Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264663 mal)

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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #6165 am: 19. September 2019, 09:39:54 »
Dann hat das Peterle 2000 Euronen für sein Eigenlob gelatzt

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6166 am: 19. September 2019, 09:46:36 »
Dann hat das Peterle 2000 Euronen für sein Eigenlob gelatzt

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6167 am: 19. September 2019, 10:33:57 »
Innenministerium prüft rechtliche Schritte wegen Beleidigung Seehofers

Der Rechtsextremist Sven Liebich aus Halle hat Horst Seehofer in einem Youtube-Video als „senile alte Ratte“ bezeichnet. Das wird der CSU-Politiker möglicherweise nicht hinnehmen. Ein prominenter Strafverteidiger gibt einer Anzeige gute Chancen.


Bezug nehmend darauf hier eine aktuelle Entscheidung des LG Berlin.
Finde ich unschön!


Zitat
BERLINER LANDGERICHT
Auf Facebook wurde die Grünen-Politikerin übel beschimpft. Das Gericht wertete das als „hinnehmbar“. Das Urteil liest sich wie Satire.

19.09.2019, 08:35
Philipp Siebert

Berlin. Beleidigungen sind strafbar. Im Fall der grünen Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast scheint das aber nicht zu gelten. Zumindest wenn man der Auffassung des Berliner Landgerichts folgt. Denn das entschied am 9. September: „Der Kommentar ,Drecks ♥♥♥‘ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragsstellerin noch Hinnehmbaren“ (Az: 27 AR 17/19). So wurde Künast im Frühjahr öffentlich auf Facebook betitelt. Ihr Anwalt Severin Riemenschneider ist nach der Gerichtsentscheidung fassungslos. „Für mich ist das eine klare Formalbeleidigung“, sagte er der Berliner Morgenpost.

Künast wollte vor dem Landgericht erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten des Kommentators herausgeben darf, um zivilrechtliche Schritte gegen ihn einleiten zu können. Dieser schrieb unter dem Namen „Andreas Goebel“. „Möglicherweise ist das der Klarname, aber um tatsächlich einen Bezug zu einer echten Person herzustellen, haben wir zu wenig Daten“, so Riemenschneider weiter. Gleiches sollte für 21 weitere Facebook-Nutzer erreicht werden, die die Politikerin zum Teil mit ähnlich drastischen, zumeist aus der Fäkalsprache stammenden Attributen titulierten und zu einem überwiegenden Teil erkennbar der AfD nahestehen.
Spoiler
Renate Künast bei Facebook beleidigt: Richter werten Kommentare als „zulässige Meinungsäußerungen“
Laut des Beschlusses, der der Berliner Morgenpost vorliegt, handelt es sich in allen 22 Fällen nicht um Beleidigungen sondern um „zulässige Meinungsäußerungen“. „Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerungen im Kontext einer Sachauseinandersetzung steht“, heißt es. Und genau das liegt nach Auffassung der Richter hier vor.

Alle 22 Kommentare entstanden als Reaktion auf einen mittlerweile gelöschten Post des rechten Netzaktivisten Sven Liebich vom 27. März. Der beruft sich auf einen Artikel in der „Welt“ vom Mai 2015. Darin wird eine Äußerung Künasts aus dem Mai 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus aufgegriffen, in dem sie damals saß. Demnach redete eine grüne Fraktionskollegin zum Thema häusliche Gewalt, als ein CDU-Abgeordneter die Zwischenfrage stellte, wie sie zum Beschluss der nordrhein-westfälischen Grünen stehe, Geschlechtsverkehr mit Kindern zu entkriminalisieren. Laut Bericht rief Künast dann dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“ Liebich hat diese Aussage in seinem Post um „...ist Sex mit Kindern doch ganz ok“ ergänzt, was nach Auffassung des Berliner Landgerichts zulässig ist.

