Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264570 mal)

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Offline Neubuerger

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4785 am: 21. Januar 2019, 20:18:22 »
Und Patzelt so:  *Mimimi*

Was zu erwarten war. Zu Patzelt gibt es im Blog "Flurfunk-Dresden" einen Beitrag mit einer Reihe interessanter Tatsachen. Ich kopiere den Text in den Spoiler, ich würde aber empfehlen, das ganze im Blog zu lesen, da es dort auch eingebundene Tweets und Bilder gibt. Kurzversion: Das was in der Presse steht, ist im wesentlichen auf den Mitteilungen Patzelts gewachsen, bei der TU hat beispielsweise niemand nachgefragt.

   
Spoiler
Zitat
Patzelt vs. TU Dresden: über Framing und die mediale Lust an Konflikten
Von owy Montag, Januar 21, 2019 2 Flurschelte DNN, Institut für Politikwissenschaft, LVZ, MDR, Prof. Hagen   Permalink

Am frühen Samstagabend (19.1.2019) sorgte eine Nachricht zum Abschied des Dresdner Politik-Professors Werner J. Patzelt von der TU Dresden für medialen Gesprächsstoff.

Titel der Meldung: "TU Dresden trennt sich von Politikprofessor und CDU-Berater Patzelt".

Sie erschien offenbar zuerst beim Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) in die zugehörigen Kanäle LVZ.de und DNN.de.

Wörtlich heißt es darin:

Zitat
"Der neue Wahlkampfberater der sächsischen CDU, der Politikwissenschaftler Werner Patzelt, verliert seine Anbindung an die Technische Universität Dresden. Patzelt sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), der Dekan der Universität habe ihm mitgeteilt, dass sein Antrag auf eine Seniorprofessur nicht unterstützt werde. Patzelts bisherige Professur endet regulär Ende März. Er hatte sich um eine Anschlussverwendung als Seniorprofessor beworben."

Die Meldung lief rasch (gefühlt) auf "allen Kanälen", verbreitet von Agenturen - und sorgte für einige Aufregung und zahlreiche Solidaritäts-Kommentare aus Patzelts Community in den sozialen Netzwerken.
Trennung oder abgelehnter Antrag?

Wobei Nutzer bei Twitter (etwa bei @d_herrmann, s. Screenshot) und Facebook früh darauf aufmerksam machten, dass - und damit sind wir beim Thema - die Überschrift der ursprünglichen Meldung durchaus missverständlich sei.

Denn man könnte sie wie eine Kündigung lesen.

Es handelt sich aber gar nicht um eine Kündigung - was im Grunde durchaus auch aus der RND-Meldung hervorgeht.

Vielmehr hat der Fakultätsrat unter Leitung des Prodekans Prof. Lutz Hagen Patzelt mitgeteilt, dass er den Antrag auf eine Seniorprofessur für die Zeit nach seinem regulären, altersbedingten Ausscheiden aus dem Professorenamt nicht unterstützt.
Patzelt als einzige Quelle für Gründe

Im ersten RND-Beitrag vom Samstag, der in der Folge über die Agenturen und damit bei vielen anderen Medien lief, ist zu dem Grund der "Trennung" zu lesen:

Zitat
"Patzelt sagte, die Universität habe ihre Ablehnung damit begründet, dass er 'auf unzulässige Weise die wissenschaftliche und die politische Rolle vermenge'. Diesen Vorwurf weise er zurück: 'Ich habe keine Rollen vermengt. Ich habe mich immer nur für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingesetzt - auch gegenüber seinen Feinden und Gegnern.' Ein zweiter Vorwurf der Universität sei, dass er Universitätsleitung und Landeswissenschaftsministerin in der Debatte um die Gründung eines Universitätsinstituts öffentlich kritisiert habe. Damit habe er nach Darstellung der Universität „gegen das Mäßigungsverbot verstoßen', dem er als Professor unterliege. Patzelt sagte, er habe nur Fakten beschrieben."

Das macht, mit Verlaub, schon den Eindruck, ein ordentlicher journalistischer Schnitzer zu sein. Die Quelle der Information über die Trennung ist zentraler Akteur der ganzen Geschichte... Ob man in der Redaktion schon mal etwas vom Zwei-Quellen-Prinzip gehört hat?
Der Gegencheck blieb aus

Der Gegencheck, ob die Begründung so stimmt, ist offenkundig nicht erfolgt. Das merkt man an den medialen Reaktionen in den folgenden Tagen.

Am Sonntag heißt es dann beim RND: "TU Dresden wirft Patzelt Rufschädigung vor" - in dem Stück wird auf eine Mitteilung der TU eingegangen.

Nachdem zahlreiche Medien über das Wochenende den Frame von der Trennung übernommen hatten, rückte MDR aktuell dann heute früh (21.1.) die Geschichte mit einem Interview mit Prof. Lutz Hagen etwas "gerader".

Hagen sagt dort u.a.:

Zitat
"Die Formulierung 'TU Dresden trennt sich von Patzelt' ist stark missverständlich. Herr Patzelt geht im April in den Ruhestand. Das ist schon lange klar und der Sachverhalt ist, dass Herr Patzelt gern eine Seniorprofessur gehabt hätte. Das ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die man ausüben kann, die wenige Professoren tatsächlich ausüben. Und die Neuigkeit ist, dass ich ihm, im Namen der Fakultät, gesagt habe, dass wir das für ihn nicht beantragen werden."

Aus dem Interview wird auch deutlich: Die Seniorprofessur im Ruhestand ist eher die Ausnahme.

Beim MDR ist das gesamte Interview nachzulesen: "TU Dresden möchte Patzelt nicht mit Seniorprofessur ehren".
Es gab vorher eine Aussprache

Etwas mehr Recherche hätte auch zu Tage bringen können, dass die Absage der Seniorprofessur für Patzelt keineswegs überraschend kam. Vielmehr hatte er schon Mitte Dezember mitgeteilt bekommen, dass es schwierig werden könnte.

Die aktuelle Mitteilung vom Samstag, dass sein Antrag von der Fakultät nicht unterstützt werde, ist außerdem das Ergebnis einer Aussprache, die am vorangegangenen Mittwoch zwischen Patzelt und den Fakultätsmitgliedern erfolgte.

In der Kritik an Patzelt dort wurde u.a. einiges von dem wiederholt, was die Professoren-Kollegen schon vorher einmal in einem offenen Brief an Patzelt thematisiert hatten (hier im Blog dokumentiert - einschließlich der Antworten von Patzelt).

Ferner wird in der Mitteilung darauf hingewiesen, dass Patzelt der Aufforderungen nicht nachkam, das Gespräch mit dem Rektor der TU Prof. Dr. Hans Müller-Steinhagen zu suchen und sich von der "harschen Kritik" an ihm zu distanzieren. Patzelt hatte Steinhagen öffentlich beschuldigt, gemeinsam mit der sächsischen Wissenschaftsministerin die Ansiedlung eines "Instituts für Gesellschaftlichen Zusammenhalt" an der TU Dresden unter der Leitung von Patzelt verhindert zu haben.
Medienphänomene: Framing und Konflikte schüren

Der ganze Vorgang ist ein schönes Beispiel für das Medienphänomen "Framing". Gemeint ist damit das Setzen eines einseitigen Interpretationsrahmens von politischen Entwicklungen.

Medienprofis wissen: Ist einmal ein Interpretationsrahmen innerhalb der Medien gesetzt, ist es sehr schwer, diesen wieder zu durchbrechen (hier der Wikipedia-Eintrag zu Framing).

Im vorliegenden Falle hat Prof. Patzelt der Journalistin vom RND seine Lesart übermittelt. Das ist absolut in Ordnung – seine Sichtweise auf den Vorgang ist ja durchaus verständlich. Es ist eben seine Sicht der Dinge. Und es liegt im Grunde nicht in seiner Verantwortung darauf hinzuweisen, dass es bei Konflikten immer zwei Seiten und folglich auch noch eine andere Perspektive (die der Professoren-Kollegen an der TU) gibt...
Und doch: Es ist eine Trennung!

Die "Trennen"-Überschrift, die im Artikel selbst ja dann richtig eingeordnet wird, bewegt sich aus unserer Sicht auch durchaus noch im Rahmen des Vertretbaren. Schließlich erfolgt ja definitiv eine Trennung – im wahrsten Sinne des Wortes!

Und: Nach wie vor ist es in der Branche weit verbreitet, dass Überschriften etwas zugespitzt werden, um die Aufmerksamkeit der Leser zu genieren (darüber könnte man mal diskutieren!).

An der ganzen Geschichte wird auch deutlich, dass "Konflikt" einer der zentralen Nachrichtenfaktoren unserer Zeit ist. Sorgen Berichte über Konflikte doch immer für reichlich Klicks und Aufmerksamkeit – was am Ende wieder auf die Werbeeinnahmen wirkt (so zumindest das oberflächliche Kalkül der Medienbranche).
Wir brauchen Medienkompetenz und Sensibilisierung

Vermutlich liegt hier eines der zentralen Probleme unserer Zeit: Die Zuspitzung, die mediale Lust am "Konflikte schüren" sorgen in Verbindung mit mangelnder Recherche für Debatten (das ist im Grunde ja gut) – die in der Folge aber so hitzig werden, dass es dem Vorgang selbst eigentlich nichtmehr angemessen ist und die gesellschaftlichen Fronten weiter verhärten (das ist dann wohl nicht so gut).

Dagegen hilft wohl nur die Vermittlung von Medienkompetenz an die Nutzer. Und die Sensibilisierung der Medienbranche, einseitiges Framing nicht zu fördern – etwa durch ordentliche Recherche von Vorgängen.
Nachtrag 14.03, bearbeitet 14.21 Uhr

Prof. Patzelt hat in einem langen Blogbeitrag seine Sicht auf die Geschichte aufgeschrieben. Darin schreibt er u.a., er wolle gegebenenfalls rechtlich gegen Falschaussagen über ihn vorgehen - was schon wieder zu einer medialen Schlagzeile führt (vgl. Freie Presse: "Patzelt erwägt juristische Schritte wegen 'Falschaussagen'").

In Patzelts Blogbeitrag heißt es dazu:

Zitat
"Ebenso tatsachenwidrig wird behauptet, es wäre eine bloße 'Unterstellung', dass der Rektor der TU Dresden mich bei den seitens der TU Dresden erforderlichen Vorarbeiten für den möglichen Aufbau eines solchen Instituts übergangen habe, und dass dabei politische Gründe eine Rolle gespielt hätten. Nötigenfalls werde ich gegen fortgesetzte Falschaussagen dieser Art rechtlich vorgehen. Jedenfalls wird die Verweigerung des Ehrenamtes einer Forschungsprofessur damit begründet, ich hätte den Rektor für dieses Verhalten öffentlich kritisiert. Das habe ich zweifellos, und zwar mit Recht."

Den Beitrag zeichnet aber eigentlich aus, dass Patzelt die Vorwürfe gegen ihn im Detail benennt und seine Sicht darauf wiedergibt. Hier ist der ganze Blogbeitrag von Patzelt nachzulesen: "Zum Abschied von meiner Universität".

Die TU Dresden hat ebenfalls parallel eine Stellungnahme zum Vorgang veröffentlicht: "Stellungnahme zu den öffentlichen Anschuldigungen von Prof. Patzelt bezüglich einer nicht genehmigten Seniorprofessur".

Transparenzhinweis: Ich bin Mitglied im Förderverein des Instituts für Kommunikationswissenschaft der TU Dresden und unregelmäßig im Auftrag von Prof. Hagen als Dozent am Institut tätig.

