Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264697 mal)

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Offline theodoravontane

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6660 am: 20. Dezember 2019, 08:45:24 »
Zur afd kann er ja nicht. Die nimmt keine Neonazis auf. Unvereinbarkeitsliste und so ...   :whistle:

Stimmt, die haben ja selbst schon genug und brauchen keine weiteren mehr. Daran habe ich nicht gedacht.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6661 am: 20. Dezember 2019, 08:46:35 »
Vermutlich wollte Möritz einfach die Auskünfte/Erklärungen nicht abgeben.
Spoiler
CDU Sachsen-Anhalt: Nazi-Tätowierungen sind Ausschlusskriterium
Von
DTS Nachrichtenagentur -
19. Dezember 2019

Nach dem Fall eines Kreispolitikers mit Nazi-Tätowierungen will die CDU Sachsen-Anhalt Konsequenzen ziehen. „Wer bewusst am Körper oder an der Kleidung äußere Erkennungszeichen trägt, die auf eine rechtsextreme oder antisemitische Gesinnung oder Haltung schließen lassen (Abzeichen, Aufnäher, Tätowierungen usw.), kann nicht Mitglied der CDU Sachsen-Anhalt sein“, heißt es in einem Beschluss der Landesparteiführung vom Donnerstag. Das gleiche gelte für Personen, die „vorsätzlich rechtsextreme oder antisemitische Äußerungen“ machen oder beispielsweise in sozialen Medien teilen.

Der betreffende Kreispolitiker wurde aufgefordert, bis zum 27. Dezember „schriftlich, und zwar lückenlos und vollständig, seine Aktivitäten und Vernetzungen in der rechtsextremistischen Szene darzulegen“, und außerdem „zu erklären, dass Hakenkreuze oder andere NS-Symbolik mit den Grundsätzen der CDU Sachsen-Anhalt unvereinbar sind und dass er dieses vorbehaltlos anerkennt“. Sollten bis dahin neue Umstände auftreten, die der Kreispolitiker noch nicht offengelegt habe, werde dies „unverzüglich ein Parteiausschlussverfahren nach sich ziehen“, hieß es in dem Beschluss. Der Landesvorstand will sich am 28. Dezember in einer Sitzung anhand der vorgelegten Unterlagen und den Einlassungen „ein eigenes Bild über die Glaubwürdigkeit der Person und Glaubhaftigkeit seiner Angaben machen und darauf fußend einen Beschluss fassen“.

Der Vorfall hatte zuletzt die Koalition aus CDU, SPD und Grünen ins Wanken gebracht.
[close]
https://presse-augsburg.de/cdu-sachsen-anhalt-nazi-taetowierungen-sind-ausschlusskriterium/514022/

https://www.badische-zeitung.de/nachrichten/deutschland/moeritz-soll-sich-erklaeren

Die "Lügenpresse" war wohl zu fleissig
https://www.merkur.de/politik/nazi-tattoo-neonazi-robert-moeritz-cdu-sachsen-anhalt-austritt-ultimatum-details-zr-13329343.html
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Offline Grashalm

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6662 am: 20. Dezember 2019, 12:51:24 »
Zur afd kann er ja nicht. Die nimmt keine Neonazis auf. Unvereinbarkeitsliste und so ...   :whistle:

Stimmt, die haben ja selbst schon genug und brauchen keine weiteren mehr. Daran habe ich nicht gedacht.

Sollte nicht auf dem Parteitag die Unvereinbarkeitsliste gekippt werden?
 

Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6663 am: 20. Dezember 2019, 14:04:16 »
Uniter, die Polizeihochschule BRBG und die Stasi, aber sicher alles "Einzelfälle":

https://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburger-polizist-war-regionalchef-hochschuldozent-verlaesst-umstrittenen-verein-uniter/25348296.html

Zitat

Update 18.12.2019, 17:18 Uhr
Brandenburger Polizist war Regionalchef Hochschuldozent verlässt umstrittenen Verein Uniter

Der Dozent erklärte bei der Hochschulleitung seinen Austritt aus dem unter Rechtsextremismus-Verdacht stehenden Verein – damit wolle er Schaden abwenden.
Alexander Fröhlich

Nach einem Tagesspiegel-Bericht über einen Dozenten der Brandenburger Hochschule der Polizei hat dieser nun Konsequenzen gezogen. Gegenüber der Hochschulleitung erklärte er, er werde den umstrittenen und unter Rechtsextremismus-Verdacht stehenden Verein Uniter verlassen. Bei Uniter war der Dozent Regionalchef Ost - und damit einer von vier Leitern des Vereins in der Bundesrepublik.