Hintergrund: Integrationsministerin: Härtere Strafen für Internet-Hetzer

Berliner Landgericht: Renate Künast muss sich überzogene Kritik gefallen lassen
Vor diesem Hintergrund kam das Landgericht zu folgender Auffassung: Da sich Künasts Zwischenruf ebenfalls im sexuellen Bereich befinde und erhebliches Empörungspotenzial berge, „ist die Kammer der Ansicht, dass die Antragsstellerin als Politikerin sich auch sehr weit überzogene Kritik gefallen lassen muss“. Äußerungen wie „Knatter sie doch mal so richtig durch, bis sie wieder normal wird“ wurde als „mit dem Stilmittel der Polemik geäußerte Kritik“ gewertet. Die Unterstellung, dass Künast „vielleicht als Kind ein wenig zu viel gef...“ wurde, ist laut Beschluss „überspitzt, aber nicht unzulässig“. Die Forderung, sie als „Sondermüll“ zu entsorgen, habe „Sachbezug“. Attribute wie „Stück Sche.iße“, „Sch.lampe“ sowie „Geisteskranke“ wurden als „Auseinandersetzung in der Sache“ gewertet.

Das Berliner Landgericht wollte sich zu dem Beschluss nicht äußern. Man dürfe sich erst gegenüber der Presse äußern, wenn eine Entscheidung den Verfahrensbeteiligten förmlich zugestellt und das mit Rückübersendung eines Nachweises an das Gericht sichergestellt sei, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

Anwalt: Künast hat Pädophilie nie gutgeheißen
Künasts Anwalt Riemenschneider verweist darauf, dass der „Welt“-Artikel den Zusammenhang des Zwischenrufs nur bruchstückhaft wiedergebe, „Pädophilie beziehungsweise Geschlechtsverkehr mit Kindern wird und wurde von Frau Künast zu keinem Zeitpunkt befürwortet, gutgeheißen oder akzeptiert“.

Auch entsprechende Beschlüsse innerhalb der Grünen habe sie nie unterstützt. Der Zwischenruf habe nur dazu gedient, die gezielt falsche Wiedergabe des NRW-Beschlusses durch den CDU-Abgeordneten zu berichtigen. „Wir werden mit Sicherheit in eine höhere Instanz gehen“, so Riemenschneider weiter.

Angst vor Anfeindungen schränkt Meinungsfreiheit ein
Der Anwalt Jan Christian Sahl gehört zum Gründungsteam der Organisation „HateAid“, die sich gegen Hass und Hetze im Netz einsetzt. „Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht und es ist auch richtig so, dass in der politischen Auseinandersetzung mit härteren Bandagen gekämpft werden darf“, sagt er. Allerdings gebe es Grenzen, ab denen es strafbar werde. Die zu definieren, sei nicht immer ganz einfach. „Aus meiner Sicht sind sie aber in diesem Fall eindeutig überschritten worden.“

Insgesamt gebe es eine allgemeine Verrohung in der Gesellschaft, so Sahl weiter. „Wenn diese Begriffe tatsächlich noch unter Meinungsfreiheit fallen, wird sie eher eingeschränkt als geschützt.“ Denn dann würden sich aus Angst vor Anfeindungen weniger Menschen trauen, ihre Meinung zu sagen. Das schade am Ende der Demokratie.
[close]
https://www.morgenpost.de/berlin/article227129109/Renate-Kuenast-bei-Facebook-uebel-beschimpft-Fuer-Berliner-Gericht-hinnehmbar.html


Leider ist die Entscheidung (noch) nicht veröffentlicht.
Sollte das so zutreffen wie hier wiedergegeben, muß ich mich doch wundern, was die Berliner Landrichter als Gegenschlag so durchgehen lassen! Um mich mal vorsichtig auszudrücken.
 :(
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6168 am: 19. September 2019, 11:56:35 »
Zitat von: MoPo
„Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerungen im Kontext einer Sachauseinandersetzung steht“, heißt es. Und genau das liegt nach Auffassung der Richter hier vor.

Das heisst für mich, ich dürfte den Richter mit Bezug auf das Urteil einen "hirntoten Drecksack" nennen. Oder wie?

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6169 am: 19. September 2019, 12:05:09 »
Das heisst für mich, ich dürfte den Richter mit Bezug auf das Urteil einen "hirntoten Drecksack" nennen. Oder wie?


Wenn es mit Sachbezug geschieht: Ja!   ;D








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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6170 am: 19. September 2019, 14:13:09 »
Zitat von: MoPo
„Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerungen im Kontext einer Sachauseinandersetzung steht“, heißt es. Und genau das liegt nach Auffassung der Richter hier vor.

Das heisst für mich, ich dürfte den Richter mit Bezug auf das Urteil einen "hirntoten Drecksack" nennen. Oder wie?

Das wäre für das LG Berlin wahrscheinlich kein "Sachbezug", sondern glasklare "Kundgebung der Mißachtung"!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6171 am: 19. September 2019, 16:04:40 »
Die ganze Sache ist insofern ziemlich schräg, weil zwischen dem eigentlichen Anlass (Zwischenrufe der Frau Künast 1986) und den Beleidigungen im Verfahren zeitlich kein Zusammenhang besteht. Im Grunde erlaubt das Urteil, sich Reden, Aussagen, Interviews aller möglicher Leute zu nehmen, entsprechende Aussagen heraus zu filtern und dann als "Sachbezug" für "scheinbar beleidigende (aber diesen Tatbestand nicht erfüllende)" Meinungsäusserungen zu verwenden.

Weiter: Der sachliche Zusammenhang ist auch schwach, da die Beklagten sicher keine Teilnehmer an der zugrunde liegenden Debatte in Berlin waren. Insofern sind sie sachlich gar nicht eingebunden... zumal die Sachauseinandersetzung bereits jahrzehntelang beendet ist. Aber wer weiss, vieleicht gilt Holocaustleugnung bald auch als "Äußerung im Kontext einer Sachauseinandersetzung"...
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6172 am: 19. September 2019, 16:21:06 »
Das heisst für mich, ich dürfte den Richter mit Bezug auf das Urteil einen "hirntoten Drecksack" nennen. Oder wie?


Wenn es mit Sachbezug geschieht: Ja!   ;D








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Der besteht doch. Ich beziehe mich ausdrücklich auf das Urteil, das ich für ein Fehlurteil halte.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6173 am: 19. September 2019, 18:21:35 »
Die ganze Sache ist insofern ziemlich schräg, weil zwischen dem eigentlichen Anlass (Zwischenrufe der Frau Künast 1986) und den Beleidigungen im Verfahren zeitlich kein Zusammenhang besteht. Im Grunde erlaubt das Urteil, sich Reden, Aussagen, Interviews aller möglicher Leute zu nehmen, entsprechende Aussagen heraus zu filtern und dann als "Sachbezug" für "scheinbar beleidigende (aber diesen Tatbestand nicht erfüllende)" Meinungsäusserungen zu verwenden.


Vielleicht ist es so:
Wenn ein Neonazi vor doch immerhin schon 5 Jahren etwas gemacht hat, dann darf man sich nicht darauf beziehen, denn das war eine Jugendsünde, ein Bubenstreich, das ist sozusagen verjährt.

Wenn aber etwas von einem linksgrünversifften Menschen erst etwas über 30 Jahre her ist, dann darf man sich selbstverständlich darauf beziehen, denn das dauert ja quasi noch an.

Oder so.  ???

Interessant, was darauf dann für Schlagzeilen generiert werden:

Zitat
Unverständnis nach Gerichtsbeschluss
Renate Künast wird als "Stück Sch ... " und schlimmer beschimpft – jetzt auch mit richterlichem Segen

Muss sich eine Politikerin Beschimpfungen wie "Geisteskranke" und "Dreckschwein" gefallen lassen? Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast meint: Nein. Ein Gericht sieht das unter bestehenden Umständen anders.
https://www.stern.de/politik/deutschland/renate-kuenast-uebel-beschimpft---zulaessig--urteilt-ein-gericht-8913590.html


Immerhin:
Zitat
Künast kündigte an, sie werde gegen den Beschluss vorgehen. "Der Beschluss des Landgerichts sendet ein katastrophales Zeichen, insbesondere an alle Frauen im Netz, welchen Umgang Frauen sich dort gefallen lassen sollen", sagte sie der DPA. Grünen-Chef Robert Habeck sagte der DPA: "Wir wissen inzwischen, dass eine verrohte Sprache den Weg zu realer Gewalt ebnet." Nicht zugelassen werden dürfe, "dass sie Normalität wird, in unseren Alltag einsickert und das Böse selbstverständlich wird".


Hoffentlich hat das keinen Bestand!


Gerade sehe ich, der Postillon liest offenbar hier mit und hält sich an @Luzifer:


Zitat
Donnerstag, 19. September 2019
Drecksfot.zenrichter fällen geisteskrankes Urteil gegen Renate Künast, das Justizia wie eine Schlam.pe aussehen lässt, die auf den Sondermüll gehört

Berlin (dpo) - Sollte man diesen Stücken Schei.ße die Fresse polieren? Drecksfot.zenrichter am Berliner Landgericht haben heute in einem geisteskranken Urteil gegen Renate Künast entschieden, dass sie alle (!) Beschimpfungen, die in diesem Artikel stehen, als nicht beleidigend hinzunehmen hat.

Offenbar wurden die Richter als Kinder ein wenig zu viel gef.ickt – denn sie entschieden, dass es sich bei den Beleidigungen um "Auseinandersetzungen in der Sache" handelt. Wie genau die hohlen Nüsse zu diesem Urteil kamen, ist derzeit noch unklar.

Sicher scheint jedoch, dass der Urteilsspruch der gehirna.mputierten Justiz-Schlam.pen und -Schlam.per vermutlich zu einem Anstieg wüster Beschimpfungen im Internet führen wird
Unabhängige Beobachter empfehlen nun, die Sondermüll-Richter mal richtig durchzuknattern, bis sie wieder normal werden – möglicherweise wird das Urteil dann revidiert.
Bis dahin meint der Postillon: "Ferckt, ihr Drecksäue!"
https://www.der-postillon.com/2019/09/berliner-landgericht.html
« Letzte Änderung: 19. September 2019, 18:31:14 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6174 am: 19. September 2019, 19:42:28 »
Um die Aufregung mal wieder etwas zu dämpfen. Ich habe inzwischen herausgefunden, was Gegenstand des Verfahrens war. Es handelt sich um einen Antrag auf Anordnung der Zulässigkeit der Herausgabe von Bestandsdaten gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Telemediengesetz.

Dieser Antrag wurde auf den letzten Drücker mit heißer Nadel in der 3. Beratung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz eingeführt. Gemäß § 14 Abs. 3 TMG darf (nicht muss) ein Diensteanbieter Bestandsdaten herausgeben, wenn diese zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche wegen der Verletzung absolut geschützer Rechte durch rechtswidrige Inhalte erforderlich ist. Die Liste der in Frage kommenden Rechtsverletzungen ergibt sich aus § 1 Abs. 3 NetzDG. Dazu gehören auch die klassichen Ehrdelikte der §§ 185 bis 187 StGB.

Frau Künast hat beantragt, dass das LG Berlin Facebook gestatten möge, ihr die Bestandsdaten diverser Kommentatiren herauszugeben. Facebook wäre im Falle eines positiven Beschlusses nur dazu berechtigt Daten herauszugeben, die sie sonst gemäß DSGVO nicht herausgeben dürften. Facebook wäre aber nicht dazu verpflichtet. Eine solche Verpflichtung könnte sich aus § 242 BGB ergeben und müsste separat eingeklagt werden.

Aus der recht knappen Gesetzesbegründung zur Einführung der Absätze 3 bis 5 in das TMG ergibt sich, dass eine solche Auskunft nur erteilt werden darf, wenn die bemängelte Verletzungshandlung den Tatbestand einer der in § 1 Abs. 3 NetzDG angegebenen Strafnormen verletzt. Das Gericht muss somit bereits im Rahmen des Gestattungsbeschlusses eine Wertung vorwegnehmen, die dem Hauptsacheverfahren vorbehalten sein sollte. Darüber hinaus urteilen Zivilrichter über strafrechtliche Bestimmungen. Das haben die zwar mal gelernt, aber ihre Expertise liegt woanders.

Im aktuellen Fall zeigt sich schon das Problem, im Falle eines entgegengesetzten Ergebnisses wird die Sache aber verfassungsrechtlich noch bedenklicher. Fällt doch ein Gericht eine strafrechtliche Entscheidung, ohne dass der Betroffene, um nicht zu sagen der Beschuldigte, eine Gelegenheit zur Äußerung hat. Dies stellt für mich einen Verstoß gegenn den Grundsatz des rechtlichen Gehörs dar.

Weiter heißt es in der Begründung zum NetzDG, dass diese Auskunftsgestattung restriktiv zu gestalten ist, da es um das Recht der freien Meinungsäußerung gehe und Teilnehmer an Diskussionen nicht befürchten sollen, dass ihre Anonymität vorschnell aufgehoben wird. Also umgekehrt, wenn jemand auf Facebook den Volxleeren als Nazi bezeichnet, dann soll dieser Mensch sicher sein, dass Nikki von Facebook nicht seine Identität erfährt.

Das ganze Gebiet ist Neuland und muss sich erst einmal einpendeln. Unter Beachtung dieser Gesichtspunkte scheint der Beschluss des Landgerichts vielleicht nicht mehr ganz so skandalös zu sein.

Vorschlag an die Moderation: Das Künast-Thema in einen eigenen Faden verschieden, damit die Presseschnipsel nicht zu off-topic werden.

Eventuell hat einer der Mitforisten Zugang zu einem aktuellen Kommentar zum TMG, der diese Neuregelung bereits berücksichtig.
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Offline Schnabelgroß

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6175 am: 20. September 2019, 07:27:43 »
Zitat
Leichensäcke und 40.000 Schuss Munition für den „Tag X“
Stand: 19.09.2019  Lesedauer: 5 Minuten
Von Per Hinrichs und Annelie Naumann

Marko G. war einst Elite-Polizist. Er soll aber auch mit radikalen Preppern Munition und Waffen gehortet haben, um sich für einen „Tag X“ zu rüsten. Jetzt wurde er angeklagt. Ermittler halten den Ex-Präzisionsschützen für „brandgefährlich“.

Spoiler
Zitat
Es dauerte mehrere Monate, bis die Behörden im Jahr 2017 genauer wussten, womit sie es zu tun hatten: Zuerst erfuhren sie nur von ein paar Personen. Prepper, die sich auf den Zerfall der staatlichen Ordnung vorbereiten, Reichsbürger, Rechte – aber auch Polizisten, Soldaten oder Ärzte mit rechter Gesinnung.

Dann machten die Behörden Verknüpfungen aus. Und stießen auf ein Netzwerk mit Dutzenden Teilnehmern, die sich im wirklichen Leben trafen, aber auch in Chats austauschten, aufgeteilt in Gruppen, unter anderem für die Himmelsrichtungen Nord, Süd, Ost, West.

Seitdem treibt die Behörden eine Angst um, dass es eine Schattenarmee aus rechtsgesinnten Reservisten und Soldaten geben könnte, die den Umsturz in Deutschland plant.

Die Beschuldigten streiten diesen Vorwurf ab. Sie beteuern: Man habe sich zwar auf einen möglichen „Tag X“ vorbereitet, auf den Zerfall der staatlichen Ordnung – aber diesen nicht aktiv herbeiführen wollen.

Jetzt gerät das rechte Netzwerk weiter unter Druck. Die Staatsanwaltschaft Schwerin klagt den 48-jährigen Ex-Polizisten Marko G. wegen des unerlaubten Besitzes einer Kriegswaffe, von Pistolen und mehr als 30.000 Schuss Munition an.

