Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264611 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #5370 am: 25. April 2019, 12:20:58 »
Nun, ich glaube, da können die Reichsfuzzis genau so wenig gegen machen wie anderswo.


Zitat
Personalausweise sind Eigentum des Staates.
Siehe:
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)vom 18.06.2009
§ 4 Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
(2) Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Nur der Bund kann Veränderungen des Gesetzes (Gebühren) beschließen und nicht der Innenminister von Sachsen-Anhalt.
Wenn das Land eine Aufbewahrungsgebühr für das Eigentum des Bundes erhebt, ist das eine Einmischung in Bundesangelegenheiten. (Man kann das auch als Rechtsbeugung bezeichnen)

Aber ich werde ihm nicht beipflichten oder liken, damit die Deppen nicht noch mit der Nase drauf gestoßen werden, daß sie diesmal wirklich was machen könnten.


Es bezweifelt ja keiner, dass die Ausweise dem Bund gehören. Aber dennoch kann das Land für die von ihm erbrachte Dienstleistung Geld nehmen, wenn es sie verwahren soll, was nicht ihr eigentlicher Zweck ist. Die Länder führen ja die Bundesgesetze aus.

Wenn ich am Bahnhof meinen Koffer bei der Gepäckaufbewahrung lasse, bleibt es auch mein Koffer und wird kein Eigentum der Deutschen Bahn.

Und ein Blick ins StGB, was eigentlich Rechtsbeugung ist, schadet dem Mann sicher nicht. Eine Behörde kann überhaupt keine Rechtsbeugung begehen.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Evil Dude, Pirx

Offline Evil Dude

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 4849
  • Dankeschön: 10709 mal
  • Karma: 459
  • Perverser hochkrimineller subhumaner Untermensch!
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #5371 am: 25. April 2019, 15:15:58 »
Na also, geht doch!  ;D

https://www.br.de/nachrichten/bayern/chef-der-identitaeren-bewegung-bekommt-waffenlizenz-nicht-zuruec,ROed2Rx

Zitat
Chef der Identitären Bewegung bekommt Waffenlizenz nicht zurück

Der Vorsitzende der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Identitären Bewegung erhält seinen Waffenschein nicht zurück. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat seine Klage abgewiesen.

Bei dem Kläger handelt es sich um den Bundesleiter der Identitären Bewegung (IB). Der bayerische Verfassungsschutz stuft die Organisation als rechtsextrem ein. Vor Gericht hat sich der Bauingenieur von seinem Anwalt vertreten lassen.
Hohes Amt bei der Identitären Bewegung

Zuvor hatte das Landratsamt Erlangen-Höchstadt seine Waffenbesitzkarte eingezogen. Laut dem Urteil ist der Kläger in leitender Funktion in der Identitären Bewegung aktiv. Deren Bestrebungen richten sich laut bayerischem Verfassungsschutz gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung. Zudem wies der Kläger in der Vergangenheit eine Nähe zur verbotenen "Heimattreuen deutschen Jugend" (HDJ) auf, von der er sich nicht ausreichend distanziert habe, sondern seine Tätigkeiten bagatellisierte.
Urteil noch nicht rechtskräftig

In der Vergangenheit war der Kläger zudem strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er verfügte über mehrere Waffen, wie Verwaltungsgerichtssprecher Alexander Heinold im Gespräch mit dem BR erklärte: "Es handelt sich insgesamt um vier Waffen, drei Langwaffen, eine Kurzwaffe, eine halbautomatische Kurzwaffe sowie zwei Repetiergewehre und eine Jagdflinte". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zumindest ein Etappensieg!  O:-)
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
Wörterbuch des Teufels - Ambrose Bierce
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: hair mess, Neubuerger, Reichsschlafschaf, Goliath

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36807 mal
  • Karma: 658
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #5372 am: 25. April 2019, 22:20:04 »
Wie blöd kann ein Richter oder vielleicht auch nur die Journalistin eigentlich sein?

Hat einen Ausweis des "Deutschen Reiches", ist aber bestimmt kein "Reichsbürger".  :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Spoiler
Ver­meint­licher Reichsbürger zu Geldstrafe verurteilt
Obernburg
Donnerstag, 25. 04. 2019 - 16:54 Uhr

Nach lang­wie­ri­ger Ver­hand­lung mit vie­len Un­ter­b­re­chun­gen hat das Amts­ge­richt Obern­burg ei­nen 41-Jäh­ri­gen aus dem nörd­li­chen Land­kreis zu ei­ner Geld­stra­fe ver­ur­teilt.

Der Mann soll einen anderen leicht verletzt, ihn und dessen Lebensgefährtin sowie zwei Polizisten beleidigt haben. Außerdem trug er einen Ausweis und eine Fahrerlaubnis bei sich, ausgestellt vom "Deutschen Reich". Der Verdacht, es könne sich bei ihm um einen Reichsbürger handeln, der die Bundesrepublik nicht anerkennt, bestätigte sich am Donnerstag jedoch nicht. Nun muss der Angeklagte wegen Körperverletzung, Beleidigung und Verleumdung vierzig Tagessätze à 15 Euro zahlen.
Eva-Maria Lill
[close]
https://www.main-echo.de/newsticker/art356176,6683598
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #5373 am: 26. April 2019, 09:13:38 »
(Noch) Kein Presseschnipsel, aber die Buschtrommeln trommeln empört, es gebe ein Urteil des VG Wien vom 19. April 2019 (noch nicht veröffentlicht), das einem aufrechten Kämpfer für die Wahrheit die Waffen entzog, weil er wohl geschrieben hatte

Zitat
"Der Islam ist eine verfassungsfeindliche, totalitäre und kriegerische Ideologie und muss deswegen - wie der Nationalsozialismus - militärisch besiegt werden."

Grundlage des Waffenentzugs ist wohl "mangelnde Verlässlichkeit gem. § 8 WaffG".

Das scheint das österreichische Pendant zu unserer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gem. § 5 WaffG zu sein.

Die Goggle-Suche ergab nichts, beim Standard und ein paar anderen habe ich nichts gefunden.

