Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264689 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6540 am: 29. November 2019, 13:34:09 »
Ich hoffe, dass für die falsche eidesstattliche Versicherung noch was nachkommt. Böse Geister könnten da auch einen versuchten Prozessbetrug sehen.

Das hoffe ich ebenfalls!

Nicht nur Böse hoffen das.

Sondern der ganz normale Bürger, der um die Justiz besorgt ist und möchte, daß alle gleich behandelt werden.  :)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6541 am: 29. November 2019, 16:22:26 »
Zu diesem Artikel

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg261294#msg261294

gibt es jetzt mehr Informationen. Es scheint sich wieder einmal um einen Waffenhändler der "Reichsbürger-/Selbstverwalterszene" zu handeln.


Spoiler
Aktuell
Razzia: Selbstverwalter als Waffenhändler?
29. November 2019 Sebastian Lipp   Schreibe einen Kommentar

Handelte ein sogenannter Selbstverwalter aus dem Landkreis Neu-Ulm mit Waffen? Wegen diesem Verdacht durchsuchen Spezialkräfte der Polizei das Anwesen eines 55-Jährigen in Buch-Gannertshofen.

Die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm vollzog am frühen Dienstagmorgen einen von der Staatsanwaltschaft Augsburg erwirkten Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Augsburg wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Waffen im Anwesen eines 55-Jährigen in Buch. Das meldet das Kemptener Polizeipräsidium in einer Mitteilung an die Presse.
Selbstverwalter-Bezug erst auf Anfrage bestätigt

Einen Bezug zur sogenannten Selbstverwalter-Szene bestätigt die Polizei erst auf Nachfrage von Allgäu ⇏ rechtsaußen: »nach polizeilichen Erkenntnissen steht der 55-Jährige der Selbstverwalter-Szene nahe bzw. sympathisiert mit ihr.« Das erklärte Behördensprecherin Johanna Graf am Mittwoch.

Damit meint die Polizei weder Doomer oder Prepper, noch Reichsbürger.  Für sie sind Selbstverwalter Einzelpersonen, die behaupten, sie könnten durch Abgeben einer Erklärung aus der Bundesrepublik austreten und seien so nicht mehr deren Gesetzen unterworfen. Selbstverwalter definieren beispielsweise ihre Wohnung, ihr Haus oder ihr Grundstück als souveränes Staatsgebiet. Ihr Grundstück markieren sie mitunter durch eine (Grenz-) Linie und zeigen als Staatsflagge Symbole, die sie selbst Entwerfen. Anders als etwa Reichsbürger berufen sich Selbstverwalter nicht auf das Fortbestehen des historischen Deutschen Reiches, so die für die polizeiliche Einschätzung maßgebende Definition.
Verbotene Waffen sichergestellt

Der Mann soll im Sommer 2017 im Rahmen einer Hausräumung mehrere verbotene Gegenstände, welche dem Waffengesetz unterliegen, sowie verschiedene Werkzeuge entwendet haben, um diese weiter zu veräußern.

Im Rahmen der Durchsuchung konnten beim 55-Jährigen mehrere verbotene Gegenstände, welche dem Waffengesetz unterliegen, aufgefunden und sichergestellt werden. Es wird nun die genaue Herkunft und Zuordnung der einzelnen beschlagnahmten Gegenstände geprüft.
SEK im Einsatz

Da der Verdacht bestand, dass der Beschuldigte gewaltbereit ist, erfolgte der Zugriff mit Spezialkräften der Bayerischen Polizei in den frühen Morgenstunden. Bei der Durchsuchung beteiligten sich neben Kräften der Kriminalpolizei Neu-Ulm auch Beamte der Operativen Ergänzungsdienste Neu-Ulm und Kempten mit Unterstützung von Diensthundeführern.

Nach einem Bericht der Augsburger Allgemeinen Zeitung stürmten SEK-Beamte den Hof des 55-Jährigen in der Ortsmitte von Gannertshofen, einem Ortsteil von Buch. Im Ort ist laut der Zeitung von Reichsbürgern die Rede. Der Bewohner des Hauses habe ein »Blutbad« angedroht, falls die Polizei das Anwesen betreten werde, heißt es. Zeugen berichten auch von lauten Knalls und von zu Bruch gegangenen Fenstern. Die Straße sei während des Einsatzes weiträumig abgesperrt gewesen und eine Drohne sei aufgestiegen.
[close]
https://allgaeu-rechtsaussen.de/2019/11/29/buch-gannertshofen-razzia-selbstverwalter-als-waffenhaendler/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6542 am: 29. November 2019, 17:39:33 »
Wieso soll sich Facebook nicht schon allein mit Hausrecht durchsetzen können? Die sind keine staatliche Pressegesellschaft.
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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6543 am: 29. November 2019, 18:14:52 »
Ich mag die Musik von FSF noch immer nicht wirklich, aber die Jungs haben Cochones

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6544 am: 29. November 2019, 21:47:09 »
Wieso soll sich Facebook nicht schon allein mit Hausrecht durchsetzen können? Die sind keine staatliche Pressegesellschaft.

Guckst du hier.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Presseschnipsel
« Antwort #6545 am: 30. November 2019, 00:21:52 »
Ich mag die Musik von FSF noch immer nicht wirklich, aber die Jungs haben Cochones

Die Polizei hat mittlerweile mitgeteilt, dass die Veranstaltung angemeldet gewesen sei.

Und ich bastele mal eben eine kleine Verschwörungstheorie: Ich es denkbar, dass Polizei und "Pro Polizei" da schnell was "nachbereitet" haben, nachdem die Strafanzeige eingegangen ist?
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6546 am: 30. November 2019, 11:20:03 »
Also, auch hier in der Gegend haben die Stadtverwaltungen dafür gesorgt, daß die Plakate abgehängt wurden:


Zitat
Gericht hält NPD-Slogan “Migration tötet” für rechtens

“Migration tötet” - mit diesem Plakatspruch zog die NPD im Frühjahr in den Europawahlkampf.

Viele hielten das für Volksverhetzung, das Verwaltungsgericht Gießen war aber ganz anderer Meinung: Eigentlich beschreibe die NPD nur die Realität.
Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig.

Christian Rath
|
30.11.2019, 10:00 Uhr

Gießen. "Stoppt die Invasion: Migration tötet. Widerstand jetzt", so der volle Wortlaut des NPD-Plakats. Cäcilia Reichert-Dietzel, die SPD-Bürgermeisterin der hessischen 5000-Einwohner-Gemeinde Ranstadt, ließ die Plakate im Mai kurz vor der Wahl abhängen. Das Plakat schüre Angst vor Ausländern und erwecke den Eindruck, dass alle in Deutschland lebenden Migranten potenzielle Mörder seien. Das verletze die Menschenwürde dieser Bevölkerungsgruppe. Die Bürger würden unverhohlen aufgefordert, sich nun selbst gegen einreisende Ausländer zu wehren.

Die rechtsextremistische NPD klagte und bekam im August beim Verwaltungsgericht Gießen recht. Die Plakate seien zu Unrecht abgehängt worden. Richter Andreas Höfer, der den Fall alleine entschied, stieg tief in die Geschichte ein. Über Seiten hinweg schildert er den Untergang des "fremdenfreundlichen" Römischen Reichs als Konsequenz der Völkerwanderung. Es folgt die europäische Besiedelung Amerikas mit ihren tödlichen Auswirkungen für Indianer, Azteken und Inkas. "Aus den zitierten beispielhaften historischen Wanderungsbewegungen wird deutlich, dass Migration tatsächlich in der Lage ist, Tod und Verderben mit sich zu bringen", schreibt Richter Höfer.
Spoiler
Nicht den NPD-Schriftsatz abgeschrieben, sondern selbst formuliert

Weiter geht es mit dem erhöhten Anteil von Zuwanderern unter den Tatverdächtigen bei Sexual- und Tötungsdelikten. "Abstrakt gesehen kann eine übermäßige Migration in Form der Immigration nach Deutschland auch zum Tod der deutschen Kultur führen", schreibt Richter Höfer und verweist auf die Kölner Silvesternacht 2015, die Wuppertaler "Scharia-Polizei" und Zustände in deutschen Freibädern. Richter Möller findet kein Ende und erwähnt auch Ehrenmorde, Blutrache und Salafismus. "Hier eine reale Gefahr zu negieren hieße, die Augen vor der Realität zu verschließen", so der Richter. Deutschland drohe der Untergang wie dem Römischen Reich. Er hat dabei nicht etwa den NPD-Schriftsatz abgeschrieben, sondern selbst formuliert.