Transparanzhinweis II: Der Beitrag ist nach Veröffentlichung mehrfach editiert worden - zuletzt um die Nachträge.
[close]
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4786 am: 22. Januar 2019, 12:30:31 »
Wieder eine neue Entscheidung:

Zitat
Deutschland: Gericht: Angeblichem Reichsbürger darf Waffenschein nicht weggenommen werden
22. Januar 2019, 12:16 Uhr Quelle: AFP

Neustadt an der Weinstraße (AFP) Die Stadt Kaiserslautern darf einem Mediziner, der zu Unrecht als sogenannter Reichsbürger bezeichnet wurde, nicht den Waffenschein wegnehmen. Derzeit sei nicht davon auszugehen, dass er mit Waffen nicht sorgfältig umgehen werde, entschied das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Neustadt an der Weinstraße laut einer Mitteilung vom Dienstag. Jedoch muss der Mann damit rechnen, dass frühere Äußerungen zusammen mit eventuellen neuen Erkenntnissen dazu führen könnten, dass ihm die Erlaubnis doch entzogen werde.
https://www.zeit.de/news/2019-01/22/gericht-angeblichem-reichsbuerger-darf-waffenschein-nicht-weggenommen-werden-20190122-doc-1ch74h

Zitat
Aktenzeichen:   5 K 836/18.NW
   
Quelle:   juris Logo

Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Reichsbürger-Vorwurfs rechtswidrig

Das VG Neustadt hat entschieden, dass einem Mediziner aus Kaiserslautern zu Unrecht wegen des Vorwurfs, er sei der Reichsbürgerszene zuzuordnen und damit waffenrechtlich unzuverlässig, mehrere Waffenbesitzkarten widerrufen worden sind.

Der Kläger, ein in Kaiserslautern lebender und praktizierender Mediziner, ist Jäger, Sportschütze und Inhaber mehrerer Waffenbesitzkarten und eines Kleinen Waffenscheins. Im Jahre 1978 hatte der Kläger erstmals die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises zwecks Vorlage beim Landesamt für Jugend und Soziales Rheinland-Pfalz zur Erteilung der Approbation als Arzt beantragt. Dieser Ausweis wurde ihm im Mai 1978 ausgestellt und war auf zehn Jahre befristet.
Im Februar 2015 stellte der Kläger einen neuen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und gab dabei u.a. als Wohnsitzstaat "Königreich Bayern (Deutschland)" an. In der Rubrik "Aufenthaltszeiten seit Geburt" führte er u.a. aus, in "Langen/Hessen, Großherzogt. Hessen Deutschland" gelebt zu haben und heute in "Kaiserslautern, Königreich Bayern Deutschland" zu wohnen. Nach Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises durch die Beklagte monierte der Kläger am 26.01.2016, dass sein Nachname ausschließlich in Großbuchstaben geschrieben worden sei. Er bitte um Korrektur der Schreibweise.
Aufgrund dieser Angaben widerrief die beklagte Stadt Kaiserslautern mit Bescheid vom 12.02.2018 gegenüber dem Kläger die ihm erteilten Waffenbesitzkarten sowie den Kleinen Waffenschein. Nach erfolgloser Einlegung eines Widerspruchs erhob der Kläger im Juni 2018 Klage und machte geltend, der Vorwurf des Beklagten, dass er der Szene der "Reichsbürger" zuzurechnen sei und infolgedessen die Gefahr des missbräuchlichen Umgangs mit Schusswaffen etc. bestünde, sei gänzlich verfehlt. Er sei weder Reichsbürger, noch bekenne er sich zu dieser Szene, noch bestehe in seiner Person der Anlass zu der Vermutung, dass er Schusswaffen/Munition nicht ordnungsgemäß verwahren oder mit diesen nicht sorgfältig umgehen werde.

Das VG Neustadt hat der Klage stattgegeben.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts liegen in der Person des Klägers keine hinreichenden nachträglich eingetretenen Tatsachen vor, nach denen seine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit anzunehmen ist. Vielmehr sei davon auszugehen, dass vom Kläger kein plausibles Risiko einer missbräuchlichen Verwendung von Waffen ausgehe. Die Beklagte habe ihre Annahme, dass der Kläger der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sei und sich entsprechendes Gedankengut zu eigen gemacht habe, ausschließlich auf seine Angaben im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14.02.2015 und in der Mail vom 26.01.2016 gestützt.

Zwar habe der Kläger in dem genannten Antrag Formulierungen gewählt, die typischerweise von Vertretern der "Reichsbürgerbewegung" verwendet würden. Die Benutzung der Begriffe "Königreich Bayern" und "Großherzogtum Hessen" begründeten durchaus ein Indiz dafür, dass der Kläger die Gründung der Bundesrepublik Deutschland in Abrede habe stellen wollen. Selbst wenn dem Kläger im Jahre 2015 die Reichsbürgerbewegung noch gänzlich unbekannt gewesen sein sollte, hätte ihm bei seinem Bildungsstand jederzeit auffallen müssen, dass solche Vorgaben nur auf Personen zurückzuführen sein könnten, die das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland ablehnten.

Allerdings reichten die Angaben des Klägers in dem Formular vom 14.02.2015 und der Mail vom 26.01.2016 nicht aus, um allein darauf die Annahme zu stützen, der Kläger negiere die Existenz und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland und erkenne die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung einschließlich Teilen der Regelungen des Waffengesetzes nicht für sich als verbindlich an. Vielmehr sei eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, die auch die Lebensführung des Klägers im Übrigen und seine Erklärungen im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren berücksichtige. Danach erwiesen sich die umstrittenen Angaben als nicht hinreichend tragfähig, um sie zur Begründung der waffenrechtlichen Verfügung heranzuziehen.

Der Kläger lebe seit über 30 Jahren in Kaiserslautern, wo er als Mediziner tätig sei. Er sei u.a. Mitglied in mehreren Ärztekammern und in Gerichtsverfahren als von der Ärztekammer benannter Gutachter engagiert. In Bezug auf sein berufliches Umfeld lägen keinerlei Erkenntnisse darüber vor, dass der Kläger die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland ablehne. Insgesamt gesehen rechtfertigten jedenfalls derzeit weder sein berufliches Wirken noch sein Verhalten im vorliegenden Verfahren die Annahme, dass der Kläger die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland zukünftig missachten könnte. Vor diesem Hintergrund erschienen seine Angaben in dem Formular vom 14.02.2015 und der Mail vom 26.01.2016 als Einzelfälle einer rein verbalen Provokation im situativen Zusammenhang. Auch wenn sie sich damit gewissermaßen als "Ausrutscher" darstellten, bedeute dies nicht, dass sie nicht ggf. im Zusammenhang mit weiteren, neu gewonnenen Erkenntnissen der Beklagten eine Rolle spielen könnten. Derzeit lasse sich jedoch ein plausibles Risiko dafür, dass der Kläger künftig Schusswaffen/Munition nicht ordnungsgemäß verwahren oder mit diesen nicht sorgfältig umgehen werde, darauf allein nicht stützen.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung zum OVG Koblenz eingelegt werden.

juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des VG Neustadt Nr. 2/2019 v. 22.01.2019
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190100118&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp&sayit_cmd=autoplay&id=home.link.dokument.vorlesen
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4787 am: 22. Januar 2019, 12:44:55 »
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4788 am: 22. Januar 2019, 19:30:38 »
Bei solchen Gesellen sollte man gleich den Führerschein auf Lebenszeit entziehen und das Auto beschlagnahmen.

Spoiler
   Bad Cannstatt   Reichsbürger verweigert Polizeikontrolle   
aim,  22.01.2019 - 16:20 Uhr

Ein Mann, der am Montag in Bad Cannstatt zu schnell gefahren ist, weigerte sich vehement gegen eine Kontrolle der Polizei. Er erkannte die Berechtigung der Polizei nicht an, melden die Beamten.

Stuttgart - Beamte der Verkehrspolizei haben am Montagmorgen einen Mann in Stuttgart festgenommen, der eine Kontrolle der Polizei vehement verweigert hat. Der 53-Jährige sei zunächst zu schnell in eine Geschwindigkeitskontrolle in der Benzstraße (Bad Cannstatt) gefahren und habe sich dann gegen eine Kontrolle seiner Papiere gewehrt. „Es handelte sich offensichtlich um einen sogenannten Reichsbürger“, meldet die Polizei in einer Pressemitteilung am Dienstag.

Der 53-Jährige war gegen 8 Uhr mit 21 Stundenkilometern zu schnell in eine Geschwindigkeitskontrolle gefahren. Daraufhin hielten die Beamten den Mann in seinem Hyundai Tucson an und wollten seine Personalien und Fahrzeugpapiere sehen. Doch der Mann stellte sich quer. Laut Polizeimeldung weigerte er sich Daten über seine Person preis zu geben. Er soll die „Berechtigung der Polizei nicht anerkannt haben“, heißt es in der Polizeimeldung.
Waffen im Auto gefunden

Selbst als ein Richter die Durchsuchung des Mannes anordnete, soll der 53-Jährige sein Auto weiterhin verschlossen haben. Letztlich haben die Beamten die Scheibe der Fahrertür eingeschlagen und den Mann vorläufig festgenommen. Bei der Durchsuchung seines Autos fanden sie ein Einhandmesser sowie ein Reizstoffsprühgerät und beschlagnahmten beides. Der 53-Jährige wurde nach Abschluss der Maßnahmen wieder entlassen.
[close]
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.bad-cannstatt-reichsbuerger-verweigert-polizeikontrolle.6bdec8a5-8f86-4569-9d13-a17a6e8067dd.html

____________

Wann die wohl mal begreifen, dass es weniger als gar nichts bringt die gelben Briefe einfach ungeöffnet zurückzuschicken. Kann man nur hoffen, dass die Strafe zeitnah vollstreckt wird.

Spoiler
Aus der Stadt Amtsgericht Hannover Rentner soll wegen Volksverhetzung 3600 Euro zahlen

67-Jähriger beschimpft Muslime in Brief an Politikerin pauschal als Mörder und Vergewaltiger. Zum Verhandlungstermin erschien der mutmaßliche Reichsbürger nicht – seine Ladung war ungeöffnet zurückgekommen.

Hans-Jürgen M. hat seine eigene Sicht auf die Welt. Seit Muslime in Deutschland leben, schrieb er im Juni 2018 per Brief an die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli, seien Mord, Totschlag und Vergewaltigung hierzulande an der Tagesordnung. Und normal sei es für Muslime auch, Andersgläubigen den Kopf abzuschneiden. Wegen dieser diskriminierenden Aussprüche, die noch mit ein paar persönlichen Beleidigungen der Staatssekretärin für bürgerliches Engagement und Internationales garniert waren, sollte sich der 67-jährige Rentner am Dienstag vor dem Amtsgericht wegen Volksverhetzung verantworten. Doch weil der Langenhagener offenkundig zu den Reichsbürgern zählt und der bundesdeutschen Justiz ihre Legitimation abspricht, tauchte er erst gar nicht am Volgersweg auf. Doch folgenlos blieb seine Hetze nicht: Amtsrichter Simon Schnelle verhängte gegen M. in Einklang mit der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 120 Tagessätze à 30 Euro.
Wachtmeister warteten vergeblich

Ein halbes Dutzend Justizwachtmeister war beauftragt, den Prozess im Auge zu behalten, sollte Hans-Jürgen M. Unterstützer aus der rechten Szene mitbringen. Doch die Beamten standen sich vor dem Gerichtssaal fast eine Stunde lang die Beine in den Bauch, weil das vorherige Verfahren länger dauerte als geplant. Dann musste Richter Schnelle konstatieren, dass der Angeklagte nicht erschienen war. Verwunderlich war das nicht, hatte der Rentner die Ladung zum Verhandlungstermin doch ungeöffnet ans Amtsgericht zurückgeschickt. Allerdings hatte M. im Vorfeld des Verfahrens eine Korrespondenz ganz eigener Art eröffnet: Der Richter sollte ihm zunächst einmal an Eides statt versichern, dass er tatsächlich „Amtsträger und Richter nach deutschem Recht“ sei.

