Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264616 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5475 am: 17. Mai 2019, 09:22:19 »
Gerade hetzt der Volksverirrte noch gegen Josef Schuster, jetzt beklagt dieser (unabhängig davon) ein zunehmendes Klima des Antisemitismus in Deutschland.

Wenn ich mir die Kommentare anschaue, die @Emmy hier ( https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=4953.msg232247#msg232247 ) extrahiert hat, dann wundert mich das nicht.
Obgleich ich annehme, dass die Verbreiter und Anhänger des Antisemitismus sich in letzter Zeit einfach mehr aus ihrer Deckung trauen, nachdem der Boden u.a. durch die AfD so trefflich vorbereitet wurde. Man traut sich häufiger, sich antisemitisch zu äußern. Und die Vermehrung entsprechender Taten wird nach dieser Vorbereitung auch nicht auf sich warten lassen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5476 am: 17. Mai 2019, 12:28:11 »
Gerade wieder wurde ein guter Teutscher daran gehindert, sich für den Endkampf vorzubereiten:


Zitat
SAARBRÜCKEN/WADGASSEN

Wadgassen: Staatsschutz findet Waffenlager bei mutmaßlichem Rechtsradikalen
Fr., 17. Mai 2019, 11:30 Uhr

Am Mittwoch (15. Mai 2019) durchsuchten Beamte der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz die Wohnung eines 38-Jährigen aus der Gemeinde Wadgassen. Der Mann geriet ins Visier der Fahnder, da er zuvor ein Hakenkreuz im Internet veröffentlicht hatte.

Aus einer Pressemitteilung des Landespolizeipräsidiums geht hervor, dass gegen einen 38-jährigen Mann aus der Gemeinde Wadgassen zunächst der Verdacht einer „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Symbole“ bestand. Das rief Ermittlungen des Staatsschutzes auf den Plan.

Und tatsächlich: Der 38-Jährige veröffentliche im Internet ein Hakenkreuz, heißt es auf SOL.DE-Nachfrage. Zudem war der Mann den Beamten nicht gänzlich unbekannt. Daher erwirkte die Generalstaatsanwaltschaft schließlich einen Durchsuchungsbeschluss seiner Wohnung.

Die Ermittler stellten bei der Razzia in Wadgassen „verschiedene Substanzen“ sicher. Ersten Untersuchungen zufolge handelt es sich dabei um rund 600 Gramm Betäubungsmittel (darunter Amphetamin, Haschisch sowie Ecstasy). Ebenso fanden die Beamten eine geladene Schreckschusswaffe, eine Armbrust, Munition für Schusswaffen, diverse Messer, Beile, Schwerter und selbstgefertigte Rohrzylinder sowie Zündschnüre.

Die Ermittlungen dauern noch an.

Verwendete Quellen:
• Pressemitteilung des Landespolizeipräsidiums
https://www.sol.de/news/update/News-Update,360397/Wadgassen-Staatsschutz-dursucht-Wohnung-von-mutmasslichem-Rechten,360503


Ist es nicht vorbildlich, wie sie sich stets selbst an Messer liefern?  ;)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5477 am: 17. Mai 2019, 17:03:30 »
Alles finanziert mit braunen Keksen.


Letztlich hat sie dann doch etwas Gutes bewirkt: Nämlich die Erforschung der Bahlsen-Geschichte.


Zitat
KEKS-DYNASTIE
Bahlsen war stärker in Nazi-Regime verstrickt als angenommen
17.05.2019 - 14:47 Uhr

In der Debatte um NS-Zwangsarbeiter sieht sich Kekshersteller Bahlsen mit neuen Enthüllungen konfrontiert. Wie der „Spiegel“ berichtet, war die Industriellenfamilie aus Hannover stärker in das Nazi-Regime verstrickt als bislang bekannt. Laut dem Nachrichtenmagazin waren die Brüder Hans, Klaus und Werner, die damals im Bahlsen-Vorstand saßen, Mitglieder der NSDAP und der SS.

Der älteste Bruder Hans trat der Partei Adolf Hitlers demnach am 1. Mai 1933 bei, also drei Monate nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten. Werner und Klaus Bahlsen folgten im Jahr 1942, wie sich aus den Entnazifizierungsakten der Geschwister ergebe. Hans Bahlsen trat außerdem im Mai 1933 der SS bei, er wurde in den Akten als Mitglied einer SS-Motorstandarte geführt.

Bahlsen-Brüder halfen der SS finanziell
Nach seinem Austritt im Dezember 1934 – angeblich als Reaktion auf den Befehl, aus der Kirche auszutreten – unterstützten seine beiden Brüder die SS noch bis 1935 als Fördermitglieder mit Geld. In der Entnazifizierung nach dem Krieg wurde Hans Bahlsen als Mitläufer eingestuft, seine beiden Brüder erhielten den Status „entlastet“.

Auslöser der Debatte waren Äußerungen von Unternehmenserbin Verena Bahlsen, wonach sich ihre Familie in der NS-Zeit nichts habe zuschulden kommen lassen. Tatsächlich mussten ab 1940 etwa 200 Zwangsarbeiter aus besetzten Ländern im Bahlsenwerk arbeiten. Im Jahr 2000 wies das Landgericht Hannover 60 Entschädigungsklagen wegen Verjährung ab.


Spoiler
Verena Bahlsen entschuldigt sich

Verena Bahlsen hatte dazu der „Bild“-Zeitung (Bezahlangebot) gesagt: „Das war vor meiner Zeit und wir haben die Zwangsarbeiter genauso bezahlt wie die Deutschen und sie gut behandelt.“ Damit löste die 26-Jährige große öffentliche Entrüstung aus und brachte viele Nutzer in sozialen Medien gegen sich auf.

Inzwischen hat sich Verena Bahlsen für ihre Aussagen entschuldigt. In einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung spricht die Unternehmenserbin von einem Fehler und unbedachten Äußerungen: „Nichts liegt mir ferner, als den Nationalsozialismus und seine Folgen zu verharmlosen“, heißt es in der von der Bahlsen-Gruppe auf Deutsch und Englisch verbreiteten persönlichen Erklärung.


Bahlsen setzt auf externe Berater
Außerdem habe sie erkannt, dass sie sich intensiver mit der Geschichte des Unternehmens, dessen Namen sie trägt, beschäftigen müsse: „Als Nachfolgegeneration haben wir Verantwortung für unsere Geschichte; ich entschuldige mich ausdrücklich bei all denen, deren Gefühle ich verletzt habe.“ Die Bahlsen-Familie lässt sich nach eigenen Angaben von externen Beratern für eine reibungslose Führung des Unternehmens coachen.

Die traditionsreiche Gruppe mit einem Jahresumsatz von knapp 560 Millionen Euro feiert dieses Jahr 130-jähriges Bestehen. Vor fast genau einem Jahr hatte der bisherige Firmenlenker Werner Michael Bahlsen (70) seinen Rückzug aus dem Tagesgeschäft des Keks-Imperiums bekanntgegeben und die Führung an ein vierköpfiges Manager-Team übergeben. (dpa/küp)
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https://www.wp.de/wirtschaft/verena-bahlsen-bedauert-aeusserungen-zu-zwangsarbeitern-id217649957.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5478 am: 18. Mai 2019, 10:29:49 »
Zitat
Thüringen will „unerträgliche“ Wahlplakate der NPD abhängen lassen

Die NPD wirbt für die Europawahl mit Slogans wie „Stoppt die Invasion - Migration tötet!“. Die SPD in Sachsen stellte daraufhin Strafanzeige. Thüringen will die Plakate abhängen lassen.

Erfurt
Das Thüringer Innenministerium will bestimmte Wahlplakate der NPD entfernen lassen. Die Plakate mit den Aufschriften „Stoppt die Invasion - Migration tötet!“ und „Widerstand jetzt“ verstoßen nach Auffassung des Ministeriums gegen die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. „Ich dulde nicht, dass unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit Hetze gegen Migranten gemacht wird“, teilte Innenminister Georg Maier (SPD) mit.

Der Minister habe die Ordnungsbehörden in den Kommunen am Freitag gebeten, die jeweiligen NPD-Ortsverbände aufzufordern, diese Wahlplakate abzuhängen. Ansonsten drohe den Verbänden eine kostenpflichtige Ersatzvornahme. „Es ist unerträglich, wie die NPD hier die Würde von Menschen mit Migrationshintergrund angreift, indem ihnen als Bevölkerungsgruppe pauschal unerträgliche Verhaltensweisen und Eigenschaften zugeschrieben werden.“

Die Linke im Thüringer Landtag hatte am Mittwoch an die Kommunen des Landes appelliert, Wahlplakate mit volksverhetzenden Inhalten nicht zu dulden. In mehreren Kreisen in Mecklenburg-Vorpommern haben Kommunalbehörden die betreffenden NPD-Plakate bereits abgehängt.
Spoiler
SPd in Sachsen stellte Strafanzeige gegen die NPD
Zuvor hatte Sachsens SPD Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen die NPD wegen dem Slogan „Migration tötet“ gestellt.

