Ein Urteil gibt es schon im "Waffenmarathon in Bayern". Beilhack ist seine Waffen vermutlich endgültig los. Den hatten wir hier ja schon mal, der prozessiert ja schon länger.
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Prozess am Verwaltungsgericht München"Bin bayrischer Patriot": Gericht schmettert Waffenbegehren von Reichsbürger ab
FOCUS-Online-Autorin Marisa Gold
Mittwoch, 10.07.2019, 17:34
19.000 sogenannte „Reichsbürger“ gibt es laut den Innenministerien in Deutschland. Nach dem einer von ihnen im Oktober 2016 einen Polizisten erschoss, wurde vielen ihr Waffenberechtigungsschein entzogen. So auch Martin Beilhack. Der forderte ihn jetzt vor Gericht zurück. Ohne Erfolg.
Man sieht dem Kläger seinen bayrischen Patriotismus deutlich an. Martin Beilhack Senior trägt zur Gerichtsverhandlung Leinenhemd, Lederhosen, darüber eine lila Weste und an den Beinen Waden-Gamaschen aus Strick. Im tiefsten Bayrisch beteuert der Landwirt und Hobbyjäger gegenüber dem Richter seine Unschuld: „I wois doch gar ned, was diese Reichsbürgern woin“.
2017 wurden Beilhack 13 Waffen entzogen
Martin Beilhacks Interessen sind vielfältig. Er ist Hauptmann der Waarkirchner Gebirgsschützen und zusätzlich seit sechs Jahren im Besitz eines Jagdscheins. In seiner Gemeinde im oberbayrischen Warngau engagierte sich der 63-Jährige außerdem bereits bei der Feuerwehr und im Gemeinderat. Er klagt auf Widerruf eines Bescheids, mit dem das Landratsamt ihm im Juli 2017 seine Waffenbesitzkarte entzogen hatte. Auch seinen Jagdschein möchte Beilhack wiederhaben. Bei seinen „Jagdwaffen“ handelt es sich, nach eigenen Angaben, um insgesamt 13 Lang- und Kurzwaffen, darunter auch Kriegswaffen aus dem zweiten Weltkrieg. Es gehe ihm bei der Klage aber auch um die „Ehrwürdigkeit“, gesteht Beilhack in der Prozesspause am Donnerstag FOCUS Online.
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Martin Beilhack (r.) mit Anwalt im Verwaltungsgericht München
Marisa Gold / FOCUS Online Martin Beilhack (r.) mit Anwalt im Verwaltungsgericht München
FOCUS-Online-Autorin Marisa Gold
Mittwoch, 10.07.2019, 17:34
19.000 sogenannte „Reichsbürger“ gibt es laut den Innenministerien in Deutschland. Nach dem einer von ihnen im Oktober 2016 einen Polizisten erschoss, wurde vielen ihr Waffenberechtigungsschein entzogen. So auch Martin Beilhack. Der forderte ihn jetzt vor Gericht zurück. Ohne Erfolg.
Man sieht dem Kläger seinen bayrischen Patriotismus deutlich an. Martin Beilhack Senior trägt zur Gerichtsverhandlung Leinenhemd, Lederhosen, darüber eine lila Weste und an den Beinen Waden-Gamaschen aus Strick. Im tiefsten Bayrisch beteuert der Landwirt und Hobbyjäger gegenüber dem Richter seine Unschuld: „I wois doch gar ned, was diese Reichsbürgern woin“.
2017 wurden Beilhack 13 Waffen entzogen
Martin Beilhacks Interessen sind vielfältig. Er ist Hauptmann der Waarkirchner Gebirgsschützen und zusätzlich seit sechs Jahren im Besitz eines Jagdscheins. In seiner Gemeinde im oberbayrischen Warngau engagierte sich der 63-Jährige außerdem bereits bei der Feuerwehr und im Gemeinderat. Er klagt auf Widerruf eines Bescheids, mit dem das Landratsamt ihm im Juli 2017 seine Waffenbesitzkarte entzogen hatte. Auch seinen Jagdschein möchte Beilhack wiederhaben. Bei seinen „Jagdwaffen“ handelt es sich, nach eigenen Angaben, um insgesamt 13 Lang- und Kurzwaffen, darunter auch Kriegswaffen aus dem zweiten Weltkrieg. Es gehe ihm bei der Klage aber auch um die „Ehrwürdigkeit“, gesteht Beilhack in der Prozesspause am Donnerstag FOCUS Online.
Waffen von Reichsbürgern
dpa Sichergestellte Waffen von "Reichsbürgern" in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen).
31 Mal darauf hingewiesen, dass er aus dem "Königreich Bayern" stamme
Die Erlaubnis Waffen zu besitzen wurde Beilhack entzogen, da er beim Landratsamt wiederholt einen Antrag auf Nachweis der Staatszugehörigkeit beantragte und dabei aus dessen Sicht „reichsbürgertypische Angaben“ machte. Im Schreiben ans Landratsamt Miesbach habe Beilhack laut einem Sprecher ganze 31 Mal darauf hingewiesen, dass er aus dem „Königreich Bayern“ stamme. Außerdem bezog er sich mehrfach auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 und beantragte zusätzlich einen Abstammungsnachweis. Des Weiteren bestritt er bei der Antragsstellung, einen gültigen Reisepass- und Personalausweis zu haben, obwohl er diese besitzt.
Der Beantragung des Staatszugehörigkeitsausweis gilt bei Behörden als Indiz, dass jemand aus dem rechtsextremen Reichsbürgermilieu stammt. Denn wer das Dokument bekommen möchte, muss nachweisen, dass seine Vorfahren seit 1950 als Deutsche behandelt wurden, also die deutsche Staatsangehörigkeit hatten. In der Szene gilt der gelbe Schein als „Ariernachweis“.
"Ich möchte mit dem Nazi-Zeugs nichts zu tun haben"
Rund 19.000 Reichsbürger gibt es laut Innenministerien in Deutschland. Sie organisieren sich in Form erfundener Staaten wie dem „Königreich Deutschland“ oder dem „Bundesstaat Bayern“. Was sie verbindet, ist die Ablehnung bundesdeutscher Gesetze und Behörden. Viele von ihnen besitzen Waffen. Laut dem Verfassungsschutz sind „Reichsbürger und Selbstverwalter in ihrer Gesamtheit als staatsfeindlich und extremistisch einzuordnen“.
Kläger Martin Beilhack hat den gelben Staatszugehörigkeitsausweis zwar mittlerweile erhalten, bestreitet eine Verbindung zu Reichsbürgern aber explizit: „Mein Großvater wurde von der Gestapo verfolgt. Ich möchte mit dem Nazi-Zeugs nichts zu tun haben“. Außerdem habe er, als er 2015 zum ersten Mal einen Staatsangehörigkeitsnachweis beantragt hatte, gar nicht gewusst, was Reichsbürger überhaupt seien. Und auch sein Anwalt Peter Greeske sieht die Beschlagnahmung der Waffen als überzogen an: „Mein Mandat ist seit 40 Jahren im Besitz von Waffen, und jetzt wird behauptet, er könne nicht sorgsam mit ihnen umgehen.“ Rechtsanwalt Greeske betont auch vor Gericht, dass schon „ein paar echte Reichsbürger“ bei ihm aufgeschlagen seien, die er aber alle wieder weggeschickt hätte. Bei Beilhack sei dies, laut Greeske, nicht der Fall.