Kann einer unserer österreichischen Agenten dazu etwas sagen?
Vielleicht habe ich ja etwas übersehen.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Staatstragender, Goliath

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36807 mal
  • Karma: 658
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #5374 am: 26. April 2019, 09:47:52 »
Noch ist unklar ob es Bezug zur "Reichsbürgerszene" gibt. Ich vermute mal, dass das auch nicht mehr "ermittelt" werden wird. In den einschlägigen Gruppen hört man allerdings von einem der im Krankenhaus mal wieder "ermordet" wurde weil er zuviel weiß.

Spoiler
Illegaler Waffenbesitz
Illegale Waffensammlung: „Sowas haben wir noch nicht erlebt“



Märkischer Kreis.   Gewehre, Pistolen, eine Kalaschnikow und fünf Kilo Schwarzpulver: In der Wohnung eines 81-Jährigen machten die Behörden einen Überraschungsfund.

Der 81-jährige Iserlohner lebte allein und war im Krankenhaus eines natürlichen Todes gestorben. Als Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes an diesem Mittwoch (24. April 2019) die Wohnung im Ortsteil Gerlingsen öffneten, staunten sie nicht schlecht: Unter Kleidungsstücken, in Kisten unter verstreutem Unrat verborgen – überall lagen in der unaufgeräumten Wohnung verbotene Waffen.

Gewehre, Pistolen, Revolver, Messer, sogar Maschinenpistolen, eine Kalaschnikow: Insgesamt fast 500 Waffen stellte die herbeigerufene Polizei in der Wohnung sicher. „Sowas haben wir in dieser Hülle und Fülle bei uns noch nicht erlebt“, staunte ein Sprecher der Polizei im Märkischen Kreis auf Nachfrage der Redaktion. Die Wohnung müsse man sich als eine Art Messie-Wohnung vorstellen. Neben den Waffen entdeckten die Beamten auch große Mengen Munition.
LKA-Experten stellten Schwarzpulver sicher

Damit aber nicht genug: Im Keller des Hauses lagerten etwa fünf Kilo explosives Schwarzpulver. „Damit lässt sich eine Menge Unheil anrichten“, sagte der Polizeisprecher. Der Bereich wurde abgesperrt, zwischenzeitlich wurde auch eine Evakuierung erwogen. Erst wurde beim Kampfmittelräumdienst angefragt, schließlich stellten Experten vom Landeskriminalamt das Schwarzpulver sicher.

 Sicher ist: „Der Wohnungsinhaber hatte keinen Waffenschein“, heißt es bei der Polizei. Die offenbar im Verlaufe von nicht Jahren, sondern Jahrzehnten zusammengetragene Sammlung war illegal. Der Verstorbene sei polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Auch über eine etwaige Zugehörigkeit zu den „Reichsbürgern“, welche die Bundesrepublik Deutschland ablehnen, liegen bei der Polizei keine Erkenntnisse vor. Warum der Mann die Waffen gehortet hat, war unklar.
Leichter Griff zur Waffe

Illegaler Waffenbesitz ist in Nordrhein-Westfalen weiter ein Problem. Für das Jahr 2018 verzeichnet die Kriminalstatistik 6187 Verstöße aller Art gegen das Waffengesetz. Hinzukommen 608 Verstöße gegen das Sprengstoff- und 54 gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Zahlen kaum verändert.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) blickt mit Sorge auf solche Waffenfunde wie jetzt in Iserlohn. Selbst wenn jemand Waffen erklärtermaßen nur aus Sammlergründen horte: „Die Lebenserfahrung zeigt, dass diese Leute dann in Konfliktsituationen eher dazu neigen, doch zur Waffe zu greifen“, sagte GdP-Landeschef Michael Mertens gegenüber der Redaktion.
Deutlich weniger Waffen abgegeben

Wer aber einem Polizisten mit gezogener Waffe gegenüber tritt, müsse wissen, dass dem Beamten dann nur bleibe, selbst zur Waffe zu greifen. Auch der Versuch, einen überraschten Einbrecher mit Pistole oder Gewehr in Schach zu halten, könne eine Eskalation der Lage zur Folge haben, mahnt Mertens.

Eine im Sommer 2018 ausgelaufene Waffenamnestie förderte in NRW insgesamt 16.720 Kurz- und Langwaffen aus privaten Haushalten zu Tage, die bei Polizeibehörden abgegeben wurden (plus 513.300 Patronen Munition). Knapp 5200 dieser Waffen waren laut einem Bericht des Innenministeriums in illegalem Besitz gewesen.
Appell an die Bevölkerung

Die Amnestie konnte nicht mehr an den Erfolg ihres Vorläufers im Jahr 2009 anknüpfen, als 38.000 Waffen bei den Polizeibehörden im Land abgegeben worden waren. Michael Mertens glaubt, dass noch eine weitere Amnestie wenig Sinn macht: „Ich denke, wir müssen davon ausgehen, dass diejenigen, die jetzt noch illegale Waffen haben, sie auch behalten wollen.“

Der GdP-Chef appelliert an die Bevölkerung, Hinweise auf solche Waffensammlungen zu geben, damit die Polizei diese konsequent verfolgen kann. Zugleich hofft Mertens, dass bei Waffenbesitzern das Verständnis dafür wächst, dass eben nur legaler Waffenbesitz okay sei: „Und am besten ist es immer noch, wenn gar keine Waffen da sind.“
Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

Der verstorbene Iserlohner wird sich für seine illegale Sammlung nicht mehr verantworten müssen. Die Polizei im Märkischen Kreis ermittelt dennoch, u. a. wegen des Verdachtes auf Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Die Beamten haben die eher vage Hoffnung, vielleicht den Weg der ein oder anderen Waffe nachvollziehen und mögliche Verkäufer belangen zu können. Zunächst aber müssen die Pistolen und Gewehre gesichtet und katalogisiert werden: „Das wird einige Zeit dauern“, meinte der Polizeisprecher.
>>>Info: Handel mit Waffen übers Internet

Zollbeamte beobachten, dass Waffenteile (wie z. T. Schalldämpfer) sowie verbotene Waffen (z. B. Wurfsterne) zunehmend übers Internet aus dem Ausland geordert werden. „In den USA oder in Asien ist vieles erlaubt, was bei uns verboten ist“, sagt Heike Sennewald vom Zollfahndungsamt Essen. Der Zoll versucht in derlei Kaufoperationen hineinzugrätschen, indem z. B. verdächtige Pakete an den Flughäfen geröntgt und gegebenenfalls sichergestellt werden.

