Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264664 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6180 am: 20. September 2019, 10:53:58 »
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6181 am: 20. September 2019, 11:27:36 »
Um die Aufregung mal wieder etwas zu dämpfen. Ich habe inzwischen herausgefunden, was Gegenstand des Verfahrens war. Es handelt sich um einen Antrag auf Anordnung der Zulässigkeit der Herausgabe von Bestandsdaten gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Telemediengesetz.


Der Strafrechtsanwalt meint, der Beschluß

Zitat
dürfte aber doch etwas über das Ziel hinausschießen


Spoiler
Auf der Suche nach dem Sachkern
19.9.2019   

Ich bin ja bekanntermaßen kein großer Anhänger der Theorie, dass der politische Diskurs bei uns über das Strafrecht geregelt werden soll. Oder geregelt werden kann. Ein Urteil des Landgerichts Berlin geht auch in diese Richtung, dürfte aber doch etwas über das Ziel hinausschießen. Wenn die Entscheidung in den Medien, zum Beispiel der Berliner Morgenpost, richtig wiedergegeben wird, soll sich die Politikerin Renate Künast in sozialen Medien tatsächlich als „Drecks F.otze“, „Sondermüll“ und „Stück Schei.ße“ bezeichnen lassen müssen.

Solche wirklich unterirdischen Titulierungen fallen an sich in den Bereich der sogenannten Formalbeleidigung. Das heißt, selbst wenn man in der Kritik noch irgendeinen Sachkern erkennen könnte, ändert das nichts am Umstand, dass es dem Äußernden bei der Verwendung dieser Formulierungen tatsächlich nur um eine (tiefgreifende) Ehrverletzung geht oder gehen kann. Selbst ein emotional aufgeladenes Thema wie Sex mit Kindern (dessen Billigung Künast wohl fälschlicherweise unterstellt wurde) rechtfertigt es eigentlich nicht, Kommentatoren unter anderem zuzubilligen, sie hätten gerade noch das „Stilmittel der Polemik“ auf ihrer Seite. Genau das geschieht aber angeblich in dem Urteil.

Ein höheres Empörungspotenzial – also je heikler das Thema, desto höher ist die Schwelle zur Beleidigung gehängt – ist eigentlich auch nicht der Maßstab, den das Bundesverfassungsgericht für die Prüfung möglicher Beleidigungen anmahnt. Das Gericht verlangt, wie schon angedeutet, eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Beleidigten und der Meinungsfreiheit des vermeintlichen Beleidigers. Dabei muss gefragt werden, ob die geäußerte Kritik noch einen zumindest leidlich erkennbaren sachlichen Kern hat. Diese Prüfung unterblieb zum Beispiel im Fall eines Rechtsanwaltes, der eine Juristin als „durchgeknallte Staatsanwältin“ bezeichnet hat, was dann zur Aufhebung des Urteils durch das Verfassungsgericht führte.

Aus der Umschreibung „durchgeknallt“ kann man aber jedenfalls noch dann einen Sachkern rausfiltern, wenn die Parteien eine entsprechend intensive Vorgeschichte verbindet. Diese gab es tatsächlich. Wie das bei „Drecks Fo.tze“ gelingen soll, ist mir rätselhaft. Zumal die Kommentatoren des fraglichen Artikels Renate Künast ja auch kaum persönlich kennen dürften.

Nun ja, Renate Künast hat gegen das Urteil Berufung angekündigt. Bei den weitaus meisten Bezeichnungen, die zitiert werden, dürften ihre Karten nicht schlecht stehen. Ein Freibrief, jetzt im Internet richtig loszupoltern, ist das Urteil jedenfalls nicht.
[close]
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2019/09/19/auf-der-suche-nach-dem-sachkern/
Trotz seinem letzten Satz wird in den Kommentaren seit Bekanntwerden so richtig gegen Künast losgeledert. Teils unterirdisch.