Reichsbürger Wolfgang P. erschoss Polizisten
In Saal 4 des Verwaltungsgerichts München sitzen an diesem Vormittag jedenfalls mehrere Männer in Trachtenjacke. Bei der Befragung Beilhacks zu seinem Antrag des reichbürgertypischen Staatsangehörigkeitsnachweises tuscheln sie: „Und was hat das mit dem Waffenrecht zu tun?“
Einer der Hauptzusammenhänge ist ein Vorfall vom 19. Oktober 2016 im bayrischen Georgensgmünd. Der Anhänger der Reichsbürgerbewegung Wolfang P. erschoss einen Polizeibeamten des Spezialeinsatzkommandos, als diese nach dem Entzug der Besitzkarte seine Waffen einziehen wollten. Die Argumentation der Ämter ist, dass jemand, der Bundes- und Landesgesetze generell nicht anerkenne, auch Waffenrechte nicht anerkenne.
Seither wurden sogenannten Reichsbürgern im Freistaat nach Angaben des bayerischen Innenministeriums insgesamt 778 Waffen entzogen. Auch die unangemeldete Beschlagnahmung der Waffen auf Beilhacks Hof folgte nur Monate nach dem Vorfall.
Laute Stimme in Amtstube: "I bin halt a bayrischer Patriot"
Vor Gericht beteuert Beilhack, dass ihm lediglich ein Freund von dem Staatszugehörigkeitsausweis erzählt habe: „Ich bin ja kein Rechtsgelehrter, aber der Zettel ist ja nicht vom Himmel gefallen, den hat mir ja der Staat ausgestellt.“ Wie das Ausfüllen mit konkret reichsbürgertypischen detaillierten Paragrafangaben dann genau zustande kam, daran erinnert sich Beilhack nicht mehr so richtig, und auch sonst scheint seine Erinnerung eher getrübt. Ganz sicher weiß er aber, dass er im Landratsamt rein zufällig auf zwei Bekannte gestoßen sei, die ebenfalls einen Staatsangehörigkeitsnachweis beantragen wollten. Auch bei der Auseinandersetzung mit einer Sachbearbeiterin sei er lediglich „etwas verärgert“ gewesen, und vermutlich auch wegen seiner „lauten Stimme“ aggressiv rübergekommen. Er sei halt ein „bayrischer Patriot“.
Gericht weist Klage ab
Dem zuständigen Richter reichen Beilhacks Begründungen nicht aus. Nach einer Zwischenberatung lässt das Gericht verlauten, die damalige Behördenentscheidung nachvollziehen zu können. Beilhack hätte seine reichsbürgertypischen Verhandlungen auch jetzt nicht plausibel erklären können. Außerdem distanziere er sich nicht genug von seinem Verhalten, indem er eingestehen würde, dass er damals eine Nähe zur Reichsbürgerbewegung gehabt habe, die es jetzt nicht mehr geben würde. Der Richter glaube ihm jedoch, dass er das alles generell bereuen würde. Beilhacks Anwalt beantragte den Übergang ins schriftliche Verfahren. Eine endgültige Entscheidung wird Ende August getroffen.
Beilhack bleibt dabei: „I wois, des is a saublöde Gschicht, aber des is doch ois nur a Schmarrn gwesen.“ Ein Verfahren mit ähnlichen Vorwürfen an einen seiner Söhne läuft noch.
Martin Beilhack ist nicht allein. Dutzende mutmaßliche „Reichsbürger“ in Bayern wollen vor allem seit 2017 vor Gericht ihre Waffen zurück. Allein am Verwaltungsgericht München sind nach Angaben eines Sprechers aktuell rund 70 entsprechende Klagen anhängig. Direkt im Anschluss an Beilhacks Verhandlung folgten zwei weitere Fälle von Männern, die ihre Waffen zurück haben wollen.
Und nochmal Berlin und die Malta-Masche.
Klaus L. und Irina?