Die Beschimpfungen des 67-Jährigen an die Adresse von Chebli gehen über persönliche Beleidigungen hinaus, weil damit eine ganze Gruppe von Menschen – in diesem Fall Muslime – pauschal als Verbrecher gebrandmarkt und verächtlich gemacht wird. Laut Strafgesetzbuch gilt das Verbreiten solcher Hassbotschaften als Störung des öffentlichen Friedens, die mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Dagegen fällt juristisch kaum ins Gewicht, dass M. der Staatssekretärin vorwarf, als „muslimische Frau auf deutsche Staatskosten studiert“ zu haben. Einen drohenden Unterton enthielt der Satz, dass die 40-Jährige derzeit gut lebe in Deutschland – doch wie lange noch?
Schwerer Stand

Sawsan Chebli wurde 1978 in Berlin geboren und besitzt seit 1993 die deutsche Staatsbürgerschaft. Von 2014 bis 2016 war die Politikwissenschaftlerin unter Minister Frank-Walter Steinmeier stellvertretende Sprecherin im Auswärtigen Amt. Die Muslimin musste sich in jüngerer Vergangenheit aber nicht nur mit Diffamierungen von Rechtsaußen auseinandersetzen, sondern eckte mit manchen Äußerungen auch bei liberalen Muslimen, Berliner CDU-Politikern oder gar SPD-Parteigenossen an.

Hans-Jürgen M. kann gegen den Strafbefehl von 3600 Euro Einspruch einlegen, wenn er denn seine Post öffnet. Im für ihn schlimmsten Fall droht dem Rentner eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen – dann könnte eines schönen Tages die Polizei bei ihm auftauchen und ihn festnehmen.

Von Michael Zgoll
[close]
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Amtsgericht-Hannover-Rentner-soll-wegen-Volksverhetzung-3600-Euro-zahlen
« Letzte Änderung: 22. Januar 2019, 19:38:54 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Noldor

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4789 am: 22. Januar 2019, 20:49:23 »
Bei solchen Gesellen sollte man gleich den Führerschein auf Lebenszeit entziehen und das Auto beschlagnahmen.
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Amtsgericht-Hannover-Rentner-soll-wegen-Volksverhetzung-3600-Euro-zahlen

Entzug auf Lebenszeit vielleicht nicht aber schon mal mit einige Anklagen wird er zu rechnen haben. Aber wenn er so weiter macht endet er wohl auch mal im Kast oder beim Psychiater.

Bin auch schon zu schnell gefahren, musste einmal 200 Franken blechen. :(

 

Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4790 am: 23. Januar 2019, 06:47:43 »
Am Fall Patzelt lassen sich einige typische Entwicklungen in der persönlichen Wahrnehmung des Protagonisten und am Ende auch in der Entwicklung der öffentlichen Debatte ablesen, die charakteristisch...

Ähhh, lassen wir das. Hier mal die Sicht des Prodekans der juristischen Fakultät in einem Interview, leider nur hinter der paywall, was ich in dieser Debatte aber für fatal erachte:

https://www.saechsische.de/plus/werner-patzelt-seniorprofessur-tu-dresden-5026043.html


Spoiler
22.01.2019 11:45 Uhr

Uni-Dekan: Patzelts politische Ansichten haben keine Rolle gespielt

Professor Werner Patzelt. © Oliver Killig/dpa (Archiv)
Professor Lutz Hagen begründet, warum der Politologe Werner Patzelt an der TU Dresden keine Seniorprofessur bekommt.

 5 Min. Lesedauer
Der Politikwissenschaftler Werner Patzelt hat jede weitere Zusammenarbeit mit der TU Dresden aufgekündigt. Diese hatte zuvor Patzelts Antrag auf eine ehrenamtliche Seniorprofessur nach dem regulären Ausscheiden des 65-Jährigen aus dem Hochschuldienst abgelehnt. Wir fragten Professor Lutz Hagen, Dekan der Philosophischen Fakultät, nach den Gründen für seine Entscheidung gegen Patzelt, dem auch innerhalb der Universität manche Kritiker „Rechtslastigkeit“ und eine zu große Nähe zur AfD vorwerfen.

Herr Professor Hagen, könnte Professor Patzelt auch ohne die ehrenamtliche Ernennung zum Seniorprofessor weiterhin für die TU Dresden tätig sein?

Aber natürlich. Er kann weiterhin Lehrveranstaltungen halten und wissenschaftlichen Nachwuchs betreuen. Er bleibt auch als Professor im Ruhestand ein Angehöriger der TU Dresden. Die Stellung des Seniorprofessors kann darüber hinaus mit eher geringen Ressourcen verbunden werden, etwa einem Büro an der TU, aber nicht mit einem Gehalt.

Überrascht es Sie, dass Herr Patzelt nun trotzdem jede weitere Zusammenarbeit aufgekündigt hat?

Das ist sein gutes Recht. Man kann natürlich auch verstehen, dass er enttäuscht ist.

Ein Vorwurf Herrn Patzelts lautet, man habe seinen Vorschlag für ein von ihm mitinitiiertes Institut für Gesellschaftlichen Zusammenhalt ignoriert und betreibe an ihm vorbei die Gründung eines Zentrums für Integrationsstudien.

Ich will keine schmutzige Wäsche waschen und über Hochschul-Interna sprechen. Ich halte es auch nicht für zuträglich, dass Herr Patzelt in Medien den TU-Rektor in einer Weise angegriffen hat, die sachlich weder korrekt noch angemessen ist. Auch würde sich die Frage stellen, wer nun was an wem vorbei betrieben hat. Aber dazu möchte ich mich nicht weiter äußern. Entscheidend ist eher, dass Herr Patzelt sich nicht mit der Uni-Leitung intern darüber aussprechen wollte, stattdessen hat er seine Kritik in die Öffentlichkeit getragen.

Die TU hatte Herrn Patzelts erste Vorstöße in Richtung Seniorprofessur vor drei Jahren zunächst grundsätzlich befürwortet. Was hat den Meinungsumschlag ausgelöst?

Vor drei Jahren gab es keine Position der TU. Vielmehr hat mich Herr Patzelt damals schon über seine entsprechenden Pläne informiert, die ich zunächst auch unterstützt habe. Formell beantragt hat er dieses unbezahlte Ehrenamt bei mir erst im Oktober 2018. In der Zwischenzeit war es aber unter anderem zu den Ereignissen von Chemnitz gekommen (Anm. d. Red.: zu rechtsextremen Ausschreitungen nach dem Tod eines mutmaßlich von Asylbewerbern erstochenen Menschen). Professor Patzelt hat sich dazu geäußert, aber im Rahmen einer Zusammenarbeit mit den Science-Files, einer polemischen Internetplattform. Dort wurde eine gemeinsame Petition an die Kanzlerin mit einem Foto von NS-Propagandaminister Goebbels unter der Überschrift „Lügenspirale“ versehen. Wir haben ihn gebeten, das bitte zu ändern, was auch geschah. Und schwups – am anderen Tag war dort ein Foto von Stalins Geheimdienstchef Beria.

