Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264624 mal)

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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5580 am: 6. Juni 2019, 13:04:26 »
meine Rede: Bei FB und YT arbeiten ignorante Deppen. Selbst bei eindeutigen Verstößen erkennen sie keine.
Das ist das Versagen der Politik, dass sie es komplett verpennt hat, diesen ignoranten Läden beizeiten empfindliche Konsequenzen anzudrohen, wenn die nicht gegen Hass, Hetze und Lügen vorgehen.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5581 am: 6. Juni 2019, 15:33:56 »
Mal wieder eine mit Fantasieausweisen...oder sogar wirklich gefälschtem Ausweis aus Peru.  :o

Spoiler
   Simbach am Inn   "Reichsbürger" (59) nervt mit falschen Papieren   
Polizei, idowa,  06.06.2019 - 12:00 Uhr

   

Ein 59-jähriger Mann aus der Reichsbürgerszene hat bei einer Grenzkontrolle am Mittwoch auf seine Art Widerstand geleistet: Nachdem er einen gefälschten Ausweis vorgezeigt hatte, weigerte er sich, aus seinem Auto auszusteigen.

Beamte der Bereitschaftspolizei kontrollierten gegen 16.30 Uhr auf der Innbrücke einen Mann, der mit einem Auto aus Österreich ins Bundesgebiet einreisen wollte. Bei der Kontrolle, wollte der Mann seinen Namen und seine Adresse nicht sagen und zeigte stattdessen einen vermeintlich peruanischen Personalausweis vor. Nachdem das vorgelegte Papier Fälschungsmerkmale aufwies, sollten die Personalien des Mannes überprüft werden. Da der Mann weiterhin seine Personalien nicht angab, sollten er und sein Fahrzeug nach weiteren Ausweispapieren durchsucht werden.

Der 59-Jährige weigerte sich aber, aus seinem Auto auszusteigen. Schließlich zwangen ihn die Beamten dazu - verletzt wurde dabei laut Polizeiangaben niemand. Im Fahrzeug des Mannes fanden die Beamten letztlich einen gültigen deutschen Führerschein. Der 59-Jährige ist der Reichsbürger-Szene zuzuordnen, er wurde nach der Überprüfung seiner Personalien wieder entlassen.

Die Kriminalpolizei Passau ermittelt nun gegen den Mann wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verdacht der Urkundenfälschung.
[close]
https://www.idowa.de/inhalt.simbach-am-inn-reichsbuerger-59-nervt-mit-falschen-papieren.8206c874-964c-46a3-afd6-32692213d3df.html
________________

Noch ein "Reichsbürger" mit Jesuswahn, davon haben wir ja immer mehr.
Spoiler
Rentner fühlt sich seiner Identität beraubt
Pfaffenhofen
erstellt am 05.06.2019 um 18:01 Uhr
aktualisiert am 05.06.2019 um 22:20 Uhr
Pfaffenhofen (PK) Großes Kino im Sitzungssaal 109 des Pfaffenhofener Amtsgerichts: Mit der Bibel in der Hand hat ein 67-jähriger Rentner versucht, seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Beleidigung durchzusetzen.
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Begleitet wurde er von zwölf Sympathisanten, von denen sich einige ihre Gesinnung als T-Shirt übergestreift hatten: "Ich gehöre zu Jesus Christus", oder "Jesus kommt wieder. Bist du bereit? "

Amtsrichter Konrad Kliegl und Staatsanwältin Julia Eser waren zumindest vorbereitet: Zwei Polizisten mit Handschellen am Gürtel nahmen beim Einmarsch der Gesinnungsgenossen im Zuschauerraum Platz. Im Gegensatz zu den Jesus-Anhängern: Die blieben stehen. "Setzen Sie sich bitte", bat der Richter. Das Dutzend blieb mit stoischer Mine standhaft und fixierte den Richter. "Wenn Sie sich nicht setzen, lasse ich den Saal räumen", drohte Kliegl. Einige hatten sich offensichtlich darauf verständigt, dem Angeklagten dem Wortsinn nach beizustehen. "Ich schmeiße Sie raus, wenn Sie sich nicht sofort setzen", herrschte der Richter die Aufrechten an. Das wirkte. Sie wollten wohl den Angeklagten Wilhelm-Peter S. (Name geändert) nicht im Regen stehen lassen, denn der beharrte darauf: "Ich möchte stehen bleiben! " Das wurde ihm gewährt.

