Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264635 mal)

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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #5745 am: 26. Juni 2019, 11:26:04 »
Ist "Handschlag" eindeutig definiert?

Früher mal hatte der Handschlag eine ähnliche rechtliche Funktion wie die Unterschrift unter einen Vertrag. Wenn im Gesetz "Handschlag" steht, ist meines Erachtens völlig klar, dass die Hand gegeben werden muss. Ein persönliches Verhältnis entsteht dadurch nicht, aber ein Rechtsverhältnis.

Angestellte im öffentlichen Dienst werden auch "per Handschlag" verpflichtet, sich an die Gesetze und ihren Arbeitsvertrag zu halten; eine Vereidigung findet ja bei ihnen nicht statt. Und da muss man in der Tat beim Justitiar der Behörde antanzen und ihm, nachdem er einen auf diese Pflichten hingewiesen hat, das Pfötchen geben.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5746 am: 26. Juni 2019, 12:32:06 »
Nicht direkt Sellner, aber dazu

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=4951.msg237865#msg237865


passend. 10 und 15 € TS ist wieder mal H4-Niveau.


Zitat
IDENTITÄRE BEWEGUNG :
Propaganda auf dem Bahnhofsdach

VON ANNA-SOPHIA LANG -AKTUALISIERT AM 26.06.2019-10:30

Drei Mitglieder der „Identitären Bewegungen“ standen am Dienstag vor Gericht. Im März 2018 haben sie ein Plakat auf dem Frankfurter Bahnhofsdach angebracht und Parolen gerufen. Reue zeigte bloß einer der Verurteilten.

Das Amtsgericht hat am Dienstag drei junge Männer zu Geldstrafen verurteilt, weil sie im März 2018 unberechtigt das Vordach des Hauptbahnhofs betreten hatten. Dort hatten die 22, 26 und 30 Jahre alten Angeklagten ein weithin sichtbares Transparent aufgehängt. Sie gehörten der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften und beobachteten „Identitären Bewegung“ an. Auf dem Banner stand: „Endstation Multikulti. Notbremse ziehen. Remigration“. Einer der Männer rief zudem durch ein Megafon den Slogan „Heimat, Freiheit, Tradition, Multikulti Endstation“. Zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter hatten sich die drei Zutritt zum Vordach verschafft, indem sie mithilfe eines Schlüssels über ein Treppenhaus für Lieferanten und Personal hinaufstiegen.
Spoiler
Vor Gericht legten alle drei in knappen Worten ein Geständnis ab. Rückfragen zum Motiv beantworteten sie ebenfalls nur kurz angebunden. „Es war ein politischer Protest“, sagte einer, und auf die Frage des Richters, wogegen sich dieser gerichtet habe, antwortete er: „Dazu möchte ich nichts sagen.“ Ein anderer wollte nicht sagen, woher er den Schlüssel für den Lieferanteneingang gehabt habe. Allein der Dreißigjährige, der als einziger mit einem Verteidiger erschienen war, ließ über diesen ein paar wenige Worte mehr verlauten.

Er sei mit der Einwanderungspolitik nicht einverstanden gewesen, hieß es. „Aber mein Mandant möchte nicht in die Ecke gestellt werden, er sei ein Nazi.“ Als einziger ließ dieser Angeklagte Bedauern erkennen. Er bereue die Tat „durchaus“ und habe heute nichts mehr mit den „Identitären“ zu tun, entgegnete er auf die Frage des Richters, wie er die Aktion in der Rückschau bewerte. Er sei damals Student gewesen und habe sich in einer „Sturm- und Drangzeit“ befunden. „Man hätte sich das durchaus sparen können“, sagte er weiter. „Den Protest hätte man auch anders auf die Straße bringen können.“

Intellektuelle, aktionsorientierte und internetaffine  Propaganda
Die jüngeren Männer dagegen betonen einstimmig, sie bereuten nichts. Beide haben Abitur und studieren derzeit – was, wollten sie nicht sagen. Googelt man ihren Wohnort, landet man bei der Burschenschaft Germania in Marburg, die als ultrarechts gilt. Einer der beiden ist wie der ältere Angeklagte vor einem Jahr schon einmal wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatten sich in Berlin an einer Aktion der „Identitären“ vor dem Bundesjustizministerium beteiligt.

Der hessische Verfassungsschutz geht laut seinem aktuellsten Lagebericht, der sich auf das Jahr 2017 bezieht, von 80 Mitgliedern der Gruppierung in Hessen aus. Die Bewegung entwickle sich allerdings dynamisch. Die Behörde sieht in deren Propaganda, die intellektuell, aktionsorientiert und internetaffin daherkomme, eine „Gefahr der Einflussnahme auf die junge Generation“. Statt nationalsozialistischem Vokabular würden Begriffe wie „Identität“, „Ethnie“ oder „Kultur“ als Chiffren verwendet. Diese seien in Gesellschaft nicht negativ besetzt, weshalb die Gefahr bestehe, dass die Bewegung Anschluss an die Mitte der Gesellschaft finde.

Für das Strafverfahren vor dem Amtsgericht spielten diese Einschätzungen allerdings keine Rolle. Denn, wie der Staatsanwalt formulierte: „Sie sind nicht wegen Ihrer politischen Gesinnung angeklagt, sondern wegen Hausfriedensbruch.“ So müssten die Beweggründe der Tat „dahingestellt bleiben“, sagte der Richter später in seiner Urteilsverkündung. Er verhängte zwischen 40 und 60 Tagessätzen zu zehn, 15 und 40Euro gegen die drei Männer. Zum Abschluss ließ er es sich aber nicht nehmen, die Verhandlung mit einer grundsätzlichen Anmerkung abzuschließen. „Wir haben eine freiheitlich-demokratische Grundordnung“, sagte er, „und die ist wehrhaft. Die hält andere Meinungen aus.
[close]
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/mitglieder-der-identitaeren-bewegung-verurteilt-16254208.html
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Offline echt?

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Offline Gelehrsamer

Thüringer Handschlag
« Antwort #5748 am: 26. Juni 2019, 15:26:07 »
Die Entscheidung des OVG Weimar zum verweigerten Handschlag liegt noch nicht vor, es gibt aber eine Pressemitteilung:

Spoiler
Auslegung der Thüringer Kommunalordnung: Bürgermeister muss jedem Stadtrat die Hand geben

Das OVG Weimar hat in zwei Entscheidungen zur Auslegung der Thüringer Kommunalordnung entschieden.

In einem Klageverfahren war zwischen den Beteiligten umstritten, ob die Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach dem bei der Kommunalwahl 2014 in den Stadtrat gewählten Kläger im Zuge seiner Verpflichtung als Mitglied des Stadtrats den Handschlag verweigern durfte. § 24 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung bestimmt: "Die Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Wahl statt-findenden Sitzung des Gemeinderats vom Bürgermeister auf die ge-wissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflich-ten. Verweigert ein Gemeinderatsmitglied die Verpflichtung, so verliert es sein Amt."

Das OVG Weimar hat nun festgestellt, dass sich aus dem Wortlaut der Vorschrift eindeutig und unmissverständlich die Pflicht des Bürgermeisters ergibt, die Verpflichtung des neu gewählten Stadtratsmitgliedes durch Handschlag zu bestätigen, und hat die anderslautende Entscheidung der ersten Instanz aufgehoben.

Das Urteil ist mit Einverständnis aller Beteiligten ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Nichtzulassung der Revision durch das Oberverwaltungsgericht kann beim BVerwG mit der Beschwerde angefochten werden.
[close]
 
Momentan kann sich die OBin noch darauf berufen, dass das OVG-Urteil nicht rechtskräftig ist. Allerdings betrifft die Entscheidung die  OBin in ihrer amtlichen Eigenschaft, also als Amtsträgerin, nicht als "natürliche Person". Als Amtsträgerin ist eine OBin an gerichtliche Entscheidungen gebunden, auch wenn sie sie für falsch hält. Nach Maßgabe der Kommunalverfassung ist die Entscheidung auch offensichtlich richtig. Zugleich ist es absurd, dass auch kommunale Repräsentantin die Feinde der FDGO beglückwünschen und ihnen die Hand schütteln müssen. Da macht sich der Rechtsstaat zum Horst. Hier sollte dringend die Kommunalverfassung geändert werden.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5749 am: 26. Juni 2019, 15:32:45 »
es gibt aber eine Pressemitteilung

Hier ausführlicher:

Zitat
OVG Weimar: Oberbürgermeister muss neuem Stadtrat die Hand schütteln

zu OVG Weimar , Urteil vom 03.05.2019 - 3 KO 620/18
zu OVG Weimar , Beschluss vom 07.05.2019 - 3 ZKO 46/16

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar hat in zwei Entscheidungen die Thüringer Kommunalordnung ausgelegt. Danach muss der Oberbürgermeister in Thüringen die Verpflichtung eines neu gewählten Stadtratsmitgliedes durch Handschlag bestätigen (Urteil vom 03.05.2019, Az.: 3 KO 620/18, nicht rechtskräftig). Außerdem können Mitglieder verschiedener Parteien sich auf kommunaler Ebene zu einer Fraktion im Gemeinderat zusammenschließen (Beschluss vom 07.05.2019, Az.: 3 ZKO 46/16, unanfechtbar).

Oberbürgermeisterin verweigerte vorgesehenen Handschlag
In dem einen Klageverfahren (Az.: 3 KO 620/18) war zwischen den Beteiligten umstritten, ob die Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach dem bei der Kommunalwahl 2014 in den Stadtrat gewählten Kläger im Zuge seiner Verpflichtung als Mitglied des Stadtrats den Handschlag verweigern durfte. § 24 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung bestimmt: "Die Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Wahl stattfindenden Sitzung des Gemeinderats vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflichten. Verweigert ein Gemeinderatsmitglied die Verpflichtung, so verliert es sein Amt."

OVG bejaht Pflicht zu Handschlag
Das OVG hat nun festgestellt, dass sich aus dem Wortlaut der Vorschrift eindeutig und unmissverständlich die Pflicht des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin ergibt, die Verpflichtung des neu gewählten Stadtratsmitgliedes durch Handschlag zu bestätigen, und hat die anderslautende Entscheidung der ersten Instanz (BeckRS 2014, 59317) aufgehoben. Das Urteil, das mit Einverständnis aller Beteiligten ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, ist nicht rechtskräftig. Das OVG hat die Revision nicht zugelassen. Hiergegen kann im Weg der Beschwerde vorgegangen werden.

Fraktionszusammenschluss von Mitgliedern verschiedener Parteien?
In einem weiteren Klageverfahren (Az.: 3 ZKO 46/16) war umstritten, ob Mitglieder verschiedener Parteien sich zu einer Fraktion im Gemeinderat zusammenschließen können, um unter anderem gemeinsame Wahlvorschläge für die Mitglieder der Ausschüsse einzubringen. Das Verwaltungsgericht hatte dies für zulässig gehalten.

OVG: Gleichgesinntheit mit anderen Ratsmitgliedern nicht an Parteimitgliedschaft gebunden
Das OVG hat den gegen das Urteil des VG gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Es verwies auf seine frühere Rechtsprechung, wonach es Zweck der im Gemeinderat gebildeten Fraktionen sei, durch kollektive Vorbereitung der Willensbildung in Gruppen politisch Gleichgesinnter die Arbeit im Plenum zu straffen und zu konzentrieren. Über das Bestehen dieser nicht formal an eine Parteimitgliedschaft gebundenen Gleichgesinntheit mit anderen Ratsmitgliedern im Vorfeld einer Fraktionsbildung im Gemeinderat zu entscheiden, sei elementarer Kernbestand des von § 24 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung gesicherten freien Mandats. Dazu gehöre auch die freie Entscheidung eines jeden Stadtratsmitglieds darüber, in welcher Weise es meint, den ihm vom Wähler gegebenen Vertretungsauftrag verwirklichen zu können. Gerade auf kommunaler Ebene sei eine programmatische, parteigebundene politische Ausrichtung kein allein geeignetes Kriterium für den gemeinsamen Gestaltungswillen, der durch Fraktionsarbeit verwirklicht werde.

In Thüringen keine inhaltlichen Anforderungen an Bildung kommunaler Fraktionen
Der Einwand des Klägers, dass das VG zu Unrecht nicht überprüft habe, ob es einen Mindestbestand an politischer Übereinstimmung der Mitglieder der gebildeten Fraktion gebe, begründe keine Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des VG. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, die politische Überzeugung der einzelnen Mitglieder des Stadtrats zu ermitteln und in einem Vergleich gegenüberzustellen. Im Übrigen habe der Thüringer Gesetzgeber – anders als in anderen Bundesländern – darauf verzichtet, inhaltliche Anforderungen an die Bildung von Fraktionen auf kommunaler Ebene zu benennen. In § 25 Thüringer Kommunalordnung heiße es: "Gemeinderatsmitglieder können sich zu Fraktionen zusammenschließen." Der Beschluss ist unanfechtbar.

Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
VG Meiningen, Urteil vom 25.11.2014, BeckRS 2014, 59317 (Vorinstanz zu Az.: 3 KO 620/18)
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/ovg-weimar-legt-thueringer-kommunalordnung-aus
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Offline kairo

Re: Thüringer Handschlag
« Antwort #5750 am: 26. Juni 2019, 15:34:54 »
Zugleich ist es absurd, dass auch kommunale Repräsentantin die Feinde der FDGO beglückwünschen und ihnen die Hand schütteln müssen.

Aber es handelt sich ja nicht um einen Glückwunsch. Es handelt sich darum, dass der Gehändeschüttelte eine Pflicht anerkennt.

Und es ist auch der Gewählte, nicht die Oberbürgermeisterin, der den Handschlag leisten muss. Dadurch wird zugleich die Bürgermeisterin als höher stehend anerkannt. Der Vorgang ist ähnlich einer Vereidigung angelegt.
« Letzte Änderung: 26. Juni 2019, 15:38:16 von kairo »
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5751 am: 26. Juni 2019, 16:16:51 »
Auch wieder nett:


Zitat
Prozess in Berlin
Syrer an S-Bahnhof mit Flasche attackiert – rechter Pöbler gesteht

Nach mehreren gewalttätigen Angriffen und rechten Pöbeleien hat ein 28-Jähriger vor dem Berliner Landgericht gestanden.

Zwei Syrer habe er auf dem S-Bahnhof Greifswalder Straße mit einer Flasche attackiert, weil er sich provoziert gefühlt habe, gab der Angeklagte zu Prozessbeginn am Mittwoch zu. Zudem habe er einen Kumpel mit einem Messer verletzt und Polizisten massiv beschimpft. Er sei allerdings kein Rechtsextremist. „Ich habe damals alle Menschen gehasst.“ Das sei Folge seines erheblichen Drogenkonsums gewesen.

Immer wieder rechte Gesinnung gezeigt
Der vorbestrafte Angeklagte soll zwischen Januar und Mai 2018 immer wieder vor allem im öffentlichen Raum gewalttätig geworden sein und dabei seine rechte Gesinnung zur Schau gestellt haben. Nachdem er in einem Supermarkt in Berlin-Prenzlauer Berg ein Messer gezogen und einen Mann bedroht hatte, habe er alarmierte Polizisten beschimpft. Einen Beamten habe er wegen seiner Hautfarbe rassistisch beleidigt.

Verhaftet wurde der Angeklagte nach einem Angriff auf zwei Syrer. Er habe sie zunächst ausländerfeindlich beschimpft. Als einer der Männer gefragt habe, warum er so etwas sage, habe der 28-Jährige „eine große Wodkaflasche genommen und sie so heftig gegen den Kopf des Geschädigten geschlagen, dass ein Splitter der Flasche auch noch den daneben stehenden Zeugen traf“ so die Anklage.


Der Verteidiger erklärte, sein Mandant befinde sich seit einem Jahr im Maßregelvollzug und werde therapiert. „Alkohol und Drogen sind sein großes Problem.“ Der Prozess um gefährliche Körperverletzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und Bedrohung wird am 1. Juli fortgesetzt.
https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/syrer-an-s-bahnhof-mit-flasche-attackiert-rechter-poebler-gesteht
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Offline Gelehrsamer

Re: Presseschnipsel
« Antwort #5752 am: 26. Juni 2019, 16:17:12 »
Dadurch wird zugleich die Bürgermeisterin als höher stehend anerkannt.

Nope: Hauptverwaltungsbeamter und Vertretung sind nebeneinander stehende kommunale Organe, von denen die Vertretung (in ihrer Gesamtheit) im Zweifel die stärkere Stellung hat. So ist sie in den meisten Ländern (allerdings nicht in Thüringen) zugleich Dienstvorgesetzter des Hauptverwaltungsbeamten, in Niedersachsen wird sie ausdrücklich als "Hauptorgan" der Gemeinde bezeichnet. Der Hauptverwaltungsbeamte ist hingegen in erster Linie Verwalter, nicht Gestalter: Er leitet die Gemeindeverwaltung, setzt die Beschlüsse der Vertretung um und darf bei Geschäften der laufenden Verwaltung, die sich nach Maßgabe bekannter Regeln in "eingefahrenen Gleisen" bewegen, auch alleine Entscheidungen treffen. Sobald die Dinge etwas grundsätzlicher werden, muss er allerdings um eine Weisung der Vertretung ersuchen. Ein höherer Rang des Hauptverwaltungsbeamten gegenüber den Mitgliedern der Vertretung ist rechtlich daher nicht anzuerkennen.
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5753 am: 26. Juni 2019, 19:22:15 »
Es handelt sich darum, dass der Gehändeschüttelte eine Pflicht anerkennt.

Deswegen ist der Händedruck in diesem Falle natürlich überflüssig und verfehlt.

Weil der Gehändeschüttelte einer Partei angehört, die vom BVerfG als verfassungsfeindlich eingestuft wurde.

Ein Verfassungsfeind erkennt eine Pflicht gegenüber der Gemeindeordnung und so mit der Verfassung nur heuchlerisch an, also gar nicht.

Der Händedruck kann entfallen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5754 am: 26. Juni 2019, 19:55:51 »
Früher mal hatte der Handschlag eine ähnliche rechtliche Funktion wie die Unterschrift unter einen Vertrag. Wenn im Gesetz "Handschlag" steht, ist meines Erachtens völlig klar, dass die Hand gegeben werden muss. Ein persönliches Verhältnis entsteht dadurch nicht, aber ein Rechtsverhältnis.

Angestellte im öffentlichen Dienst werden auch "per Handschlag" verpflichtet, sich an die Gesetze und ihren Arbeitsvertrag zu halten; eine Vereidigung findet ja bei ihnen nicht statt. Und da muss man in der Tat beim Justitiar der Behörde antanzen und ihm, nachdem er einen auf diese Pflichten hingewiesen hat, das Pfötchen geben.
Das ist offenbar nicht einheitlich. Ich kenne die Variante, bei der Anzustellende den ehemaligen Diensteid statt mit "ich schwöre" mit "ich verpflichte mich" oder ähnlich auf Papier unterschreiben, zusammen mit der Tätigkeitsbeschreibung und dem Arbeitsvertrag im Personalbüro.
« Letzte Änderung: 26. Juni 2019, 19:57:23 von Anmaron »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5755 am: 27. Juni 2019, 08:58:03 »
Zitat
Stand: 26.06.2019 17:17 Uhr - Lesezeit: ca.6 Min.
Grenzen der Satire? Der MDR und Uwe Steimle
von Nadja Mitzkat

Der MDR hat ein Problem. Es heißt Uwe Steimle. Der Schauspieler und Kabarettist, vielen noch bekannt als Kommissar Jens Hinrichs aus dem Schweriner Polizeiruf, eckt immer wieder an. Mal sind es verleumderische Gerüchte über Geflüchtete, die er in seiner Sendung "Steimles Welt" (MDR) zum besten gibt. Mal, wie jüngst, ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Kraft durch Freunde" - eine Abwandlung des NS-Slogans "Kraft durch Freude". Und obwohl es viele weitere Äußerungen Steimles gibt, die zwischen Verschwörungstheorie, Antisemitismus und Rechtspopulismus changieren, tut sich der MDR schwer mit einer klaren Positionierung. Denn beim Publikum ist Steimle beliebt. Der gebürtige Dresdner gilt als einer, der die Dinge beim Namen nennt, auch wenn es unbequem ist.

Geschichten aus der Heimat - inklusive fremdenfeindlicher Gerüchte
Seit 2013 reist der selbsternannte Volkskundler mit einem alten Wartburg für den MDR durch die mitteldeutsche Provinz. In "Steimles Welt" sammelt er Geschichten aus der "Heimat" - auch wenn es fremdenfeindliche Gerüchte sind, wie in der Sendung vom 29. Oktober 2017:

"Und hier ist es wirklich passiert, dass ich rein wollte in den Dom. Und da haben die gesagt: 'Nein, ist nicht möglich'. Ich sage: 'Moment mal, wir haben Lutherjahr. Ich möchte zu meinem Herrn. Ich möchte beten.' […] Dann sagt die: 'Dann sage ich Ihnen was hier los ist: Die ♥♥♥n hintern Altar.' 'Na, wer denn?' 'Na, wer wohl?!'

Gemeint sind, das wird im Kontext deutlich: Geflüchtete. Und in derselben Sendung wird gleich noch ein zweites Gerücht verbreitet, von Steimles Reisepartner Michael Seidel: "Ich habe ja gehört, in Mülsen ham die Syrer alle Forellen aus dem Fluss geklaut. Was das für Blüten treibt manchmal." - "Wahnsinn", findet Steimle.

Fernseh-Unterhaltungschef spricht von Einzelfall
Drei bis vier Mal im Jahr produziert der MDR die Sendung. Insgesamt schon 20. Die beanstandete Sendung sei ein Einzelfall, meint Fernseh-Unterhaltungschef Peter Dreckmann. "Zunächst mal, glaube ich, ist relativ klar: Er erzählt, was die Leute ihm erzählt haben. Wir haben dann gesagt, dass das möglicherweise auch missverständlich ankommen könnte. Und dass man da dann in Zukunft stärker drauf achten muss."

"Missverständlich", das ist Uwe Steimle gelegentlich auch auf der Bühne. Anfang der 90er Jahre erfindet er Günther Zieschong. Die Figur des rechthaberischen Ex-Brigadeoffiziers erfüllt die Sehnsucht seines Publikums nach einer anderen DDR-Erzählung - jenseits von Unrechtsstaat, Stacheldraht und Stasi. Steimle tauft dieses Gefühl "Ostalgie".

Steimle sieht sich als "Seismograph meiner Zeit"
Kabarettist Uwe Steimle als Günther Zieschong in der Intensiv-Station © NDR / Christian Spielmann Kabarettist Uwe Steimle als Günther Zieschong in der NDR Info Intensiv-Station im November 2010.
"Ich fahre ja rum und bin Seismograph meiner Zeit", sagt Steimle 2009 dem NDR. "Ich nehme das auf, was die Leute sprechen. Und das verdichte ich dann und bringe es auf die Bühne. Und dann kommt noch meine Haltung dazu. Also erkennbar sind wir schon, wofür und wogegen." Doch das "wofür" und "wogegen" ist mittlerweile ein anderes. Mit dem Aufkommen von Pegida und AfD hat sich die Stimmung gedreht. Und auch Günther Zieschong hat sich verändert.

Ende 2015 wettert Steimle alias Zieschong in der MDR-Satire-Sendung "Kanzleramt D": "Ist das nicht Wahnsinn, was hier alles her rammelt? Manche reden schon von einer Völkerwanderung … Aber Leute, was ich nicht verstehe, die wollen alle hierher - ich will doch och nie zu die. Wenn ich nen Ausländer sehen will, fahr ich dorthin. Früher nannte man sowas Urlaub."

Steimle bediene Marktlücke, so Friedrich
Jesko Friedrich ist Satiriker mit Doktortitel. Er hat zur Frage "Was darf Satire?" publiziert. Steimle, so glaubt er, bediene auch eine Marktlücke: "Provokation verkauft sich gut. Deswegen unterhalten wir uns ja über ihn, weil er provoziert. Und ich glaube, das ist sein Unique-Selling-Point, dass er Satire macht, die halt nicht linksgrün ist wie die meiste Satire." Zieschong, das ist nun der Sachse, ders Maul aufmacht. Der ostdeutsche Wutbürger.

Aussagen wie ein Reichsbürger
Was zunächst nur Zieschong sagte, sagt jetzt auch Steimle. Im Juli 2018 gibt er der rechten Zeitung "Junge Freiheit" ein Interview. Darin behauptet er: "Die Wahrheit ist eben, dass wir keine eigene Politik haben, weil wir ein besetztes Land sind." Angela Merkel ist für ihn "eine Marionette". Eine Aussage, die klar den so genannten Reichsbürgern zuzuordnen ist. Und weiter: "Glauben Sie bitte nicht, wir hätten einen staatsfernen Rundfunk. […] Inzwischen weiß jeder, dass […] Claus Kleber der Karl-Eduard von Schnitzler der BRD ist, zusammen mit seiner Marionetta Slomka."

MDR reagiert, zieht aber keine Reißleine
Diesmal reagiert der MDR. Schreibt auf Twitter:

Zitat
MDR Presse

@MDRpresse
 .@wilke_tobias  @SvenIsHell @joahlen @immer_bereit @likedeeler3 @MDR_SN @mdrde Die Aussage von Uwe Steimle ist für den MDR nicht akzeptabel. Damit stellt er sich gegen alle, die täglich politisch unabhängiges Programm machen. Wir werden das mit Uwe Steimle persönlich auswerten

"Natürlich haben wir gedacht, wenn er dieses Haus in der Weise diskreditiert, wie er es da getan hat, dann müssen wir darüber nachdenken, ob es eine weitere Zusammenarbeit geben kann", sagt Unterhaltungschef Dreckmann im Interview mit ZAPP. Doch der MDR zieht die Reißleine nicht. Toleriert, dass Uwe Steimle schon lange eine Identifikationsfigur für viele aus dem Lager von Pegida und der Neuen Rechten ist. Das sei eine Sache des Privatmanns Uwe Steimle, heißt es.

Steimle distanziert sich von rechtem Gedankengut
Steimle will ZAPP kein Interview geben. Doch er schreibt: "Ich teile und befürworte rechtes Gedankengut nicht". Satire müsse ätzen und provozieren dürfen. Für ihn fällt all das unter "Gedankenfreiheit". In einem Interview mit dem MDR für das Format "Lebensläufe", gesendet im Mai diesen Jahres, erklärt Steimle sich so: "Es gibt kein, was ja manchmal suggeriert wird, 'rechtes' Kabarett. Gibt es nicht. […] Kabarett ist nicht nur immer gesellschaftskritisch und obrigkeitskritisch, sondern hält der Gesellschaft den Spiegel vor die Augen. Und geht immer gegen Ungerechtigkeiten vor. Und die Funktion des Kabaretts ist zu stören. Wie immer, ne?"

T-Shirt mit "Kraft durch Freude"-Slogan sorgt für Irritation
Steimles jüngste Störung: Am Pfingstwochenende posiert er mit einem AfD-nahen Meißner CDU-Stadtrat für ein Foto. Steimle im selbst entworfenen T-Shirt: "Kraft durch Freunde" - in Frakturschrift. Eine Abwandlung des NS-Slogans "Kraft durch Freude". Auf ZAPP-Anfrage schreibt Steimle: Das Foto mit dem Stadtrat sei rückblickend "ein Fehler", weil es genutzt wurde, um gegen politische Gegner zu sticheln. Er habe "aus einem belasteten Spruch etwas Neues, Positives" schaffen wollen, "aus einem rechten Spruch einen linken machen", mehr nicht. (Steimles komplettes Antwortschreiben)

Doch diese Absicht sei kaum zu erkennen, kritisiert Jesko Friedrich: "Man hat als Satiriker keinen Freifahrtschein, um immer zu provozieren und damit durchzukommen. Man muss jede satirische Äußerung bewerten: Ist es überhaupt Satire? Hier zum Beispiel sehe ich die Kritik gar nicht so deutlich. Die muss man sich erst mühsam selber zusammenbasteln. Ist das jetzt Kritik an Neonazis? Man sieht es nicht."

MDR in der Zwickmühle: Sendeanstalt kann nur verlieren
MDR Fernseh-Unterhaltungschef Peter Dreckmann sieht für sein Haus keinen Grund, auf das T-Shirt zu reagieren. "Das hat der Privatmann Uwe Steimle gemacht. Meine Meinung ist, das ist nicht originell. Das ist auch nicht lustig. Aber darüber hinaus, wenn er als Privatmann solche T-Shirts anzieht, warum sollte ich dann Konsequenten ziehen?"

Zwei Monate vor den Landtagswahlen in Sachsen kann der MDR nur verlieren: Hält er an Uwe Steimle fest, wird er von dessen Kritikern mit Steimle zusammen in die rechte Ecke gestellt. Kündigt er die Zusammenarbeit auf, droht aus dem Lager der Steimle-Fans umso heftigere Kritik. Wohl niemand will Uwe Steimle in dieser Situation zum Märtyrer machen

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Grenzen-der-Satire-Der-MDR-und-Uwe-Steimle,steimle102.html
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 
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Offline Lonovis

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5756 am: 27. Juni 2019, 10:06:58 »
Ist vielleicht nur eine Randnotiz wert, aber so wird NS-Propaganda salonfähig gemacht. Klar muss man in dem Spiel Nazis bekämpfen. Die unterschwellige Akzeptanz der öffentlichen Darstellung von NS-Symbolen ist aber meiner Ansicht nach nicht für derartige Computerspiele geeignet. Und wer behauptet; ist doch FSK18, soll weiter träumen.

Zitat
Bethesda:
Wolfenstein Youngblood erscheint mit Nazis und Hakenkreuzen

Kein anonymes Regime, sondern Nazis und keine erfundenen Symbole, sondern Hakenkreuze: Wolfenstein Youngblood und das VR-Actionspiel Cyberpilot erscheinen auch in Deutschland in einer ungeschnittenen Version.

Spoiler
Der Publisher Bethesda will am 26. Juli 2019 in Deutschland vier Spiele veröffentlichen: Eine deutsche und eine internationale Version von Wolfenstein Youngblood sowie eine deutsche und eine internationale Version des Virtual-Reality-Actionspiels Cyberpilot. Natürlich sind die deutsche und die internationale Ausgabe jeweils weitgehend identisch, bis auf ein für viele Spieler wichtiges Detail: Die internationale Fassung enthält keine Schnitte, sodass man gegen Nazis kämpft und beispielsweise Hakenkreuzflaggen sieht.

Wolfenstein Youngblood ist somit der erste Blockbuster, der in Deutschland ohne die umstrittenen und unbeliebten Schnitte erscheint. Hintergrund der neuen Veröffentlichungspolitik ist, dass die für Altersfreigaben in Spielen zuständige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) im August 2018 beschlossen hatte, dass die sogenannte Sozialadäquanzklausel auch für Games gelten kann.

Sozial adäquat bedeutet in diesem Zusammenhang laut USK, dass die Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen verwendet werden können, sofern dies der "Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient". Am grundsätzlichen Verbot von Kennzeichen gem. § 86 a StGB hat sich jedoch nichts geändert. Daher verlangt eine Entscheidung über eine Altersfreigabe immer die Prüfung im Einzelfall.

Die lokalisierten Versionen der Games erscheinen mit deutscher Sprachausgabe und mit Schnitten, während die internationale Version mit englischer Sprachausgabe auf den Markt kommt. Bethesdda betont, dass es sich um jeweils eigenständige Entwicklungen handele. "Aus diesem Grund ist eine Umstellung von der deutschen Version auf die internationale Original-Version und umgekehrt nicht möglich", schreibt das Unternehmen.

Vermutlich haben die Entwicklerstudios - im Falle von Youngblood sind es Machine Games und Arkane - beide Fassungen entwickelt, weil sie nicht wissen konnten, wie die Entscheidung der USK hinsichtlich der nötigen Änderungen ausfallen wird.

Youngblood versetzt Spieler in eine Parallelwelt, in der Nazis bis in die 80er Jahre hinein die Welt beherrschen. Im Mittelpunkt stehen die Zwillingsschwestern Soph und Jess: Entweder treten zwei Spieler während der gesamten Kampagne gemeinsam an oder eine der Figuren wird vom Computer gesteuert; Golem.de konnte das Programm im Juni 2019 ausführlich anspielen. Es erscheint für Xbox One, Playstation 4, Windows-PC und Nintendo Switch.

Cyberpilot wird ein Virtual-Reality-Actionspiel für Playstation VR. Darin übernimmt man die Rolle eines Hackers, der für den französischen Widerstand die Kontrolle über Panzer und andere Superwaffen des Naziregimes übernimmt und damit gegen die eigentlichen Besitzer kämpft.
[close]

https://www.golem.de/news/bethesda-wolfenstein-youngblood-erscheint-mit-nazis-und-hakenkreuzen-1906-142172.html
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5757 am: 27. Juni 2019, 12:37:48 »
Klar sind Justizvollzugsbeamte naiv!
Wer rechnet denn in solch einer Position schon damit, daß jemand im Knast Drogen hat oder gar ein Handy haben will?
Die sind doch alle auf dem Weg der Besserung?    :facepalm:


Zitat
SACHSEN
27.06.2019 07:11 Uhr

Erneut Handy in der Zelle eines Neonazis entdeckt
In der Gefängniszelle des Chefs der „Freien Kameradschaft Dresden“ wurde ein Handy sichergestellt. Justizbedienstete waren offenbar zu naiv.
https://www.saechsische.de/plus/wieder-ein-handy-in-der-zelle-eines-neonazis-entdeckt-5087778.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5758 am: 28. Juni 2019, 10:10:54 »
Vielleicht führt der Landkreis zum entsprechenden Datum an seinen Grenzen Passkontrollen durch.

Na, das wird wohl eher nichts!
Habeck darf einreisen ...
Und dann noch dies:

Zitat
NACH PROTEST GEGEN HABECK IN PEISSENBERG

Wegen Nähe zur AfD: Bayernpartei distanziert sich von Schropp

von Kathrin Hauser
Es sind dunkle Wolken aufgezogen am weiß-blauen Himmel der Bayernpartei. Sie geht wegen deren AfD-Nähe auf Distanz zu ihrer stellvertretenden Generalsekretärin.

Peißenberg – Kein Wölkchen trübte am frühen Montagabend den knallblauen Himmel über dem Festplatz von Peißenberg, als die stellvertretende Generalsekretärin der Bayernpartei, Regina Schropp ihre Protestveranstaltung zum Besuch des Bundesvorsitzenden der Grünen, Robert Habeck eröffnete. Inzwischen ist die Stimmung im Bezug auf diese Veranstaltung innerhalb der Bayernpartei ziemlich getrübt, sind dunkle Wolken am weiß-blauen Himmel aufgezogen.

Wie berichtet, hatte Schropp bei ihrer Demonstration gegen den Habeck-Besuch offen ihre Nähe zum AfD-Kreisvorsitzenden Rüdiger Imgart und dessen Partei demonstriert. Für den Geschmack vieler Bayernpartei-Kollegen mischt sich in Weilheim zu viel Blau ins Weiß-Blau.

Tobias Schwaiger, der ursprünglich aus Wielenbach stammt, und inzwischen Beisitzer der Bayernpartei im Bezirksverband München ist, stößt diese Nähe der stellvertretenden Generalsekretärin seiner Partei zur AfD und ihrem Kreisvorsitzenden auf. Er hat sich an diese Zeitung gewandt: „Ich, aber auch unzählige andere Mitglieder der Partei, betrachten Schropps politische Äußerungen, ihre Nähe zu Herrn Irmgart und die gemeinsame Kundgebung mit dem AfD-Kreisverband mit Entsetzen.“ Die Bayernpartei sei eine liberale, bürgerliche und bayerische Partei, „die mit deutsch-nationalem, rechtsextremistischem oder fremdenfeindlichem Gedankengut nichts am Hut hat“, schreibt Schwaiger: „Ich möchte mich hiermit ausdrücklich von Frau Schropps Aktivitäten im Landkreis Weilheim-Schongau distanzieren. Auch der Landesverband ist zwei Tage vor der Protestveranstaltung auf Distanz gegangen und hat klargestellt, dass es sich nicht um eine Kundgebung der Bayernpartei handelt.“

Die Veranstaltung „Weiß-Blau statt Grün“ sei nie als Bayernpartei-Initiative geplant gewesen, sagt die stellvertretende Generalsekretärin: „Das war im Vorfeld schon klar.“
https://www.merkur.de/lokales/weilheim/peissenberg-ort29264/wegen-naehe-zur-afd-bayernpartei-distanziert-sich-von-schropp-12724233.html


Und wenn man keinen Steckbrief vom bösen Feind hat, dann kommt der auch ungehindert ins Land:
https://www.merkur.de/politik/habeck-lokalpolitikerin-will-einreiseverbot-und-bemerkt-dann-ankunft-nicht-zr-12606717.html

 :facepalm:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5759 am: 28. Juni 2019, 12:18:24 »
Umfeld des "Nordkreuz", Festnahmen beim SEK:...


Weiter geht's:


Zitat
Ermittlungen gegen Prepper in MV:
Schießausbilder wehrt sich: „Ich bin ein Bauernopfer“

Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen SEK-Polizisten hat das Land die Verträge mit einem Güstrower Schießstand gekündigt. Zu Unrecht, sagt dessen Chef. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) stand der Einrichtung bislang nahe.
Spoiler
Das Tor zum Schießplatz am Rand von Güstrow steht weit offen, eine Einladung soll das aber nicht sein. Schilder warnen vor Lebensgefahr durch Munitionsreste. Eine klapprige Windmühle wie aus einem Western steht auf einem Hügel, in den Flügeln sind Einschusslöchern zu sehen. „Presse unerwünscht“, verkündet ein Schild, ein anderes droht jedem, der unerlaubt Fotos macht, 30 000 Euro „Konventionalstrafe“ an.

Gereizte Stimmung
Die Stimmung auf der abgelegenen Anlage ist anscheinend ziemlich gereizt. Möglicher Anlass: Gegen Polizisten der Spezialeinsatzkräfte (SEK) des Landeskriminalamtes, die hier trainierten, wird ermittelt. Die Schweriner Elitepolizisten sollen Munition aus Landesbeständen beiseite geschafft und gehortet haben. Einer von ihnen, Marko G., sitzt in U-Haft. Er wird zudem in den Ermittlungen gegen die Prepper-Gruppe Nordkreuz als Zeuge geführt. Deren Mitglieder, angesehene Bürger, Anwälte, Bundeswehrreservisten, sollen Listen geführt haben, um Linke und andere politische Gegner an einem „Tag x“ zu liquidieren.


Polizei-Skandal in MV: Ermittler finden eine Maschinenpistole

Kündigung auch aus NRW
Vor einigen Wochen durchsuchten Polizisten bei einer Razzia den Güstrower Schießstand. Ziel war die Sicherung möglicher Beweise. Gegen die Betreiber wird aber nicht ermittelt, so die Schweriner Staatsanwältin Claudia Lange. Das Land reagierte prompt: Vergangene Woche verkündete Innenminister Lorenz Caffier (CDU) im Landtag das Ende der Zusammenarbeit zwischen Schießstand und Polizei. Andere Länder, die ihre SEK-Kräfte ebenfalls in Güstrow trainieren ließen, zogen nach.

Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen stellt wegen „der laufenden Ermittlungen“ alle „Trainings und Fortbildungen bis auf Weiteres ein“, so eine Sprecherin. Jahrelang hatten Polizisten aus anderen Bundesländern in Güstrow geübt. Der Grund dafür war die „außergewöhnliche Expertise des Firmeninhabers im Bereich des taktischen Schießens“, so die Sprecherin des Düsseldorfer Ministeriums. Die Bedingungen auf der Güstrower Anlage seien zudem besonders „realitätsnah“.

Medienberichte: Verdächtige waren früher bei der Bundeswehr

Schützenchef sieht sich als Bauernopfer
Der Firmenchef heißt Frank Thiel. Er ist Co-Vorsitzender des Schützenvereins, der den Platz betreibt und Chef des Unternehmens Baltic Shooters, das hier Spezialausbildungen anbietet. „Ich bin ein Bauernopfer“, sagt Thiel am Telefon. Er räumt ein, das er die verdächtigten SEK-Polizisten kenne. Von einem rechtsextremen Hintergrund will er aber nichts mitbekommen haben. Solche Leute hätten bei der Polizei nichts verloren, sagt der Sicherheitsexperte.

40 000 Schuss an drei Tagen verballert
Bei dreitägigen Workshops wurden auf der Anlage schon mal 40 000 Schuss verballert. Dabei könnten sich die SEK-Beamten die Munition beschafft haben, weil bei dieser Menge ein paar Hundert oder Tausend verschwundene Patronen vielleicht nicht auffallen, lautet ein Verdacht. Thiel relativiert. 40 000 sei gar nicht viel. „Auf jeden Teilnehmer gerechnet sind das 200 bis 300 Schuss“, sagt er. Dieselbe Begründung nannte Caffier im Landtag. Der Minister war jahrelang Schirmherr der SEK-Workshops, Fotos zeigen ihn gemeinsam mit Thiel. Im Internet finden sich noch Bilder von den Veranstaltungen. Die dazugehörigen Webseiten sind inzwischen vom Netz, auch die von Baltic Shooters. Auf anderen Bildern schießen martialisch aussehende Polizisten mit schweren Waffen. Ein Teilnehmer trägt ein T-Shirt mit lachendem Totenkopf und gekreuzten Maschinenpistolen, darüber steht der Name der Veranstaltung: „Special Forces Workshop“.

Prepper-„Todesliste“: BKA lädt Zeugen aus MV vor

Verachtung für NSU-Opfer
Auf der Güstrower Anlage sollen auch der Rostocker Anwalt Jan H., der vermeintliche Todeslisten führte, und weitere Nordkreuz-Mitglieder Schießtrainings absolviert haben. Kann sein, meint Thiel. Er wisse es nicht und kenne H. auch nicht. Es herrsche viel Betrieb auf dem Schießplatz „Um herauszufinden, wer hier alles geschossen hat, müsste man Tausende Protokolle aus den letzten Jahren durchsuchen“. Nach Medienberichten soll H. unter seinen Prepperfreunden einen eigenen Wettbewerb ausgelobt haben, den „Mehmet-Turgut-Pokal“, jedes Jahr am 25. Februar. An diesem Datum wurde 2004 Turgut in Rostock vom Terrortrio NSU ermordet. Mit dem Pokal soll H., bis 2017 Abgeordneter der Rostocker Bürgerschaft, angeblich seine Verachtung über das Mahnmal für die Tat ausgedrückt haben.

Elitepolizist mit lachendem Totenkopf
Der SPD-Landtagsabgeordnete Dirk Friedriszik fordert: „Es muss genau hingeguckt werden, ob das, was auf dem Güstrower Schießplatz geschah, noch rechtsstaatlich war.“ Mit der Kündigung habe Caffier allerdings Fakten geschaffen, noch bevor etwas aufgeklärt ist. „Der Betreiber hat sein Einkommen verloren“, so der Abgeordnete.

SEK-Skandal: Polizeigewerkschaft warnt vor Generalverdacht

Halbautomatische Waffen für 14-Jährige
Der Schießstand wird von Vereinen und Sportschützen genutzt. Sogar 14-Jährige durften hier unter Aufsicht mit halb automatischen Waffen schießen, warb Baltic Shooter bis vor Kurzem im Internet. Durch die Kündigung der Verträge werde die Schießausbildung der Polizei nicht gefährdet, sagt der Schweriner Innenministeriumssprecher Michael Teich. Landesweit trainieren die Ordnungshüter auf drei eigenen Schießständen, 13 weitere werden bei Bedarf angemietet.

Vorwürfe gegen Schweriner Schützen
Auch in Schwerin steht zurzeit ein Schützenverein in der Kritik. Die „Smoking Guns“ (rauchende Waffen) soll laut einem NDR-Bericht von einem AfD-Politiker mitgegründet worden sein. Mehrere aktive Mitglieder sind demnach zugleich in der AfD, darunter drei Landtagsabgeordnete. Einer der Schützenbrüder, die vor allem mit großkalibrigen Pumpguns schießen, stehe den Reichsbürgern nahe. Der Verein weist die Vorwürfe zurück. Man sei nicht AfD-nah, sondern unpolitisch. Der vermeintliche Reichsbürger-Sympathisant sei bisher nicht negativ aufgefallen, von der Haltung dieser Bewegung distanziere man sich, schreibt das Präsidium der Schützen auf der Vereinswebseite.

Gerald Kleine Wördemann

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https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Ermittlungen-gegen-Prepper-Gruppen-Nordkreuz-Geschasster-Guestrower-Schiessausbilder-sagt-Ich-bin-ein-Bauernopfer
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)