G. war der Waffenbeschaffer und Kassenwart der Gruppen. Bei ihm türmte sich Munition, eine Maschinenpistole vom Typ Uzi, eine Pistole vom Typ Glock 17 und eine vom Typ Ruger 512. Seit Juni dieses Jahres sitzt er in U-Haft. „Marko G. ist brandgefährlich“, so ein Ermittler zu WELT.

Er kundschaftete Sammelplätze und Depots aus, die am „Tag X“ hätten genutzt werden können. Vom eingesammelten Geld beschaffte er die Waffen und Munition, unter anderem aus Beständen der Bundeswehr, verschiedener Landeskriminalämter und von Polizeidienststellen im gesamten Bundesgebiet. Das geht aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hervor, die den Weg der einzelnen Chargen der Munitionspackungen nachverfolgt hat.

Auf einem Collegeblock hatte Marko G. das Ziel notiert, am besagten „Tag X“ mindestens 40.000 Schuss für die „Nord Com“- und „Nord Kreuz“-Mitglieder zu haben.

Dabei war ihm nach Erkenntnissen der Ermittler völlig klar, dass die Munition illegal beschafft wurde. Frühere Kollegen vom SEK bat Marko G., für ihn Munition im Kaliber .223 Remington Doppelkern aus den Beständen des LKA heranzuholen.

So wandte er sich am 24. März 2016 an den SEK-Beamten P. und schrieb, dass er „223 DK“ benötige. Der Polizist P. fragte mit Blick auf den Umfang zurück. Marko G. machte deutlich, dass es um so viel wie möglich ginge. Falls sich für ihn die Gelegenheit für 223 Doppelkern ergäbe, solle er an ihn denken, fügte er noch hinzu.

Blaue Mülltonne als „toter Briefkasten“
Die Prepper hatten sich für die Übergabe der Patronenpackungen ein agentenreifes Szenario ausgedacht: Eine blaue Mülltonne vor dem Haus von Marko G. diente als „toter Briefkasten“, in dem die Munition abgelegt wurde.

Wie man mit Waffen umgeht, wusste Marko G. genau: Seit 2004 war er SEK-Mitglied im Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern und arbeitete dort als Präzisionsschütze und Schießtrainer. Bereits im Sommer 2017 hatten Ermittler sein Haus durchsucht und Waffen gefunden. Damals galt er noch als „nicht tatbeteiligter Dritter“.

In einem anschließenden Interview mit dem ARD-Magazin „Panorama“ bezeichnete Marko G. die Razzia als „unverhältnismäßig“. Über die Mitglieder seiner Chat-Gruppen sagte er: „Vom Banker über Mediziner bis zum Sportler, wir haben Techniker, Ingenieure, wir haben Polizisten dabei, selbstständige Handwerker, aus dem Tiefbau, aus dem Dachbau.“ Nach der damaligen Razzia hatte sich Marko G. übrigens erneut Waffen besorgt.

Schon Ende 2015 war Marko G. der Telegram-Chatgrupe „Nord“ beigetreten, deren Administrator der ehemalige KSK-Soldat Robert P. mit Pseudonym „Petrus“ war. Man tauschte sich unter anderem über die Folgen der Flüchtlingspolitik und einen vermeintlichen „Tag X“ aus, wenn die staatliche Ordnung hierzulande zusammenbrechen würde.

Zur effektiven Umsetzung ihrer Ziele gründete Marko G. schließlich schon wenige Wochen später im Januar 2016 die Telegram-Chatgruppen „Nord Kreuz“ und „Nord Com“. Den Chatkanal „Nord Kreuz“ nutzte er als Informationskanal, während „Nord Com“ ihm dazu diente, die Aktivitäten der Gruppenmitglieder zu koordinieren und zu organisieren.

Für die Teilnehmer der Chats gab es klare Kommunikationsregeln. Im Rahmen der Aufnahme in die Gruppen sandte Marko G. an seine Mitglieder eine sogenannte „SOP Kurzfassung der Chats“, die die Zielsetzung der Gruppen erläuterte und einen Verhaltenskodex für die Gruppenmitglieder beschrieb.

SOP steht für „standard operation procedure“ und entspringt der Militärdiktion. Teilweise bestätigten die neuen Mitglieder den Erhalt der SOP und sicherten ihre Gefolgschaft zu.

Seit der Gründung der beiden Chatgruppen bis zu seiner Festnahme im Juni 2019 gelang es Marko G., wenigstens 40 Mitglieder zu werben. Darunter auch den von der Bundesanwaltschaft verfolgten Jan Hendrik H., einen Rechtsanwalt und ehemaliges Mitglied der Rostocker Bürgerschaft. Zu den Mitgliedern gehörte auch der ehemalige Kriminaloberkommissar Haik J.

Gegen J. und H. ermittelt die Karlsruher Behörde mittlerweile sogar wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat: Paragraf 89a des Strafgesetzbuches – also Terror.

Aus Vernehmungsprotokollen geht hervor, dass Jan Hendrik H. in einem Ordner Namen, Adressen und Bilder von Personen gesammelt hatte, die aus seiner Sicht schädlich für den Staat seien und „weg“ müssten. In seinem Kreis soll auch besprochen worden sein, ob man als Uniformträger diese Personen im Krisenfall leichter durch Polizeisperren bekäme, um sie dann zu ermorden. Der Anwalt bestreitet jedoch, dass es sich um eine „Todesliste“ handelte.

Um sich auf den sogenannten Tag X vorzubereiten und Vorkehrungen dafür zu treffen, dass sie und ihre Familien überleben würden, trafen sich die Prepper regelmäßig zu Schießübungen.

Am 19. März 2016 etwa lud Jan Hendrik H. mehrere Gesinnungsfreunde zu seiner Geburtstagsfeier mit anschließendem Pokalschießen ein. Dieser Pokal bestand aus einem Mann mit Gewehr im Anschlag auf einem Sockel mit der Aufschrift „Mehmet-Turgut-Gedenkpokal 2016“.

Mehmet Turgut wurde am 25. Februar 2004 an seinem Imbissstand in Rostock von den beiden NSU-Mitgliedern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen. Der positive Bezug zum NSU ist augenfällig. Beim neuerlichen „Pokalschießen“ im Mai 2017 war schließlich auch Marko G. anwesend.

Als Administrator der Chat-Gruppe übernahm G. unter anderem die Aufgaben zur Materialbeschaffung sowie die Buch- und Kassenführung. Er organisierte auch regelmäßig Treffen. Sie dienten dem Zweck, Geld für gemeinsame Anschaffungen zu sammeln. Davon kauften die Männer später unter anderem Lebensmittel, Kraftstoff, Munition – und Leichensäcke. Sie wollten ja vorbereitet sein.
[close]

https://www.welt.de/politik/deutschland/article200565526/Anklage-gegen-Ex-Polizisten-Leichensaecke-und-40-000-Schuss-Munition-fuer-den-Tag-X.html
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6176 am: 20. September 2019, 08:42:30 »
Kommtz mir etwas reißerisch vor der Artikel "Brandgefährlich"  :scratch:

@Reichsschlafschaf Du kennst Dich doch mit sowas aus. Die .223 Remigton DK kenne ich nur als Jagdpatrone, was macht sowas im Bestand des LKA?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6177 am: 20. September 2019, 08:58:05 »
Kommtz mir etwas reißerisch vor der Artikel "Brandgefährlich"

Das kommt Dir nicht nur so vor, das ist reißerisch!


Die .223 Remigton DK kenne ich nur als Jagdpatrone, was macht sowas im Bestand des LKA?

Puh, schwer zu sagen!
In der NATO ist sie die Nachfolgepatrone der 7,62 NATO (zivil. .308), also die Patrone des "berühmten" militärischen "Sturrmgewehrs" G36 der Bw, also ein völlig gängiges Kaliber (natürlich auch beim StG90 der Schweizerischen Ordonnanz schon lange im Einsatz).

Kommt jetzt drauf an, in welcher Abteilung die .223 verwendet wird. Abgesehen von der Waffensammlung (in einem LKA bzw. beim BKA sind möglichst alle gängigen Waffen vorrätig um Vergleichstests durchführen zu können), dürfte die auch bei Snipern, also Scharfschützen, im Einsatz sein ("finaler Rettungsschuß").

Letzthin wurde bekannt, daß einige Polizeieinheiten noch das alte G 3 nach seiner Ausmusterung bei der Bw im Bestand haben und sich nicht davon trennen wollen (die Penetrationsfähigkeit ist tatsächlich höher als bei der .223), daher ist es durchaus möglich, daß auch mehrere Einheiten (SEK?) das normale Sturrmgewehr der Bw im Einsatz haben).
Sowas wird halt nicht nach außen kommuniziert, daher ist das schwer einzuschätzen.


Ach, so: "DK" bedeutet "Doppelkern" und zeigt an, daß das Geschoß mit einer Stahlspitze versehen ist, also eine höhere Penetrationsfähigkeit als die normale Patrone hat.

Dieses Kaliber dürfte für Zivilisten, also auch Jäger eher verboten sein, vermute ich mal, da seit dem 6.7. 2017 rein militärische Geschosse auch im Besitz (nicht nur in der Verwendung) für Zivilisten verboten sind.

Für Jäger wäre solch ein Geschoß auch eher unbrauchbar, da Jäger bevorzugt Teilmantelgeschosse verwenden, die sich leicht zerlegen beim Aufprall und möglichst nicht den Körper durchschlagen sollen (das Tier soll möglichst schnell und schmerzlos in die ewigen Jagdgründe befördert werden, was bei einem Durchschuß nicht gewährleistet wäre).

Allerdings, was verboten ist, reizt Extremisten ganz besonders, der Hersteller ist MEN, also derjenige, die die normale Polizei- und Militärmun herstellt:
https://www.men-defencetec.de/produkt/nato-ball-doppelkern-dm11/
« Letzte Änderung: 20. September 2019, 09:12:23 von Reichsschlafschaf »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6178 am: 20. September 2019, 09:06:12 »

Die .223 Remigton DK kenne ich nur als Jagdpatrone, was macht sowas im Bestand des LKA?

Puh, schwer zu sagen!
In der NATO ist sie die Nachfolgepatrone der 7,62 NATO (zivil. .308), also die Patrone des "berühmten" militärischen "Sturrmgewehrs" G36 der Bw, also ein völlig gängiges Kaliber (natürlich auch beim StG90 der Schweizerischen Ordonnanz schon lange im Einsatz).

Kommt jetzt drauf an, in welcher Abteilung die .223 verwendet wird. Abgesehen von der Waffensammlung (in einem LKA bzw. beim BKA sind möglichst alle gängigen Waffen vorrätig um Vergleichstests durchführen zu können), dürfte die auch bei Snipern, also Scharfschützen, im Einsatz sein ("finaler Rettungsschuß").

Bei den SEK, aber auch den BFE+ Einheiten werden sog. Mitteldistanzwaffen (also Sturmgewehre) für Lagen vorgehalten, bei denen man mit Maschinenpistolen schlecht aussieht. Das wären dann beispielsweise koordinierte Großanschlagszenarien wie in Paris oder Mumbai. Da hat man dann natürlich auch die Munition und muss damit auch trainieren, da kann dann solche Munition durchaus "verlorengehen", wenn man es richtig anstellt.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6179 am: 20. September 2019, 09:39:32 »
Hmm, ich kenne DK als Teilmantelgeschoss mit Sollbruchstelle, welches in der Jagd eingesetzt wird. Teilmantelgeschosse sind in Kriegswaffen verboten, daher meine Verwunderung sowas bei "militärischen" Waffen zu finden. Aber ok, wenn Vollmante-Stahlspitzgeschosse auch als DK bezeichnet werden, dass paßt das.

Ich dachte an sowas: https://rws-munition.de/rws-jagd-bereich/rws-jagdmunition/rws-buechsenpatronen-fuer-den-jaeger/Product/show/teilmantel/223-rem.html#!0/40/0
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.