„Nach dem Verständnis der SPD Sachsen erfüllt dieser Slogan den Tatbestand der Volksverhetzung, da er eine Gruppe von Menschen, nämlich Migranten, unter einen pauschalen Generalverdacht stellt“, erklärte SPD-Generalsekretär Henning Homann am Freitag in Dresden. Auch in anderen Bundesländern werde bereits wegen NPD-Plakaten ermittelt.

Lesen Sie auch: Bundesverfassungsgericht: RBB muss NPD-Wahlwerbespot senden

„Diese Plakate sind nicht nur sachlich falsch, sie sind rassistisch und volksverhetzend“, betonte Homann. Dagegen müsse sich eine Demokratie wehren: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Volksverhetzung salonfähig wird. Deshalb haben wir heute Strafanzeige gestellt. Wir wollen, dass die Plakate so schnell wie möglich entfernt werden müssen.“

Bei einer Kundgebung der NPD am 1. Mai in Dresden hatte NPD-Bundeschef Frank Franz die Plakate verteidigt und den Spruch als Parole genau wie ein anderer NPD-Funktionär wiederholt. Die Polizei stellte die Identität der beiden Männer fest und kündigte eine Prüfung wegen des Verdachts der Volksverhetzung an.

Lesen Sie auch: Provokation oder Langeweile: So originell sind die Europawahl-Plakate

Von RND/dpa/ngo
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https://www.dnn.de/Nachrichten/Politik/Thueringen-will-Wahlplakate-der-NPD-abhaengen-lassen
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5479 am: 19. Mai 2019, 21:17:08 »
Nachdem ich irgendwie nicht gefunden habe, wo es besser reinpasst, das Thema aber immer mal wieder eine Rolle gespielt hat:

Zitat
Schweizer stimmen für schärfere Waffengesetze
Bern: Die Schweizer haben sich in einem Referendum für strengere Waffengesetze ausgesprochen. Nach Auszählung fast aller Stimmen zeichnet sich eine deutliche Mehrheit für die Vorhaben ab. Damit kann die Schweiz wichtige EU-Richtlinien umsetzen. Das Land ist zwar nicht Mitglied in der Europäischen Union, gehört aber zum Schengenraum mit offenen Grenzen. Außerdem ist sie mit der Union über Verträge verbunden und übernimmt viele EU-Regeln. Bei einer Ablehnung der Waffenrechtsänderungen hätte die Schweiz vom Schengenraum ausgeschlossen werden können.
Quelle: 19.05.2019, 21:02 Uhr, B5 Aktuell
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #5480 am: 19. Mai 2019, 21:35:39 »
Zitat
Schweizer stimmen für schärfere Waffengesetze

Die direkte Demokratie ist auch nicht mehr, was sie mal war, jedenfalls in den Köpfen der Reichsfuzzis. Nun stimmen die Schweizer selbst mit Mehrheit dafür, dass ihnen die NWO die Waffen wegnehmen darf. (Na ja, jedenfalls ein paar, aber wir wissen ja, wie das immer anfängt; am Ende hat man nur noch das lange Messer in der Küche.)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5481 am: 20. Mai 2019, 09:57:32 »
Bei einer Ablehnung der Waffenrechtsänderungen hätte die Schweiz vom Schengenraum ausgeschlossen werden können.

Woanders las man auch schon, daß die Schweiz nach 6 Monaten automatisch rausgeschmissen wird.

Beides ist Unsinn, auf die Schweiz möchte die EU nicht verzichten, man hätte einen modus vivendi gefunden, mit den Briten hat man ja auch eine Engelsgeduld.

Von Seiten der Gegner kam das Argument, die Schweiz sei nun vollkommen wehrlos und allen Übergriffen der EU ausgesetzt.
Auch Blödsinn.


Die direkte Demokratie ist auch nicht mehr, was sie mal war, jedenfalls in den Köpfen der Reichsfuzzis.

Genau das hat man jetzt bei den militanten Gegnern des neuen Waffengesetzes gestern auch schon lesen können, man ist erstaunt, daß Volksabstimmungen doch nicht immer das gewünschte Ergebnis bringen (mit der Abstimmung zur Zuwanderung tut sich der Bundesrat bis heute schwer, denn ein Teil ist verfassungswidrig und so sucht man den einfach zu umgehen, damit es die SVP nicht allzu deutlich merkt).

Den vernünftigsten Kommentar fand ich diesen hier (einzig der Kanton Tessin lehnte die Vorlage ab):

Zitat
Entsprechend wenig hat die Strategie "Die böse EU will uns wehrhafte Schweizer entwaffnen und kolonialisieren" verfangen. Warum? Weil diese Botschaft schlicht Blödsinn und mit einem kurzen Blick in den Gesetzestext widerlegt ist.

Fairerweise muss man sagen, dass auch der populistische Teil der Kommunikationsstrategie des gegnerischen Lagers ebenfalls Humbug war: Lehnen wir die Vorlage ab, dann fliegen wir aus Schengen und stehen der geballten Weltkriminalität schutzlos gegenüber.

Kurz: Die Pumpe, der Föhn, die Bleispritze sollte einmal mehr zum Symbol erhoben werden für die Identität unseres Landes, unserer Identität als Schweizerinnen und Schweizer und zum Kompass zu unserem Platz in der Weltgemeinschaft. Kein kritisch denkender Mensch kann sich auf eine solche Diskussion ernsthaft einlassen.
https://www.watson.ch/schweiz/offen%20gesagt/412383890-waffenrecht-der-grund-fuer-die-niederlage-der-schuetzen

Die Schweiz hat eine "lex Helveica" herausschlagen können: Für Soldaten, welche die Ordonnanzwaffe bei Dienstende übernehmen, und Besitzer von ehemaligen Ordonnanzwaffen ändert sich nichts. Der Milizionär kann also sein Sturmgewehr nach Dienstende in einen Halbautomaten umbauen lassen und endgültig mit nach Hause nehmen.

Auch für Jäger und Jungschützen ändert sich nichts. Zudem bleibt für Besitzer von halbautomatischen Waffen, die in einem kantonalen Waffenregister verzeichnet sind, alles beim Alten.

Änderungen: Sportschützen müssen künftig für den Erwerb einer halbautomatischen Waffe wie dem Sturmgewehr 90 belegen, dass sie Mitglied eines Schützenvereins sind, oder nachweisen, dass sie regelmäßig schießen ( der eiegentlich geplante Vereinszwang ließ die Gemüter kochen, ist aber vom Tisch, auch in DE mußte er schon 2003 als verfassungswidrig aufgegeben werden). Sammler und Museen müssen darlegen, dass sie ihre Waffen sicher aufbewahren, und ein Verzeichnis führen. Waffenhändler müssen alle Transaktionen den kantonalen Waffenbüros melden. Waffenhersteller und -importeure müssen alle Waffenbestandteile markieren. Bisher nicht erfaßte halbautomatische Waffen müssen innerhalb von drei Jahren einem Waffenbüro gemeldet werden.

Alles Bestimmungen, über die wir hier in DE nur grinsen können.
Haben wir längst oder in schärferer Form.

Was ich für sinnlos erachte, ist die Magazinbegrenzung von Handfeuerwaffen auf 10 Patronen. Das Schweizer IG 1889 hat nämlich 12 Patronen Kapazität, jedoch gibt es keine Munition dafür (die GP 11 darf nicht verschossen werden, obwohl sie paßt, der Gasdruck ist zu hoch!)
Man muß sich die Mun also selbst herstellen.
Mit solch einem langen Prügel (1,30 m!) geht eh keiner in eine Bank und vergeudet seine in mühseliger Handarbeit hergestellte Mun mit papiergewickelten Geschossen. Durch die EU-Richtlinie würden diese Waffen aber illegal (falls man sie 1:1 übernähme, was für DE noch nicht sicher ist, es gibt derzeit nur einen Refentenentwurf).
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5482 am: 20. Mai 2019, 10:14:07 »
A propos Schweiz und Waffengesetz:
Werft schon mal vorsorglich Eure Schweizermesser und Multitools weg. In Schland könnten das bald verbotene Gegenstände sein! Wir haben ja sonst keine Probleme.  :facepalm:
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5483 am: 20. Mai 2019, 12:18:51 »
Werft schon mal vorsorglich Eure Schweizermesser und Multitools weg.


Ja, das ist auch so ein Unsinn!
Nachdem Herr Wendt seine Affäre einigermaßen überstanden hat, weist er drauf hin, daß man auch mit einem Messer mit 6 cm Klingenlänge tödliche Verletzungen verursachen könne (soll wohl heißen, Messer ganz verbieten).
Man tut so, als ob die Messerstechereien, von denen man in letzter Zeit liest, ausschließlich den „Invasoren“ zuzuschreiben seien.
Ich jedenfalls kann mich erinnern, daß vor 50 Jahren Messerstechereien am Samstgabend in der Bahnhofsgaststätte an der Tagesordnung waren. Folklore sozusagen. Später kamen dan „Itaker“ dazu, die in die örtlichen Gepflogenheiten eingeweiht wurden Es gab noch ein Krankenhaus am Ort (7000 Einwohner), die 2 km Entfernung waren leicht zu überwinden (heute liegt das nächste KKH in 12 km Entfernung).

Noch gut kann ich mich noch an 2003 erinnern, als festehende Messer mit mehr als 12 cm Klingenlänge verboten wurden: Ein Aufrei ging durch die Traditionalisten, ein deutscher Mann müsse doch immer sein Messer dabeihaben dürfen und überhaupt …!
Die Waffenverbotszonen dienen meiner Meinung nach nur dazu, das GG zu umgehen und ohne Anlaß kontrollieren zu können.
„Erfolge“ der Waffenverbotszone in Leipzig:

40 Kontrollen in den ersten vier Wochen:
Personendurchsuchungen: 384 Personen
Ausbeute: 25 sichergestellte Dinge:
-> 20 Messer
-> 1 Tierabwehrspray
-> 3 Dinge, wie Schere oder Schraubendreher

Darüberhinaus wurde ausgerechnet in der Waffenverbotszone ein Mann erstochen.

Die afd, die sich so sehr für „Waffenfreiheit“ einsetzt, ist sich auch nicht ganz einig: Die afd Potsdam möchte eine Waffenverbotszone, während die Landtagsfraktion Brandenburgs unter Kalbitz die Einrichtung grundsätzlich ablehnt.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5484 am: 20. Mai 2019, 17:02:32 »
Lese ich irgendwo ein Statement der Partei der Wahrheit?


Zitat
Nach einem Brandanschlag auf das Haus eines jüdischen Ehepaars in Hemmingen (Region Hannover) haben die Ermittler noch keine Hinweise auf die Täter. Laut Staatsanwaltschaft hatten Unbekannte in der Nacht zu Sonnabend vor der Haustür des Paares im Stadtteil Westerfeld ein Feuer gelegt. Zudem wurde auf das Gebäude mit roter Farbe das Wort "Jude" aufgesprüht. Auch das Eingangstor zu einem nahe gelegenen Schrebergarten des Paares wurde mit dem Schriftzug beschmiert.

Ermittlungen wegen schwerer Brandstiftung
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen versuchter schwerer Brandstiftung, teilten die Behörden mit. Auch der Staatsschutz sei involviert. "Wir nehmen den Fall sehr ernst", sagte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge. Die Hintergründe der Tat seien unklar.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Angriff-auf-Haus-eines-juedischen-Ehepaares,hemmingen152.html

https://www.juedische-allgemeine.de/politik/brandanschlag-auf-juedisches-ehepaar/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5485 am: 20. Mai 2019, 18:37:41 »
Wieder einmal ein Paradebeispiel dafür, wie man aus einem harmlosen Knöllchen gleich mehrere teure Strafen machen kann.


Spoiler
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
„Ich bin kein Reichsbürger“

Westerkappeln/Mettingen/Tecklenburg -

Der 38-Jährige sieht seine Festnahme im Juli 2018 in Westerkappeln als „lächerliche Show“, in deren Rahmen er sich dem Vorwurf ausgesetzt gesehen habe, er sei ein „Reichsbürger“. Die Beamten bestätigten vor Gericht einen solchen Vermerk auf dem Haftbefehl. „Ich bin kein Reichsbürger“, sagte der Mettinger vor dem Amtsgericht Tecklenburg, das ihn jetzt wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt hat. Von Dietlind Ellerich
Montag, 20.05.2019, 17:31 Uhr

 Die Hauptverhandlung am Amtsgericht Tecklenburg hatte bereits ungewöhnlich begonnen. Vor der Feststellung seiner Personalien und der Verlesung der Anklage hatte der 35-jährige Angeklagte sich nicht an die vorgeschriebene Ordnung halten wollen. Er wolle lieber stehen als sitzen, weil er Rückenschmerzen habe, und Fragen stellen, bevor „wir übers Setzen reden“. Dieses Verhalten wirkte für das Gericht ein bisschen wie eine Blaupause für den Fall, um den es eigentlich ging: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Abgespielt hatte sich das in Westerkappeln

Was der 35-Jährige vor Gericht als „lächerliche Show“ bezeichnete, kostet den Mettinger 120 Tagessätze zu je 33 Euro. Das Amtsgericht Tecklenburg verurteilte ihn zu dieser Geldstrafe, weil es den Vorwurf des tätlichen Angriffs auf zwei Zivilbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung bestätigt sah.

Weil der Angeklagte sich zu Beginn der Hauptverhandlung partout nicht hinsetzen wollte, verhängte der Richter wegen dieser „Ungebühr gegenüber dem Gericht“ ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro. Doch das stimmte den Mann nicht um. Da er kein Attest vorlegen konnte, das die Notwendigkeit zum Stehen bescheinigte, brachten ihn schließlich zwei Polizeibeamte mit Unterstützung von zwei Justizwachtmeistern und Handfesseln dazu, sich zu setzen.

Die Handfesseln wurden ihm erst abgenommen, als er nach einer Weile versicherte, sich fortan an die Geschäftsordnung des Gerichts zu halten. Er drohte, gegen einen Beamten, der ihn im Zuge des Gerangels als „Hampelmann“ bezeichnet hatte, Anzeige zu erstatten.

Dieses Gebaren griff der Richter später in seiner Urteilsbegründung auf. „Sie haben hier sehr gut demonstriert, wie es abgelaufen sein könnte“, machte er deutlich, dass er sich auch im Sitzungssaal rechtmäßigen Maßnahmen nicht gebeugt und Widerstand geleistet habe.

Laut Anklage hat sich der Mann im Juli 2018 auf dem Gelände seines Arbeitgebers in Westerkappeln den Beamten widersetzt, die einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen vollstrecken wollten. Er habe die Beamten mit dem Handy gefilmt, „sich gesperrt“ und getreten, als diese ihn festnehmen wollten, heißt es weiter in Anklageschrift. Ein Beamter trug im Gerangel eine Verstauchung des linken kleinen Fingers davon.

Der Auslöser war verhältnismäßig banal. Der 35-Jährige hatte ein wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen ihn erhobenes Bußgeld von 75 Euro nicht bezahlt. Da er auch vor Ort nicht zahlen wollte, sollten die Beamten ihn zu einer dreitägigen Erzwingungshaft in die Justizvollzugsanstalt Münster bringen. Doch erst mit Unterstützung von vier zur Verstärkung herbeigerufenen Polizeibeamten gelang es schließlich, den Mann festzunehmen.

Er habe keinen Widerstand geleistet, sondern „nur nicht kooperiert“, machte der Angeklagte vor Gericht geltend. Den Grund dafür erläuterte er in der Verlesung eines Protokolls, das er zum Geschehen verfasst hatte. Für ihn sei klar gewesen, dass der Haftbefehl gegen das Recht verstoße, weil er lediglich von einem Rechtspfleger unterzeichnet gewesen sei. Dessen Unterschrift bezeichnete der 35-Jährige als „Paraphe“ (laut Duden handelt es sich um ein Namenszeichen, mit dem man etwas als gelesen kennzeichnet), die er nicht habe identifizieren können.

Zudem sei sein Doktortitel in dem Dokument nicht erwähnt gewesen, so der Angeklagte. Er habe außerdem keine Ahnung gehabt, um welches Bußgeldverfahren es gegangen sei, habe aber angeboten, zu zahlen, wenn ihm „ein ordentlicher Haftbefehl“ vorgelegt würde.

Der Richter am Amtsgericht Essen habe die Ausstellung des Haftbefehls an einen Rechtspfleger übertragen, erklärte der Richter dem Angeklagten am Freitag im Sitzungssaal. „Die Beamten können das vor Ort nicht prüfen, und es ist auch nicht deren Aufgabe“, führte er aus.

Der Mettinger sieht seine Festnahme im Juli 2018 als „lächerliche Show“, in deren Rahmen er sich dem Vorwurf ausgesetzt gesehen habe, er sei ein „Reichsbürger“. Die Beamten bestätigten vor Gericht einen solchen Vermerk auf dem Haftbefehl. „Ich bin kein Reichsbürger“, sagte der Mettinger vor Gericht. Diese missachteten die Gesetze, er habe nicht einmal Punkte in Flensburg, fuhr er fort.

Es gibt allerdings eine Vorstrafe. Der Mettinger war im März 2018 vom Amtsgericht Ibbenbüren wegen versuchter Erpressung zu 90 Tagessätzen verurteilt worden. Er habe davon nichts gewusst, erst im Januar dieses Jahres davon erfahren und Rechtsmittel eingelegt, erklärte der 35-Jährige am Freitag vor Gericht. Die Beamten hätten sich bei seiner Festnahme der Verletzung der Grund- und Menschenrechte strafbar gemacht.

Der Strafrahmen für den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte liegt bei einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Die Staatsanwältin sah vier Monate für Tat und Schuld als angemessen, forderte aber, wie bei einer Strafe unter sechs Monaten möglich, eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro. Sie stützte sich auf die Einlassung des Angeklagten, in der sie ein Teilgeständnis sah, sowie auf die Aussagen der Beamten und von zwei Kollegen des 35-Jährigen, die das Geschehen aus der Distanz verfolgt hatten.

Das Gericht senkte die Tagessatzhöhe auf 33 Euro und betonte, dass es sich dem „milden Antrag“ anschließe. Der Angeklagte hatte die „irrige Annahme“, dass der Haftbefehl nicht rechtmäßig gewesen sein könne, angeführt und auf ein milderes Urteil gehofft. Das sah das Gericht anders. Er habe den Haftbefehl auch im Nachhinein nicht akzeptiert, machte der Richter deutlich, dass eine mildere Strafe nicht in Frage komme.

„Ich bin von einer Verurteilung hier ausgegangen“, hatte der 35-Jährige schon vor der Urteilsverkündung in seinem letzten Wort festgestellt. Er habe nie zugegeben, sich gegen den Haftbefehl gewehrt zu haben, habe immer deutlich gemacht, „einen richtigen Haftbefehl“ zu akzeptieren. Die Unregelmäßigkeiten und Falschaussagen, die er in seinen Befragungen der Beamten festgestellt habe, würden ignoriert, monierte er. „Ich bin davon ausgegangen, dass meine Argumente völlig missachtet werden“, sagte er zum Schluss.
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https://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/Mettingen/3786275-Widerstand-gegen-Vollstreckungsbeamte-Ich-bin-kein-Reichsbuerger
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5486 am: 21. Mai 2019, 06:45:13 »
Von dem hören wir noch,
weil er nicht glaubt,
dass das das Ende ist.

Denn wieder wird er Schreiben erhalten,
die seinen Rechtsvorstellungen nicht entsprechen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5487 am: 21. Mai 2019, 07:11:03 »
Zitat
Der 38-Jährige sieht seine Festnahme im Juli 2018 in Westerkappeln als „lächerliche Show“

Stimmt!
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5488 am: 21. Mai 2019, 17:46:13 »
Hat jemand Zugriff auf den ganzen Artikel? Der Anfang klingt schon mal genial.  ;D

Zitat
Start • Gifhorn • Gifhorn: „Reichsbürger“ versucht, das Gericht vorzuführen
Gifhorn: „Reichsbürger“ versucht, das Gericht vorzuführen

Gifhorn.   Das Verfahren am Gifhorner Landgericht endet schließlich mit einem Strafbefehl über 6000 Euro. Zuvor gab es viele kuriose Geschehnisse.

Gifhorn.   Das Verfahren am Gifhorner Landgericht endet schließlich mit einem Strafbefehl über 6000 Euro. Zuvor gab es viele kuriose Geschehnisse.

21.05.2019 - 16:39 Uhr
Ein „Reichsbürger-Ausweis“.

Foto: Jochen Lübke / dpa

Turbulente Szenen haben sich gestern im Amtsgericht abgespielt. Anlass war der Auftritt eines sogenannten Reichbürgers. Dem Mann aus der Samtgemeinde Wesendorf sollte wegen Urkundenfälschung, Fälschung und versuchtem Betrug der Prozess gemacht werden. Weil der 48-Jährige dies zu sabotieren und...
https://www.braunschweiger-zeitung.de/gifhorn/article219303723/Gifhorn-Reichsbuerger-versucht-das-Gericht-vorzufuehren.html
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Offline Noldor

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5489 am: 21. Mai 2019, 19:24:04 »
Hat jemand Zugriff auf den ganzen Artikel? Der Anfang klingt schon mal genial.  ;D

Googeln hilft ein wenig weiter:

Spoiler
Gifhorn
Für den 49-Jährigen ist es ein Geschäftsangebot der „Firma Amtsgericht Gifhorn“, das er zurück weist, für den Richter schlicht und einfach eine Anklage. Der Termin im Saal 120 wurde zu dem denkwürdigen Auftritt eines Mannes, der wohl der Kategorie Reichsbürger zuzuordnen ist.

Dem Richter eine Mappe überreicht
„Ich verhandele mit Ihnen nicht.“ Der Mann geht zielstrebig am Anklagetisch vorbei auf den Strafrichter zu und überreicht ihm eine Mappe aus elf Din A4 Blättern. Adressiert an die „Firma Amtsgericht Gifhorn“ und „Firma Staatsanwaltschaft Hildesheim“. Mit dem Betreff „Zurückweisung aller Ihrer Geschäftsangebote“. Auch die „Firmen“ BRD und Land Niedersachsen finden Erwähnung in dem Schreiben des Mannes. Eine notarielle Willenserklärung mit der Einleitung „frei geboren am 19. Tag des sechsten Monats des Jahres 1970“ ist auch noch beigefügt und eine „Anlage zur Personentandserklärung mit Anordnungen der Militärregierung vom 13. März 1946“. Der Mann sieht sich als wohnhaft in der Provinz Hannover des Königsreiches Preußen an. Und er fordert ein „öffentliches Protokoll“.

Angeklagter verweigert sich
Der Strafrichter ist wenig beeindruckt, aber bald schon ein wenig angefressen. „Der Angeklagte überreicht ein Pamphlet“, gibt er zu Protokoll. Zum Angeklagten sagt er: „Entweder Sie setzen sich jetzt hin oder Sie gehen.“ Der Angeklagte verweigert sich beidem. Stellt in Frage, warum er dem Richter Folge leisten soll. „Weil das hier mein Hoheitsbereich ist“, erklärt dieser bestimmt – aber ohne Wirkung.

Die deutsche Justiz kündigt handfestere Maßnahmen vorher an – setzt sie dann aber auch zuweilen konsequent um. Der Richter sagt, dass er die Wachtmeister rufen werde, und macht das dann auch. Die Wachtmeister, gleich drei, fordern den Mann noch einmal ihrerseits auf, sich an den Anklagetisch zu setzen. Weil auch das ohne Wirkung bleibt, kündigen sie dem Mann an, ihn anzufassen. „Sie können nicht einfach jemanden zwingen“, beschwert sich der Angeklagte. Doch, sie können. Irgendwann sitzt der Mann dort, wo er nach Auffassung des Richters als Angeklagter zu sitzen hat. „Sie verursachen mir Schmerzen“, beklagt er sich bei den Wachtmeistern.

Am Ende gibt es einen Strafbefehl
Eigentlich geht es um Urkundenfälschung, versuchten Betrug und Fälschung beweiserheblihcer Daten in Zusammenhang mit einer Kreuzfahrt. Diese Hintergründe kommen nicht mehr zur Sprache. Die – in diesem Fall tatsächlichen – Zeugen, ein verwirrt wirkender älterer Herr und zwei Angehörige, dürfen wieder nach Hause. Zu einer Verhandlung kommt es nicht mehr. Der Strafrichter gibt den denkwürdigen Ablauf des Geschehens zu Protokoll. Dann zeigt er, dass er das Spiel des Mannes zu spielen versteht. „Wir machen einen Strafbefehl. Es ist ja keiner da, gegen den wir verhandeln können.“

Die Prozessbeteiligten sind sich sicher: Mit dem 49-Jährigen aus Wesendorf werden sie auch in Zukunft viel Spaß haben. Er wird die Rechnung von 6000 Euro der „Firma Amtsgericht Gifhorn“ wohl auch nicht quittieren wollen.

Von Dirk Reitmeister
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https://www.waz-online.de/Gifhorn/Gifhorn-Stadt/Reichsbuerger-haelt-Firma-Amtsgericht-in-Atem
 
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