"Sie heißen Wilhelm-Peter S. ? ", fragte Kliegl. Der Angeklagte blieb stumm, blätterte auf Nachfrage ("Ist S. Ihr Geburtsname? ") in dem Stoß Papier, den er neben der Bibel auch noch mitgebracht hatte, fand seine Geburtsurkunde und gab zu Protokoll: "Ich bin der Mensch Wilhelm-Peter. " Und er möchte jetzt eine Erklärung abgeben. Der Sitzungsverlauf sei vorgeschrieben, belehrte ihn Kliegl, und deshalb sei jetzt die Staatsanwältin mit dem Verlesen der Anklage an der Reihe.

Der Rentner hatte einen Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro bekommen, weil er einen Mitarbeiter des Landratsamts beleidigt hatte und ihn schriftlich der Volksverletzung, der Verschleierung, der Bereicherung und vor allem des "Identitätsdiebstahls" bezichtigt hatte. Denn trotz Personalausweis, Reisepass, Rentenbescheid und einem fast sieben Jahrzehnte langen Leben im Landkreis, der zweifelsfrei zur Bundesrepublik gehört, fühlt sich der Rentner offensichtlich staatenlos, zumindest ohne staatliche Identität.

Was jedem Migranten gewährt würde, müsse auch ihm zustehen. Deshalb hatte er einen Staatsangehörigkeitsnachweis beantragt, und zwar "in wasserblauer Tinte", versandt in einem Umschlag, "nicht geknickt und gefaltet". Er berief sich auf ein Gesetz aus der Kaiserzeit.

Ob es sich bei dem Angeklagten um einen Reichsbürger handelt, wurde nicht erörtert, auch wenn Richter Kliegl feststellte, dass "Sie diesen Staat ablehnen". Reichsbürger bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimen und souveränen Staat, für sie besteht das Deutsche Reich weiter fort.

Weil ihm die Behörde das Dokument verweigerte, schrieb er einen geharnischten Brief an den Mitarbeiter. Der fühlte sich beleidigt und verleumdet und erstattete Anzeige. Was der Rentner nicht ganz nachvollziehen kann: Er habe ihn nicht als Mensch beleidigt, sondern als Sache. Aber als "lebender Mensch" bitte er ihn um Verständnis und um Entschuldigung. Dem Hinweis des Richters, dass der Mitarbeiter keine Sache sei, begegnete der 67-Jährige mit dem Hinweis, dass er sich auf göttliches Recht berufe. "Hier gilt die Strafprozessordnung", kontert Kliegl kühl.

Hinten im Saal meldet sich ein Zuhörer, er möchte was zur Sache sagen. Kliegl lässt ihn abblitzen. "Wen ich als Zeugen vernehme, entscheide ich. " Und außerdem sei das hier kein Wirtshaus. Der Angeklagte, der sich als "geistlich-sittliches Wesen, auch bekannt als Wilhelm-Peter S. " versteht, weist vorsorglich darauf ihn, dass er Teil der göttlichen Schöpfung sei und "kein Produkt der künstlichen Intelligenz", und gemäß dem Zweiten Buch Mose verbiete sich die Behauptung, dass er schwachsinnig sei.

Darüber will Kliegl nicht diskutieren. Hier würde ausschließlich der Straftatbestand der Beleidung verhandelt und nicht göttliches Recht oder sein vermeintlicher Anspruch auf einen Staatsangehörigkeitsnachweis. Da müsse er den Freistaat verklagen. Und im übrigen gebe er ihm den guten Rat, den Einspruch zurückzuziehen. Wilhelm-Peter S. , der immer noch steht, schweigt und nickt. "Sie stimmen also zu, den Einspruch zurückzunehmen", fragt der Richter nach. Ja, er stimmt zu. Die Jesus-Anhänger erheben sich und verlassen wortlos den Saal.
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https://www.donaukurier.de/lokales/pfaffenhofen/Rentner-fuehlt-sich-seiner-Identitaet-beraubt;art600,4208571


« Letzte Änderung: 6. Juni 2019, 15:38:27 von Gutemine »
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5582 am: 6. Juni 2019, 19:02:56 »
Wäre ja auch möglich, dass die Schreiben nur "Spaß" waren und die Sache mit der Eintragung ins "amerikanische Schuldenregister" ist sowieso egal.

Zumindest der Richter kann jetzt wohl sicher sein kein entsprechendes Schreiben zu bekommen.  :facepalm: :facepalm:

Wieder einmal zeigt sich: In bestimmten Bundesländern hat man als "Reichsbürger" quasi Narrenfreiheit.


Spoiler
Kamenz

06.06.2019 17:20 Uhr
Erpressung einer Gerichtsvollzieherin nicht bewiesen

Ein 74-Jähriger aus Döbra war angeklagt. Er wies strikt zurück, den „Reichsbürgern“ nahe zu stehen – und erfuhr Gnade vor Recht: Verfahren eingestellt.

Kamenz. Wegen des als Drohung verstandenen Satzes „Wenn Sie das tun, wird Ihr Dasein als Obergerichtsvollzieherin bald beendet werden“, landete ein 74-jähriger aus Döbra am Donnerstagvormittag vor dem Kamenzer Amtsrichter. Im Verhandlungssaal ging es um die Anklage einer versuchten Erpressung. Angezeigt wurde Siegmund B. von der oben erwähnten Gerichtsvollzieherin. Wegen ausstehender Forderungen sollte er ins Schuldnerregister eingetragen werden. Mit einem solchen Eintrag, das war Siegmund B. klar, würde er wohl kaum noch irgendwo Kredit bekommen. Also lag eine gewisse Spannung in der Luft. Und in dieser Situation fiel der durchaus zweischneidige Satz. Übrigens nicht nur telefonisch geäußert, sondern auch schriftlich. Wollte der Angeklagte der Gerichtsvollzieherin etwa an die Gesundheit oder gar ans Leben? Oder wollte er ihr anderweitigen Schaden zufügen, der ihre berufliche und private Existenz beeinträchtigen könnte?

Die Gerichtsvollzieherin wandte sich an die Polizei und erfuhr dort, dass B. kein unbeschriebenes Blatt ist. Ihm war der Waffenschein bereits nicht mehr verlängert worden, weil seine Zuverlässigkeit bezweifelt wurde, nachdem angeblich sein eigener Jagdhund im Auto auf ihn geschossen hatte (die SZ berichtete). Sein Verhalten, so beschrieb es die Gerichtsvollzieherin, erinnerte sie an die Reichsbürgerszene. Ob sie ihm das in einem Telefonat zu verstehen gegeben hat, daran konnte sie sich beim besten Willen nicht mehr erinnern.
Steht auf dem Boden des Grundgesetzes

Siegmund B. will das aber gehört haben und fühlte sich deshalb wiederum verunglimpft. Schließlich stehe er eindeutig auf dem Boden des Grundgesetzes. „Ich halte es für das beste Grundgesetz der Welt“, bekräftigte er im Gerichtssaal. Außerdem habe sich die Gerichtsvollzieherin ihm gegenüber nicht mit einem Ausweis zu erkennen gegeben. Der Staatsanwalt hielt diese Begründung allerdings für eine Schutzbehauptung. „Strafwürdig sei der Satz trotzdem“, so der Staatsanwalt. Was B. gemeint haben könnte, musste er in der etwa 90 Minuten dauernden Verhandlung erklären. Dazu wurde er vom Amtsrichter und vom Staatsanwalt gründlich befragt.

Da saß er nun, und der Rechtsstaat setzte sich mit der Bedrohlichkeit von Worten auseinander. Es musste gründlich abgewogen werden, ob die Geschehnisse wirklich als versuchte Erpressung einzustufen sind. B.‘s Rechtsanwalt aus Wittichenau erklärte, dass der gefallene Satz des Fischereimeisters bedeuten sollte, dass dieser eine Rechtsaufsichtsbeschwerde in Erwägung gezogen habe. „Beruflichen Schaden könne der Angeklagte der Gerichtsvollzieherin mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde nicht zufügen“, fand Richter Thomas Kranke. Sie habe sich korrekt verhalten.
Erpressung nicht nachweisbar

Nach einer Stunde brachte es der Richter auf den Punkt. Sein Vorschlag lautete, das Strafverfahren gegen den Angeklagten einzustellen. Ihm sei nicht eindeutig nachzuweisen, dass er eine versuchte Erpressung habe begehen wollen. „Die Kirche müsse im Dorf bleiben“, untermauerte der Richter dies mit einer Volksweisheit. Er legte Siegmund B. allerdings nahe, sich den öffentlichen Strafprozess dennoch eine Lehre sein zulassen. Er habe gefälligst behutsamer mit seinen Worten umzugehen. Auf die Frage, was die Folge der Verfahrenseinstellung sei, antwortete der Richter: „Die Akte wird geschlossen, es wird kein Urteil geben, gegen das später Einspruch eingelegt werden kann ...“.
[close]
https://www.saechsische.de/plus/erpressung-einer-gerichtsvollzieherin-nicht-bewiesen-5080230.html
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5583 am: 6. Juni 2019, 19:12:46 »
Einige Schüler bekommen jetzt kostenlos Unterricht in rechts- bzw. Gesellschaftskunde:


Zitat
Rechte Parole auf Abschlussfoto „Lehrer und Schüler sind ins offene Messer gelaufen“
06.06.19, 15:48 Uhr

Mihla -
Das Posieren mit einer Parole, die in der rechtsextremen Szene verwendet wird, könnte für Schüler einer Abschlussklasse im thüringischen Mihla (Wartburgkreis) ein Nachspiel haben.

