Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264701 mal)

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Offline Neubuerger

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6720 am: 8. Januar 2020, 11:39:24 »
Gratulation, jetzt haben wir es das dritte Mal.  :o

Ups. :whistle:
Aber du weisst doch, aller guten Dinge sind drei.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Anmaron

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6721 am: 8. Januar 2020, 12:14:23 »
So. Wenn es aber keine Verhandlung gegeben hat, da die Berufung verworfen wurde, ist es dann nicht ein Beschluss und kein Urteil?
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6722 am: 8. Januar 2020, 13:40:00 »
Für den durchschnittlichen Bürger und den nicht weniger durchschnittlichen Journalisten ist dies restlos ohne Bedeutung.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6723 am: 8. Januar 2020, 14:36:29 »
Stimmt. Aber @Anmaron: Urteil.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline nomenklatur

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6724 am: 8. Januar 2020, 17:48:29 »
Aber du weisst doch, aller guten Dinge sind drei.

Adrian, Peter und Rüdiger, die 3 von der Dummstelle. Genau.
Gondor hat keinen Föhnig.
Gondor braucht keinen Föhnig!
 
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6725 am: 8. Januar 2020, 19:35:06 »
Ich bin jetzt ganz ruhig, gaaaaanz ruhig! Nochmal: gaaaaaaaaaanz ruhig!

Nein, und ich ärgere mich auch gar nicht über die sächsische Justiz, never! Alles so schön Bestens hier.

Insolvenz, Steuerverschwendung und Subventionsbetrug, das sind doch allenfalls Kavaliersdelikte, dass das unser Steuergeld ist, ach geschenkt, wenn man im Gegenzug und in besseren Zeiten als Beschuldigte ganz andere Lebensleistungen vollbracht hat: z.B. das Wort "völkisch" wieder salonfähig gemacht und den ganzen schon fast verschlafenen Rechtsaußenmob eingesammelt und wieder aktiviert zu haben.  :salut:

Leipzig heute mal anders:
https://www.saechsische.de/plus/urteil-afd-prozess-petry-freispruch-steuerhinterziehung-5158683.html

Zitat
Sachsen

08.01.2020 17:23 Uhr
Subventionsbetrug: Leipziger Richter sprechen Petry frei

Der Ex-AfD-Chefin Frauke Petry wurde Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug vorgeworfen. Vor Gericht erzielte sie nun einen Erfolg.
Karsten Brunzel (l-r), Rechtsanwalt, Frauke Petry, frühere AfD-Politikerin, und ihr Ehemann Marcus Prezell sitzen in einem Saal des Amtsgerichtes. Mit dabei - ihr Baby.© dpa-Zentralbild
Spoiler
3 Min. Lesedauer

Von Sven Heitkamp, Leipzig

Die frühere AfD-Chefin Frauke Petry ist von den Vorwürfen der Untreue, der Steuerhinterziehung und des Subventionsbetruges vom Leipziger Amtsgericht freigesprochen worden. Richter Christian Brudnicki sagte in einer kurzen Urteilsbegründung, es blieben Zweifel an den Anschuldigungen des Hauptbelastungszeugen. Allerdings könnte der Rechtsstreit in eine weitere Runde gehen: Eine Berufung der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht gilt als wahrscheinlich. Sie hatte eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro gefordert.

Die Ermittler werfen Petry vor, sie habe 2014/2015 Fördermittel für eine Beratung für ihr in Schieflage geratenes Unternehmen „PURinvent System“ in Höhe von 9520 Euro abgerechnet – obwohl diese Beratung so gar nicht stattgefunden habe. Vielmehr habe die Diplom-Chemikerin die Beratungsleistungen für ein persönliches Insolvenzverfahren genutzt. Die staatliche Förderung habe sich auf 6.000 Euro belaufen. Außerdem habe sie zu Unrecht etwa 1.500 Euro Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend gemacht. Doch eine so genannte „Turnaround-Beratung“ für die Firma habe nie stattgefunden. Das Amtsgericht hatte anfangs einen Strafbefehl über 38.000 Euro erlassen. Dagegen hatte Petry aber Widerspruch eingelegt, so dass es zum Prozess kam.

