Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264688 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6555 am: 1. Dezember 2019, 18:17:50 »
Ja, wenn man nicht mal auf einer privaten Feier.....

Ja, geht's noch.?
Wie blöd kann ich denn sein?

Und wer so blöd ist, gehört nicht in den Staatsdienst.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6556 am: 1. Dezember 2019, 18:44:42 »
Und wer so blöd ist, gehört nicht in den Staatsdienst.
Die Bundeswehr hat so schon Probleme bei der Personalfindung, wenn die jetzt auch noch die Blöden aussortieren würden ...
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6557 am: 1. Dezember 2019, 21:10:26 »
Ich bin nichts, ich kann nichts, gebt mir eine Uniform...  ::)
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6560 am: 2. Dezember 2019, 12:12:09 »
Und wer so blöd ist, gehört nicht in den Staatsdienst.
Die Bundeswehr hat so schon Probleme bei der Personalfindung, wenn die jetzt auch noch die Blöden aussortieren würden ...

Tja, schon schade, dass sich immer mehr progressiv-linke Bürgerliche viel zu fein für die Bundeswehr sind. Die selbsterfüllende Prophezeiung ist da vorprogrammiert, wenn man diese Staatsaufgaben jenen überlässt, die offensichtlich deutlichst anderer Meinung sind als man selbst. Wenn man dann noch schön die eigenen moralisierenden Vorurteile weiter kultiviert, dann wird das Erwachen umso schlimmer. Mit Rom gings auch bergab, seitdem die Barbaren die Mehrheit in der Armee stellten ;)

 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6561 am: 2. Dezember 2019, 14:36:01 »
Schon wieder sprichst du mir aus der Seele.
Als Linker muss man den Staat an allen Stellen stärken, denn nur er kann einem gegen die Reichen und Schönen, Doofen und Mächtigen beistehen.
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6562 am: 3. Dezember 2019, 08:47:45 »
In Berlin wurde mal wieder gezählt und unsere Heike wird auch erwähnt.

Zitat
Im September durchsuchten Polizisten in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern  Wohnungen der Gruppierung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“. Sie soll in Drohschreiben an den Brandenburger Justizminister  versucht haben, die Freilassung des inhaftierten Holocaust-Leugners Morst Mahler zu erzwingen. Ihr werden Sachbeschädigungen, versuchte Erpressungen, Nötigungen und Freiheitsberaubungen vorgeworfen.
Spoiler
Verfassungsschutz : Zahl der „Reichsbürger“ ist in Berlin gestiegen

Sie erkennen die Gesetze der Bundesrepublik nicht an und rufen eigene Staaten aus.

3.12.2019 - 07:20, Andreas Kopietz

BerlinSie halten die Bundesrepublik nicht für existent und sprechen ihren demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation ab: so genannte Reichsbürger und Selbstverwalter. Unter diesem Begriff erfasste Berlins Verfassungsschutz in diesem Jahr 670 Personen.

2017 waren es noch 500. Im Jahr 2016 zählte die Behörde in Berlin 400 Reichsbürger und Selbstverwalter. Diese Zahlen stehen in einer Antwort der Innenverwaltung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe.

2015 hatte der Verfassungsschutz erstmals 100 Reichsbürger auf dem Schirm, die er als rechtsextremistisch einstufte. Inzwischen wissen die Verfassungsschützer, dass das Spektrum von Reichsbürgern  die vom Weiterbestehen des Deutschen Reiches überzeugt sind - und Selbstverwaltern mehr Personen umfasst als nur Rechtsextremisten. Selbstverwalter sind Personen, die ihren Grundbesitz zu exterritorialem Gebiet erklären. Einige rufen Staaten oder Königreiche aus.  Das Reichsbürger- und Selbstverwaltertum ist offenbar eine Männerdomäne: Wie die Innenverwaltung mitteilt, sind 74 Prozent der ihr bekannten Mitglieder der Szene Männer und 26 Prozent Frauen.
Eine GmbH, aus der man einfach austreten kann

Allen gemein ist die Auffassung, die Bundesrepublik sei ein von den Alliierten geschaffenes Konstrukt – eine GmbH, aus der man austreten kann. Reichsbürger argumentieren mit verschwörungstheoretischen Mustern und lehnen die geltende Rechtsordnung ab. Sie verweigern die Zahlung von Steuern und Bußgeld, basteln „Personenausweise“, die anstatt der Personalausweise mitgeführt werden sollen und blockieren nach Senatsangaben mit langen pseudo-juristischen Schriftsätzen die Verwaltung. Für die Innenverwaltung war dies ein Grund, eine Arbeitshilfe mit Handlungsempfehlungen für  Landesbedienstete zu veröffentlichen. So sollen sich diese nicht auf Diskussionen mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern einlassen.