Mit seiner Entscheidung, den Verein zu verlassen, wolle er Schaden von der Hochschule der Polizei Brandenburg abwenden, erklärte am Mittwochmorgen. Der Präsident der Hochschule der Polizei, Rainer Grieger, sagte, der Dozent habe „selbst erkannt, dass die Diskussionen zu seiner Person in der Öffentlichkeit das Ansehen der im In- und Ausland hoch anerkannten Polizeiausbildung im Land Brandenburg beschädigen“. Es handelt sich nach Auskunft des Polizeipräsidenten auch nicht um einen Einzelfall.

Der Generalbundesanwalt führt einen Beobachtungsvorgang wegen Verdachts auf Rechtsterrorismus zu dem Verein - eine Vorstufe zu einem Ermittlungsverfahren. Die Bundesbehörden prüfen, ob bei Uniter extremistische Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorliegen. Der Verfassungsschutz beobachtet den Verein aber bislang nicht.

Der Präsident der Hochschule der Polizei, Rainer Grieger, hatte in den vergangenen Monaten mehrere Gespräche mit dem Dozenten geführt. Doch es konnten keine beamten- und strafrechtlichen Verstöße infolge der Uniter-Mitgliedschaft festgestellt werden. Zudem legte die Hochschulleitung drauf wert, dass der Verein bislang nicht als rechtsextrem eingestuft ist.
Grieger: Dozent steht „auf Boden des Grundgesetzes"

Daneben weist Grieger auch auf die Verdienste des Beamten hin. Es handle sich um einen seit Jahren „bewährten Beamten“, er führe einen guten Unterricht für den Polizeinachwuchs durch. Seine Lehrtätigkeit sei sowohl bei den Auszubildenden als auch im Kreis der Dozentinnen und Dozenten hoch anerkannt und bisher weder inhaltlich noch methodisch zu beanstanden. Es bestehe kein Zweifel, dass der Dozent auf dem Boden des Grundgesetzes stehe.

Als Beispiel führt die Hochschule auch an, dass der Dozent im Rahmen zweier EU-Missionen in den Jahren 2012 und 2013 als Beobachter bei Auslandseinsätzen in Georgien und im Kosovo war. Der Dozent selbst soll erklärt haben, dass er stets dafür eingetreten sei, extremistische Bestrebungen aus seinem Verein fernzuhalten.

[In unseren Leute-Newslettern berichten wir wöchentlich aus den zwölf Berliner Bezirken. Die Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Der Hochschulpräsident bestätigte auch Tagesspiegel-Informationen, wonach der Dozent in der DDR hauptamtlicher Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) war. Der Mitarbeiter-Liste der Stasi zufolge war der Mann in der Kreisdienststelle Rathenow. Jahreseinkünfte laut Liste: Mehr als 10.000 DDR-Mark. Die Stasi hatte ihn auch zum Kriminalistik-Studium an die Humboldt-Universität entsandt.

Nach dem Abschluss des Studiums trat der Kriminalist 1991 in den Dienst der Polizei Brandenburg ein. Seine frühere Stasi-Mitarbeit habe er dabei angegeben, hieß es. Die Sicherheitsüberprüfungen bei seiner Einstellung und vor den Auslandsmissionen habe er ohne Beanstandungen durchlaufen. Bevor er 2006 Dozent für Kriminalistik an der Hochschule geworden sei, sei er bei der Kriminal- und bei der Schutzpolizei tätig gewesen.

Grieger sagte, die Hochschule der Polizei am historischen Ort des ehemaligen Konzentrationslagers Sachsenhausen habe die besondere Verpflichtung, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. „Dazu gehört aber auch, dass Menschen im Konfliktfall nach ihrem persönlichen Tun oder Unterlassen beurteilt werden. Ich habe nach intensiven Prüfungen und persönlichen Gesprächen mit dem Dozenten bisher keine Veranlassung gesehen, ihn von seiner Aufgabe zu entbinden“, erklärte Grieger.
Zwei weitere Beamte waren bei Uniter

Neben dem Dozenten waren zwei weitere Beamte der Polizei Brandenburg Mitglieder bei Uniter. Sie seien aber nicht bei Spezialeinheiten tätig gewesen. Der Behördenstab habe mit ihnen im Sommer Gespräche geführt, woraufhin sie aus dem Verein ausgetreten seien.

"Wir dulden rechtsextreme Bestrebungen im öffentlichen Dienst grundsätzlich nicht. Jeder Einzelfall ist einer zu viel, wir schauen da genau hin", sagte ein Sprecher des brandenburgischen Innenministeriums. Im konkreten Fall des Dozenten habe das Ministerium volles Vertrauen in die Hochschule der Polizei, dass diese dienstrechtlich und rechtsstaatlich die richten Entscheidungen treffe.