Ja, ich weiß, das Gericht "spricht durch das Urteil". Dennoch hätte man den Effekt beim Gericht vorausahnen und eine Pressemitteilung sozusagen als "Gebrauchsanleitung" der Entscheidung mitveröffentlichen können.
Bis zur Entscheidung in der Berufung denken sich die Leute, sie könnten jetzt ungestraft ...
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6182 am: 20. September 2019, 12:05:53 »
Der Strafrechtsanwalt meint
Ich bin gerade etwas entsetzt über Herrn Vetter. Sonst ist er ein großer Verfechter davon, dass ein Anwalt die Finger von Dingen lassen sollte, mit denen er sich nciht auskennt, also ein Strafrechtler nicht dem Zivilrechtler reinpfuschen soll und umgekehrt.

Aber hier äußert er sich zu einem Sachverhalt und plappert dabei die falsche Meldung in der Mottenpost nach. Das ist kein Urteil Einself. Das Gericht hat lediglich beschlossen, dass Facebook die persönlichen Daten der Kommentarschreiber nicht herausgeben darf, weil es nicht evident ist, dass die Kommentare eine Straftat darstellen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6183 am: 20. September 2019, 12:25:35 »
Das ganze Gebiet ist Neuland und muss sich erst einmal einpendeln. Unter Beachtung dieser Gesichtspunkte scheint der Beschluss des Landgerichts vielleicht nicht mehr ganz so skandalös zu sein.

Vorschlag an die Moderation: Das Künast-Thema in einen eigenen Faden verschieden, damit die Presseschnipsel nicht zu off-topic werden.

Eventuell hat einer der Mitforisten Zugang zu einem aktuellen Kommentar zum TMG, der diese Neuregelung bereits berücksichtig.

Ob das Urteil skandalös ist, lässt sich erst halbwegs beurteilen, wenn die Begründung vorliegt. Allerdings ist mir unklar, wie dies in belastbarer Weise sollte begründet werden können. Wie U. Vetter mE zu Recht hervorhebt, wird man da kaum mit der "durchgeknallte[n] Staatsanwältin" was werden, zumal die Verurteilung wegen dieser Äußerung vom BVerfG nur hinsichtlich der Begründung beanstandet wurde.

Zu § 14 Abs. 4 TMG 2017 gibt es - soweit ersichtlich - nur eine (wohl knappe) aktuelle Kommentierung (Spindler/Schmitz/Liesching, TMG, 2. Aufl. 2018, habe ich noch nicht reingeguckt); insbesondere der jurisPK von Heckmann ist an der Stelle in der Neuauflage hingegen unergiebig. Das ist misslich, besonders wegen des ungeklärten Verhältnisses zur DSGVO.

Es gibt bislang auch nur zwei zugängliche Gerichtsentscheidungen. Dabei betrifft OLG Frankfurt v. 06.09.2018 - 16 W 27/18 das Verhältnis zu DSGVO/BDSG (Weitergeltung bejaht) und die Anwendbarkeit auf den Facebook Messenger (verneint). Zu der hier interessierenden Problematik äußert sich bislang nur OLG Nürnberg v. 17.07.2019 - 3 W 1470/191, Rn. 45 f. unter Bezugnahme auf den o.g. Kommentar:

"[45]Der Diensteanbieter darf gemäß § 14 Abs. 3 TMG Auskunft nur dann erteilen, wenn dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen der Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte, die von § 1 Abs. 3 NetzDG erfasst werden, erforderlich ist. Die Auskunftserteilung setzt somit eine schwerwiegende Verletzung von absolut geschützten Rechten voraus, die auf strafbaren Inhalten i.S.v. § 1 Abs. 3 NetzDG beruht (Schmitz, in Spindler/Schmitz/Liesching, TMG, 2. Aufl. 2018, § 14 Rn. 53).

[46]Nach § 1 Abs. 3 NetzDG sind rechtswidrige Inhalte solche Inhalte, die bestimmte (abschließend aufgeführte) Tatbestände des Strafgesetzbuchs - darunter auch die die persönliche Ehre schützenden Tatbestände der §§ 185 bis 187 StGB - erfüllen und nicht gerechtfertigt sind. Nach der Gesetzesbegründung soll die Begrenzung auf diese Straftatbestände deutlich machen, dass die Rechtsdurchsetzung bei der Bekämpfung von Hasskriminalität und strafbaren Falschnachrichten in sozialen Netzwerken geregelt werden soll (BT-Drs. 18/12356, 19). Die Datenherausgabe soll nur in Fällen schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzungen erfolgen (vgl. BT-Drs. 18/13013, S. 23)." 

In der Prüfung der Strafbarkeit des Verhaltens des (am Verfahren nicht beteiligten) Verletzers sieht das OLG danach kein Problem.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6184 am: 20. September 2019, 12:32:21 »
Man kann wirklich nur noch den Kopf schütteln.

Während man ja gerne entsprechende Hetze bei den Veranstaltungen von Pegida und Co. geflisssentlich überhört und untätig bleibt, man auch sonst bei rechtsmotivierten Straftaten gerne wegsieht, löst eine umgedrehte Flagge da einen "Großeinsatz" aus.

Komisch, Viola hat die jede Woche so auf dem Marktplatz oder in Seifhennersdorf, vom Erpel in Berlin oder auf seinem Marktplatz will ich mal gar nicht reden.
Aber vielleicht liegt es ja auch daran: Die zeigen die Flagge auf öffentlichen Plätzen so, in Hermsdorf war es ein Privatgrundstück.  :scratch: :facepalm:

Spoiler
Polizeieinsatz wegen Flagge in Hermsdorf
Zuletzt aktualisiert: 20.09.2019 | 11:46 Uhr
Autor: Andreas Szabo

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Die Polizei ist am Freitagvormittag an einem Grundstück in Hermsdorf im Dresdner Norden direkt neben der A4-Auffahrt angerückt. Grund war eine Flagge auf einem Privatgrundstück.

Deutschlandflagge auf dem Kopf

Dort hing eine Deutschlandfahne auf dem Kopf, ein Code, der beispielsweise auch in der Reichsbürger-Szene genutzt wird. Nach Angaben der Polizei in Görlitz besteht der Verdacht des Verunglimpfens des Staates und seiner Symbole. Ein Beamter hatte die Flagge kurz nach 09:00 Uhr bemerkt und Verstärkung angefordert.

Vorsorglich seien gleich mehr Einsatzkräfte angerückt. Mehrere Polizeibusse waren am Vormittag auf dem Grundstück zu sehen. Die Flagge sei sichergestellt worden, um eine Wiederholung zu verhindern, teilte ein Sprecher mit. Der Tatverdächtige war nicht vor Ort.

Verunglimpfung des Staates ist im Strafgesetzbuch unter Paragraph 90a geregelt. Dort heißt es:

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
    1.     die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
    2.     die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) 1Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. 2Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
[close]
https://www.radiodresden.de/beitrag/polizeieinsatz-wegen-flagge-in-hermsdorf-605153/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6185 am: 20. September 2019, 12:48:21 »
Zitat
Bis zur Entscheidung in der Berufung denken sich die Leute, sie könnten jetzt ungestraft ...

Das ist doch genau unser Plan. Wir lassen die hetzen und sammeln sie anschließend ein. Klassischer Fall von Nazisteuer!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6186 am: 20. September 2019, 12:51:51 »
Man kann wirklich nur noch den Kopf schütteln.

Während man ja gerne entsprechende Hetze bei den Veranstaltungen von Pegida und Co. geflisssentlich überhört und untätig bleibt, man auch sonst bei rechtsmotivierten Straftaten gerne wegsieht, löst eine umgedrehte Flagge da einen "Großeinsatz" aus.

Man kann wirklich nur noch den Kopf schütteln - denn das ist nicht strafbar!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6187 am: 20. September 2019, 12:59:06 »
Auf die Frage nach .223 Remington DK und die beiden Antworten Doppelkern und Teilmantel  sage ich mal ganz eindeutig "sowohl als auch". Die Antwort Doppelkern erscheint logischer, weil dies die "übliche" Munition für Sturmgewehre (Achtung, verschiedene Unterspezifikationen bei NATO und Schweiz ;) ) und auch für "leichte" Präzisionswaffen (G36-Derivate wie die SL8) ist. Aber es gab in der Diskussion um Polizeiwaffen auch die einführung spezieller Teilmantelmunition. Diese ist mir bisher nur für 9x19 mm bekannt. Bei .223 und SEK macht Teilmantel nur in sehr begrenzten Szenarien Sinn. Daher kann man von Doppelkern-Munition ausgehen, zumal die "Beschaffung" über SEK angestrebt wurde.

Was mich allerdings verwundert: In den Waffenauflistungen ist keine .223 Waffe enthalten und bei Polizei/Militär stelle ich mir im Bürgerkriegsfall eine Beschaffung sehr schwer vor. Darüber hinaus sagt der Artikel nix über die Anteile der Kaliber an den über 30.000 Schuss aus... Beim Vorhandensein von 9mm und .22lfb Waffen kann der Großteil dafür sein.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6188 am: 20. September 2019, 13:02:26 »
Was mich allerdings verwundert: In den Waffenauflistungen ist keine .223 Waffe enthalten und bei Polizei/Militär stelle ich mir im Bürgerkriegsfall eine Beschaffung sehr schwer vor. Darüber hinaus sagt der Artikel nix über die Anteile der Kaliber an den über 30.000 Schuss aus... Beim Vorhandensein von 9mm und .22lfb Waffen kann der Großteil dafür sein.

Oder der Reichsdepp ist nur halb so gefährlich wie behauptet und hat Munition gesammelt für Waffen, die er gar nicht hatte. So nach dem Motto: "Wie, paßt nicht?". Ein Uzi scheint mir jetzt auch nicht die geeignete Waffe für einen Attentäter oder Prepper zu sein.

Und im nächsten Welt-Artikel: "Polizei findet Waffe und 500 Schuss Munition bei Reichsbürger". Auf dem Foto dann ein Luftgewehr und eine Dose Diabolos.  :facepalm:
« Letzte Änderung: 20. September 2019, 13:04:05 von Gerichtsreporter »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6189 am: 20. September 2019, 13:54:56 »
Hmm, einem ehemaligen SEK-Beamten sollte man da schon was zutrauen.

Aber es ist was Wahres dran, die Berichterstattung ist oftmals reisserisch, wobei auch eine .22lfb (Kleinkaliber) Waffe kann tödlich sein.

Uzi ist eigentlich ganz ok, auch für Prepper. "Attentäter" im Stil Christchurch auch, nur eben nicht für "heimlicher Ninja". Die Uzi ist quasi unkaputtbar, sehr einfach zu bedienen und 9mm gibts wie Sand am Meer. Mit Automatikfeuer kann man sich gegen Plünderer/Zombi/Alienhorden verteidigen, sie erlaubt aber auch relativ gezieltes Einzelfeuer. Ne Jagdwaffe ist das nicht, aber für Selbstverteidigung nicht schlecht. Trotzdem macht die "Beschaffung" von .223 nur Sinn, wenn man auch eine "Quelle" für die entsprechenden Waffen hätte. Vieleicht sollten die Ermittler mal schauen, ob da irgendwo ein SEK/LKA/Polizei-Waffenwart mit in den Chatlisten steckt...
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6190 am: 20. September 2019, 18:03:28 »
Kurz zurück zu Künast: Deren Anwälte haben das Urteil des LG Berlin online gestellt. Das ist so grotesk falsch, dass es einem den Magen umdreht:

https://media-kanzlei-frankfurt.de/anwalt/das-langericht-berlin-und-die-zulaessige-meinungsaeusserung

Ein Kommentar von einem Strafrechtler findet sich auf dem Blog von FvL:

http://blog.fefe.de/?ts=a37a1a39

Hinzuzufügen ist dem nichts. Dass dieses Urteil Bestand haben wird, ist kaum vorstellbar.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6191 am: 20. September 2019, 18:24:57 »
Uzi ist eigentlich ganz ok, auch für Prepper.

