Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264699 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Gerichtsreporter

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9386
  • Dankeschön: 53839 mal
  • Karma: 819
  • Solidarität mit Israel
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #6705 am: 7. Januar 2020, 08:44:19 »
Ausnahmsweise mal Berlin:

https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.880413.php

Zitat

Kurznachricht mit strafbarem Inhalt verschickt – Polizeilicher Staatsschutz ermittelt
Polizeimeldung vom 06.01.2020
Tempelhof-Schöneberg

Nr. 0063

In Zusammenhang mit dem Versenden einer Kurznachricht mit rechtsextremem Inhalt durch einen Polizeivollzugsbeamten führt ein Fachkommissariat des Polizeilichen Staatschutzes seit vergangenem Freitag die Ermittlungen. Ein Vorgesetzter des 29-jährigen Polizeivollzugsbeamten hatte Kenntnis erlangt, dass dieser eine entsprechende Nachricht über einen Instant-Messaging-Dienst verschickt haben soll.

Im Zuge der Sichtung des Chatverlaufs wurde die Nachricht festgestellt, womit der Verdacht des Verwendens von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen weiterhin Bestand hatte. Ein entsprechendes Strafermittlungsverfahren wurde durch den Vorgesetzten eingeleitet, der Disziplinarvorgesetzte des Beamten ist informiert und ein Disziplinarvorgang angelegt.

Tatmotivation sowie Tatumstände werden jetzt über die Fachdienststelle des Landeskriminalamtes geklärt.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #6706 am: 7. Januar 2020, 09:31:19 »
Ein Bürgermeister möchte sich wegen des rechten Gesockses mit einer SSW bewaffnen und die auch führen dürfen.

Eignet sich hervorragend als Alarminstrument: Drei Schüsse in die Luft und die Nachbarn alarmieren die Polizei. Die ist auch wesentlich schneller da, wenn jemand berichtet, es seien Schüsse gefallen. Wie man im September 2017 am Würzburger Hbf gesehen hat.

Was ich nicht verstehe: Wieso ist das VG mit einem KWS befaßt?
Den darf doch jeder unbescholtene Bürger beantragen. Und zum Besitz ist er eh nicht nötig.


Zitat
"Als Konsequenz aus zunehmenden Anfeindungen und Bedrohungen will sich ein Stadtoberhaupt in Nordrhein-Westfalen bewaffnen. „Der Bürgermeister einer Gemeinde begehrt die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Waffen wegen einer besonderen Gefährdungslage“, heißt es in der Ankündigung einer Verhandlung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts.

Es geht dabei um einen sogenannten kleinen Waffenschein. Weil es um das Führen einer Waffe im Amt geht, ist das Verwaltungsgericht und nicht nur die Polizei mit der Sache befasst. Nach Informationen unserer Redaktion aus Justizkreisen handelt es sich um eine Kommune im Rheinland, in der es unter anderem Probleme mit Rechtsextremen gibt."
https://rp-online.de/nrw/landespolitik/nrw-buergermeister-aus-rheinland-will-kleinen-waffenschein_aid-48166207#successLogin

https://www.express.de/news/politik-und-wirtschaft/wegen-rechter-drohungen-buergermeister-aus-dem-rheinland-will-waffe-im-amt-tragen-33703776


Entweder erfüllt er die Voraussetzungen oder nicht.

Ist das "im Amt" anders? In NRW anders?


Edith sagt: Die Situation hat sich auf Nachfrage hin geändert:

Zitat
Nach Rücksprache mit dem Verwaltungsgericht handelt es sich allerdings um einen großen Waffenschein.
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/buergermeister-waffenschein-100.html
« Letzte Änderung: 7. Januar 2020, 10:13:08 von Reichsschlafschaf »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #6707 am: 7. Januar 2020, 11:35:04 »
Offenbar rennen Netflix und jetzt auch das ZDF Verschwörungstheorien zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs hinterher?

Herr Schweiger und Herr Baum empfehlen ja Netflix ganz doll (vermutlich, weil sie nicht schlecht daran verdienen).

Nun wurde „Das Boot“ als Serie produziert (Serien rennen derzeit).
Also hab ich mir den ersten Teil angeguckt und war entsetzt.
So einen Blödsinn habe ich ja lange nicht mehr gesehen!
Begonnen bei der Ausstattung!

Und dann: Keine ordentliche Meldung zu sehen! Keine EINZIGE!

Dienstgradabzeichen der Fregattenkapitäns? Fehlanzeige!
Tarnlicht bei Kfz? Fehlanzeige!

Und was ist das für eine Urteilsverkündung? Es beginnt damals immer mit "Im Namen des Deutschen Volkes!" und nicht in väterlichem Tone „Hiermit verurteile ich Sie zum Tod!“

„echt?“ Hat man damals nicht als Floskel verwendet! (Entschuldigung an unseren Mitagenten gleichen Nicks!)

Die Haarschnitte! Mann, Mann, Mann! Koppelbreit über den Ohren gehört das!

„Sie haben versäumt, mir das zu berichten!“? Es heißt: „Sie haben versäumt, mir das zu MELDEN!“ Bei der Marine wird GEMELDET, nicht berichtet!

Zum eigentlichen Blödsinn bin ich dann offenbar gar nicht mehr gekommen.
Der Zweite Wk wurde nämlich von einer New Yorker Familie (de Joodn?) „organisiert“! Au Weia!     :doh:


Zitat
Das ist die wahre Geschichte von U-612

U-612 spielt die Hauptrolle in dem Remake „Das Boot“, die jetzt im Free-TV läuft. Tatsächlich gab es ein U-Boot vom Typ VII C mit dieser Nummer. Es kämpfte nie im Atlantik. Gestorben wurde trotzdem.

In La Rochelle ist U-612 nie gewesen – jedenfalls nicht das echte U-Boot mit dieser Nummer. Anders als jenes, das die Hauptrolle in der achtteiligen Serie spielt, die im November 2018 als Hochglanz-TV-Remake von Wolfgang Petersens Kriegsfilm „Das Boot“ (1981) die Gemüter erregte. Zumindest die jener Zuschauer, die über ein Abonnement des Bezahlsenders Sky verfügen.

Spoiler
Am 3. Januar 2020 können sich auch alle anderen Zuschauer ein Bild vom Kämpfen und Sterben im U-Boot-Krieg machen. Dann startet das ZDF die Free-TV-Ausstrahlung der deutsch-amerikanischen Co-Produktion „Das Boot“, bei der Andreas Prochaska Regie führte und an deren Fortsetzung bereits gearbeitet wird.
Im Gegensatz zu der Romanvorlage von Lothar-Günther Buchheim, der seine Erinnerungen als Kriegsberichterstatter stark verfremdete, vermittelt Prochaska eine Authentizität, die keine ist. Denn ein U-Boot vom Typ VII C mit der Ordnungsnummer U-612 hat es zwar gegeben. Aber auf Feindfahrt ging es nicht. Und daher konnte es auch der natürlich gleichfalls fiktive Kapitänleutnant Klaus Hoffmann nicht im Herbst 1942 im wichtigen Stützpunkt der deutschen Kriegsmarine an der französischen Atlantikküste übernehmen.
Das echte U-612 war am 15. August 1940 von der Marineleitung in Auftrag gegeben worden – als die Luftschlacht um England tobte und die deutsche Admiralität noch erwartete, in Kürze eigene Truppen über den Ärmelkanal zu setzen. Doch die zuständige Bauwerft, Blohm & Voss in Hamburg, war ausgelastet. So legten die Arbeiter den Kiel des Bootes erst acht Monate später, am 21. April 1941. Zu dieser Zeit war bereits klar, dass es keine Invasion Großbritanniens mehr geben würde.
Umso wichtiger wurde für die Wehrmachtsführung, mittels einer effektiven Seeblockade um die britischen Inseln, den zu jener Zeit einzig verbliebenen nennenswerten Gegner Hitlerdeutschlands, vom Nachschub aus Übersee abzuschnüren. Das war im Zweiten Weltkrieg die zentrale Aufgabe der deutschen U-Boote.
Nach knapp neun Monaten Bauzeit war U-612 bereit für den Stapellauf. Der fand am 9. Januar 1942 statt. Inzwischen war Großbritannien einschließlich des Commonwealths nicht mehr der einzige Kriegsgegner des nationalsozialistischen Deutschlands. Vielmehr bildeten nun die Sowjetunion und die Vereinigten Staaten von Amerika die Anti-Hitler-Koalition – drei Staaten, von denen jeder einzelne nach Fläche, Bevölkerungszahl und industrieller Leistungskraft größer als das Dritte Reich war.

An diesem Freitag betrug die Durchschnittstemperatur in Hamburg fünf Grad minus, der Himmel war stark bewölkt, weshalb es an diesem Tag keine Bombenangriffe der Royal Air Force auf Deutschland gab. Im Verlauf des Tages klarte es auf. Zwei Monate später war das neue Boot vollständig ausgerüstet und wurde in Dienst gestellt.
Die erste Station der meisten neuen U-Boote der Kriegsmarine war die Ostsee. Hier sollte sich die Besatzung, in der Regel gemischt aus einigen erfahrenen, oft gerade beförderten Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaftsdienstgraden sowie frisch eingezogenen Rekruten, mit der Technik vertraut machen.
Die Ostsee galt als sicher. Seit Ende 1941 hielten die Achsenmächte praktisch die komplette Küste mit Ausnahme von Leningrad besetzt; Schweden war neutral. Deshalb kam es hier bis ins Frühjahr 1944 nicht zu Seegefechten: Die Baltische Flotte der Sowjetmarine war durch Minensperren am Ausbruch aus dem Leningrader Hafen gehindert.

Stürmisch konnte es aber auch in der Ostsee werden. So war U-612 am 19. Mai 1942 „von Wetter und See stark mitgenommen“, als sich der gerade 22-jährige Leutnant zur See Herbert A. Werner an Bord meldete. Das Boot lag in Danzig, und Werner war gerade zum Ersten Wachoffizier ernannt worden, zum „Eins WO“ und damit zum Stellvertreter von Kommandant Oberleutnant Paul Siegmann.

Wie sein Leitender Ingenieur hatte auch Siegmann bis dahin keine Kampferfahrung gesammelt – er war lediglich als Kommandantenschüler einmal im Atlantik gewesen. Im Gegensatz zu Werner, der bereits an Bord von U-557 als zweiter Offizier an drei Feindfahrten teilgenommen hatte, bei denen fünf feindliche Schiffe mit zusammen rund 28.000 Tonnen Verdrängung versenkt worden waren. Vermutlich deshalb wurde Werner an Bord von U-612 versetzt. Von der übrigen Besatzung verfügte etwa ein Drittel über Fronterfahrung, die übrigen waren Neulinge.

Nun begann eine wochenlange Ausbildung. „Tag für Tag stachen wir um sieben Uhr in See“, erinnerte sich Werner Jahrzehnte später: „Eine Stunde später schoss ich bereits Übungstorpedos auf die bereitliegenden Zielschiffe.“ Als Erster Offizier war er an Bord für den Waffeneinsatz verantwortlich.
Nachmittags befehligte dann Siegmann selbst das Schießtraining – auch er wollte Erfahrungen sammeln. Kaum waren die Übungstorpedos aufgebraucht, „jagten wir in den kleinen Hafen auf der Halbinsel Hela zurück und übernahmen eine neue Ladung Torpedos.“ Die verschossenen Übungswaffen waren so konstruiert, dass sie auftauchten und von bereitstehenden Booten aufgesammelt werden konnten.
Dann kam der 6. August 1942. Dieser Donnerstag versprach, so Werners Erinnerung, „heiß zu werden“. Mehr als 20 U-Boote verließen am Morgen den Ausbildungsstützpunkt Gotenhafen (heute Gdynia) in der Danziger Bucht. Auf der Ausfahrt übte die Besatzung den Umgang mit dem 8,8-cm-Geschütz und der 2-cm-Flak.
Nach drei Stunden kam U-612 in dem für diesen Tag zugewiesenen Planquadrat an und tauchte – ganz normal. In 30 Metern Tiefe begannen die Übungen. Alles verlief ganz normal. „Ich saß mit einem Teil der Besatzung und zwölf zusätzlichen U-Bootschülern im Bugraum und hielt Unterricht über das Einmaleins der Torpedo- und Artilleriekunde“, berichtete Werner.
Doch um 11.42 Uhr erhielt das Boot einen scharfen Stoß achteraus. „Die Wucht warf das Heck zuerst nach oben, dann nach Steuerbord.“ Werner war, jedenfalls laut seinem späteren Bericht, „sofort klar“, was passiert war: „Wir waren unter Wasser gerammt worden!“ Er brüllte: „Alle Mann nach vorn, oder ihr kommt nicht mehr lebend raus!“

Das Boot war leckgeschlagen, Wasser strömte in die hinteren Abteilungen. Kommandant Siegmann ließ die Tauchzellen mit Pressluft ausblasen; U-612 tauchte schnellstmöglich auf. Der gerade zum Kapitänleutnant beförderte 29-Jährige wollte an der Oberfläche zurück nach Gotenhafen fahren. Doch rasch zeigte sich, dass dieses Ziel unmöglich zu erreichen sein würde. Also gab er den Befehl zur Evakuierung. Sein U-Boot sank auf Grund. Zwei Männer der Besatzung blieben vermisst – Willi Ehrlich und Wilhelm Merz. Sie hatten es zwar geschafft, von Bord des sinkenden Bootes zu kommen, konnten sich dann aber nicht mehr retten.
Siegmann, Werner und ihre Mannschaft waren nun eine voll ausgebildete und einsatzbereite Crew, hatten aber kein U-Boot mehr. Also begannen sie, die Bergung vorzubereiten. Zwölf Tage brauchten zwei Schwimmkräne, bis sie den leckgeschlagenen Druckkörper nach Gotenhafen gebracht hatten. Das Loch war nur so groß wie ein Eimer – doch das hatte gereicht.

Die brandneue Ausstattung von U-612 war vollständig zerstört: die beiden Diesel, die Elektromaschinen, Akkus, Funkgeräte, Instrumente, die komplette Brücke. Allein der Bugtorpedoraum hatte den Untergang unversehrt überstanden. Bis auf Weiteres war das Boot vom Standardtyp VII C nicht zu benutzen; die Ausbildungsflottille kam zum Ergebnis, dass es acht bis zwölf Monate dauern würde, bis das gehobene Boot wieder benutzt werden konnte.
Also wurden Siegmann, Werner und die Besatzung auf das gerade vor der Fertigstellung stehende Boot U-230 versetzt, für das es noch keine Mannschaft gab. Als die Männer das Boot am 24. Oktober 1942 in Dienst gestellt wurde, hissten sie die Flagge von U-612: „Wir glaubten im Ernst, gemischt mit etwas Aberglaube, dass die alte Flagge das leben unseres Bootes verlängern würde“, erinnerte sich Herbert A. Wehner. Es traf durchaus zu: U-230 versenkte unter Siegmanns Kommando vier feindliche Schiffe und wurde im August 1944 nach der Invasion der Alliierten im Hafen von Toulon gesprengt.
Das havarierte und gehobene U-612 wurde notdürftig repariert, aber nicht mehr voll ausgestattet. Es diente ab Ende Mai 1943 ausschließlich für Übungsfahrten in der Ostsee, denn der geflickte Druckkörper hatte nicht mehr die Widerstandsfähigkeit eines unbeschädigten Rumpfes.
In dieser Funktion blieb U-612 bis ins Frühjahr 1945 im Einsatz – in der Ostsee, zuletzt unterstellt der 31. U-Boot-Flottille in Hamburg, aber mit dem Heimathafen Warnemünde. Hier versenkte der letzte Kommandant, Oberleutnant zur See Hans-Peter Dick, am 1. Mai 1945 das Boot. U-612 wurde etwa zehn Wochen später gehoben und verschrottet.
Das ist die wahre Geschichte von U-612. Die Version, die das ZDF in dem Remake von „Das Boot“ erzählt, ist tatsächlich spannender.
„Das Boot“, ab 3. Januar 2020, ZDF 20.15 Uhr
[close]
https://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article204728632/Das-Boot-als-ZDF-Serie-Das-ist-die-wahre-Geschichte-von-U-612.html


Zitat
Film „Das Boot“Geschichtsklitterung in Neuverfilmung?

Das ZDF zeigt den Anti-Kriegsfilm „Das Boot“ als TV-Serie. Der Historiker Sven Felix Kellerhoff kritisiert die Neuverfilmung wegen Geschichtsklitterung. Eine Nebengeschichte erwecke den Eindruck, amerikanisches Kapital habe die deutsche Aufrüstung finanziert. „Ein ziemliches Desaster“, meint Kellerhoff im Dlf.

Sven Felix Kellerhoff im Gespräch mit Michael Köhler

„Das Boot“ ist ein Anti-Kriegsfilm aus dem Jahr 1981 von Wolfgang Petersen. Über ein Jahr nach der Ausstrahlung einer erweiterten Neufassung auf Sky zeigt nun das ZDF die Kriegsserie „Das Boot“. Erzählt wird die Geschichte der Besatzung des U-Boots U 612, das im Jahr 1942 im Hafenbecken von La Rochelle ablegt, um eine Geheimmission durchzuführen. Dunkle amerikanische Mächte der Wallstreet tauchen als Kriegstreiber auf.

Relativierung der deutschen Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg?
Sven Felix Kellerhoff, leitender Redakteur für Zeitgeschichte bei der „Welt“, kritisierte schon die Erstausstrahlung dieser Fassung wegen „Geschichtsklitterung“. Es ist eine Nebenhandlung, die ihn zu diesem Urteil gebracht hat, erklärt Kellerhoff im Dlf. Darin behauptet ein Amerikaner, seine Familie habe Hitlers Aufrüstung bezahlt.

Hier werde eine hanebüchene Nebengeschichte erfunden über die angebliche Kriegsfinanzierung und Rüstungsfinanzierung der Wehrmacht durch amerikanische Magnaten, so Kellerhoff. „Das ist so ziemlich das Dümmste, was in so einem Bereich, im fiktionalen Zeitgeschichtsfernsehen in den letzten Jahren ausgestrahlt ist.“ Ansatzweise sehe er darin schon eine Relativierung der deutschen Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg.
https://www.deutschlandfunk.de/film-das-boot-geschichtsklitterung-in-neuverfilmung.691.de.html




Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: desperado, Neubuerger, Goliath

Offline Reichskasper Adulf Titler

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9593
  • Dankeschön: 36464 mal
  • Karma: 378
  • Staatlich geprüfter Naziallergiker
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #6708 am: 7. Januar 2020, 11:46:22 »
ich habe mir zwei Folgen angesehen und fand es grauslich schlecht gemacht. So viele Details, die nicht stimmten. Reichsschlafschaf hat ja schon welche genannt. Ich hab dann weg geschaltet, war ja nicht auszuhalten. Es kommt nichts ans Original ran. Für mich einer der besten Filme überhaupt.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: hair mess, Goliath

Offline Gerichtsreporter

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9386
  • Dankeschön: 53839 mal
  • Karma: 819
  • Solidarität mit Israel
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #6709 am: 7. Januar 2020, 14:03:05 »
https://www.jetzt.de/schwerpunkt-youtube/youtube-verschwoerungstheorien-verbreiten-sich-auf-youtube-warum!amp?__twitter_impression=true&fbclid=IwAR2k5QRGQeMakzKPlLPshwuw4aXNArOBKviOVNUPVrauidmh82oQQjOrO2k

Zitat
Warum ist Youtube voll von Verschwörungstheorien?
Eine Sozialpsychologin erklärt.
Interview von Lara Thiede

Auf Youtube finden sich Tausende Videos, in denen allerhand behauptet wird: Die Erde sei eine Scheibe, Ebola eine Erfindung der Industrie und der Angriff auf das World Trade Center ein hinterhältiger Plan der US-Regierung. Aber warum verbreiten sich die kruden Ideen so gut über die Videoplattform? Und wer steckt dahinter? Das erklärt Pia Lamberty, Sozialpsychologin an der Universität Mainz und Expertin für Verschwörungstheorien.

Spoiler
Zitat
jetzt: Mir kommt es vor, als wären Verschwörungstheorien gerade viel mehr in den Köpfen als vor einigen Jahren. Ist das tatsächlich so?
Pia Lamberty:
Aktuell gibt es noch keine Studien, die das genauer beleuchten. Eine Untersuchung lässt das aber vermuten, sie beschäftigte sich mit der sogenannten „Verschwörungsmentalität“. Also damit, ob die Deutschen grundsätzlich bereit sind, an Verschwörungen zu glauben. Seit 2016 ist demnach fast jeder Dritte dazu bereit. 2012 waren es nur 20 Prozent. Dabei ist der Glaube an Verschwörungen aber kein neues Phänomen, sondern seit jeher im Menschen verankert.

Wie kann man sich dann erklären, dass Verschwörungstheorien gerade wieder mehr Aufmerksamkeit bekommen?
Ich denke, dass die Sensibilität für das Thema gestiegen ist und die Gefahren von Verschwörungsdenken bekannter geworden sind. Natürlich ist es heute aber auch einfacher, einzelnen Ideen zu verbreiten. Wenn ich vor 50 Jahren eine Idee hatte, konnte ich die in der Dorfkneipe erzählen. Jetzt kann ich sie ins Internet stellen und so theoretisch mit der gesamten Menschheit teilen. Zum Beispiel auf Youtube.

Was sind so klassische Theorien, auf die sich dadurch viele einigen?
Wenn Menschen ein Ereignis wichtig ist, dann glauben sie, dass es auch gewichtige Ursachen haben muss. Das sieht man zum Beispiel beim Tod von Prinzessin Diana. Heute glauben nach einer neueren Studie der Uni Mainz immer noch 25 Prozent, dass sie umgebracht wurde. 18 Prozent glauben, dass Flugzeuge Chemikalien versprühen, um das Wetter zu beeinflussen. Zehn Prozent waren der Meinung, Einwanderung sei eine gezielte Strategie, um die Gesellschaft zu zerstören.

Zu all diesen Theorien finden sich auch Videos auf Youtube. Was macht die Plattform so attraktiv für Verschwörungstheoretiker*innen?
Verschwörungsideolog*innen denken oft, dass die Medien der verlängerte Arm der Regierung seien – deshalb suchen sie eine Alternative. Youtube bietet sich für sie an, weil jeder dort etwas hochladen und kommentieren kann. Menschen mit starker Verschwörungsmentalität differenzieren außerdem weniger stark zwischen Laien und Experten. Sie glauben, was sie in den Videos sehen, so wie andere Studien glauben.

Sie sagen nicht: „Es war so und so“, sondern fragen suggestiv: „Kann es wirklich so sein?“

Aber warum nutzt man gerade eine Videoplattform, keine für Texte?
Videos wirken glaubhafter und überzeugender, triggern mehr Emotionen. Außerdem begünstigt die Struktur von Youtube die Verbreitung von Verschwörungstheorien: Die Plattform möchte ja, dass die Leute möglichst viel Zeit auf Youtube verbringen. Deshalb schlagen sie immer wieder ähnlichen Content vor, wie der Zuschauer oder die Zuschauerin schon geschaut hat. Um den Effekt kennenzulernen, habe ich mich selbst bei Youtube umgesehen, mit einem anonymen Account, sodass der Algorithmus meine Präferenzen nicht bedenkt. Ich gab „Impfen Kritik“ ein – mir wurden sofort weitere Verschwörungserzählungen empfohlen. Von da an leitete mich Youtube durch eine apokalyptische Welt.

Hilft gegen dieses Problem, Wikipedia-Links unter solche Videos zu setzen?
Youtube hat das zwar als Maßnahme eingeführt, um etwas gegen Desinformation zu bewirken. Ich glaube aber, dass es zu kurz greift und nicht effektiv ist. Youtube-Videos sind intensiver, da spricht eine echte Person zu einem. Dagegen mit einem faktenorientierten, trockenen Artikel anzukämpfen, wird kaum helfen.

Mit welchen Mitteln arbeiten Verschwörungstheoretiker*innen, um ihre Theorien möglichst glaubwürdig zu machen?
Auffällig ist, dass viele in dem Bereich mit Fragen arbeiten. Sie sagen nicht: „Es war so und so“, sondern fragen suggestiv: „Kann es wirklich so sein?“ oder „Haben sie schon mal darüber nachgedacht, dass …?“ Sie suggerieren eine Antwort, formulieren sie aber nicht. Sie schaffen so eine Unsicherheit bei den Zuschauer*innen. Außerdem arbeiten sie klar mit Feindbildern: Alle, die eine andere Meinung als sie selbst haben, sind gekauft, böse oder naiv. So werten sie sich selbst auf und jeden, der widerspricht ab – als Teil der Verschwörung oder als „Schlafschaf“.