Der Verein Uniter besteht vor allem aus früheren und aktiven Polizisten und Soldaten und betont, kein rechtsextremistischer Verein zu sein. Der Verein versteht sich als Netzwerk, um Soldaten nach ihrer Dienstzeit beim Übergang ins Zivilleben zu helfen, etwa bei der Suche nach Jobs oder bei der Vermittlung von Hilfsangeboten. Zugleich bietet der Verein aber auch Schießtrainings und militärische Übungen an. Es bestehen auch Verbindungen zu Unternehmen, bei denen Ex-Solden im Ausland als Personenschützer engagiert werden. In Sachsen-Anhalt wird aktuell die Mitgliedschaft des CDU-Politikers Robert Möritz bei Uniter kontrovers diskutiert.

Mitgegründet wurde das Netzwerk von dem ehemaligen KSK-Soldaten André S. Er soll unter dem Decknamen „Hannibal“ ein Netzwerk rechtsgesinnter Soldaten und Sicherheitskräfte aufgebaut haben, das sich auf den sogenannten Tag X und den Zusammenbruch des Systems vorbereitet. Der Verdacht besteht, dass S. eine Art Schattenarmee aufgebaut haben soll.

Wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz war ein Strafbefehl gegen den früheren Soldaten erlassen worden, er legte Widerspruch ein. S. soll auch Administrator von Chatgruppen gewesen sein. Darüber sind weitere Fälle aufgedeckt worden - etwa der des Soldaten Franco A., der rechtsextreme Anschläge plante und dem ein Terrorprozess bevorsteht. Oder die rechte Prepper-Gruppe von Polizisten, die Waffen in Mecklenburg-Vorpommern hortete.


https://twitter.com/alx_froehlich/status/1207414213217525760
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6664 am: 20. Dezember 2019, 14:59:00 »
Ein Kind vom Dreirad treten...
wundert es das dann auch beherrschtere Menschen wie ich, falls ich das mitbekommen würde, ein wenig „gesichtskorrektur“ betreiben würden?
Und ja, Gewalt ist keine Lösung

https://m.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/mutmasslich-rassistische-tat-in-dresden-mann-tritt-vierjaehrigen-von-dreirad/25355528.html?utm_referrer=http%3A%2F%2Fm.facebook.com
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6665 am: 20. Dezember 2019, 18:22:27 »
steht die geplante Kaderschmiede für Rechte von Steve Bannon vor dem Aus


Es folgt das Retardierende Moment:   ;)



Zitat
RECHTE KADERSCHMIEDE
Bannons Populistenakademie setzt sich in Italien gegen Räumung durch

Das Kulturministerium hatte dem Institut die Erlaubnis zur Nutzung des ehemaligen Klosters Trisulti entzogen. Dieses legte daraufhin Einspruch ein

20. Dezember 2019, 14:52
Spoiler
Rom – Die geplante Akademie für Rechtspopulismus in der historischen Abtei Trisulti in Italien hat erfolgreich gegen ihre Räumung geklagt. Ein Verwaltungsgericht der Region Latium gab dem Einspruch des Trägervereins Dignitatis Humanae Institute gegen den Entzug der Betriebserlaubnis durch das italienische Kulturministerium statt.


Das von den Linksdemokraten geleitete Ministerium kündigte einen Gang vor das oberste Verwaltungsgericht an. Das Ministerium hatte 2018 dem ultrakonservativen Institut nach einer Ausschreibung die Genehmigung erteilt, die Abtei in den Bergen 100 Kilometer südöstlich von Rom für die kommenden 19 Jahre für eine Jahresmiete von 100.000 Euro zu betreiben.

Die im Jahr 1204 errichtete Abtei steht seit 1947 im Besitz des Ordens der Zisterzienser. Wegen des fehlenden Nachwuchses hatte der Orden zunehmend Probleme mit dem Erhalt des Gebäudes, in dem nur noch ein alter Mönch lebt.

Der katholische Thinktank Dignitatis Humanae wird von dem ultrakonservativen US-Kardinal Raymond Leo Burke geführt. Prominent ist aber vor allem der Organisator der Kurse: Steve Bannon, ehemaliger Wahlkampf- und Kommunikationsberater von US-Präsident Donald Trump. Bannon will in der denkmalgeschützten Kartause eine Kaderschmiede der europäischen Rechten aufbauen.

Im Februar 2018 übernahm das von konservativen katholischen Kreisen unterstützte Institut die Klosteranlage in Pacht vom italienischen Staat, um eine sogenannte "Akademie für den jüdisch-christlichen Westen" einzurichten – als Bastion gegen eine angebliche Bedrohung Europas durch Masseneinwanderung aus Afrika, eine fortschreitende Islamisierung und den Säkularismus.

Auf dem Lehrplan stehen Philosophie, Wirtschaftswissenschaften, Theologie und Geschichte. Auch Bannon selbst soll einen Kurs leiten – zum Umgang mit den modernen Medien. Die Grundlage für die Akademie bilden jene Ideen, die Bannon 2014 bei einer Rede an dem Institut darlegte.

Start des Seminarbetriebs ungewiss
Im Oktober löste das Kulturministerium den Vertrag mit der Begründung auf, anders als bei der Bewerbung angegeben verfüge das Institut nicht über die nötigen Voraussetzungen für den Betrieb eines staatlichen Kulturguts. Institutsleiter Benjamin Harnwell, ein Vertrauensmann Bannons, erklärte dagegen, die Maßnahme sei nicht rechtens und allein von politischen Interessen der Linken motiviert. Der für Frühjahr 2019 angekündigte und mehrfach verschobene Start des Seminarbetriebs steht unterdessen weiterhin aus. (red, APA, 20.12.2019)
[close]
https://www.derstandard.de/story/2000112537258/bannons-populisten-akademie-in-italien-setzt-sich-gegen-raeumung-durch


"Dignitatis Humanae Institute"? Was soll das sein?
Latenglisch?
Warum zwei Genitive am Anfang? Der menschlichen Würde Einrichtung?  Der gebildeten Würde Einrichtung?
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6666 am: 20. Dezember 2019, 19:02:49 »
"Dignitatis Humanae Institute"? Was soll das sein?
Latenglisch?
Warum zwei Genitive am Anfang? Der menschlichen Würde Einrichtung?  Der gebildeten Würde Einrichtung?

"Romanes eunt domus":

Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6667 am: 20. Dezember 2019, 19:14:06 »
"Romanes eunt domus"

So was hatte ich schon vermutet ...   ;)



Die OB von Eisenach weigert sich weigert sich weiterhin, NPD-Leuten die Hand zu geben:

Zitat
Bürgermeisterin über Streit mit Rechtsextremen
Die Handschlag-Krise von Eisenach

Katja Wolf weigert sich, Rechtsextremen die Hand zu geben - genau das fordert aber ein NPD-Politiker und klagt gegen die Bürgermeisterin. Ein Lehrstück über den Rechtsruck und die Grenzen der Politik.
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/eisenach-katja-wolf-die-npd-und-die-handschlag-krise-a-1299787.html

Daher hat das Verfassungsblog eine Betrachtung hierzu veröffentlicht:

Zitat
Die Zwei Körper der Bürgermeisterin
Sophie Schönberger
Mi 11 Dez 2019

Prof. Dr. Sophie Schönberger is a Professor of Public Law at the University of Düsseldorf.

Man sollte meinen, dass alles ganz einfach ist. Die Bürgermeisterin von Eisenach, Katja Wolf, verweigert den Stadträten der NPD die von ihr laut Gesetz vorzunehmende Amtseinführungszeremonie. Ein betroffenes NPD-Mitglied klagt und bekommt vom OVG Weimar Recht: Die Regelung sei eindeutig, für eine Ausnahme zulasten der NPD-Stadträte lasse das Gesetz keinen Raum. Und tatsächlich stößt die Bürgermeisterin mit ihrem Argument, dass es sich bei der NPD um eine verfassungsfeindliche Partei handelt, juristisch auf taube Ohren. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2017 der Partei qua obiter dictum die Verfassungsfeindlichkeit bescheinigt, sie aber im Ergebnis dann doch nicht verboten. Zu den Kernelementen der in Art. 21 GG verankerten und letztlich im Demokratieprinzip wurzelnden Chancengleichheit der Parteien gehört aber, dass eine Partei, so lange sie nicht verboten ist, auch grundsätzlich nicht anders behandelt werden darf als andere Parteien. Eine Ausnahme soll mittlerweile nur für den Bereich der staatlichen Finanzierung möglich sein – jedenfalls dann, wenn man die entsprechende Grundgesetzänderung nicht ihrerseits für verfassungswidriges Verfassungsrecht hält.
Spoiler
Was den Fall, der demnächst noch einmal vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden könnte, trotzdem so interessant macht, ist daher nicht die Frage der Gleichbehandlung der Ratsmitglieder, sondern die konkrete Handlung, die von der Bürgermeisterin durch Gesetz verlangt, von ihr aber verweigert wird. § 24 Abs. 2 der thüringischen Gemeinde- und Landkreisordnung schreibt nämlich vor, dass die Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Wahl stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflichten sind. Verweigert ein Gemeinderatsmitglied die Verpflichtung, so verliert es sein Amt. Für den umgekehrten Fall, in dem eine Bürgermeisterin den Handschlag versagt, trifft die Vorschrift hingegen keine Regelung. Unstreitig dürfte insofern nur sein, dass dies auf das Amt des Gemeinderatsmitglieds jedenfalls keine Auswirkung haben kann.

Diese Regelung, die an der Stelle eines Amtseides eine Verpflichtung durch Handschlag vorsieht, ist keine Thüringer Besonderheit. In das dortige Kommunalrecht ist sie wahrscheinlich nach der Wiedervereinigung durch das Partnerland Rheinland-Pfalz gelangt, das über eine entsprechende Regelung in seiner Gemeindeordnung verfügt. Darüber hinaus sieht auch das Richterwahlgesetz einen entsprechenden Handschlag des Bundesjustizministers für die Mitglieder des Richterwahlausschusses vor, ebenso wie die Bundesrechtsanwaltsordnung für die Protokollführer beim Anwaltsgericht gegenüber dem Vorsitzenden des Spruchkammer. Auch Notarassessoren müssen dem Präsidenten der Notarkammer ihre Hand auf die gewissenhafte Pflichterfüllung geben.

Trotzdem bleibt diese Pflicht zum Handschlag in zweifacher Hinsicht bemerkenswert. Zum einen verdient die symbolische Komponente Beachtung, die hier in das Recht transformiert wird. An die Stelle eines Eides, der bei der Übernahme verschiedener öffentlicher Ämter, inklusive desjenigen eines thüringischen Bürgermeisters, geleistet wird, tritt ein Händedruck. Der Gemeinderat „gibt seine Hand drauf“, dass er seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllen wird, und bedient damit sehr alte gesellschaftliche Bilder des Ehrenworts, das per Handschlag besiegelt wird. Man kann trefflich darüber streiten, ob dieses Symbol einer zweiseitigen Abmachung passend ist für die Übernahme eines öffentlichen Amtes und die Zusicherung, die daraus resultierenden Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. Denn Adressat einer solchen Zusage kann und soll nach demokratischem Amtsverständnis eigentlich nicht die konkrete Autoritätsperson sein, die den Handschlag entgegennimmt. Unabhängig davon ist die Pflicht zum Handschlag aber ein anschauliches Beispiel für die performativen Elemente des Rechts, die ihren Ursprung oft in vormodernen und teils noch von magischem Denken geprägten Rechtsschichten haben, aber ohne größere Reflexion oft bis heute fortwirken.

Neben dieser symbolischen Seite ist die Regelung aber zum anderen deshalb besonders interessant, weil hier in ganz besonderer Weise durch das Recht der Einsatz des Körpers des Amtsträgers verlangt wird. Indem die Norm den Handschlag durch die Bürgermeisterin vorschreibt und das OVG ihn rechtlich erzwingt, greift der Staat unmittelbar auf den Körper der Amtsträgerin zu. Aus diesem Grund unterscheiden sich die rechtlichen Maßstäbe hier auch grundlegend von anderen Fällen, in denen der (verweigerte) Handschlag in jüngerer Zeit zum Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen wurde: So hielt das OVG Koblenz jüngst die Entlassung eines Soldaten, der Frauen aus religiösen Gründen den Handschlag verweigerte, für rechtlich nicht beanstandenswert. Schon kurz zuvor hatte dasselbe Gericht den Widerruf einer Erlaubnis für den Betrieb eines Kindergartens unter anderem deshalb für rechtmäßig erachtet, weil das weibliche Betreuungspersonal aus religiösen Gründen männlichen Besuchern nicht die Hand reichen wollte. In beiden Fällen ging es gerade nicht darum, dass das Recht den Handschlag zwingend einfordern wollte. Vielmehr wurde lediglich die Verweigerung des Handschlags als Indiz dafür gewertet, dass grundlegende Wertfragen der Verfassung nicht respektiert werden – das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 2 GG etwa oder die Menschwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG.

Bei der Verpflichtung der Bürgermeisterin zum Handschlag ist dies nun anders. Denn hier kommt es rechtlich gerade darauf an, dass sie als Amtsträgerin die körperliche Handlung vollzieht. Die von Juristen sonst so vehement verteidigte Unterscheidung zwischen Amtsträger und Privatperson fällt an dieser Stelle daher plötzlich in sich zusammen. Zwar kann man die Handlung der Bürgermeisterin, die Ratsmitglieder auf eine gewissenhafte Pflichterfüllung zu verpflichten, ohne Weiteres ihrer Amtstätigkeit zuordnen. Der Handschlag hingegen lässt sich von der Körperlichkeit ihrer Person im höchst natürlichen Sinne nicht trennen. Im physiologischen Sinne gibt es keine zwei Körper der Bürgermeisterin. Wer die Bürgermeisterin zum Handschlag zwingt, zwingt auch die Privatperson Katja Wolf.

