Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264614 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5430 am: 9. Mai 2019, 12:25:35 »
Hier ein Beispiel, wie man sich als völlig harmloser, kritisch denkender Mensch outet:


Zitat
Reichsbürger rammt Streifenwagen und löst größeren Polizeieinsatz aus

Einen größeren Polizeieinsatz hat am Mittwoch ein 59-jähriger, der Reichsbürgerszene zugehöriger Mann ausgelöst, der gegen 8.50 Uhr in Bad Saulgau einen Streifenwagen gerammt hat.

Der Mann war mit seinem Pkw unterwegs, für den seit Herbst vergangenen Jahres kein Versicherungsschutz mehr bestand und der zur Konkursmasse einer Firma in der Schweiz gehört. Das Fahrzeug hätte eigentlich an den zuständigen Konkursverwalter herausgegeben werden müssen und aufgrund eines Rechtshilfeersuchens aus der Schweiz von der Polizei beschlagnahmt werden sollen.
Mehr entdecken: Reichsbürger wegen Beleidigung zu Geldstrafe verurteilt plus

Als eine Streifenwagenbesatzung den Mann deshalb stoppte, hielt der 59-Jährige zwar an, lehnte allerdings wegen seiner politischen Einstellung jegliche Zuständigkeit der Polizei sowie deren beabsichtigte Maßnahmen ab und berief sich auf seinen "Diplomatenstatus". Beim Versuch eines Beamten, die beabsichtigte Weiterfahrt des Tatverdächtigen zu unterbinden und den Zündschlüssel abzuziehen, fuhr der Mann unvermittelt los. Der Polizist konnte sich gerade noch rechtzeitig in Sicherheit bringen.
Spoiler
Während der anschließenden Verfolgungsfahrt des Flüchtigen umging dieser in der Sießener Straße eine Polizeisperre, indem er über den Gehweg fuhr. Kurz darauf gelang es einer Streifenwagenbesatzung, sich neben den Pkw des Mannes zu setzen, der daraufhin ruckartig nach links lenkte und das Polizeifahrzeug seitlich rammte.

Nachdem der Tatverdächtige danach noch eine rote Ampel missachtet hatte, konnte er in der Paradiesstraße gestellt und von den Beamten trotz des seines Widerstandes festgenommen werden. Das gegen den Beschuldigten aktuell Ermittlungsverfahren wegen Erpressung und Bedrohung in der Schweiz und im Landkreis Sigmaringen laufen,  wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach richterlicher Anordnung das Anwesen des Tatverdächtigen bei Ostrach sowie dessen Geschäftsräume in Bad Saulgau von Spezialkräften der Polizei und Beamten des Polizeipräsidiums Konstanz nach Waffen, Sprengstoff und anderen gefährlichen Stoffen durchsucht.
Mehr entdecken: Polizisten wegen Nähe zur „Reichsbürger“-Szene rausgeworfen

Im Landkreis Sigmaringen hatte der 59-Jährige Behördenleitern angedroht, "Militär aufzubieten und seine Interessen mit Waffengewalt durchsetzen zu wollen",

Zu den bereits bestehenden Ermittlungsverfahren kommen nun weitere unter anderem wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte hinzu.
[close]
https://www.schwaebische.de/landkreis/landkreis-sigmaringen/bad-saulgau_artikel,-reichsb%C3%BCrger-rammt-streifenwagen-und-l%C3%B6st-gr%C3%B6%C3%9Feren-polizeieinsatz-aus-_arid,11050539.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5431 am: 9. Mai 2019, 12:43:11 »
Nur zur Info: Da handelt es sich um den Superdiplomaten und "High Court Klager" Gabeiel von sigmaringen ...Uwe Schulz...Obester Minister von "König Stefan von Preussen" (inthronisiert vom Honigmann) oder wie auch immer.

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3320.msg173668#msg173668
« Letzte Änderung: 9. Mai 2019, 13:06:39 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5432 am: 9. Mai 2019, 13:56:03 »
Der berümte "Diplomat" mit seinem Interview und Schöpfer der Wunderklage vor dem High Court die ja angeblich so erfolgreich sein wird liefert sich eine Verfolgungsjagt mit der Polizei. Jetzt bin ich aber wirklich sehr enttäuscht!  ;D
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5433 am: 9. Mai 2019, 14:06:40 »
USA-Vice News hat einen (teilweise etwas unpräzisen) Artikel über deutsche Reichsbürger featuring Rathje, Ginsburg, Nerling und Peter Boehringer (AfD).

https://news.vice.com/en_us/article/mbzxe3/inside-the-far-right-conspiracy-movement-thats-preparing-for-a-showdown-with-germanys-government
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5434 am: 9. Mai 2019, 17:00:07 »
Vater und Tochter wollen Geld...jetzt gibts ein Verfahren wegen Erpressung.

Hat vielleicht jemand Zugriff auf den ganzen Artikel?

Zitat
Richterin mit Briefen zu erpressen versucht
Ver­schärf­te Si­cher­heits­vor­keh­run­gen hat es am Don­ners­tag bei ei­ner Ver­hand­lung am Ge­mün­de­ner Amts­ge­richt ge­gen ei­nen mut­maß­li­chen An­hän­ger der Reichs­bür­ger-Sze­ne ge­ge­ben. Si­cher­heits­per­so­nal durch­such­te die An­ge­klag­ten und die Pres­se­ver­t­re­ter am Ein­gang des Ge­richts­ge­bäu­des und ein wei­te­res Mal vor dem Sit­zungs­saal nach Waf­fen. Zu­schau­er wa­ren nicht zu dem Pro­zess ge­gen ei­nen 63-Jäh­ri­gen aus dem Kreis Main-Spess­art und des­sen Toch­ter ge­kom­men, die bei­de we­gen ver­such­ter Er­pres­sung an­ge­klagt wa­ren.
https://www.main-echo.de/regional/kreis-main-spessart/art490826,6695395
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5435 am: 9. Mai 2019, 17:31:17 »
Zitat
Ver­schärf­te Si­cher­heits­vor­keh­run­gen hat es am Don­ners­tag bei ei­ner Ver­hand­lung am Ge­mün­de­ner Amts­ge­richt ge­gen ei­nen mut­maß­li­chen An­hän­ger der Reichs­bür­ger-Sze­ne ge­ge­ben. Si­cher­heits­per­so­nal durch­such­te die An­ge­klag­ten und die Pres­se­ver­t­re­ter am Ein­gang des Ge­richts­ge­bäu­des und ein wei­te­res Mal vor dem Sit­zungs­saal nach Waf­fen. Zu­schau­er wa­ren nicht zu dem Pro­zess ge­gen ei­nen 63-Jäh­ri­gen aus dem Kreis Main-Spess­art und des­sen Toch­ter ge­kom­men, die bei­de we­gen ver­such­ter Er­pres­sung an­ge­klagt wa­ren.

Auslöser des Verfahrens war ein von beiden Beschuldigten unterschriebener Brief, den sie im Oktober 2015 an eine Richterin des Amtsgerichts Gemünden geschickt hatten. Zuvor war die heute 26-jährige Angeklagte wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. In dem Schreiben forderten Vater und Tochter laut Staatsanwaltschaft die Herausgabe nicht existenter Urkunden und drohten der Richterin bei Zuwiderhandlung ein "privates kommerzielles Pfandrecht über 500.000 Euro an."

Der Oberstaatsanwalt sah darin den Versuch, die Richterin zu erpressen, damit sie die Geldstrafe nicht vollstreckt. Es handelt sich hierbei um die bei Anhängern der Reichsbürgerbewegung beliebte "Malta-Masche". Mit dieser versuchen sie, gegen Angehörige des öffentlichen Dienstes mit einem fingierten Schadensersatzanspruch vor maltesischen Gerichten einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Um die erfundenen Forderungen zu belegen, werden hohe Beträge in ein internationales Schuldnerverzeichnis in Washington eingetragen. Im Endeffekt drohte das Schreiben also damit, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür der Richterin stehen könnte, um die horrenden Schulden einzutreiben.

Die 26-Jährige gab vor Gericht an, das Schreiben ungelesen unterschrieben zu haben. Ihr Vater sagte aus, dass er den Brief nicht verfasst, sondern aus dem Internet heruntergeladen habe. Auf die Frage des Oberstaatsanwalts, ob sie alles unterschreibe, was der Vater ihr vorlege, antwortete die junge Frau: "Damals war das der Fall, jetzt bin ich schlauer draus geworden."

Keine Antwort bekam der Vertreter der Anklage auf die Frage an den 63-Jährigen, wie dieser zur Existenz der Bundesrepublik Deutschland steht. "Ich habe keinen Reichsbürgerausweis. Wenn Sie sagen, dass ich ein Reichsbürger bin, dann gibt's eine Verleumdungsklage", herrschte der Frührentner sein Gegenüber an.

Als einzige Zeugin war die ehemalige Gemündener Amtsrichterin geladen, an die das Schreiben adressiert war. "Wer seinen Job richtig machen will, darf sich vom Kopf her nicht mit solchen Drohungen beschäftigen", sagte sie. Sie hatte den Brief mit dem Vermerk "keine Sachbehandlung erforderlich" zu den Akten gelegt. Als die Akten bei der Staatsanwaltschaft landeten, erhob diese Anklage. Ein vergleichbares Schreiben hatte der Beschuldigte auch an einen Richter am Würzburger Landgericht geschickt, was allerdings nicht strafrechtlich verfolgt wurde.

Der Oberstaatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro für die Tochter, die er als "Mitläuferin" bezeichnete. Ihr Vater sei der "Initiator des Schreibens" gewesen. Da offenbar noch eine weitere Geldstrafe gegen den 63-Jährigen offen war, zu dem aber vor Gericht keine Details genannt wurden, plädierte der Oberstaatsanwalt für eine Gesamtstrafe von 165 Tagessätzen zu je 25 Euro.

Die Verteidigerin wies darauf hin, dass ihr Mandant die Tragkraft seines Schreibens nicht verstanden habe. Der Versuch der Erpressung sei nicht verwirklicht worden, betonte sie. Richterin Kristina Heiduck sprach beide Angeklagten der versuchten Erpressung schuldig. Sie hielt eine Geldstrafe über 60 Tagessätze à 15 Euro für die 26-Jährige und eine Gesamtstrafe von 140 Tagessätzen zu 30 Euro für den 63-Jährigen für angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5436 am: 9. Mai 2019, 19:48:50 »
Die Schweiz soll sich vorsehen!