"Nach vorstehenden Ausführungen ist der Wortlaut des inkriminierten Wahlplakats 'Migration tötet' nicht als volksverhetzend zu qualifizieren, sondern als die Realität teilweise darstellend zu bewerten", so der Gerichtsbeschluss. (Az.: 4 K 2279/19.GI)

Zwar hat im Mai 2019 das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Fall entschieden, die mehrdeutige Parole "Migration tötet" könne auch so ausgelegt werden, dass sie nicht strafbar ist, weil etwa nur auf einzelne Straftaten von Migranten hingewiesen werde. Auf Anordnung des hessischen Innenministers Peter Beuth (CDU) hat der Wetteraukreis kurz vor Ablauf der Frist im September aber doch Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel eingelegt, um zumindest die Begründung des Verwaltungsgerichts zu beseitigen. Der VGH wird jedoch erst im nächsten Jahr entscheiden.
[close]
https://www.rnd.de/politik/gericht-halt-npd-slogan-migration-totet-fur-rechtens-KS4UJMKO6RAN7HCRTG4I3ZLCJE.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6547 am: 30. November 2019, 11:48:40 »
Hat der Herr Richter auch "deutsche Kultur" definiert? Wie kann eine Kultur sterben, ist sie eine natürliche Person? Wäre "Kulturmord" dann strafbar nach §211 und gibt es auch Kulturtotschlag?

Was die Völkerwanderung angeht: Totaler Fail. Der Richter sollte bei der Juristerei bleiben und Alte Geschichte den Profis überlassen. Das weströmische Reich ging unter, weil es innerlich zu geschwächt war, um die Völkerwanderung abzukönnen. Darüber hinaus tötet die Migration ganzer Völker immer zuerst die Migrierenden, weil es zwingende Gründe (Dürre, Krieg, Seuchen, Verdrängung) für Migration gibt. Was die Vernichtung von Inkas und Azteken mit Migration zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Die meso- und südamerikanischen Kulturen wurden durch sehr kleine bewaffnete Gruppen bekämpft, zerüttet und zerstört. Das war keine Migration, das waren in Neusprech Kommandoaktionen. Ein massiver hispanischer Zuwanderungsschub fand so nie statt, es war die gezielte Vernichtung von herrschenden Eliten und Religionen durch extrem gewaltbereite Kleingruppen. Einzig die Vernichtung der nordamerikanischen native americans kann man da als Beispiel nehmen, wobei auch dieses bei näherer Betrachtung nicht vergleichbar ist: Da wurden quasi steinzeitliche Kulturen (Jäger/Sammler und Ackerbaukulturen) durch eine frühindustrialisierte Masse überrannt. Die Stämme Nordamerikas hatten im Vergleich zu heutigen mitteleuropäischen Staaten weder die Organisation, die Ressourcen noch das Verständnis für den Umgang mit einer solchen äusseren Bedrohung. Der Vergleich hinkt stärker als Goebbels^^

 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6548 am: 30. November 2019, 17:27:43 »
Ich mag die Musik von FSF noch immer nicht wirklich, aber die Jungs haben Cochones

Die Polizei hat mittlerweile mitgeteilt, dass die Veranstaltung angemeldet gewesen sei.

Und ich bastele mal eben eine kleine Verschwörungstheorie: Ich es denkbar, dass Polizei und "Pro Polizei" da schnell was "nachbereitet" haben, nachdem die Strafanzeige eingegangen ist?

