Wie blauäugig kann man eigentlich sein?
Schon gestern habe ich ja auf den Blödsinn von der "Einführung eines Waffenverbots für Reichsbürger in Niedersachsen" hingewiesen.
Und schon wieder der gleiche Quatsch.
Zum einen ist das WaffG Bundesgesetz, eine lex Niedersachsen gibt es nicht.
Zum andern haben die Innenminister der Länder im November 2016, also einen Monat nach dem Mord von Georgensgmünd, die Anwendung des §5 WaffG auf die RD beschlossen.
Hätte man schon 20 Jahre zuvor machen können, aber man wollte ja die Gefahr nicht sehen.
Bayern hat immerhin noch im November 2016 begonnen, den RD die Waffen abzunehmen.
Während Nds lange zugewartet hat.
(Ist nicht auch Karl Dettmer in Nds beheimatet? Der Inhalt seiner drei Waffenschränke ist wohl immer noch weg ...
)
Von einer herausragenden Rolle im Kampf gegen die RD, wie die Artikel dieser Tage suggerieren, kann also gar keine Rede sein!
Hier war eine Zub überaus erfolgreich!
Bad Aibling – Weil sie eine Gruppe Afrikaner nicht im Ersatzbus mitfahren lassen wollte und den Männern mit dem Satz „Schwarze Tiere nehme ich nicht mit“ den Zutritt verwehrte, ist eine 52-jährige Zugbegleiterin jetzt vor dem Amtsgericht Rosenheim zu einer Geldstrafe verurteilt worden...
Die Staatsanwaltschaft war letztlich überzeugt davon, dass die Beleidigungen tatsächlich so gefallen sind und beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Schietinger, hielt die übereinstimmenden Berichte einer nachträglichen Beeinflussung geschuldet. Er erklärte, selbst zehn verschiedene Versionen des Ablaufens gehört zu haben. Er beantragte Freispruch.
Richter Fiedler zeigte sich von den Ausführungen des Verteidigers unbeeindruckt. Ihm kamen die Anschuldigungen gegen die Frau keineswegs abgesprochen vor, sondern „authentisch“. Deshalb verurteilte er die Frau zu einer Geldstrafe von 2800 Euro und erklärte ihr, „knapp einer Anzeige wegen Volksverhetzung“ entgangen zu sein.
https://www.ovb-online.de/rosenheim/landkreis/afrikaner-rassistisch-beleidigt-12430849.htmlWieder mal hält es die Qualitätspresse nicht für nötig, uns die Anzahl der Tagessätze mitzuteilen.
Meine Recherche unter Branchenkennern ergab
1. Für eine Zub in dem Alter sind das so etwa 90 bis 100 Tagessätze.
2. Das EVU wird sie ziemlich sicher entlassen.
3. Das Unternehmen wird an sie Geldforderungen stellen (Verspätungen, Aufwand etc.)
Da kommt also noch was obendrauf.
Für eine 52-jährige sind das knackige Aussichten, vor allem in Hinblick auf die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz ...