Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264627 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5625 am: 14. Juni 2019, 11:25:08 »
"Saufen fürs Vaterland? Wie die rechtsextremen Identitären zu Geld kommen"


Das Bierchen mit dem Christchurch-Attentäter wird aber noch warten müssen. Der versucht noch nicht mal die Variante von A.H., sondern ist total unschuldig:


Zitat
14. Juni 2019, 01:53 Uhr
Neuseeland
Christchurch-Attentäter plädiert auf nicht schuldig

In Neuseeland hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Terroristen Brenton T. begonnen. Er soll in Christchurch 51 Menschen getötet haben.
Die Anklage umfasst 92 Punkte. Er plädiert in allen auf nicht schuldig.
51 Menschen sind tot, 92 Punkte umfasst die Anklage: In Neuseeland hat mehr als drei Monate nach dem rassistisch motivierten Anschlag auf zwei Moscheen der Prozess begonnen - der mutmaßliche Täter plädiert in allen Punkten auf "nicht schuldig".

Brenton T., Rechtsextremist aus Australien, war per Video aus einem Hochsicherheitsgefängnis in Auckland zugeschaltet worden. Nach Medienberichten spielte auf seinem Gesicht ein Lächeln, als sein Verteidiger für ihn auf "nicht schuldig plädierte", während ein Raunen der Opfer und ihrer Familien durch den Gerichtssaal ging.
Spoiler
Das Gericht sitzt in Christchurch, wo bei dem Angriff auf die beiden Moscheen Mitte März insgesamt 51 Menschen getötet worden waren. Dem 28 Jahre alten Brenton T. droht deshalb lebenslange Haft. Der eigentliche Prozess soll nach den Worten von Richter Cameron Mander am 4. Mai kommenden Jahres beginnen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem mutmaßlichen Täter 51-fachen Mord, 40-fachen Mordversuch sowie Terrorismus vor.

T. sitzt seit den Anschlägen in Neuseelands einzigem Hochsicherheitsgefängnis etwa 1000 Kilometer von Christchurch entfernt in Untersuchungshaft. Am Freitag geht es vor Gericht unter anderem um ein Gutachten zu seiner Schuldfähigkeit. In Neuseeland ist dies in solchen Fällen ein gängiges Verfahren.

Der Täter hatte große Teile der Tat über Facebook live ins Internet übertragen. Zuvor hatte er ein Pamphlet mit rechtsradikalen und rassistischen Parolen ins Internet gestellt und auch per Mail verschickt. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Anschläge einen terroristischen Hintergrund hatten.

Neuseeland hatte nach dem Anschlag rasch gehandelt und Sturmgewehre und halbautomatische Waffen verboten.

Facebook hat als Folge der Live-Übertragung neue Regeln eingeführt. Zudem haben Unternehmen wie Amazon, Facebook oder Google und 17 Staaten bei einem "Christchurch-Gipfel" in Paris im Mai ein internationales Bündnis gegen Terrorvideos im Netz geschmiedet. Unter anderem stellten Microsoft, Twitter, Facebook, Google und Amazon mehr konkrete Schritte sowie Investitionen zum Kampf gegen Terror-Inhalte im Netz in Aussicht.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/politik/christchurch-prozess-neuseeland-1.4486293
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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5626 am: 14. Juni 2019, 11:53:35 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5627 am: 14. Juni 2019, 12:20:22 »
Er möchte sich womöglich einen neuen Hut leisten?


Zitat
Sachsen
"Hutbürger" fordert Entschädigung vom ZDF

Maik G. wurde am Rande einer Pegida-Demonstration gefilmt - und als "Hutbürger" bekannt. Nun fordert der ehemalige Mitarbeiter des sächsischen Landeskriminalamts eine Entschädigung "nicht unter 20.000 Euro".
Spoiler
Freitag, 14.06.2019   12:11 Uhr

Ein ehemaliger Mitarbeiter des sächsischen Landeskriminalamtes - bekannt geworden als Dresdner "Hutbürger" - fordert eine Entschädigung vom ZDF und einem Kameramann, wie der SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Es gehe um eine Medienrechts- und Persönlichkeitsverletzung, sagt der Anwalt von Maik G., der sächsische AfD-Vize Maximilian Krah. Die Entschädigung solle "nicht unter 20.000 Euro" liegen.

Maik G., einst Buchprüfer im Landeskriminalamt, hatte im August 2018 am Rande einer Pegida-Demonstration mit einem schwarz-rot-goldenen Anglerhut, Sonnenbrille und roter Weste lautstark gegen ein ZDF-Team protestiert und gesagt: "Sie haben mich ins Gesicht gefilmt."

Anwalt Krah versichert, der inzwischen in eine andere Behörde versetzte Staatsdiener sei nur "gelegentlich " zu Pegida-Demonstrationen gegangen und habe oft eine Fahne Israels dabei gehabt, weil er ein "großer Bewunderer" dieses Staates sei. Er habe den Kameramann damals irrtümlich für einen "Antifa-Fotografen" gehalten; Hut und Sonnenbrille habe er getragen, um "auch im Hinblick auf sein Beschäftigungsverhältnis" nicht erkannt zu werden. Durch die Veröffentlichung habe er arbeitsrechtliche Konsequenzen ertragen müssen und sei deutschlandweit verunglimpft worden.

stw

[close]
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/sachsen-hutbuerger-fordert-entschaedigung-vom-zdf-a-1272406.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5628 am: 14. Juni 2019, 12:36:58 »
interessant wieder mal, welchen Anwalt sich der Hutbürger aussucht. Aber das passt ja.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5629 am: 14. Juni 2019, 12:41:40 »
Er möchte sich womöglich einen neuen Hut leisten?


Zitat
Sachsen
"Hutbürger" fordert Entschädigung vom ZDF

Maik G. wurde am Rande einer Pegida-Demonstration gefilmt - und als "Hutbürger" bekannt. Nun fordert der ehemalige Mitarbeiter des sächsischen Landeskriminalamts eine Entschädigung "nicht unter 20.000 Euro".
Spoiler
Freitag, 14.06.2019   12:11 Uhr

Ein ehemaliger Mitarbeiter des sächsischen Landeskriminalamtes - bekannt geworden als Dresdner "Hutbürger" - fordert eine Entschädigung vom ZDF und einem Kameramann, wie der SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Es gehe um eine Medienrechts- und Persönlichkeitsverletzung, sagt der Anwalt von Maik G., der sächsische AfD-Vize Maximilian Krah. Die Entschädigung solle "nicht unter 20.000 Euro" liegen.

Maik G., einst Buchprüfer im Landeskriminalamt, hatte im August 2018 am Rande einer Pegida-Demonstration mit einem schwarz-rot-goldenen Anglerhut, Sonnenbrille und roter Weste lautstark gegen ein ZDF-Team protestiert und gesagt: "Sie haben mich ins Gesicht gefilmt."

Anwalt Krah versichert, der inzwischen in eine andere Behörde versetzte Staatsdiener sei nur "gelegentlich " zu Pegida-Demonstrationen gegangen und habe oft eine Fahne Israels dabei gehabt, weil er ein "großer Bewunderer" dieses Staates sei. Er habe den Kameramann damals irrtümlich für einen "Antifa-Fotografen" gehalten; Hut und Sonnenbrille habe er getragen, um "auch im Hinblick auf sein Beschäftigungsverhältnis" nicht erkannt zu werden. Durch die Veröffentlichung habe er arbeitsrechtliche Konsequenzen ertragen müssen und sei deutschlandweit verunglimpft worden.

stw

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https://www.spiegel.de/panorama/justiz/sachsen-hutbuerger-fordert-entschaedigung-vom-zdf-a-1272406.html


Zitat
Durch die Veröffentlichung habe er arbeitsrechtliche Konsequenzen ertragen müssen und sei deutschlandweit verunglimpft worden.

Wo ist der verunglimpft Worden? Wenn ich mich wie ein Depp benehme, noch dazu vor laufender Kamera, muss ich mich nicht darüber wundern, wenn ich in der Öffentlichkeit als ebensolcher selten dämlicher Depp wahrgenommen werde. Selbstgewähltes Elend.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5630 am: 14. Juni 2019, 12:49:50 »
Wo ist der verunglimpft Worden? Wenn ich mich wie ein Depp benehme, noch dazu vor laufender Kamera, muss ich mich nicht darüber wundern, wenn ich in der Öffentlichkeit als ebensolcher selten dämlicher Depp wahrgenommen werde. Selbstgewähltes Elend.

Zumal diese Aufnahmen am Rande einer öffentlichen Demonstration stattgefunden haben. Da sollte er vielleicht mal von seinem Anwalt zu diesem Thema entsprechend beraten werden. Der will aber vermutlich nur die Kohle mitnehmen, die ihm das einbringen wird.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5631 am: 14. Juni 2019, 12:51:16 »
das ist halt das Dilemma mit der Wahrnehmung. Erst durch das Fernsehen wurde ihm so richtig die eigene Dämlichkeit bewusst gemacht.
Aber bei der AfD ist er ja in besten Händen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5632 am: 14. Juni 2019, 13:02:25 »
Zitat
[..] sagt der Anwalt von Maik G., der sächsische AfD-Vize Maximilian Krah.
Das passt ja wie die Faust aufs Auge von dem Hutbürger
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5633 am: 14. Juni 2019, 13:37:44 »
Dann kann man sich jetzt ja ganz beruhigt zurücklehnen. Die "Gefahr" ist gebannt, es wird in Zukunft ganz bestimmt keinerlei Probleme mehr mit "Reichsbürgern" geben.

Wie blauäugig kann man eigentlich sein?  :scratch: :scratch:

Spoiler
Verfassungsschutz
Gefahr bewaffneter Reichsbürger gedämmt

Michael Evers   

 Hannover Selbsternannte Reichsbürger machten den Behörden in Niedersachsen mit ihrem Hang zu Waffen Sorgen. Doch nun müssen immer mehr ihre Waffen abgeben. Zweieinhalb Jahre nach der Einführung eines Waffenverbots für Reichsbürger in Niedersachsen wurde bis Ende Januar 60 von ihnen der Waffenschein entzogen, teilte das Innenministerium in Hannover mit.

Ende April 2018 lag die Zahl der Betroffenen noch bei 51. Bis dahin wurden 84 Waffen aufgrund der neuen Rechtslage abgegeben oder unbrauchbar gemacht. Nach neuem Stand sind es 91 Waffen.

Die Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik und ihre staatlichen Organe nicht an. Ihre Zahl liegt nach Angaben des Verfassungsschutzes in Niedersachsen bei rund 1350. Darunter befinden sich 60 Rechtsextremisten.

Nach dem im November 2016 erlassenen Waffenverbot dürfen Menschen, die von den Behörden als Reichsbürger eingestuft werden, keine Waffenscheine mehr erhalten. Vorhandene Erlaubnisse müssen von den 106 kommunalen Waffenbehörden in Niedersachsen in eigener Zuständigkeit entzogen werden. Ende 2018 waren danach noch 71 solche Personen im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Der Hang der lange Zeit als Spinner abgetanen Reichsbürger zu Waffen war verstärkt in den Fokus der Behörden gerückt, nachdem ein Angehöriger der Szene 2016 bei einer Polizeidurchsuchung in Bayern einen Beamten erschoss.

Deutlich gesunken ist inzwischen die Anzahl der Personen, bei denen aus Sicht der Waffenbehörden zunächst der Verdacht bestand, dass es sich um sogenannte Reichsbürger handeln könnte. Grund für die gesunkene Zahl ist, dass die Waffenbehörden nach der letzten Erhebung ihre Verdachtsfälle noch einmal konzentriert beleuchtet haben, wie das Innenministerium erklärte. In einer Vielzahl der Fälle konnte der Verdacht nicht erhärtet oder sogar ausgeräumt werden.

Die Zahl der Straftaten von Reichsbürgern lag im vergangenen Jahr bei 84, zumeist ging es um Beleidigungen und Nötigungen. 61 dieser Taten waren rechtsorientiert.
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https://www.nwzonline.de/politik/hannover-verfassungsschutz-gefahr-bewaffneter-reichsbuerger-gedaemmt_a_50,5,5319947.html
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5634 am: 14. Juni 2019, 13:55:20 »
Wie blauäugig kann man eigentlich sein?  :scratch: :scratch:


Schon gestern habe ich ja auf den Blödsinn von der "Einführung eines Waffenverbots für Reichsbürger in Niedersachsen" hingewiesen.
Und schon wieder der gleiche Quatsch.

Zum einen ist das WaffG Bundesgesetz, eine lex Niedersachsen gibt es nicht.
Zum andern haben die Innenminister der Länder im November 2016, also einen Monat nach dem Mord von Georgensgmünd, die Anwendung des §5 WaffG auf die RD beschlossen.
Hätte man schon 20 Jahre zuvor machen können, aber man wollte ja die Gefahr nicht sehen.
Bayern hat immerhin noch im November 2016 begonnen, den RD die Waffen abzunehmen.

Während Nds lange zugewartet hat.
(Ist nicht auch Karl Dettmer in Nds beheimatet? Der Inhalt seiner drei Waffenschränke ist wohl immer noch weg ...    :whistle:   )

Von einer herausragenden Rolle im Kampf gegen die RD, wie die Artikel dieser Tage suggerieren, kann also gar keine Rede sein!



Hier war eine Zub überaus erfolgreich!


Zitat
Bad Aibling – Weil sie eine Gruppe Afrikaner nicht im Ersatzbus mitfahren lassen wollte und den Männern mit dem Satz „Schwarze Tiere nehme ich nicht mit“ den Zutritt verwehrte, ist eine 52-jährige Zugbegleiterin jetzt vor dem Amtsgericht Rosenheim zu einer Geldstrafe verurteilt worden...

Die Staatsanwaltschaft war letztlich überzeugt davon, dass die Beleidigungen tatsächlich so gefallen sind und beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Schietinger, hielt die übereinstimmenden Berichte einer nachträglichen Beeinflussung geschuldet. Er erklärte, selbst zehn verschiedene Versionen des Ablaufens gehört zu haben. Er beantragte Freispruch.

Richter Fiedler zeigte sich von den Ausführungen des Verteidigers unbeeindruckt. Ihm kamen die Anschuldigungen gegen die Frau keineswegs abgesprochen vor, sondern „authentisch“. Deshalb verurteilte er die Frau zu einer Geldstrafe von 2800 Euro und erklärte ihr, „knapp einer Anzeige wegen Volksverhetzung“ entgangen zu sein.
https://www.ovb-online.de/rosenheim/landkreis/afrikaner-rassistisch-beleidigt-12430849.html


Wieder mal hält es die Qualitätspresse nicht für nötig, uns die Anzahl der Tagessätze mitzuteilen.
Meine Recherche unter Branchenkennern ergab

1. Für eine Zub in dem Alter sind das so etwa 90 bis 100 Tagessätze.
2. Das EVU wird sie ziemlich sicher entlassen.
3. Das Unternehmen wird an sie Geldforderungen stellen (Verspätungen, Aufwand etc.)
Da kommt also noch was obendrauf.

Für eine 52-jährige sind das knackige Aussichten, vor allem in Hinblick auf die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz ...
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5635 am: 14. Juni 2019, 14:34:10 »
"Durch die Veröffentlichung habe er arbeitsrechtliche Konsequenzen ertragen müssen und sei deutschlandweit verunglimpft worden".

Dass trifft ja auch zu. Und mit was? Mit Recht!

Besonders perfide vom Spiegel: Der Grammatikfehler wird rücksichtslos mitzitiert ("Sie haben mich [sic!] ins Gesicht gefilmt."): Schon wieder eine Verglimpfung (ohne "un").
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5636 am: 14. Juni 2019, 14:45:00 »


Hier war eine Zub überaus erfolgreich!


Zitat
Bad Aibling – Weil sie eine Gruppe Afrikaner nicht im Ersatzbus mitfahren lassen wollte und den Männern mit dem Satz „Schwarze Tiere nehme ich nicht mit“ den Zutritt verwehrte, ist eine 52-jährige Zugbegleiterin jetzt vor dem Amtsgericht Rosenheim zu einer Geldstrafe verurteilt worden...

Die Staatsanwaltschaft war letztlich überzeugt davon, dass die Beleidigungen tatsächlich so gefallen sind und beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Schietinger, hielt die übereinstimmenden Berichte einer nachträglichen Beeinflussung geschuldet. Er erklärte, selbst zehn verschiedene Versionen des Ablaufens gehört zu haben. Er beantragte Freispruch.

Richter Fiedler zeigte sich von den Ausführungen des Verteidigers unbeeindruckt. Ihm kamen die Anschuldigungen gegen die Frau keineswegs abgesprochen vor, sondern „authentisch“. Deshalb verurteilte er die Frau zu einer Geldstrafe von 2800 Euro und erklärte ihr, „knapp einer Anzeige wegen Volksverhetzung“ entgangen zu sein.
https://www.ovb-online.de/rosenheim/landkreis/afrikaner-rassistisch-beleidigt-12430849.html


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2. Das EVU wird sie ziemlich sicher entlassen.
3. Das Unternehmen wird an sie Geldforderungen stellen (Verspätungen, Aufwand etc.)
Da kommt also noch was obendrauf.

Für eine 52-jährige sind das knackige Aussichten, vor allem in Hinblick auf die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz ...

Da sowohl die beantragte (1.600 Euro) als auch die verhängte (2.800 Euro) Geldstrafe durch 40 teilbar sind, würde ich eher auf eine Tagessatzhöhe von 40 Euro tippen. Also beantragt 40 Tagessätze, verhängt 70.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5637 am: 14. Juni 2019, 14:48:14 »
Ein Anwalt, der sich für sowas hergibt, dem geht es nicht um Kohle, sondern um Vertretung einer Gesinnung.
Von juristischer Qualität zeugt es nicht.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5638 am: 14. Juni 2019, 15:13:30 »
Genau ... wer richtig fiese Kriminelle verteidigt, ist ein Schwein.  Wo wir doch alle wissen, dass da auch niemals nie ein anderer Sachverhalt vorgelegen haben kann, als die Opfer behaupten. Warum eigentlich noch ein Prozess?



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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5639 am: 14. Juni 2019, 15:22:04 »
So ist es doch gar nicht. Jedem steht in einem Strafprozess ein Anwalt zu und hierfür soll sich auch einer finden.
Das verüble ich Keinem.
Aber hier, der Hutbuerger will jetzt Kohle für eigenes Fehlverhalten haben. Ein guter Anwalt raet seinem Mandanten ab. Als Anwalt muss er sich nicht für jeden verschrobenen Rechtswillen hergeben.
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