Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264678 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6405 am: 28. Oktober 2019, 06:36:34 »
Wenn das so Realität werden würde und man wirklich konsequent durchgreifen bzw. verfolgen würde, dann wäre der Hetze unserer diversen "Wahrheitsmedien" und "Reichsbürger" wohl bald ein Ende gesetzt bzw. die wären nur noch mit Betteln um Spenden für ihre Bußgelder/Strafverfahren beschäftigt.

Zitat
Der Hintergrund: Eine rein verbale Beleidigung ist nach deutschem Recht bislang eine eher geringfügige Straftat; höchstens ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sind möglich, viel weniger als bei einem gewöhnlichen Diebstahl oder einer Nötigung. Deshalb werden Ermittlungen bislang oft eingestellt. Gleichzeitig ist in der Bundesregierung nun auch verabredet, an anderer Stelle im Strafgesetzbuch Paragrafen zu verschärfen. Unter anderem die Tatbestände "Aufforderung zu Straftaten" und "Billigung von Straftaten" sollen mit Blick auf das Netz "ergänzt" werden, so heißt es im zwischen Union und SPD abgestimmten Text etwas schwammig. Dann könnten Staatsanwälte hier schärfer durchgreifen. Details sind noch offen.


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27. Oktober 2019, 18:58 Uhr
Schärfere Gesetze:Hass im Netz wird härter bestraft

Die Bundesregierung hat sich auf ein Paket zur Bekämpfung von Rechtsextremisten geeinigt - und will verhindern, dass sie an Waffen gelangen können.

Von Ronen Steinke, Berlin

Mehr als ein Jahr lang haben das Innen- und das Justizministerium in Berlin über Sicherheitsgesetze gestritten. Doch jetzt geht es auf einmal schnell angesichts der rechtsextremen Gewalt der vergangenen Wochen, besonders des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und des Anschlags auf die Synagoge in Halle. Die Ministerien haben sich auf ein Paket mit Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und von Hate Speech im Internet geeinigt. Am Mittwoch soll es im Kabinett beschlossen werden. Manche kontroverse Punkte bleiben indes ausgeklammert, etwa die Vorratsdatenspeicherung und neue Hacker-Befugnisse für den Verfassungsschutz.
Kontrolle der Waffenbesitzer

Wer in Deutschland eine Waffenerlaubnis beantragt, soll künftig stets durch den Verfassungsschutz überprüft werden. Das ist eine große Änderung, diese sogenannte Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist schon seit Jahren in der Diskussion unter dem Schlagwort "Keine Waffen in die Hände von Extremisten".

Es bedeutet einen bemerkenswerten Schritt, dass das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer (CSU) dem nun zugestimmt hat, denn bei allen kleineren Reformen des Waffenrechts in den vergangenen Jahren hatten sich insbesondere Bundesländer mit einer großen Jäger- und Schützentradition - darunter das CSU-regierte Bayern - sowie einige Unionsabgeordnete im Bundestag dagegen gestellt und vor einem "Generalverdacht" gewarnt.

Wo man Extremisten entdeckt, sollen die Waffenbehörden sie auch deutlich strenger behandeln als bisher. Bislang konnten die Waffenbehörden eine Waffenerlaubnis nur dann verweigern, wenn ein Mensch sich in den vergangenen fünf Jahren aktiv verfassungsfeindlich betätigt hat, beispielsweise als rechtsextremer Agitator oder Schläger. Künftig soll schon die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung wie zum Beispiel der NPD zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen - also dazu, dass ein Mensch keine Waffen mehr besitzen darf.

Einer der mutmaßlichen Komplizen des Mordes an Walter Lübcke, der Rechtsextreme Markus H., war ein Mitglied einer rechtsradikalen Kameradschaft, dennoch konnte er in Hessen legal in einem Schützenverein schießen. Dies wäre nach dem geplanten, neuen Recht unmöglich. Auch zeigen sich viele Menschen in der Szene der sogenannten Reichsbürger als besonders waffenaffin, weshalb im vergangenen Jahr das Bundesamt für Verfassungsschutz Alarm geschlagen hatte. Sie zu entwaffnen, ist aufwendig. Ihnen von vorneherein keine Waffen in die Hand zu geben: Das ist jetzt das Ziel.

Höhere Strafen für Internet-Taten

Die Bundesregierung will im Strafrecht künftig zwischen Online- und Offline-Beleidigungen unterscheiden. Die Details sind noch unklar, aber eine Beleidigung vor der weltweiten Öffentlichkeit des Netzes wäre angesichts der "unbegrenzten Reichweite und der aufgrund vermeintlicher Anonymität oft sehr aggressiven Begehungsweise", wie es im Text des Maßnahmenpakets heißt, dann wohl eine Art besonders schwerer Fall. Die Strafe wäre höher. "Eine Beleidigung auf Twitter oder Facebook, die unzählige Nutzer sehen können, ist etwas anderes als eine Beleidigung in der Kneipe", erläutert Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) der Süddeutschen Zeitung: "Hetzer im Netz attackieren nicht nur den einzelnen Menschen, sondern vergiften das gesellschaftliche Klima."

Der Hintergrund: Eine rein verbale Beleidigung ist nach deutschem Recht bislang eine eher geringfügige Straftat; höchstens ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sind möglich, viel weniger als bei einem gewöhnlichen Diebstahl oder einer Nötigung. Deshalb werden Ermittlungen bislang oft eingestellt. Gleichzeitig ist in der Bundesregierung nun auch verabredet, an anderer Stelle im Strafgesetzbuch Paragrafen zu verschärfen. Unter anderem die Tatbestände "Aufforderung zu Straftaten" und "Billigung von Straftaten" sollen mit Blick auf das Netz "ergänzt" werden, so heißt es im zwischen Union und SPD abgestimmten Text etwas schwammig. Dann könnten Staatsanwälte hier schärfer durchgreifen. Details sind noch offen.

Pflichten für Facebook und Co.

Seit 2017 sind Onlinedienst-Anbieter wie Facebook oder Twitter in Deutschland verpflichtet, strafbare Hetze oder Beleidigungen rasch zu löschen, wenn sie dazu aufgefordert werden. In Zukunft soll das Vorgehen deutlich schärfer werden. Es soll auch stets die Polizei eingeschaltet werden. Geplant ist eine Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), wonach Facebook und Co. bestimmte strafbare Posts - Morddrohungen und Volksverhetzungen zum Beispiel - nicht nur löschen, sondern direkt an die Strafverfolger weiterleiten müssen. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll dafür eine neue Zentralstelle einrichten. Nicht nur die relevanten Hetz-Posts, auch die IP-Adressen der Verfasser sollen routinemäßig dorthin gemeldet werden.

Bis zum Jahresende will das Bundesjustizministerium dafür ein neues NetzDG vorlegen, so war es schon bisher verabredet. Offen ist aber noch, ob die geplante neue Anzeigepflicht für Facebook und andere Netzwerkbetreiber auch schon für geringere Straftaten wie etwa Beleidigung gelten sollen, die zudem nur auf Antrag des Opfers verfolgt werden können. So wünschen es sich das BKA und das Innenministerium, skeptisch ist in diesem Punkt das Justizministerium. Klar ist aber, dass zumindest die Möglichkeit im Einzelfall geschaffen werden soll, dass Staatsanwälte und BKA-Ermittler bei Hate Speech von Facebook und Co. die Herausgabe bestimmter Daten verlangen dürfen. Dafür sollen das BKA-Gesetz und die Strafprozessordnung geändert werden. Dort gibt es solche Auskunftsbefugnisse bislang nur bei schwereren Delikten.
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https://www.sueddeutsche.de/politik/schaerfere-gesetze-hass-im-netz-wird-haerter-bestraft-1.4657994

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Noch ein schöner Artikel zum (zwischenzeitlich fest integrierten) AfD-Promoter und in seinen "Wahrheitsmedien" überzeugter "Reichsbürgerthemen" publizierenden, Rassisten und NeoNazis Stürzenberger.

Ich frage mich ja, wann man da endlich mal durchgreift, schließlich verstößt Stürzenberger permanent gegen seine Bewährungsauflagen.
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Rechte Kundgebung
Michael Stürzenberger in Frankfurt: Redner mit Empörungsgarantie

    Stefan BehrvonStefan Behr

Pegida-Aktivist und „Pax Europa“-Mitglied Michael Stürzenberger gastiert mit seinem rechten Kreuzzugsflohzirkus in der Frankfurter Innenstadt.

Mit der Logik ist das so eine Sache. „Jeder Indianer ist stolz auf sein Volk“, schimpft ein Zaungast, der wohl eher dem Lager der „Patrioten“ zuzuordnen ist. Denn der Indianer lasse sich seinen Stolz nicht verbieten. Im Gegensatz zum Deutschen. Und darum sei der Deutsche auch zum Aussterben verdammt, während der Indianer … Dem Mann fällt selbst auf, dass er Unsinn redet, er wechselt schnell das Thema: „Also, ich kenne jede Menge Mohammedaner, klasse Leute …“ - aber viele Mohammedaner seien halt nicht von hier.

Auch nicht von hier ist der Mann, dessentwegen er, eine Handvoll Mit-„Patrioten“, gut drei Dutzend Gegendemonstranten und wohl mehr als eine Hundertschaft Polizisten am Samstag um 11 Uhr zum Rathenauplatz gekommen sind. Michael Stürzenberger hat südländischen Migrationshintergrund. Er war aktenkundiges Mitglied der sogenannten Christlich-Sozialen Union (CSU), in deren Reihen er sich Anfang des Jahrtausends als Pressesprecher der Münchner Ortsgruppe unter der Strauß-Tochter Monika Hohlmeier blitzradikalisierte und vermutlich auch an Wahlkampfhandlungen teilnahm.
Michael Stürzenberger ist Pegida-Aktivist

2011 verließ er die Union, war Vorsitzende der mittlerweile wieder aufgelösten Kleinstpartei „Die Freiheit“ und ist heute als Mitglied der „Bürgerbewegung Pax Europa“, Autor des Wutbürgerportals „Politically Incorrect“, Pegida-Aktivist und Wanderprediger wider den Islam unterwegs. Laut Wikipedia wurde er „mehrfach verurteilt, unter anderem wegen Beleidigung, Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren, Volksverhetzung und Kennzeichenmissbrauchs“. Laut seiner Politfreundin Vera Lengsfeld ist das aber ein „Wikipedia-Fake“.

Für sich und seine Anhänger ist Stürzenberger Schild und Speer der Christenheit. Für seine Gegner ist er eine traurige Gestalt. Sein Kampf trägt durchaus quichotteske Züge: Am Tag zuvor etwa hat Stürzenberger auf dem Aliceplatz gegen die Islamisierung Offenbachs angeredet. In Frankfurt sieht das schon abendländischer aus: Unter die Gegendemonstranten hat sich zumindest zu Beginn nur eine als solche erkennbare Muslima gesellt.
Gegendemonstranten bei Michael Stürzenbergers Auftritt in Frankfurt

Stürzenbergers Auftritte verlaufen immer nach dem gleichen Muster. Er versucht, den Menschen mit der Eloquenz eines verdienten Staubsaugervertreters klarzumachen, dass der Teufel den Koran gemacht habe, um uns zu verderben. Die stets vor Ort rekrutierten Gegendemonstranten brüllen „Nazi, Nazi!“ und blasen in Trillerpfeifen. Die zumeist mitgereisten Claqueure brüllen mit hochrotem Kopf, dass hierzulande Meinungsfreiheit herrschen müsse. Stürzenberger bittet die anwesenden Polizisten, die Personalien der „Nazi“-Brüller aufzunehmen, weil er Anzeige zu erstatten gedenke. Dann schreibt Stürzenberger in „Politically Incorrect“, er sei mal wieder in der Fußgängerzone als „Nazi“ niedergebrüllt worden und die „linksgrünversiffte“ Justiz unternehme rein gar nichts.

So läuft es auch in Frankfurt. Gegen Mittag sind aus den drei Dutzend Gegendemonstranten dann doch mehr als hundert geworden. Alles, was sich dadurch geändert hat, ist die Lautstärke. Stürzenbergers Standardantwort für seine Gegner ist: selber Nazi. Dann folgt der Verweis, dass er schließlich 2012 mit der einstigen Sophie-Scholl-Freundin Susanne Hirzel die „Weiße Rose“ wiedergegründet habe, um den „islamischen Faschismus“ zu bekämpfen.

Ein paar Meter weiter am Goetheplatz nennt ein Redner der „Verfolgten des Naziregimes“ diese Behauptung so falsch wie unappetitlich: „Sophie Scholl hätte mit Ihnen nichts zu tun haben wollen!“ Stürzenberger hört ihn nicht. Es ist zu laut.
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https://www.fr.de/frankfurt/innenstadt-ort904326/michael-stuerzenberger-frankfurt-redner-empoerungsgarantie-13172709.html

Siehe auch:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg190839;topicseen#msg190839

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg114202;topicseen#msg114202

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg66719;topicseen#msg66719
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2019, 06:42:04 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6406 am: 28. Oktober 2019, 09:13:36 »
Wenn das so Realität werden würde und man wirklich konsequent durchgreifen bzw. verfolgen würde, dann wäre der Hetze unserer diversen "Wahrheitsmedien" und "Reichsbürger" wohl bald ein Ende gesetzt bzw. die wären nur noch mit Betteln um Spenden für ihre Bußgelder/Strafverfahren beschäftigt.

Zitat
Der Hintergrund: Eine rein verbale Beleidigung ist nach deutschem Recht bislang eine eher geringfügige Straftat; höchstens ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sind möglich, viel weniger als bei einem gewöhnlichen Diebstahl oder einer Nötigung. Deshalb werden Ermittlungen bislang oft eingestellt. Gleichzeitig ist in der Bundesregierung nun auch verabredet, an anderer Stelle im Strafgesetzbuch Paragrafen zu verschärfen. Unter anderem die Tatbestände "Aufforderung zu Straftaten" und "Billigung von Straftaten" sollen mit Blick auf das Netz "ergänzt" werden, so heißt es im zwischen Union und SPD abgestimmten Text etwas schwammig. Dann könnten Staatsanwälte hier schärfer durchgreifen. Details sind noch offen.


Ich teile da Deinen Optimismus nicht. Wir haben in deutschland kein Strafbarkeitsdefizit sondern ein Vollzugsdefizit. Daran wird eine Ausweitung des Strafrahmens auch nichts ändern. Beleidigung ist ein Privatklagedelikt, daher ist das für die Staatsanwaltschaften ein einfacher Weg, sich Arbeit vom Tisch zu schaffen. Wenn, dann müsste die RiStBV konkretisiert werden, wann die Staatsanwaltschaften im Regelfall ein öffentliches Interesse anzunehmen haben.

Allerdinsg würde das den Berg an Verfahren nur noch erhöhen. Daher ist das alles Augenwischerei. Soziale Probleme könenn nicht mit Mitteln des Strafrechts gelöst werden. Und wenn eine Bestrafung nicht oder erst in x Jahren zu erwarten ist, dann verpufft eine höhere Straferwartung auch.

Besonders bedenklich finde ich die geplante Verschärfung bei der "Aufforderung zu Straftaten" und der "BIlligung von Straftaten". Das geht nach hinten los. Das führt dann nur dazu, dass für jedes "Laßt die Nazis nicht ungestört laufen" eine Ladung Strafanzeigen einprasseln wegen Aufruf zum Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Und jeder, der sich über eine gelungene Blockade eines Naziaufmarsches freut, den trifft das genauso.

Hier wäre eine Konkretisierung der "Geeignetheit zur Störung des öffentlichen Friedens" ein besserer Ansatzpunkt als das Einbeziehen von Bagatellstraftaten in den Anwendungsbereich. Auch damit kann man aber nicht verhindern, dass nach dem nächsten rechtsextremen Anschlag wieder alle möglichen Orks Beifall klatschen. Da würde soziale Ächtung mehr bringen, aber das ist ja verpöhnt.

Also, statt am Strafrecht rumzuschrauben liebe Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei so ausstatten, dass eine effektive und zeitnahme Strafverfolgung möglich ist. Das hilft nicht nur gegen Internethetzer sondern auch gegen testosteronüberschüssige Jungkriminelle jeglicher Herkunft.

Eine Strafverschärfung würde auch nichts an der ständigen Rechtsprechung des BVerfG bezüglich Beleidigungen im politischen Meinungskampf und deren falsche Anwendung durch die Untergerichte ändern.
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2019, 09:55:36 von Gerichtsreporter »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6407 am: 29. Oktober 2019, 05:39:42 »
Man fragt sich ja manchmal, wie viele "kleine Geldstrafen" es noch gibt für Jens Wilke.

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg241103#msg241103

In seinen Videos zur "Mobilmachung" hat Wilke ja auch immer wieder typischen "Reichsbürgermist" von sich gegeben, wobei er mit seiner "Free Haverbeck"-Aktion (bevor sie bei der "Die Rechte" gelandet ist) ja auch mit einigen aus der "Reichsbürger-Wahrheitsszne" intensiv Kontakt gepflegt hat. Ebenso wie zu dem AfD-Verein "Hand in Hand".

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Amtsgericht Göttingen
Rechtsextreme Beleidigung: Geldstrafe für Ex-Agitator Wilke

Das Amtsgericht Göttingen hat den einstigen Hauptagitator der rechtsextremen Gruppierung „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“, Jens Wilke, zu einer Geldstrafe verurteilt.

Nach Ansicht des Gerichts hat sich der 42-jährige Versicherungsmakler aus Friedland der Beleidigung schuldig gemacht. Wilke hatte in dem Prozess eingeräumt, im März 2017 bei einer Rede vor dem Göttinger Kreishaus eine Verwaltungsmitarbeiterin als „antideutsches Geschmeiß“ tituliert zu haben.

Deshalb verurteilte das Amtsgericht Göttingen am Montag den einstigen Hauptagitator der rechtsextremen Gruppierung „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“, zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 40 Euro (insgesamt 600 Euro).

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Euro (insgesamt 1500 Euro) gefordert hatte.

Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Wilkes Anwalt verwies darauf, dass sich die Verwaltungsmitarbeiterin zuvor auf ihrem privaten Twitter-Account wiederholt schmähend über seinen Mandanten geäußert habe. Deshalb sei die „Kleinstkundgebung“ vor ihrem Arbeitsplatz als Gegenreaktion gerechtfertigt gewesen.
Urteil milder als ursprünglicher Strafbefehl

Dies sah das Gericht allerdings anders. Der Angeklagte habe sich damals mit dem Megafon vor das Kreishaus gestellt und gezielt die Mitarbeiterin benannt und als Person angegriffen. Dies sei nicht von der Meinungs- und Redefreiheit gedeckt, sagte Richter Stefan Scherrer. „Diese Worte hätten an dieser Stelle so nicht fallen dürfen.“

Der Richter kritisierte allerdings auch die Wortwahl der Landkreis-Mitarbeiterin, die in ihren Tweets zu den Aktivitäten der rechtsextremen Gruppierung unter anderem den Begriff „Kackbratzen“ verwendet hatte. „Mir gefällt das alles nicht, wie da auf Twitter und Co. diskutiert wird“, sagte Scherrer. Er sehe darin eine Provokation, die in der Strafzumessung berücksichtigt werde. Der Angeklagte solle deshalb eine Geldstrafe von nur noch 15 Tagessätzen zahlen. Der ursprüngliche Strafbefehl hatte dagegen auf 30 Tagessätze zu je 30 Euro (insgesamt 900 Euro) gelautet.

Gegen diesen Strafbefehl hatte Wilke, der bei der jüngsten Kommunalwahl auf der NPD-Liste als Landrat kandidiert und einen regelrechten Kundgebungsmarathon veranstaltet hatte, Einspruch eingelegt, weshalb nun in mündlicher Verhandlung über den Fall entschieden wurde.
[close]
https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/rechtsextreme-beleidigung-geldstrafe-fuer-ex-agitator-wilke-13175374.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6408 am: 29. Oktober 2019, 18:26:25 »
In Sachsen "darf" man also gar nicht erfassen.  :facepalm: :facepalm:

Zitat
Sachsen gab als einziges Land an, es dürfe „mangels Rechtsgrundlage“ nicht erfassen, inwiefern Beamte und Angestellte zu den „Reichsbürgern“ gehörten. „Grundsätzlich gilt: Soweit sich einzelne Personen öffentlich zur Reichsbürgerszene bekennen oder als dieser zugehörig bekannt werden, ist es Pflicht der jeweiligen Dienststellen, die Eignung der betreffenden Personen für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu prüfen“, teilte das Ministerium in Dresden mit. Bei Beamten würden besondere Anforderungen an die Verfassungstreue angelegt, „die bei einem aktiven ‚Reichsbürger‘ nicht vorliegen dürften“.

Ich würde ja sagen, die niedrigen Zahlen in den anderen Bundesländern liegen vor allem daran, dass Plan in Bayern aktiv war und man dort deshalb zumindest genauer hinsieht.
Dass es in den neuen Bundesländern sogar einige Politiker gibt die mit Ursache liebäugeln und das Gedankengut von Reichsbürgern verbreiten, dürfte ja bekannt sein, von (Ex)Richtern die mit "Reichsbürgerinnen" verheiratet sind mal gar nicht zu reden.

Spoiler
Extremismus
„Reichsbürger“- Verdacht auch in Sachsen

    Pitt v. BebenburgvonPitt v. Bebenburg

Dresden meldet Disziplinarverfahren, aber keine Entlassung. „Reichsbürger“-Probleme gibt es in den meisten Bundesländern bei der Polizei.

In Sachsen wurden seit 2014 gegen zwei Polizeibeamte Disziplinarverfahren wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zur sogenannten „Reichsbürger“-Bewegung geführt. Es gab aber keine Entlassungen aus dem Dienst, und keinem der Betroffenen wurde der Beamtenstatus entzogen. Das hat das Innenministerium in Dresden der Frankfurter Rundschau auf Anfrage mitgeteilt.

Die übrigen 15 Bundesländer hatten bereits in der vorigen Woche auf FR-Anfrage Zahlen veröffentlicht. Insgesamt gab es in elf Ländern Disziplinarverfahren wegen „Reichsbürger“-Verdachtsfällen, die sich bei mehr als zwei Dutzend Polizisten bestätigten, die meisten davon in Bayern. Nur Bremen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland meldeten keine Fälle. Die sogenannten „Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik nicht an und werden vom Verfassungsschutz als Extremisten beobachtet.

Sachsen gab als einziges Land an, es dürfe „mangels Rechtsgrundlage“ nicht erfassen, inwiefern Beamte und Angestellte zu den „Reichsbürgern“ gehörten. „Grundsätzlich gilt: Soweit sich einzelne Personen öffentlich zur Reichsbürgerszene bekennen oder als dieser zugehörig bekannt werden, ist es Pflicht der jeweiligen Dienststellen, die Eignung der betreffenden Personen für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu prüfen“, teilte das Ministerium in Dresden mit. Bei Beamten würden besondere Anforderungen an die Verfassungstreue angelegt, „die bei einem aktiven ‚Reichsbürger‘ nicht vorliegen dürften“.
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https://www.fr.de/politik/reichsbuerger-verdacht-auch-sachsen-13178342.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6409 am: 30. Oktober 2019, 05:59:57 »
Die "Gründungsurkunde des Landes Hessen" anzufordern hat auch nichts geholfen. Jetzt sind erst mal (neben den vorher schon bestehenden Verbindlichkeiten) eine Strafe von 8.400 Euronen (120 TS á 70 €) gezahlt werden.  ;) Sonst steht dann doch eine Freiheitsstrafe ins Haus.

Allerdings, das "dilettantische Vorgehen" könnte man im Prinzip als systemimmanent in diesen Kreisen bezeichen. Klappt die eine Vorgehensweise nicht, versucht man es mit der anderen und im Netz findet man ohnehin noch 100 andere.

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Prozess
Reichsbürger-Stil: Angeklagter wollte "Gründungsurkunde des Landes Hessen" sehen

30.10.19 03:00

Bedrohung und Nötigung in klassischer „Reichsbürger“-Manier: Dieser Tatbestand hat dem Angeklagten in einem Strafprozess am Langener Amtsgericht die Verurteilung zur Zahlung einer empfindlichen Geldstrafe eingebracht.

Langen –  8 400 Euro muss der 52-Jährige berappen. Zudem macht Richter Volker Horn im Zuge der Urteilsverkündung unmissverständlich deutlich: „Sie sind haarscharf an einer viermonatigen Freiheitsstrafe vorbeigeschrammt.“ Bediene der Angeklagte sich in Zukunft auch nur noch ansatzweise gegenüber Behörden oder Amtsträgern der Werkzeuge aus der Reichsbürger- beziehungsweise Selbstverwalter-Werkzeugkiste, könne er keinesfalls noch einmal mit Milde rechnen. „Gegenüber dieser Subkultur fahren Behörden und Justiz im Regierungsbezirk Darmstadt eine ganz klare, knallharte Linie“, bekommt der 52-Jährige vom Staatsanwalt mit auf den Weg.
Langen: Kein "routinierter Reichsbürger"

Dass der Appell wohl auf fruchtbaren Boden fällt, ist die gute Nachricht zur knapp 45-minütigen Verhandlung. Denn im Prinzip war der Mann bei seinem zur Strafanzeige gebrachten Versuch, eine Gerichtsvollzieherin unter Druck zu setzen, derart dilettantisch zu Werke gegangen, dass man ihn wahrlich nicht als „routinierten Reichsbürger“ einstufen muss. Ohne Anwalt zur Verhandlung erschienen, zeigt der Angeklagte sich denn auch einsichtig und reuig und betont: „Mit Reichsbürgern hab’ ich gar nichts am Hut.“

Dass er sich dennoch in genau diesem Mäntelchen vor dem Amtsrichter verantworten muss, hat der Angeklagte seiner Reaktion auf die Zustellung eines Zwangsvollstreckungsbescheids im Sommer 2018 zuzuschreiben. Weil er die Raten eines Kredits nicht bedient hatte, strengte die Bank ein Verfahren an, woraufhin eine Langener Gerichtsvollzieherin mit dem Fall betraut wurde und dem 52-Jährigen die Amtsdokumente zustellte.
Langen: Angeklagter fordert "Gründungsurkunde des Landes Hessen"

Jener konterte mit einem Schreiben an die Gerichtsvollzieherin, in dem er die Rechtmäßigkeit des Verfahrens und die Zuständigkeit der Vollzugsbeamtin infrage stellte. Darüber hinaus forderte er die Vorlage einer „Gründungsurkunde des Landes Hessen“ ein und kündigte der Gerichtsvollzieherin an, sie privat auf eine Strafzahlung in Höhe von 500  000 Euro zu verklagen.

„Das ist der Klassiker der pseudojuristischen Drohkulisse im Reichsbürger-Stil, um Behördenmitarbeiter zu verunsichern“, hält Richter Horn dem Angeklagten vor. Die als Zeugin vorgeladene Gerichtsvollzieherin gibt zu Protokoll, dass „so ein Schrieb grundsätzlich erst mal lächerlich daherkommt“. Gleichwohl höre bei persönlichen Drohungen dieser Art der Spaß auf – „wir haben da klare Vorgaben, wie mit solchen Schreiben umzugehen ist“. Insofern habe sie den Brief des Angeklagten an die Behördenleitung weitergereicht und ansonsten mit dem Schuldner nichts mehr zu tun gehabt.

Dieser gibt sich längst kleinlaut und reumütig, kündigt an, sich bei der Gerichtsvollzieherin schriftlich zu entschuldigen und rekapituliert. „Es lief finanziell nicht gut bei mir, hinzu kamen private Probleme. Ich war stinksauer, hab im Internet gegoogelt und bin auf dieses Musterschreiben gestoßen.“
Langen: Personalausweis als Pluspunkt

„Eine ganz dumme Nummer“, rekapituliert Richter Horn im Gegenzug. Er lässt sich den Personalausweis des Mannes zeigen – sozusagen der Klassiker unter den „Reichsbürger-Tests“, denn für gewöhnlich hat diese Klientel sich von dem Ausweisdokument verabschiedet. Der Angeklagte kann das Gewünschte vorweisen – klarer Pluspunkt. Freilich hat er auch noch diverse Geld- und sogar Freiheitsstrafen wegen des notorischen Hangs zum Autofahren ohne Führerschein im Gepäck. Zwar ein gänzlich anderes Themenfeld, allerdings an eine aktuell noch laufende Bewährungsstrafe gekoppelt – klarer Minuspunkt.

Vier Monate Freiheitsstrafe – mithin 120 Tage. In Geldstrafe umgemünzt: 120 Tagessätze. Die legt Volker Horn auf je 70 Euro fest, summa summarum 8400 Euro. „Sie mögen das hoch finden, aber da sind alle mildernden Umstände drin – Sie scheinen geläutert und Sie bleiben ein freier Mann“, betont Horn.

Das Schlusswort hat der Angeklagte: „Ich habe verstanden“, beteuert er. Er sei mittlerweile gefestigt, habe einen guten Job und besuche eine Gesprächstherapie. Den Saal verlässt er mit höflichem „Auf Wiedersehen“. „Hoffentlich nicht“, üben Richter und Staatsanwalt sich im Synchron-Zuruf.

Währenddessen sieht das Land Hessen Anhaltspunkte, dass im öffentlichen Dienst des Landes drei "Reichsbürger" beschäftigt sind.
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https://www.op-online.de/region/langen/prozess-langen-noetigung-bedrohung-reichsbuerger-manier-13178574.html

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Dieser Artikel läuft wohl unter der Rubrik: Die AfD wirkt. Oder: Man hat einfach 70 Jahre tief und fest geschlafen bzw. rechtsextreme Strukturen und Bestrebungen intensiv ignoriert.


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Rechtsextremismus: Die Augen – rechts!
Die Nachrichtendienste kümmern sich verstärkt um Rechtsextremismus, sagten ihre Präsidenten im Bundestag. Die Bedrohung wachse. "Da ist eine Zäsur passiert."
Von Kai Biermann
29. Oktober 2019, 15:23 Uhr 282 Kommentare

Die Bedrohung durch Rechtsextremisten ist in Deutschland deutlich gewachsen. Diesen Eindruck haben die Präsidenten der drei deutschen Nachrichtendienste übereinstimmend bei einer öffentlichen Anhörung im Bundestag vermittelt. Wobei diese Einschätzung wohl vor allem darauf zurückzuführen ist, dass Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst inzwischen genauer hinschauen, wenn es um Rechtsextreme geht. Auch das wurde bei der jährlichen Befragung vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages deutlich.

Laut BfV-Präsidenten Thomas Haldenwang zählt das BfV 12.700 Menschen zur gewaltbereiten rechtsextremen Szene in Deutschland. Die Polizei stuft aktuell 43 Rechtsextremisten als Gefährder ein, denen ein Anschlag zuzutrauen ist. Die letztere Zahl werde sich erhöhen, sagte Haldenwang unter Bezug auf Gespräche mit dem dafür zuständigen Bundeskriminalamt.
20 Verdachtsfälle im KSK

Auch wenn die Zahl der erkannten Extremisten ungefähr gleich bleibe, "die Zahl der rechtsextremen Verdachtsfälle in der Bundeswehr steigt", sagte der Präsident des Abschirmdienstes (BAMAD), Christof Gramm. Derzeit seien es 500. Allein circa 20 davon habe man im Kommando Spezialkräfte (KSK) ausgemacht, der Spezialeinheit der Bundeswehr. Das KSK habe sich "zum Arbeitsschwerpunkt" des BAMAD entwickelt, so Gramm.

In seiner Behörde finde das Thema Rechtsextremismus generell stärkere Beachtung. Auf die Frage des Grünenabgeordneten Konstantin von Notz, ob es ein Netzwerk von Rechtsextremisten in der Bundeswehr gebe, sagte Gramm: "Jein." Der Begriff Netzwerk sei nicht scharf greifbar. Man sehe aber "Personenzusammschlüsse".

Verfassungsschutzchef Haldenwang beschrieb die Beobachtung, dass es der rechtsextremen Szene gelänge, sich immer weiter mit Teilen des Bürgertums zu vernetzen. "Die sprichwörtliche ‘rechte Ecke’, mit der sich trennscharf Extremisten vom bürgerlichen Lager unterscheiden lassen, gibt es nicht mehr", sagte Haldenwang. Der Verfassungsschutz habe es immer häufiger "mit rechtsoffenen Mischszenen zu tun". Außerdem sei die sogenannte Neue Rechte "im politischen Vorfeld aktiv, um rechtes Gedankengut auf viele Füße zu stellen". Mehrfach erwähnte Haldenwang dabei die Identitäre Bewegung, den Flügel der AfD und die Junge Alternative. Alle drei Gruppen sind inzwischen Beobachtungsfälle des BfV.

Nährboden für Rassismus und Extremismus

Der BND hat als Auslandsnachrichtendienst weniger mit Rechtsextremisten zu tun, aber auch BND-Chef Bruno Kahl hat die Beobachtung dieses Themas verstärkt. Er habe einen Beauftragten für extremistische Bedrohungen berufen. Dieser solle Erkenntnisse sammeln und anderen Behörden zur Verfügung stellen.

Bis vor Kurzem galten alle drei Geheimdienste als eher kurzsichtig, wenn es um das Thema Rechtsextremismus ging. Vor allem das Bundesamt für Verfassungsschutz unter seinem damaligen Präsidenten Hans-Georg Maaßen wehrte sich dagegen, beispielsweise Teile der AfD oder Reichsbürger als rechtsextrem anzusehen und zu beobachten. Das hat sich inzwischen geändert – vor allem diesen Eindruck wollten die drei Geheimdienstler bei der jährlichen Anhörung offenbar vermitteln. So distanzierte sich Haldenwang von Äußerungen, die Maaßen in letzter Zeit getätigt hatte: "Ich bin nicht das Kindermädchen von Dr. Maaßen. Ich habe keinen Einfluss darauf, wie er sich äußert. Manches erstaunt mich auch."

Spätestens seit dem Mord an Regierungspräsident Walter Lübcke sei klar geworden, "dass wir es mit einer Zäsur zu tun haben", sagte BAMAD-Präsident Gramm. "Es gibt in Deutschland wieder einen Nährboden, auf dem Extremismus und Rassismus wachsen können." In seiner Behörde habe ein Mentalitätswandel stattgefunden, man werde künftig nicht nur die Bundeswehr allein betrachten, sondern auch Verbindungen von Bundeswehrangehörigen in andere Bereiche. Der BAMAD habe die "Sensorik für Beziehungsgeflechte verfeinert" und den entsprechenden Bereich personell verstärkt. Auch Themen wie bei der Bundeswehr abhanden gekommene Waffen würden nun stärker in den Blick genommen.
"Virtueller Rechtsextremismus"

Dabei scheint nun auch die Tatsache bei den Diensten angekommen zu sein, dass es auch Staatsdiener mit rechtsextremistischen Haltungen gibt. Haldenwang sagte, der Verfassungsschutz werde zusammen mit seinen Landesämtern künftig ein Lagebild Rechtsextremismus im öffentlichen Dienst erstellen. Es seien inzwischen "zu viele Einzelfälle, als dass man dem nicht mehr Beachtung schenken sollte".

Dabei sollen beispielsweise in der Bundeswehr auch jene genauer beobachtet werden, bei denen die Schwelle zum Rechtsextremismus noch nicht überschritten ist, so BAMAD-Chef Gramm. Soldaten, bei denen es "Erkenntnisse zu fehlender Verfassungstreue" gebe, hätten in der Bundeswehr nichts verloren. Ein Staatsdiener sei verpflichtet, seinen Staat auch in einer Krise zu schützen und dürfe keine Bestrebungen unterstützen, ihn abzuschaffen.

Der Verfassungsschutz konzentriert sich nach Aussage von Haldenwang nun auch auf das Internet als Treffpunkt von Extremisten. Man tue entschieden mehr, um dort aufzuklären. Denn dieser virtuelle Rechtsextremismus, wie Haldenwang ihn nannte, sei eine große Gefahr. In offenen und verdeckten Foren würden sich Gleichgesinnte treffen und irgendwann entscheiden, "jetzt haben wir genug geredet, jetzt machen wir mal was".

Haldenwang erwähnte auch den Täter von Halle. Er sei ein Beispiel für einen "missionarischen Tätertyp" mit einer "Ideologie Marke Eigenbau", der ein Fanal setzen wolle. Er habe seine Pläne vor der Tat mit niemandem geteilt, aber auch er sei nicht allein, sondern habe sich in einem bestimmten Umfeld radikalisiert. Diese Netze müsse man erkennen. Dazu habe man personell und technisch aufgestockt.
[close]
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-10/rechtsextremismus-bnd-bfv-bmad-bundestag-anhoerung-nachrichtendienste

In den Kommentaren sind dann die ganzen AfD-Fans und eine Menge "Reichsbürger" aktiv.  ;D
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2019, 06:14:53 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6410 am: 31. Oktober 2019, 17:30:31 »
Ich würde ja auf eine der Enten tippen, für die ist die Wirmer-Fahne ja ein Muss. Mario glaube ich weniger, die Statur passt nicht, wobei der auch manchmal mit Rüdigers Fähnchen/Bändchen durch die Gegend tingel/getingelt ist.

Spoiler
„Reichsbürger“-Look

Die Montur des Mannes versetzte Passagiere am Bahnhof Hermannstraße in Angst. Eine Waffe entpuppte sich als Holzimitat.

Berlin. Auf dem S- und U-Bahnhof Hermannstraße in Neukölln hat ein Mann in einem Kampfanzug am Donnerstag einen Polizeieinsatz ausgelöst. An den Ärmeln seiner dunklen Funktionskleidung waren die preußische Fahne sowie die bei Pegida-Anhängern beliebte rot-gelbe-schwarze Wirmer-Fahne als Aufnäher befestigt.

Der Mann war gegen 15 Uhr mit Sonnenbrille auf einem Segway im Bahnhofsbereich unterwegs, auf dem Kopf trug er einen Helm samt Kamera, dazu einen Camouflage-Rucksack und Stiefel. Auf dem Helm befand sich ebenfalls ein Symbol mit Reichsadler und schwarz-weiß-roten Farben. Vermeintlich hatte der Mann eine Waffe bei sich, diese stellte sich allerdings als ein Holzimitat heraus.

Besorgte Passanten verständigten die Polizei. Bundespolizisten und Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn stellten den Mann, nahmen ihn fest.
Augenzeuge: „Der sieht aus wie der Attentäter von Halle“
In einer Art „Reichsbürger“-Kampfanzug war der Mann auf einem Segway im Bahnhofsbereich unterwegs.
In einer Art „Reichsbürger“-Kampfanzug war der Mann auf einem Segway im Bahnhofsbereich unterwegs.
Foto: Privat

„Hier ist gerade jemand festgenommen werden, der sieht aus wie der Attentäter von Halle“, sagte ein Augenzeuge der Berliner Morgenpost. Fahrgäste hätten Angst gehabt, der Mann sei renitent gewesen und habe sich geweigert, den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten.

Ermittelt wird gegen den Mann wegen Hausfriedensbruchs, weil er sich weigerte, den Bahnhof zu verlassen. Er wurde auf das Polizeirevier am Südkreuz gebracht und am Nachmittag verhört.

Unklar ist, ob es sich bei dem Mann um einen „Reichsbürger“ handelt, oder ob seine Verkleidung eventuell als geschmackloses Halloween-Kostüm zu verstehen ist.
[close]
https://www.morgenpost.de/berlin/polizeibericht/article227523779/Mann-in-Kampfmontur-auf-Segway-im-Bahnhof-loest-Einsatz-aus.html

Nach dem aktuellsten Bericht handelt es sich um einen "polizeibekannten 55-jährigen Reichsbürger"

Zitat
Nach Informationen der Berliner Morgenpost handelt es sich bei dem Mann um einen 55 Jahre alten polizeibekannten sogenannten „Reichsbürger“.
https://www.morgenpost.de/berlin/polizeibericht/article227523779/Reichsbuerger-in-Kampfmontur-im-Bahnhof-loest-Einsatz-aus.html
« Letzte Änderung: 1. November 2019, 07:42:13 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6411 am: 2. November 2019, 10:42:08 »
Reichsbürger und Identitäre bei der Bundeswehr.