„Man muss sich fragen: Werden hier Quellen angegeben? Wenn ja: Sind die seriös?“

Whistleblower*innen werden in der Bevölkerung ja oft gefeiert. Denken Verschwörungstheoretiker*innen Sie seien genau das?
Das geht so in die Richtung. Sie glauben, die Einzigen zu sein, die „die Wahrheit“ sehen. In dieser Weltsicht lügen „die Anderen“, während die „Aufgeweckten und Aufgewachten“ von sich behaupten, sie seien dem Hamsterrad entkommen und würden „aktiv Geschehnisse hinterfragen“.

Dürfen wir uns dann überhaupt wundern, dass gerade mehr Menschen an Verschwörungen glauben? Wenn immer wieder Skandale wie das weltweite Abhörprogramm der NSA ans Licht kommen?
Aktuell haben wir wenig Belege für die Annahme, dass mehr Misstrauen zu mehr Verschwörungsdenken führt.

Was kann ich als Nutzerin tun, um Verschwörungstheorien zu entlarven? Wie merke ich, dass unwahr ist, was im Video erzählt wird?
Da hilft erstmal ein klassischer Quellencheck. Man muss sich fragen: Werden hier Quellen angegeben? Wenn ja: Sind die seriös? Es gibt inzwischen sogar Seiten, die solche Checks anbieten. Außerdem kann die Art der Erklärung schon stutzig machen: In den Videos wird viel schwarz-weiß erklärt, mit Gut versus Böse argumentiert. Noch dazu werden Schlussfolgerungen oft viel zu sehr verallgemeinert.

„Menschen, die an Verschwörungen glauben, sind häufiger antisemitisch“

Unter Videos mit Verschwörungstheorien sammeln sich auf Youtube oft antisemitische und rechtsextreme Kommentare. Können Sie sich das erklären?
Es gibt eine inhaltliche Anschlussfähigkeit zwischen Populismus und Verschwörungserzählungen. Populisten verstehen sich als „das Volk“, das sich gegen die vermeintliche Elite wehren muss. Diesen Gedanken erkennt man auch in der Verschwörungserzählung: „Wir gegen die da oben.“ Es herrscht in beiden Welten ein generalisiertes Misstrauen gegen alles, was als mächtig wahrgenommen wird.

Wie gefährlich können Verschwörungserzählungen sein?
Das konnte man zuletzt beim Terroranschlag auf die zwei Moscheen in Christchurch und dem rechtsextremen Terroranschlag in Halle an Jom Kippur sehen. Beide Attentäter nutzen Verschwörungsmythen als Rechtfertigung für ihre Taten.

Wer sind die Menschen, die Verschwörungstheorien im Netz verbreiten oder sie glauben?
In unserer Studie von 2019 konnten wir sehen, dass Menschen mit ausgeprägter Verschwörungsmentalität bestimmte Tendenzen haben: Sie billigen Gewalt eher oder sind auch gewillt, selbst Gewalt einzusetzen. Sie haben starke Feindbilder, sind tatsächlich auch häufiger antisemitisch. Außerdem hängen Verschwörungsmentalität und politisches Verhalten oft zusammen. Je mehr die Menschen an solche Dinge glaubten, desto weniger wollten sie sich an demokratischen Verfahren beteiligen, also zum Beispiel wählen gehen oder demonstrieren. Oder eben andersrum

„Das Gefühl von Kontrollverlust kann dazu führen, dass man an Verschwörungen glaubt“

Welche Menschen sind besonders „anfällig“ dafür, Verschwörungstheorien zu glauben?
In der diesjährigen Mitte-Studie konnten wir sehen, dass Männer eher zu Verschwörungen neigen als Frauen. Dafür gibt es keine Unterschiede bei Altersgruppen, zwischen Ost und West oder Migrationshintergrund. Es gibt auch keine Hinweise, dass bestimmte Persönlichkeitseigenschaften damit etwas zu tun haben.

Was sich allerdings zeigte: Menschen mit niedriger formaler Bildung glauben eher an Verschwörungen. Das hat damit zu tun, dass diese Menschen glauben, weniger Kontrolle und Einfluss in der Gesellschaft zu haben. Dieses Gefühl von Kontrollverlust kann tatsächlich dazu führen, dass man verstärkt an Verschwörungen glaubt. Denn die geben Struktur, man verbindet Muster, erklärt sich Dinge situativ. Daneben zeigt sich auch, dass Verschwörungsideolog*innen einzigartig sein wollen. Das sieht man auch daran, wie sie sich selbst auf Youtube inszenieren: Alle anderen sind „Schlafschafe“, nur sie sind die Wissenden.

In den Kommentarspalten können sie sich zusammentun. Schätzen Sie das als Gefahr ein?
Ja, denn die Kommentierenden geben den Macher*innen des Videos und sich gegenseitig Auftrieb. Außerdem wirkt es auf Außenstehende, als könne sich eine Mehrheit auf die Ideen einigen. Es werden ja teilweise auch gezielt falsche Nachrichten verbreitet. Zusätzlich können sich neue Ideen verbreiten und das Ganze noch weiter radikalisieren.

Wie sollte ich mit Theoretiker*innen in den Kommentaren diskutieren?
Gegenrede kann natürlich wichtig sein, um diesen Ansichten nicht unwidersprochen das Feld zu überlassen. Sie kann aber sehr mühsam sein. Nehmen wir an, ich finge an, mit jemandem zu diskutieren, der die Terroranschläge 9/11 als „Inside Job“ bezeichnet. Der hat sich schon so reingefuchst, hat schon so viele „Fakten“ gelesen, dass er mich mit Details bombardieren wird: „Und warum ist XY dann an diesem Tag nicht in die Arbeit gegangen?“. Hier sollte man ihm einfach das generelle Gefühl spiegeln, dass die Erklärungen verkürzt sind und dort einschreiten, wo es menschenfeindlich wird.
[close]
« Letzte Änderung: 7. Januar 2020, 14:14:42 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: hair mess, _dr, Goliath

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36807 mal
  • Karma: 658
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #6710 am: 7. Januar 2020, 17:16:18 »
Facebook darf die Posts löschen, muss das Profil über kurz oder lang aber wieder freigeben, meint jetzt zumindest das OLG München.


Spoiler
Hass-Post: Facebook darf volksverhetzenden Beitrag löschen
Wie weit sind Facebook-Posts von der Meinungsfreiheit gedeckt? Das OLG München entschied jetzt, dass Beiträge mit volksverhetzenden Inhalten entfernt werden dürfen.
7. Januar 2020, 16:33 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, js 15 Kommentare



Facebook durfte einen Hass-Post über Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Flüchtlinge löschen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) München und kippte damit ein Urteil des Landgerichts München I, gegen das Facebook Berufung eingelegt hatte. Das OLG führte vor allem "prozessuale Gründe" für sein Urteil an, betonte aber, dass der gelöschte Post nicht nur "Hassbotschaften" enthalte, sondern "einzelne Äußerungen sogar den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung verwirklichten".

In dem Post war Merkel attackiert und Flüchtlinge angefeindet worden. Sie wurden dort als kriminell, mordend und vergewaltigend dargestellt, was nach Ansicht des OLG volksverhetzend ist. Facebook löschte den Beitrag.

In dem Berufungsprozess beurteilte das Gericht auch einen weiteren geteilten Post vom Frühjahr 2018. Dabei handelt es sich um ein Zitat des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, in dem er Flüchtlinge als "Invasoren" bezeichnet. Diesen Post zu löschen und das Profil erneut zu entfernen, war aus Sicht des OLG allerdings nicht zulässig. Dies sei kein direkter Angriff auf Personen oder Personengruppen und falle unter die Meinungsfreiheit. Der Kläger könne daher zu Recht verlangen, dass der gelöschte Beitrag in seinem Profil an derselben Stelle wie der gelöschte eingestellt wird, urteilte das OLG.
Landgericht München sah Posts als von Meinungsfreiheit gedeckt an

Das Landgericht München I hatte in erster Instanz geurteilt, dass beide Beiträge zu Unrecht gelöscht worden waren. Ähnlich entschied dasselbe Gericht auch kürzlich in einem anderen Fall.

Laut einem Urteil von Anfang Dezember muss Facebook ein Profil trotz solch heftiger Aussagen über Flüchtlinge wieder freigeben. Auch die Behauptung, dass Flüchtlinge in Deutschland "gewetzte Messer" hätten, ist nach Ansicht des Landgerichtes München I von der Meinungsfreiheit gedeckt.
[close]
https://www.zeit.de/digital/internet/2020-01/facebook-hass-post-angela-merkel-fluechtlinge-loeschung

https://www.leonberger-kreiszeitung.de/inhalt.landgerichts-urteil-gekippt-erfolg-fuer-facebook-im-prozess-um-geloeschten-hass-post.5ec48482-e003-4e76-98b9-607984cbd74c.html

https://www.pnn.de/internet-erfolg-fuer-facebook-im-prozess-um-geloeschten-hass-post/25396862.html
« Letzte Änderung: 7. Januar 2020, 17:18:16 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #6711 am: 7. Januar 2020, 18:21:49 »
Die wissen schon


Nachklapp!   ;)





Zitat
München
07.01.2020 17:52 609
WIEDER DA: FALSCHER HITLER SORGT IN MÜNCHEN FÜR AUFREGUNG
HITLER-DOUBLE IN MÜNCHEN UNTERWEGS

München - Mitten in München sorgte am Wochenende ein Hitler-Double für Aufregung. Der verkleidete Mann aus Österreich wurde von der Polizei und einem Wirt gestoppt.

Im Internet sorgte ein Schnappschuss der Szene vor dem Weissen Bräuhaus in München für Furore.

Ein polizeibekannter Mann, Harald Z. aus Österreich, tauchte im Hitler-Kostüm auf und wollte in dem Wirtshaus eine Rede halten.

Der Österreicher, der gerne als "Harald Hitler" auftritt, sorgte schon in der Vergangenheit für Wirbel: Unter anderem posierte er 2017 mit klassischem Bärtchen und Seitenscheitel vor Adolf Hitlers Geburtshaus in Braunau am Inn und ließ sich von Touristen fotografieren.

Laut der österreichischen Polizei soll Harald Z. das NS-Regime verehren.

Nun wollte der falsche Hitler bei einer Veranstaltung des rechtsextremen "Germanischen Arbeiterverein" sprechen. Das Event wurde aber schon vor Tagen untersagt, Wirt Otmar Mutzenbach lehnte die Reservierungen des Doubles wiederholt ab.

Als "Hitler" dann am Sonntag trotzdem mit seinen Freunden vor dem Lokal auftauchte, setzte Mutzenbach die Gesellschaft vor die Tür. Vor dem Wirtshaus nahm die Polizei die Personalien von Harald Z. auf, Mutzenbach verhängte ein lebenslanges Hausverbot für das Hitler-Double.

Da er seine Rede nicht halten konnte, gab "Harald Hitler" laut der Abendzeitung an, sich stattdessen den Film "Als Hitler das rosa Kaninchen stahl" im Kino anschauen zu wollen.
https://www.tag24.de/nachrichten/muenchen-hilter-doubel-harald-polizei-weisses-brauhaus-germanischen-arbeiterverein-mutzenbach-1344647
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36807 mal
  • Karma: 658
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #6712 am: 8. Januar 2020, 04:52:49 »
Erster Teil/Erste Instanz
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg248216#msg248216

Ich wette ja, dass er wieder in Berufung geht und erneut nicht "auf hoher See" erscheint. Wäre vielleicht Zeit ihm die Ladung zum Haftantritt zukommen zu lassen.  ;)

Spoiler
Berufung eines "Reichsbürgers" verworfen
Ingolstadt
erstellt am 07.01.2020 um 22:13 Uhr
aktualisiert am 07.01.2020 um 22:20 Uhr
Ingolstadt - Vor dem Sitzungssaal 12 am Landgericht Ingolstadt wartet eine Hand voll Polizisten in schusssicheren Westen.