Lutz Hagen ist Dekan der Philosophischen Fakultät. © Ulrich Löser
War das der Anlass für Ihr Umdenken?

Zumindest ein Auslöser, neben der skizzierten öffentlichen Kritik am Rektor und anderen Gründen. So war auf seinem privaten Blog „Patzelts Politik“ lange Zeit das Impressum der TU angegeben; für uns das sichtbarste Zeichen dafür, dass die Trennung zwischen Wissenschaft und Politik bei ihm nicht in ausreichendem Maße gegeben war.

Ein populärer Vorwurf lautet ja, Patzelt sei vielen an der TU „zu rechts“ ...

... was soll das denn heißen, „zu weit rechts“? Es könnte ja nur bedeuten, dass er nicht mehr auf dem Boden der Verfassung steht – und das will ihm nun wirklich niemand vorwerfen. Ich habe ihm auch explizit geschrieben, dass es darum nicht geht. Unser Haupteinwand, auch aus anderen Fakultäten und dem Rektorat, ist ein anderer.

Die in Ihren Augen mangelnde Trennung von Wissenschaft und Politik?

Ja. Wie die erwähnten Beispiele zeigen, hat Professor Patzelt sich mehrfach politisch stark exponiert und Wissenschaft und Politik auf eine Weise vermischt, die dazu geeignet ist, dem Ruf der Fakultät und der TU Dresden zu schaden. Er selbst vergleicht sich ja mit einem Professor aus der Medizin, der zugleich auch Therapien wissenschaftlich auf ihre Eignung erforschen und praktisch anwenden dürfe. Ich finde, dieser Vergleich hinkt. Denn er verschleiert, dass politische Ziele und Empfehlungen ungleich stärker von Werten, von deren Widerstreit und Wandel bestimmt werden. Werte können verfassungskonform sein oder nicht, aber sie können definitionsgemäß nicht wahr oder falsch sein. Somit lassen sie sich auch nicht durch wissenschaftliche Forschung daraufhin prüfen.

Nun ist ja politische Betätigung für Politikwissenschaftler bis hin zur Beratung von Parteien – inklusive der Abgabe von Empfehlungen – weder verboten noch etwas völlig Ungewöhnliches, oder?

Absolut nicht. Das Grundgesetz räumt auch der Meinungsfreiheit einen höheren Rang ein als den meisten Rechten oder Pflichten, die leicht mit ihr in Konflikt geraten. Das gilt auch für die Mäßigungspflicht für Beamte, erst recht für Uni-Professoren. Daher kann ein Professor ziemlich viel äußern. Das ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt, solange er nicht gerade in seinen Lehrveranstaltungen Wahlwerbung für eine bestimmte Partei macht.

Auch aus der Hochschule war und ist regelmäßig zu hören, Patzelt sei zu AfD-nah, weil er Gutachten für die AfD erstellt und bei Parteiveranstaltungen Vorträge gehalten hat. Hat das eine Rolle bei Ihrer Entscheidung gespielt?

Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die das kritisieren. Aber wie schon gesagt: Bei meiner Entscheidung gegen die Seniorprofessur hat es keine Rolle gespielt, wo Herr Patzelt innerhalb des legalen politischen Spektrums zu verorten wäre.

Das Gespräch führte Oliver Reinhard.

Die offizielle Stellungnahme der TU Dresden finden Sie hier.
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D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4791 am: 23. Januar 2019, 10:17:10 »
Der Reichi fuhr Hyundai - har, har!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4792 am: 23. Januar 2019, 13:44:08 »
Was so alles durchrutscht:


Zitat
Der Buchhändler Thalia verkaufte Holocaustleugner-Bücher

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23.01.19, 12:39 23.01.19, 13:32

Felix Huesmann

Gleich mehrere Paragraphen des Strafgesetzbuchs regeln in Deutschland die Strafbarkeit der Holocaustleugnung. Der Buchhändler Thalia hat in seinem Onlineshop trotzdem Bücher verkauft, in denen der Holocaust geleugnet wird.

Bis vor kurzem war sogar ein Buch dabei, das schon 1980 bundesweit beschlagnahmt und anschließend auf die Liste der jugendgefährdenden Schriften gesetzt wurde. Erst nach öffentlicher Kritik hat Thalia die Bücher entfernt, in denen der Holocaust als "Mythos" oder "Hoax" bezeichnet wird.

Darunter ist etwa das Buch "The Hoax of the Twentieth Century" des amerikanischen Holocaustleugners Arthur Butz. In der Buchbeschreibung im Onlineshop von Thalia hieß es:
"Dr. Butz wendet die strenge klinische Technik des Wissenschaftlers auf jeden Eckpfeiler der Legende an. [...] Er untersucht genau die deutschen Aufzeichnungen, die so lange Zeit falsch dargestellt wurden; er kritisiert die europäischen Demografien, die den Verlust der sechs Millionen nicht zulassen [...]"

Aus dem Englischen übersetzt.

Die Message ist klar: Den Holocaust, den industriellen Massenmord an etwa sechs Millionen europäischen Juden, habe es nicht gegeben. Für 9,49 Euro war das Buch als E-Book zum Download verfügbar. Amazon hatte das Buch, zusammen mit weiteren Werken, in denen der Holocaust geleugnet wird, schon 2017 aus seinen Onlineshops in den USA und Großbritannien genommen, wo es bis dahin erhältlich war.
Spoiler
Bereits seit 39 Jahren indiziert

Bis vor wenigen Tagen war auch das Buch "Der Auschwitz-Mythos" im Thalia-Onlineshop zum Download erhältlich. Das Buch des 2006 verstorbenen ehemaligen Luftwaffen-Offiziers und Richters Wilhelm Stäglich wurde schon 1980 bundesweit beschlagnahmt. Zwei Jahre später wurde es auf die Liste der jugendgefährdenden Schriften gesetzt.

Erst nachdem der Journalist Marcel Laskus vor wenigen Tagen auf Twitter darauf aufmerksam machte, verschwand das Buch – zumindest in seiner deutschen Fassung – aus dem Shop. Der Blog Ruhrbarone berichtete am Mittwoch zunächst, dass eine englische Übersetzung des Buches weiterhin angeboten werde. Mittlerweile wurde auch diese aus dem Thalia-Shop entfernt. Weitere Bücher blieben jedoch zunächst weiter online. Im Laufe des Mittwochvormittags, nachdem auch watson eine Anfrage an die Buchhandels-Kette geschickt hatte, löschte Thalia dann schließlich alle Bücher des betreffenden Verlags aus seinem Sortiment.

Der Holocaustleugner-Verlag

Die Bücher werden vom Verlag "Castle Hill Publishers" aus dem englischen Uckfield vertrieben. Der Verlag wurde vom deutschen Holocaustleugner Germar Rudolf gegründet, der unter anderem wegen Volksverhetzung mehrfach verurteilt wurde. 1999 floh Rudolf vor der deutschen Justiz und setzte sich in die USA ab, um einer Gefängnisstrafe zu entgehen.

Nachdem er 2005 nach Deutschland abgeschoben wurde, musste er schließlich doch noch ins Gefängnis. Er wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnete Germar Rudolf in seinem Verfassungsschutzbericht 2004 als aktivsten deutschen Geschichtsrevisionisten.
Das sagt Thalia

Auf eine watson-Anfrage antwortete die Thalia-Pressestelle am Mittwoch schriftlich. Darin heißt es:
"Trotz sorgfältiger und regelmäßiger manueller Prüfung von Publikationen, die auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften stehen, sind verschiedene Holocaust leugnende Bücher, darunter der indizierte Titel 'Wilhelm Stäglich: Der Auschwitz-Mythos', in deutscher und englischer Sprache, von uns übersehen worden und so in den Thalia Online-Shop gelangt."

Dank der großen Aufmerksamkeit der "Facebook-Community" seien die Titel schnell entdeckt worden. Thalia hätte außerdem umgehend reagiert. (Thalia wurde spätestens am 21. Januar auf die Bücher hingewiesen. Ein Großteil wurde erst am 23. Januar aus dem Shop entfernt.)

Künftig wolle man die internen Kontrollmechanismen überprüfen. Ob Thalia Richtlinien zum Verkauf rechtsextremer und geschichtsrevisionistischer Bücher hat, beantwortete das Unternehmen nicht.
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https://www.watson.de/deutschland/b%C3%BCcher/714564645-der-buchhaendler-thalia-verkaufte-holocaustleugner-buecher
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4793 am: 23. Januar 2019, 13:50:52 »
Die Indizierung ist der SuUB Bremen offenbar noch nicht aufgefallen, die UB Kiel verleiht es ebenso. An der TU Berlin bekommt man es gleich zweimal.

in Frankfurt im Westen scheint es einschränkungsfrei vor Ort einsehbar zu sein.


Bibliotheken wie die SUB Hamburg und die BSB  haben entsprechende Vermerke im Katalog.




Antiquarisch scheint es problemlos erhältlich zu sein, ich habe allerdings nur in der Übersicht geschaut, keine Details.

« Letzte Änderung: 23. Januar 2019, 14:04:18 von Anmaron »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4794 am: 23. Januar 2019, 14:37:50 »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4795 am: 23. Januar 2019, 17:17:56 »
Ich packe den Bericht mal hierhin, weil es ein Presseschnipsel ist, der könnte aber auch gut beim Volkslooser stehen (ggfls. migrieren).
Auch "Blick nach Rechts" berichtet über die Veranstaltungen des Volkslooser vom letzten Wochenende.

Zitat
Spektrenübergreifende rechte Hetze

Rund 200 Menschen kamen im Berliner Regierungsviertel zu mehreren Aufzügen aus der Szene der „Reichsbürger“ und Holocaust-Leugner zusammen. Als Redner traten dabei auch die bekannten Protagonisten Bernhard Schaub und Gerhard Ittner auf.

Am Samstag trafen sich „Reichsbürger“, Holocaust-Leugner und andere extrem Rechte zu Kundgebungen im Berliner Regierungsviertel. Dabei führten die Protagonisten dieses Milieus gleich drei verschiedene Versammlungen durch. Den Auftakt bildete eine Kundgebung vor dem Kanzleramt mit dem Titel „Leine des Grauens“, bei dem verschiedene Texte über „Ausländergewalt“ an eine Art Wäscheleine befestigt wurden. Initiator dessen ist Robert V., der mit diesem selbst ernannten „Kunst- und Protestprojekt“ im vergangenen Jahr im Rahmen der flüchtlingsfeindlichen Proteste in Kandel begonnen hatte. Der Aufzug sollte eine „Gedenkveranstaltung für die Opfer der Masseneinwanderung“ darstellen.

Neben V. sprach unter anderem auch Nikolai N., bekannt als „Der Volkslehrer“ durch sein gleichnamiges YouTube-Format. N. organisierte im Anschluss die zweite Kundgebung an dem Tag, wenige hundert Meter weiter auf dem Platz der Republik unter dem Motto „Für deutsche Kultur in Deutschland“.
Gegen die „Rothschild-Soros-Clinton-Macron-Merkel-Bande“

Neben N. traten dort die beiden notorischen Holocaust-Leugner Gerhard Ittner und Bernhard Schaub als Redner auf. Während Ittner die Strafverfolgung von Shoa-Leugnern beklagte, „die sich gegen diese Lügen wehren und sie zur Sprache bringen“, wetterte Schaub in antisemitischer Manier gegen die „Rothschild-Soros-Clinton-Macron-Merkel-Bande“.