Auf diese Weise wird dann aber auch die sonst so klare Trennung zwischen Grundrechtsgebundenheit und Grundrechtsberechtigung der Amtsperson brüchig. Wenn der Staat auf den physiologischen Körper der Amtsträgerin zugreift, greift er in die körperliche Selbstbestimmung der Privatperson ein. Und damit stellt sich die Frage nach den rechtlichen Grenzen auf einmal ganz neu. Zwar darf die Bürgermeisterin die Stadträte der NPD grundsätzlich nicht anders behandeln als die Vertreter anderer Parteien. Aber darf der Staat die Privatperson Katja Wolf dazu zwingen, den NPD-Politikern die Hand zu geben?

Die Verfügungsgewalt über den eigenen Körper ist ein zentraler Baustein jedes menschenwürdegeleiteten Grundrechtsschutzes. Einschränkungen zulasten von solchen Personen, die im buchstäblichen Sinne ein öffentliches Amt verkörpern, bedürfen einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung, die insbesondere auch die Erforderlichkeit des Eingriffs in den Blick nimmt. Man muss nicht die symbolische und psychologische Wirkung einer öffentlichen Bekräftigung der Pflichtenstellung kleinreden, um die Erforderlichkeit des Handschlags hier zu verneinen. Gerade aufgrund der fehlenden eindeutigen Symbolkraft des Händedrucks würden vielmehr andere rituelle Formen wie etwa ein entsprechendes Gelöbnis oder ein Amtseid die Funktion genauso gut erfüllen, ohne einen unmittelbaren Körpereinsatz der Amtsträger zu verlangen.

Damit fehlt es aus grundrechtlicher Perspektive an einer Rechtfertigung für die Regelung in der thüringischen Gemeinde- und Landkreisordnung. Die Grundrechte von Katja Wolf schützen daher auch die Bürgermeisterin von Eisenach davor, den NPD-Stadträten die Hand geben zu müssen. Insofern ist es zwar richtig, dass eine Unterscheidung der Bürgermeisterin bei der Behandlung der NPD-Stadträte gegen die verfassungsrechtlich garantierte Gleichheit der Parteien verstoßen. Eine Verpflichtung Katja Wolfs dazu, Körperkontakt mit den Stadträten der NPD herzustellen, verletzt allerdings umgekehrt ihre Grundrechte. Wenn das Bundesverwaltungsgericht die Revision gegen das Urteil des OVG Weimar zulässt, sollte es daher die Regelung des thüringischen Kommunalrechts dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und auf seine Vereinbarkeit mit den Grundrechten hin überprüfen lassen. Der körperliche Einsatz, den gerade Kommunalpolitiker angesichts zunehmender Drohungen mit und Ausübung von Gewalt für ihr demokratisches Engagement aufbringen, ist schon hoch genug, an vielen Stellen auch schlicht zu hoch. Er darf nicht auch noch rechtlich eingefordert werden.
[close]
https://verfassungsblog.de/die-zwei-koerper-der-buergermeisterin/


(Der Titel ist eine Anspielung auf das berühmte Buch von Ernst Kantorowicz The King’s Two Bodies (Die zwei Körper des Königs), in der er die Sicht des natürlichen Körpers des mittelalterlichen Königs und des übernatürlichen Körpers der Öffentlichkeit vorlegte.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6668 am: 22. Dezember 2019, 11:36:04 »
Die Griesbachs haben zu Weihnachten einen Artikel vom SPIEGEL bekommen.
Leider Bezahlschranke

Aber schönes Photo!  ;)


Zitat
Familie Griesbach auf der Flucht aus Deutschland
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Eine achtköpfige Familie verlässt Mecklenburg-Vorpommern und zieht in die russische Provinz. Sie sehen sich als politisch Verfolgte und hoffen auf Asyl. Von Christina Hebel

22. Dezember 2019

VW-Transporter fällt in der kleinen Straße nicht nur wegen seiner Farbe auf. Er
trägt ein deutsches Kennzeichen: LWL für Landkreis Ludwigslust-Parchim,
Mecklenburg-Vorpommern. Der Wagen gehört Familie Griesbach: André, 50 Jahre,
und Carola, 55 Jahre, ihren Töchtern Dominique und Julia, die eine 30, die
andere 25 Jahre, ihren jeweils zwei Kindern, das älteste 12, das jüngste drei
Jahre alt.