Die Sicherheitsverfügung, die die Pressestelle des Gerichts für die gestrige Berufungsverhandlung per Mail verschickte, ist über zwei Seiten lang. Tatsächlich ist die Verhandlung gegen einen 52-jährigen "Reichsbürger" aus dem Landkreis Eichstätt dann in gut einer halben Stunde ohne jegliche Störung beendet.

Sogenannte "Reichsbürger", das sind Menschen, die den Staat leugnen und sich infolge dessen seinen Regeln auch nicht verpflichtet fühlen. Menschen wie der Angeklagte, der zum Prozess vor dem Amtsgericht Ingolstadt Ende August vergangenen Jahres ins Gericht getragen werden musste, anstelle einer Geburtsurkunde eine "Lebenderklärung" vorgewiesen und fast ununterbrochen geredet hatte, was ihm zu der ohnehin gegen ihn verhängten Strafe eine Woche Ordnungshaft und die Entfernung aus dem Sitzungssaal eingebracht hatte (DK berichtete). Er ging in Berufung. Zur gestrigen Hauptverhandlung vor dem Landgericht ist er gar nicht erst gekommen. Auch möglicherweise erwartete Gefolgsleute blieben aus. Weil alle vier dafür nötigen Voraussetzungen gegeben waren, konnte Vorsitzender Richter Konrad Riedel die Berufung verwerfen. Das Urteil - das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen versuchter Nötigung und Erpressung zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt - wird rechtskräftig, sollte der Angeklagte oder sein Anwalt nicht binnen einer Woche Revision beantragen. Dann ginge die Sache vors Bayerische Oberste Landesgericht.

Es ist eine Verhandlung, wie sie so nicht jeden Tag am Landgericht Ingolstadt vorkommt. Selbst Landgerichtspräsidentin Elisabeth Kurzzeit ist gekommen, um im Fall des Falles das Hausrecht einzufordern. Doch alles blieb ruhig, kein einziger Zuschauer ist gekommen. Rechtsanwalt Stefan Roeder, ein Pflichtverteidiger, hat von seinem Mandanten seit der letzten Verhandlung nichts gesehen und gehört. Überdies habe er niemals eine Vollmacht für die Verteidigung unterschrieben. Dies ist eine der Voraussetzungen, die erforderlich sind, um die Berufung eines Angeklagten zu verwerfen, wie Vorsitzender Richter Riedel erklärte: der Angeklagte ist nicht vor Gericht erschienen, wird nicht mit nachgewiesener Vollmacht von einem Verteidiger vertreten, wurde nachweislich zu dem Termin geladen und es ist kein Entschuldigungsgrund für sein Fernbleiben ersichtlich. Laut Strafprozessordnung ist die Berufung des Angeklagten damit ohne Verhandlung zur Sache zu verwerfen. Bis 2015 war das Prozedere in solchen Fällen laut Riedel noch anders.

Dreimal hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen den Mann allein im Jahr 2018 Anklage erhoben. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht war es um diverse Forderungsschreiben des "Reichsbürgers" gegangen, der Zahlungsaufforderungen und andere behördliche Maßnahmen ignoriert hatte und seinerseits eigene Schreiben verschickte, in denen er nicht nur seinen Unmut äußerte, dass ihm Unrecht getan worden sei, sondern er an ranghohe Adressaten und Behördenleiter Forderungen und Ultimaten aufstellte. Diese würden ihm eine bestimmte Menge Silberunzen schulden, zahlbar bis zum Soundsovielten. Andernfalls würden maltesische Mahnbescheide vollstreckt. Zudem lag der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Waffengesetz auf dem Tisch. Nach dem Polizistenmord von Georgensgmünd (Oktober 2016) gab es Razzien bei mutmaßlichen "Reichsbürgern", so auch bei dem 52-Jährigen aus dem Kreis Eichstätt. Die Polizei stieß neben einer Reihe legaler Waffen auf fünf Präzisionsschleudern, die nicht legal sind und eingezogen wurden. Das Amtsgericht quittierte die Fülle von Delikten mit einer Haftstrafe, gegen die der Mann - und auch die Staatsanwaltschaft - Berufung einlegten.

Vor dem Landgericht gestern nahm Staatsanwalt Johannes Riederer die Berufung seinerseits offiziell zurück und beantragte, die Berufung des Angeklagten zu verwerfen. Dem kam der Vorsitzende Richter in seinem Urteil nach. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, Kosten, die aufgrund der Berufung der Staatsanwaltschaft entstanden sind, gehen an die Staatskasse. Der geladene Landgerichtsarzt Peter Obergrießer brauchte nicht mehr gehört werden. Und auch die zur Unterstützung der Gerichtsbediensteten anwesenden Polizisten konnten wieder abziehen.
[close]
https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/Berufung-eines-Reichsbuergers-verworfen;art599,4445983

https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Urteil-vor-einer-leeren-Anklagebank-id56390321.html
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #6713 am: 8. Januar 2020, 06:36:16 »
Wenn das bei jedem Posting nötig wäre ...


Zitat
7. Januar 2020, 17:44 Uhr
Urteil im Berufungsprozess
:
Facebook durfte Post löschen

Facebook durfte einen Post löschen, in dem unter anderem gegen Flüchtlinge gehetzt wurde. Das hat das Oberlandesgericht entschieden.

Das Gericht betonte, dass der Beitrag nicht nur "Hassbotschaften" enthalte, sondern "einzelne Äußerungen sogar den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung verwirklichten".

Mit der Entscheidung hat das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts München I gekippt, gegen das Facebook Berufung eingelegt hatte.

Von Mirjam Hauck

Spoiler
Darf Facebook ein Konto sperren, auf dem der Nutzer einen Post teilt, in dem gegen Flüchtlinge gehetzt und Bundeskanzlerin Angela Merkel massiv attackiert wird? Das soziale Netzwerk hatte den entsprechenden Beitrag im Jahr 2018 gelöscht und den Nutzer für 30 Tage gesperrt. Dagegen hatte dieser vor dem Landgericht München geklagt und zunächst auch Recht bekommen. Im Berufungsprozess jedoch hat nun der 18. Senat des Oberlandesgerichts München geurteilt, dass Facebook den Hass-Post löschen durfte.

Das Gericht betonte, dass der gelöschte Beitrag nicht nur "Hassbotschaften" enthalte, sondern "einzelne Äußerungen sogar den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung verwirklichten". Es handelt sich nach Auffassung des Senats um einen rechtswidrigen Inhalt im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Dieses Gesetz trat im Oktober 2017 in Kraft und verpflichtet große soziale Netzwerke und Plattformen dazu, rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, drohen ihnen hohe Bußgelder.

Mit der Entscheidung hat das Oberlandesgericht München das Urteil des Landgerichts München I gekippt, gegen das Facebook Berufung eingelegt hatte. Die dortigen Richter hatten entschieden, dass die Profil-Sperrung rechtswidrig sei und Facebook dieses wieder herstellen und den gelöschten Beitrag wieder freischalten müsse. Das OLG führt in seinem Urteil nun aus, dass die vorinstanzliche Entscheidung aus "prozessualen Gründen" keinen Bestand habe.

Im Berufungsprozess befand das OLG auch über einen weiteren geteilten Post des Nutzers vom Frühjahr 2018. Dabei handelt es sich um ein Zitat des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán. Darin bezeichnet dieser Flüchtlinge als "Invasoren". Diesen Post zu löschen und das Profil erneut zu entfernen, ging aus Sicht des Oberlandesgerichts allerdings zu weit. Mit diesem Beitrag habe sich der Kläger auf der Plattform "innerhalb der ihm durch den Nutzungsvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gezogenen Grenzen" bewegt. Dies sei kein direkter Angriff auf Personen oder Personengruppen und falle unter die Meinungsfreiheit, urteilte das Oberlandesgericht. Der Kläger könne daher zu Recht verlangen, dass der gelöschte Beitrag in seinem Profil an derselben Stelle wieder eingestellt wird. Keinen Erfolg hatte der Kläger dagegen mit seinen Anträgen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Senat des Oberlandesgerichts hat eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

In erster Instanz hatte das Landgericht München I im Februar 2019 geurteilt, dass beide Beiträge zu Unrecht gelöscht worden waren. Ähnlich entschied dasselbe Gericht auch kürzlich in einem anderen Fall. Laut einem Urteil von Anfang Dezember vergangenen Jahres muss Facebook ein Nutzer-Profil trotz Aussagen über Flüchtlinge, in denen sie als gewaltbereit dargestellt werden, wieder freigeben. Die Behauptung, dass Flüchtlinge in Deutschland "gewetzte Messer" hätten, ist nach Ansicht des Landgerichtes München I von der Meinungsfreiheit gedeckt.

[close]
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/facebook-muenchen-prozess-urteil-1.4747550

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Hass-Post-ueber-Merkel-und-Fluechtlinge-Facebook-durfte-loeschen-4629781.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath

Offline Rabenaas

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9848
  • Dankeschön: 36083 mal
  • Karma: 447
  • Boshaftes Federvieh
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #6714 am: 8. Januar 2020, 06:39:04 »
Ich wette ja, dass er wieder in Berufung geht und erneut nicht "auf hoher See" erscheint. Wäre vielleicht Zeit ihm die Ladung zum Haftantritt zukommen zu lassen.

Er könnte noch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und ggf. Revision einlegen. Und Ladung zum Strafantritt geht erst nach Rechtskraft.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #6715 am: 8. Januar 2020, 07:43:55 »
Sebastian Lipp hat sich wieder ordentlich reingehängt:



Zitat
Hintergrund & Analyse
Doch kein Freibrief für Nazi-Propaganda in Memmingen?

8. Januar 2020 Sebastian Lipp   

Ab Freitag muss ein neuer Richter am Landgericht Memmingen ein massiv fehlerhaftes Urteil korrigieren. Darum hat München den Freibrief für die massenhafte Verbreitung von Nazi-Propaganda durch Oldschool Records kassiert.

»Ohne jegliche Systematik, Subsumtion und Prüfungsdarlegung wird eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung abgelehnt«. Mit solchen Worten kassierte das Oberlandesgericht in München den Memminger Freispruch, mit dem der Neonazi-Unternehmer Benjamin Einsiedler hätte davon kommen können. Was wir als »Freibrief für Nazi-Propaganda« bei Oldschool Records kritisierten, kanzelte der Münchner Strafsenat als lückenhaft, rechtsfehlerhaft und formfehlerhaft ab.

Das Landgericht Memmingen legte Rechtsgrundlagen und sein Verständnis der strittigen Äußerungen grundsätzlich wohlwollend und im Sinne des angeklagten Neonaziunternehmers aus. Immer wieder lässt die Argumentation des Richters wenig Distanz zum eindeutig politisch gefärbten Vorbringen des Szeneverteidigers erkennen.

Ab Freitag muss nach Weisung der Münchner Richter am Landgericht Memmingen deshalb eine andere Kammer unter Vorsitz eines anderen Richters erneut feststellen, ob der Vertrieb der Neonazi-Tonträger aus Bad Grönenbach den Straftatbestand der Volksverhetzung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und anderer Strafnormen erfüllt. Auch die Entscheidung, Einsiedler sei für ihm im Rahmen des Verfahrens entstandenen Unannhemlichkeiten zu entschädigen, kassierten die Münchner Richter.
Spoiler
Aus über 900 Straftaten werden 88 Anklagepunkte, wird eine Geldstrafe und schließlich der Freispruch

Bereits am 17. Dezember 2015 legte die Staatsanwaltschaft Memmingen die Anklage gegen Benjamin Einsiedler am Amtsgericht Memmingen vor. Die 88 Anklagepunkte fasste die Staatsanwaltschaft aus ursprünglich über 900 bereits 2014 bei einer Razzia von der Polizei erfassten Straftaten zusammen. Vorgeworfen wurde dem Betreiber von Oldschool Records der vorsätzliche Besitz einer verbotenen Waffe sowie das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Belohnung und Billigung von Straftaten. Außerdem habe er mit dem Vertrieb von Tonträgern gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen.

Das Amtsgericht Memmingen ließ mit Beschluss vom 18. April 2016 die Anklage unverändert zur Hauptverhandlung zu und eröffnete das Hauptverfahren vor dem Schöffengericht. Dieses verurteilte den Angeklagten am 15. Dezember 2016 wegen Volksverhetzung in vier Fällen, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen und der vorsätzlichen Überlassung von jugendgefährdenden Trägermedien zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 € und wegen vorsätzlichem Besitz einer verbotenen Waffe zu einer Geldbuße von 250 €. Im Übrigen wurde der Angeklagte freigesprochen.

Gegen dieses Urteil legte Rechtsrock-Anwalt Alexander Heinig für Benjamin Einsiedler am 16. Dezember 2016 Berufung ein. Auch die Staatsanwaltschaft zog am 21. Dezember nach, zog ihr Rechtsmittel aber in der deshalb angesetzten Hauptverhandlung vom 24. April 2018 vor dem Landgericht Memmingen zurück. Dadurch verlieh sie dem Teilfreispruch des Amtsgerichtes unanfechtbare Rechtskraft.

Oberlandesgericht kassiert Freispruch für Neonazi-Unternehmer
Mit Urteil vom 24. Mai 2018 sprach das Landgericht Memmingen den Angeklagten sodann von sämtlichen Vorwürfen frei. Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass zum Teil schon die Voraussetzungen des objektiven Tatbestands der jeweils in Betracht kommenden Strafvorschriften nicht gegeben seien. Teilweise verneinte das Gericht zudem das Vorliegen subjektiver Tatbestandsmerkmale. Es nahm an, dass der Angeklagte nicht vorsätzlich gehandelt beziehungsweise sich in einem Irrtum befunden habe. Worin genau dieser Irrtum bestanden habe, blieb das Geheimnis der Landgerichtskammer. Außerdem stellte das Gericht fest, dass der Angeklagte für die am 13. Mai 2014 bei ihm durchgeführte Durchsuchung und Beschlagnahme zu entschädigen sei. Bisher also keine Spur von der »Zerschlagung« von Oldschool Records, die Lokalmedien nach der Razzia herbeischrieben.

Die gegen den Freispruch gerichtete Revision des Memminger Generalstaatsanwalts hatte vor dem Oberlandesgericht allerdings überwiegend Erfolg. In nur zwei Fällen hielt der Freispruch der Prüfung des Revisionsgerichtes stand. Die Freisprüche zu Ziffer 1 bis 6 hob das Revisionsgericht sämtlich auf – und wies den einstig vorsitzenden Richter Herbert Krause deutlich zu Recht.
»Goebbels für alle« verherrlicht NS-Herrschaft

Den Freispruch vom Tatvorwurf der Volksverhetzung wegen Verbreitung der CD »Adolf Hitler lebt« der Gruppe »Gigi und die braunen Stadtmusikanten« hob das Oberlandesgericht auf, da sowohl das Lied »Goebbels für alle« als auch das Lied »Geschwür am After« den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Einsiedler hatte eingeräumt, die CD in einer Vielzahl von Fällen vertrieben zu haben.

Das Landgericht Memmingen erkannte im Stück »Goebbels für alle« keine Formulierungen, aus denen sich irgendein Hinweis darauf ergibt, dass mit dem Text zum Hass aufgestachelt oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen aufgefordert oder die Menschenwürde anderer angegriffen wird. Auch gegen die Würde der Opfer der nationalsozialistischen Terrorherrschaft werde in dem Lied nicht in verletzender Weise vorgegangen. Denn: Ein Bezug zu Opfern lasse sich dem Lied »Goebbels für alle« laut dem Memminger Landgerichtsurteil nicht entnehmen. Irgendwelche Opfer oder Opfergruppen würden nicht erwähnt. Es gehe lediglich um die Person Dr. Goebbels. Damit werde zwar das NS-System als Ganzes gebilligt. Aber wenn dieses Billigen bereits die Würde der Opfer verletzte, hätte der Gesetzgeber nicht die Formulierung »in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise« in das Gesetz geschrieben. Daher sei es eng auszulegen.

Damit argumentierte Landgerichtsrichter Herbert Krause nach dem Vorbringen von Rechtsanwalt Alexander Heinig, der im Sinne seiner radikal rechten Mandantschaft gerne eine Rechtsprechung durchgesetzt sähe, die nicht nur den Volksverhetzungsparagraphen so eng wie möglich auslegt. Immer wieder plädiert der Neonazi-Anwalt, der einst selbst als Rechtsrocker auf einschlägigen Bühnen stand, in Gerichtssälen für eine grundsätzliche Revision der Strafnorm.

Doch »diese Begründung trägt nicht die Verneinung des in Frage stehenden objektiven Tatbestandes«, urteilt der Senat am Oberlandesgericht in München. Durch den Verkauf der CDs hat Benjamin Einsiedler demnach Schriften verbreitet, deren Inhalt den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft als etwas Großartiges, Imponierendes oder Heldenhaftes verherrlicht. Darunter ist nach Rechtsauffassung des OLG München nicht nur die direkte Glorifizierung der Unrechtshandlungen der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft zu verstehen, sondern es reicht aus, wenn das Dargestellte in einen positiven Bewertungszusammenhang gestellt wird oder in der Schilderung der Unrechtshandlungen und ihrer Verantwortlichen positive Akzente gesetzt werden. Dies könne sich zum Beispiel darin ausdrücken, dass ein Verantwortungsträger oder eine Symbolfigur des NS-Regimes angepriesen oder in besonderer Weise hervorgehoben wird, wie das vorliegend der Fall ist.

Josef Goebbels war als Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda einer der einflussreichsten Politiker des NS-Regimes und damit eine Symbolfigur, die durch die Aussage im Lied, wer von Propaganda etwas verstehen wolle, müsse bei ihm in die Lehre gehen, gerade in ihrer politischen Funktion und Stellung und nicht als private Person gepriesen wird. Dies im Zusammenhang mit seiner positiven Bezeichnung als Kassenschlager »kann nicht anders als die Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willküherrschaft im Ganzen verstanden werden«, so das Urteil aus München. Entgegen der vom Landgericht vertretenen Rechtsauffassung bedürfe es auch keiner ausdrücklichen Bezugnahme auf Opfer oder Opfergruppen. In der Regel könne davon ausgegangen werden, dass die Verherrlichung der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft bzw. einer ihrer Leitfiguren den Achtungsanspruch sowie die Menschenwürde der Opfer verletzt.

Landgericht machte es sich zu einfach
»Hinsichtlich des auf derselben CD mit dem Titel ›Adolf Hitler lebt‹ befindlichen Liedes ›Geschwür am After‹ hat das Landgericht im Ergebnis zutreffend eine Strafbarkeit gemäß § 130 Absatz 3 StGB verneint«, schreibt München. Auch damit hatte es sich das Memminger Gericht aber zu leicht gemacht. Denn die Strafbarkeit scheitere »nicht daran, dass das Lied »Geschwür am After« den NS-Völkermord nicht leugnet, sondern daran, dass die Norm als Äußerungsdelikt voraussetzt, dass der Täter eine eigene Stellungnahme zum Ausdruck bringt«. Jedoch sei die Volksverhetzung nach Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 und Absatz 2, Nummer 1a des entsprechenden Paragraphen dennoch erfüllt.

Es werde, so das Landgericht, zwar der Bezug zur Herrschaft des NS-Regimes hergestellt durch die im allgemeinen Bewusstsein verankerten Assoziationen zu der Zeile »Bilder von den Schienen und vom Eingangstor«, weil jedermann klar sei, dass damit die Außenansicht auf das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz gemeint sei. Auch könne der Formulierung »doch Wahrheiten von heute sind Lügen morgen / Und so viele ihrer Leichen sind bis heute nicht gestorben« ohne weiteres entnommen werden, dass damit die Zahlen zu Opfern der verbrecherischen Gewaltherrschaft generell angezweifelt und auch ohne jegliche Auseinandersetzung mit den Fakten pauschal als unrichtig dargestellt werden sollen. Nach ganz überwiegender Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, reichten derart allgemein gehaltene Formulierungen jedoch nicht zur Erfüllung der Tatbestandsmerkmale »billigen, leugnen oder verharmlosen» nach Absatz 3 des Volksverhetzungsparagraphen aus. Es wäre vielmehr ein ausdrückliches quantitatives oder qualitatives Bagatellisieren von Art, Ausmaß, Folgen oder Wertwidrigkeit einzelner oder der Gesamtheit nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen zur Tatbestandserfüllung erforderlich. Ein Billigen oder Leugnen von Gewaltmaßnahmen sei dem Text nicht zu entnehmen. Auch aus dem Gesamtzusammenhang ergebe sich kein (sicherer) Nachweis dafür, dass mit dem Text die Verharmlosung der angeführten Gewaltmaßnahmen ausgedrückt werden solle.

»Diese rechtliche Begründung ist nicht tragfähig«, kassiert das OLG München scharf die Memminger Auffassung, die der Argumentation von Rechtsanwalt Alexander Heinig auf den Leim ging. Der nämlich wetterte während der Verhandlung in Memmingen wie in anderen Gerichtssälen zuvor gegen die Ergänzungen, die der Volksverhetzungsparagraph mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 erhielt. Damit fügte der Gesetzgeber den Tatbestand des Billigens, Leugnens oder Verharmlosens des Völkermordes an der jüdischen Bevölkerung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus in die Strafnorm ein, um rechtsradikale Propaganda, wie sie Benjamin Einsiedler seit Jahren bisher weitgehend ungehindert aus Bad Grönenbach vertreibt, wirksamer ahnden zu können. Wegen deren gefährlicher Auswirkungen auf das politische Klima sollte die Anwendung des § 130 StGB in der Praxis erleichtert und die generalpräventive Wirkung der Strafvorschrift der Volksverhetzung erhöht werden, namentlich im Blick auf die Diffamierung und Diskriminierung jüdischer Mitbürger.

Das Handlungsmerkmal des Verharmlosens ist demnach bereits dann erfüllt, wenn der Äußernde den Holocaust herunterspielt, beschönigt oder in seinem wahren Gewicht verschleiert. Alle denkbaren Facetten agitativer Hetze wie auch verbrämter diskriminierender Missachtung sollen erfasst werden. Nicht erforderlich ist das Bestreiten des Völkermordes als historisches Gesamtgeschehen, es genügen ein »Herunterrechnen der Opferzahlen« und sonstige Formen des Relativierens oder Bagatellisierens seines Unrechtsgehalts, wobei es sich dann um eine abgeschwächte Form des Leugnens handelt.

Ein solches Relativieren und Bagatellisieren liegt hier nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München vor: »Das NS-Gewalt- und Massenvernichtungsunrecht im Konzentrationslager Auschwitz ist eine geschichtliche Tatsache. Demgegenüber geht die Aussage der einschlägigen Textpassage des Liedes erkennbar dahin, dass es nicht in dem geschichtlich anerkannten Umfang zu dem Massenmord in Auschwitz gekommen sei, indem gesagt wird, ›Doch Wahrheiten von heute sind die Lügen von morgen / Und so viele ihrer Leichen sind bis heute nicht gestorben‹.« Im Gesamtkontext zeige der Liedtext somit ein umfassendes Herunterspielen der Opferzahlen, nicht nur ein zahlenmäßiges Infragestellen im Randbereich der geschichtlich feststehenden Größenordnung.
»Weisse Wölfe«

Auch der Freispruch vom Tatvorwurf der Volksverhetzung wegen Verbreitung der CD »Jahrzehnte der Dekadenz« der Gruppe »Weisse Wölfe« (im Memminger Urteil entgegen der eigenen Schreibweise mit »ß« geschrieben) aus tatsächlichen Gründen konnte vor dem Oberlandesgericht München nicht standhalten. Wiederum hatte es sich das Landgericht zu einfach gemacht und festgestellt, dass auf den beim Angeklagten sichergestellten und von ihm vertriebenen CDs das Lied »Schmuddelpunk« nicht enthalten sei.

Gestützt wird diese Feststellung auf die Angaben des Angeklagten beziehungsweise des Verteidigers. Der hatte mit der Behauptung, dass verschiedene Versionen der bei Benjamin Einsiedler gefundenen Tonträger im Umlauf sind für einen vorzeitigen Abbruch am ersten Tag im Berufungsprozess gesorgt. Darauf musste die Polizei für Heinig die Asservate bei der Staatsanwaltschaft neu prüfen. Bei der Razzia stellte die Polizei immerhin 23.500 Tonträger sicher.

Da das Urteil jedoch weder verrät, ob die Ermittler zu einem Ergebnis gekommen sind, noch den Inhalt der Einlassung des Angeklagten mitteilt, konnte der Münchner Senat nicht überprüfen, ob das Landgericht seine Feststellung rechtsfehlerfrei getroffen hat und hob den Freispruch auf.

»Sturm über Europa«
Den Freispruch vom Tatvorwurf der Volksverhetzung durch Verbreiten der CD »Sieben auf einen Streich« mit dem darauf enthaltenen Lied »Sturm über Europa« der Gruppe »Abtrimo« hob der Münchner Strafsenat ebenfalls auf.

Zwar habe »das Landgericht erkannt, dass zur Beurteilung der Frage, wie eine Äußerung zu verstehen ist, ihr objektiver Sinngehalt unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums durch Auslegung zu ermitteln ist.« Dabei dürfe ihr im Lichte der durch das Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit keine Bedeutung beigelegt werden, die sie objektiv nicht hat, und im Fall der Mehrdeutigkeit darf nur dann von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgegangen werden, wenn andere, straflose Deutungsmöglichkeiten mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen werden können. Andererseits stünden die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Kunstfreiheit einer Bestrafung wegen Volksverhetzung nicht entgegen, »da diese stets zurücktreten müssen, wenn die Menschenwürde anderer als oberster Wert und Wurzel aller Grundrechte angetastet wird«, schreibt das OLG. Die Würde des Menschen sei »mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig«.

Das Revisionsgericht darf allerdings nicht selbst eine Auslegung entgegen der des Memminger Tatrichters treffen. Es darf dessen Auslegung allerdings auf Rechtsirrtümer, Lückenhaftigkeit oder Unsinnigkeit überprüfen. Das trifft hier zu. Das Landgericht habe die erforderliche Auslegung »entweder gar nicht oder lediglich lückenhaft vorgenommen und verstößt gegen allgemeine Auslegungsregeln«, heißt es aus München. Erstens habe das Landgericht sich bei der Auslegung des Wortes »Mullahs« auf eine Definition aus der Wikipedia beschränkt, jedoch vollkommen außer Acht gelassen, in welchem Kontext das Wort gebraucht wurde. So sei weder der übrige Liedtext, noch der Titel des Liedes, der weitere Inhalt der CD oder die Interpreten bei der Auslegung in den Blick genommen worden. Das wird ein anderer Richter am Landgericht nachzuholen haben. Zweitens wurde die Auslegung bezüglich der Wortfolge »Mob aus dem Orient« völlig unterlassen und mit der Begründung, es gäbe im Orient nicht nur Muslime, das Vorliegen einer abgrenzbaren Bevölkerungsgruppe verneint. Dies versteht der Münchner Strafsenat als fehlerhaft. Das Tatgericht hätte vielmehr prüfen müssen, ob der Wortfolge aufgrund des Gesamtzusammenhanges innerhalb des Liedtextes sowie der übrigen bereits genannten Aspekte ein eindeutiger Sinn entnommen werden kann und ob dieser dann gegebenenfalls eine Religionsgruppe, wie zum Beispiel die im Inland lebenden Muslime, oder einen abgrenzbaren Bevölkerungsteil, bezeichnet. Das neue Tatgericht wird hierbei berücksichtigen müssen, dass die im Lied benannten in Deutschland lebenden »Ausländer«, »Kapitalisten«, »Arbeitslose« und »Asylanten« von der Rechtsprechung bereits als abgrenzbarer Teil der Bevölkerung angesehen werden. Drittens hat das Landgericht bei der Textpassage »zerschlagen wir sie vereint« »lediglich auf den Wortlaut abgestellt, den Gesamtzusammenhang etc. jedoch in keiner Weise berücksichtigt.«

Darüber hinaus habe das Landgericht außerdem keine umfassende Prüfung aller in Betracht kommender Straftatbestände vorgenommen, sondern sich auf eine Prüfung eines Teilaspekts der Volksverhetzung beschränkt: Das Aufstacheln zu Willkür oder Gewaltmaßnahmen. Eine ebenfalls in Betracht kommende Strafbarkeit wegen eines Aufrufes zum Hass oder einer Verletzung der Menschenwürde durch die Bezeichnung »Mob aus dem Orient« wurde mit dem Landgerichtsurteil nicht geprüft.

Ebenso wenig hatte sich Richter Krause offenbar damit befasst, dass der Tonträger »Sieben auf einen Streich« der Gruppe »Abtrimo« seit 2013 als jugendgefährdende Schrift indiziert ist und somit einem absoluten Verbreitungsverbot unterliegt. Auch das wird ein neuer Anlauf am Landgericht Memmingen nachholen müssen.
»Terrormachine« mit Kampflied der SA

Auch die Auffassung, Benjamin Einsiedler dürfe mit dem Titel »Die Fahne hoch« eine Parole aus einem Kampflied der SA ungestraft verbreiten, hatte in München keinen Bestand. Das Lied vertrieb der Grönenbacher Plattenproduzent auf der CD »German-British Terrormachine Vol.2« von »Blitzkrieg/Warhammer« an eine Vielzahl von Personen.

Das Landgericht vertritt in seinem Urteil die Auffassung, dass die mehrfache Verwendung der Worte »Die Fahne hoch« nicht dazu führt, dass das Lied dem Horst-Wessel-Lied, das auch nach Ansicht des Landgerichts als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation anzusehen ist, zum Verwechseln ähnlich wird – und verneint die Strafbarkeit. Wieder widerspricht München: Das Landgericht verkenne, dass es auf eine Verwechselbarkeit nicht ankommt, weil durch die Verwendung der Wortfolge »Die Fahne hoch« das als Kennzeichen des NS-Regimes anzusehende Horst-Wessel-Lied selbst verwendet wurde.

Die Worte »Die Fahne hoch«, die hier als Liedtitel und Refrain verwendet werden, sind identisch mit dem Titel des sogenannten Horst-Wessel-Liedes, welches als Kampflied der SA entstanden war und im späteren Verlauf als parteiamtliche Hymne der NSDAP diente, die sowohl bei Parteiveranstaltungen wie auch bei öffentlichen Feierlichkeiten nach der deutschen Nationalhymne gesungen wurde. Die ersten Worte des Liedes »Marschiert, marschiert« erinnern die Revisionsrichter zudem an die zweite Liedzeile des Horst-Wessels-Liedes und erzeugen das geistige Bild marschierenden Militärs. Der Bandname »Blitzkrieg«, ein Begriff, der allgemein mit dem Polenfeldzug 1939 assoziiert wird, stelle die Wortfolge »Die Fahne hoch« zusätzlich in Bezug zur Zeit des Nationalsozialismus, der durch im übrigen Text enthaltene Begriffe wie »Stolz«, »marschieren«, und »stark wie deutsches Eichenholz« noch verstärkt werde. Die Gesamtschau dieser Merkmale schließe einen neutralen Kontext im vorliegenden Fall aus, sodass objektiv die Verwendung eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation vorliege.

»Germanisches Erbgut«: Für Memminger Gericht keine Rassenideologie
Auch der Freispruch vom Vorwurf der Verbreitung schwer jugendgefährdender Schriften durch den Verkauf der CD »Tätervolk Geschichte« der Gruppe »Nordfront«, auf der sich das Lied »Herzen wie Erz« befindet, scheitert an dem Münchner Strafsenat.

In diesem Punkt sei das Urteil »rechtsfehlerhaft, weil das Landgericht zwar erkannt hat, dass der Sinn des Liedtextes – wie schon beim Lied ›Sturm über Europa‹ – durch Auslegung zu ermitteln ist, jedoch auch in diesem Fall die Auslegung lückenhaft ist und gegen allgemeine Auslegungsregeln verstößt.«

So schreibt das Landgericht Memmingen zur Begründung seines Urteils: »Insbesondere sind dem Text keine Formulierungen im Hinblick auf einen Aufruf zur Gewalt, der Verächtlichmachung und Herabwürdigung anderer oder der Aufstachelung zum Hass zu entnehmen. Soweit das Amtsgericht meint, dass mit Formulierungen ›aus unserem Volk wird ein Vielvölkerbrei… Germanisches Erbgut wird dauerhaft zerstört, denn in unserem Erbe liegt ihre größte Gefahr, wenn wir uns unserer Wurzeln besinnen ist es das Ende der One-World-Mafia‹ die rassische Überlegenheit der Germanen hervorgehe, ist dies dem Text nicht, jedenfalls nicht sicher, zu entnehmen. Aus dem Gesamtzusammenhang ist eine dahingehende Interpretation, dass der Text nicht Rassenideologie des verbrecherischen Naziregimes verherrlicht, der in den Nürnberger Gesetzen sogar eine Legalform gegeben worden war«, urteilte das Landgericht über das Lied einer der neben »Stahlgewitter« bekanntesten niedersächsischen Neonazibands. Vielmehr stelle sich der Text nach Auffassung der Memminger Strafkammer als Meinungsäußerung dar und sei so zu interpretieren, dass »eine ›homogene Gemeinschaft‹ vorzugswürdig und eine ›Multi-Kulti-Gesellschaft‹ in Deutschland abzulehnen sei.«

Auch diese Begründung konnte in München »keinen Bestand haben«. Das neue Tatgericht werde nun in Memmingen auch die Begleitumstände wie den Namen der Band, ihr sonstiges Schaffen oder den Titel des Tonträgers in die kommende Bewertung einbeziehen müssen. Die für den Angeklagten günstigste Interpretationsmöglichkeit anzunehmen reiche nicht, so die Münchner Richter. Zudem habe das Landgericht dieses Mal zu beachten, dass der im Mai 2014 bei Benjamin Einsiedler gefundene Tonträger bereits im September 2012 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert wurde.
Pflichtlied der Hitler-Jugend in Memmingen kein NS-Kennzeichen?

Den Freispruch im Zusammenhang mit der CD »Unplugged« der Gruppe »Hauptkampflinie (HKL)«, auf der sich das Lied »Ein junges Volk steht auf« befindet, kassierte München ebenfalls. Das Landgericht hatte den Freispruch darauf gestützt, dass »mangels des erforderlichen ausreichenden Nachweises einer vorsätzlichen Begehungsweise im Hinblick auf den verurteilten Tatbestand der Volksverhetzung [eine Verurteilung] nicht möglich [ist].«

Dieses Urteil des Landgerichts »war schon deshalb aufzuheben, weil nicht deutlich wird, welche Straftatbestände geprüft wurden. Ohne jegliche Systematik, Subsumtion und Prüfungsdarlegung wird eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung abgelehnt«, kritisieren die Münchner Richter. Auch den formalen Anforderungen der Strafprozessordnung werde dieses Urteil nicht gerecht. So muss auch hier der Vorwurf der Volksverhetzung ab Freitag erneut in Memmingen verhandelt werden.

Das Landgericht verneinte die Strafbarkeit, da dem Angeklagten die notwendige Sachkunde fehle, um zu entscheiden, ob das Lied, das keinen spezifisch nationalsozialistischen Inhalt habe, als Kennzeichen des nationalsozialistischen Unrechtsstaates anzusehen sei. Zudem habe er dem von ihm in Auftrag gegebenen Gutachten einer Rechtsanwältin vertrauen dürfen. Richter Krause, der »Ein junges Volk steht auf« demnach offenbar nicht für ein Kennzeichen des nationalsozialistischen Unrechtsstaates hält, sagte in der mündlichen Urteilsbegründung, dass das von einem führenden Funktionär der Hitler-Jugend (HJ) geschriebene Original zwar im Nationalsozialismus zum »Pflichtliederkanon« gehört habe und auf zentralen Parteiveranstaltungen gesungen wurde. Für Laien sei es aber nicht als verbotenes Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation zu erkennen.

Deshalb sei das Gesetz, das die Verwendung solcher Kennzeichen unter Strafe stellt, selbst »problematisch«, so der Richter – wieder ganz im Sinne von Rechtsanwalt Alexander Heinig, der seine Mandanten lieber nicht durch die Straftatbestände der Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bedroht sähe. Seiner Karriere als Rechtsanwalt gingen Auftritte als Rechtsrocker voraus. Im Umfeld der militanten Neonazi-Szene um Blood&Honour stand Alexander Heinig mit »Ultima Ratio« auf der Bühne, deren Platten bis heute von Heinigs Mandant Benjamin Einsiedler vertrieben werden.