Man hat erstaunlich wenige gefunden, andererseits will man auch über die Kritikeren der Suche bzw. Ergebnisbewertung lieber nichts sagen.

Man könnte auch fragen, warum die Mitglieder diverser rechtsextremer Parteien nicht "geprüft" werden.

Spoiler
Rechtsextreme in der Bundeswehr
Der MAD findet einen Identitären

Mindestens ein Bundeswehrangehöriger muss wegen Nähe zur Identitären Bewegung wohl gehen. 25 Fälle werden aktuell noch geprüft.

BERLIN taz | Der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr prüft aktuell 25 Fälle von Bundeswehrangehörigen, die in Verbindung zur rechtsextremen Identitären Bewegung stehen. In 16 weiteren Fällen hat er im laufenden Jahr seine Prüfungen abgeschlossen. Das Ergebnis: Mindestens eine Person muss die Bundeswehr wahrscheinlich verlassen. Die Zahlen, die der taz vorliegen, gehen aus der Antwort des Verteidigungsministeriums auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Agniesz­ka Brugger hervor.

Von 16 Personen stufte der Militärnachrichtendienst demnach eine Person eindeutig als „Extremist in der Bundeswehr“ und neun als „Verdachtspersonen mit Erkenntnissen“ ein. In den sechs restlichen Fällen sieht der MAD den Verdacht als „nicht mehr begründet“ an. Zu den Kategorien und ihren Abstufungen gibt es bislang keine öffentlich zugängliche Definition des Ministeriums. Gemeinhin versucht die Bundeswehr aber, als Extremisten eingestufte Personen loszuwerden, was je nach Dienstverhältnis mal schneller und mal weniger schnell klappt. Bei „Verdachtspersonen mit Konsequenzen“ entscheidet die Bundeswehr jeweils im Einzelfall über die Folgen.

Abgefragt hat Brugger auch die Zahl der Reichsbürger in der Bundeswehr. Hier bearbeitet der MAD laut Ministerium derzeit 34 Verdachtsfälle, 13 Fälle hat er im laufenden Jahr abgeschlossen. Klar als Extremisten eingestuft hat der Nachrichtendienst keine der betroffenen Personen, als „Verdachtsperson mit Erkenntnissen“ nur zwei.

In neun der restlichen Fälle spricht das Verteidigungsministerium von einem „nicht mehr begründeten“ Verdacht, in einem Fall bezeichnet sie die betreffende Person als „rehabilitiert“. Hinzu kommt ein Fall mit „erfolgloser Täterermittlung“. Auch hier sind die genauen Abstufungen zwischen den Kategorien nicht klar.
Umgang zu lasch?

Die Abgeordnete Brugger kritisiert den aus ihrer Sicht zu laschen Umgang des Verteidigungsministeriums mit den Rechtsextremen. „Wer bei der Bundeswehr ist, muss unserer Verfassung und der Demokratie besonders verpflichtet sein. Das Verteidigungsministerium hat viel zu lange gebraucht, um die Bedrohung durch Rechtsextremismus und Reichsbürger überhaupt zu erkennen“, sagte sie der taz. „Auch jetzt muss noch deutlich mehr getan werden, damit diese Demokratiefeinde in Sicherheitsbehörden keinen Zugang zu Sprengstoff, Waffen und militärischem Wissen haben.“

MAD-Präsident Christof Gramm hatte am Dienstag im Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags zu Rechtsextremen in der Bundeswehr Bericht erstattet. Er räumte ein, dass sich seine Behörde in der Vergangenheit stark auf „schwere Fälle“ konzentriert hat.

Künftig wolle er stärker Bundeswehrangehörige in den Blick nehmen, die zwar nicht eindeutig rechtsextrem seien, bei denen es aber Erkenntnisse über fehlende Verfassungstreue gebe. Es sei klares Ziel, auch solche Personen aus der Bundeswehr zu entfernen.
[close]
https://taz.de/Rechtsextreme-in-der-Bundeswehr/!5635320/

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6412 am: 2. November 2019, 13:38:06 »
Der Artikel ist kein Wahnsinn, sondern dokumentiert nur die Dokumentation des Wahnsinns:

https://www.spiegel.de/netzwelt/web/netzaktivist-startet-online-archiv-fuer-verfassungsschutzberichte-a-1294435.html

Es wird auf die Website https://verfassungsschutzberichte.de verwiesen, welche, Überraschung, alle VS-Berichte zur Verfügung stellt.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6413 am: 2. November 2019, 13:46:03 »
Doch Wahnsinn.
Wenn unter verfassungsschutzberichte Verfassungsschutzberichte sind, dann müßte unter Spiegel ein Bild von mir sein.  :whistle: :scratch: :facepalm:
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6414 am: 3. November 2019, 12:15:01 »
Bernd Tödter, der seinerzeit auch Kontakte zum "Plastikdruiden" gepflegt hat, ist auch wieder aktiv.


Die FR hat heute auch einen Artikel:


Zitat
Lange war es ruhig um den Neonazi und verurteilten Totschläger Bernd Tödter. Ende Juni endete sein letzter Haftaufenthalt in Kassel - jetzt scharrt er wieder Gleichgesinnte um sich.

POLIZEI MUSSTE BEREITS EINSCHREITEN

Kasseler Neonazi Bernd Tödter baut in seinem Heimatort militanten Zirkel auf - Er versucht, Schüler zu rekrutieren

Lange war es ruhig um den Neonazi und verurteilten Totschläger Bernd Tödter. Ende Juni endete sein letzter Haftaufenthalt in Kassel - jetzt scharrt er wieder Gleichgesinnte um sich.

Nun meldet sich der 44-Jährige aus seiner Heimatstadt Bad Segeberg (Schleswig-Holstein) zurück. Von Bad Segeberg aus versucht der mehrfach vorbestrafte Neonazi, einen deutschen Ableger der militanten, rassistischen US-Vereinigung „Aryan Circle“ (Arischer Zirkel) aufzubauen.


Das belegen Recherchen der antifaschistischen Plattform Exif sowie Tödters Aktivitäten in Sozialen Netzwerken. Zudem sind Polizei und Sicherheitsbehörden alarmiert, da die Gruppe bereits durch erste Straftaten aufgefallen ist.

Unter Angabe seiner Mobilnummer und E-Mail-Adresse wirbt Tödter auf Facebook bei einstigen Mitgliedern der heute verbotenen Gruppierung „Sturm 18“ um Unterstützung für die neue Kameradschaft. Tödter hatte gemeinsam mit Stanley Roeske „Sturm 18“ im Jahr 2002 in Kassel gegründet, wo er ein Jahr zuvor hingezogen war.

Neue Kameradschaft direkte Antwort auf das Sturm-18-Verbot
Die neue Kameradschaft ist offenbar eine direkte Antwort auf das seit 2015 bestehende Sturm-18-Verbot. So schrieb er auf Facebook bereits 16 Tage nach seiner Haftentlassung in einer Rundmail an seinen alten Bekanntenkreis: „Hallo Kamerad/in, wie du sicherlich mitbekommen haben wirst, wurde der Sturm 18 e.V. am 27.10.2015 vom hessischen Innenminister für verboten* erklärt. Das jedoch die dahinter stehenden Personen deshalb nicht gebrochen sind/wurden ist jedem klar. (...) Wie ein Phönix aus der Asche sind wir auferstanden und treiben unser (Un)wesen jetzt unter der Fahne des international tätigen Aryan Circle.“

Spoiler
Wer Interesse habe, solle eine SMS oder E-Mail schreiben. Dann würde man im ersten Schritt einer „Kontaktgruppe“ hinzugefügt werden. Im zweiten Schritt würde eine Einladung zu „Liederabenden in Kassel“ folgen.

Als Logo nutzt die Gruppe den Wotansknoten – ein germanisches Symbol, bestehend aus drei ineinander verschlungenen Dreiecken. Das Logo hat Tödter auf Shirts drucken lassen, in denen die Gruppe ihre Stärke demonstrieren will.

Gerade aus der Haft entlassen, scharrt Bernd Tödter wieder Gleichgesinnte um sich
„Herr Tödter begann sehr schnell nach seiner Haftentlassung, eine Gruppe von etwa 15 Gleichgesinnten um sich zu scharen“, sagt Sandra Mühlberger, Sprecherin der Polizeidirektion Bad Segeberg, im Gespräch mit unserer Zeitung. Die neue Gruppe sei im Stadtbild aufgefallen, weshalb die Polizei ihre Präsenz verstärkt habe. „Von der Gruppe wurden auch bereits Straftaten verübt, auf die ich aber aus Ermittlungsgründen nicht weiter eingehen kann“, so Mühlberger.

Die Polizeisprecherin bestätigte aber einen Fall in Sülfeld im Kreis Segeberg. Dort demonstrierten kürzlich rund 800 Menschen unter dem Motto „Sülfeld ist bunt – wir sind mehr“. Vorangegangen war der Kundgebung ein Übergriff der Neonazis vor Ort. Demnach sind Mitte Oktober eine Frau und ein Mann von einem 23-jährigen Mann aus der Neonaziszene attackiert worden, als sie Aufkleber mit der Aufschrift „Aryan Circle“ entfernen wollten. Zudem soll die Tödter-Truppe die Teilnehmer des Klimastreiks am 27. September in Bad Segeberg fotografiert haben, berichteten die „Lübecker Nachrichten“.

Tödter spricht gezielt Jugendliche auf Schulhöfen an
Gezielt spricht Tödter vor allem Jugendliche und junge Erwachsene auf Schulhöfen an. Das habe so weit geführt, dass er an der örtlichen Berufsschule Hausverbot bekommen hat und die Polizei dieses laut Mühlberger bereits „mehrfach durchsetzen musste“.

Die Schulleiter in Bad Segeberg sollen mittlerweile vom Bildungsministerium eine Anweisung erhalten haben, wie sie sich Tödter gegenüber verhalten sollen, wenn er auf dem Schulgelände auftaucht. Der gewaltbereite Skinhead solle nicht direkt angesprochen werden, die Schulen sollten lieber gleich die Polizei rufen.

Das Bildungsministerium in Schleswig-Holstein wollte eine direkte Warnung vor der Person Tödter nicht bestätigen. Es habe sich um eine allgemeine Information gehandelt, wie man sich verhalten solle, wenn Neonazis auf dem Schulhof auftauchten, so ein Ministeriumssprecher. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Aktivitäten Tödters im Blick, wie die Behörde auf Anfrage mitteilte. Weiter wollte sich ein Sprecher dazu nicht äußern.

Die rechtsextreme Karriere von Bernd Tödter begann Anfang der 90er-Jahre
Bernd Tödter hatte Ende der 90er-Jahre maßgeblichen Anteil am Aufbau der „Kameradschaft Nordmark“ in Bad Segeberg. Die Gruppe zettelte Schlägereien an und demolierte Autos. 1993 prügelte Tödter mit einem Mittäter einen Obdachlosen zu Tode und wurde dafür zu einer Haftstrafe verurteilt.

Zusätzlich betätigte sich Tödter als Musiker und Homepage-Betreiber der Seite sturm18.de. Er führte seit 2002 die „Kameradschaft NordHessen“ sowie den „Sturm 18 e.V.“ an. Im Februar 2000 fand die Polizei ein Waffenarsenal in seiner Wohnung: Übungs- und Manövermunition, Leuchtspurmunition, scharfe Gewehr- und Pistolenmunition, Schreckschuss-Waffen und ein panzerbrechendes Geschoss. Tödter griff 2006 eine kurdische Familie an und wurde dafür zu 18 Monaten Haft verurteilt.

Wegen Bedrohung und Beleidigung einer Frau, deren minderjährige Tochter unter den Einfluss Tödters geraten war, kam er im Herbst 2011 erneut wegen Beleidigung für zehn Monate ins Gefängnis. Nachdem er im Februar 2014 eine zweijährige Haftstrafe verbüßt hatte, kam er bereits im Juli 2014 erneut in Untersuchungshaft. Angeklagt wurde Tödter wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen.

Außerdem soll er zwei Frauen seiner Neonazigruppe beauftragt haben, eine 16-Jährige zu misshandeln. Im Mai 2016 wurde er zu zweieinhalb Jahren Haft* wegen Nötigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Gemeinsam mit drei Frauen und zwei Männern hatte er mehrere Personen schwer misshandelt, welche der Kameradschaft Sturm 18 nicht beitreten, beziehungsweise austreten wollten.
[close]
https://www.fr.de/panorama/kasseler-neonazi-bernd-toedter-baut-wieder-militanten-zirkel-zr-13189110.html


Das hier stellt sich hoffentlich nicht als Anschlag heraus:

Zitat
Großbrand neben KZ Gedenkstätte in Lehesten - 100.000 € Sachschaden

Aus bisher ungeklärter Ursache kam es am Samstag gegen 21:30 Uhr zum Brand eines unbewohnten Hauses neben dem Gelände der KZ Gedenkstätte Laura in Lehesten, Ortsteil Schmiedebach.

Über 70 Kameraden von Feuerwehren der umliegenden Ortschaften waren mit der Brandbekämpfung des in Vollbrand stehenden Gebäudes beschäftigt, die Löscharbeiten zogen sich bis in die frühen Morgenstunden des Sonntags hin.

Der entstandene Sachschaden wird laut Polizei auf über 100.000 Euro geschätzt, Personen wurden beim Brand nicht verletzt. Durch die Polizei wurden Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.
https://www.tlz.de/leben/blaulicht/wohnhausbrand-im-kreis-saalfeld-rudolstadt-100-000-schaden-id227539159.html
« Letzte Änderung: 3. November 2019, 12:42:31 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6415 am: 4. November 2019, 09:23:34 »
Kurz und knapp:


Zitat
Bayreuth
Kaminkehrer ist seinen Bezirk los

Ein 50-jähriger Meister hat vor Lehrlingen Nazi-Parolen gerufen. Die Regierung entzog ihm daraufhin die Bestellung. Eine Klage bleibt erfolglos.
https://www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Kaminkehrer-ist-seinen-Bezirk-los;art2388,6980590
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6416 am: 4. November 2019, 16:06:01 »
Leider liegt der Artikel hinter einer Paywall, vielleicht hat ja jemand Zugriff und kann beurteilen, ob es sich um die Fortsetzung dieser Geschichte handelt:

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg185862#msg185862

Zitat
Mindelheim
vor 19 Min.
Reichsbürger aus Mindelheim hält Justiz auf Trab

Weil er die Behörden erpressen wollte, beschäftigt ein Mindelheimer seit Jahren die Gerichte. Er ist wahrscheinlich Teil der Reichsbürger-Szene.
Maximilian Kramer.jpg
Von
Max Kramer

Alles beginnt vor über zweieinhalb Jahren mit einem Brief. Empfänger: ein Mindelheimer. Absender: die Landesjustizkasse. Sie treibt im Namen des Staats fällige Gerichtskosten ein und fordert nun wegen eines kleineren Verfahrens 30 Euro. Zahlt der Mann das Geld, ist das Thema erledigt. Doch er entschließt sich, mit einem weiteren Brief zu antworten – und stößt damit einen Prozess an, der die Justiz bis heute auf Trab hält.
https://www.augsburger-allgemeine.de/mindelheim/Reichsbuerger-aus-Mindelheim-haelt-Justiz-auf-Trab-id55883616.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6417 am: 4. November 2019, 16:21:19 »
vielleicht hat ja jemand Zugriff

Dann versuch ich's mal:

Zitat
Alles beginnt vor über zweieinhalb Jahren mit einem Brief. Empfänger: ein Mindelheimer. Absender: die Landesjustizkasse. Sie treibt im Namen des Staats fällige Gerichtskosten ein und fordert nun wegen eines kleineren Verfahrens 30 Euro. Zahlt der Mann das Geld, ist das Thema erledigt. Doch er entschließt sich, mit einem weiteren Brief zu antworten – und stößt damit einen Prozess an, der die Justiz bis heute auf Trab hält.

Der Inhalt des Briefs, den der Mann damals verschickt, hat es nämlich in sich. Nicht nur, dass sich der Mann weigert, die geforderten 30 Euro zu zahlen. Im Gegenteil: Er stellt selbst eine Forderung auf. Eine, die absurd wirkt, deren Muster jedoch nicht zum ersten Mal Gerichte beschäftigt. Der Mann verlangt von der Justiz 20.000 Euro. Sollte er das Geld nicht bekommen, so schreibt er damals, würden alle, die mit seinem Fall betraut sind, sämtliche finanziellen Ansprüche verlieren – also etwa auf ihre Rente. Viel konkreter wird er damals nach Angaben von Jürgen Brinkmann, Sprecher des Landgerichts

Der 52-jährige Mindelheimer bezeichnet Reichsbürger als "harmlos"
Dieses Vorgehen ist in >Deutschland< bei Weitem kein Einzelfall. Immer wieder erreichen die Justizbehörden ähnliche Forderungen. Absender sind meist Reichsbürger. Sie erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an, richten an ihre Behörden aber immer wieder absurde Anträge, Forderungen und Beschwerden. Ein extremer Fall stammt aus dem Frühjahr 2019: Damals wurde ein ehemaliger Reichsbürger aus dem Landkreis Augsburg zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er vom Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder 300 Milliarden US-Dollar gefordert hatte.

Der Anwalt des Mannes damals hieß Cliff Radke. Er saß nun auch am Landgericht Memmingen, um den heute 52-jährigen Mindelheimer zu vertreten. Dabei ging es jedoch nicht um die ihm vorgeworfene Erpressung selbst. Der Mann hatte nämlich im Mai 2017 Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft erhoben. Der Fall sollte also knapp ein Jahr später, am 20. März 2018, vor Gericht geklärt werden. Dort erschien der Mann, der einst für die AfD politisch aktiv war und Reichsbürger in sozialen Medien als „harmlos“ bezeichnet, jedoch nicht.

Eigentlich wäre nun die ursprünglich anberaumte Strafzahlung im niedrigen vierstelligen Bereich wegen versuchter Erpressung fällig geworden. Doch der Mann wehrte sich erneut juristisch und forderte, das Verfahren wieder einzusetzen. Seine Begründung: Er habe kurz vor der Verhandlung schwere gesundheitliche Probleme gehabt und deshalb nicht vor Gericht erscheinen können. Das Amtsgericht Memmingen lehnte den Antrag als unbegründet ab, woraufhin der Mann in die nächste Instanz ging und nun vor dem Landgericht landete.

Richter am Landgericht Memmingen: "Nur Erklärungen reichen nicht"
Der 52-Jährige erklärte dort, er habe am 18. Februar 2018, also gut einen Monat vor der Verhandlung, eine sogenannte Transitorische ischämische Attacke (TIA) erlitten. Dabei kommt es im Gehirn zu einer Durchblutungsstörung, wegen der Betroffene unter verschiedenen Ausfallerscheinungen wie Sprach- oder Gedächtnisstörungen leiden. In der Regel dauert eine TIA nur ein paar Sekunden oder Minuten, in Ausnahmefällen wenige Stunden.

Ein Arzt habe ihn kurz nach der TIA bis April 2018 krankgeschrieben, erklärte der Mindelheimer vor Gericht. Er könne sich nur noch bruchstückhaft an diese Zeit erinnern. „Das war katastrophal – ich war damals froh, wenn ich heil vom Bett ins Bad gekommen bin.“ Rund ein halbes Dutzend Ärzte aus sämtlichen medizinischen Bereichen habe er damals besucht. Woher seine körperlichen Beschwerden kamen, konnte sich nach seiner Darstellung niemand so recht erklären.</p><!-- OMS-Ad (Slot-ID: oms_gpt_posterad) -->

Das Attest eines Psychiaters stufte den Mann eine Woche vor der geplanten Verhandlung als verhandlungsunfähig ein. Das wollte der vorsitzende Richter Klaus Mörrath nun aber nicht gelten lassen: „Viele Ärzte wissen nicht, was verhandlungsunfähig wirklich bedeutet“, sagte Mörrath. „Wir brauchen konkrete Anhaltspunkte, dass Sie nicht in der Lage waren, vor Gericht zu erscheinen. Nur Erklärungen reichen nicht.“</p><h3>

Geht der mutmaßliche Reichsbürger in die nächste Instanz?
Mehr Klarheit sollte vor Gericht ein psychiatrisches Gutachten bringen. Der Gutachter legte dar, dass der 52-Jährige zwar mehrmals wegen psychischer und körperlicher Probleme behandelt worden sei. Aus seiner Sicht habe aber zumindest keine psychische Störung bestanden, die den Mann von der Teilnahme an der Verhandlung abgehalten habe.

Trotzdem vertagte Richter Mörrath das Verfahren nach gut einer Stunde ohne abschließende Entscheidung. Der Grund: Eines der zahlreichen, vom Anwalt des 52-Jährigen vorgelegten Atteste stammte vom 20. März 2018 – also dem Tag, an dem die Verhandlung hätte stattfinden sollen. Zwar stellte es keine größeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Mannes fest. Der behandelnde Arzt könnte aber möglicherweise Auskunft darüber erteilen, in welchen Zustand der 52-Jährige an jenem Tag war. Der Mediziner soll nun geladen werden. Seine Aussage wird wohl darüber entscheiden, ob dieser außergewöhnliche Fall in die nächste Runde geht oder nicht.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6418 am: 4. November 2019, 16:43:27 »
@Reichsschlafschaf

Vielen Dank. Als Verteidger den "Reichsbürgeranwalt" Radtke. Das kann nur ein riesiger Erfolg werden. Bisher sind -soweit wir das hier verfolgen konnten- ja all seine (Reichsbürger)Mandanten über kurz oder lang in  "staatlicher Obhut" gelandet.  ;)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6419 am: 4. November 2019, 18:16:00 »
Bisher sind -soweit wir das hier verfolgen konnten- ja all seine (Reichsbürger)Mandanten über kurz oder lang in  "staatlicher Obhut" gelandet.  ;)


Man tut, was man kann.
Das gilt nicht nur für SSL-Agenten.


Für das Folgende gilt wieder mal meine Sig:


Zitat
Dresden Crime
04.11.2019 16:03 1.848
DRESDNER BELEUCHTET SEINE WOHNUNG MIT LED-HAKENKREUZ, PASSANTEN RUFEN DIE POLIZEI

DIE SWASTIKA LEUCHTETE BIS AUF DIE STRASSE

Dresden - Allmählich naht die Weihnachtszeit. Vereinzelt erstrahlen die ersten Fenster sogar schon in festlicher Beleuchtung. Doch statt eines Weihnachtssterns oder eines Schwibbogens leuchtete in einer Dresdner Wohnung ein LED-Hakenkreuz.

Der Mann bastelte ein Hakenkreuz aus LED-Lichtern an seine Wand. (Symbolbild)

Fußgänger hatten die funkelnde Swastika in der Nacht zum Sonntag in einer Wohnung an der Helgolandstraße festgestellt und sofort die Polizei alarmiert.

Die Beamten rückten aus und fanden in der Wohnung eines 39-Jährigen ein 100 Mal 100 Zentimeter großes Hakenkreuz aus LED-Lichtern an der Wand.

Doch das war noch längst nicht alles:

Außerdem entdeckten die Polizisten noch eine Armbrust und die Nachbildung eines Sturmgewehres in der Wohnung und stellten zudem noch Aufkleber sowie Literatur mit nationalsozialistischem Inhalt sicher.


Der Deutsche muss sich nun wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten, teilt die Polizei mit.
https://www.tag24.de/nachrichten/dresdner-haengt-led-hakenkreuz-in-wohnung-polizei-alarmiert-1274045


Klar, die Nachbildung des Gewehrs, die Aufkleber und Literatur müssen (auf Antrag) wieder zurückgegeben werden, da ihr Besitz nicht verboten ist.
Aber zum einen muß er auf die geliebten Werke verzichten, dann muß er zur Rückgabe auf die Idee kommen, einen Antrag zu stellen und außerdem ärgert ihn das ganze.  ;)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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