Den Stein hatte der Berater ins Rollen gebracht und sich bei der Staatsanwaltschaft selbst angezeigt. Damit hatte er sich bezichtigt, an dem Betrug mitgewirkt zu haben. Hintergrund war allerdings ein zivilrechtlicher Streit zwischen dem Tippgeber und Petry, die um die Honorare gestritten hatten. Daher war der Vorgang „kritisch zu würdigen“, hieß es bei Gericht. Es gebe „Zweifel an der Grundkonstellation“, so Richter Brudnicki.

Vor dem Amtsgericht wurde die 44-Jährige von ihrem heutigen Ehemann, dem ehemaligen AfD-Spitzenpolitiker Marcus Pretzell begleitet. Er sagte nach dem Richterspruch der SZ, mit dem Urteil werde eine Hexenjagd beendet. Normalerweise werde man wegen solcher unberechtigter Vorwürfe gar nicht erst angeklagt. Petrys Dresdner Anwalt Carsten Brunzel hatte einen Freispruch beantragt. „Die Turnaround-Beratung wurde sehr wohl von Frau Petry wahrgenommen“, betonte Bunzel.

Petry ist seit 2017 noch direkt gewählte Bundestagsabgeordnete, mittlerweile als Fraktionslose. Nach ihrem Austritt aus der AfD gründete sie die Partei „Die Blauen“. Nach deren verheerenden Wahlschlappen bei den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen zog sie sich aus der aktiven Politik zurück. „Es ist konsequent, wenn auch schmerzlich, unser Projekt an dieser Stelle zu beenden“, teilte sie mit. Voriges Jahr wurde sie in Dresden zu 6.000 Euro Strafe verurteilt, weil sie fahrlässig falsche Angaben über Darlehen zur Wahlkampffinanzierung der AfD gemacht hatte.

[close]
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6726 am: 9. Januar 2020, 06:06:50 »
Wenn alle Ausreden nicht klappen, gibt es erst mal eine höhere Strafe. Aber, der Anwalt, der sich in diesen Kreisen wohl einen Namen machen möchte, wird das weiterziehen, bis ganz oben.

Zitat
Per Strafbefehl war er bereits zu 40 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt worden. Nun legte er vor dem Amtsgericht Aichach Widerspruch ein; das Strafmaß wurde daraufhin erhöht.


In dem Zeitungsartikel ging es um einen zwei Meter hohen Zaun, der um das Meringer Flüchtlingsheim gebaut werden soll. Der 36-Jährige forderte in seinem Kommentar: "Eine 5 m hohe Mauer und Stacheldraht. Zusätzlich von innen ein Hochspannungs-Zaun! Direkt aus der Hochspannungsleitung. Und nicht anders!". Am Verhandlungstag äußerte er sich nicht mehr, verweigerte auch persönliche Angaben und die Antwort auf alle weiteren Fragen.
Verteidiger Felix Dimpfl sah den Kommentar von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Zitat
Auch sei unklar, worauf sich die Äußerung beziehe, befand Dimpfl. Der Kommentar sei eventuell "aus dem Zusammenhang gerissen". So könne der Inhalt auch auf einen anderen, bereits gelöschten Kommentar Bezug nehmen.

Zitat
"Geht es darum Leute davon abzuhalten rein- oder rauszukommen?", fragte Dimpfl einen Zeugen beim Augenschein des Kommentars. "Wie weltfremd kann man sein, um eine solche Frage zu stellen?", wollte dieser im Gegenzug von dem Rechtsanwalt wissen. Sein Haus im Ausland "hat auch einen Starkstromzaun", erwiderte Dimpfl daraufhin.
Zitat
Weiterhin führte Dimpfl die Möglichkeit an, dass es sich bei dem Kommentar um Satire handle. Dies schloss Richter Hell allerdings ebenfalls aus. "Für Satire bleibt überhaupt kein Raum", urteilte er.
Der Angeklagte selbst bestritt außerdem, den Kommentar selbst geschrieben zu haben. Die Polizei hatte allerdings die Namensgleichheit des Angeklagten und des Facebook-Profils ermittelt. Auch das Profilfoto stimmte mit dem 36-Jährigen überein. Er sei im Umfeld des Flüchtlingsheims der einzige, der in Frage komme. Verteidiger Dimpfl kritisierte jedoch, dass die Suche nach Namensgleichheit nicht bundesweit erfolgt war. Ob das Meringer Flüchtlingsheim jedoch von deutschlandweitem Interesse sei, bezweifelte der Richter.
Verteidiger Dimpfl nannte das Verfahren in seinem Plädoyer "skandalös". Was die Forderung von 80 Tagessätzen à 40 Euro der Staatsanwältin anging, zeigte er sich unbeeindruckt: "Vielleicht können wir es in nächster Instanz erneut verdoppeln und in der Revision schauen wir mal, was rauskommt."