Memmingen hätte nicht auf Grund bloßer Behauptungen des Angeklagten, für die es keine tatsächlichen Anhaltspunkte gäbe, freisprechen dürfen, kritisieren die Münchner Richter scharf. Das neue Tatgericht werde anerkennen müssen, dass Einsiedler als langjähriger Neonazi-Unternehmer »gerade kein Laie ist und ihn als Gewerbetreibenden erhöhte Sorgfaltspflichten treffen.« Das neue Tatgericht werde außerdem prüfen müssen, welchen Inhalt und welche Qualität das vom Angeklagten eingeholte Rechtsgutachten auch mit Blick auf die Person und die Hauptgeschäftstätigkeit der das Gutachten erstattenden Rechtsanwältin Gisa Pahl hat und ob es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelte. Das Deutsche Rechtsbüro (DRB) der Hamburger Rechtsanwältin Gisa Pahl soll, wie wir berichteten, zu den Empfängern von Spendenbriefen des NSU gehören. In dem Gutachten soll Pahl etwa juristische Unbedenklichkeit bescheinigt und Vorschläge zur Entschärfung kritischer Textstellen gemacht haben.

Ab Freitag wird sich das Landgericht nicht nur mit diesem Gutachten beschäftigen müssen. Nach Weisung aus München wird ein neuer Richter nun auch nicht um die Auseinandersetzung herum kommen, ob der fragliche Text aus der HJ-Hymne wie das Horst-Wessel-Lied ein Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen darstellt.

»Nxxxx umlegen und die Türken«?
In zwei Punkten hatte die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch von Benjamin Einsiedler keinen Erfolg. Zwar hatte die Polizei bei Einsiedler einen verbotenen Elektroschocker gefunden. Es konnte jedoch nicht geklärt werden, ob Einsiedler diesen bereits vor dessen Erfassung durch das Verbot erwarb. Bezüglich der CD »Live 95« der »Boots Brothers« konnte das Landgericht Memmingen wegen der schweren Verständlichkeit einer Passage nicht eindeutig feststellen, dass die Worte »die Nxxxx umlegen und die Türken« gesungen werden. An diese Feststellung war der Münchner Strafsenat gebunden, da die Staatsanwaltschaft sich nicht gegen sie verwahrte und keine Begründung zu ihrer Revision in diesem Punkt lieferte.
[close]
https://allgaeu-rechtsaussen.de/2020/01/08/oldschool-records-doch-kein-freibrief-fuer-nazi-propaganda-in-memmingen/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Gutemine, Neubuerger, Goliath

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #6716 am: 8. Januar 2020, 10:06:06 »
In den Kommunen ist man beunruhigt:


Zitat
Wieder gibt ein Bürgermeister aus Angst auf - andere wollen sich bewaffnen...

Mi, 08.01.2020
von Christian Erhardt

Er ist seit acht Jahren ehrenamtlich in der Kommunalpolitik tätig - die Bürger in Estorf vertrauen ihm, wählten ihn zum Bürgermeister. Arnd Focke ist genau das, was man einem "Kümmerer" nennt. Seit Mitte Dezember erhielt er Morddrohungen, nachts gab es Telefonterror, sein Auto wurde mit Hakenkreuzen beschmiert. In NRW hat derweil ein Bürgermeister einen großen Waffenschein beantragt - aus Angst, zum Selbstschutz.

Keine Frage - Bürgermeister bekommen schon seit vielen Jahren immer mal wieder den Hass einzelner Bürger zu spüren. Sie sind erster Ansprechpartner, wenn in der Gemeinde etwas nicht so läuft, wie es sich die Einwohner wünschen. Das Ausmaß der Beschimpfungen und Beleidigungen gegenüber Bürgermeistern und anderen Kommunalpolitikern hat in den vergangenen fünf Jahren aber in erschreckendem Maße zugenommen. Das hat nicht zuletzt im vergangenen Sommer eine Umfrage von KOMMUNAL unter mehr als 1000 Bürgermeistern ergeben. Immerhin 2 Prozent aller Bürgermeister wurden demnach in Deutschland schon körperlich angegriffen. Das sind mehr als 200 Bürgermeister.
Spoiler
Bürgermeister erhielt nächtliche Anrufe und Drohungen
 

Diese Welle des Hasses und der Gewalt hat seit einigen Wochen auch der ehrenamtliche Bürgermeister von Estorf erlebt. Arnd Focke musste Hakenkreuze auf seinem Auto ertragen, wurde nachts mit Telefonterror attakiert und erhielt Drohungen. Auslöser dieser massiven Drohungen war offenbar ein Ratsentscheid über die Erhöhung der Grundsteuer. Zumindest begannen zu diesem Zeitpunkt die Attacken. Doch, wie in so vielen Fällen, spielt auch bei Arnd Focke offenbar das Internet wieder eine große Rolle. Wer seinen Facebook-Kanal studiert findet schnell kritische Äusserungen des SPD-Politikers zur AfD. Er kritisiert darin den Fremdenhass und den Rassismus der Partei. "Damit habe ich mir nicht nur Freunde gemacht", sagt Focke. Es kam zu Drohungen. So fand sich in seinem Briefkasten ein Zettel mit der Aufschrift "Wir vergasen dich wie die Antifa" In der Sache ermittelt inzwischen der Staatsschutz.

Schon an Silvester hatte er daher auf Facebook indirekt seinen Rücktritt angekündigt. Beim Neujahrsempfang der Gemeinde wurde Focke nun ganz deutlich. Die Lokalzeitung zitiert seine Rede wie folgt: "Die Nazis werden mich nicht los. Ich werde meine Stimme weiter erheben gegen alles, was rechts ist." Gestern nun bedankte er sich auf seinem Facebook-Kanal bei den Bürgern seiner Gemeinde für die Anteilnahme und zitierte den im KZ hingerichteten Theologen Dietrich Bonnhoefer.

Am Abend äusserte sich Arnd Focke dann auch im NDR Fernsehen zu seinem Rücktritt. Er äusserte sich darin auch zu einer möglichen Sogwirkung auf andere Bürgermeister. Wichtig sei ihm, dass er "keinesfalls andere dazu verleiten möchte, zu früh aufzugeben". Das Interview haben wir auf unserem Facebook-Kanal verlinkt. https://www.facebook.com/kommunal.magazin/

 

Ein Bürgermeister aus NRW hat einen Waffenschein beantragt
 

Der Fall aus Niedersachsen ist zu Jahresbeginn leider wieder mal kein Einzelfall. Trotz Schwerpunktstaatsanwalten und einigen Gesetzesänderungen, die in Kürze in Kraft treten sollen, fühlen sich viele Mandatsträger weiter im Stich gelassen. Ein Bürgermeister, der darum bittet, dass sein Name nicht veröffentlicht wird, hat nun einen großen Waffenschein zur Selbstverteidigung beantragt. Zuvor hatte die Polizei den Waffenschein bereits abgelehnt. Hintergrund ist, dass große Waffenscheine nur in ganz wenigen Fällen und in besonderen Situationen ausgegeben werden. Rechtlich betrachtet darf nicht "nur das subjektive Sicherheitsgefühl" durch den Waffenschein erhöht werden, es muss eine "objektive Erhöhung der Sicherheit" geben. Da viele Bürgermeister in der Vergangenheit - wie etwa im Fall des Bürgermeisters von Altena, Hollstein - aus nächster Nähe mit Messern angegriffen wurden, würde in einer solchen Situation auch ein Waffenschein die Sicherheit möglicherweise nicht erhöhen. Das Anliegen ist also sehr genau durch die Staatsanwaltschaft zu prüfen.

Sicher ist in dem Fall des Bürgermeisters aus NRW, dass die Polizei in der Umgebung seines Hauses bereits seit längerem vermehrt Streife fährt. Zumindest die Bedrohung ist auch hier also alles andere als "gefühlt". Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf soll in zwei Wochen über den Antrag des Bürgermeisters verhandeln und eine Entscheidung fällen.

Aus der Politik und von Kommunenvertretern kommen jedoch bereits kritische Stimmen. So sagen der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und NRW Innenminister Reul übereinstimmend, sie hielten nichts davon, wenn sich "Privatpersonen und Mandatsträger" bewaffnen.

Aktuell gibt es einen Referentenentwurf für eine Verschärfung der Gesetzeslage. Demnach soll unter anderem Politiker-Stalking unter Strafe gestellt werden. Vor allem aber soll Hass und Hetze im Internet - etwa auf Facebook oder Twitter - deutlich besser verfolgt werden. KOMMUNAL hat den Gesetzesentwurf vorliegen. Alle Hintergründe zu den Plänen erfahren Sie in unserem Beitrag: "Gesetz gegen Hass im Netz steht"
[close]
https://kommunal.de/b%C3%BCrgermeister-tritt-zur%C3%BCck
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36807 mal
  • Karma: 658
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #6717 am: 8. Januar 2020, 10:10:47 »
@Reichsschlafschaf

Schau mal zwei Posts über Deinem  ;D ;D ;D
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg266846#msg266846

Ich weiß, morgens früh, der Kaffee wirkt noch nicht richtig und die Reptos toben in ihrem Stall weil sie hungrig sind.  ;)

Zum letzten Post gibt es noch eine Erklärung der Polizei.
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg266861#msg266861

Zitat
07.01.2020 – 17:30

Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-NI: Die PI Nienburg
Schaumburg äußert sich zur Anzeigenerstattung des Bürgermeisters Arnd Focke im Zusammenhang mit seinem Rücktritt wie folgt:

Nienburg (ots)

SG MITTELWESER (jah) - Der Bürgermeister von Estorf und stellvertretende Bürgermeister der Samtgemeinde Mittelweser, Herr Arnd Focke, hat erstmalig am 02.01.2020 die Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg kontaktiert und Anzeige erstattet.

Die Polizei hat daraufhin Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Im Hinblick auf die konkreten Tatvorwürfe ab Mitte Dezember ermittelt nun das Staatsschutzkommissariat aufgrund des Verdachts wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Volksverhetzung gemäß §§ 86a und 130 StGB. Am 03.01.2020 hat Herr Focke seinen Rücktritt in der Öffentlichkeit bekanntgegeben.

Obwohl seit dem 29.12.2019 keine weiteren störenden Handlungen bzw. Aktivitäten in Richtung des Herrn Focke existent sind, findet vor dem Hintergrund der Geschehnisse eine kontinuierliche Bewertung der täglichen (Gefährdungs-) Situation im Austausch mit Herrn Focke statt.

Bezüglich der nunmehr vorliegenden Straftaten ist u.a. auch das hiesige Fachkommissariat 5 mit der intensiven Ermittlungsarbeit betraut. Dabei steht die Sicherung und Auswertung der Spuren im Vordergrund. Mit Blick auf den oder die potenziellen Täter, einem vorliegenden Motiv oder die Hintergründe zur Tat steht die Polizei derzeit am Anfang der Ermittlungen.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in Estorf / Leeseringen in der Vergangenheit keine polizeilich relevanten rechten Aktivitäten bekannt geworden sind, ist die Motivlage des oder der Täter völlig spekulativ.

Seit der Anzeigenerstattung steht die Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg im Kontakt zu Herrn Focke, um weitere mögliche -auch präventive- Maßnahmen und Vorgehensweisen abzusprechen bzw. zu vereinbaren. Derartige Sachverhalte werden durch die Polizei sehr ernst genommen.

Uwe Lührig, Polizeipräsident der Polizeidirektion Göttingen, unterstreicht dies mit den Worten:

"Es ist absolut inakzeptabel, dass die Feinde unserer Demokratie unter dem Deckmantel der Anonymität gegen politisch engagierte Menschen und Amtspersonen hetzen, sie bedrohen oder gar angreifen. Daher stehen in allen Polizeiinspektionen Spezialistinnen und Spezialisten bereit, die diese Taten konsequent verfolgen und Betroffene schnell und einzelfallbezogen beraten können", erklärt Uwe Lührig. "Dafür ist es jedoch unerlässlich, diese feigen Übergriffe in das Hellfeld zu holen. Wie bereits im Rahmen unserer Veranstaltungen zur Sicherheit von Amts- und Mandatsträgern möchten wir daher an dieser Stelle erneut alle Betroffenen ermutigen, Anfeindungen, Bedrohungen und Angriffe so schnell wie möglich zur Anzeige zu bringen."