Das Zollfahndungsamt Essen stellte im vergangenen Jahr insgesamt 33 Luftdruck- oder Softairwaffen sicher (Vorjahr: 29), 13 wesentliche Waffenteile (Vorjahr: 0), 1105 Stück erlaubnispflichtige Munition (Vorjahr: 495). Zudem wurden 21 scharfe Schusswaffen sichergestellt (Vorjahr: 6). Diese seien aber eher „Beifang“ gewesen in anderen Ermittlungsverfahren, etwa zu Drogendelikten oder dem Handel mit Dopingmitteln.
[close]
https://www.waz.de/region/verstorbener-hortete-fast-500-waffen-in-wohnung-in-iserlohn-id217027649.html
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Staatstragender

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #5375 am: 26. April 2019, 10:14:49 »
Noch ist unklar ob es Bezug zur "Reichsbürgerszene" gibt

Eher nicht.

Der Fall ist so ein Beispiel für Blödsinn auf allen Seiten.

Die Polizei macht einen Riesenbohei, weil sie darlegen will, vor welcher Gefahr sie die Menschheit bewahrt hat. Angeblich.

Und die Schreiberlinge haben wieder mal NULL Ahnung und übernehmen völlig kritiklos alles, was ihnen die Pressestelle der Polizei so an Propaganda vorsetzt.

Wenn man sich die Bilder ansieht, dann kann man klar erkennen, daß da so einiges drauf ist, was definitiv Softair ist. Spätestens ab 18 legal zu erwerben. Die fallen als Gefahr schonmal aus.

Bei den "Vollautomaten" kann es sich durchaus um Deko- oder Salutwaffen handeln, also Waffen, die nach den Vorgaben des BKA unscharf gemacht wurden und somit legal ab 18 Jahren ohne irgendeine Bewilligung zu erwerben sind.

Bei den angeblichen 5 kg Schwarzpulver werden die Untersuchungen ergeben, ob es sich a) um Schwarzpulver und b) um 5 kg handelt (gelagert werden darf 1 kg).

Das Gutachten des LKA dauert erfahrungsgemäß etwa ein Jahr.

Der alte Herr scheint einfach technikinterssiert gewesen zu sein.
Warum sonst sollte ein 80-jähriger ein G36k haben, das als Original garantiert nicht in zivile Hände gelangt ist? Kann also nur Softair sein.

Die Erben haben Anspruch auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, was die erlaubnispflichtigen legal besessenen Waffen betrifft, es geht ja auch um Vermögenswerte.

Eine WBK hatte er ja offensichtlich.

Schlauer wäre es natürlich von dem alten Herrn gewesen, rechtzeitig mit seinen Angehörigen zu sprechen bzw. ein Testament zu machen, damit die nicht in Panik die Polizei holen, die dann eine große PR-Aktion daraus macht.

Evtl hört man also in etwas einem Jahr wieder davon, in der Regel bleibt von dem großen Zinnober aber nicht mehr allzuviel übrig.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Staatstragender

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36807 mal
  • Karma: 658
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #5376 am: 26. April 2019, 17:52:02 »
Hat jemand Zugriff auf den ganzen Artikel? Da hat wohl jemand Geld von Söder gefordert und jetzt ein Urteil wegen Erpressung bekommen.

Mir fällt da im Moment nur der Superjurist, der auch den verschollenen Jessie Marson vertreten hat und dann selbst zwangsgeräumt wurde ein. Wobei. nach dessen "Musterschriftsätzen" haben ja einige agiert.

Zitat
Landkreis Augsburg
vor 25 Min.
Reichsbürger fordert Milliarden US-Dollar von Söder

 Plus Ein 68-Jähriger aus dem Augsburger Land will so eine eigene Geldstrafe abwenden. Das bringt ihm eine Klage wegen versuchter Erpressung ein.
Czysz.jpg
Von
Maximilian Czysz

Mit einer aus der Luft gegriffenen Forderung wollte ein früherer Reichsbürger aus dem Landkreis einer fälligen Geldstrafe entgehen. In Schreiben verlangte er vom Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder 300 Milliarden US-Dollar. Der 68-Jährige setzte Söder sogar mehrere Fristen. Doch der antwortete nicht. Stattdessen landeten die Briefe bei der Staatsanwaltschaft. Die klagte den Mann, der sich vor zwei Jahren noch als Reichsbürger vor Gericht erklärte, wegen versuchter Erpressung an.
https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Reichsbuerger-fordert-Milliarden-US-Dollar-von-Soeder-id54153501.html

______________

Dann war in Ingolstadt noch einer mit Axt und Messer unterwegs weil er einen Stilllegungsbescheid bekommen hat. Ich habe vor einigen Tagen erst bei einem unserer "Oberhirne" (Gehlken, Samjeske, Sürmeli Kommissare, Schneider o.ä.) einen entsprechenden Antwortbrief auf die Ankündigung gesehen. Leider finde ich es nicht mehr, das war in den Kommentaren.
Spoiler
vor 15 Minuten
Rathaus-Mitarbeiter aus Ärger über Bescheid mit Axt bedroht

Mit Axt und Messer hat ein Mann am Freitag im Ingolstädter Rathaus zwei Verwaltungsmitarbeiter bedroht. Die Polizei konnte den 52-Jährigen festnehmen. Er hatte sich offenbar über einen Bescheid geärgert.

Ein mit Axt und Messer bewaffneter Mann hat im Ingolstädter Rathaus am Freitagvormittag zwei Mitarbeiter bedroht. Nach Angaben der Polizei hatte sich der Mann zuvor lautstark über einen sogenannten Stilllegungsbescheid zur Außerbetriebsetzung seines Fahrzeug empört und den Mitarbeitern der Beschwerdestelle Gewalt angedroht. Offenbar wollte der 52-Jährige damit erreichen, dass die Mitarbeiter den Bescheid widerrufen.
Noch keine Entscheidung über Haftantrag

Als die Polizei mit mehreren Streifenwagen vorfuhr, hatte der Tatverdächtige das Alte Rathaus bereits wieder verlassen und ließ sich direkt vor dem Rathaus widerstandslos festnehmen. Verletzt wurde niemand. Die Waffen trug er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bei sich. Sie konnten bei einer Durchsuchung in der Toilette sichergestellt werden. Über einen Haftantrag ist noch nicht entschieden, die Ermittlungen dauern an.
[close]
https://www.br.de/nachrichten/bayern/polizeieinsatz-im-ingolstaedter-rathaus-mann-bedroht-mitarbeiter,ROkBf7a

https://www.welt.de/regionales/bayern/article192519815/Mann-bedroht-Mitarbeiter-im-Rathaus-Ingolstadt.html
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Staatstragender

Offline Gast aus dem Off

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 8061
  • Dankeschön: 22903 mal
  • Karma: 320
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Beliebt! 50 positives Karma erhalten Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #5377 am: 26. April 2019, 18:14:14 »
So viel zum Thema Reichis wären nur harmlose Spinner. Es ist vermutlich nur der Besonnenheit der Mitarbeiter zu verdanken, dass er Axt u/o Messer nicht benutzt hat.
 

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #5378 am: 26. April 2019, 19:31:53 »
Die Lügenpresse betreibt wieder einmal Wühlarbeit.

Neues vom Staatsanwalt!


Zitat
Über menschliche und staatliche Fehler: Die Geschichte des David R. aus Erfurt

Ein folgenschwerer Fehler bei Staatsanwaltschaft und Polizei führt zu einer Hausdurchsuchung in Erfurt. Ein beteiligter Staatsanwalt aus Gera stieß auch die Ermittlungen zum Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) an.
26. April 2019 / 13:37 Uhr

Erfurt/Gera. Menschen machen Fehler. Weshalb es überall dort, wo Menschen arbeiten, zu Fehlleistungen kommt. Doch was, wenn diese Menschen in der Justiz und der Polizei arbeiten, die Fehler damit nicht mehr nur die Fehler von Menschen sind. Sondern zu staatlichen Fehlern werden?

Dann kann es passieren, dass Geschichten die wie diese hier passieren. Geschichten, die so nie hätte geschehen dürfen. Was keine Floskel, keine Annahme ist. Sondern inzwischen auch gerichtlich festgestellt worden ist; durch jenen Beschluss des Land­gerichts Gera , der jetzt bekannt gewordenen war und in dem das, was am Beginn dieser Geschichte steht, für rechtswidrig erklärt worden ist: dass nämlich eines Morgens viele Polizisten um sechs Uhr an der Wohnung einer Familie Sturm klingeln. Und dem dort wohnenden Vater einen Durchsuchungsbeschluss eröffnen, kurz darauf nicht nur seine Frau, sondern auch die kleinen Kinder der Familie aus dem Schlaf reißen und auch in deren Zimmer nach Beweisen für etwas suchen, das wohl gar nicht so ist, wie man sich das denkt bei Teilen der Justiz, bei der Polizei.
Spoiler
Der Name des Familienvaters: David R. Weshalb das hier seine Geschichte ist. Er ist es, von dem das Landgericht Gera festgestellt hat, dass ihm der Staat Unrecht tat. Weshalb das auch die Geschichte der Staatsanwaltschaft Gera , der Kriminalpolizei Erfurt und des Amtsgerichts Gera ist.

Falscher Verdacht gegen jungen Familienvater
Und vor allem die Geschichte jenes Mannes, der seit Tagen bundesweit im Fokus heftiger Kritik steht: Martin Zschächner, jener Staatsanwalt aus Gera , der auch die Ermittlungen zum Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) angestoßen hatte. Er war es auch, der die Durchsuchungen bei R. ausgelöst hatte.

Es ist etwa ein Jahr her, dass Polizisten am frühen Morgen vor der Wohnungstür von R. und seiner Familie in Erfurt stehen, im März 2018 war das. Einige Wochen zuvor hatte ein Facebook-Post die Aufmerksamkeit von Justiz und Polizei erregt. Der zeigt Fotos von Kurden, die in der Landeshauptstadt demonstrieren und dabei eine Flagge zeigen, die als Symbol einer verbotenen kurdischen Orga­nisation gilt. Ist also auf dieser Demonstration Propaganda für deren Sache gemacht und damit eine Straftat begangen worden? Diese Frage, dieser Verdacht führt die Beamten schließlich zu R.

Denn nicht nur, dass dieser Post bei Facebook aufgetaucht ist, erstellt von einem kurdischen Verein. Vom Facebook-Konto des Stadtverbands Erfurt der linken Jugendorganisation „solid“ wurde der Eintrag in dem sozialen Netzwerk auch noch geteilt. Weshalb die Ermittler dem Verdacht nachgehen wollen, „solid“ könnte sich mit dem Verweis auf diesen Post strafbar gemacht haben.

Bloß: Wie kommen die Ermittler darauf, dass R. irgendetwas mit dem ursprünglichen Post oder dem „solid“-Teilen zu tun haben könnte? Es ist genau dieser Teil der Geschichte, der sich zwar erklären, aber besonders für R. nicht verstehen lässt. Dieser Teil der Geschichte ist ein wesentlicher Grund dafür, dass er sagt: „Natürlich ist mein Vertrauen in diese Ermittlungsbehörden total zerstört.“

Tatsächlich ist R. nach eigenen Angaben weder in dem kurdischen Verein noch bei „solid“ organisiert, aktiv, angebunden, eingegliedert. „Ich war das auch nie“, sagt er. Das, sagt er, habe er sowohl an dem Morgen, als die Polizei vor seiner Tür stand, als auch danach, immer wieder betont, beteuert, gesagt.

Fehler geschah bei einer Internetrecherche
Vielmehr arbeitet R. für die Naturfreundejugend Erfurt , eine der SPD nahestehende Jugendorganisation. Gleichzeitig ist er Vorsitzender des Stadtjugendrings in Erfurt . Die Linksjugend „solid“ ist dort ebenso Mitglied wie die der Stadtverband der CDU-nahen Jungen Union. An diesem Morgen vor mehr als einem Jahr interessiert dies die Ermittler jedoch nicht. Sie sind davon überzeugt, dass R. der Chef des „solid“-Stadtverbandes ist.

Wie es dazu kommen konnte, ist nach dem Aktenstudium von R.s Anwalt, Rasmus Kahlen , und nach der Überzeugung des Landgerichts Gera so banal wie unglaublich. Danach ist den Ermittlern ein folgenschwerer, aber doch sehr einfach zu identifizierender Fehler beim Umgang mit Google unterlaufen: Die Ermittler, sagt Kahlen , hätten im Netz offenbar einfach nach „solid“ in Erfurt gegoogelt – und seien auf die Vorstellung von „solid“ auf der Seite des Stadtjugendrings Erfurt gelandet. „Und dann ist der Fehler passiert, dass man nicht gemerkt hat, dass man auf der Seite des Stadtjugendrings ist und nicht auf der Seite von solid“, sagt Kahlen . „Und dann ist man ins Impressum gegangen.“ Als Vorstand der Stadtjugendrings ist der Name von R. dort mehrfach zu finden.

Und so wird R. für die Ermittler zum „solid“-Chef. Wozu das Landgericht Gera in seinem Beschluss festhält, die Aktenlage habe diesen Verdacht „zu keinem Zeitpunkt“ gestützt.

Begangen, so scheint es, hat ein Beamter bei der Kriminalpolizei Erfurt diesen Fehler. Staatsanwalt Zschächner hat ihn offenbar mindestens nicht bemerkt oder ihn nicht korrigiert, als er den Antrag auf einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung von R. schrieb. Ebenso wenig, so scheint es, wie der Richter des Amtsgerichts Gera , der dem Antrag Zschächners schließlich stattgab. Rechtsanwalt Kahlen hält besonders Letzteres für ein Unding: „Man kann sich schwerlich vorstellen, dass der Richter die Akte richtig gelesen hat“, sagt er. Und das, wo er doch einen massiven Eingriff der Staatsmacht in das allerpersönlichste Umfeld eines Menschen abgesegnet habe.

R. kann lange darüber reden, wie dramatisch der Eingriff war, den er hinnehmen musste, ohne dass es dafür eine saubere Rechtsgrundlage gab. So habe die Polizeiaktion seine Kinder lange beschäftigt, sagt er. „Die sind jetzt nicht traumatisiert“, sagt R. „Aber vor allem die Große hat sich schon die Frage gestellt, ob ihr Papa ein Dieb ist oder so was. Das ploppt immer mal wieder hoch.“

Und doch ist diese Geschichte hier eben nicht zu Ende. So, wie die Polizeiaktion vom März 2018 nicht beendet ist, nachdem die Polizisten etwa drei Stunden lang die Wohnung von R. durchsucht haben, sich schließlich noch den Keller der Familie und das Auto vornehmen. Mit R. zusammen fahren die Beamten im Anschluss zum „Red­RoXX“, einem offenen Jugendbüro in der Erfurter Innenstadt. Dort hat der Stadtverband von „solid“ einerseits sein Hauptquartier.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt
Andererseits unterhält dort unter anderem die Linke-Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag, Susanne Hennig-Wellsow , ihr Abgeordneten-Büro. Von R. fordern die Polizisten Zugang zu den Räumen. Den er ihnen nicht gewähren kann, weil er nichts mit „solid“ zu tun hat. Was folgt, ist das bereits weit über Thüringen hinaus bekannt gewordene Hin und Her zwischen Polizei, Zschächner, Amtsgericht und Abgeordneten über die Frage, ob die Staatsmacht nun Zutritt zu diesen Räumlichkeiten haben darf. Immerhin unterliegen Abgeordnetenbüros einem besonderen Schutz. Am Ende bewegen sich einzelne Polizisten unter den Augen von Linke-Abgeordneten durch die Räume, werden zwei Screenshots von einem „solid“-Rechner gesichert, der im „Red­RoXX“ steht. R. steht nach eigenen Angaben neben diesem Treiben und sieht zu. Mehr kann er hier nicht machen. Dann geht er auf Arbeit.

Allerdings ist diese Geschichte auch hier noch nicht zu Ende. Weder mit dem Ende der Durchsuchungen bei R., noch mit der Durchsuchung im „Red­RoXX“. Weil beides Beispiele für den Vorwurf sind, der schon in den vergangenen Monaten gegen Zschächner in Thüringen immer wieder erhoben worden ist – und der seit dem Öffentlich-werden der von ihm angestrengten Ermittlungen gegen das Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) auch bundesweit wiederholt wird. Die Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk , die eine Kanzlei in Jena hat und unter anderem auf Strafrecht und Versammlungsrecht spezialisiert ist, fasst ihn so zusammen: „Da wird bei mutmaßlichen Bagatelldelikten von Linken immer wieder ein wahnsinnig hoher Verfolgungsdruck aufgebaut“, sagt sie. „Ein ähnliches Verfolgungsinteresse bei Straftaten von Rechtsextremisten nehme ich nicht wahr.“

Pietrzyk hat in den vergangenen zwei Jahren nach eigenen Angaben zahlreiche Mandanten verteidigt, gegen die die Staatsanwaltschaft Gera vorgegangen war. Dabei vorne dran oft: Zschächner.

Pietrzyk hat unter anderem eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Zschächner eingereicht, nachdem der ein Ermittlungsverfahren wegen des Singens des sogenannten U-Bahn-Liedes in Jena eingestellt hatte. Das war begonnen worden, nachdem mehrere Rechte während einer AfD-Demonstration im September 2017 durch die Stadt gezogen waren und gesungen hatten, sie wollten eine U-Bahn von der seit Langem gegen Rechtsextreme arbeitenden Jungen Gemeinde der Stadt nach Auschwitz bauen.

Pietrzyk sagt, sie habe sich nicht beschwert, weil Zschächner das Verfahren eingestellt habe. Sie habe sich über die Begründung dieser Einstellung beschwert. In seiner Einstellungsverfügung, argumentiert sie, habe er Sätze geschrieben, die der Tragweite der Verbrechen von Auschwitz , des nationalsozialistischen Zivilisationsbruchs nicht angemessen seien. Eine solche „tatsächlich politische Begründung“ stehe „einer Staatsanwaltschaft weder zu, noch steht sie ihr gut zu Gesicht“, sagt Pietrzyk . „Aber wenn ein Staatsanwalt schon solche Sätze über Auschwitz schreibt, dann muss er sich daran auch messen lassen.“

Politisch motivierter Verfolgungsdruck
Bezeichnend dafür, wie die Thüringer Justiz bis hinauf zu Landesjustizminister Dieter Lauinger (Grüne) mit dem Aufschrei gegen Zschächner umgeht, ist, dass bis heute unklar ist, was aus dieser Dienstaufsichtsbeschwerde geworden ist. Von der Generalstaatsanwaltschaft hieß es dazu in der Vergangenheit, zu Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Staatsanwälte gebe man grundsätzlich keine Auskünfte.

Zschächner selbst hat die Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Gera , dort gebe es einen ausgeprägten politisch motivierten Verfolgungsdruck gegenüber echten oder mutmaßlichen Linken, in der Vergangenheit zurückgewiesen – in seiner Eigenschaft als Sprecher der Behörde; was er bis vor wenigen Tagen auch war. Bis zu dem Zeitpunkt, als der öffentliche Druck auf Lauinger, etwas wegen der Vorwürfe gegen Zschächner im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen das ZPS so groß wurde, dass er ihn zumindest vorläufig von seinen Funktionen als Bearbeiter von Staatsschutzsachen und Behördensprecher abberufen ließ. In einer Pressemitteilung dazu klang das wie in solchen Fällen üblich freilich viel freundlicher.

Die Abberufung sei auf Wunsch Zschächners vorgenommen worden, hieß es da. Die Sätze, die Zschächner schrieb, um sich und seine Behörde gegen die Kritik zu verteidigen, formen dieses Argument: Die Staatsanwaltschaft sei nach dem sogenannten Legalitätsprinzip verpflichtet, gegen alle verfolgbaren Straftaten einzuschreiten. Dabei habe man freilich einen gewissen Ermessensspielraum, wie diese Strafverfolgung zu geschehen habe, wobei insbesondere zu prüfen sei, ob es ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gebe. „Das kann regelmäßig – wie so oft unter Juristen – verschieden betrachtet werden, wobei nicht selten die Interessenlage strafverteidigender Rechtsanwälte (...) eine andere ist als die der Strafverfolgungsbehörden.“

Wann wird aus Ignorieren von Fehlern ein System des Wegschauens?
Was alles richtig klingt. Aber nichts daran ändert, dass auch jenseits der Durchsuchungen bei R., jenseits des „RedRoxx“-Verfahrens, jenseits der Einstellungsverfügung zum U-Bahn-Lied und sogar jenseits des Verfahrens gegen das ZPS inzwischen so viele von Zschächner betreute Verfahren mit eigenartigem Ausgang bekannt geworden sind, dass sich die Causa längst so sehr ausgewachsen hat, dass sich inzwischen auch seine Vorgesetzten und Lauinger fragen lassen müssen, warum sie von all dem nichts mitbekommen haben – oder ob sie weggesehen haben, obwohl sie von all dem wussten.

Es war auch Zschächner, der vor einigen Monaten Lothar König – Jenas linkem Stadtjugendpfarrer – den Führerschein weggenehmen wollte, was ebenfalls erst das Landgericht Gera als unverhältnismäßig unterband. Und es war auch Zschächner, der kürzlich deutschlandweit bitterböse Lacher provozierte, weil er das Ermittlungsverfahren gegen einen offenkundig rechtsdenkenden Ostthüringer eingestellt hatte, der unter einen Facebook-Post des Studentenrates der Universität Köln geschrieben hatte: „Fickt euch ...!“ Worin Zschächner jedoch keine justiziable Beleidigung der Studenten durch den Ostthüringer – der seinen Post auch noch mit rechtsextremen Kürzeln wie 88 und HH geschmückt hatte – erkennen wollte. Oder konnte.

Es bleiben zwei Fragen, die über einzelne menschliche Irrtümer und Fehleinschätzungen hinausgehen: Wann wird aus Fehlern ein System? Und: Wann wird aus dem Ignorieren von Fehlern ein System des Wegschauens?

Sebastian Haak / 26.04.19
[close]
https://www.tlz.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Ueber-menschliche-und-staatliche-Fehler-Die-Geschichte-des-David-R-aus-Erfurt-511376624
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #5379 am: 27. April 2019, 09:19:51 »
Das hat bestimmt Merkel persönlich angeordnet!!!Eins!!!Elf!!



Zitat
Medienbericht
ZDF darf NPD-Werbespot ablehnen
Stand: 26.04.2019 21:10 Uhr


Das ZDF muss einen Werbespot der NPD nicht senden. Das entschied laut einem Medienbericht das Verwaltungsgericht Mainz. Der Spot verstoße gegen die allgemeinen Strafgesetze.

Die NPD ist mit einem Versuch gescheitert, das ZDF vor Gericht zur Ausstrahlung eines Werbespots zu zwingen. Wie die "Rhein-Zeitung" aus Koblenz berichtet, wies das Verwaltungsgericht Mainz die Klage der Partei zurück. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz habe die Entscheidung am Abend bestätigt und eine Beschwerde verworfen.

Demnach muss das ZDF den Spot am Montag nicht ausstrahlen. Er verstoße eindeutig gegen allgemeine Strafgesetze, zitiert die Zeitung aus der Begründung. Der Beitrag mache "in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören".

TV-Sender machen in der Regel in Anschluss an jede Wahlwerbung deutlich, dass die Parteien allein für den Inhalt der Werbespots verantwortlich sind. In diesem Fall wollte es das ZDF offenbar nicht dabei belassen und strebte eine juristische Klärung an. Unklar ist noch, ob die NPD die Mainzer und Koblenzer Entscheidungen akzeptiert. Sollte sie diese erneut anfechten, wäre die nächste Instanz das Bundesverfassungsgericht.
https://www.tagesschau.de/inland/zdf-npd-101.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #5380 am: 27. April 2019, 15:31:11 »
Da hat wohl jemand Geld von Söder gefordert und jetzt ein Urteil wegen Erpressung bekommen.

Bisher habe ich nur herausbringen können, daß er nicht 300 Milliarden bekommen hat, sondern jetzt 2400 € zahlen muß (allerdings wieder ohne Tagessätze).

;D

Zitat
Er schrieb deshalb vor rund einem Jahr einen Brief an Markus Söder. Darin forderte er ihn auf, seine Rechnung zu bezahlen – er forderte „als Ausgleich“ außerdem 300 Milliarden US Dollar. Der Mann gehörte damals der Reichsbürger-Szene an, die die deutschen Gesetze nicht anerkennen. In den darauffolgenden Wochen setzte der 68-Jährige dem Ministerpräsidenten mehrere Fristen, die aber verstrichen. Wegen versuchter Erpressung muss der Mann jetzt 2400 Euro bezahlen. (erl)
https://www.rt1.de/reichsbuerger-aus-welden-will-ministerpraesident-erpressen-geldstrafe-98770/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36807 mal
  • Karma: 658
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #5381 am: 28. April 2019, 10:06:47 »
Keine Presse, sondern ein (Dauer)Veranstaltungshinweis.

Das Societättehater macht eigentlich Aufführungen an Schulen, Unis o.ä. im Zuge der politischen Aufklärung. Es gibt hinterher fast immer eine Diskussionsrunde.

Dieses Jahr gibt es auch (wieder?) ein Ein-Mann-Stück zum Thema "Reichsbürger":
https://www.societaetstheater.de/Stueckdetail/p/DER-REICHSBRGER-453

Aber auch die anderen Stücke sind interessant und sehenswert:
https://www.societaetstheater.de/Spielplan.html?m=5&y=2019
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #5382 am: 28. April 2019, 14:25:31 »
Dem publizierenden Organ kann nicht daran gelegen sein, den Betroffenen zu unserer Kundschaft zu zählen. Vielleicht hat der Autor auch schlicht keine Ahnung, um was für ein Exemplar es sich da handelt. Aber an dem Passus
Zitat
Zuvor hatte er dem Gericht „Betrug“ vorgeworfen und Schadensersatz für seinen zerstörten Waffenschrank verlangt.
kann man erkennen, daß der Herr wohl unserer Kundschaft zuzurechnen ist.
Wie gut, daß er jetzt keine Waffen mehr hat!


Zitat
Jäger vor Gericht – Polizei bricht Waffenschrank auf
von Christian Liehner am 28.04.2019
Ein Jäger in Nordrhein-Westfalen stand wegen unerlaubtem Waffenbesitz vor Gericht. Er hatte seinen Jagdschein nicht verlängert.

Einem Jäger aus Emmerich (Nordrhein-Westfalen) hat sein abgelaufener Jagdschein viel Ärger eingebracht. Der 68-Jährige musste sich Ende April wegen unerlaubtem Waffenbesitz vor dem Amtsgericht Emmerich verantworten. Zuvor hatte er dem Gericht „Betrug“ vorgeworfen und Schadensersatz für seinen zerstörten Waffenschrank verlangt.

Polizei bricht Waffenschrank auf
Nachdem er mehrere Fristen hatte verstreichen lassen, wurden die Waffen des Jägers im August 2018 durch die Polizei abgeholt. Dabei musste der Waffenschrank aufgebrochen werden. Der Mann hatte angegeben er habe den Waffenschrank verschlossen und den Schlüssel einem berechtigten Dritten übergeben.

Gleich mehrere Fristen übertreten
Ein Sprecher Kreispolizeibehörde Kleve erläuterte gegenüber der Redaktion das im Kreis gängige Verfahren bei abgelaufenen Jagdscheinen: Nach etwa vier Wochen sende die Kreisverwaltung eine Aufforderung den Jagdschein zu verlängern mit einer ersten Frist. Verstreicht diese, ergeht eine Einladung zu einer Anhörung. Verstreicht auch diese Einladung reaktionslos wird die Waffenbesitzkarte widerrufen, wobei hier innerhalb von zwei Monaten ebenfalls ein Einspruch möglich ist. In Fällen in denen keine sofortige Gefahrenabwehr von Nöten ist, bestehe also eine vergleichsweise großzügige Fristenregelung.

Gericht findet Einigung mit Angeklagtem
Vor Gericht einigten sich Angeklagter und Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wegen unerlaubtem Waffenbesitz wurde eingestellt, der Emmericher verzichtet auf sämtliche Schadensersatzansprüche. Die Waffen – vier Langwaffen und ein Revolver – werden von der Staatsanwaltschaft an einen Waffenhändler, mit dem der Jäger bereits Kontakt hatte, übergeben.

Bis zur Verhandlung lagerten die Waffen als Beweismittel bei der Staatsanwaltschaft. Die Kosten für die Aufbewahrung bei dem Waffenhändler trägt der Angeklagte. Vor dem Verwaltungsgericht läuft ein weiteres Verfahren – der Jäger hat dort Einspruch gegen den Entzug der Waffenerlaubnis eingereicht. CL
https://www.jagderleben.de/news/jaeger-gericht-polizei-bricht-waffenschrank
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Staatstragender

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #5383 am: 28. April 2019, 16:36:12 »
Weil ich in der Diskussion um die Rechtmäßigkeit des Waffentzuges geäußert habe, 2 seien doch viel zu wenig, habe ich den Ehrentitel "Stiefellecker des Systems" verliehen bekommen und so muß ich als treuer Agent das hier natürlich einstellen:   ;D


Zitat
Keine Waffen für "potentiell gefährliche Personen"
Auch im Landkreis Heilbronn wurden Reichsbürgern Waffen abgenommen

28.04.19 14:36

    von Petra Neset-Ruppert

Waffenbesitzkarten werden sogenannten Reichsbürgern entzogen und neue Anträger verweigert.

332 Waffen wurden sogenannten Reichsbürgern in Baden-Württemberg abgenommen. Innenminister Thomas Strobl erklärt: "Bei den sogenannten Reichsbürgern haben wir es mit potentiell gefährlichen Personen und Gruppierungen zu tun, die eines gemeinsam haben: Sie leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und unseres Rechtsstaates. Wer aber das tut, der darf auch keinen Zugang zu Waffen haben. Wir machen deshalb Ernst bei der Entwaffnung der Reichsbürgerszene."
Auch in Heilbronn mussten Reichsbürger ihre Waffen abgeben

In Heilbronn wurden Reichsbürgern mittlerweile zwei Waffenbesitzkarten entzogen. "Auf diese zwei Waffenbesitzkarten kamen insgesamt zwölf Waffen", erklärt Manfred Körner, Pressesprecher des Landratsamts Heilbronn.


Seit 2017 strengere Regelungen für Reichsbürger mit Waffen

"Im Januar 2017 habe ich die Waffenbehörden angewiesen, an Reichsbürger keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr auszustellen und bereits erteilte Genehmigungen soweit möglich zu widerrufen. Das ist ein klares Zeichen: Baden-Württemberg geht konsequent gegen Reichsbürger vor", sagte Innenminister Thomas Strobl vor Kurzem.

Bei der Stadt Neckarsulm gibt es momentan ein laufendes Verfahren. "Hier zeichnet sich die Tendenz ab, dass die betreffende Person wohl nicht dem Umfeld der sogenannten Reichsbürger zuzuordnen ist", erklärt Andreas Bracht, Pressesprecher der Kreisstadt Neckarsulm.

Rund 3.200 Reichsbürger und Selbstverwalter gibt es schätzungsweise in Baden-Württemberg. Seit November 2016 wird das gesamte "Reichsbürger- und Selbstverwalter-Milieu" vom Verfassungsschutzverbund als Beobachtungsobjekt bearbeitet.

https://www.echo24.de/region/heilbronn-so-viele-waffen-reichsbuerger-beschlagnahmt-12230766.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Neubuerger

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #5384 am: 28. April 2019, 18:39:09 »
Und zur Abwechslung mal Sachsen:

Zitat
Dresden Crime
27.04.2019 07:06 4.640
HÄFTLINGE MISSHANDELT, HITLER-VEREHRUNG: SKANDAL UM JVA WIRD IMMER SCHLIMMER!

SKANDAL UM JVA-MITARBEITER GEHT WEITER
Von Juliane Morgenroth

Dresden - Was ist los in der JVA Dresden? Die Ermittlungen nach der illegalen Veröffentlichung eines Haftbefehls bringen brisante Hitler-Verehrung von Bediensteten ans Licht. Zudem den Verdacht, dass sechs JVA-Beamte ausländische Gefangene misshandelt haben: Es gibt nun Hinweise auf acht möglicherweise strafrechtlich relevante Sachverhalte und zehn potenzielle Opfer.
Spoiler
Das ergab die Auswertung der WhatsApp-Gruppe "G1", erfuhr TAG24 aus dem Justizministerium. G1 ist eine Abteilung der JVA Dresden. Dort im Zugangsbereich waren die Schließer tätig, gegen die wegen Körperverletzung im Amt ermittelt wird. Zudem gibt es Disziplinarverfahren.

Einer der Beschuldigten fiel bei den Ermittlungen zudem durch Sympathie mit dem Nationalsozialismus auf: Er postete am 28. August 2018 während seines Urlaubs zunächst ein Bild mit dem Text "Kameradschaftliche Grüße aus Braunau!", dann:

"Aber das geilste war, als wir mit den deutschen Schäferhunden durch Braunau marschierten, äh spazierten, hatten wir alle Aufmerksamkeit der Leute. Erstaunen und Begeisterung. Und dann kamen uns drei Kanaken entgegen die sofort die Straßenseite wechselten!"

Später nach der Bemerkung eines Mitglieds "... räumt auf in Braunau": "Das schaff ich nicht. Gegenüber dem Haus der Häuser befindet sich ein türkischer Barbier. Braunau scheint verloren ..." Gemeint ist offensichtlich das Geburtshaus von Adolf Hitler.

Die Inhalte wurden durch ein Verfahren am Oberverwaltungsgericht bekannt. Der JVA-Beamte wehrte sich gegen die Beschlagnahme seines Handys - erfolgreich.

Auf dessen Smartphone wurden zudem Fotos von Gefangenen gefunden. Gruppenmitglieder räumten ein, dass schon früher solche Daten und Fotos ausgetauscht wurden. Bei einem weiteren Beamten besteht laut Justizministerium nicht nur Zweifel an seiner Verfassungstreue. Es gebe den Verdacht, dass er Bedienstete zur Schikanierung von Gefangenen angestiftet hat.

Ins Rollen gebracht wurden die Ermittlungen, nachdem Gruppenmitglied Daniel Z. (39) den Haftbefehl gegen einen ursprünglich Tatverdächtigen im Fall der tödlichen Messerattacke von Chemnitz in der Gruppe postete.
[close]
https://www.tag24.de/nachrichten/dresden-jva-haeftlinge-misshandelt-hitler-verehrung-skandal-justizbeamte-whatsapp-chat-geht-weiter-1046979
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)