Zumal der Gebrauch für den Bediener in etwa so gefährlich ist wie für den, der vor der Mündung steht ...   :whistle:



Nun aber HoGeSa zum Beschluß der Berliner Landrichter ...   ;)

Zitat
Liebes Berliner Landgericht,

wir sind heute bei Twitter gesperrt worden, weil wir entsprechend Eurer Entscheidung bzgl. sachbezogener Kritik unseren Unmut geäußert haben.

Vermutlich störte sich Twitter an Worten wie „Drecksf.otze“, „Schlam.pe“ oder „Stück Schei.ße“. Vielleicht fühlte Twitter sich auch von der Vermutung „als Kind nicht oft genug gef…“ worden zu sein, unangenehm berührt.
Wir wissen es nicht. Jedenfalls wird mit unserer Sperrung klar, dass dieses Millionenunternehmen Ihre richterlichen Entscheidungen nicht ernstnimmt.

Daher haben wir nun drei Möglichkeiten:

a) Wir verklagen Twitter (Die Drecksf.otzen), sich gefälligst an gesprochenes Recht zu halten.

b) Ihr helft uns, die entsprechend sachbezogen-korrekten Beleidigungen zu finden (Wäre socialmedia-Nut.ten angebrachter?)

c) Ihr überlegt mal, warum in diesem Fall ein Unternehmen wie Twitter die besseren Entscheidungen trifft, als Ihr.

Zu wenig gef…te Grüße
Ihre #HoGeSatzbau
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6192 am: 20. September 2019, 19:00:19 »
Das ist so grotesk falsch, dass es einem den Magen umdreht:
Die Kammer geht von der irrigen Annahme aus, dass eine Beleidigung nur innerhalb einer Provatfehde erfolgen kann. Ich muss mir mal die zitierten Urteile raussuchen um zu verstehen, wie die auf das schmale Brett gekommen sind. Aus dem Beschluss (nicht Urteil) spricht die deutliche Angst, vom BVerfG gerüffelt  zu werden wegen Verkennung der Meinungsfreiheit. Eine gewisse Antipathie gegen die Antragsstellerin bzw ihre Partei ist auch nicht zu übersehen.

Edith hat mal in den GVP vom LG Berlin geguckt. Das scheint eine sehr meinungsfreuundliche, aber nicht unbedingt rechtslastige Kammer zu sein. Der Vorsitzende hat jedenfalls nix dagegen, wenn man Gedeon als Holocaust-Leugner nennt, siehe https://www.tagesspiegel.de/politik/landgericht-berlin-afd-politiker-gedeon-darf-holocaust-leugner-genannt-werden/20852782.html

Und die Räumung der Kadterschmiede hat die Kammer auch verhindert https://www.morgenpost.de/berlin/article226157225/Prozess-Auszug-aus-Kadterschmiede-gefordert.html

Also von den sonstigen Urteilen her ist mir die Kammer sehr sympathisch.

« Letzte Änderung: 20. September 2019, 19:31:37 von Gerichtsreporter »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6193 am: 20. September 2019, 21:08:18 »
Da leider nicht klar wird, welchem "Königreich Preussen" oder "Freistaat Preussen" die Kläger in dem Fall angehören, packe ich es mal hier rein.

Die RAK sollte sich in diesem Fall vielleicht auch überlegen aktiv zu werden.
Spoiler
Streit vor Gericht um "Königreich Preussen"
    Keine Staatsangehörigkeit "Königreich Preußen"
    Klagen gegen Kreis Heinsberg
    Mutmaßliche Reichsbürger lehnen Bundesrepublik ab

Der Kreis Heinsberg muss nicht die Staatsangehörigkeit für den "Bundesstaat Königreich Preußen" vergeben. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen ist am Freitag (20.09.2019) gescheitert.

Der Kreis Heinsberg gehöre zur Bundesrepublik Deutschland. Er könne gar keine Staatsangehörigkeit für den Bundesstaat Königreich Preußen vergeben, begründete der Richter das Urteil gegen den mutmaßlichen Reichsbürger. Etwas flapsig fügte er hinzu, es gebe keinen Staat Preußen mehr. Und in Richtung Kläger: "Gehen sie das preußische Gericht und den Staat suchen."

Der Kläger - ein Anwalt - betonte, dass er kein Reichsbürger sei, gab aber zu, dass er Zweifel an der Souveranität der Bundesrepublik habe. Insgesamt hatten vier Männer geklagt, für sie sei die Bundesrepublik Deutschland eine "von den Siegermächten eingerichtete Verwaltung", argumentierten sie. Die Urteile der drei anderen Kläger werden schriftlich zugestellt.

Die meisten Reichsbürger sind nach Verfasssungsschutzangaben rechtsextremistisch. Sie lehnen die Demokratie ab, weigern sich auch, Steuern und Bußgelder zu zahlen, und auch Gerichtsbeschlüsse werden letztlich ignoriert.

Stand: 20.09.2019, 16:03
[close]
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/urteil-preussen-keine-staatsangehoerigkeit-100.html

https://www.rechtsindex.de/recht-urteile/6565-staatsangehoeriger-des-bundesstaates-koenigreich-preussen

Edit:
Die LTO hat noch ein paar mehr Infos (und den besseren Text insgesamt)

Zitat
Der Anwalt aus Selfkant an der niederländischen Grenze trat bereits Mitte Mai in Erscheinung, als er beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stellte. Seiner Auffassung nach habe sich Merkel wegen der "rechtwidrigen Öffnung der deutschen Grenzen seit 2015" der Beteiligung am Völkermord "zum Nachteil der deutschen Völker" strafbar gemacht. Laut seinem Internetauftritt ist er unter anderem Autor der Bücher "Anmerkungen zur Souveränität Deutschlands" und "Medienkritik – Juristische Texte zur Rundfunkgebühren-verweigerung".
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-aachen-9k1885-18-festellung-staatsangehoerigkeit-preussen-anwalt/

Damit wissen wir, dass es sie um RA Wilfried Schmitz aus Selfkant-Tüddern handelt. Die Anzeige, mit der er schon gescheitert ist, wird jetzt von dieser NeoNazi-AfD-Schauspielerin Heisenberg (allerdings in Den Haag) betrieben. Damit will/wollte sie bei der AfD und in der Szene punkten.  (siehe Screen)

Hier ist der tolle Anwalt bei Jo Conrad zu bewundern (nein, er ist kein "Reichsbürger", niemals nie nicht)


Seine "Heimnetzseite"
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2018/03/16.3.18-Freigegebenes.Interview.pdf
« Letzte Änderung: 20. September 2019, 21:37:31 von Gutemine »
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #6194 am: 20. September 2019, 21:22:02 »
Da leider nicht klar wird, welchem "Königreich Preussen" oder "Freistaat Preussen" die Kläger in dem Fall angehören, packe ich es mal hier rein.

Die RAK sollte sich in diesem Fall vielleicht auch überlegen aktiv zu werden.

Auch gegen dieses Urteil dürfte wohl Revision beim OVG oder beim König von Preußen zulässig sein, konkrete rechtliche Wirkung hat aber nur ersteres.
 
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