Dass Reichsbürger und Selbstverwalter oft nicht harmlos sind, zeigt ein Vorfall im Burgenlandkreis. 2016 schoss ein 42-Jähriger, der seinen Staat „Ur“ ausgerufen hatte, auf einen Polizisten an. Kurz darauf wurde in Bayern ein Polizist von einem Reichsbürger erschossen, als dessen Waffenarsenal beschlagnahmt wurde.
Erpressungen, Nötigungen und Freiheitsberaubungen

Im September durchsuchten Polizisten in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern  Wohnungen der Gruppierung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“. Sie soll in Drohschreiben an den Brandenburger Justizminister  versucht haben, die Freilassung des inhaftierten Holocaust-Leugners Morst Mahler zu erzwingen. Ihr werden Sachbeschädigungen, versuchte Erpressungen, Nötigungen und Freiheitsberaubungen vorgeworfen.

Für Marcel Luthe sind Reichsbürger und Selbstverwalter eine ernstzunehmende Bedrohung: „Keine selbstgemachten Regeln stehen über unseren Gesetzen, die konsequent durchzusetzen sind. Pflichten und Rechte gelten für alle Bürger.“
[close]
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/zahl-der-reichsbuerger-ist-in-berlin-gestiegen-li.2477
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6563 am: 3. Dezember 2019, 14:15:23 »
Zitat
Der Angeklagte hält stundenlange Vorträge, begründet Anträge, fordert Gutachter für alles mögliche. Die Antwort von Richter und Staatsanwalt ist dann zwar immer recht kurz, und im Kern ist die Aussage immer die gleiche: Abgelehnt. Aber die Stunden verrinnen.


Klingt das eigentlich nur für mich nach Kundschaft?


Zitat
Hechingen
Mann filmt Mädchen unter den Rock
Von Klaus Stopper 03.12.2019 - 10:13 Uhr

Hechingen - Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam, gelegentlich drehen sie sogar hohl. Derzeit ist das in einem Landgerichts-Verfahren wegen eines kinderpornografischen Übergriffs zu erleben.

Das Problem in diesem Fall: Der Angeklagte hält stundenlange Vorträge, begründet Anträge, fordert Gutachter für alles mögliche. Die Antwort von Richter und Staatsanwalt ist dann zwar immer recht kurz, und im Kern ist die Aussage immer die gleiche: Abgelehnt. Aber die Stunden verrinnen. So passiert auch wieder am Montag. Von 9 bis 12 Uhr dauerte die Verhandlung. Die eigentlich geplanten Plädoyers mussten dann verschoben werden, weil sich der Angeklagte aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sah, seine Verteidigungsrede zu halten. Jetzt geht es am 16. Dezember weiter.
Spoiler
Um was es geht: Ein 67-Jähriger geht gegen eine Geldstrafe vor, zu der er verurteilt wurde, weil er auf einem Spielplatz einem Mädchen unter den Rock gefilmt hatte, nachdem er es zuvor dazu brachte, sich zu bücken. Dazu hatte er Chips fallen lassen.

Er will seine Erkenntnisse verfilmen

Seine Version der Geschichte: Nachdem er 1984 durch die schweren Folgen eines Unfalls seine Erwerbstätigkeit aufgeben musste, hat er sich anderen Themen zugewandt. Er fühlt sich als Journalist, zudem ist er überzeugt, dass er durch lesen und nachdenken bedeutende Erkenntnisse über die Welt und im Besonderen über die Evolution gewonnen hat. All das will er in einem Film darstellen, und warum er dazu einem Mädchen unter den Rock filmen muss, ist einer der vielen offenen Fragen in diesem Vorfall.

Erstaunlich: Dass er das Mädchen und dessen Mutter schwer geängstigt hat, dass er andere Menschen so schwerwiegend in ihrem Glück beeinträchtigt hat, scheint ihn kaum zu bekümmern. Jedenfalls geht er darauf nicht ein.

Dass aber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht seine eigentümliche Sicht der Geschichte nicht näher in Betracht ziehen, kann er nicht akzeptieren. Sozialpsychologen sollen bestätigen, dass er aus seiner Perspektive betrachtet nichts unrechtes getan hat. Der Richter ist überzeugt, dass die Justiz selbst über genug Sachverstand verfügt, solche Vorgänge zu beurteilen. Die Anträge müssen dennoch angehört und beantwortet werden.

In der ersten Verhandlung hatte der Angeklagte schon über 100 Minuten seine Ideen vorgetragen, in der Verhandlung an diesem Montag waren wieder zwei Schöffen, ein Richter und ein Staatsanwalt versammelt, die pflichtschuldig und mit professionell ausdruckslosen Gesichtern zuhörten, was der Angeklagte nun wieder vom Stapel ließ. Begeistert wirkten sie nicht vom Prozessverlauf, aber jeder hat eben das Recht auf ein Verfahren. Mal sehen, ob der nächste Prozesstag zu einem Urteil führt.
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https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.hechingen-mann-filmt-maedchen-unter-den-rock.2ea231cd-3460-48a0-8fd6-f5e9c03c28bc.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6564 am: 3. Dezember 2019, 14:25:19 »
Bitte, bitte, auf keinen Fall lachen!

Reichbürger brechen bei Reichsbürgern ein.  ;D ;D ;D
Spoiler

Amtsgericht
Einbruch beim Reichsbürger
03.12.2019

 Zwei Salzwedeler brachen in die Wohnung eines im Gefängnis sitzenden Reichsbürger ein und wollten die Waschmaschine mitnehmen.
Von Alexander Rekow ›

Salzwededel l Wohnungseinbruch, damit muss sich das Salzwedeler Amtsgericht hin und wieder beschäftigen. Dass bei einem Reichsbürger eingebrochen wird, hingegen nicht. Doch genau darum ging es kürzlich in einer von Richter Klaus Hüttermann geführten Verhandlung.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft warf einem 30- und einem 34-jährigen Salzwedeler vor, am 4. November vergangenen Jahres nachts um halb eins die Wohnungstür eines verurteilten Reichsbürgers in einem Mehrfamilienhaus eingetreten zu haben um dessen Waschmaschine zu stehlen. Der Bestohlene gehört mutmaßlich zur Salzwedeler Reichsbürgerszene, der im Oktober 2016 ein Beil auf SEK-Beamte geworfen hatte, die seine Wohnung wegen des Verdachts auf Rauschgiftbesitz stürmten. Der verurteilte Mann sitzt seit Mai 2018 in Haft.
Eigentum vor Räubern schützen

Etwas lax gekleidet nahmen die beiden Männer auf der Anklagebank Platz und hörten sich den Vorwurf der Anklage an, um anschließend ihre Erklärung für die Tat zu liefern. „Das ist alles richtig, aber wir wollten nichts rauben“, versicherte der 30-Jährige. Denn er kenne den Wohnungsinhaber und habe einen Schlüssel zu dessen Wohnung bekommen, um Pflanzen zu gießen. Und genau dieser Schlüssel habe an der Wohnungstür nicht mehr funktioniert. Deshalb habe der 30-Jährige die Tür eingetreten. „Ich wollte die Waschmaschine vor Räubern schützen“, erklärte er. Deshalb wollte er diese in seinen Keller transportieren. Außerdem sei das Gerät dass einzige, was in der Wohnung noch gestanden hätte. „Ich wollte nichts Böses“, bekräftigte er mehrmals. Er habe Panik gehabt, dass eventuell eingebrochen worden sei.

Doch die Wohnung war durch das SEK gestürmt worden, machte Richter Klaus Hüttermann klar. Inklusive des Aufbohrens des Schlosses. „Wenn die Wohnung versiegelt war, sieht es böse für Sie aus“, sagte der Richter.

Ob der 30-Jährige einen Auftrag dafür vom inhaftierten Reichsbürger bekam, wollte die Amtsanwältin wissen. „Ja, da war wichtiger Kram von ihm“, meinte der 30-Jährige: „Ich dachte, die, die die Wohnung aufgebohrt haben, sind nicht fertig geworden.“

„Seitdem ist ein halbes Jahr vergangen“, erinnerte der Richter. Einen möglichen Einbruchsversuch, wie ihn der 30-Jährige erklärte, hielt Hüttermann für „kindisch“.

Um Klarheit in das Geschehen zu bringen, war ein Polizist als Zeuge geladen. Er erinnerte sich gut daran, dass er auf die Täter stieß. „Was soll das um die Uhrzeit?“, fragte er sich, als die beiden Männer die Treppe vom Wohnblock mit der Maschine herunter kamen. Die beiden hätten ihm gesagt, dass sie im Auftrag des Wohnungsinhabers handeln, da dieser in der Justizvollzugsanstalt sitze. Der Schlüssel zur Tür des Mehrfamilienhauses habe auch gepasst. An der Wohnungstür aber nicht, da diese aufgebohrt wurde. Also mussten die beiden die Waschmaschine wieder nach oben in die Wohnung bugsieren. Zudem wurde das Ordnungsamt angefordert.
Verdacht auf Drogenkonsum

In der Wohnung selbst habe die Polizei noch Schriftverkehr und Bekleidung des Mieters gefunden. Möbel waren keine mehr da.

Unterdessen fiel Richter Klaus Hüttermann auf, dass mit den Augen des entspannt dasitzenden 34-jährigen Angeklagten etwas nicht stimme. Der als Zeuge geladene Polizist bestätigte den Verdacht: „Die Pupillen sehen merkwürdig aus.“ Da der 34-Jährige sich schon mehrfach wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten musste, fürchtete der Richter, dass der Angeklagte unter Drogen stehe und der Verhandlung eventuell nicht folgen könne. Doch dieser hatte eine Erklärung parat: „Ich nehme Schmerztabletten.“ Er habe er sein Drogenproblem erkannt, befinde sich in Therapie und sei zudem nur durch Zufall vor Ort gewesen und hätte beim Tragen mit angefasst, wie der 30-Jährige beteuerte.