Zitat
Verfolgungsjagd in Bad Saulgau
Reichsbürger rammt Polizeiwagen

Von Eberhard Wein 09. Mai 2019 - 14:55 Uhr
Der Schweiz droht der Mann mit einem Militärschlag, die Bundesrepublik erkennt er nicht an. Jetzt hat die Polizei den „Reichsbürger“ aus dem Verkehr ziehen wollen. Doch der dreht durch und drückt aufs Gas.
Spoiler
Bad Saulgau - Ein Angehöriger der so genannten Reichsbürgerszene hat sich in Bad Saulgau (Kreis Sigmaringen) mit der Polizei eine Verfolgungsjagd geliefert. Um eine Polizeisperre zu umfahren, steuerte er über den Gehweg. Als es einer Polizeistreife gelang, sich neben das Auto des Mannes zu setzen, habe der 59-Jährige plötzlich seinen Wagen nach links gelenkt und das Polizeifahrzeug gerammt. Anschließend überfuhr er noch eine rote Ampel. Kurz darauf sei es den Beamten dann gelungen, ihn zu stellen. Trotz Widerstands habe man ihn vorläufig festnehmen können, so die Polizei.

Die Streife hatte den Mann zuvor angehalten, um ihn zu kontrollieren und ihm sein Auto abzunehmen. Für den Wagen habe bereits seit dem Herbst kein Versicherungsschutz mehr bestanden, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Ravensburger Staatsanwaltschaft und des Konstanzer Polizeipräsidiums. Zudem habe der Mittelklassewagen dem Mann längst nicht mehr gehört. Er sei Teil der Konkursmasse einer Firma, die der Mann in der Schweiz geführt habe. In diesem Zusammenhang habe der Polizei ein Rechtshilfeersuchen der Kollegen aus dem Kanton Graubünden vorgelegen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Mit „Dipomatenpass“ unterwegs
Der 59-Jährige habe allerdings keine Anstalten gemacht auszusteigen. Aufgrund seiner politischen Überzeugung zog er die Kompetenz der Polizei generell in Zweifel und berief sich auf seinen angeblichen Diplomatenstatus. „Er hatte sogar einen angeblichen Diplomatenausweis mit dem Logo der Vereinten Nationen dabei“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Als ein Polizist sich durchs Autofenster lehnte, um den Zündschlüssel zu ziehen, habe der Mann plötzlich Gas gegeben. Der Beamte habe sich gerade noch in Sicherheit bringen können. Es folgte die beschriebene Verfolgungsjagd.

Für die Behörden ist der 59-Jährige kein unbeschriebenes Blatt. In der Schweiz liefen gegen ihn mehrere Ermittlungsverfahren wegen Erpressung und Bedrohung. Auch im Kreis Sigmaringen seien Behördenmitarbeiter bereits von ihm bedroht worden, berichten Staatsanwaltschaft und Polizei. Er habe erklärt, „Militär aufzubieten und seine Interessen mit Waffengewalt durchsetzen zu wollen“. Auf richterliche Anordnung hin wurde noch am Mittwoch das Grundstück des Tatverdächtigen bei Ostrach sowie seine Geschäftsräume in Bad Saulgau von Spezialkräften der Polizei nach Sprengstoff, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen durchsucht. Allerdings sei nichts gefunden worden, berichtete der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Seine Waffen seien ja auch „der Füllfederhalter und die Redekunst“, habe der Tatverdächtige erklärt. Für die Geschädigten sei dies aber keineswegs so klar gewesen, sagte der Staatsanwalt.

3000 Reichsbürger im Land
Zu den bereits laufenden Ermittlungsverfahren kämen nun noch weitere wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte hinzu. Der Mann sei in jedem Fall psychisch auffällig, sagte der Staatsanwalt. Insgesamt soll es allein in Baden-Württemberg 3000 Reichsbürger geben. Nur in Bayern liegt ihre Zahl noch höher. Angehörige der Reichsbürgerszene sind der Auffassung, dass das Deutsche Reich völkerrechtlich nach wie vor besteht. Die Existenz der Bundesrepublik, ihrer Behörden und Institutionen erkennen sie dementsprechend nicht an. Stattdessen besorgen sie sich Reichsausweise im Internet oder stellen sie sich selbst her.
[close]
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.verfolgungsjagd-in-bad-saulgau-reichsbuerger-rammt-polizeiwagen.8354ad8f-03dd-4c07-acea-2b72061e978d.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5437 am: 9. Mai 2019, 22:59:43 »
@Reichsschlafschaf

Ich will nichts sagen, aber, das ist wirklich das Gleiche wie das hier:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg231091#msg231091

Wobei das der richtige Thread dazu wäre:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3320.msg231148#msg231148

Nix für ungut.  ;) ;)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5438 am: 10. Mai 2019, 09:56:50 »
Ich will nichts sagen, aber, das ist wirklich das Gleiche wie das hier:

Oh, das hab ich nicht bemerkt, Entschuldigung!
Kann natürlich gelöscht werden.



Von den Miesbachern waren wieder zwei dran.
Des einen Waffen bleiben weg, aber die andere bekommt ihre Waffen wieder - trotz RuStaG und trotz Angabe "Königreich" Bayern. Verstehe ich nicht.


Zitat
Erster Prozess nach Reichsbürger-Razzia
Frau aus dem Tal bekommt Waffen wieder
10. Mai 2019 um 8:51 Uhr Kommentar schreiben


Von Maxi Hartberger

2017 entzog das Landratsamt Miesbach nach einer Weisung des bayerischen Innenministeriums mehreren vermeintlichen Reichsbürgern ihre Waffen. Darunter auch mehreren Personen aus dem Tegernseer Tal. Das wollten die Waffenbesitzer wiederum so nicht hinnehmen. Jetzt wurden zwei Fälle vor dem Verwaltungsgericht verhandelt.
Spoiler
Wer in Deutschland Waffen und Munition besitzen will, muss zuverlässig sein. Besteht nur ein geringer Zweifel daraan – definiert im § 5 Waffengesetz -, dürfen keine Waffenbesitzkarten erteilt beziehungsweise müssen bestehende Genehmigungen im Sinne der öffentlichen Sicherheit widerrufen werden. Wie verhält es sich also nun mit Waffenbesitzern, die einen sogenannten Staatsangehörigkeitsnachweis gestellt haben. Sprich: Wie verhält es sich mit Waffenbesitzern, die mit der Reichsbürger-Szene in Verbindung gebracht werden?

Im Oktober 2016 rückte genau dieses Thema in den Fokus der Öffentlichkeit. Damals erschoss ein Reichsbürger einen Polizisten in Georgensgmünd. Reichsbürger sind Gruppen von Personen, die die Existenz der Bundesrepublik und das bestehende Rechtssystem leugnen und sich stattdessen auf den Fortbestand des Deutschen Reiches berufen. Oftmals beantragen sie einen „Gelben Schein.“ Als diesen bezeichnet man den Staatsangehörigkeitsnachweis nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913.

Waffenkontrollen auch hier im Landkreis

„Natürlich kann man einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen – dann aber nur nach dem aktuell geltenden Staatsangehörigkeitsgesetz und nicht nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913“, erklärt Sophie Stadler, Pressesprecherin des Landratsamts Miesbach. Möchte jemand also seine Staatsangehörigkeit bestätigt wissen, so kann das ein Indiz dafür sein, dass er mit der Reichsbürger-Bewegung sympathisiert. Nach dem Tod des Polizisten in Georgensgmünd wies der bayerische Innenminister Joachim Herrmann deshalb die Landratsämter an, als Vorsichtsmaßnahme Kontrollen bei allen Waffenbesitzern durchzuführen, die einen „Gelben Schein“ beantragt haben.

Die Kontrolleure wurden dabei von Polizisten begleitet. Laut Landratsamt verliefen diese Kontrollen, die Ende 2016 und Anfang 2017 auch hier im Tal durchgeführt wurden, grundsätzlich reibungslos. Die meisten Waffenbesitzer zeigten sich kooperativ. „Wurden bei den Kontrollen jedoch Auffälligkeiten oder Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt, mussten die Waffen vorsichtshalber sichergestellt und die Waffenbesitzkarte vorsorglich eingezogen werden“, erläutert Stadler weiter.

Mann gibt seine Waffen freiwillig ab

Niemandem werde die Waffenbesitzkarte grundlos entzogen. „Aber mit der Verwendung von Waffen geht eine große Verantwortung einher – da ist das Risiko viel zu groß, diese leichtfertig oder bei einem Verdacht der Gefährdung der Sicherheit Dritter zu erlauben.“ Die öffentliche Sicherheit überwiege gegenüber den Interessen einzelner Waffenbesitzer.

Gegen den Einzug der Waffenbesitzkarte kann allerdings rechtlich vorgegangen werden. Insgesamt sechs Waffenbesitzer im Landkreis Miesbach wollten ihre Waffe durch einen Prozess wieder zurückerlangen. Am Mittwoch wurden nun zwei dieser Fälle vor dem Verwaltungsgericht München verhandelt. Im ersten Fall klagte ein Mann aus dem Nordlandkreis gegen die Entscheidung des Landratsamtes.

Hier entschied das Gericht, dass der Mann weiterhin keine Waffen besitzen darf. Er hatte in seinem eigenen Staatsangehörigkeits-Antrag und in denen seiner Familie irritierende Angaben zu den verschiedenen Staatsformen der deutschen Geschichte gemacht. „Er beharrte außerdem auf einem Ausweis nach RuStAG von 1913 und schickte dem Landratsamt mehrere Emails, in denen er Zweifel am Bestand der Bundesrepublik und Teilen des Rechtssystems äußerte“, so Stadler. Während der Verhandlung distanzierte er sich allerdings von der Reichsbürger-Bewegung und zeigte sich reumütig.

Frau aus dem Tal streitet Reichsbürger-Zugehörigkeit ab

In der zweiten Verhandlung war die Sachlage weniger eindeutig: Das Landratsamt entzog einer Frau aus dem Tegernseer Tal Waffen und Waffenbesitzkarte, weil sie ebenfalls einen RuStAG-Antrag gestellt hatte. Auch wurden bei der folgenden Kontrolle „mehrere kleine Probleme“ bei der Aufbewahrung ihrer Waffen festgestellt.

Die Frau bekommt Waffen und Waffenbesitzkarte allerdings wieder. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die festgestellten Probleme bei der Aufbewahrung lösbar seien. Zudem habe sich die Klägerin trotz Staatsangehörigkeits-Antrag mit handschriftlichem Verweis auf 1913 und Angabe der Nationalität „Bundesstaat Bayern“ überzeugend genug von der Reichsbürger-Bewegung distanzieren können.

Wie die Pressesprecherin des Landratsamtes nun erklärt, wurden die Widerrufsverfahren von einer emotionalen Debatte und teilweise sehr persönlichen Angriffen auf die Mitarbeiter der Behörde begleitet. „Gerade der tragische Tod des Polizisten aus Georgensgmünd zeigt aber, dass im Umgang mit Waffen ausschließlich Vor-Sicht statt Nach-Sicht geboten sein darf.“ Die Weisung des Innenministeriums und die klare Positionierung der Regierung von Oberbayern biete keinen Interpretationsspielraum für das Landratsamt Miesbach.
[close]
https://tegernseerstimme.de/frau-aus-dem-tal-bekommt-waffen-wieder/
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5439 am: 10. Mai 2019, 10:04:01 »
verstehe ich auch nicht. Wer sich auf eine Staatsangehörigkeit zur Zeit vor Gründung der Bundesrepublik beruft, erkennt die Gesetze der Bundesrepublik tatsächlich nicht an. Das wäre ein Widerspruch zu seiner gewünschten Staatszugehörigkeit. Wer die Gesetze der Bundesrepublik nicht anerkennt, erkennt automatisch auch das Waffenrecht, das ja Bestandteil der gesamten Gesetzgebung ist, nicht an.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5440 am: 10. Mai 2019, 16:25:31 »
verstehe ich auch nicht.

Abwarten und Ruhe bewahren!  ;)

Auch in Gießen und Chemnitz hatten sich schon welche über ein erstinstanzliches Urteil gefreut. Und das böse OVG hat die dann jeweils wieder kassiert.  ;D


Wieder so ein pöhses pöhses VG:


Zitat
Gericht lehnt Eilantrag von Neonazis ab - Demo-Strecke bleibt eingeschränkt

Pforzheim. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Eilantrag der Partei „Die Rechten“ gegen die von der Stadt Pforzheim verhängten Auflagen für die für am Samstag angemeldete Versammlung der „Rechten“  in allen Punkten abgelehnt. „Es freut mich, dass die Rechtsauffassung der Stadt Pforzheim vollumfänglich bestätigt wurde“, so Oberbürgermeister Peter Boch.


 
Das zeige, so Boch: „Unser Weg, den Streckenverlauf der Demonstration der ‚Rechten‘ einzuschränken, um so die größtmögliche Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleitsten, war der richtige.“ PZ-news begleitet den Demo-Samstag in einem Liveticker.

Auch wenn die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Verbot von Versammlungen sehr hoch seien und hier nicht vorlägen, müsse „die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität haben“, so  der Rathauschef weiter. So sei unter anderem sichergestellt, dass das gleichzeitig auf dem Marktplatz stattfindende Europäische Kinderfest nicht tangiert werde.

Boch appellierte an alle Demonstrationsteilnehmer, mitzuhelfen, dass der Samstag friedlich verlaufe. Von den Bürgern Pforzheims wünsche er sich, dass am Samstag gemeinsam gezeigt werde, dass Pforzheim "eine offene, friedliche und tolerante Stadt" sei. Das Europäische Kinderfest auf dem Marktplatz biete dafür eine sehr gute Gelegenheit. Oberbürgermeister Peter Boch wird dort um 14 Uhr für ein offenes und tolerantes Europa werben.
https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Gericht-lehnt-Eilantrag-von-Neonazis-ab-Demo-Strecke-bleibt-eingeschraenkt-_arid,1294181.html
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #5441 am: 10. Mai 2019, 17:46:42 »
verstehe ich auch nicht. Wer sich auf eine Staatsangehörigkeit zur Zeit vor Gründung der Bundesrepublik beruft, erkennt die Gesetze der Bundesrepublik tatsächlich nicht an. Das wäre ein Widerspruch zu seiner gewünschten Staatszugehörigkeit.

Das ist, wie so oft in Deutschland, nicht ganz so einfach. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch das StAG bestimmt, ehemals RuStAG, und das ist aus dem Jahr 1913. Seitdem ist es immer die deutsche Staatsangehörigkeit geblieben. Auf die wird etwa in Art. 116 (2) GG ausdrücklich Bezug genommen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5442 am: 10. Mai 2019, 18:03:11 »
In Gelsenkircher ist auch einer seine Waffe losgeworden. Natürlich kein "Reichsbürger", sondern nur ein "strammdeutscher Preusse" , der im Internet nur eine "Ausfüllhilfe" für den gelben Schein gesucht hat...


Spoiler
Reichsbürger-Prozess
„Bürger Preußens“ aus Gelsenkirchen darf keine Waffe haben

Gelsenkirchen.   Ein Gelsenkirchener hat gegen den Entzug der Waffen-Besitzkarte geklagt. Das Gericht sieht keine Zuverlässigkeit. Verdacht: ein Reichsbürger.

Siegfried G. wird als Sportschütze weiter ohne Waffen auskommen müssen. Der 50-jährige Gelsenkirchener hatte vor dem Verwaltungsgericht geklagt, weil ihm die Waffenbesitzkarte entzogen worden war. Der Mann, der als Geburtsort Gelsenkirchen in Preußen angegeben hatte, war in Verdacht geraten, ein so genannter Reichsbürger zu sein. Das Gericht wies seine Klage ab.
Verdacht wächst nach Antragstellung

In Verdacht geraten, sich auf die gestrige Geschichte Deutschlands zu berufen, war der 50-Jährige, als er einen Antrag bei der Stadt auf Erteilung eines Staatsbürgerausweises stellte. Der Ausweis wurde ihm auch ausgehändigt. Zuvor hatte sich Siegfried G. im Internet über Ausfüllhilfen schlau gemacht. Der Antrag allein, stellte Richter Mats Philipp fest, sei unschädlich. Doch die Angaben, die der Kläger auf dem Antragsbogen gemacht habe, hätten ihn verdächtigt, die Ideologie von Reichsbürgern zu teilen. So hatte er als Geburtsland Preußen als ganzes Deutschland angegeben. Beim Geburtsort Gelsenkirchen fügte er beim Ausfüllen zum Staat Preußen zugehörig hinzu. Der existierte indes in seinem Geburtsjahr 1969 längst nicht mehr.
Gelsenkirchener beruft sich auf seine Vorfahren

Warum er sich auf einen Staat berief, der heute nicht mehr existiert, begründete Siegfried G. mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 1913 und seinem geschichtlichen Interesse. Eine schlüssige Erklärung auf die Frage des Richters, warum er die zusätzlichen Angaben über Preußen und Deutschland als Ganzes gemacht habe, lieferte der Kläger nicht. Er berief sich immer wieder auf die lange Geschichte Deutschlands, auf seine Vorfahren. Sowohl Großvater als auch Mutter seien auf dem damaligen Reichsgebiet geboren.
In einschlägigen Foren schlau gemacht

Der 50-Jährige hält die Vorwürfe, den Staat in der heutigen Form zu leugnen, für nicht gerechtfertigt. „Ich habe bewiesen, dass ich die Gesetze der Bundesrepublik akzeptiere, bin ein Freund von Steuerzahlen“, meinte er zum Richter. Mit der Aushändigung des Dokuments habe er die Sache für erledigt gehalten. Erst als ein Schreiben der Behörde bei ihm eingegangen sei, habe er sich in Foren schlau gemacht. Er wollte ausreichend Argumente gegen den Argwohn des Staates sammeln. Auch auf Seiten von Reichsbürgern sei er in die Materie eingedrungen. Seine Waffenbesitzkarte wie auch seine Waffen hatte er nach dem Widerruf der Erlaubnis zurückgegeben.
Polizei: Er wusste, was er tat

Wolf Joswig, Leiter des Sachgebietes Waffenrecht bei der Polizeibehörde, ist überzeugt, dass der Kläger beim Ausfüllen des Vordrucks genau wusste, was er tat. „Die Fragen waren einfach, da benötigte er keine Ausfüllhilfe.“ Es stecke Gesinnung dahinter, wenn jemand meine, er lebe immer noch in Preußen. Richter Mats Philipp wies in seiner Urteilsbegründung auch auf die strengen Vorschriften des Waffengesetzes hin, in dem eine absolute Zuverlässigkeit verlangt werde. Daran gebe es beim Kläger erhebliche Zweifel. Er sah ernsthafte Anhaltspunkte dafür, dass Siegfried G. Vorbehalte gegenüber der Existenz der Bundesrepublik und deren Gesetze habe.
>> Mitglied in gleich vier Schützenvereinen

Siegfried G. ist Mitglied in vier Schützenvereinen. Schützenbrüder verfolgten die Verhandlung im Gerichtssaal. Den Ausweis über die Staatsangehörigkeit werde er wohl nie gebrauchen, räumte er vor Gericht ein. Ob er nach der Klageabweisung einen Antrag auf Zulassung zur Berufung stellen werde, wisse er noch nicht, erklärte der 50-Jährige. „Bin ich jetzt Reichsbürger“, fragte er sich nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts.
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https://www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/buerger-preussens-aus-gelsenkirchen-darf-keine-waffe-haben-id217193775.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5443 am: 10. Mai 2019, 18:53:02 »
Das ist, wie so oft in Deutschland, nicht ganz so einfach

@Reichskasper Adulf Titler meinte vermutlich, daß andere genau desgleichen getan haben und deshalb die Waffen loswurden.



Eigentlich dachte ich, echte Teutsche stehen mit ihrem guten Namen ein und kämpfen aufrecht und mit geöffnenem Visier gegen den bösen Feind?


Zitat
Wie NPD-Politiker auf Tarnlisten zu Wahlen antreten
Stand: 01:55 Uhr | Lesedauer: 4 Minuten

Von Ricarda Breyton
Politikredakteurin

Einige Politiker tauchen auf Listen auf, ohne ihre Parteizugehörigkeit zu nennen

Die Kandidaten der „Wählergemeinschaft Heimat“ präsentieren sich auf Facebook als tatkräftige Bürger. Da gibt es Fotos von Aufräumaktionen in der Natur, die als „Gemeinde-Frühjahrsputz“ betitelt werden; außerdem vollmundige Wahlversprechen. Er mache sich für eine „Stärkung der Vereine, sowie eine nachhaltige Kinder- und Jugendförderung“ stark, schreibt etwa der Kandidat Steffen Meinecke. Für ihn gehe es um „den strukturellen Ausbau des ländlichen Raumes, günstiges Bauland ohne Spekulanten, Freizeitangebote für Jung und Alt“, schreibt Sven Krüger. Gemeinsam mit Tino Streif wollen die beiden am 26. Mai in die Gemeindevertretung Gägelow in Mecklenburg-Vorpommern einziehen. Auf dem Wahlzettel sind sie als Kandidaten der „Wählergemeinschaft Heimat“ vermerkt. Nicht vermerkt ist, dass sowohl Meinecke als auch Krüger einer bekannten Partei angehören: Beide sind Mitglieder der NPD.
Spoiler
Sven Krüger saß mehrere Jahre für die NPD im Kreistag in Wismar. 2011 legte er sein Kreistagsmandat nieder, nachdem bei ihm Pistolen und mehrere Hundert Schuss Munition gefunden worden waren. Krüger musste mehrere Jahre ins Gefängnis dafür – nun ist er wieder politisch aktiv. Der Unternehmer Steffen Meinecke fiel in der Öffentlichkeit weniger auf, ist aber ebenfalls Mitglied der Partei. Tino Streif hat enge Bezüge zur NPD: Jahrelang saß er mit Krüger für die Partei im Kreistag. Erst 2015 trat er aus.

Dass NPD-Politiker bei der anstehenden Kommunalwahl auf einer harmlos klingenden Liste antreten, ist kein Einzelfall in Mecklenburg-Vorpommern. Auch in Sachsen gibt es solche Bewerber. Wie viele es genau sind, können die Behörden nicht sagen. Klar ist aber: Hier wie dort handelt es sich um ein neues Phänomen.


So ergab eine kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann (Grüne), dass das sächsische Innenministerium von mehreren solcher Kandidaturen weiß. Der Staatsregierung sei bekannt, „dass vereinzelt Mitglieder der NPD“ auf „parteiunabhängigen Wahllisten zu den Kommunalwahlen 2019 antreten wollen“, teilte das Haus von Innenminister Roland Wöller (CDU) Mitte April mit. Die Frage, ob es sich dabei um ein neues Vorgehen handelt, beantwortete der Innenminister wie folgt: „Der Wahlantritt vereinzelter Rechtsextremisten auf offenen Wählerlisten ist bei vorherigen Wahlen so bisher noch nicht festgestellt worden.“

Offensichtlich verfolgen mehrere NPD-Mitglieder angesichts des sinkenden Einflusses ihrer Partei eine neue Strategie. 2017 urteilte das Bundesverfassungsgericht gegen ein NPD-Verbot – mit der Begründung, dass die Partei zu klein sei, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen. Die NPD kämpft seitdem gegen die Bedeutungslosigkeit. Bei der Bundestagswahl 2017 kam die NPD gerade einmal auf 0,4 Prozent der Zweitstimmen – 2013 waren es noch 1,3 Prozent. Neben dem Urteil des Verfassungsgerichts macht der NPD auch das Erstarken der AfD zu schaffen. Wer eine Alternative ganz rechts hat, wählt nicht mehr unbedingt rechtsextrem. Darauf reagieren einige NPD-Mitglieder nun offensichtlich, indem sie sich bei den kommenden Kommunalwahlen des leidigen Labels NPD entledigen – ohne sich freilich von dem Gedankengut der Partei zu lösen.

Von den Wählern erfordert das größere Aufmerksamkeit. Sie können sich nicht darauf verlassen, auf den Listen über die Parteizugehörigkeit der Bewerber immer treffend informiert zu werden. Gerade auf freien Listen können sich NPD-Mitglieder finden – und andere Rechtsextreme.

Von einer Problematik wollen die Kandidaten der „Wählergemeinschaft Heimat“ nichts wissen. Es sei „überhaupt nicht nötig, unter dem Banner irgendeiner Partei anzutreten“, schreibt Tino Streif auf die WELT-Anfrage, warum einige Kandidaten Mitglieder der NPD sind, aber nicht auf der Liste ihrer Partei kandidieren. „Wir wollen nicht in die Gemeindevertretung für eine Partei, wir wollen dort hinein für unsere Heimat.“

Als zweiten Grund für die parteifremde Liste nennt Streif ein „von den Medien stark forciertes Negativimage, welches die NPD unzweifelhaft übergestülpt bekommen hat“. Dies sei „für unser Vorhaben nicht förderlich“. Er selbst habe im Kreistag die Erfahrung gemacht, „durch alle anderen Kreistagsmitglieder“ ausgegrenzt worden zu sein. Man sei „vorverurteilt, ignoriert und boykottiert“ worden.

Es ist nicht verboten, auf Listen zu kandidieren, ohne die Parteizugehörigkeit zu nennen, wie die Innenministerien mehrerer Länder mitteilen. Auch bei anderen Parteien kommt dies gelegentlich vor. So ist etwa vorstellbar, als Mitglieder einer Partei auf der Liste eines Wählerbündnisses anzutreten, wenn in der eigenen Gemeinde die Zahl der Personen für eine eigene Parteiliste zu gering ist. Problematisiert wurde das bislang kaum. Doch das ändert sich nun.


„Ich selber halte es für Wählertäuschung, wenn man als scheinbar unabhängiger Kandidat antritt, aber in Wirklichkeit das im Auftrag oder für eine bestimmte Partei tut“, sagt Jürgen Falter, Parteienforscher an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Besonders verwerflich sei es, wenn dies für eine Partei geschehe, „die politisch isoliert und sozial stigmatisiert ist wie die NPD“. Einzelne Bewerber würden, „würden sie sich als Parteimitglieder zu erkennen geben, vermutlich sehr viel weniger Stimmen erhalten, als es beim Verschweigen der Parteimitgliedschaft der Fall sein dürfte“. Dies sei ein wahlrechtliches Problem, das behoben werden müsse. „Ich plädiere für eine Regelung, nach der eine Parteizugehörigkeit bei Wahlen stets offengelegt werden muss.“

Ähnlich äußert sich der innenpolitische Sprecher der mecklenburg-vorpommerischen CDU-Fraktion, Marc Reinhardt. „Ich finde es generell schwierig, wenn Parteimitglieder auf vermeintlich unpolitischen Listen kandidieren.“ Solche Fälle gebe es bei dieser Kommunalwahl „reihenweise“.
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https://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article193252437/Wie-NPD-Politiker-auf-Tarnlisten-zu-Wahlen-antreten.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5444 am: 11. Mai 2019, 14:23:29 »
Oh, ich glaube, das tut mir jetzt fast ein wenig leid?



Zitat
JUSTIZ

Erika Steinbach verliert vor Gericht

von Hanning Voigts
Erika Steinbach darf nicht mehr behaupten, der Direktor der Bildungsstätte Anne Frank, Meron Mendel, habe eine AfD-Politikerin mit Josef Mengele verglichen.

Die frühere Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach hat einen Rechtsstreit gegen Meron Mendel verloren, den Direktor der Bildungsstätte Anne Frank. Nach einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag bestätigte das Frankfurter Landgericht eine einstweilige Verfügung, die Mendel bereits Ende Februar gegen Steinbach erwirkt hatte. Der Widerspruch der Politikerin gegen die Verfügung blieb damit erfolglos.
Spoiler
In dem Verfahren geht es um öffentliche Äußerungen Steinbachs auf Twitter und Facebook. Im Januar hatte sie in beiden sozialen Netzwerken behauptet, Mendel habe in einem persönlichen Gespräch im Oktober vergangenen Jahres die Vorsitzende der Gruppierung „Juden in der AfD“, Vera Kosova, mit dem berüchtigten Nazi-Kriegsverbrecher Josef Mengele verglichen. Wegen der nun bestätigten einstweiligen Verfügung darf Steinbach das nicht mehr behaupten.

Hintergrund des Treffens zwischen Steinbach und Mendel war damals die Kritik, die die Bildungsstätte Anne Frank an der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung geübt hatte, in deren Vorstand Steinbach sitzt. Unter dem Titel „Keine Steuergelder für Geschichtsrevisionismus“ hatte Mendel einen offenen Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) initiiert, der von 36 namhaften Wissenschaftlern sowie Leitern von KZ-Gedenkstätten und Bildungseinrichtungen unterzeichnet worden war. In dem Brief wird Personen aus dem Umfeld der Desiderius-Erasmus-Stiftung die Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen vorgeworfen. Man wehre sich dagegen, „dass aus Steuergeldern eine Stiftung finanziert wird, die ein Geschichtsbild proklamiert, das NS-Verbrechen verharmlost“.

Berufung ist möglich
In der mündlichen Verhandlung am Donnerstag hatte Steinbachs Anwalt ausgeführt, ihre Äußerungen seien als zulässige Wertung zu verstehen. Mendels Anwalt hatte hingegen argumentiert, Steinbach habe unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Als Beweis legte er dem Gericht zwei Erklärungen von Mitarbeiterinnen Mendels vor, die das Gespräch miterlebt hatten.

In der Entscheidung des Landgerichts heißt es, Steinbach habe nicht beweisen können, dass die von ihr behaupteten Äußerungen tatsächlich gefallen seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Steinbach könnte Berufung einlegen. Vor Gericht hatte ihr Anwalt bereits angekündigt, seine Mandantin wolle dies im Falle einer Niederlage tun.
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https://www.fr.de/frankfurt/erika-steinbach-verliert-gericht-12270961.html
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