Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264634 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5730 am: 23. Juni 2019, 18:34:05 »
13 € ist H4-Niveau.
(Zu Lübcke möchte ich es nicht tun, da der Fall lange vorher datiert).
Keine Ahnung, ob 30 TS in so einem Fall viel ist, kommt ja auch immer auf das Vorleben an.


Zitat
Hannover Michael Höntsch
Nach Bedrohung von SPD-Politiker: Neonazi zu Geldstrafe von 390 Euro verurteilt

Der Neonazi, der im Januar den hannoverschen SPD-Politiker Michael Höntsch mit dem Tod bedroht hatte, ist zu einer Geldstrafe von 390 Euro verurteilt worden. Das Verfahren ist bereits seit geraumer Zeit rechtskräftig. Doch die zuständige Staatsanwaltschaft in Chemnitz hatte es versäumt, dies dem Opfer oder dessen Rechtsanwalt mitzuteilen.

Spoiler
Hannover
Überraschende Wendung im Fall der Bedrohung des ehemaligen Landtagsabgeordneten Michael Höntsch durch einen Rechtsradikalen. Der SPD-Mann hatte öffentlich kritisiert, dass das Strafverfahren gegen den Neonazi auch fünf Monate nach der Tat bislang nicht abgeschlossen wurde und er keine Informationen über den Fortgang des Verfahrens erhalte.

Unmittelbar nach der Veröffentlichung in der HAZ erhielt Matthias Waldraff, der Rechtsanwalt des Ex-Landtagsabgeordneten, einen Anruf der zuständigen Staatsanwaltschaft Chemnitz. Das Verfahren gegen den Neonazi sei längst rechtskräftig. Der Bedroher habe eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 13 Euro erhalten. Die Behörde habe es leider versäumt, die Akten und das Urteil nach Hannover zu senden.

Kritik von Höntsch und Waldraff an Urteil
Der erfahrene Strafverteidiger ist empört über das Vorgehen der sächsischen Behörde. „So geht man nicht mit Opfern um“, sagte er der HAZ. Auch Michael Höntsch kritisiert das Urteil: „390 Euro für die Bedrohung meiner Familie – die ganze Härte des Gesetzes, mit der angeblich in solchen Fällen vorgegangen werden soll, stelle ich mir anders vor“, sagte er.

Höntsch plant zivilrechtliche Schritte
„Wir werden deine Familie auslöschen“, hatte der Neonazi an Höntsch über den Messenger-Dienst des sozialen Netzwerks Facebook geschrieben. Der SPD-Mann hatte sich zuvor zu dem Angriff auf den AfD-Politiker Frank Magnitz in Bremen geäußert und sich auch kritisch mit der Partei auseinandergesetzt.

Jetzt will Höntsch mithilfe seines Anwalts zivilrechtlich gegen den Bedroher vorgehen. „Wir prüfen, ob wir auf Unterlassung und Schmerzensgeld klagen können“, sagt Waldraff.

Von Tobias Morchner
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https://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Hannover/Nach-Bedrohung-von-SPD-Politiker-Neonazi-zu-Geldstrafe-von-390-Euro-verurteilt
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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dtx

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5731 am: 23. Juni 2019, 19:48:02 »
13 € ist H4-Niveau.

Es sollten inzwischen 14 Euro sein, da der Regelsatz 2019 nun 424 Euro beträgt.
 

Offline Brüllaffe

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5732 am: 23. Juni 2019, 19:53:37 »
Kommt auf die Umstände an. Wenn der Verurteilte ein Langzeit-Hartzer ist und keinen Bock auf Ersatzfreiheitsstrafe hat, ist das schon ein merklicher Einschnitt in seine Lebensqualität. Je nach dem zu was sich die Landesjustitzkasse durchringen kann wird der auf 2 bis 3 Jahre einen Einschnitt bei seinen monatlich freiverfügbaren Geldmitteln im niedrigen zweistelligen Bereich haben. Es kommen neben dem ausgeurteilten Betrag ja auch noch die Kosten des Verfahrens hinzu. Wenn man bedenkt, dass ein Hartz IV Satz keine Sparquote beinhaltet, ist das schon eine merkliche Strafe. Anders als bei jemandem, der aufgrund seiner Erwerbstätigkeit was angespart hat.

PS. Die Berechnung der Höhe des Tagessatzes ergibt sich aus Einkommen über 30 Tage minus verschiedenen Belastungen die zu Gunsten des Angeklagten davon abgezogen werden. (Unterhaltskosten zum Beispiel, oder medizinische Belastungen, auch Ratenzahlungen bei Mietrückständen)
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5733 am: 23. Juni 2019, 21:29:06 »
13 € ist H4-Niveau.

Es sollten inzwischen 14 Euro sein, da der Regelsatz 2019 nun 424 Euro beträgt.

Eher weniger: es ist zu berücksichtigen, daß dem Hartzopfer der Wegfall eines Tageseinkommen eher wehtut als dem Gutverdiener.

Es kommen neben dem ausgeurteilten Betrag ja auch noch die Kosten des Verfahrens hinzu.

Die werden bei Hartzern regelmäßig "niedergeschlagen" - sprich: mangels Erfolgsaussicht nicht eingetrieben.

Die Berechnung der Höhe des Tagessatzes ergibt sich aus Einkommen über 30 Tage minus verschiedenen Belastungen die zu Gunsten des Angeklagten davon abgezogen werden. (Unterhaltskosten zum Beispiel, oder medizinische Belastungen, auch Ratenzahlungen bei Mietrückständen)

Ratenzahlungen auf Mietrückstände nicht.

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5734 am: 24. Juni 2019, 07:00:09 »
Die Berechnung der Höhe des Tagessatzes ergibt sich aus Einkommen über 30 Tage minus verschiedenen Belastungen die zu Gunsten des Angeklagten davon abgezogen werden

Das ist klar.
Jedoch finde ich eine Spanne zwischen 6 € und 15 €.
Das mag mit den unterschiedlichen Belastungen, aber auch mit den Möglichkeiten des Hinzuverdienens zusammenhängen.
100 € Hinzuverdienst darf er behalten, das ist klar, darüberhinaus 20 % des Hinzuverdienstes, es wird also an den Leistungen gekürzt.

Aber auch da sind die Angaben unterschiedlich. Man liest mal, 125 € dürften behalten werden, dann sogar 165 €.
Meine Schwägerin (arbeitet in einem JC in der Widerspruchsstelle) konnte aber da auch kein Licht ins Dunkel bringen.

Da die Gerichte natürlich die individuelle Einkommens- und Belastungssituation berücksichtigen müssen und die Gerichtsgebühren auf Antrag erlassen werden können (so jedenfalls die Aussage eines Amtsrichters mir gegenüber), kommen wohl die unterschiedlichen Beträge der TS zustande.
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5735 am: 24. Juni 2019, 07:57:25 »
Da hast du den Richter falsch verstanden: die Gerichtskosten haben mit der Tagessatzhöhe nichts zu tun.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5736 am: 24. Juni 2019, 15:55:20 »
die Gerichtskosten haben mit der Tagessatzhöhe nichts zu tun.

Das weiß ich und das wollte ich auch nicht ausgedrückt haben.

Vielleicht habe ich nur mißverständlich formuliert.
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dtx

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5737 am: 24. Juni 2019, 17:09:43 »
Eher weniger: es ist zu berücksichtigen, daß dem Hartzopfer der Wegfall eines Tageseinkommen eher wehtut als dem Gutverdiener.

Wirst wohl Recht haben: Die (vielleicht auch längere Zeit) in den Ring geworfene TS-Höhe von 13 Euro orientierte sich, wenn schon, am Regelsatz von 2014 (391 Euro für Alleinstehende, 353 Euro für Hilfsbedürftige in Partnerschaften).

Das ist klar.
Jedoch finde ich eine Spanne zwischen 6 € und 15 €.
Das mag mit den unterschiedlichen Belastungen, aber auch mit den Möglichkeiten des Hinzuverdienens zusammenhängen.

Und auch mit der Tatsache, daß man andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft mit in Sippenhaft nehmen würde, wenn man den geringeren Regelsatz für Hilfsbedürftige in Partnerschaften nicht berücksichtigt.

100 € Hinzuverdienst darf er behalten, das ist klar, darüber hinaus 20 % des Hinzuverdienstes, es wird also an den Leistungen gekürzt.

Siehe hierzu § 11b Abs. 2 und 3 SGB II

Aber auch da sind die Angaben unterschiedlich. Man liest mal, 125 € dürften behalten werden, dann sogar 165 €.

Bitte nicht § 11b SGB II (Hartz IV) und § 155 SGB III (ALG) durcheinanderwerfen.

Meine Schwägerin (arbeitet in einem JC in der Widerspruchsstelle) konnte aber da auch kein Licht ins Dunkel bringen.

Kannst ihr zu Weihnachten ja mal ein Gesetzbuch schenken, falls sie Angst vor dem Internet haben sollte.


 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5738 am: 24. Juni 2019, 17:16:17 »
Bitte nicht § 11b SGB II (Hartz IV) und § 155 SGB III (ALG) durcheinanderwerfen.

Mache ich nicht.

Ich merke mir lediglich die Ergüsse unserer Qualitätspresse und habe keinem Anlaß, dem allem hinterherzurecherchieren.

Alle Zahlenangaben entspringen den Medien.

Im vorliegenden Fall scheinen aber 30 TS für Bedrohung bei einem Ersttäter das Normale zu sein.
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dtx

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5739 am: 24. Juni 2019, 17:55:09 »
Ich merke mir lediglich die Ergüsse unserer Qualitätspresse und habe keinem Anlaß, dem allem hinterherzurecherchieren.

Es gibt Sachen, die zur Allgemeinbildung gehören. Zumal sich viele (die meisten) der nicht verbeamteten Bevölkerung nicht bewußt sind, daß sie durchaus nur ein Jahr vom Hartz-IV-Bezug entfernt sein könnten.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5740 am: 25. Juni 2019, 19:04:40 »
Achtung, Kundschaft!



Zitat
In jedem dritten Rathaus in Deutschland wurde schon einmal ein Reichsbürger persönlich vorstellig – nicht selten mit Waffe.
Spoiler
Hass gegen Politiker
:
Bedroht zu werden, gehört zum Mandat

Beschimpfungen, Hassbriefe und Angriffe gegen Lokalpolitiker werden immer häufiger. Besonders ernst ist die Lage in Ostdeutschland, zeigt eine Umfrage.
Von Tina Groll
25. Juni 2019, 13:43 Uhr 128 Kommentare
Der 2017 bei einer Messerattacke verletzte Bürgermeister von Altena, Andreas Hollstein, vor der Burg in Altena. © Oliver Berg/dpa
Andreas Hollstein, der Bürgermeister aus Altena, Henriette Reker, die Oberbürgermeisterin von Köln – sie sind prominente Beispiele für gewaltsame Angriffe auf Kommunalpolitiker. Sie sind kein Einzelfall. Wie normal Hass und Gewalt besonders durch Rechtsextreme und Rechtspopulisten gerade gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker geworden sind, zeigen nicht nur neue Drohnachrichten, die kurz nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke an viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister versandt worden sind. Nun bestätigt auch eine repräsentative Umfrage des Magazins Kommunal im Auftrag des ARD-Politmagazins "Report München". Die Zeitschrift für Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker sowie kommunale Verwaltungsfachkräfte kommt zu dem Ergebnis, dass Hass, Beschimpfungen und Bedrohungen schon fast zum Mandat dazugehören.

Demnach sind schon in jeder zwölften Stadt oder Gemeinde Politikerinnen und Politiker sowie Beschäftigte der kommunalen Verwaltung körperlich angegriffen worden. Insgesamt stieg die Zahl der Attacken binnen zwei Jahren um 25 Prozent.

Mindestens 220 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeinderäte hätten bereits Gewalt von rechts in der Ausübung ihres Mandats erlebt, ermittelte das Magazin. Das heißt, in mehr als 900 Städten und Gemeinden haben Menschen in ihrer Tätigkeit für die kommunale Verwaltung körperliche Gewalt erfahren. In Deutschland gibt es über 12.000 Städte und Gemeinden sowie rund 11.100 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.

Noch verbreiteter als tätliche Gewalt sind verbale Angriffe: Rund 40 Prozent aller Kommunen haben schon Hassmails und Beschimpfungen erhalten. Dabei spielen, anders als möglicherweise erwartet, soziale Netzwerke keine größere Rolle als andere Kommunikationswege. Kommunalpolitikerinnen und -politiker berichten, dass sie sowohl in persönlichen Briefen und E-Mails beleidigt, bedroht und beschimpft werden, als auch in sozialen Netzwerken offen oder per Direktnachricht solche Hassnachrichten erhalten. Und sie sagen, verbreitet seien auch Pöbeleien und Drohungen im direkten Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern, die einfach ausrasten.
Damit ist das Klima viel roher geworden als noch vor zwei Jahren, lautet ein Fazit der Umfrage. Damals berichteten viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister noch, dass Hassnachrichten häufig anonym versandt würden.
Anonymität spielt kaum noch eine Rolle
Mehr noch: Heute scheint es den Absendern zunehmend egal zu sein, wen sie mit ihrem Hass eigentlich treffen. Ehrenamtliche werden ebenso angegangen wie Hauptamtliche. Auch vor Beschäftigten in der Gemeindeverwaltung macht der Hass keinen Halt, zeigt die Umfrage.

Allerdings gibt es immer noch regionale Unterschiede: Während in Bayern 28 Prozent der lokalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger von Angriffen berichten, scheint das Klima in Ostdeutschland viel aufgeheizter zu sein. In Brandenburg berichten 60 Prozent der befragten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Stalking. In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet jede zweite Gemeinde solche Attacken, im Westen sind es dagegen nur 41 Prozent.

Auch sogenannte Reichsbürger sind in den ostdeutschen Kommunen ein größeres Problem als im Westen: 81 Prozent der ostdeutschen Städte und Gemeinden haben bereits Erfahrungen mit diesem Phänomen gemacht, in Brandenburg sind es sogar 90 Prozent aller Kommunen. Deutschlandweit liegt der Wert bei 65 Prozent. Jedoch berichten die Befragten auch, dass in fast jedem dritten Rathaus die oft bewaffneten Reichsbürger persönlich vorstellig wurden.
Die Autorinnen und Autoren der Untersuchung kommen zu dem Schluss, dass "die Radikalisierung der sprachlichen Auseinandersetzung  der Wegbereiter für körperliche Gewalt gegenüber Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen" sei. Das ist dramatisch, denn in einem solchen politischen Klima dürften immer weniger Bürgerinnen und Bürger, die für weltoffene und demokratische Kommunen kämpfen wollen, bereit sein, sich zu engagieren und für ein kommunalpolitisches Amt zu kandidieren.   
Für die Untersuchung wurden im Juni mehr als 1.055 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister befragt. Die Stichprobe ist ein repräsentatives Abbild der Gesamtheit aller Bürgermeister.
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https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-06/hass-politiker-kommunalpolitik-rechte-gewalt-uebergriffe-umfrage
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5741 am: 26. Juni 2019, 07:37:50 »
Den Kommentaren auf FB zufolge finden ziemlich viele Leute die Aktion bzw. Nichtaktion der OB ziemlich gut.

Das Urteil des OVG ist noch nicht rechtskräftig, sie tut also so, als gebe es das nicht.

Im übrigen: Was kann ihr schon groß passieren?


Zitat
Erste Sitzung im Stadtrat
Eisenachs Oberbürgermeisterin Wolf verweigert NPD Handschlag


Vor einigen Wochen kassierte Katja Wolf vor dem Oberverwaltungsgericht eine Niederlage gegen die NPD. Sie hatte im Jahr 2014 NPD-Stadträten den Handschlag verweigert. Auch zur ersten Sitzung fünf Jahre später weigerte sie sich.
Spoiler
Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linke) hat bei der ersten Sitzung des Stadtrats NPD-Stadtratsmitgliedern den Handschlag verweigert. Ihren Schritt hatte Wolf vor der ersten Sitzung nach der Kommunalwahl schriftlich angekündigt. "Ich bleibe dabei, dass ich den NPD-Stadträten zur Verpflichtung nicht die Hand geben werde", teilte Wolf mit.

"Nicht zumutbar"
Der Handschlag habe eine rein symbolische Bedeutung und schaffe eine persönliche Nähe, so Wolf. Für Sie sei es nicht zumutbar, Verfassungsfeinden die Hand zu geben. Wolf verweist dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zum NPD-Verbotsverfahren. Darin habe das Gericht deutlich gemacht, dass die NPD verfassungsfeindliche Positionen vertritt.

Aktuell sieht die Kommunalordnung vor, dass Gemeinderäte in der ersten Sitzung nach ihrer Wahl durch Handschlag vom Bürgermeister zu verpflichten sind. Wolf hatte bereits vor fünf Jahren bei der konstituierenden Sitzung abgelehnt, NPD-Stadträte per Handschlag zu begrüßen. Dagegen hatte der Eisenacher NPD-Fraktionschef Patrick Wieschke geklagt.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Meiningen den Handschlag als nicht bedeutend eingestuft. Dieses Urteil hatte das Thüringer Oberverwaltungsgericht aufgehoben. Aus Sicht der Richter hätte Oberbürgermeisterin Wolf 2014 bei der Verpflichtung den Vertretern der NPD den Handschlag nicht verweigern dürfen.

"Passus aus der Kommunalordnung zu streichen"
Wolf sprach sich erneut dafür aus, den entsprechenden Passus aus der Kommunalordnung zu streichen. Außerdem kündigte sie weitere juristische Schritte gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes an. Noch sei das Urteil nicht rechtskräftig.

Eisenach war nicht die einzige Stadt, in der der Handschlag nach der Kommunalwahl 2014 verweigert worden war. Einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage aus demselben Jahr zufolge wurde damals bei der Verpflichtung von Stadtratsmitgliedern auch in den Städten Greiz, Meiningen, Bad Frankenhausen sowie in Ebeleben auf den Handschlag verzichtet.

Quelle: MDR THÜRINGEN
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https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/eisenach/stadtrat-wolf-handschlag-npd-100.html
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Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5742 am: 26. Juni 2019, 07:42:53 »
Ist "Handschlag" eindeutig definiert?
Dürfte der nicht auch gesichtswahrend in das Gesicht erteilt werden?
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
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Offline Neubuerger

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5743 am: 26. Juni 2019, 09:06:11 »
Das die Zugehörigkeit zu verfassungsfeindlichen Organisationen Probleme mit dem Waffenbesitz machen kann, erfahren ja immer wieder Leute, so jetzt auch einer der beiden Chefs der Identitären in Deutschland. Da ist die Genehmigung endgültig weg.
https://www.schwaebische.de/sueden/bayern_artikel,-chef-der-identit%C3%A4ren-bewegung-akzeptiert-waffenlizenz-entzug-_arid,11073512.html

Zitat von: Schwäbische
Chef der Identitären Bewegung akzeptiert Waffenlizenz-Entzug

Der Bundesvorsitzende der rechtsextremen Identitären Bewegung, Nils Altmieks, bekommt seinen Waffenschein endgültig nicht zurück. Der 32-Jährige habe keinen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Ansbach am Dienstag auf Anfrage.

Nach einer Sicherheitsüberprüfung hatte das Landratsamt Erlangen-Höchstadt Altmieks die Erlaubnis widerrufen und seine Waffen im Jahr 2016 eingezogen. Hiergegen hatte Altmieks vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Die Klage war mit der Begründung abgewiesen worden, Altmieks beeinflusse als langjähriger Bundeschef maßgeblich eine Organisation, deren Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien.

Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet die Identitäre Bewegung seit 2016 als rechtsextremistische Organisation. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte den Verein mit etwa 500 Mitgliedern in seinem Bericht 2017 als sogenannten Verdachtsfall ein. Nach Angaben des Gerichtssprechers besaß Altmieks eine halbautomatische Kurzwaffe, zwei Repetierbüchsen und eine Jagdflinte. Neben der Waffenlizenz hatte das Landratsamt auch die sprengstoffrechtliche Erlaubnis entzogen. Diese besaß er den Angaben zufolge für die Ausübung seines Berufs als Bauingenieur.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline echt?

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