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Reichsbürger vor Gericht – Polizeipräsident sollte 511 Milliarden Dollar zahlen
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Klaus L. steht wegen gewerbsmäßiger Erpressung und versuchter Nötigung vor Gericht
Klaus L. steht wegen gewerbsmäßiger Erpressung und versuchter Nötigung vor Gericht Foto: Olaf Wagner
Anne Losensky
10. Juli 2019 17:24
Bereich:
Menschen vor Gericht
Themen:
Berlin AktuellBerlin NewsReichsbürger
Weil er Millionen vom Berliner Justiz-Senator forderte, steht ein sogenannter Reichsbürger vor Gericht. Im Frühjahr 2017 drohte er laut Anklage, maltesische Mahnbescheide vollstrecken zu lassen. Er scheiterte kläglich.
Amtsgericht Tiergarten. Strafsache 246b Ls 6/18. Angeklagt: Klaus L. (54) aus Zehlendorf. Ihm werden gewerbsmäßige Erpressung und versuchte Nötigung vorgeworfen. Die Schreiben gingen 2017 bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ein.
Er forderte Millionen
Mal wurden zwei Millionen US-Dollar gefordert „innerhalb von 72 Stunden als Bankscheck“, mal zehn Millionen, mal 248 Millionen. Andere Schreiben gingen an Hauptzollämter. Von einem Präsidenten der Generalzolldirektion sollen sogar 340 Millionen US-Dollar gefordert worden sein.
Höhepunkt: Laut Anklage wurde am 1. August 2017 dem Polizeipräsidenten in Berlin bei einer imaginären „Fristüberschreitung“ ein „Anrecht auf Etablierung eines kommerziellen Pfandrechts in Höhe von 511.000.000.000 US-Dollar“ in Aussicht gestellt.
Nach einem Unfall festgenommen
Klaus L. sitzt hinter Gittern. Am 8. März 2019 erging Haftbefehl, weil er nicht zum Prozess kam. Am 3. Juni 2019 wurde er auf der Autobahn bei Bonn nach einem Unfall festgenommen.
Er ist gelernter Mechaniker, war zuletzt Speditionsfahrer. „Ich habe kein einziges dieser Schreiben geschrieben“, behauptet er. „Das ist zwar meine Unterschrift, aber alles gefälscht. Das war Irina.“ Die Frau habe er 2014 bei einem Reichsbürger-„Lehrgang für Souveräne“ kennengelernt. Richter: „Danach verabschiedeten Sie sich aus der geltenden Rechtsordnung?“ Keine Antwort.
Schuld auf „zukünftige Ex“ geschoben
Nur: „Irina schrieb Briefe, ich ging arbeiten. Sie ist meine zukünftige Ex.“ Richter: „Wussten Sie, was in den Briefen steht?“ Angeklagter: „Sie war der Kopf, sie hat sich das alles ausgedacht.“ Richter: „Ist das Ihre Unterschrift?“ Angeklagter: „Ja. Nein. Vielleicht. Ich kam nach Hause, wollte meine Ruhe. Sie machte die Post.“
Richter: „Haben Sie die Geldforderungen gesehen?“ Angeklagter: „Ab und zu, aber ich habe mich nicht darum gekümmert. Das war ein Fehler. Ich konnte mich bei Irina nicht durchsetzen. Ich hatte Angst, sie beendet die Beziehung. Sonst ist sie Hausfrau. Ihre Eltern hatten eine Baufirma.“
„Irina“ ist verschwunden
Das Verfahren gegen die Frau ist abgetrennt zur gesonderten Verhandlung. Im Moment weiß keiner, wo sie ist. Auch der ehemalige Vermieter des Paares in Bochum wurde mit ungerechtfertigten Forderungen überzogen.
„Sie ließen sechs Milliarden US-Dollar in ein US-Register eintragen“, so Markus F. (59) als Zeuge. Gedroht wurde mit Vollstreckung durch Anwälte in Malta. Mittlerweile wurde dieser kriminellen Masche ein Riegel vorgeschoben. Der Prozess gegen Klaus L. geht am 29. Juli weiter.