Bei einer Ablehnung der Waffenrechtsänderungen hätte die Schweiz vom Schengenraum ausgeschlossen werden können.
Woanders las man auch schon, daß die Schweiz nach 6 Monaten automatisch rausgeschmissen wird.
Beides ist Unsinn, auf die Schweiz möchte die EU nicht verzichten, man hätte einen modus vivendi gefunden, mit den Briten hat man ja auch eine Engelsgeduld.
Von Seiten der Gegner kam das Argument, die Schweiz sei nun vollkommen wehrlos und allen Übergriffen der EU ausgesetzt.
Auch Blödsinn.
Die direkte Demokratie ist auch nicht mehr, was sie mal war, jedenfalls in den Köpfen der Reichsfuzzis.
Genau das hat man jetzt bei den militanten Gegnern des neuen Waffengesetzes gestern auch schon lesen können, man ist erstaunt, daß Volksabstimmungen doch nicht immer das gewünschte Ergebnis bringen (mit der Abstimmung zur Zuwanderung tut sich der Bundesrat bis heute schwer, denn ein Teil ist verfassungswidrig und so sucht man den einfach zu umgehen, damit es die SVP nicht allzu deutlich merkt).
Den vernünftigsten Kommentar fand ich diesen hier (einzig der Kanton Tessin lehnte die Vorlage ab):
Entsprechend wenig hat die Strategie "Die böse EU will uns wehrhafte Schweizer entwaffnen und kolonialisieren" verfangen. Warum? Weil diese Botschaft schlicht Blödsinn und mit einem kurzen Blick in den Gesetzestext widerlegt ist.
Fairerweise muss man sagen, dass auch der populistische Teil der Kommunikationsstrategie des gegnerischen Lagers ebenfalls Humbug war: Lehnen wir die Vorlage ab, dann fliegen wir aus Schengen und stehen der geballten Weltkriminalität schutzlos gegenüber.
Kurz: Die Pumpe, der Föhn, die Bleispritze sollte einmal mehr zum Symbol erhoben werden für die Identität unseres Landes, unserer Identität als Schweizerinnen und Schweizer und zum Kompass zu unserem Platz in der Weltgemeinschaft. Kein kritisch denkender Mensch kann sich auf eine solche Diskussion ernsthaft einlassen.
https://www.watson.ch/schweiz/offen%20gesagt/412383890-waffenrecht-der-grund-fuer-die-niederlage-der-schuetzenDie Schweiz hat eine "lex Helveica" herausschlagen können: Für Soldaten, welche die Ordonnanzwaffe bei Dienstende übernehmen, und Besitzer von ehemaligen Ordonnanzwaffen ändert sich nichts. Der Milizionär kann also sein Sturmgewehr nach Dienstende in einen Halbautomaten umbauen lassen und endgültig mit nach Hause nehmen.
Auch für Jäger und Jungschützen ändert sich nichts. Zudem bleibt für Besitzer von halbautomatischen Waffen, die in einem kantonalen Waffenregister verzeichnet sind, alles beim Alten.
Änderungen: Sportschützen müssen künftig für den Erwerb einer halbautomatischen Waffe wie dem Sturmgewehr 90 belegen, dass sie Mitglied eines Schützenvereins sind,
oder nachweisen, dass sie regelmäßig schießen ( der eiegentlich geplante Vereinszwang ließ die Gemüter kochen, ist aber vom Tisch, auch in DE mußte er schon 2003 als verfassungswidrig aufgegeben werden). Sammler und Museen müssen darlegen, dass sie ihre Waffen sicher aufbewahren, und ein Verzeichnis führen. Waffenhändler müssen alle Transaktionen den kantonalen Waffenbüros melden. Waffenhersteller und -importeure müssen alle Waffenbestandteile markieren. Bisher nicht erfaßte halbautomatische Waffen müssen innerhalb von drei Jahren einem Waffenbüro gemeldet werden.
Alles Bestimmungen, über die wir hier in DE nur grinsen können.
Haben wir längst oder in schärferer Form.
Was ich für sinnlos erachte, ist die Magazinbegrenzung von Handfeuerwaffen auf 10 Patronen. Das Schweizer IG 1889 hat nämlich 12 Patronen Kapazität, jedoch gibt es keine Munition dafür (die GP 11 darf nicht verschossen werden, obwohl sie paßt, der Gasdruck ist zu hoch!)
Man muß sich die Mun also selbst herstellen.
Mit solch einem langen Prügel (1,30 m!) geht eh keiner in eine Bank und vergeudet seine in mühseliger Handarbeit hergestellte Mun mit papiergewickelten Geschossen. Durch die EU-Richtlinie würden diese Waffen aber illegal (falls man sie 1:1 übernähme, was für DE noch nicht sicher ist, es gibt derzeit nur einen Refentenentwurf).