Lese nur ich ein wenig Ironie zwischen den Zeilen xD

https://www.fr.de/politik/feine-sahne-fischfilet-wetzlar-wahren-probleme-13258319.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6549 am: 30. November 2019, 18:17:20 »
Lese nur ich ein wenig Ironie zwischen den Zeilen xD
Die Opas mit den Plakaten sehen fast so aus wie die, die bei sonstigen besorgten Kartoffelaufläufebn zu finden sind. Rein optisch haben sich CDU und AfD schon ununterscheidbar gemacht.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6550 am: 30. November 2019, 18:24:57 »

Ich kan sogar bei der bei Wiki leichte Ironie erkennen.  :)

Zitat
Protestaktion gegen die Musikgruppe Feine Sahne Fischfilet
Irmer nahm in Wetzlar an einer kleinen Protestaktion (ca.70 Teilnehmer) gegen ein Konzert der Politpunkband Feine Sahne Fischfilet (ca. 4000 Konzertbesucher), die von der CDU Wetzlar und dem Verein Pro Polizei initiiert wurde. Trotz der Übersichtlichkeit der Veranstaltung wurden die ebenfalls teilnehmenden Rechtsextremisten Thomas und Thassilo Hantusch (beide NPD) nicht ausgeschlossen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-J%C3%BCrgen_Irmer#Protestaktion_gegen_die_Musikgruppe_Feine_Sahne_Fischfilet

Rein optisch haben sich CDU und AfD schon ununterscheidbar gemacht.

Kannst Du denn die NPD-Mitglieder erkennen?  ;)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6551 am: 30. November 2019, 18:29:12 »
Kannst Du denn die NPD-Mitglieder erkennen?
Wenn sei auf einem Foto in dem Artikel gewesen wären, dan ja. Die sind einfach 40 bis 50 Jahre jünger als der Rest.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6552 am: 1. Dezember 2019, 10:08:18 »
Zum Urteil bezüglich "Migration tötet"-Urteil
(ab hier https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg262009#msg262009)

gibt es einen interessanten Artikel bei der LTO. Ich persönlich frage mich, warum so etwas jemand überhaupt noch Richter sein darf.

Zitat
Der Richter, der das Urteil allein verfasst hat, ist am VG Gießen auch zuständig für Asylsachen. Nach Angaben einer Sprecherin handelt sich um denselben Richter, der im vergangenen Jahr, ebenfalls im Rahmen eines Urteils, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Asylrecht massiv angegriffen hatte. Dabei hatte er u.a. angeregt, dass das BVerfG doch lieber einmal hätte prüfen sollen, ob Terroristen sich überhaupt auf die deutsche Rechtsordnung und die Europäische Menschenrechtskonvention berufen könnten. 

Zitat
Den Slogan "Migration tötet" hält der Richter für nicht volksverhetzend, sondern für "die Realität teilweise darstellend", an anderer Stelle heißt es, der Aussagegehalt sei "eine empirisch zu beweisende Tatsache".

Aus ausführlichst erzählten "historischen Wanderungsbewegungen" leitet er ab, dass "Migration tatsächlich in der Lage ist, Tod und Verderben mit sich zu bringen". Zudem müsse "töten" schließlich nicht den Tod von Menschen meinen, sondern könne auch das Aus von Kulturen bedeuten, und Einwanderung stelle "naturgemäß" eine Gefahr dar, "eine bestehende Gefahr für die deutsche Kultur und Rechtsordnung sowie menschliches Leben ist nicht von der Hand zu weisen". Als Beleg führt das Urteil Zahlen sehr unterschiedlicher Quellen an, die eine gestiegene Kriminalität von Migranten bei bestimmten Deliktsarten beweisen sollen. Dabei zeigten, so das Urteil sodann, auch die vielen ertrunkenen Flüchtlinge bei der Überfahrt auf dem Mittelmehr "eine andere Todesgefahr der Migration, nämlich diejenige auf dem Land- oder Seeweg nach Europa/Deutschland".

Auch die freiheitliche demokratische Grundordnung könne, so das Urteil, durch Migrationsbewegungen größeren Ausmaßes nicht nur beeinträchtigt, sondern sogar beseitigt und damit getötet werden. "Exemplarisch sei hier an die Silvesternacht 2015 erinnert". Es folgen Zahlen zu den Ereignissen insbesondere am Kölner Hauptbahnhof sowie zu salafistisch motivierten Straftaten, Ehren- und Blutrache-Morden.

Hier eine reale Gefahr zu negieren hieße, die Augen vor der Realität zu verschließen", geht es weiter. "Sollten der deutsche Staat oder seine Behörden einmal in die Handlungsunfähigkeit abrutschen, griffe das Recht zum Widerstand aus Art. 20 Abs. 4 GG ohnehin".

Die Zuwanderungsbewegung nach Deutschland ab dem Jahr 2014/2015 habe, so das Urteil zum Schluss, "zu einer Veränderung innerhalb der Gesellschaft geführt, die sowohl zum Tode von Menschen geführt hat als auch geeignet ist, auf lange Sicht zum Tod der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu führen. Sollte die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr in der Lage sein, das Gewaltmonopol innerhalb ihrer Grenzen effektiv und wirksam auszuüben, ist hiermit ein schleichender Untergang verbunden, wie es einst im römischen Weltreich auch der Fall war“.

Spoiler
VG Gießen zu NPD-Wahlplakat "Mig­ra­tion tötet" stellt die Rea­lität dar

von Pia Lorenz

30.11.2019

Das Wahlplakat mit dem Slogan "Migration tötet" der NPD ist aus Sicht des VG Gießen nicht volksverhetzend, sondern stelle die Realität teilweise dar. Aber zum Glück griffe ja notfalls das Widerstandsrecht. Der Richter ist kein Unbekannter.

Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen kommt in einer aktuellen Entscheidung zu dem Ergebnis, dass eine Stadt den hessischen Landesverband der NPD nicht dazu auffordern durfte, im Europawahlkampf ein Wahlplakat zu entfernen (Urt. v. 09.08.2019, Az. 4 K 2279/19.GI). Dieses erfülle nämlich nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, da es sich bei der Einwanderung von Flüchtlingen tatsächlich um eine "Invasion" gehandelt habe. Der objektive Aussagegehalt von "Migration tötet" sei eine empirisch zu beweisende Tatsache.

Das Plakat weise auch nicht unzulässig darauf hin, dass wenn der deutsche Staat sein Gewaltmonopol nicht festige, chaotische Verhältnisse zu befürchten seien. Aber "sollten der deutsche Staat oder seine Behörden einmal in die Handlungsunfähigkeit abrutschen, griffe das Recht zum Widerstand aus Art. 20 Abs. 4 GG ohnehin".

Der Richter, der das Urteil allein verfasst hat, ist am VG Gießen auch zuständig für Asylsachen. Nach Angaben einer Sprecherin handelt sich um denselben Richter, der im vergangenen Jahr, ebenfalls im Rahmen eines Urteils, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Asylrecht massiv angegriffen hatte. Dabei hatte er u.a. angeregt, dass das BVerfG doch lieber einmal hätte prüfen sollen, ob Terroristen sich überhaupt auf die deutsche Rechtsordnung und die Europäische Menschenrechtskonvention berufen könnten. 
"Stoppt die Invasion: Migration tötet"

Das umstrittene Plakat gestaltete sich wie folgt: Auf schwarz-rotem Grund fanden sich im Vordergrund die Worte "Stoppt die Invasion: Migration tötet" sowie unter dem Logo der NPD "Widerstand jetzt". Im Hintergrund stehen die Namen von Städten, in denen es - angeblich oder tatsächlich - zu Gewalthandlungen durch Migranten gekommen sein soll, getrennt jeweils durch ein Kreuz.

Diese Wahlplakate wollte die Stadt im Europwahlkampf nicht dulden und forderte die NPD auf, sie binnen zwei Tagen zu entfernen, ohne der Partei die Möglichkeit zur Anhörung zu geben. Sie stützte sich dabei auf ein Urteil des VG Dresden, das NPD-Wahlplakate bereits als volksverhetzend im Sinne von § 130 Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft hatte. Die NPD erhob Fortsetzungsfeststellungsklage und landete damit bei der 4. Kammer des VG Gießen.

Das Urteil fällte der Berichterstatter der Kammer allein. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Beseitigungsanordnung der Stadt rechtswidrig gewesen sei, gab der Klage der NPD also statt und ließ wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Hessen zu. Die hat die beklagte Stadt auch bereits eingelegt, das Verfahren ist dort anhängig (Az. 8 A 2162/19).

Der Richter stuft die Beseitigungsverfügung der Stadt schon als formell rechtswidrig ein, weil es an der nötigen Anhörung der NPD gefehlt habe und dieser formelle Fehler nicht heilbar sei. Sie sei darüber hinaus aber auch materiell rechtswidrig, meint der für das Urteil allein verantwortliche Berichterstatter, auf den das Verfahren nach dem Willen beider Parteien übertragen worden war. Er meint, dass das Plakat den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfülle. Dann darf eine Stadt auch einer nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Kleinstpartei wie der NPD nicht untersagen, es im Wahlkampf zu nutzen. 
"Invasion" beschreibt, was 2015 geschah

Der Richter weist auf diverse Urteile hin, die die Wahlwerbung der NPD im Europawahlkampf 2019 für zulässig erachtet hätten. Es fällt auf, dass er die bei Juristen übliche "andere Ansicht" nicht angibt. Es finden sich keine Fundstellen zu Entscheidungen von Gerichten (und auch Kammern derselben Gerichte, wie zum Beispiel Senate des OVG Sachsen zu den Az. 3 B 155/19, 6 L 385/19), die das anders beurteilt haben. Die von ihm zitierten Urteile sind auch, anders als suggeriert, keineswegs alle zu dem Ergebnis gekommen, dass die NPD-Wahlwerbung nicht volksverhetzend sei. So hat beispielsweise der zitierte 3. Senat des OVG Sachsen über diese Frage gar nicht entschieden, sondern die Verbotsverfügung einer Stadt wegen formaler Fehler aufgehoben (OVG Sachsen, Beschl. v. 21.05.2019, 3 B 151/19).

In der Sache prüft das VG Gießen die Gesamtaufmachung des Wahlplakats sowie die darin verwendete Wortwahl und den Zusammenhang mit der damals bevorstehenden Europawahl im Mai 2019. § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Volksverhetzung) stellt u. a. unter Strafe, wenn in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen wird, dass eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe oder Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet wird.

Mit "Widerstand jetzt" könne aber auch ein nicht rechtsgutverletzender oder parlamentarischer Widerstand gemeint sein, steigt der Richter in die Gründe ein. Dem Begriff der Invasion schreibt er zwar auch die Bedeutung "angreifen, überfallen" zu, sieht ihn aber nicht als Wertung an: "In diesem Sinne kommt dem Begriff Invasion keine volksverhetzende Bedeutung zu, sondern er beschreibt hier im übertragenen Sinne lediglich den Zustand des Eindringens von außen in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wie es insbesondere im Jahr 2015 objektiv feststellbar war. In diesem Jahr wurden die deutschen Grenzen durch die Wanderungsbewegung im Sinne eines Eindringens in das deutsche Staatsgebiet überrollt und es kam zu einem unkontrollierten Zuzug von Ausländern, aus welchen Gründen auch immer […]. Die Geschehnisse im Jahr 2015 sind durchaus mit dem landläufigen Begriff der Invasion vergleichbar und beinhalten keine Wertung und damit keinen volksverhetzenden Charakter".
"Migration tötet" stellt die Realität teilweise dar

Den Slogan "Migration tötet" hält der Richter für nicht volksverhetzend, sondern für "die Realität teilweise darstellend", an anderer Stelle heißt es, der Aussagegehalt sei "eine empirisch zu beweisende Tatsache".

Aus ausführlichst erzählten "historischen Wanderungsbewegungen" leitet er ab, dass "Migration tatsächlich in der Lage ist, Tod und Verderben mit sich zu bringen". Zudem müsse "töten" schließlich nicht den Tod von Menschen meinen, sondern könne auch das Aus von Kulturen bedeuten, und Einwanderung stelle "naturgemäß" eine Gefahr dar, "eine bestehende Gefahr für die deutsche Kultur und Rechtsordnung sowie menschliches Leben ist nicht von der Hand zu weisen". Als Beleg führt das Urteil Zahlen sehr unterschiedlicher Quellen an, die eine gestiegene Kriminalität von Migranten bei bestimmten Deliktsarten beweisen sollen. Dabei zeigten, so das Urteil sodann, auch die vielen ertrunkenen Flüchtlinge bei der Überfahrt auf dem Mittelmehr "eine andere Todesgefahr der Migration, nämlich diejenige auf dem Land- oder Seeweg nach Europa/Deutschland".

Auch die freiheitliche demokratische Grundordnung könne, so das Urteil, durch Migrationsbewegungen größeren Ausmaßes nicht nur beeinträchtigt, sondern sogar beseitigt und damit getötet werden. "Exemplarisch sei hier an die Silvesternacht 2015 erinnert". Es folgen Zahlen zu den Ereignissen insbesondere am Kölner Hauptbahnhof sowie zu salafistisch motivierten Straftaten, Ehren- und Blutrache-Morden.
Die DUH, staatliche Unterdrückung und das Recht zum Widerstand

"Hier eine reale Gefahr zu negieren hieße, die Augen vor der Realität zu verschließen", geht es weiter. "Sollten der deutsche Staat oder seine Behörden einmal in die Handlungsunfähigkeit abrutschen, griffe das Recht zum Widerstand aus Art. 20 Abs. 4 GG ohnehin".

Die Zuwanderungsbewegung nach Deutschland ab dem Jahr 2014/2015 habe, so das Urteil zum Schluss, "zu einer Veränderung innerhalb der Gesellschaft geführt, die sowohl zum Tode von Menschen geführt hat als auch geeignet ist, auf lange Sicht zum Tod der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu führen. Sollte die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr in der Lage sein, das Gewaltmonopol innerhalb ihrer Grenzen effektiv und wirksam auszuüben, ist hiermit ein schleichender Untergang verbunden, wie es einst im römischen Weltreich auch der Fall war“.

Wenn andererseits, so das Urteil, eine dem Umweltschutz verschriebene Partei zu Wahlkampfzwecken Plakate aufgestellt hätte, die im Hintergrund deutsche Städte benennen, in denen die Deutsche Umwelthilfe gerichtlich Fahrverbote erstritten hat und die plakativ äußern: "Stoppt die Emissionen, Klimawandel tötet, handelt jetzt!", würde schließlich auch niemand auf die Idee kommen, diese Partei würde dazu auffordern, gewaltsam gegen Autofahrer oder Betreiber von Öl- /Gasheizungsanlagen vorzugehen.

Dass die Stadt das NPD-Plakat habe abgehängt sehen wollen, sei, so das Urteil, diktatorisch sowie eine "nicht botmäßige Unterdrückungsmaßnahme".
Die richterliche Unabhängigkeit

Der Richter am VG Gießen hat diese Entscheidung allein getroffen. Sie wurde ihm als Berichterstatter der 4. Kammer übertragen, aufgrund einverständlicher Entscheidung der Parteien des Rechtsstreits (§ 87a Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO). Eine solche Übertragung ist üblich und hat – anders als die Übertragung auf den Einzelrichter gemäß § 6 VwGO - mit der besonderen Bedeutung einer Rechtssache nichts zu tun. Gegen die einvernehmliche Entscheidung der Parteien gibt es auch kein Vetorecht der Kammer oder eines ihrer Mitglieder.

Niemand anderes hatte Einblick in das Urteil oder gar eine Möglichkeit, auf dieses Einfluss zu nehmen. Das verbietet der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit. Ihre Grenzen findet diese allein im Strafrecht sowie im Disziplinarrecht; über die inhaltliche Richtigkeit des Urteils werde der VGH Hessen befinden, sagte die Sprecherin des VG Gießen auf Anfrage von LTO. 

Es geht in solchen Fällen darum, ob die Wahlwerbung einen Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet und dadurch dessen Menschenwürde angreift. Es kommt darauf an, ob Teilen der Bevölkerung ihre Würde als Personen abgesprochen wird. Es geht manchmal um die Reichweite der Meinungsfreiheit, manchmal um die Frage, ob eine Aussage - von den Rechten gern argumentiert - "so nicht gemeint" gewesen sei. Um die Frage, ob ein Satz wie "Migration tötet" eine Tatsachenbehauptung ist, die zudem als wahr angesehen wird, geht es sicher nicht.   

Der VGH Hessen wird sich bei seiner Entscheidung über das Gießener Urteil sicherlich an der Rechtsprechung des BVerfG orientieren. Das hat einen Wahlwerbespot der NPD im Mai 2019 für nicht evident volksverhetzend (BVerfG, Beschl. v. 15.05.2019, Az. 1 BvQ 43/19) erklärt, der Rundfunk Berlin-Brandenburg musste ihn ausstrahlen. Allerdings ging es dabei um einen Spot, der den Slogan "Migration tötet" gerade nicht mehr enthielt; dies NPD hatte ihn verändert. Zwei Wochen zuvor nämlich hatte das BVerfG ihre Wahlwerbung mit diesem Slogan – im Kontext mit der Forderung nach der Schaffung von "Schutzzonen für Deutsche" - für volksverhetzend befunden (BVerfG Beschl. v. 27.04.2019, Az. 1 BvQ 36/19). Den Vortrag der NPD, die Formulierung "Migration tötet" sei "böswillig missverstanden" worden, habe das zuständige OVG nachvollziehbar als "fernliegend ausgeschlosssen", so die Verfassungsrichter. In den Urteilsgründen des VG Gießen findet diese Entscheidung von Deutschlands höchsten Richtern keine Erwähnung.
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https://www.lto.de//recht/justiz/j/vg-giessen-4-k-2279-19-gi-npd-wahl-plakat-migration-toetet-invasion-nicht-volksverhetzend-widerstandsrecht/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6553 am: 1. Dezember 2019, 10:19:05 »
Ich persönlich frage mich, warum so etwas jemand überhaupt noch Richter sein darf.


Weil die Bundesrepublik weder ein umlackiertes Drittes Reich, noch eine umlackierte DDR ist.

In einem Rechtsstaat werden tatsächliche oder vermeintliche fehlerhafte Urteile durch höhere Instanzen korrigiert.

Und nicht durch Entlassungen oder Enthauptungen.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6554 am: 1. Dezember 2019, 15:57:57 »
Stabsoffizier: vom Major bis zum Oberst. Also keine Kleinen Lichter.



Zitat
MEDIENBERICHT
Rechtsextremismus-Verdacht bei Bundeswehr-Elite-Einheit

Bei der Bundeswehr-Elite-Einheit KSK gibt es mehrere Verdachtsfälle von Rechtsextremismus. Gegen einen Unteroffizier und zwei Stabsoffiziere wird einem Medienbericht zufolge ermittelt.

Bei der Bundeswehr-Elite-Einheit Kommando Spezialkräfte (KSK) stehen offenbar mehrere Mitglieder unter Rechtsextremismus-Verdacht. Wie die "Bild am Sonntag" berichtet, hat der Militärische Abschirmdienst nachrichtendienstliche Ermittlungen gegen einen Unteroffizier eingeleitet. Die laufen laut der Zeitung seit einigen Monaten.

Das Bundesverteidigungsministerium habe dienstrechtliche Maßnahmen angekündigt. Der Unteroffizier müsse schnellstmöglich aus dem KSK entfernt werden, die Ausübung des Dienstes müsse ihm verboten werden, so ein Ministeriumssprecher. Laut dem Bericht soll das spätestens kommende Woche geschehen.

Ebenfalls zwei Stabsoffiziere unter Verdacht
Zudem seien zwei Stabsoffiziere im Visier des Abschirmdienstes. Sie sollen auf einer privaten Feier den Hitlergruß gezeigt haben. Einer der beiden Offiziere sei bereits suspendiert worden. Der andere gelte als "Verdachtsfall".
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/bundeswehr-ksk-rechtsextremismus-verdacht-100.html

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-mad-enttarnt-rechtsextreme-soldaten-bei-ksk-a-1299123.html
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