Wie der Leiter des zuständigen Schulamtes in Westthüringen, Wolfram Abbé, am Donnerstag ankündigte, wird Anzeige erstattet - wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Welche Erfolgschancen eine solche Anzeige hat, ist aber unklar.

Regelschule „Thomas Müntzer“ distanziert sich von „jeder Form von Extremismus“
In Mihla hatten Schüler einer Abschlussklasse der Regelschule unter anderem mit einem Transparent posiert, auf dem ein Satz stand, der auch in einem Lied der rechtsextremen Band „Kraftschlag“ auftaucht: „Trotz Verbot sind wir nicht tot“. Mehrere Medien hatten darüber berichtet. Im Thüringer Verfassungsschutzbericht 2014/2015 wird die Band „Kraftschlag“ als rechtsextremistisch bezeichnet.

Der Schulleiter der Regelschule „Thomas Müntzer“ in Mihla, Uwe Schwanz, sagte, er sei entsetzt von dem Vorfall. Er gehe davon aus, dass ein oder zwei Schüler wussten, dass die Parolen aus der rechtsextremen Szene kommen. „Der Rest, einschließlich der Lehrerschaft, ist ins offene Messer gelaufen“, beklagte Schwanz. In einer Erklärung auf ihrer Internetseite distanzierte sich die Schule von „jeder Form von Extremismus“.

Nach Angaben des Thüringer Bildungsministeriums ist bereits eine schulaufsichtliche Prüfung eingeleitet worden, das Ergebnis stehe aber noch aus. Der Fall werde sehr ernst genommen, hieß es in einer Stellungnahme des Ministeriums.
https://www.mz-web.de/thueringen/rechte-parole-auf-abschlussfoto--lehrer-und-schueler-sind-ins-offene-messer-gelaufen--32661488
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5584 am: 6. Juni 2019, 23:44:22 »
Brandanschlag auf eine Roma Familie, es wird von einem fremdenfeindlichen Hintergrund ausgegangen

https://www.swp.de/blaulicht/fremdenfeindlicher-angriff-bei-erbach-dellmensingen-31294630.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5585 am: 6. Juni 2019, 23:56:33 »
noch ein "Prüffall":

https://www.saechsische.de/plus/staatsanwaltschaft-prueft-vorwuerfe-gegen-geheimdienstchef-5080368.html


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Sachsen

06.06.2019 19:28 Uhr
Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe gegen Meyer-Plath

Der Chef des sächsischen Verfassungsschutzes soll im Falle des NSU falsch ausgesagt haben. Linke und Grünen fordern seinen Rücktritt.
Gordian Meyer-Plath, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, wird vorgeworfen, unwahre Aussagen vor dem NSU-Untersuchungsausschuss gemacht zu haben. © dpa/Monika Skolimowska
3 Min. Lesedauer

Von Alexander Fröhlich

Potsdam/Dresden. Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft, ob gegen den Präsidenten des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Gordian Meyer-Plath, Ermittlungen wegen Falschaussage aufgenommen werden. Das sagte eine Behördensprecherin dem Tagesspiegel am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft habe einen Prüfvorgang angelegt, es werde untersucht, ob ein Anfangsverdacht vorliege.

Meyer-Plath war im April 2018 vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags Brandenburg zu seiner Rolle im Fall des Neonazis und V-Mannes Carsten Szczepanski alias „Piatto“ befragt worden. Dabei hatte er verneint, am Postverkehr mit gelockerten Sicherheitsregeln für „Piatto“ beteiligt gewesen zu sein.

Das sei nach Aktenlage und Aussagen von JVA-Mitarbeitern widerlegt, hatte der Linke-Obmann im Untersuchungsausschuss, Volkmar Schöneburg dem Tagesspiegel am Mittwoch erklärt. Er wirft Meyer-Plath vor, dem wegen Mordversuchs verurteilten Neonazi Szczepanski in den 1990er-Jahren dabei geholfen zu haben, im Gefängnis ein Magazin für die militante Naziszene zu produzieren.

Weiterführende Artikel
Symbolbild verwandter Artikel
Vorwurf gegen Sachsens Verfassungsschutz-Chef

Gordian Meyer-Plath war in Brandenburg tätig, bevor er Präsident des Verfassungsschutzes in Sachsen wurde. Jetzt holt ihn die NSU-Zeit wieder ein.

Es bestehe der begründete Verdacht, „dass Meyer-Plath aktive Beihilfe zur Herstellung volksverhetzender Schriften geleistet hat“ und in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss dazu unwahre Angaben gemacht habe, sagte Schöneburg. Falschaussagen vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen sind strafbar und können mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Heikel ist Meyer-Plaths Rolle auch, weil er nach Szczepanskis Entlassung aus dem Gefängnis einer der V-Mann-Führer war. „Piatto“ hatte 1998 einige der wenigen Hinweise überhaupt auf ein in Sachsen untergetauchtes Neonazi-Trio gegeben. Brandenburgs Verfassungsschutz ging jedoch rigide mit den Informationen gegenüber der Polizei in Thüringen und Sachsen um, die Hinweise versickerten.

Linke, CDU und Grüne im Landtag Brandenburg erklärten, Brandenburg habe damit die Ermittlungen gegen das Trio erschwert. Sie hatten zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses vom Montag erklärt, dass die rechtsextreme Szene durch den Verfassungsschutz durch V-Männer wie „Piatto“ teils erst stark gemacht wurde. Die Grünen sehen eine Mitschuld Brandenburgs an den Verbrechen des NSU. Meyer-Plath war bis 2013 Mitarbeiter der Brandenburger Behörde, bevor er nach Sachsen wechselte.
Linke und Grüne verlangen Ablösung

Die Linken und Grünen in Sachsen halten Gordian Meyer-Plath aufgrund der Vorwürfe für nicht länger tragbar. Der Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann (Grüne) forderte Innenminister Roland Wöller (CDU) am Donnerstag auf, Meyer-Plath als Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz zu entlassen. "Der Zeitpunkt ist schon seit Jahren überfällig", erklärte Lippmann. Linke-Politikerin Kerstin Köditz hält Meyer-Plath gleichfalls für eine "Fehlbesetzung" an der Spitze einer Sicherheitsbehörde.

Der Präsident war am Donnerstag für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.

"Ich gehe davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg den Vorwurf einer strafrechtlichen Überprüfung unterziehen lassen. In diesem Zusammenhang wird dann hoffentlich zügig geklärt, ob die Vorwürfe zutreffen", erklärte Lippmann am Donnerstag in Dresden. (mit dpa)


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D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5586 am: 7. Juni 2019, 06:36:43 »
Warum mich das nicht wundert?
Wenigsten wundert mich dann manche Nachricht aus Sachsen nicht mehr.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5587 am: 7. Juni 2019, 18:34:09 »
"Bewaffneter" Anwalt am Stralsunder Gericht.

Nein, ich frage jetzt nicht, ob es am Ende der aktuelle Anwalt des Obererpels war. Schlimm genug...
Spoiler
Stralsund Zwischenfall Schuss im Stralsunder Amtsgericht: Anwalt fällt Waffe aus der Tasche

Während eines Haftprüfungstermin kam es am Freitag zu dem Zwischenfall. Mehrere Personen wurden vorsorglich im Hanseklinikum untersucht. Leiter des Amtsgerichts stellt Strafanzeige.

Stralsund

Wildwest im Stralsunder Amtsgericht: Als eine Teenagerin am Freitagmorgen um 9 Uhr dem Haftrichter vorgeführt wird, fällt plötzlich ein Schuss. Nach einer Schrecksekunde wird den Beteiligten klar, dass sich dieser aus einer Waffe gelöst hatte, die dem Pflichtverteidiger aus einer Tasche gefallen war.

„Der Knall war so laut, dass alle erst mal geschockt waren. Der Raum ist ziemlich klein, da hallt es besonders schlimm“, sagte ein Zeuge der OZ. Kurz darauf habe der Anwalt die Waffe mit einer lapidaren Entschuldigung in den Nebenraum gebracht. Bei der Waffe soll es sich um eine 9-Millimeter-Schreckschuss-Pistole handeln. Genaue Angaben dazu gibt es nicht, denn die Polizei wurde nicht benachrichtigt.
Verdacht auf Knalltrauma

Nach einer Standpauke des zuständigen Richters wurde die Haftprüfung fortgeführt. Vor dem Richter: eine 18-Jährige, der räuberische Erpressung vorgeworfen wird. Deshalb waren auch ein Betreuungsrichter und ein Mitarbeiter des Jugendamtes in dem kleinen Haftprüfungsraum des Stralsunder Amtsgerichtes dabei.

Erst später werden einige Betroffene, denen der Schreck noch in den Gliedern sitzt, zur Untersuchung ins Helios Hanseklinikum gebracht: Verdacht auf Knalltrauma. Zu eventuellen Spätfolgen konnten gestern noch keine Aussagen getroffen werden.
Gerichtsleiter stellt Strafanzeige gegen Pflichtverteidiger

„Ich frage mich, warum ein Rechtsanwalt mit einer Waffe ins Gericht kommt. Das darf doch hier nicht passieren. Man darf gar nicht daran denken, was hätte geschehen können. Außerdem kann ein Laie doch eine echte Waffe nicht von einer Schreckschuss-Pistole unterscheiden“, sagte der Zeuge entsetzt und meinte: „Und warum wurde die Polizei nicht gerufen? Stattdessen macht man mit der Haftprüfung einer jungen Frau weiter, als wäre nichts passiert. Dabei waren alle geschockt.“

Der neue Amtsgerichtsleiter Sascha Ott bestätigte den Sachverhalt. „Ich habe Strafanzeige gegen den Anwalt gestellt“, berichtete er. Grund: Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz. Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es nun, zu klären, was für eine Waffe es war und ob der Verteidiger berechtigt war, sie zu tragen. Für das Tragen einer Schreckschuss-Pistole ist in Deutschland der Kleine Waffenschein erforderlich.
„Öffentliche Behörde, keine Festung“

Darüber hinaus verwies Ott auf die Hausordnung: „Waffen und gefährliche Werkzeuge haben im Amtsgericht nichts zu suchen.“ Da in diesem Fall dagegen verstoßen wurde, will es der Leiter nicht auf sich beruhen lassen: „Zunächst werde ich dem Betroffenen die Gelegenheit geben, sich dazu zu erklären.“ Dann wolle er ihm noch einmal die Hausordnung verdeutlichen und weitere Konsequenzen darlegen. „Als Verteidiger hat er eine Vorbildfunktion.“

„Mir ist es wichtig, dass sich Mitarbeiter und Besucher sicher fühlen“, sagte der Gerichtsleiter. Doch welche Schutzmaßnahmen gibt es und wann werden sie umgesetzt? „Im Bedarfsfall stellen wir Torsonden auf und kontrollieren die Besucher individuell“, erklärte Ott. Man könne sich das wie am Flughafen vorstellen. Allerdings dauere es dann auch dementsprechend länger. Bei Prozessen, zum Beispiel wenn sogenannte Reichsbürger beteiligt sind, würden solche Maßnahmen erwogen. Wichtig sei, dass Maß gehalten werde. „Wir sind eine öffentliche Behörde, keine Festung“, meinte Ott.

Der Zwischenfall wurde umgehend an das Schweriner Justizministerium gemeldet. „Dies ist ein berichtenswertes Ereignis“, sagte Ministeriumssprecher Tilo Stolpe. „Waffen sind grundsätzlich am Gericht verboten.“ Der Beruf des Rechtsanwalts würde nicht automatisch dazu berechtigen, Waffen mit sich zu führen. Der Pflichtverteidiger wollte sich gegenüber der OZ nicht äußern.

Ines Sommer und Kai Lachmann
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https://www.ostsee-zeitung.de/Vorpommern/Stralsund/Schuss-im-Stralsunder-Amtsgericht-Anwalt-faellt-Waffe-aus-der-Tasche
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Offline Noldor

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5588 am: 8. Juni 2019, 09:08:49 »
Einmal etwas aus unserer Presse:

Ein Neonazisohn von Torsten Heise ( https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=4953.msg235042#msg235042 )
scheint bei uns eine Ausbildung zum Heizungsinstallateur zu machen.

 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5589 am: 9. Juni 2019, 16:34:24 »
Wir wünschen Gutes Gelingen!
Allerdings ist in einem Rechtsstaat nicht alles möglich, weshalb es oft bei der Ankündigung bleibt.


Zitat
Sachsen und Thüringen wollen gemeinsam gegen Rechte vorgehen

Aufmärsche von Neonazis und Rechtsrock-Konzerte sind ein Problem in Sachsen und Thüringen. Die Regierungen beider Länder wollen sich nun enger abstimmen, wie sie dagegen vorgehen.
Spoiler
Dresden
Dei Strategien gegen Rechtsrock-Konzerte schlagen die Innenminister von Sachsen und Thüringen vor, stärker Regeln im Brandschutz-, Hygiene- oder Wegerecht zu nutzen. Es sollten „alle Mittel des Rechtsstaates im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes genutzt werden“, um den Einfluss Rechtsextremisten in Deutschland so weit wie möglich einzuschränken, heißt es in einer Beschlussvorlage für eine gemeinsame Sitzung der thüringischen und sächsischen Landesregierungen.

In dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wird jedoch auch eingeräumt, dass die Veranstalter und Teilnehmer solcher Aufmärsche sichtlich darum bemüht seien, den Behörden keine Angriffspunkte zu bieten. Die gemeinsame Kabinettssitzung der beiden Bundesländer ist für Mitte Juni geplant. Sie soll im ostthüringischen Altenburg stattfinden.

Konzerte nur schwer zu verbieten
Meist werden Rechtsrock-Konzerte als Versammlungen angemeldet. Dadurch sind sie nur schwer zu verbieten. Daher werden seit Längerem auch andere Wege diskutiert, solche Veranstaltungen zu verhindern oder einzuschränken.

In Magdala in Mittelthüringen beispielsweise konnte im vergangenen Jahr ein Festival nicht stattfinden. Denn der einzige Zugang zum Veranstaltungsgelände führte über ein kommunales Grundstück. Die Kommune hatte die Nutzung dieses Weges untersagt hatte.

Gegner dieses indirekten Vorgehens gegen Rechtsrock-Konzerte argumentieren, es müsse in Deutschland endlich höchstrichterlich geklärt werden, inwieweit solche kommerziellen Konzerte unter dem Schutz der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit stünden. Diese Klärung werde erschwert, wenn solche Veranstaltungen etwa aus Brandschutz- oder Hygienegründen verhindert würden.

Kampf gegen Rechtsextremismus allein nicht zu gewinnen
In der Beschlussvorlage wird darauf verwiesen, dass trotz der großen Summen von Zehntausenden oder Hunderttausenden Euro, die bei solchen Veranstaltungen umgesetzt werden, Verwaltungsgerichte ihnen immer wieder den Status als Versammlung zubilligen. Die Beschlussvorlage ist nach Angaben des Thüringer Innenministeriums in Abstimmung mit dem sächsischen Innenministerium erarbeitet worden.

In dem Papier erklären die beiden Ressorts, dass der Kampf gegen den Rechtsextremismus durch den Staat alleine nicht zu gewinnen sei. „Die rechtlichen und polizeilichen Handlungsoptionen sollen das zivilgesellschaftliche und politische Engagement ergänzen, können dieses aber nicht ersetzen, wenn es um die Zurückdrängung rechtsextremistischer Aktivitäten im Sinne einer wehrhaften Demokratie geht“, heißt es in der Beschlussvorlage. Behörden und engagierte Bürger hätten das gleiche Ziel: den Schutz der demokratischen Gesellschaft.

27 rechtsextreme Bands in Sachsen
In Thüringen hatten Rechtsrock-Konzerte zuletzt immer wieder in Themar, Kloster Veßra (beide Landkreis Hildburghausen) und Kirchheim (Ilm-Kreis) stattgefunden, in Sachsen unter anderem in Ostritz.

Der rechtsextremen Musikszene in Sachsen werden derzeit 27 Bands und 3 Liedermacher zugerechnet. Für 2018 listete das hiesige Landesamt für Verfassungsschutz 28 Konzerte auf - eins mehr als im Jahr zuvor. Die meisten gab es bislang im Jahr 2011 mit 42 Konzerten. Mit dem „Schild & Schwert Festival“ im ostsächsischen Ostritz an der Grenze zu Polen hat sich inzwischen ein von Neonazis aus ganz Europa besuchtes Rechtsrock-Festival etabliert. Für den 21. und 22. Juni ist es wieder geplant.

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Von RND/dpa
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https://www.dnn.de/Region/Mitteldeutschland/Sachsen-und-Thueringen-wollen-gemeinsam-gegen-rechte-Konzerte-vorgehen
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5590 am: 10. Juni 2019, 19:16:15 »
Kaum ist Öffentlichkeit hergestellt ...    :whistle:
Plötzlich beschäftigt sich die BmVg (!) mit einem Uffz.
Nein, das hat natürlich üüberhaupt nichts mit dem Medienecho zu tun, das ist ein ganz normaler Vorgang, haben uns die Sache nochmal angesehen, Kontrollinstanzen, Sie wissen ja ...   ;)



Zitat
10. Juni 2019, 18:38 Uhr
Bundeswehr
Whistleblower darf vorerst Soldat bleiben

Der Unteroffizier Patrick J. soll jetzt doch nicht unehrenhaft entlassen werden.
Er hatte Dutzende Kameraden wegen angeblich rechtsextremen oder NS-verherrlichenden Sprüchen beim MAD angezeigt.
Nur wenige Anzeigen hatten jedoch bundeswehrinterne Ermittlungen ausgelöst. Viele Vorwürfe waren aus Sicht des MAD zu dünn.

Von Ronen Steinke, Berlin
Das Bundesverteidigungsministerium hat die geplante unehrenhafte Entlassung des Whistleblowers Patrick J. vorerst gestoppt. Das geht aus einem Schreiben des Personalamts der Bundeswehr hervor, das die Süddeutsche Zeitung einsehen konnte. Demnach setze man "den Vollzug" der Entlassung "bis auf Weiteres aus". Der 30 Jahre alte Unteroffizier Patrick J. hatte so viele vertrauliche Hinweise auf rechte Umtriebe abgegeben wie noch kein Bundeswehrsoldat je zuvor. In den vergangenen Monaten hatte er auf eigene Initiative ein Dossier mit rechtsradikalen oder vermeintlich rechtsradikalen Äußerungen von mehr als einhundert seiner Kameraden angelegt und dem Geheimdienst der Truppe, dem Militärischen Abschirmdienst (MAD), übergeben.
Spoiler
Interne Ermittlungen nur in neun Fällen
Nach SZ-Informationen haben nur die wenigsten der Hinweise von Patrick J. bisher bundeswehrinterne Ermittlungen ausgelöst. Viele Vorwürfe waren aus Sicht des MAD zu dünn. In neun Fällen allerdings ist der MAD durch die Mitteilungen von Patrick J. tatsächlich zu Ermittlungen veranlasst worden. Zum Beispiel hatte der Whistleblower dokumentiert, wie sich ein Stabsunteroffizier im Internet mit Rechtsextremisten vernetzte, die das KZ Auschwitz mit Legosteinen nachbauten. Bei einem Oberstabsgefreiten entdeckte er Facebook-Kontakte zu sogenannten Reichsbürgern. Im Netz schrieb dieser Bundeswehrsoldat: "Wir sind eh alle Staatenlos."

Das Personalamt der Bundeswehr wollte Patrick J. ursprünglich mit der Begründung entlassen, es fehle ihm an der "charakterlichen Eignung". Zahlreiche seiner Vorwürfe gegen Kameraden seien "übertrieben und haltlos". Auch hätten sich inzwischen Kameraden ihrerseits über Patrick J. beschwert, weshalb er wegen "Missbrauchs der Befehlsbefugnis" zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt worden sei. Patrick J. hat allerdings gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Das Bundesverteidigungsministerium, dessen Staatssekretär Gerd Hoofe (CDU) sich in der vergangenen Woche mit Patrick J. getroffen hatte, wollte sich auf SZ-Anfrage nicht zu dem Fall äußern. Hoofe verwies auf den Datenschutz.
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https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-soldat-whistleblower-rechtsradikale-1.4481382
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5591 am: 11. Juni 2019, 07:58:10 »
Bei der "Truppe" wird er trotzdem unten durch sein.
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5592 am: 11. Juni 2019, 10:08:25 »
Das spricht aber nicht gegen ihn, sondern gegen die "Truppe".
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5593 am: 11. Juni 2019, 10:38:33 »
Da kommt die folgende Meldung ja grade recht!
An eine "Gesinnungsprüfung" glaube ich jetzt eher nicht (Achtung, Qualitätspresse!), aber nach Indizien oder Beweisen zu suchen und die Augen offen zu halten, ist sicher nicht falsch:



Zitat
Extremisten, Reichsbürger
Minister will Polizeianwärter verstärkt auf Gesinnung prüfen

    11.06.19, 09:47 Uhr

Hannover -

Bewerber für die Polizei sollten laut Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius verstärkt auf extremistische Gesinnung oder Verbindungen zur Clan-Kriminalität überprüft werden.

Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag) sagte der SPD-Politiker: „Wir müssen uns bei allem Vertrauen in die Unbescholtenheit unserer Beamtinnen und Beamten die Frage stellen, ob wir alles tun, um zu verhindern, dass Reichsbürger, Extremisten oder auch Menschen mit Clanhintergrund in den Polizeidienst kommen.“

Datenaustausch über Ländergrenzen hinaus

Für einen länderübergreifenden Datenaustausch im Rahmen dieser Zuverlässigkeitsüberprüfung müssten jedoch rechtliche Grundlagen geschaffen werden. Über diesen Vorschlag würden die Landesinnenminister daher bei ihrem nächsten Treffen diskutieren. Sie tagen von diesem Mittwoch bis Freitag in Kiel. (dpa)
https://www.rundschau-online.de/politik/extremisten--reichsbuerger-minister-will-polizeianwaerter-verstaerkt-auf-gesinnung-pruefen-32680240
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Offline SchlafSchaf

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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch