Wenn alle Ausreden nicht klappen, gibt es erst mal eine höhere Strafe. Aber, der Anwalt, der sich in diesen Kreisen wohl einen Namen machen möchte, wird das weiterziehen, bis ganz oben.
Per Strafbefehl war er bereits zu 40 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt worden. Nun legte er vor dem Amtsgericht Aichach Widerspruch ein; das Strafmaß wurde daraufhin erhöht.
In dem Zeitungsartikel ging es um einen zwei Meter hohen Zaun, der um das Meringer Flüchtlingsheim gebaut werden soll. Der 36-Jährige forderte in seinem Kommentar: "Eine 5 m hohe Mauer und Stacheldraht. Zusätzlich von innen ein Hochspannungs-Zaun! Direkt aus der Hochspannungsleitung. Und nicht anders!". Am Verhandlungstag äußerte er sich nicht mehr, verweigerte auch persönliche Angaben und die Antwort auf alle weiteren Fragen.
Verteidiger Felix Dimpfl sah den Kommentar von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Auch sei unklar, worauf sich die Äußerung beziehe, befand Dimpfl. Der Kommentar sei eventuell "aus dem Zusammenhang gerissen". So könne der Inhalt auch auf einen anderen, bereits gelöschten Kommentar Bezug nehmen.
"Geht es darum Leute davon abzuhalten rein- oder rauszukommen?", fragte Dimpfl einen Zeugen beim Augenschein des Kommentars. "Wie weltfremd kann man sein, um eine solche Frage zu stellen?", wollte dieser im Gegenzug von dem Rechtsanwalt wissen. Sein Haus im Ausland "hat auch einen Starkstromzaun", erwiderte Dimpfl daraufhin.
Weiterhin führte Dimpfl die Möglichkeit an, dass es sich bei dem Kommentar um Satire handle. Dies schloss Richter Hell allerdings ebenfalls aus. "Für Satire bleibt überhaupt kein Raum", urteilte er.
Der Angeklagte selbst bestritt außerdem, den Kommentar selbst geschrieben zu haben. Die Polizei hatte allerdings die Namensgleichheit des Angeklagten und des Facebook-Profils ermittelt. Auch das Profilfoto stimmte mit dem 36-Jährigen überein. Er sei im Umfeld des Flüchtlingsheims der einzige, der in Frage komme. Verteidiger Dimpfl kritisierte jedoch, dass die Suche nach Namensgleichheit nicht bundesweit erfolgt war. Ob das Meringer Flüchtlingsheim jedoch von deutschlandweitem Interesse sei, bezweifelte der Richter.
Verteidiger Dimpfl nannte das Verfahren in seinem Plädoyer "skandalös". Was die Forderung von 80 Tagessätzen à 40 Euro der Staatsanwältin anging, zeigte er sich unbeeindruckt: "Vielleicht können wir es in nächster Instanz erneut verdoppeln und in der Revision schauen wir mal, was rauskommt."
Spoiler
Aichach
Volksverhetzung auf Facebook
Aichach - "Das hat mit Menschenwürde nichts mehr zu tun", beschrieb Richter Walter Hell die Aussage eines 36-Jährigen aus Mering. Der Angeklagte hatte im Juli vergangenen Jahres einen Zeitungsartikel über das Meringer Flüchtlingsheim auf Facebook online kommentiert. Per Strafbefehl war er bereits zu 40 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt worden. Nun legte er vor dem Amtsgericht Aichach Widerspruch ein; das Strafmaß wurde daraufhin erhöht.
In dem Zeitungsartikel ging es um einen zwei Meter hohen Zaun, der um das Meringer Flüchtlingsheim gebaut werden soll. Der 36-Jährige forderte in seinem Kommentar: "Eine 5 m hohe Mauer und Stacheldraht. Zusätzlich von innen ein Hochspannungs-Zaun! Direkt aus der Hochspannungsleitung. Und nicht anders!". Am Verhandlungstag äußerte er sich nicht mehr, verweigerte auch persönliche Angaben und die Antwort auf alle weiteren Fragen.
Verteidiger Felix Dimpfl sah den Kommentar von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das bezweifelte Staatsanwältin Hannah Witzigmann allerdings in ihrem Plädoyer. Richter Hell stimmte ihr zu: "Meinungsfreiheit endet dort, wo sie rechtmäßig begrenzt wird".
Auch sei unklar, worauf sich die Äußerung beziehe, befand Dimpfl. Der Kommentar sei eventuell "aus dem Zusammenhang gerissen". So könne der Inhalt auch auf einen anderen, bereits gelöschten Kommentar Bezug nehmen. Das eingesehene Material könne dies nicht eindeutig klären. Dazu komme, dass die Aussage laut Verteidigung nicht negativ gemeint sein müsse. "Geht es darum Leute davon abzuhalten rein- oder rauszukommen?", fragte Dimpfl einen Zeugen beim Augenschein des Kommentars. "Wie weltfremd kann man sein, um eine solche Frage zu stellen?", wollte dieser im Gegenzug von dem Rechtsanwalt wissen. Sein Haus im Ausland "hat auch einen Starkstromzaun", erwiderte Dimpfl daraufhin. Für Richter Hell waren sowohl der Bezug als auch der Interpretationsspielraum des Kommentars völlig klar: Er sei verächtlich gegenüber Flüchtlingen und stachle zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen an. Weiterhin führte Dimpfl die Möglichkeit an, dass es sich bei dem Kommentar um Satire handle. Dies schloss Richter Hell allerdings ebenfalls aus. "Für Satire bleibt überhaupt kein Raum", urteilte er.
Der Angeklagte selbst bestritt außerdem, den Kommentar selbst geschrieben zu haben. Die Polizei hatte allerdings die Namensgleichheit des Angeklagten und des Facebook-Profils ermittelt. Auch das Profilfoto stimmte mit dem 36-Jährigen überein. Er sei im Umfeld des Flüchtlingsheims der einzige, der in Frage komme. Verteidiger Dimpfl kritisierte jedoch, dass die Suche nach Namensgleichheit nicht bundesweit erfolgt war. Ob das Meringer Flüchtlingsheim jedoch von deutschlandweitem Interesse sei, bezweifelte der Richter.
Verteidiger Dimpfl nannte das Verfahren in seinem Plädoyer "skandalös". Was die Forderung von 80 Tagessätzen à 40 Euro der Staatsanwältin anging, zeigte er sich unbeeindruckt: "Vielleicht können wir es in nächster Instanz erneut verdoppeln und in der Revision schauen wir mal, was rauskommt."
Trotz aller vorgebrachten Argumente befand Richter Hell den Angeklagten für schuldig. Der 36-Jährige wurde deswegen zu 60 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Die Summe war geringer als die Forderung der Staatsanwältin Witzigmann, lag aber höher als im Strafbefehl. Das liege daran, dass der Strafbefehl immer zugunsten des Angeklagten von Einsicht und Geständnis ausgehe. Im Gerichtssaal sei dies nicht mehr der Fall gewesen, befand Hell. "Meinungsfreiheit endet dort, wo sie rechtmäßig begrenzt wird"
Von Mathilde Mahrenholtz
https://www.aichacher-zeitung.de/vorort/aichach/art18,156415_____________________
Gehört wohl in die Katergorie von "Weidels Messermännern und anderen Taugenichtsen". Muss man aber wohl verstehen, wenn so ein "Herrenmensch" ausrastet wenn "Flüchtlinge" einer Ausbildung nachgehen und ihm wahrscheinlich den Job wegnehmen, oder?
Spoiler
Mutmaßlicher Täter gefunden:Rechtsradikaler greift Auszubildenden an
Mehr als 45 Gewalttaten mit mutmaßlich rechts motiviertem Hintergrund aus dem vergangenen Jahr hat die Münchner Polizei berichtet. Der jüngste Fall ist erst jetzt bekannt geworden - nachdem es den Ermittlern vom Staatsschutzkommissariat 44 gelungen ist, den Tatverdächtigen mit Hilfe einer Zeugin ausfindig zu machen. Es handelt sich um einen rechtsradikalen Gilchinger, der wegen Körperverletzungen und Beleidigungen schon einschlägig polizeibekannt ist. Am 6. Dezember war der Mann in Schäftlarn aus seinem Auto gesprungen und hatte einen 17 Jahre alten Auszubildenden attackiert, der an ihm vorbeigeradelt war. Der 33 Jahre alte Handwerker beschimpfte den aus Afghanistan stammenden Jugendlichen rassistisch und spuckte ihn an. Dann schlug er dem 17-Jährigen ins Gesicht, stieg wieder in sein Auto und fuhr davon. Eine Zeugin hatte den Vorfall jedoch bemerkt und das davonfahrende Auto fotografiert. So konnte die Polizei den rechten Schläger ausfindig machen. Er wurde wegen Körperverletzung und Beleidigung angezeigt und muss sich möglicherweise auch wegen Volksverhetzung verantworten.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/mutmasslicher-taeter-gefunden-rechtsradikaler-greift-auszubildenden-an-1.4748931_______________________
Die AfD "wirkt" eben. Ich frage mich allerdings, warum man diese Anzeigen überhaupt prüfen muss. Ein Blick in die sozialen Medien und der Staatsanwalt könnte feststellen, dass es sich hier um vorgefertigte und in der AfD-GEZ-Reichsbürgerfilterblase eifrig geteilte Musterschreiben handelt, teilweise sogar mit Listen wer den schon abgeschickt hat.
Spoiler
Kölnische Rundschau Kultur & Medien Hunderte Strafanzeigen gegen WDR: Staatsanwaltschaft ermittelt
Hunderte Strafanzeigen gegen WDR Staatsanwaltschaft ermittelt
Von
Daniel Taab
08.01.20, 16:16 Uhr
Köln -
Die Aufregung um das umstrittene Lied des WDR hält an: Bei Polizei und Staatsanwaltschaft sind mittlerweile rund 200 Strafanzeigen gegen verschiedene Personen in dem Zusammenhang eingegangen.
Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn der Rundschau. „Bei uns gehen weiter zehn Anzeigen am Tag ein“, sagte er am Mittwoch.
Mögliches Rundfunkinhaltsdelikt
Die Schriftstücke kommen per Fax oder per Mail an – bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft im Gebäude an der Luxemburger Straße im Kölner Stadtteil Sülz an.
Weil es sich um ein mögliches Rundfunkinhaltsdelikt handele, befasst sich die Abteilung um Oberstaatsanwalt Willuhn mit dem Fall. Hauptsächlich setzt sich die Abteilung mit Fußballkriminalität oder politisch motivierte Straftaten auseinander.
Noch nicht abzusehen, ob es zu Anklagen oder zu einer Gerichtsverhandlung kommt
Bei den Anzeigen geht es nach weiteren Angaben der Behörde um Beleidigung, Verletzung der Fürsorgepflicht oder etwa Volksverhetzung.
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Panne beim ORF „Na, na du Küken?“ - Falsche Untertitel bei Vereidigung der Regierung
Die Vorwürfe richten die Anzeigenverfasser beispielsweise direkt gegen WDR-Intendant Tom Buhrow, den Chorleiter, Redakteure oder Verfasser von Tweets. „Wir prüfen in jedem Einzelfall den Anfangsverdacht und werden dann entscheiden“, betonte Willuhn. Ob es zu Anklagen oder zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird, sei noch nicht abzusehen.
In dem Lied hatte ein Kinderchor auf die Melodie von „Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad“ unter anderem „Meine Oma ist ne alte Umweltsau“ gesungen. Dies hatte eine Empörungswelle hervorgerufen.
https://www.rundschau-online.de/kultur/hunderte-strafanzeigen-gegen-wdr-staatsanwaltschaft-ermittelt--33712530