Da beide Angeklagten keiner Arbeit nachgehen, – „da ist nichts zu holen“, so der Richter – und obendrein nicht zweifelsfrei feststellbar war, ob sie wirklich etwas stehlen wollten oder im Auftrag handelten, stellte Klaus Hüttermann das Verfahren „wegen geringer Schuld“ ein. Nicht aber ohne dem 34-Jährigen ins Gewissen zu reden, da diesem noch eine Verhandlung im nordrhein-westfälischen Hagen bevorstehe: „Sie stehen mit dem Rücken zur Wand.“ Die Tat in Hagen wiege schwerer. Dieses mal sei es noch „glücklich“ ausgegangen, so Richter Klaus Hüttermann.
[close]
https://www.volksstimme.de/lokal/salzwedel/amtsgericht-einbruch-beim-reichsbuerger
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6565 am: 3. Dezember 2019, 15:32:34 »
Reichbürger brechen bei Reichsbürgern ein.


*HarrHarr*
Darüber bin ich vorhin auch gestolpert,

 :rotfl:

aber Du warst schneller ...  ;)



Die Süddeutsche hat ja schon vor drei Jahren etwa festgestellt, daß es Leute gibt, die sich in einer Diktatur ganz wohl fühlen, weil sie dann weniger entscheiden müssen.

Und jetzt das:

Zitat
In Thüringen steigt die Zustimmung für die Demokratie. Dennoch würde ein Viertel der Befragten eine nationalistische Diktatur „unter bestimmten Umständen“ präferieren.

Damit lässt sich das Ergebnis der Landtagswahl zumindest teilweise im Nachhinein erklären: Im Sommer dieses Jahres war das Vertrauen in die Thüringer Landesregierung auf einen Höchststand geklettert. Das besagen die Daten des neuesten Thüringen-Monitors, der an diesem Dienstag veröffentlicht wird. Die Studie liegt dieser Zeitung vor.

Spoiler
Danach erklärten 43 Prozent der 1100 Thüringer, die von Ende Mai bis Anfang Juli befragt wurden, dass sie der Landesregierung vertrauen. Das war der höchste je ermittelte Wert in den knapp zwei Jahrzehnten, in denen die Langzeitstudie läuft. Weitere gut 37 Prozent erklärten, dass sie der Landesregierung teilweise vertrauten. Hingegen liegt die Zustimmung für die Bundesregierung bei einem niedrigen Wert von 29 Prozent, auch wenn sie im Vergleich zum Vorjahr um fünf Prozentpunkte anstieg. Aus allen Prozentangaben haben die Wissenschaftler der Universität Jena die Befragten herausgerechnet, die keine Angabe machten oder sich nicht entscheiden konnten.

90 Prozent für Demokratie
Angesichts der starken gesellschaftlichen Polarisierung erstaunen aber andere Werte: So halten 90 Prozent der Befragten, die ihre Meinung äußerten, die Demokratie für die beste Staatsform. Das ist der höchste Wert seit dem Jahr 2000. Auch die Zufriedenheit mit der Demokratie liegt mit 63 Prozent nahezu auf Rekordniveau.

Allerdings schwankte dieser Wert in den vergangenen Jahren stark im Rhythmus der bundespolitischen Turbulenzen. Im Flüchtlingsjahr 2015 lag die Zustimmung nur bei 47 Prozent, stieg dann im Wahljahr 2017 auf den Höchststand von 65 Prozent um danach aber sofort mit der Krise der Bundesregierung im Jahr 2018 wieder auf 55 Prozent abzufallen.

Trotz dieses Trends bewertet weiterhin eine große Minderheit antidemokratische Gesellschaftssysteme positiv. So halten 21 Prozent der Befragten eine Diktatur im nationalen Interesse „unter bestimmten Umständen [für] die bessere Staatsform“. 26 Prozent stimmen der Aussage zu, dass „der Nationalsozialismus […] auch seine guten Seiten“ hatte. 27 Prozent bejahen eine „Rückkehr zur sozialistischen Ordnung“.
[close]
https://www.tlz.de/thueringen-monitor-zustimmung-fuer-demokratie-steigt-id227815879.html


"Unter bestimmten Umständen"?
Die lassen sich doch bestimmt leicht herbeiführen bzw. definieren?


Natürlich war damals nicht alles schlecht und beim Führer konnte man das Fahrrad stehen lassen ohne daß es geklaut wurde ...   :facepalm:

Vielleicht könnte man es machen wie die Römer: alle paar Jahre eine Diktatur für ein halbes Jahr einführen.

Mit Proskriptionen und willkürlichen Verhaftungen, dann wird gefoltert und ausgepeitscht ... (ist da in Floridsdorf nicht ein Kandidat?).

Und 55% Zustimmung und Demokratie ist ja auch schon ganz schön ...!   :doh:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6566 am: 3. Dezember 2019, 17:17:22 »
Ich weiß nicht so Recht, wo ich es sinnvoll hinpacken kann, deshalb erst mal hier.


(Video aus den Artikeln)

Das ZPS hat ja eine Steele, angeblich mit der Asche von Auschwitzopfern aufgestellt, zu der es am WE eine große "Demo der Zivilgesellschaft" geben wird. Ausgerechnet da, wo die "entnazifizierten Nazi-Enten" auch rumlungern wollen.

Spoiler
Ein Mahnmal mit der Asche von Auschwitz-Opfern
Der schweizerisch-deutsche Künstler Philipp Ruch hat in Berlin eine Säule mit der Asche von KZ-Opfern aufgestellt.

Exhumierungen sind unappetitlich. Aber wenn man Holocaust-Opfer exhumiert, um im Gegenzug dafür die Diktatur zu begraben und die Demokratie zu retten, dann ist das moralisch und künstlerisch bestimmt schon in Ordnung? Dachte man sich beim Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) und eröffnete am Montagmorgen im Nieselnebel des Berliner Regierungsviertels eine «Gedenkstätte gegen den Verrat an der Demokratie».

Beziehungsweise: Um acht Uhr morgens, als die ersten Fotografen und Journalisten den kreuzförmigen Grundriss der Installation umschritten, die aus Stangen, Transparenten, PVC-Platten, Kerzen und Blumen zusammengebastelt ist, war von exhumierter Asche noch nichts zu sehen. Sie war mit Mullstoff verhüllt, die Stele wurde noch von einer jungen Frau poliert.

Man staunte erst einmal über die Grabplatte, die am Ende des Mahnmals in die Wiese eingelassen ist: «Hier liegt die deutsche Diktatur im Frieden», steht auf ihr. Komisch: Wenn das ZPS mit seiner Aktion dagegen protestieren will, dass die CDU/CSU eventuell schon bald mit der AfD koalieren könnte, und wenn skandalisiert werden soll, dass «die schweigende Mehrheit von 60 Millionen Deutschen sich gegen eine AfD-Diktatur nicht wehren» würde (so steht es auf einem der Transparente), dann müsste die Grabplatte doch vielmehr der Demokratie gewidmet sein?

Der Mull wurde dann gegen neun Uhr abgenommen und die gesamte hydraulische Logik der Installation erschloss sich. Zum Vorschein kam nämlich diese bräunliche, von innen illuminierte Masse. Ein Fotograf witzelte noch: «Sieht aus wie die Parteiprogramme der CDU und der AfD zusammengequirlt».

Man mochte auch denken: tausend Jahre deutscher Morast. Bis das ZPS seine Pressemitteilung verteilte, aus der hervorging, dass es sich um die Asche von Holocaust-Opfern handeln soll, zu Tage gefördert in Harmense bei Auschwitz. Zwei Jahre lang habe das ZPS nach Antworten auf die Frage gesucht, wo die Asche der Ermordeten Hitlerdeutschlands liege, hiess es da. Selten war ein Moment der Bedeutungszuweisung eindrücklicher. Erst dieses unspezifische Braun, das dann zur grossen Bedrückung wird, zur Masse, in der man plötzlich wirklich noch Knochen ausmacht, die man gerade eben nicht gesehen hatte. Oder nicht sehen wollte.

Gefälschte Mitteilung

Doch, die Aktion ist gelungen. Das ZPS kann sich, trotz eventueller Vorwürfe der Pietätlosigkeit, darauf berufen, dass es Opfern des Holocausts und Widerstandskämpfern wie dem 1944 ermordeten Salmen Gradowski, zu Lebzeiten noch gelang, Notizen zu hinterlassen, in denen sie die Nachwelt instruierten, nach ihrer Asche zu suchen und mit ihr das Gedenken an die Millionen Ermordeten wachzuhalten.

Die Frage wäre heute wohl eher, ob die Nachfahren jüdischer Holocaust-Opfer Anstoss daran nehmen könnten, dass die Überreste ihrer Vorfahren hier, eingegossen in von innen beleuchtetem Klarsichtharz, auch deutlich an eine katholische Reliquienmonstranz erinnern? Vielleicht ist das Haarspalterei.

Der Logik von ZPS-Gründer Philipp Ruch und der Logik seines «aggressiven Humanismus» zufolge ist es jedenfalls «immer noch besser» so als irgendwie anders. Also als zum Beispiel: Die Asche liegt weiter bei Auschwitz herum und niemand, wirklich niemand interessiert sich für sie. «Eine vage Vorstellung der Verbrechen halte ich für immer noch besser als gar keine Vorstellung. Versuchen zu verstehen ist immer noch besser, als nie mit der Suche zu beginnen», schreibt er in seinem Buch «Schluss mit der Geduld», erschienen Ende August.

Ruch erklärt hier die Logik des ZPS, und dieser Logik kann man sich schwer entziehen. Zu ihr gehört auch das Selbstverständnis, dass die freie, politische, drastische Kunst eine fünfte Säule der Demokratie ist. Solch ein Kunstverständnis kann man in der Berliner Aschenstele auch gut erkennen.

Wie frei die Kunst wirklich ist, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Das ZPS hat eine gefälschte Hausmitteilung an die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag geschickt, fiktiv unterzeichnet von Wolfgang Schäuble. Er habe für sie bereits einen verbindlichen Termin zum Besuch dieses «Mahnmals gegen jeden Versuch einer faschistischen Machtergreifung» vereinbart, schreibt «Schäuble» darin, der Termin sei «verpflichtend und unbedingt wahrzunehmen!»

Erstellt: 03.12.2019, 10:11 Uhr
[close]
https://www.tagesanzeiger.ch/kultur/kunst/Ein-Mahnmal-mit-der-Asche-von-AuschwitzOpfern/story/23555780

Es wurde zwischenzeitlich wohl auch schon von diversen Politikern Anzeige erstattet, die Frage ist also, ob es am Samstag überhaupt zu einer Aktion kommt.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_86927070/auschwitz-ueberlebende-kritisieren-zentrum-fuer-politische-schoenheit-.html

https://www.ruhrbarone.de/volker-beck-stellt-strafanzeige-gegen-das-zentrum-fuer-politische-schoenheit/176147
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6567 am: 3. Dezember 2019, 17:43:45 »
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6568 am: 4. Dezember 2019, 05:49:13 »
Zur Zeit Kopfschütteln angesagt!
Die Berliner Landrichter wieder:


Zitat
Kampf gegen Online-Beschimpfungen
Renate Künast erringt juristischen Teilsieg

Renate Künast muss online wüste Beschimpfungen hinnehmen - mit dieser Entscheidung löste das Landgericht Berlin Empörung aus. Die Politikerin geht gegen die Entscheidung vor und errang nun einen kleinen Erfolg.

Von Marcel Rosenbach und Wolf Wiedmann-Schmidt

Ungläubig und entrüstet - so regierten viele, als im September ein Beschluss des Berliner Landgerichts bekannt wurde, wonach sich die Grünenpolitikerin Renate Künast in sozialen Netzwerken wie Facebook übel beschimpfen lassen muss. Verunglimpfungen wie "Stück Schei.ße" und "Sondermüll" sowie üble sexistische Beleidigungen seien in den vorgeworfenen Fällen als "legitime Meinungsäußerungen" mit Sachbezug zu werten, befanden die Richter.

Künast legte Beschwerde dagegen ein und geht auch gegen weitere Posts auf Facebook und Twitter juristisch vor. Eine Anwaltskanzlei zeigte die Berliner Richter gar wegen angeblicher Rechtsbeugung an.

In einem neuen Beschluss zu Beschimpfungen auf Twitter folgten die Berliner Richter einer Beschwerde Künasts nun zumindest in einem Punkt. Demnach ist ihrem Auskunftsersuchen an Twitter in einem Fall stattzugeben.

Es geht um einen Tweet aus dem Juli 2017, bei dem ein Nutzerkonto ohne Klarnamen der Politikerin ein falsches direktes Zitat ("Ja zu Sex mit Kindern") in den Mund gelegt hatte. In diesem Fall sei Künasts Auskunftsersuchen an die Plattform datenschutzrechtlich zu erlauben, befand das Gericht. Demnach müsste Twitter nun unter anderem Klarnamen und E-Mail-Adresse des Nutzers herausgeben, ebenso wie die beim Hochladen des Tweets verwendete IP-Adresse.
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Der Tweet suggeriere, dass es sich um ein wörtliches Zitat der Politikerin handele, so das Gericht. Diese unwahre Tatsachenbehauptung sei "geeignet, die Klägerin verächtlich zu machen" und ihrem Ansehen schweren Schaden zuzufügen, heißt es im Beschluss der Berliner Richter vom 16. November.

Künasts Anwalt spricht von "oberflächlicher Begründung"

Bei weiteren, von Künast ebenfalls beanstandeten Tweets bleiben die Richter allerdings auf ihrer bisherigen Linie. Da sie sich als Politikerin mit ihren Meinungen selbst in die Öffentlichkeit stelle, müsse sie auch stark vereinfachte und drastische Einordnungen ihrer politischen Haltung hinnehmen. Die von ihr kritisierten Formulierungen wie "Abartige" oder "perverses Pack" bezögen sich "für Durchschnittsrezipienten nicht zwingend" auf sie selbst. Generell sei bei Äußerungen im Internet ein "großzügiger Maßstab" anzulegen, weil es sich nicht um einen "Ort des Höflichkeitsaustausches" handle.

Künast gibt sich mit dem neuen Beschluss nicht zufrieden. "Ich werde den Korrekturbeschluss zu meinem Auskunftsbegehren gegen Twitter so nicht akzeptieren", sagt Künast dem SPIEGEL. "Ich halte es für ungeheuerlich, wenn ein Gericht meint, engagierte Menschen müssten sich so was gefallen lassen."

Auch ihr Rechtsanwalt Severin Riemenschneider kritisiert die Berliner Justiz: "Die Chance, die eklatanten Rechtsfehler aus dem Ausgangsbeschluss zu beheben, hat das Gericht nicht genutzt." Die "oberflächliche Begründung" des Landgerichts sei "ebenso enttäuschend wie der Erstbeschluss" und werde dem Schutz Betroffener vor Hassrede nicht gerecht.

Für gefährlich hält Künasts Anwalt den Hinweis der Richter auf angeblich andere Maßstäbe bei Debatten im Netz: Das bedeute "einen Freifahrtschein für die Verfasser von Hassnachrichten und Hetzposts im Internet und gibt ein völlig falsches Signal zulasten der Debattenkultur".

Künast will Rechtsweg ausschöpfen

Zum Unmut der Grünenpolitikerin trägt bei, dass den Berliner Richtern bei ihrem umstrittenen Beschluss zu den Beschimpfungen auf Facebook im September handwerkliche Fehler unterlaufen sind. Nach SPIEGEL-Informationen mussten sie nachträglich eine komplette Passage daraus tilgen.

In dem Absatz wurde eine vermeintliche Stellungnahme von Facebook wiedergegeben, wonach die Kommentare allesamt "zulässige Meinungsäußerungen darstellen" - diese Stellungnahme des Konzerns hatte es aber gar nicht gegeben, wie eine Facebook-Sprecherin auf Anfrage bestätigt. Das Unternehmen habe das Gericht deshalb gebeten, die Passage zu korrigieren.

Wie ein Gerichtssprecher dem SPIEGEL bestätigte, sei die Passage "versehentlich aus einer Parallelsache übertragen worden". Es handle sich um einen "offensichtlichen Schreibfehler", der berichtigt worden sei. Inhaltlich ändere sich an dem Beschluss des Landgerichts aber nichts.

Aktuell prüfe die Kammer aber, ob sie auf Künasts Beschwerde hin die Facebook-Äußerungen doch noch als Beleidigungen einstufe. Sollten die Richter bei ihrer bisherigen Linie bleiben und selbst Anwürfe wie "Drecksf0tze" weiter für hinnehmbar erklären, geht der Streit in die nächste Instanz vor das Berliner Kammergericht.

"Ich werde weitermachen, bis wir gewinnen oder alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben", sagt Künast. Es gehe ihr dabei "nicht nur um meinen Fall, sondern um die Frage, was Menschen ertragen und hinnehmen müssen, die sich in dieser Gesellschaft politisch engagieren".
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https://www.spiegel.de/politik/deutschland/renate-kuenast-juristischer-teilerfolg-gegen-hasskommentare-a-1299541.html


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Berlin Verkehrte Welt. Eben erst hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur verbesserten Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz beschlossen. Nun konterkariert das Berliner Landgericht die Pläne.

In einem neuen Beschluss des Gerichts zu Beschimpfungen der Grünen-Politikerin Renate Künast auf Twitter, aus dem das Magazin „Der Spiegel“ zitiert, heißt es: Generell sei bei Äußerungen im Internet ein „großzügiger Maßstab“ anzulegen, weil es sich nicht um einen „Ort des Höflichkeitsaustauschs“ handle. Die Richter bleiben damit ihre bisherigen Linie treu.

Künast war gegen Hass-Postings gegen sie vorgegangen. Sie wollte Facebook gerichtlich dazu zwingen, die Identität von 22 Verfassern solcher Kommentare herauszugeben. Die Richter erklärten jedoch, dass entsprechende Kommentare „keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen“ darstellten. Künast legte daraufhin Beschwerde ein. Unbekannte hatten die Bundestagsabgeordnete unter anderem als „Stück Schei.ße“ und „Geisteskranke“ bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben.
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/hasskommentare-gericht-verteidigt-grosszuegigen-massstab-bei-beschimpfungen-gegen-kuenast/25297332.html


Da kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, die Richter wüßten ganz genau, was sie da tun, in der Gewißheit, die Entscheidung würde kassiert werden. Aber bis dahin haben sie einer ungeliebten Politikerin mal so richtig eine reingewürgt ...
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6569 am: 4. Dezember 2019, 10:11:52 »
Die AfD wirkt, zumindest für ihre Mitglieder.

Vielleicht kann sich der eine oder andere noch erinnern, wie die Anzeige Facebook nahezu flutete. Egal ob AfDler, Reichsbürger oder sonstige "patriotisch-besorgte Idi*oten* sie wurde tausende Mal geteilt.
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Ob der Rechtsanwalt wohl von der AfD gestellt wurde?

Vermietung nur noch "an Deutsche": Prozess am Verwaltungsgericht geht weiter

Ein Augsburger Vermieter will seine Wohnungen nur noch an deutsche Staatsbürger vermieten, ein Interessent, der aus Burkina Faso stammt, meldet sich trotzdem auf die öffentliche Annonce - letztendlich landete der Fall bereits im Oktober vor dem Augsburger Verwaltungsgericht. Nun ging der Prozess weiter.
Als der Vermieter im April dieses Jahres erfuhr, dass der Interessent kein Deutscher ist, legte er laut den Vorwürfen des Klägers schlichtweg auf. Auch bei einem zweiten Anruf. Der 45-jährige Interessent wird in seinem täglichen Leben regelmäßig mit Alltagsrassismus konfrontiert und hatte nun genug: Er verklagte den Vermieter auf Unterlassung und eine Geldauflage von 1000 Euro. Denn laut Grundgesetz ist es in Deutschland verboten, jemandem "aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität" den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu verwehren, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen - dazu zählt auch Wohnraum.

Ursprünglich hofften der Kläger und sein Anwalt Ugur Kör vor allem auf Einsicht beim Vermieter. Wenn er vor Gericht zustimmen würde, Wohnungsannoncen künftig nicht mehr mit dem Wortlaut "an Deutsche" zu versehen, ließe sich über die Höhe der Geldauflage noch einmal reden, betonte Kör im Oktober. Zu einer solchen Einigung kam es allerdings nicht, denn der Vermieter sah sich nicht in der Schuld, war der Meinung, die Klage müsse komplett abgewiesen werden.
Urteil sollte eigentlich bereits im November fallen
Bereits im November hätte eigentlich ein Urteil verkündet werden sollen. Doch dann gab der 81-jährige Vermieter plötzlich an, sich aufgrund seiner Demenz an die Gespräche mit dem Kläger gar nicht mehr zu erinnern. Dass die Gespräche so wie vom Interessent beschrieben stattgefunden hatten, hatte er zuvor nicht bestritten. Richter Andreas Roth rief zu einer zweiten Verhandlung auf, um den Sachverhalt noch einmal genauer zu klären.

Bei der zweiten Verhandlung fragt Roth beim Kläger am Dienstag genauer nach. Warum genau wollte er nach Augsburg ziehen? Wie sahen die privaten Beweggründe aus? Und wie war es nach den Telefonaten dazu gekommen, dass er ein Gedächtnisprotokoll von den Gesprächen anfertigte? Es geht wohl vorwiegend um die Frage, ob beim Kläger ein echtes Mietinteresse bestanden hatte. Das nämlich bestreitet der Vermieter, der zwar angibt, sich an den Inhalt des Gesprächs nicht mehr zu erinnern, wohl aber daran, dass der Anrufer nicht wie ein "wirklicher Interessent" gewirkt hätte.
Richter Andreas Roth befragt Kläger und Vermieter erneut
Als der Kläger erklärt, dass er sich im Rahmen seiner Bewerbung als Referent des Projekts "MigrAktiv", koordiniert vom Augsburger Projekt "Tür an Tür", bereit erklärt hatte, nach Augsburg zu ziehen, und außerdem seine Lebensgefährtin in Augsburg lebe, glaubt ihm das der 81-Jährige nicht. Für ihn ist der Kläger ein "verdeckter Ermittler". Dass der 45-Jährige eine Lebensgefährtin in Augsburg hat, will er ebenfalls nicht glauben. "Ich bestreite die Existenz dieser Dame in dieser Form", sagt er. Außerdem will er vom Kläger noch wissen, ob "die Dame eine Farbige" ist, und ob "auch die Wohnung von der Bundesrepublik bezahlt" werden sollte. Dass "MigrAktiv" zwar vom Bund gefördert wird, der 45-Jährige aber ein ganz normales Gehalt verdient, akzeptiert der 81-Jährige erst nach einer ausführlichen Klarstellung des Richters.

Der befragt schließlich auch noch den Beklagten, konzentriert sich vor allem darauf, wen genau er mit dem Zusatz "an Deutsche" ansprechen wollte. Es gehe ihnen vor allem um die deutsche Staatsangehörigkeit, beteuern der Beklagte und sein Sohn, auch Menschen mit Migrationshintergrund seien für sie kein Problem. Man wolle nur für Sicherheit in der Wohnanlage sorgen, meint der Sohn. Und sein Vater merkt auf genauere Nachfrage noch an, man müsse ja verhindern, dass "dschihadistische Attentäter aus Obervolta" in die eigene Wohnung ziehen. "Obervolta" existiert seit 1984 nicht mehr, heißt inzwischen Burkina Faso - also das Land, aus dem der Mann, der ihm am Gericht gegenüber sitzt, stammt.
Urteilsverkündung am 10. Dezember
Schließlich murmelt der 81-Jährige noch etwas über Morde an weißen Frauen in Obervolta, und die Zuschauer in dem bis zum letzten Besucherplatz gefüllten Raum können sich dem Raunen, einzelnen Lachern und Kopfschütteln nach zu urteilen nicht mehr entscheiden, ob sie den Auftritt des 81-Jährigen bestürzend oder einfach nur grotesk finden.

Richter Andreas Roth hat nun erneut eine Urteilsverkündung angekündigt. Am kommenden Dienstag soll feststehen, ob der 81-Jährige die Wiedergutmachung bezahlen und künftig auf die Formulierung "an Deutsche" verzichten muss, oder ob das Gericht die Klage des 45-Jährigen zurückweist.
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https://www.stadtzeitung.de/augsburg-city/blaulicht/vermietung-nur-noch-an-deutsche-prozess-am-verwaltungsgericht-geht-weiter-d107744.html
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"