Als Redner trat ebenso Tobias Schulz („Baldur Landogart“), NPD-Bundesvorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit, in Erscheinung. Er war nicht der einzige NPD-Anhänger bei der Veranstaltung: Auch Berlins NPD-Landeschef Andreas Käfer und der Marzahn-Hellersdorfer Dietmar H. sowie der ehemalige NPD-Kandidat Hans-Ulrich Pieper, bekannt durch seine Veranstaltungsreihe „Dienstagsgespräche“ (bnr.de berichtete zuletzt) nahmen an der Versammlung teil.
Wöchentliche Kundgebungen vor dem Reichstagsgebäude

Unter den knapp 200 Besuchern fanden sich weiterhin der „Reichsbürger“ Dennis Ingo Schulz, Christian Kaiser vom rechtsextremen „Bürgerbündnis Havelland“ und der ehemalige „Pogida“-Anmelder Christian Müller aus Potsdam. Die völkischen Siedler und Anhänger der „Neuen Germanischen Medizin“ Baldur und Antje Renate B. aus der Altmark (Sachsen-Anhalt) waren dabei, wie auch Anhänger der Berliner Splittergruppen „Bärgida“ und „Hand in Hand“. Auch AfD-Anhänger, wie Gerhard O., Haus- und Hoffotograf der AfD, sowie Gordon R. und Jaqueline R.-W. vom AfD-Verband Berlin-Mitte, zeigten sich vor Ort.

Direkt hinter der Kundgebung des „Volkslehrers“, bei der auch „Volkstänze“ aufgeführt wurden, veranstaltete die „Reichsbürger“-Gruppe „staatenlos.info“ ebenfalls eine Kundgebung, zu der auch die vor allem virtuell aktive Gruppe „Gelbe Westen Berlin“ aufgerufen hatte. Dementsprechend trugen viele Demonstrierenden solche Warnwesten. Seit einigen Wochen lässt sich zwischen beiden Zusammenschlüssen eine Kooperation beobachten, die in Form von wöchentlichen Kundgebungen vor dem Reichstagsgebäude ihren Ausdruck findet. An der Veranstaltung, die ausschließlich aus Monologen von „staatenlos“-Chef Rüdiger Hoffmann bestand, nahm auch Sven Liebich aus Halle teil.

Mit blauer Kornblume am Revers

Zahlreiche Menschen wechselten am Samstag zwischen den Veranstaltungen hin und her. Flugblätter wurden verteilt, auf denen Freiheit für inhaftierte Holocaust-Leugner wie Ursula Haverbeck-Wetzel und Horst Mahler gefordert wurden. Verschiedene Teilnehmer zeigten eine blaue Kornblume am Revers. Eine Person trug eine Mütze von der Neonazi-Partei „Der III. Weg“ und eine andere einen Aufnäher, der sie als Teilnehmer des alljährlichen neonazistischen Gedenkmarsches in Budapest auswies. (bnr.de berichtete) Mit deutlicher Verspätung kam auch eine kleine Gruppe mit Fahnen der Partei „Die Templer“ hinzu.

Der „Volkslehrer“ Nikolai N. hatte erst wenige Tage vor der Kundgebung vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Die Klage des früheren Grundschullehrers gegen seine fristlose Kündigung wegen seiner extrem rechten Aktivitäten wurde vom Berliner Arbeitsgericht abgewiesen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4796 am: 23. Januar 2019, 19:15:55 »
Aus der Rubrik "Wahre Worte"

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4797 am: 23. Januar 2019, 20:04:33 »
Kann da mal einer einen Blick drauf werfen? Beim Wort "Verschwörungstheorien" klingelt es bei mir immer....gehört der zum Königreich? Das Bild ist leider großräumig geschwärzt..

https://www.tag24.de/nachrichten/drama-fuehrte-quer-durch-deutschland-mann-aus-einsiedel-entfuehrt-und-vergewaltigt-seine-ex-940918?fbclid=IwAR2L6MmbrQ6s4IbVYwv1omzfd4PgCHbmRIFEi-XVVyRYCRTeVgBkpYnTEaM
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4798 am: 23. Januar 2019, 20:47:58 »
Hatte zeitglich zu dem Fall auch schon recherchiert:

Zitat
Doch nicht nur der außergewöhnliche Fall selbst sorgt für Diskussionsstoff. Mittlerweile hat sich bestätigt, dass es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen Aktivisten der asyl- und fremdenfeindlichen Szene handelt. Er soll zuletzt wiederholt bei Demonstrationen und Kundgebungen der in Teilen rechtsextremen Gruppierung Pro Chemnitz im Einsatz gewesen sein. In den zurückliegenden Jahren trat er vor allem bei Aktionen von Asylgegnern in Einsiedel in Erscheinung. Zeitweise fungierte er dort bei wöchentlichen Demos als Ansprechpartner für Ordner. Fotos auf einschlägigen Internetseiten zeigen ihn auch als Redner und als Teil einer Delegation von Asylgegnern aus Einsiedel in Brandenburg. Für die Behörden war der junge Mann zuletzt offenbar nur schwer zu greifen. Das Kassen- und Steueramt der Stadt musste ihm eine Sendung öffentlich zustellen - per Bekanntmachung im Amtsblatt.

https://www.freiepresse.de/chemnitz/mutmasslicher-vergewaltiger-war-gerade-erst-verurteilt-amp10425648
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4799 am: 24. Januar 2019, 08:37:12 »
Ja, Tschuldigung, die BLÖD ist halt grad das einzige Medium, das darüber berichtet ...!
Vielleicht ziehen ja seriösere Medien dann heute Nachmittag nach. Schaumermal.


Zitat
von: JÜRGEN MAHNKE veröffentlicht am
24.01.2019 - 08:07 Uhr

Flörsheim - Groß-Razzia im westhessischen Flörsheim!

Am frühen Morgen standen Spezialeinheiten vom Zoll an der Tür eines Hauses, stürmten das Anwesen. Frankfurts Staatsanwältin Nadia Niessen hält sich mit Informationen noch sehr bedeckt: „Ich kann bestätigen, dass es zu einer Maßnahme kam.“

Nach BILD-Informationen wurde das Haus eines Reichsbürgers gestürmt, auf Waffen durchsucht. Es soll eine Festnahme gegeben haben.
https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/frankfurt-in-floersheim-razzia-bei-reichsbuergern-59730388.bild.html
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