Seit einigen Monaten leben die acht in Malojaroslawez. Einem Ort mit rund 27.000
Einwohnern, umgeben von Feldern und Wäldern, zwei Stunden Fahrt mit dem
Vorortzug von Moskau entfernt.

Russland ist die Wahlheimat der Griesbachs. Ende 2015 fuhren sie in ihrem Bus mit einem
Touristenvisum dorthin und ersuchten um politisches Asyl. Immer wieder.
Mehr als drei Jahre lang. Sie gingen sogar vor Gericht. Ausgerechnet in einem
Staat, der Oppositionelle und Kritiker verurteilt, unabhängige Medien nur in
Nischen duldet. Zeitweise ging ihnen das Geld aus, und sie wohnten in ihrem
Fahrzeug. Sie können nicht


https://www.spiegel.de/plus/familie-griesbach-auf-der-flucht-aus-deutschland-wo-sich-reichsbuerger-zu-hause-fuehlen-a-c8aa8136-730f-4619-8138-60851e8fe1a4
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6669 am: 22. Dezember 2019, 23:35:39 »
ein sehr schönes Foto sogar. Man sieht ihnen die Zugehörigkeit zum Bildungsbürgertum geradezu an. Wenn ich gehässig sein wollte, würde ich sagen: es springt dem deutschen Äquivalent zu den Flodders die Dummheit aus dem Gesicht.
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2019, 23:40:20 von Reichskasper Adulf Titler »
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6670 am: 23. Dezember 2019, 05:56:46 »
Die AfD wirkt! Oder: Echte "patriotische Traditionspflege" in Halle!

Bleibt die Frage: Könnte das Sven Liebich mit seiner Truppe gewesen sein? Maaßen hat jetzt wieder die Chance klar zu stellen, dass es gar keine "Jagden" gab.  ::)
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Fremdenfeindliche Attacke Polizei nimmt Angreifer auf Weihnachtsmarkt in Halle fest

    22.12.19, 14:15 Uhr

Halle (Saale) -

Auf dem Weihnachtsmarkt in Halle hat die Polizei am Samstagabend einen 36 Jahre alten Mann festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, zusammen mit vier Komplizen eine Gruppe Jugendlicher angegriffen und beraubt zu haben. Zwei 15-Jährige wurden bei dem Angriff verletzt.

Die fünf Beschuldigten sollen gegen 20.15 Uhr auf der Leipziger Straße die Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren verfolgt und dabei ausländerfeindliche Parolen gerufen haben. Die Jugendlichen, von denen drei aus Syrien stammen, konnten zunächst fliehen, wurden im Bereich Großer Sandberg jedoch von der Männergruppe aufgestöbert. Einem der Jugendlichen wurde dabei gewaltsam sein Handy geraubt. Ein weiterer stürzte, als ihm einer der Täter bei der Flucht ein Bein stellte.
Jugendliche beraubt: Polizei findet Täter auf Weihnachtsmarkt

Die Opfer zeigten den Vorfall unverzüglich bei den Polizisten auf dem nahen Weihnachtmarkt an. Die Beamten konnten die Angreifer noch auf dem Markt stellen. Der 36-Jährige verhielt sich gegenüber den Polizisten unkooperativ und versuchte die Feststellung seiner Identität zu verhindern. Ihm mussten Handschellen angelegt werden.

Gegen ihn und die vier anderen Männer, die ebenfalls noch auf dem Weihnachtsmarkt gefunden wurden, wird nun wegen Volksverhetzung, Körperverletzung, Raub und teilweise wegen Widerstand gegen Polizisten ermittelt. Die beiden verletzten 15-Jährigen wurden ambulant in einem Krankenhaus behandelt. (mz/slo)
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https://www.mz-web.de/halle-saale/fremdenfeindliche-attacke-polizei-nimmt-angreifer-auf-weihnachtsmarkt-in-halle-fest-33651388
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Offline Morris

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6671 am: 23. Dezember 2019, 07:59:22 »
Was für echte Helden!  :clap:
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 
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Offline BlueOcean

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6672 am: 23. Dezember 2019, 10:13:26 »
Bleibt die Frage: Könnte das Sven Liebich mit seiner Truppe gewesen sein?

Sven selbst jedenfalls nicht. Der war aufgrund rechter Fake-News nach Berlin gefahren, um den Breitscheidplatz zu retten.
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6673 am: 23. Dezember 2019, 11:43:40 »
Auch hier "wirkt" die AfD, deren Hetze gegen Schulz im Wahlkampf bei unserer Klientel ja extrem gerne geteilt oder wiedergegeben wurde.

Ich glaube auch, bin mir aber nicht sicher, dass wir diesen (zumindest aber einen ähnlichen) Post hier hatten mit dem Hinweis an die "Wortmarke".
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Staatsanwaltschaft nennt Frust über Politik als Motiv
Reichsbürger aus Sönnern soll nach Morddrohung Strafe zahlen

23.12.19 08:00

Sönnern/Unna – Er hatte in einem Online-Forum vor einem Wahlkampftermin von Martin Schulz in Unna angekündigt, dass er sich eine Waffe besorgen wolle – und dann sei „die Sache erledigt“. Nun, fast zweieinhalb Jahre später, soll ein Mann aus Sönnern für die Bedrohung des damaligen SPD-Kanzlerkandidaten zahlen.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen den Mann, der der Reichsbürger-Szene zugerechnet wird, gestellt. Das hat Oberstaatsanwalt Thomas Poggel auf Anfrage unserer Redaktion mitgeteilt. Demnach soll der Sönneraner 3000 Euro bezahlen; anhand der Zahl der Tagessätze reicht der Strafbefehl für eine Vorstrafe aus. Das Amtsgericht Werl hat den Strafbefehl mittlerweile zugestellt.

Der Beschuldigte hat aber über seinen Anwalt bereits fristgerecht Einspruch eingelegt, teilt das Amtsgericht Werl auf Anfrage mit. Die Einlassungsfrist läuft noch bis Ende Dezember. Bleibt es beim Einspruch, wird ein Prozess-Termin anberaumt und der Vorfall vor dem Werler Amtsgericht verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft hat nach der langwierigen Auswertungen digitaler Daten einen hinreichenden Tatverdacht gegen den Sönneraner erkannt. Der ist Voraussetzung für einen Strafbefehl; er kann beantragt werden, wenn die Justiz davon ausgeht, dass ein Beschuldigter wahrscheinlich verurteilt würde, erspart aber eine Hauptverhandlung vor Gericht.

 Dass der Mann – anders als von den Behörden zunächst mitgeteilt – der „Reichsbürger“-Szene zuzuordnen sei, hatten Justizkreise bestätigt. Er sei einschlägig in dieser Richtung aufgetreten, musste sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung verantworten.

Nach der Bedrohung des Spitzenpolitikers hatten Spezialeinsatzkräfte am 30. August 2017 gegen 9 Uhr den damals 43-Jährigen auf der Antoniusstraße in Sönnern überwältigt. Zuvor hatte der Sönneraner über das Online-Forum „Rundblick Unna“ indirekt angekündigt, Schulz umbringen zu wollen. Auch eine Begleiterin des Mannes war zunächst mit zur Wache genommen worden, galt aber nicht als beschuldigt.

Eine Waffe fanden die Ermittler allerdings bei der Durchsuchung der Wohnung damals nicht. Der Mann blieb unter Bezug auf das Polizeigesetz in Gewahrsam, bis der Auftritt von Schulz in Unna beendet war. Danach durfte er gehen. Da er einen festen Wohnsitz hat, sah die Staatsanwaltschaft keinen Grund für eine Untersuchungshaft. Ermittelt wurde wegen der „Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten.“

Der Sönneraner hatte in der Vernehmung nicht bestritten, den Online-Kommentar geschrieben zu haben. Er könne sich aber nicht genau erinnern, was er da alles geschrieben habe. Vor allem aber habe er das nicht ernst gemeint, habe niemanden umbringen wollen, gab er zu Protokoll. Die Staatsanwaltschaft fasste die Motivlage so zusammen: „Frust über Politik – und Alkohol“.

Die Reichsbürgerbewegung bestreitet die Existenz der Bundesrepublik als souveräner Staat; Mitglieder weigern sich, zum Beispiel Steuern oder Bußgelder zu zahlen oder Gerichtsbeschlüsse zu befolgen. Aus Sicht der „Reichsbürger“ besteht das Deutsche Reich weiter. In Werl soll es eine zweistellige Anzahl Reichsbürger geben.
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https://www.soester-anzeiger.de/lokales/werl/reichsbuerger-werl-soennern-soll-geldstrafe-zahlen-13363081.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6674 am: 23. Dezember 2019, 12:40:12 »
Bleibt die Frage: Könnte das Sven Liebich mit seiner Truppe gewesen sein?

Sven selbst jedenfalls nicht. Der war aufgrund rechter Fake-News nach Berlin gefahren, um den Breitscheidplatz zu retten.
Dann könnte es ja der sein, wegen dem der Breitscheidplatz geräumt wurde.
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