Sprechen Sie bei ähnlich gelagerten Vorfällen Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle an!"

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Daniel Jahn, PHK
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57922/4485935
« Letzte Änderung: 8. Januar 2020, 10:40:37 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Neubuerger

  • Souverän
  • *
  • N
  • Beiträge: 7004
  • Dankeschön: 31808 mal
  • Karma: 850
  • Senior Chemtrail Master
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 1500 Beiträge Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 5000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #6718 am: 8. Januar 2020, 11:10:04 »
Berufung eines Kundes vor Gericht verworfen, weil er nicht erschienen ist, das wird aber wohl nicht das letzte Mal sein, das man von ihm hört. Spätestens wenn es um die Gebühren geht, wird es wohl wieder Ärger geben...
(Quelle)

Zitat
Berufung eines "Reichsbürgers" verworfen

Die Sicherheitsverfügung, die die Pressestelle des Gerichts für die gestrige Berufungsverhandlung per Mail verschickte, ist über zwei Seiten lang. Tatsächlich ist die Verhandlung gegen einen 52-jährigen "Reichsbürger" aus dem Landkreis Eichstätt dann in gut einer halben Stunde ohne jegliche Störung beendet.

Sogenannte "Reichsbürger", das sind Menschen, die den Staat leugnen und sich infolge dessen seinen Regeln auch nicht verpflichtet fühlen. Menschen wie der Angeklagte, der zum Prozess vor dem Amtsgericht Ingolstadt Ende August vergangenen Jahres ins Gericht getragen werden musste, anstelle einer Geburtsurkunde eine "Lebenderklärung" vorgewiesen und fast ununterbrochen geredet hatte, was ihm zu der ohnehin gegen ihn verhängten Strafe eine Woche Ordnungshaft und die Entfernung aus dem Sitzungssaal eingebracht hatte (DK berichtete). Er ging in Berufung. Zur gestrigen Hauptverhandlung vor dem Landgericht ist er gar nicht erst gekommen. Auch möglicherweise erwartete Gefolgsleute blieben aus. Weil alle vier dafür nötigen Voraussetzungen gegeben waren, konnte Vorsitzender Richter Konrad Riedel die Berufung verwerfen. Das Urteil - das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen versuchter Nötigung und Erpressung zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt - wird rechtskräftig, sollte der Angeklagte oder sein Anwalt nicht binnen einer Woche Revision beantragen. Dann ginge die Sache vors Bayerische Oberste Landesgericht.

Es ist eine Verhandlung, wie sie so nicht jeden Tag am Landgericht Ingolstadt vorkommt. Selbst Landgerichtspräsidentin Elisabeth Kurzzeit ist gekommen, um im Fall des Falles das Hausrecht einzufordern. Doch alles blieb ruhig, kein einziger Zuschauer ist gekommen. Rechtsanwalt Stefan Roeder, ein Pflichtverteidiger, hat von seinem Mandanten seit der letzten Verhandlung nichts gesehen und gehört. Überdies habe er niemals eine Vollmacht für die Verteidigung unterschrieben. Dies ist eine der Voraussetzungen, die erforderlich sind, um die Berufung eines Angeklagten zu verwerfen, wie Vorsitzender Richter Riedel erklärte: der Angeklagte ist nicht vor Gericht erschienen, wird nicht mit nachgewiesener Vollmacht von einem Verteidiger vertreten, wurde nachweislich zu dem Termin geladen und es ist kein Entschuldigungsgrund für sein Fernbleiben ersichtlich. Laut Strafprozessordnung ist die Berufung des Angeklagten damit ohne Verhandlung zur Sache zu verwerfen. Bis 2015 war das Prozedere in solchen Fällen laut Riedel noch anders.

Dreimal hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen den Mann allein im Jahr 2018 Anklage erhoben. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht war es um diverse Forderungsschreiben des "Reichsbürgers" gegangen, der Zahlungsaufforderungen und andere behördliche Maßnahmen ignoriert hatte und seinerseits eigene Schreiben verschickte, in denen er nicht nur seinen Unmut äußerte, dass ihm Unrecht getan worden sei, sondern er an ranghohe Adressaten und Behördenleiter Forderungen und Ultimaten aufstellte. Diese würden ihm eine bestimmte Menge Silberunzen schulden, zahlbar bis zum Soundsovielten. Andernfalls würden maltesische Mahnbescheide vollstreckt. Zudem lag der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Waffengesetz auf dem Tisch. Nach dem Polizistenmord von Georgensgmünd (Oktober 2016) gab es Razzien bei mutmaßlichen "Reichsbürgern", so auch bei dem 52-Jährigen aus dem Kreis Eichstätt. Die Polizei stieß neben einer Reihe legaler Waffen auf fünf Präzisionsschleudern, die nicht legal sind und eingezogen wurden. Das Amtsgericht quittierte die Fülle von Delikten mit einer Haftstrafe, gegen die der Mann - und auch die Staatsanwaltschaft - Berufung einlegten.

Vor dem Landgericht gestern nahm Staatsanwalt Johannes Riederer die Berufung seinerseits offiziell zurück und beantragte, die Berufung des Angeklagten zu verwerfen. Dem kam der Vorsitzende Richter in seinem Urteil nach. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, Kosten, die aufgrund der Berufung der Staatsanwaltschaft entstanden sind, gehen an die Staatskasse. Der geladene Landgerichtsarzt Peter Obergrießer brauchte nicht mehr gehört werden. Und auch die zur Unterstützung der Gerichtsbediensteten anwesenden Polizisten konnten wieder abziehen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36807 mal
  • Karma: 658
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #6719 am: 8. Januar 2020, 11:18:37 »
@Neubuerger

Gratulation, jetzt haben wir es das dritte Mal.  :o

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg266846#msg266846

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg266843#msg266843

@all

Deutschlandfunk hat sich mal wieder mit dem Verlag für die total Bekloppten und Rechtsextremisten beschäftigt.

Mit Audio-Datei
Spoiler
Lesart | Beitrag vom 07.01.2020
Kopp Verlag„Aufklärung“ mit Hetze, Angst und Verschwörungsmythen

Von Judith Brosel, Moritz Kluthe, Christian Kretschmer und Thomas Simon

Der Kopp Verlag will seinen Lesern bieten, was die Massenmedien verschweigen. Doch was er tatsächlich druckt, klingt oft nach Stimmungsmache mit reißerischen und fragwürdigen Inhalten.

„Albtraum Zuwanderung. Lügen. Wortbruch. Volksverdummung“, „Die Asyl-Industrie“, „Bevölkerungsaustausch in Europa“, „Countdown Weltkrieg 3.0“, „Verheimlicht. Vertuscht. Vergessen. Was 2018 nicht in der Zeitung stand“.

Buchtitel des schwäbischen Kopp Verlags, ein Verlag, der seinen Lesern „die Augen öffnen will“, so der Slogan. Damit fügt er sich in eine Stimmung, die Zweifel an Demokratie und Wissenschaft schüren will. Alles ist anders, als die Mehrheit sagt – in der Politik, der Wirtschaft oder in der Medizin.

„Es werden Horror- und Untergangsszenarien beschrieben, einschließlich der Anleitung, wie man damit umgehen kann, wie man sich darauf vorbereiten kann, auf beispielsweise große Flüchtlingskrisen, auf auch Naturkatastrophen oder andere Bereiche“, sagt der Rechtsextremismus-Experte Matthias Quent. „Eine Nische, in der sich, wie wir wissen, auch viele Rechtsextreme tummeln.“

Untergangsfantasien wie die aus dem Kopp Verlag lieferten den Nährboden für rechtes Gedankengut, warnt er. Das aber ist nicht verboten. In Deutschland darf vieles gesagt und behauptet werden. Die freie Meinungsäußerung ist durch Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt. Auch Verlage haben große Freiheiten, was sie publizieren dürfen.
Großer Arbeitgeber in der schwäbischen Provinz

Rottenburg am Neckar, eine 42.000 Einwohner-Stadt in der schwäbischen Provinz. Der Kopp Verlag ist hier tief verwurzelt – er zählt zu den großen Arbeitgebern im Ort. Gründer und Verlagsleiter Jochen Kopp redet nur selten mit Medien, unsere Fragen beantwortet er schriftlich. Die Mission seines Verlags?

„Themen und Meinungen zu publizieren, die vom Mainstream ignoriert, tabuisiert oder im schlimmsten Fall unterdrückt werden“, schreibt Kopp. „Damit wollen wir zur Meinungsvielfalt in einer Gesellschaft beitragen, die zunehmend von Denkverboten bestimmt ist. Unsere Bücher sollen anregen, manchmal auch aufregen und gerne auch Debatten anstoßen.“

Früher arbeitete Jochen Kopp als Polizist, Mitte der 90er-Jahre ließ er den Staatsdienst hinter sich und gründete einen Buchversand. Über den bewarb der heute 53-Jährige immer wieder auch Bücher extrem rechter Verlage – zum Beispiel des Tübinger Grabert Verlags. Seit ungefähr 20 Jahren verlegt Kopp auch eigene Bücher.
Zu brisant für deutschsprachige Verlage?

Einer seiner Stamm-Autoren ist Michael Grandt. Er tritt vor allem als Finanzexperte auf, warnt vor dem Staatsbankrott oder dem Euro-Crash. Was man sagen dürfe, bestimme der sogenannte Mainstream – und der nehme es mit der Wahrheit nicht so genau. Davon ist beim Kopp Verlag nicht nur Michael Grandt überzeugt. Viele Klappentexte neuer „Enthüllungs-Bucher“ versprechen „seriöse Quellen“ sowie „brisante oder exklusive Zahlen, Daten und Fakten“.

„Lesen Sie hier, was Ihnen die Massenmedien verschweigen.“ So bewirbt auch Autor Michael Grandt seine Bücher. Sein Buch „Adolf Hitler – Eine Korrektur“ ist in einem neu gegründeten Verlag in Estland erschienen. Denn der Inhalt sei so brisant, dass es angeblich kein deutscher Verlag drucken wollte.

Doch wer in der Vergangenheit des Kopp Verlags forscht, sieht, dass der Verlag in den Jahren 2010 und 2011 in seinem Online-Angebot bereits Auszüge aus genau diesem Buch veröffentlicht hat. Eine von Grandts zentralen Thesen: „Ohne die Alliierten hätte es Hitler nicht gegeben und es hätte keine Weltkriege gegeben. Die Alliierten sind mit Schuld – und das steht in keinem Buch drin.“
Verbindungen zur rechten Szene

Für den Rechtsextremismus-Forscher Matthias Quent sind Aussagen wie diese vor allem ein Verkaufsargument. „Natürlich gehört es auch zur Meinungsfreiheit, völlig ♥♥♥ische Dinge behaupten und schreiben zu können. Insofern ist das, was der Kopp Verlag veröffentlicht, selbstverständlich Teil der Meinungsfreiheit. Gleichzeitig arbeitet man aber mit der Behauptung, es gebe keine Meinungsfreiheit, die Wirklichkeit werde manipuliert. Das ist natürlich vor allem eine massenwirksame Inszenierung für den Absatz und um sich selber neue Märkte zu erschließen.“

Sein Verlag werde regelmäßig aus dem politisch linken Spektrum angegriffen, schreibt uns Jochen Kopp – weil er mit seinen Publikationen Ansichten veröffentliche, die vom politisch korrekten Mainstream abwichen. Von rechts außen will er sich offiziell abgrenzen.

„Die Publikationen des Kopp Verlags bewegen sich allesamt im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung!“, schreibt Jochen Kopp. Der Rechtsextremismus-Forscher Matthias Quent sagt dazu:

„Der Verlag hat klare Bezugspunkte ins rechte und rechtsradikale Milieu. Hinsichtlich seiner Autoren. Hinsichtlich vor allem aber der Themen, die der Verlag bespielt und hinsichtlich der Stimmung, die er erzeugt. Man kann nicht einerseits sich mit seinem Verlagsprogramm an der Delegitimierung der Demokratie beteiligen, von der vor allem populistische und radikale Rechte profitieren und andererseits so tun, als hätte man dafür keine Verantwortung. Das ist schizophren.“
[close]
https://www.deutschlandfunkkultur.de/kopp-verlag-aufklaerung-mit-hetze-angst-und.1270.de.html?dram:article_id=467322
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath