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Die Gruppierung wird erst seit Kurzem von den Sicherheitsbehörden überprüft. Dabei handelt es sich zunächst um Personen, die große Vorräte an Lebensmitteln und des täglichen Bedarfs anlegen. Manche horten auch Waffen zur Verteidigung. Sie bereiten sich damit auf Naturkatastrophen oder Kriege vor.
Nach Angaben des Landeskriminalamtes (LKA) handelt es sich bei den Preppern (aus dem Englischen von „to prepare“, deutsch: vorbereiten) um Personen, die sich Vorräte (Lebensmittel, Dinge des alltäglichen Bedarfs) anlegen, um auf mögliche Naturkatastrophen, politische Umstürze und Kriege vorbereitet zu sein. „Relevante Prepper sind aus polizeilicher Sicht Personen oder Gruppen, über die waffenrechtliche oder staatsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen“, erklärt ein Sprecher des LKA. Prepper im Allgemeinen seien hingegen nicht Gegenstand kriminalpolizeilicher Erhebungen oder fest installierter Melde- und Erfassungswege, so der Sprecher.
Lange hieß es, dass Prepper und Reichsbürger nicht miteinander verbunden seien. „Inzwischen verwischen die Konturen und es gibt eine auffallende Häufigkeit und Nähe zum Gedankengut von Reichsbürgern“, sagt ein Insider, der seit Jahren in der Szene aktiv ist. Dennoch könnte man nicht sagen, dass Prepper grundsätzlich rechtsextrem seien, betont er. „Es gibt aber klare Hinweise auf eine zunehmende Radikalisierung, im Sinne von: Ich kann mich nicht auf den Staat verlassen, also kümmere ich mich selbst um Vorsorge und Sicherheit“, so der Experte.
Demnach sei derzeit deutlich zu beobachten, dass diese Kreise vermehrt den legalen Erwerb scharfer Waffen verfolgten. Dafür benötigen sie eine Waffenbesitzkarte, die man unter anderem als Sportschütze und Jäger erhält. „Man kann über den Jagdschein oder als Sportschütze ganz legal an Waffen kommen und einfach in ein Waffengeschäft gehen, um Munition und Waffen zu kaufen“, erklärt Michael Esser,Leiter der Kriminalinspektion Staatsschutz des Kölner Polizeipräsidiums. „Wir sind darauf vorbereitet. Wir tragen Informationen über die Szene zusammen und schauen genau, wer eine Waffenberechtigung erwerben möchte“, so Esser. Die Polizei Köln ist auch eine sogenannte Waffenbehörde. „Wir prüfen unsere Dateien und gucken, ob wir den Waffenschein bei auffälligen Personen auch entziehen können. Das gilt nicht nur für Personen der rechten Szene, sondern auch für alle anderen kriminellen Szenen“, erläutert Esser.
Beim Deutschen Jagdverband weist man darauf hin, dass die Bewerber für einen Jagdschein ihr polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. „Sollte da Reichsbürger und Prepper vermerkt sein, dürfen sie bei uns keinen Schein machen“, sagte ein Sprecher des Jagdverbandes. Jedoch ist diese Information nur in den seltensten Fällen in den Dokumenten hinterlegt. „Wir können den Leuten nicht in den Kopf gucken und nicht überprüfen, was sie in ihrer Freizeit mit ihren Waffen machen“, so der Sprecher.
Mit einem Jagdschein kann man eine unbegrenzte Zahl an Langwaffen kaufen. „Beliebt in der Szene ist derzeit das Sturmgewehr AR 15, das beim Attentat in Neuseeland benutzt worden ist. Die Waffe hat seitdem in den Kreisen Kultstatus, sagt Schroeder Demnach gebe es eine erhöhte Nachfrage von Preppern und Reichsbürgern nach solchen Schulungen. Zudem würden sie Schießkurse besuchen, die zum Teil im Ausland stattfinden. „In der Schweiz und Tschechien darf anders als in Deutschland auf menschliche Silhouetten geschossen werden“, so Schroeder. „Die Kurse im Ausland werden aber von deutschen Anbietern vermittelt.“
Im Vorwort von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im gerade erst veröffentlichten Verfassungsschutzschutzbericht des Bundes heißt es, dass die Reichsbürger-Szene im Fokus der Ermittlungsbehörden stehe. Erhebliche Waffenfunde im Zuge von Exekutivmaßnahmen belegten die anhaltend hohe Waffenaffinität zugehöriger Gruppierungen und Einzelpersonen, schreibt Seehofer. Und weiter: „Wichtig ist mir, dass wir die Aufklärungsarbeit innerhalb dieses Phänomenbereichs deutlich intensivierten.“ Von Preppern ist dort noch keine Rede. Ein Fehler, findet Schroeder.
(csh)
Ist ja nicht so toll, was der Chefreporter da recherchiert hat.
Beim Jagdverband wird man ihm kaum etwas von einem Führungszeugnis erzählt haben.
Schon eher, daß ein Führungszeugnis nicht ausreicht, sondern daß waffenrechtliche Zuverlässigkeit gegeben sein muß.
Also nicht nur ab 90 TS wie im Führungszeugnis, sondern nicht 60 Tagessätze oder zwei Vorstrafen wegen Vorsatz bei geringeren Tagessatzzahlen.
Und nicht mehr als einmal auf richterliche Anordnung in Gewahrsam.
Außerdem guckt der Sachbearbeiter ins staatsanwaltliche Verfahrensregister.