Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264638 mal)

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Offline Noldor

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5790 am: 3. Juli 2019, 17:38:52 »
Zitat
Gegen das Alkohol-Verbot hat der Veranstalter nun Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht in Weimar eingelegt.

Das ist doch eher ein eindeutiger Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!
:shifty:

Die sollen doch den Europäischen Gerichtshof für Saufrechte gründen.

Selim Sürmeli hilft sicher gerne. An der Baarerstrasse 135, CH-6300 Zug gibt es sicher noch eine Briefkastenadresse zu mieten.

https://www.regus.ch/virtual-office/switzerland/zug/zug-baarerstrasse


 
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5791 am: 3. Juli 2019, 18:31:34 »
Rechtsradikale politische Versammlungen halte ich nicht für aushaltbar.
Da ich schon vieles mit Alkohol ausgehalten habe, was ich ansonsten für undenkbar hielt.
Vielleicht hilft es.

Also ich konnte mir noch keine Verammlung der Rechten schöntrinken, auch keinen der "neuen".  ;)

Dass der Veranstalter jetzt schwer schäumt, war klar, aber vermutlich auch nicht aus Mitgefühl für viele seiner mitunter "Lieber-Alkohol-als-gar-keine-Freundin-Gäste".
Aber das ist eine andere Geschichte.

« Letzte Änderung: 3. Juli 2019, 19:41:46 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5792 am: 4. Juli 2019, 16:37:28 »
Apropos Konzert!
Dieser Verunstalter hat jetzt einen Anspruch von mehren tausend Unzen Gold! Oder so.  ;)


Zitat
Gericht gibt Rechtsrock-Veranstaltern Recht – Feldweg in Magdala hätte nicht gesperrt werden dürfen

Kai Mudra
 04.07.2019, 15:18

ERFURT  Das Landgericht Erfurt hat den Veranstaltern eines Rechtsrock-Konzerts im vergangenen Oktober in Magdala im Streit um einen Feldweg Recht gegeben. Was aus dem Urteil folgt, ist noch unklar.


Nachdem das Rechtsrock-Konzert auf den Marktplatz in Apolda verlegt wurde, kam es dort zu Ausschreitungen von Neonazis.
Foto: Kai Mudra

Die 9. Zivilkammer am Landgericht Erfurt hat am Donnerstag eine Entscheidung des Amtsgerichts Weimar kassiert, mit der vergangenen Oktober ein Feldweg der Gemeinde Magdala (Kreis Weimarer Land)für einen Veranstalter eines Rechtsrock-Konzerts gesperrt wurde. Nach der Sperrung wurde das Konzert kurzfristig nach Apolda verlegt. Einen Tag später hatte die Polizei das Rechtsrock-Konzert auf dem Marktplatz von Apolda am Abend nach Flaschenwürfen abgebrochen.

Eigentlich war für den 5. Und 6. Oktober des Vorjahres auf einem Gelände außerhalb von Magdala dieses Konzert geplant gewesen. Nur Stunden vor dem offiziellen Beginn hatte das Amtsgericht Weimar auf Antrag der Stadt Magdala aber verfügt, dass der Feldweg, der die Zufahrt zum Gelände bildet, ein privater Weg sei und die Nutzung untersagt.

Mit dieser Entscheidung war die Veranstaltung bei Magdala geplatzt. Die zuständige Ordnungsbehörde des Kreises Weimarer Land hatte den Feldweg als Zugang zum Gelände der Rechtsrock-Veranstaltung benannt. Das Landgericht Erfurt betont in seiner Entscheidung vom Donnerstag, dass die betroffene Gemeinde sich nur eingeschränkt gegen die Auflagen der Ordnungsbehörden wenden könne, da sich der Weg in der öffentlichen Nutzung, beispielsweise durch Traktoren und Mähdrescher befunden habe.

Welche Konsequenzen sich aus dem Urteil ergeben, war am Donnerstag noch unklar.
https://www.otz.de/politik/gericht-gibt-rechtsrock-veranstaltern-recht-feldweg-in-magdala-haette-nicht-gesperrt-werden-duerfen-id226383315.html
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5793 am: 4. Juli 2019, 19:04:05 »
Was ein Glück, dass das Landgericht in Leipzig dann den echten Durchblick hat. Da sind auch Indizien dann nebensächlich....oder nicht mehr ausreichend. Der nächste "Freifahrtschein" für NeoNazis...

Zitat
4.07.2019 | 18:52 Uhr Prozess um Anschlag auf Gemkow-Wohnung: Freispruch für Angeklagten


Polzeibeamte stehen hinter einer gesplitterten Scheibe.
Bildrechte: MDR/Holger Baumgärtner

Im Berufungsprozess um den Anschlag auf die Wohnung von Justizminister Sebastian Gemkow ist das Urteil gefallen. Das Landgericht Leipzig hat den Angeklagten freigesprochen. In der Begründung hieß es, die Indizien würden nicht ausreichen, von einer Täterschaft des Angeklagten auszugehen. Es hob damit ein Urteil des Amtsgerichtes Leipzig auf. Dieses verurteilte den heute 32-Jährige zu einer Strafe von zwei Jahre und vier Monaten. Damals sahen es die Richter als erwiesen an, dass der Mann im November 2015 mit mehreren Vermummten Granitsteine und mit Buttersäure gefüllte Weihnachtsbaumkugeln in die Wohnung von Gemkow geworfen habe. Der Minister schlief mit seiner Familie dort. Verletzt wurde niemand.
https://www.mdr.de/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/freispruch-prozess-anschlag-wohnung-gemkow-100.html

Die DNA des Täters ist sicherlich einfach irgendwie da hingeflogen oder so:
Zitat
Amtsgericht: DNA-Spur und Motiv belasten Angeklagten

Das Amtsgericht hatte keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte an der Tat beteiligt gewesen war: Zum einen wurde seine DNA-Spur auf einer Verpackung der Weihnachtsbaumkugeln auf der Straße vor dem Haus gefunden. Zum anderen habe er eine Motivation für die Attacke. Das Gericht war davon ausgegangen, dass Gemkows Wohnung irrtümlich angegriffen wurde. Eigentlich habe die Attacke einer benachbarten Wohngemeinschaft und einem dort ansässigen linken Modelabel gegolten. Der Angeklagte bestritt eine Tatbeteiligung und legte Berufung gegen das Urteil ein.
https://www.mdr.de/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/berufung-prozess-anschlag-wohnung-gemkow-100.html

Zitat
Die Ermittler waren über eine DNA-Analyse am Tatort auf die Spur der Verdächtigen gekommen. Wegen vorhergehender Ermittlungsverfahren seien die DNA-Daten der Angeklagten bereits erfasst gewesen, erklärte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz MDR SACHSEN.
Täter kommt aus der rechten Szene

Der am Montag verurteilte Thomas K. gilt als stadtbekannter, mehrfach vorbestrafter Neonazi. Er war unter anderem an einem Überfall auf einen Nachtbus nach einem Courage-Konzert beteiligt und soll Anfang Januar 2016 unter den 200 Hooligans gewesen sein, die die Wolfgang-Heinze-Straße in Connewitz verwüsteten.
https://www.mdr.de/sachsen/leipzig/gemkow-prozess-amtsgericht-leipzig100.html
« Letzte Änderung: 4. Juli 2019, 19:08:12 von Gutemine »
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5794 am: 4. Juli 2019, 19:09:00 »
das nennt sich antiautoritäre Erziehung.

Vielleicht wollen manche Richter aber auch einfach vorsorgen – falls die politischen Verhältnisse mal so aussehen sollten, dass wieder Rechtsextreme in Ministerien sitzen und die Agenda bestimmen. Ist aber reine Spekulation.
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5795 am: 4. Juli 2019, 20:19:23 »
Wenn eine DNA-Spur auf der Verpackung der Jahresendbaumkugeln das einzige Indiz neben der Gesinnung des Angeklagten war, hätte ich ihn auch freigesprochen: er kann die sonstwann mal in der Hand gehabt haben.Im Laden, in der Wohnung eines der Täter oder wo auch immer.

Erinnert mich an einen Fall, wo eine Zigarettenkippe mit DNA eines einschlägig Vorbestraften am Tatort lag. Eindeutiger Fall? Von wegen: der saß zur Tatzeit schon seit einigen Wochen im Bau. Kein Freigang oder Hafturlaub, das Alibi war bombensicher.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5796 am: 4. Juli 2019, 20:56:50 »
Die fangen jetzt an eine "Sondertruppe" zusammenzustellen, dann wird irgendwann, irgendwo vielleicht auch irgendwas gesichtet....und dann ist soviel Grad über die Sache gewachsen, dass man nichts mehr tun muss.


Spoiler
Hassrede: LKA erwartet Tausende Verfahren wegen Hasskommentaren im Fall Lübcke
Nach dem Mord an Walter Lübcke sind besonders viele Hasskommentare gepostet worden. Das Landeskriminalamt Hessen baut deswegen eine eigene Arbeitsgruppe auf.
4. Juli 2019, 20:24 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, KNA, ale 1 Kommentar

Medienberichten zufolge ist das Ausmaß an Hasskriminalität im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke noch größer als zunächst angenommen. Die Ermittler gehen davon aus, Tausende Strafverfahren wegen sogenannter Hassrede-Delikte führen zu müssen, sagte ein Sprecher des hessischen Landeskriminalamtes (LKA) dem Hessischen Rundfunk. Die möglichen Delikte reichten von Beleidigung und Bedrohung über Volksverhetzung bis hin zum öffentlichen Aufruf zu Straftaten, berichtet der Sender.

Um die vielen Hasskommentare zu sichten, baue das LKA gerade eine eigene Arbeitsgruppe auf. Hasskriminalität im Netz ist bisher sehr selten verfolgt worden. Laut hessischem Innenministerium haben die Ermittler schon mehr als sieben Gigabyte an Datenmaterial gesammelt. Ermittlungsbehörden aus ganz Deutschland liefern demzufolge nach wie vor weiteres Material wie YouTube-Videos oder Facebook-Einträge. Nach einer Vorprüfung will das LKA die Fälle an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben. Es sei allerdings noch nicht abzusehen, wann das geschehen soll. Die Sichtung brauche noch Zeit.

Bisher seien bei der Staatsanwaltschaft Kassel erst zwei Ermittlungsverfahren anhängig. Wie ein Sprecher der Behörde auf hr-Anfrage erklärte, geht es in einem Fall um den Verdacht der Volksverhetzung. Beim anderen Fall gehe es um Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Es handele sich dabei aber nicht um einen Internetkommentar, sondern um einen demütigenden Eintrag in einem Kondolenzbuch für Walter Lübcke.
Vor vier Jahren keine Verurteilung wegen Hasskommentaren

Aufgrund seiner Äußerungen zur Flüchtlingspolitik war Lübcke vor vier Jahren zum Ziel von Hasskommentaren geworden. Auf eine Anfrage der Linksfraktion im hessischen Landtag nannte das Innenministerium die Zahl von insgesamt 350 "zumindest fragwürdigen" Zuschriften. In zehn Fällen sollen damals Ermittlungen eingeleitet worden sein, neun der Verfahren sind inzwischen eingestellt. Zu einer Verurteilung kam es bei keinem von ihnen.

Walter Lübcke wurde am 2. Juni ermordet. Der Tatverdächtige Stephan E. sitzt in Untersuchungshaft und ist seit Jahrzehnten Teil der rechtsextremen Szene. Kürzlich hat er sein Geständnis nach einem Verteidigerwechsel allerdings zurückgenommen. Inzwischen ermittelt die Polizei gegen zwei weitere Verdächtige, die ihn mit Waffen versorgt haben sollen. Einer von ihnen soll mit Stephan E. bei einer Veranstaltung des Kasseler Pegida-Ablegers Kagida gesichtet worden sein.
[close]
https://www.zeit.de/politik/2019-07/hassrede-tausende-strafverfahren-mordfall-walter-luebcke
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Offline Anmaron

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5797 am: 4. Juli 2019, 21:15:29 »
Es kommt auch darauf an, in welchem Zustand sich das Beweismaterial befindet. Ist die Kippe noch einwandfrei, so war er jedenfalls kürzlich in Tatortnähe oder wurde mit falschen Beweisen belegt (wer auch immer die hingetan hat). "Einige Wochen" reichen aber aus, um eine Kippe teilweise verwittern zu lassen, das sieht man auch. Verpackungen von Baumkugeln direkt am Tatort sind genau gleich verdächtig. Jemand kann die Verpackung von der Person, die bezichtigt werden soll, dort hinterlegen. Er kann es gewesen sein, aber offenbar konnte man nicht an den Kugeln selbst oder anderweitig Nachweise finden.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5798 am: 4. Juli 2019, 21:22:09 »
Also  bei achtlos in den Bergen weggeworfenen Kippen spricht man von  Halbertzeiten von 4 bis 8 Jahren.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5799 am: 4. Juli 2019, 21:59:39 »
Bis zur vollständigen Verrottung. Das Papier außen bleicht aber deutlich schneller schon und zeigt Veränderungserscheinungen nach Nässe.
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5800 am: 5. Juli 2019, 05:25:56 »
Man hat sogar das Genom der Neandertaler aus alten Knochen rekonstruiert.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5801 am: 5. Juli 2019, 07:05:36 »
Was heißt hier schon wieder  "man"?
Hat sich das Genom nicht bei "man"chen dieser Konzertgänger selbstständig wieder rekonstruiert?
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5802 am: 5. Juli 2019, 07:43:23 »
Also ich konnte mir noch keine Verammlung der Rechten schöntrinken, auch keinen der "neuen".


Es bleibt jedenfalls dabei, daß sie sich die hochpolitischen Vorträge dieser Veranstaltung nüchtern anhören müssen.

Rassistische Liedtexte allerdings sind jetzt nicht mehr verboten ...   ???


Zitat
Alkoholverbot beim Rechtsrock in Themar bestätigt

Kai Mudra
 04.07.2019, 21:27
WEIMAR  Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat das Alkoholverbot für das Rechtsrock-Konzert in Themar bestätigt. Gekippt wurde hingegen das Verbot von Liedern mit rassistischem Inhalt.
Spoiler
Das Alkoholverbot für das Rechtsrock-Konzert an diesem Freitag und Samstag im südthüringischen Themar bliebt bestehen. Der 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in Weimar hält das strikte Alkoholverbot am 6. Juli und die Beschränkung auf Leichtbier am 5. Juli ebenso wie das Verwaltungsgericht Meiningen für gerechtfertigt. Darüber informierte eine Gerichtssprecherin am Donnerstagabend.

Der Senat habe erhebliche Zweifel, ob die Absicht, den Alkoholkonsum während der Veranstaltung zu ermöglichen, überhaupt von der im Grundgesetz verankerten Versammlungsfreiheit umfasst werde. Auf jeden Fall „rechtfertige aber die Gefahrenprognose der Versammlungsbehörde die ausgesprochenen Alkoholkonsumbeschränkungen“, so das Gericht.

Auch mit ihrer Beschwerde gegen Auflagen für den Zugang zum Veranstaltungsgelände scheiterten die Veranstalter des Rechtsrock-Konzerts. Zum Unterbinden des Zusammentreffens zwischen Besuchern des Konzerts und Gegendemonstranten seien diese aus Sicht des 3. Senats gerechtfertigt.

Liedtexte mit rassistischem Inhalt erlaubt
Die Neonazis müssen sich zudem an die Auflagen zum Schaffen von Sicherheitskorridoren auf dem Areal des Rechtsrock-Konzerts halten. Diese seien unter anderem für Rettungseinsätze notwendig.

Erfolgreich war dagegen die Beschwerde des Veranstalters gegen das strickte Parkverbot auf dem Gelände des Rechtsrockkonzerts am Ortsrand von Themar. Auch das Verbot, Lieder oder Liedtexte mit rassistischem Inhalt vorzutragen, kippten die Richter des 3. Senats. Zur Begründung heißt es, dass dieses „zu pauschal“ sei. Ausdrücklich weist das Oberverwaltungsgericht aber darauf hin, dass „die Strafbarkeitsschwelle keinesfalls überschritten werden“ dürfe.

„Der Beschluss des 3. Senats ist unanfechtbar. Der Rechtsstreit ist damit abgeschlossen“, erklärt zudem die Gerichtssprecherin.
[close]
https://www.tlz.de/politik/alkoholverbot-beim-rechtsrock-in-themar-bestaetigt-id226387745.html


Eine PM dazu vom OVG gibt es offenbar noch nicht.
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Offline Arno

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5803 am: 5. Juli 2019, 14:56:32 »
Zitat
60 Reichsbürger im Landkreis Leipzig – Zahl wächst

Er kann ein Hinweis sein, dass es die Behörde mit einem Reichsbürger zu tun: der Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis beim Landratsamt. Bislang gingen 68 solcher Begehren beim Landkreis Leipzig ein. In allen Fällen wurde der Antrag abgelehnt und der Verfassungsschutz informiert.
[...]
Aktuell wird darüber spekuliert, ob Reichsbürger bei den jüngsten Kommunalwahlen auch den Sprung in die Parlamente geschafft haben. „Eine entsprechende Anfrage hatten wir aus der Stadt Grimma. Die Person streitet aber ab, Reichsbürger zu sein.“ Zum Schwur komme es folglich erst, so der Amtsleiter, wenn die neuen Räte auf die Gesetze der Bundesrepublik verpflichtet werden.

https://www.lvz.de/Region/Borna/60-Reichsbuerger-im-Landkreis-Leipzig-Zahl-waechst
„Die Forderung einer großen Mehrheit der Bürger dieser Vereinigten Staaten vorwegnehmend, ernenne ich, Joshua Norton, [...] mich selbst zum Kaiser dieser Vereinigten Staaten." 17.09.1859
 

Offline nomenklatur

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5804 am: 5. Juli 2019, 15:22:44 »
Gondor hat keinen Föhnig.
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