Spoiler
Aichach   
Volksverhetzung auf Facebook

Aichach - "Das hat mit Menschenwürde nichts mehr zu tun", beschrieb Richter Walter Hell die Aussage eines 36-Jährigen aus Mering. Der Angeklagte hatte im Juli vergangenen Jahres einen Zeitungsartikel über das Meringer Flüchtlingsheim auf Facebook online kommentiert. Per Strafbefehl war er bereits zu 40 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt worden. Nun legte er vor dem Amtsgericht Aichach Widerspruch ein; das Strafmaß wurde daraufhin erhöht.


In dem Zeitungsartikel ging es um einen zwei Meter hohen Zaun, der um das Meringer Flüchtlingsheim gebaut werden soll. Der 36-Jährige forderte in seinem Kommentar: "Eine 5 m hohe Mauer und Stacheldraht. Zusätzlich von innen ein Hochspannungs-Zaun! Direkt aus der Hochspannungsleitung. Und nicht anders!". Am Verhandlungstag äußerte er sich nicht mehr, verweigerte auch persönliche Angaben und die Antwort auf alle weiteren Fragen.
Verteidiger Felix Dimpfl sah den Kommentar von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das bezweifelte Staatsanwältin Hannah Witzigmann allerdings in ihrem Plädoyer. Richter Hell stimmte ihr zu: "Meinungsfreiheit endet dort, wo sie rechtmäßig begrenzt wird".
Auch sei unklar, worauf sich die Äußerung beziehe, befand Dimpfl. Der Kommentar sei eventuell "aus dem Zusammenhang gerissen". So könne der Inhalt auch auf einen anderen, bereits gelöschten Kommentar Bezug nehmen. Das eingesehene Material könne dies nicht eindeutig klären. Dazu komme, dass die Aussage laut Verteidigung nicht negativ gemeint sein müsse. "Geht es darum Leute davon abzuhalten rein- oder rauszukommen?", fragte Dimpfl einen Zeugen beim Augenschein des Kommentars. "Wie weltfremd kann man sein, um eine solche Frage zu stellen?", wollte dieser im Gegenzug von dem Rechtsanwalt wissen. Sein Haus im Ausland "hat auch einen Starkstromzaun", erwiderte Dimpfl daraufhin. Für Richter Hell waren sowohl der Bezug als auch der Interpretationsspielraum des Kommentars völlig klar: Er sei verächtlich gegenüber Flüchtlingen und stachle zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen an. Weiterhin führte Dimpfl die Möglichkeit an, dass es sich bei dem Kommentar um Satire handle. Dies schloss Richter Hell allerdings ebenfalls aus. "Für Satire bleibt überhaupt kein Raum", urteilte er.
Der Angeklagte selbst bestritt außerdem, den Kommentar selbst geschrieben zu haben. Die Polizei hatte allerdings die Namensgleichheit des Angeklagten und des Facebook-Profils ermittelt. Auch das Profilfoto stimmte mit dem 36-Jährigen überein. Er sei im Umfeld des Flüchtlingsheims der einzige, der in Frage komme. Verteidiger Dimpfl kritisierte jedoch, dass die Suche nach Namensgleichheit nicht bundesweit erfolgt war. Ob das Meringer Flüchtlingsheim jedoch von deutschlandweitem Interesse sei, bezweifelte der Richter.
Verteidiger Dimpfl nannte das Verfahren in seinem Plädoyer "skandalös". Was die Forderung von 80 Tagessätzen à 40 Euro der Staatsanwältin anging, zeigte er sich unbeeindruckt: "Vielleicht können wir es in nächster Instanz erneut verdoppeln und in der Revision schauen wir mal, was rauskommt."
Trotz aller vorgebrachten Argumente befand Richter Hell den Angeklagten für schuldig. Der 36-Jährige wurde deswegen zu 60 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Die Summe war geringer als die Forderung der Staatsanwältin Witzigmann, lag aber höher als im Strafbefehl. Das liege daran, dass der Strafbefehl immer zugunsten des Angeklagten von Einsicht und Geständnis ausgehe. Im Gerichtssaal sei dies nicht mehr der Fall gewesen, befand Hell. "Meinungsfreiheit endet dort, wo sie rechtmäßig begrenzt wird"

Von Mathilde Mahrenholtz
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https://www.aichacher-zeitung.de/vorort/aichach/art18,156415
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Gehört wohl in die Katergorie von "Weidels Messermännern und anderen Taugenichtsen". Muss man aber wohl verstehen, wenn so ein "Herrenmensch" ausrastet wenn "Flüchtlinge" einer Ausbildung nachgehen und ihm wahrscheinlich den Job wegnehmen, oder?

Spoiler
Mutmaßlicher Täter gefunden:Rechtsradikaler greift Auszubildenden an

Mehr als 45 Gewalttaten mit mutmaßlich rechts motiviertem Hintergrund aus dem vergangenen Jahr hat die Münchner Polizei berichtet. Der jüngste Fall ist erst jetzt bekannt geworden - nachdem es den Ermittlern vom Staatsschutzkommissariat 44 gelungen ist, den Tatverdächtigen mit Hilfe einer Zeugin ausfindig zu machen. Es handelt sich um einen rechtsradikalen Gilchinger, der wegen Körperverletzungen und Beleidigungen schon einschlägig polizeibekannt ist. Am 6. Dezember war der Mann in Schäftlarn aus seinem Auto gesprungen und hatte einen 17 Jahre alten Auszubildenden attackiert, der an ihm vorbeigeradelt war. Der 33 Jahre alte Handwerker beschimpfte den aus Afghanistan stammenden Jugendlichen rassistisch und spuckte ihn an. Dann schlug er dem 17-Jährigen ins Gesicht, stieg wieder in sein Auto und fuhr davon. Eine Zeugin hatte den Vorfall jedoch bemerkt und das davonfahrende Auto fotografiert. So konnte die Polizei den rechten Schläger ausfindig machen. Er wurde wegen Körperverletzung und Beleidigung angezeigt und muss sich möglicherweise auch wegen Volksverhetzung verantworten.
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https://www.sueddeutsche.de/muenchen/mutmasslicher-taeter-gefunden-rechtsradikaler-greift-auszubildenden-an-1.4748931
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Die AfD "wirkt" eben. Ich frage mich allerdings, warum man diese Anzeigen überhaupt prüfen muss. Ein Blick in die sozialen Medien und der Staatsanwalt könnte feststellen, dass es sich hier um vorgefertigte und in der AfD-GEZ-Reichsbürgerfilterblase eifrig geteilte Musterschreiben handelt, teilweise sogar mit Listen wer den schon abgeschickt hat.

Spoiler
    Kölnische Rundschau Kultur & Medien Hunderte Strafanzeigen gegen WDR: Staatsanwaltschaft ermittelt

Hunderte Strafanzeigen gegen WDR Staatsanwaltschaft ermittelt

    Von
    Daniel Taab
    08.01.20, 16:16 Uhr

Köln -

Die Aufregung um das umstrittene Lied des WDR hält an: Bei Polizei und Staatsanwaltschaft sind mittlerweile rund 200 Strafanzeigen gegen verschiedene Personen in dem Zusammenhang eingegangen.

Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn der Rundschau. „Bei uns gehen weiter zehn Anzeigen am Tag ein“, sagte er am Mittwoch.
Mögliches Rundfunkinhaltsdelikt

Die Schriftstücke kommen per Fax oder per Mail an – bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft im Gebäude an der Luxemburger Straße im Kölner Stadtteil Sülz an.

Weil es sich um ein mögliches Rundfunkinhaltsdelikt handele, befasst sich die Abteilung um Oberstaatsanwalt Willuhn mit dem Fall. Hauptsächlich setzt sich die Abteilung mit Fußballkriminalität oder politisch motivierte Straftaten auseinander.
Noch nicht abzusehen, ob es zu Anklagen oder zu einer Gerichtsverhandlung kommt

Bei den Anzeigen geht es nach weiteren Angaben der Behörde um Beleidigung, Verletzung der Fürsorgepflicht oder etwa Volksverhetzung.
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Die Vorwürfe richten die Anzeigenverfasser beispielsweise direkt gegen WDR-Intendant Tom Buhrow, den Chorleiter, Redakteure oder Verfasser von Tweets. „Wir prüfen in jedem Einzelfall den Anfangsverdacht und werden dann entscheiden“, betonte Willuhn. Ob es zu Anklagen oder zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird, sei noch nicht abzusehen.

In dem Lied hatte ein Kinderchor auf die Melodie von „Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad“ unter anderem „Meine Oma ist ne alte Umweltsau“ gesungen. Dies hatte eine Empörungswelle hervorgerufen.
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https://www.rundschau-online.de/kultur/hunderte-strafanzeigen-gegen-wdr-staatsanwaltschaft-ermittelt--33712530
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6727 am: 9. Januar 2020, 08:45:15 »
Und im Allgäu so:



Zitat
Chronik
»Nationaler Widerstand« schmiert in Tettnang
9. Januar 2020 Paul M. Schuster   Schreibe einen Kommentar

Tettnang, 5. Januar 2020. Unbekannte sprühen die Parole »Nationaler Widerstand« in Tettnang auf eine Schlossmauer. Es ist die zweite bekanntgewordene rechtsradikale Sprüherei binnen weniger Monate.

Zwischen Samstagabend um 18 Uhr und Sonntagmorgen um 8 Uhr besprühten Unbekannte die Schlossmauer am Durchgang vom Schlosspark zum Vorhof des Neuen Schlosses mit einem Graffiti.  Als Schriftzug ist dort nun »Nationaler Widerstand« zu lesen. Dies meldete die Polizei am Dienstag an die Presse. Nun sucht sie nach Personen, die sachdienliche Hinweise zu den bisher noch unbekannten Tätern geben können.

Kampfbekenntnis von Neonazis
Unter Neonazis gilt diese Parole als Bekenntnis zum Kampf und dient zur Bezeichnung eines Netzwerks rechtsradikaler Gruppierungen.

Vor knapp drei Monaten gab es ebenfalls schon Sprühereien mit extrem Rechten Inhalten in Tettnang.  Am 25. Oktober des vergangenen Jahres sprühten Unbekannte unter anderem die rechtsradikale Parole »Deutschland den Deutschen« auf auf eine Mauer in der Graf-Eberhard-Straße.

(Titelbild: Andy Rudorfer, CC by-nc 2.0; Quelle: Pressemeldungen der Polizei vom 7. Januar 2020)
https://allgaeu-rechtsaussen.de/2020/01/09/nationaler-widerstand-schmiert-in-tettnang/


Die PM der Pol:

Zitat
Tettnang

Schlossmauer besprüht

Ein unbekannter Täter hat im Zeitraum von Freitag bis Samstag, zwischen 18 Uhr und 8 Uhr, die Schlossmauer beschädigt.

Eine Passantin sah am Samstagmorgen, dass die Schlossmauer am Durchgang vom Schlosspark zum Vorhof des Neuen Schlosses mit den Worten "Nationaler Widerstand" besprüht worden war. Die Höhe des Sachschadens ist noch nicht bekannt.

Personen, die Verdächtiges beobachtet haben oder sonst sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, den Polizeiposten Tettnang, Tel. 07542/9371-0 zu informieren.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/138081/4485899
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6728 am: 9. Januar 2020, 08:59:47 »
Ich frage mich allerdings, warum man diese Anzeigen überhaupt prüfen muss.
Einer der Nachteile eines Rechtsstaates.
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #6729 am: 9. Januar 2020, 09:11:54 »
Muss man aber wohl verstehen, wenn so ein "Herrenmensch" ausrastet wenn "Flüchtlinge" einer Ausbildung nachgehen und ihm wahrscheinlich den Job wegnehmen, oder?

Nicht so ganz, denn die "Ausbildung" eines großen Teils unserer Kundschaft beschränkt sich auf das Ausfüllen von Anträgen auf Hartz IV. Somit ist jemand, der eine richtige Berufsausbildung macht, für diese Leute keine Konkurrenz.
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6730 am: 9. Januar 2020, 11:06:02 »
Rechtsextreme oder AfDler bei der Polizei? Niemals nie nicht. Da muss man jetzt schon die mangelde Farbe bestrafen, sonst wäre das nämlich niemals nie nicht passiert. Klar, oder?

So kann die Polizei auch weiter mit stolzgeschwellter Brust behaupten: Wir haben kein Problem mit Rechtsextremisten, Reichsbürgern, AfDlern oder anderem "Wutbürgervolk".
Spoiler
Audio: Antenne Brandenburg | 08.01.2019 | O-Ton Innenminister Stübgen | Bild: rbb/Schiller
Disziplinarverfahren läuft weiter Rechtes Graffito: Keine Ermittlungen gegen Cottbuser Polizisten

08.01.20 | 16:07 Uhr

Erst hatten sie vor einem "Stoppt Ende Gelände!"-Schriftzug posiert, anschließend hinterließen sie ein rechtes Kürzel auf einer Mauer: Ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Cottbuser Polizisten wird es aber nicht geben. Ein Disziplinarverfahren läuft weiter.

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Im Zusammenhang mit einem rechtsextremen Schriftzug bei den Anti-Kohle-Protesten von "Ende Gelände" in Cottbus wird es kein Ermittlungsverfahren gegen die möglicherweise beteiligten Polizisten geben.

Die Staatsanwaltschaft habe einen Anfangsverdacht gegen die Beamten verneint, sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU) am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags in Potsdam. Das Disziplinarverfahren gegen die Polizisten laufe jedoch weiter. Die von der internen Revision eingeräumte Möglichkeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern, habe keiner der Beamten genutzt.

Das brandenburgische Landeskriminalamt hatte Anfang Dezember zunächst angekündigt, einen möglichen Tatverdacht gegen mehrere Polizisten wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu prüfen. Die neun Polizisten sollten für drei Monate in verschiedene Dienststellen in anderen Regionen des Bundeslandes versetzt werden.

Erklärung: mangelnde Farbe

Ausgangspunkt war ein Foto, das kurz vor Beginn der Proteste der Anti-Kohle-Bewegung "Ende Gelände" in der Lausitz Ende November aufgenommen und anschließend in sozialen Netzwerken verbreitet wurde. Auf dem Bild posieren neun Polizeibeamte der dritten Einsatzhundertschaft aus Cottbus vor einem Graffito "Stoppt Ende Gelände!" mit einem abgebildetem Krebs an einer Mauer in Cottbus. Der Krebs ist das Wappentier von Cottbus und gilt als Symbol der rechtsextremen Szene in der Lausitz.

Die Polizisten seien umgehend beauftragt worden, das Graffito zu entfernen, hieß es damals. Der Schriftzug sei jedoch nur teilweise entfernt worden. Ein "E" sei in ein "C" verändert worden, der Krebs und die Buchstaben "DC" mit Ausrufezeichen blieben sichtbar. Dies hatten die Beamten damit erklären wollen, dass die Farbe ausgegangen sei. "DC" weist auf die rechtsextreme Gruppe "Defend Cottbus" (Cottbus verteidigen) hin, die unter anderem in Verbindung zur "Identitären Bewegung" stehen soll.

Sendung: Radioeins, 08.01.2020, 16 Uhr
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Vom "Freistaat Sachsen" in den "Freistaat Bayern" zeigt die "Herrenrasse" gerne, was sie sich unter "deutschen Traditionen" so vorstellt.

So sind sie eben, die letzten noch "rassereinen Deutschen" (siehe Fundstück aus FB  ;D ) immer bemüht, die "Schlafschafe" aufzuwecken und ihnen zu zeigen, was "echte deutsche Musikkunst" ist. Anders gesagt: Zwei Prachtexemplare aus der Kategorie "Weidels Messermänner und andere Taugenichtse".

Zitat
Die beiden 35 und 40 Jahre alten Männer hatten der Anklage zufolge mithilfe einer Musikbox lautstark Musik im Abteil gehört. Ein 64-jähriger Mann aus dem Kreis Main-Spessart, der sich ebenfalls in dem Zug von Würzburg nach Lohr befand, hatte diese Musik als rechtsextrem wahrgenommen und die Männer aufgefordert, diese auszumachen. Dies hatten die beiden laut Anklage zum Anlass genommen, mehrere Minuten lang abwechselnd auf den 64-Jährigen einzuschlagen. Dieser war zunächst zu Boden gegangen, hatte sich aber wieder aufraffen können. Daraufhin war er von den beiden erneut mit Schlägen schwer attackiert worden.

Spoiler
Würzburg:Rechtsextremisten zu Haftstrafen verurteilt

Zwei Rechtsextremisten, die einen Fahrgast in einem Regionalzug in Unterfranken mit Schlägen schwer traktiert haben, sind am Mittwoch am Amtsgericht Würzburg zu Freiheitsstrafen von je zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Schuldig gesprochen wurden sie der gefährlichen Körperverletzung sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die beiden 35 und 40 Jahre alten Männer hatten der Anklage zufolge mithilfe einer Musikbox lautstark Musik im Abteil gehört. Ein 64-jähriger Mann aus dem Kreis Main-Spessart, der sich ebenfalls in dem Zug von Würzburg nach Lohr befand, hatte diese Musik als rechtsextrem wahrgenommen und die Männer aufgefordert, diese auszumachen. Dies hatten die beiden laut Anklage zum Anlass genommen, mehrere Minuten lang abwechselnd auf den 64-Jährigen einzuschlagen. Dieser war zunächst zu Boden gegangen, hatte sich aber wieder aufraffen können. Daraufhin war er von den beiden erneut mit Schlägen schwer attackiert worden. Der 64-Jährige erlitt mehrere Brüche im Schädelbereich und musste mehrere Tage lang stationär behandelt werden. Beide Männer räumten die angeklagten Vorwürfe im Prozess ein.

Körperverletzung war nicht das einzige, was den beiden vor dem Schöffengericht am Amtsgericht vorgeworfen wurde. Die beiden Männer aus Sachsen befanden sich im Juli 2019 auf einer Zugreise nach Franken. Am Nachmittag riefen die beiden alkoholisierten Männer in Nürnberg laut Anklage abwechselnd "Sieg" und "Heil". Von dort fuhren sie weiter, wurden ungebührlichen Verhaltens wegen aber des Zuges verwiesen und mussten den ICE in Würzburg verlassen. Dort präsentierte laut Anklage einer der beiden seinen nackten Oberkörper mit einem verbotenen "Blood Honour"-Kennzeichen. Einer der beiden Angeklagten hat verzichtet, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Das andere Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6731 am: 9. Januar 2020, 20:01:51 »
Neben dem "Hooton-Plan" ja bekanntlich einer der wichtigsten Pläne die in der beschränkten Gedankenwelt unserer Klientel und anderer "besorgter Wutbürger" herumspukt, der "Kalergi-Plan".

Aber immerhin hat sich der Bürgermeister auch selbst informiert und lässt es jetzt entfernen.
Zitat
Rheinfelden vor 5 Stunden
Rechte Schmiererei in Rheinfelden: Der „Kalergi-Plan“ und viele Fragezeichen
Ein Graffito an der Bahnunterführung in Rheinfelden nimmt Bezug zu rechtem Gedankengut. Er verweist auf einen angeblichen „Kalergi-Plan“, in dem es darum gehen soll, Deutschland langfristig durch Ausländer zu ersetzen. Die Polizei bittet Bürger darum, politisch motivierte Graffiti – egal ob rechts oder links orientiert – grundsätzlich zu melden.
https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/rheinfelden/Rechte-Schmiererei-in-Rheinfelden-Der-Kalergi-Plan-und-viele-Fragezeichen;art372615,10401001
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6732 am: 10. Januar 2020, 10:21:48 »
Ein Kollege von Horst Mahler?


Zitat
AMTSGERICHT FRANKFURT:
„Altlinker“ verkauft im Internet Schallplatten mit Nazi-Liedern

VON ANNA-SOPHIA LANG-AKTUALISIERT AM 09.01.2020-19:31

Ein Mann hat über das Internet Schallplatten mit Nazi-Liedern und Hitler-Bildern verkauft. Vor dem Amtsgericht wurde es deswegen für den „Altlinken“ teuer.

Der Mann, der da am Donnerstagnachmittag den Gerichtsflur entlanggelaufen kommt, ist definitiv eine Überraschung. Man kann sich einen Angeklagten, der im Internet Schallplatten mit Nazi-Liedern und Hitler-Bildern verkauft hat, auf alle möglichen Arten vorstellen – aber wahrscheinlich nicht so. Manfred J. hat Dreadlocks fast bis zum Hintern. Die bändigt er mit einem schwarzen Haarband, an den Ohren baumeln silberne Ringe. Und J. ist ziemlich in Rage: Ausgerechnet er, der Reggae-Fan, der „Altlinke“, steht wegen Nazi-Platten bei Ebay vor dem Amtsgericht? Für ihn schwer zu glauben, „ein Fiasko, eine Katastrophe für mich selbst, dass ich mich im Alter von 50 Jahren ausgerechnet mit so etwas noch selbst vor Gericht katapultiere“.
Spoiler
Hatte er doch nichts Böses im Sinn, als er im Juli 2018 und im April 2019 auf Flohmärkten in Frankfurt Kisten voller Schallplatten kaufte und später feststellte, dass da auch Sammlungen aus den dreißiger und vierziger Jahren dabei waren, stilecht illustriert mit Bildern von Göring, Goebbels und Hitler, dazu Reichsadler und Hakenkreuze. Auf einer Platte befand sich auch das Horst-Wessel-Lied, Kampflied der Sturmabteilung und später Parteilied der NSDAP, das seit 1945 in Deutschland verboten ist. J., den die Nazi-Stücke nicht interessierten, beschloss, sie bei Ebay zu verkaufen, wie er es häufiger tut, um ein paar Euro zu machen.

„Antik- und Trödel-Supermarkt“
Für seinem Account „Antik- und Trödel-Supermarkt“ fotografierte er die Platten und stellte sie ins Netz. Ein folgenschwerer Fehler. Denn obgleich J. Gericht und Staatsanwaltschaft glaubhaft vermittelt, politisch weit entfernt vom Gedankengut der Nazis zu sein und die Bilder zwar gesehen zu haben, sich aber schlicht nichts dabei gedacht zu haben: Laut Gesetz hat er trotzdem einen Fehler gemacht. Wer Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verbreitet oder im öffentlichen Raum verwendet, wird bestraft. Das betrifft Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. In J.s Fall vornehmlich Hakenkreuze und Reichsadler, möglicherweise auch das Wessel-Lied. Hätte er die Symbole abgeklebt, wäre nichts geschehen.

„Das war ein riesen Bock, den er geschossen hat“, beschreibt J.s Verteidiger die Ereignisse und regt an, das Gericht solle über eine Einstellung des Verfahrens nachdenken. Und so kommt es dann auch. Aber nur deshalb, betont der Richter, weil für ihn und für die Staatsanwaltschaft zweifellos glaubhaft ist, wie J. die Geschehnisse erklärt hat. Und auch, weil ihn dem Anschein nach politisch Welten von Nazi-Parolen zu trennen scheinen. Ohne Auflage kommt J. trotzdem nicht davon. Zu bedeutend ist der Hintergrund des Paragraphen, wegen dem er angeklagt wurde, und Hakenkreuze und Reichsadler sind ja trotz allem im Netz gelandet. Schließlich einigen sich alle Beteiligten auf 900 Euro Geldbuße, die der Vater von drei Kindern innerhalb von sechs Monaten an eine gemeinnützige Organisation spenden muss. Das ist immerhin nur ein Drittel dessen, was ursprünglich in einem Strafbefehl stand, gegen den J. Einspruch eingelegt hatte. Welche Organisation es sein wird, muss der Richter noch festlegen. Klar ist: Es wird einer zugute kommen, die sich gegen Rechtsextremismus engagiert.
[close]
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/mann-verkauft-schallplatten-mit-nazi-liedern-und-hitler-bildern-16573655.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6733 am: 10. Januar 2020, 10:29:24 »
Noch keine empörten Kommentare, dass Linke sogar Hakenkreuze ungestraft verwenden können?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6734 am: 10. Januar 2020, 11:45:59 »
Das wäre bei mir quasi, als würde ich zu einer Zahlung an meinen Sportverein verdonnert.
Da zahlt man doch gerne.
Aber mit zusätzlichen steuerschädlichen Spenden wird es dann in diesem Jahr schlecht aussehen.
Ach, was solls, soll halt der Staat auch was haben davon.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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