich wie mit einem Pilzgericht: Ein giftiger Pilz kann das ganze Essen verderben. Gewiss: Die staatlichen Institutionen in Deutschland sind gefestigt und stark genug, um eine verfassungsfeindliche Partei auszuhalten. Aber die Menschen, gegen die Neonazis hetzen, sind es nicht: Sie sind verletzlicher als der Staat. Ein Verbot der NPD wäre vorbeugender Opferschutz gewesen. Natürlich schaltet ein Verbot den Rechtsextremismus nicht aus. Weder der Rechtsextremismus noch der Rassismus verschwinden, wenn eine Partei, die ihn propagiert, verboten wird. Der Rechtsextremismus bleibt da, er löst sich nicht mit der Partei auf. Wer aber mit dieser Begründung auf ein Parteiverbot verzichtet, der könnte ja auch auf Strafgerichte verzichten: Auch Kriminalität löst sich mit den Urteilen, die Kriminelle bestrafen, nicht auf. Gleichwohl sind Strafurteile ein Beitrag gegen die Verrohung und für die Zivilität einer Gesellschaft. Es geht um die Solidarität mit den Schutzbedürftigen dieser Gesellschaft. Das höchste deutsche Gericht hat vor drei Jahren den Schutzbedürftigen diese Solidarität versagt. Das Urteil war eine phlegmatische Entscheidung, die gefährliche Auswirkungen im Alltag hat.
Gefährdete Zivilität

Solidarität - das heißt auch Grenzen zu ziehen, wenn die Zivilität gefährdet wird. Ein Verbot der NPD wäre nicht einfach nur ein Verbot einer kleinen braunen und bösartigen Partei gewesen. Ein solches Verbot hätte Sensibilitäten wecken können und müssen - auch bei den anderen staatlichen Organen, auch bei der Polizei, auch bei den Gerichten.
Gegen Verrohung ist ein Kraut gewachsen

Meinungsfreiheit? Nein, Schmähungen gehören nicht zur Meinungsfreiheit. Ja, das Wort "Volksverräter" ist ein hetzendes und strafbares Wort. Nein, es stimmt nicht, dass gegen die Verrohung kein Kraut gewachsen ist. Ja, die Polizei kann die Personalien der Pöbler feststellen. Ja, die Staatsanwaltschaft kann Verfahren gegen sie einleiten. Die einschlägigen Paragrafen heißen: Beleidigung, üble Nachrede, Nötigung, Verunglimpfung des Staats, Volksverhetzung. Es ist ungut, wenn die Polizei unterstellt, dass ja "eh nichts herauskommt". Auch deshalb ist es zur Veralltäglichung der Unverschämtheiten gekommen, auch deshalb ist das Internet partiell eine braune Kloake geworden. Wenn Volksverhetzung Volkssport wird, darf der Staat nicht zuschauen und so tun, als könne man nichts machen, als sei das halt so etwas wie eine Gewitterfront, die schon wieder abziehen wird.
Der ausgebliebene Aufstand des Rechts

Die Extremisten beginnen ihr Erniedrigungswerk mit der Abwertung und Verhöhnung des "Systems". Dieses System aber ist unser Rechtsstaat, unsere Demokratie. Natürlich: Die rechtsstaatliche Demokratie hat auch Fehler, sie macht Fehler; die Ablehnung des NPD-Verbots war ein solcher Fehler. Ein NPD-Verbot wäre ein sichtbarer Ausdruck des Widerstands des Rechtsstaats gewesen gegen die völkische Kraftmeierei und die rassistische Gewaltgeneigtheit, wie sie sich zumal im Netz austobt. Ein NPD-Verbot wäre ein Signal zum Aufstand des Rechts gegen die Verrohung in der Gesellschaft gewesen. Dieser Aufstand des Rechts steht noch aus.
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https://www.sueddeutsche.de/politik/rechtsextremismus-npd-verbot-prantls-blick-1.4762845
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6787 am: 20. Januar 2020, 10:18:14 »
Nicht nur im Rechtsausschuß des Bundestages ist Stephan Brandner nicht willkommen, auch die katholische Studentenvereinigung Agilolfia hat ihn als allererstes Mitglied überhaupt ausgeschlossen. Dafür ist eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder erforderlich, es sollen soviele Mitglieder wie noch nie zur Mitgliederversammlung erschienen und das Votum sehr deutlich ausgefallen sein. Brandner kommentierte das Ganze mit "Nicht einmal in akademischen Kreisen gilt die Meinungsfreiheit mehr etwas." Stellt sich die Frage, wie so jemand Jurist werden kann, wenn er nichtmal die einfachen Grundsätze verstanden hat. Alle Böse gegen ihn...
Quelle.

Zitat
Verein schließt AfD-Mann Brandner aus

Stephan Brander war Mitglied der Regensburger Agilolfia – bis zum Samstag. Erstmals beschließt der Verein einen Ausschluss.

Die Mitgliedschaft Stephan Brandners (AfD) lässt sich nach Darstellung des Studentenvereis nicht mit den eigenen Prinzipien vereinbaren.

Regensburg.Die katholische Studentenverbindung Agilolfia hat sich am Samstag von dem AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner getrennt. Bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschloss der Regensburger Verein den Ausschluss Brandners, wie die Mittelbayerische Zeitung exklusiv erfuhr. Noch nie zuvor hat die 1908 gegründete Verbindung ein Mitglied ausgeschlossen.

„Stephan Brandner ist mit dem heutigen Tag kein Mitglied des Katholischen Studentenvereins Agilolfia mehr“, teilte der Verein mit.

Agilolifia beruft sich auf Werte und Prinzipien

In einer Pressemitteilung beruft sich die Agilolfia auf die „Prinzipien Religion, Wissenschaft und Freundschaft“. Demnach stehen der Verein und sein Dachverband, der Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine (KV), für christlich-katholische Werte ein. „Einer entsprechenden Resolution ,Verantwortung wahrnehmen‘ haben wir auf der Vertreterversammlung des KVs in Freiburg 2019 zugestimmt“, teilt die Agilolfia weiter mit. Nach ihrer Darstellung lässt sich Brandners Mitgliedschaft mit diesen Werten nicht mehr vereinbaren.

Brandner selbst sagte der Mittelbayerischen, er bedauere die Entscheidung der Verbindung, der er knapp 30 Jahre angehörte. Zugleich erhob er Vorwürfe: „Nicht einmal in akademischen Kreisen gilt die Meinungsfreiheit mehr etwas.“

Warum sich Agilolfia von Brandner trennt

Für den Regensburger Verein ist AfD-Mann Stephan Brandner nicht mehr tragbar. Der Ausschluss hat konkrete Gründe.

Gemäß der Vereinssatzung ist für den Ausschluss eines Mitglieds eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Wie die Mittelbayerische Zeitung aus Vereinskreisen erfuhr, seien bei der Versammlung am Samstag so viele Mitglieder wie noch nie seit der Wiedergründung des Vereins im Jahr 1948 anwesend gewesen. Die Entscheidung über den Ausschluss sei sehr eindeutig gefallen, heißt es.

Abwahl Branders als Ausschussvorsitzender

Im November 2019 wurde Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag abgewählt – auch das ein Novum in der 70-jährigen Geschichte des Parlaments. Trotz anhaltenden Rücktrittsforderungen hatte Brandner an dem Posten festgehalten. Am 13. November stimmten Abgeordnete von Union, SPD, Grünen, Linken und FDP für seine Abwahl.

Brandner hatte in den frühen 1990ern in Regensburg Rechtswissenschaften studiert und war seitdem Mitglied der Agilolfia. Er war sogenannter „Alter Herr“ in dem Verein. Im Bundestag sitzt er für den Wahlkreis Erfurt, Weimar, Weimarer Land II. Bei der Bundestagswahl 2017 war er Spitzenkandidat der AfD Thüringen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6788 am: 20. Januar 2020, 12:10:51 »
In Österreich sieht man Lücken in der Gesetzgebung:


Zitat
RECHTSEXTREMISMUS
Wie die Regierung verhindern kann, dass Nazis das Verbotsgesetz umgehen

Künftig könnten auch eine teilweise Leugnung des Holocausts sowie die Leugnung der deutschen Kriegsschuld explizit strafbar werden

Fabian Schmid 20. Jänner 2020, 11:00
Spoiler
Wer bestreitet, dass im Konzentrationslager Mauthausen eine Gaskammer existierte, kommt derzeit straffrei davon: Denn das Verbotsgesetz zielt auf jene Geschichtsrevisionisten ab, die die Verbrechen des Nationalsozialismus "gröblich verharmlosen". Das zeigte der Fall eines Anwalts, der in einem Plädoyer vor Gericht bezweifelte, dass in Mauthausen Menschen mit Giftgas ermordet worden sind. Die Staatsanwaltschaft wollte ermitteln, der Weisenrat im Justizministerium entschied jedoch, dass der Anwalt nicht "die nationalsozialistischen Massenmorde und die hiermit verbundene Existenz von Konzentrationslagern und Gaskammern als historische Tatsache bagatellisiert" habe.


Geht es nach den Grünen, soll sich ein derartiger Fall nicht wiederholen. Sie haben sich während der Regierungsverhandlungen dafür eingesetzt, dass auch die sogenannte Teilleugnung des Holocausts vom Verbotsgesetz erfasst wird. Diese wird explizit im türkis-grünen Regierungsprogramm als Beispiel für etwaige Lücken im Verbotsgesetz erwähnt.

Kriegsschuld
Fraglich ist, ob die Gesetzesreform auch auf die "Kriegsschuld-Leugnung" eingeht. Dabei handelt es sich um eine beliebte Strategie, den Nationalsozialismus zu verharmlosen. Und zwar durch eine "oft antisemitisch konnotierte Leugnung der Schuld des NS-Regimes am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges", wie die Historikerin Brigitte Bailer in einem 2018 erschienenen Sammelband zum Thema schreibt. Die Kriegsschuld-Leugnung besteht etwa darin, die Verbrechen des Holocaust zwar anzuerkennen, diese allerdings als eine Art "Verteidigung" auf die Angriffe "des Finanzkapitals" gegen den "eigentlich friedlichen" Nationalsozialismus darzustellen. Damit wird negiert, dass Vernichtungs- und Kriegsabsichten grundlegende Elemente des Nationalsozialismus sind.

Für Robert Eiter vom Mauthausen Komitee Österreich sind eine Leugnung von Kriegsschuld oder Teilen des Holocausts prinzipiell schon jetzt strafbar: "Eine Klarstellung wäre aber zu begrüßen". Er plädiert dafür, dass das Verbotsgesetz künftig auch im Ausland begangene Taten umfassen soll – in Erinnerung ist Eiter etwa der Fall Herbert Schaller: Die Staatsanwaltschaft hatte keine Ermittlungen gegen den Rechtsanwalt eingeleitet hat, weil dieser den Holocaust in Teheran geleugnet hat.

Skepsis gegenüber Geschworenen
Das MKÖ zeigt sich auch skeptisch gegenüber der Geschworenengerichtsbarkeit. "Berufsrichter wären treffsicherer", so Eiter. Auch das soll dem Vernehmen nach bei den türkis-grünen Verhandlungen Thema gewesen sein. Sowohl das Justizministerium als auch der ÖVP-Parlamentsklub verweisen auf eine geplante Evaluierung. Deren Geschichte ist lang: Schon Wolfgang Brandstetter, Vor-Vor-Vorgänger der aktuellen Justizministerin Alma Zadic, wollte 2017 das deutsche Max-Planck-Institut mit dieser Evaluierung beauftragen. Das hatte jedoch "Kapazitätsprobleme", sodass eine Anfrage an das "Netzwerk für legislative Zusammenarbeit zwischen den Justizministerien der Europäischen Union" gestellt wurde. Darauf folgte bis Mai 2018 eine Menge an Antworten, die "alle bisherigen Anfragen an das Netzwerk übertraf", wie aus einer Anfragebeantwortung an den damaligen Justizminister Josef Moser hervorging. Dem Vernehmen nach soll der Input aus den anderen EU-Mitgliedsstaaten aber wenig hilfreich gewesen sein. Deshalb sollen sich nun offenbar interne und externe Experten auf die Suche nach Lücken machen.


Gleichzeitig steht aber noch eine weitere Evaluierung ins Haus: Auch das Abzeichengesetz soll geprüft werden. Es zielt auf Objekte mit nationalsozialistischen Symbolen ab. Diese müssen nicht zwingend zur Verherrlichung des NS-Regimes gezeigt oder hergestellt werden, damit eine Strafbarkeit erreicht ist – eine wichtige Abgrenzung zum Verbotsgesetz. Allerdings ist das Abzeichengesetz in der Praxis relativ zahnlos. Gefordert wird schon lange eine standardisierte Liste an verbotenen Symbolen, an denen sich die Exekutive orientieren kann. Behörden müssen ihre Mitarbeiter besser ausbilden und stärker über die verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten informieren, sagt der Historiker Mathias Lichtenwagner. Oft käme das Verbotsgesetz zum Einsatz, obwohl andere Gesetze treffsicherer wären. Außerdem brauche es eine bessere Kommunikation zwischen den Behörden, so Lichtenwagner: Entscheidet sich eine Staatsanwaltschaft beispielsweise, wegen eines gezeigten Hakenkreuzes doch nicht anzuklagen, kann die Verwaltung weiterhin strafen – wenn sie informiert wird.

Eiter fordert, dass die Höchststrafe im Abzeichengesetz dem Symbolegesetz angeglichen wird: Es sei unverständlich, dass man beim Zeigen der IS-Flagge bis zu 10.000 Euro zahlen müsse, bei Zurschaustellung eines Hakenkreuzes hingegen nur 4.000 Euro. (Fabian Schmid, 17.1.2020)

Schon gehört?
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https://www.derstandard.at/story/2000113430959/wie-die-regierung-verhindern-kann-dass-nazis-das-verbotsgesetz-umgehen
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6789 am: 20. Januar 2020, 19:46:39 »
Eine Veranstaltung mit Brandner wurde als Geburtstagsfeier angemeldet und dann aber vom Wirt relativ schnell beendet.

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6790 am: 21. Januar 2020, 05:18:57 »
Da dürfte es sich um den herausragenden Erfolg aus den Reihen unserer Kundschaft handeln.

Immerhin wohl 21 Vorstrafen (vor allem wegen Fahren ohne Führerschein), jetzt ist das Ziel endlich erreicht: Eine warme Unterkunft für eine befristete Zeit.  ;)


Vielleicht hat ja jemand Zugriff auf den Artikel.

https://www.freiepresse.de/rentner-muss-wegen-hitlergru-ins-gef-ngnis-artikel10709990

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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6791 am: 21. Januar 2020, 06:45:46 »
Vielleicht hat ja jemand Zugriff auf den Artikel.
https://www.freiepresse.de/rentner-muss-wegen-hitlergru-ins-gef-ngnis-artikel10709990

Spoiler
Rentner muss wegen Hitlergruß ins Gefängnis

Erschienen am 21.01.2020   
Für Sie berichtet
Michael Stellner      
      
Nach turbulentem Prozess vergangene Woche zeigte Angeklagter diesmal Reue
Zwickau. Der Hitlergruß ist offenbar recht neu im Repertoire des 56-jährigen Rentners. Zumindest ist er bei seinen 21 vorhergehenden Verurteilungen noch nie wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen belangt worden, sondern meist wegen alkoholisierten Fahrens ohne Führerschein. Das hat sich nun geändert. Eine Woche nachdem der Zwickauer im Amtsgericht herumgepöbelt, sich als "Adolf Hitler" ausgegeben und dafür eine Woche Ordnungshaft abgefasst hatte, nahm er den Schuldspruch bei der Verhandlung am Montag gefasst hin. Aufgrund seiner langen Vorstrafenliste verurteilte ihn der Richter zu drei Monaten Haft ohne Bewährung und folgte damit der Forderung des Staatsanwalts.

Der 56-Jährige hatte im Januar 2019 beim Betreten und Verlassen des Bürgerservices der Stadtverwaltung mehrfach den rechten Arm erhoben und "Sieg" sowie "Sieg Heil" gerufen. Zwischendurch verpasste er noch dem Passbildautomaten einen Schlag mit der Hand. Seine Staatsangehörigkeit hatte er mit "Deutsches Reich" angegeben.

Am Montag erschien der Mann auf Krücken und in Fußfesseln vor dem Amtsrichter. Staatsanwalt Jörg Rzehak erwähnte dann lobend, dass der Angeklagte diesmal nicht so aggressiv auftrat wie eine Woche zuvor. "Da sind Sie wie ein Gestapo-Mann mit grauem Mantel hereingekommen", setzte Rzehak an, wurde aber vom 56-Jährigen korrigiert: "Braun. Es war ein brauner Mantel." Er achte schließlich auf seine Kleidung. Am Montag trug er ein Jogging-Outfit.

Während der Verhandlung schloss der Angeklagte mehrfach Augen und murmelte vor sich hin. Dass er "Heil" und "Sieg Heil" im Bürgerservice gerufen habe, stimme schon, sagte er, nur beim ausgestreckten Arm will er möglicherweise den römischen oder den olympischen Gruß gezeigt haben. Er habe nur dagegen protestieren wollen, dass er genötigt werde, sich einen Ausweis ausstellen lassen zu müssen. Reichsbürger sei er im übrigen nicht.

Pflichtverteidiger Nils Hulinsky, der eigenen Angaben zufolge vom Angeklagten zuvor wüst beleidigt worden war, bezeichnete die Gedankenwelt des Mannes als "nicht zu Ende gedachte Auffassungen, die von gehöriger Portion Nichtwissen geprägt sind". Über den Auftritt im Bürgerservice urteilte Hulinsky: "Es war nicht sein Tag."

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D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6792 am: 21. Januar 2020, 10:14:46 »
Die AfD wirkt und wirkt und wirkt...zumindest für "das Volk", wenn es denn dann vor Gericht steht. Auch sonst zeigt sich: NeoNazi zu sein ist wieder "in" geworden, man traut sich viel mehr "echt deutsche Traditionen" zu pflegen und die "Vogelschißzeit" wiederzubeleben.

Der kann jetzt ja seine Opferrolle dann bei "Rentner gegen Altersarmut" von der AfD ausleben.
Spoiler
Prozess Rentner wegen Volksverhetzung im Internet vor Gericht
20. Januar 2020, 15:28 Uhr•Asperg
Von Bernd Winckler

 Ein 76-Jähriger will vom Volksverhetzungs-Vorwurf freigesprochen werden. Aber auch in der zweiten Instanz vor dem Stuttgarter Landgericht hatte der Mann jetzt das Nachsehen, nachdem die Richter seine Berufung gegen ein Urteil des Ludwigsburger Amtsgerichts wegen Volksverhetzung verworfen hatten. Damit steht fest, dass der 76-jährige Mann im Mai 2017 auf seinem „Google plus Account“ in einem öffentlichen Kommentar – versehen mit seinem Foto – zum Hass gegen muslimische Flüchtlinge aufrief.

Der eigentlich aus Österreich stammende Rentner, jedoch seit 1964 mit Asperger Wohnsitz, hatte jetzt in der Berufungsverhandlung vor der 35. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts beteuert, dass er nicht der Mann war, der am 17. Mai 2017 in der öffentlichen Chat-Gruppe des sozialen Netzwerks des Google-Konzerns einen Hass-Kommentar gegen Muslim schrieb. Obwohl der Eintrag nur 21 Minuten im sozialen Netz stand, bevor er gelöscht wurde, hatten ihn tausende Menschen gelesen. Die Strafanzeige kam dann aus Österreich und erreichte die Polizei in Ludwigsburg.
Tat 2017 zugegeben

Diese wies den Fall weiter an die Polizeibehörde nach Böblingen, Abteilung Staatsschutz. Der Mann wurde vorgeladen. In seiner Vernehmung im August 2017 hatte er gegenüber dem Vernehmungsbeamten zugegeben, dass er der Urheber des Hass-Beitrags war, aber den Text nach 21 Minuten gelöscht habe.

Im ersten Prozess vor dem Ludwigsburger Amtsgericht wurde festgestellt, dass er der Urheber des Textes war und damit eine feindselige Haltung gegenüber muslimischen Flüchtlingen an den Tag gelegt habe. Die richterliche Quittung: 3500 Euro Geldstrafe wegen Volksverhetzung. Seine Unschuldsbeteuerungen, wonach er nicht der Urheber des Kommentars gewesen sei, wurden als Schutzbehauptung zurückgewiesen.

So argumentierte der 76-Jährige auch jetzt in seinem Berufungsprozess vor dem Stuttgarter Landgericht und forderte Freispruch. Dass er in der polizeilichen Vernehmung den Vorwurf der Volksverhetzung zugegeben hatte, stimme zwar, aber er habe dies nur deshalb gemacht, weil ihm sein damaliger Anwalt dazu geraten hätte.
Keine Entlastung durch Anwalt

Die Richter fackeln nicht lange, sie zitieren den früheren Verteidiger in den Zeugenstand. Doch der darf nach Vorgabe des Angeklagten nichts sagen. Der 76-Jährige entbindet ihn nicht von der Schweigepflicht.

Schon allein dies, so die Vorsitzende Richterin im neuen Urteil, sei ein deutlicher Hinweis darauf, dass das frühere Geständnis nicht vom Anwalt empfohlen worden war. Da der Angeklagte ihn sonst hätte aussagen lassen, was sogar entlastend für ihn gewesen wäre.

Auch die Vorsitzende Richterin und ihre Schöffen machten in dem Urteil klar, dass die Bekundungen des Angeklagten nicht glaubhaft sind. Es lag kein falsches, sondern ein richtiges Geständnis bei der Polizei vor. „Sie und kein anderer haben das geschrieben“, sagte die Richterin, die das Ludwigsburger Urteil mit der Geldstrafe von 3500 Euro bestätigte. Dagegen jedoch will der 76-Jährige Revision einlegen.
[close]
https://www.swp.de/suedwesten/staedte/ludwigsburg/prozess-rentner-wegen-volksverhetzung-im-internet-vor-gericht-42773252.html

___________________

In Berlin ist auch immer was los, bettelnde "Herrenmenschen" die dann gerne Traditionen pflegen oder Nachbarn die "nette" Zettel verteilen.

Spoiler
Berlin. Zwei stark betrunkene Männer sind in Berlin durch rechtsradikale und neonazistische Äußerungen aufgefallen. Am Sonntagnachmittag rief eine Frau in Friedrichshain wegen Lärm aus der Nachbarschaft die Polizei. Die Polizei forderte einen 36-jährigen Nachbarn zur Ruhe auf, wie sie am Montag mitteilte. Der Mann soll später einen Zettel mit volksverhetzenden Inhalt an die Tür der Frau geklebt haben. Polizisten durchsuchten daraufhin seine Wohnung und beschlagnahmten Beweise. Der Verdächtige hatte 1,6 Promille Alkohol im Blut.

Am Abend nahm die Polizei einen 31-jährigen Mann am U-Bahnhof Frankfurter Allee in Lichtenberg fest. Der Mann soll beim Betteln rechtsextreme Äußerungen von sich gegeben haben. Als alarmierte Beamten kamen, soll er den Hitlergruß gezeigt und "Heil Hitler" gerufen haben. Bei ihm wurden 2,2 Promille Alkohol festgestellt.
( dpa )
[close]
https://www.morgenpost.de/berlin/article228191429/Polizeieinsaetze-wegen-Volksverhetzung-Mann-zeigt-Hitlergruss.html

Da ist man auch gerne als echter "Messermann" unterwegs
Spoiler
Beleidigt und bedroht

Friedrichshain. Verdacht der Volksverhetzung, Bedrohung mit Waffen und Sachbeschädigung – wegen dieser Delikte ermittelt der Staatsschutz gegen einen 49 Jahre alten Mann. Er soll am 18. Januar zunächst an der Kreuzung Jessner- und Oderstraße einen Fußgänger rassistisch beleidigt und ihm Naziparolen hinterhergerufen haben. Als ihn ein Passant aufforderte, das zu unterlassen, habe ihn der Tatverdächtige mit einem Messer bedroht. Bevor der mutmaßliche Pöbler in einen nahegelegen Supermarkt ging, soll er mit seinem Messer noch in das Hinterrad eines abgestellten Fahrrads gestochen haben. In dem Laden nahmen ihn alarmierte Polizisten fest. Was nicht ganz einfach war, denn einige Kunden solidarisierten sich mit dem 49-Jährigen und mussten abgedrängt werden. Eine Alkoholmessung ergab einen Wert von rund 0,8 Promille. Weil der Mann gegenüber den Polizisten angab, er sei verwirrt, brachten ihn die Beamten zunächst in eine Fachklinik. Dort lehnte eine Psychiaterin nach einem Gespräch die stationäre Aufnahme ab. Der Verdächtige kam deshalb zunächst auf freien Fuß. tf
[close]

____________________________

@dieda

Vielen Dank!

Das war/ist als Mario aus Zwickau, den ich persönlich ja in den Kreisen von "Zukunft Zwickau"/Cara ben nemsi tv verorte. Also die "Reichsbürger"-Mischpoke die sich damals um Poggenburg und Co. etabliert hatte und die die AfD ja mit Stolz als "neue Mitglieder" präsentiert hat. Da wurde dann ja eine eigene (Stalker)Partei draus.

Der erste Bericht ist hier

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg268576#msg268576
und hier
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg268657#msg268657
zu finden.
« Letzte Änderung: 21. Januar 2020, 10:20:33 von Gutemine »
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6793 am: 21. Januar 2020, 12:19:28 »
Die Kuscheljustiz:


Zitat
Ein Jahr auf Bewährung nach fahrlässigen Tötung

ERST ÜBERFÄHRT DER TÄTER IN COTTBUS EINE ÄGYPTERIN, DANN BELEIDIGT ER DIE IM STERBEN LIEGENDE FRAU RASSISTISCH

Im April 2017 stirbt eine junge Ägypterin, nachdem sie von einem Auto in Cottbus angefahren wurde. Kilian S. und sein Beifahrer sollen die Schwerverletzte am Unfallort rassistisch beleidigt haben. Der Fahrer wurde nun vom Amtsgereicht Cottbus wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Der 22-jährige Sachse ist zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.
https://www.belltower.news/ein-jahr-auf-bewaehrung-nach-fahrlaessigen-toetung-erst-ueberfaehrt-der-taeter-in-cottbus-eine-aegypterin-dann-beleidigt-er-die-im-sterben-liegende-frau-rassistisch-94919/
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6794 am: 21. Januar 2020, 12:28:42 »
Kuscheljustiz? Seufz... Der Strafrahmen geht bis höchstens 5 Jahre - wie bei Diebstahl. Ein Jahr mit Bewährung ist da schon viel, wenn der Fahrer nicht besoffen war - und bei Anwendung von Jugendrecht schon geradezu gewagt.

Da ist angesichts der Umstände (rassistische Äußerungen aus dem Umfeld des Fahrers, auch wenn sie ihm selbst nicht nachzuweisen waren) nichts zu beschönigen, aber so ist nun mal das Gesetz.

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!