Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264560 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4620 am: 20. Dezember 2018, 07:33:57 »
Für die Unterhose gibt es so etwas schon. Nennt sich Osternest.
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4621 am: 20. Dezember 2018, 20:08:38 »
Das hat ja dann schon etwas gedauert:


Zitat
HAMBURG
KLAGE
Eva Herman scheitert endgültig nach Aussagen zur NS-Zeit
Stand: 17:22 Uhr

Im Streit über Äußerungen zur NS-Zeit und der Wertschätzung von Müttern ist die Ex-„Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Beschwerde Hermans wurde als unzulässig zurückgewiesen, wie das Straßburger Gericht am Donnerstag mitteilte (Beschwerdenummer 28482/13).

Herman war gegen einen 2007 im „Hamburger Abendblatt“ gedruckten Artikel vorgegangen. Sie sah sich darin falsch wiedergegeben. In Straßburg machte sie geltend, dass damit unter anderem ihr Recht auf Privatleben verletzt worden sei. Die Zeitung hatte geschrieben, Herman habe während einer Buchvorstellung die Wertschätzung der Mutter im „Dritten Reich“ als sehr gut dargestellt.

Eva Herman muss Zeitungsbericht hinnehmen
Die Moderatorin hatte sich anschließend durch alle Instanzen geklagt und war im November 2011 auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, das ihre Beschwerde nicht zur Entscheidung annahm. Herman sei es nicht gelungen, sich unmissverständlich auszudrücken, daher müsse sie den Zeitungsbericht „als zum 'Meinungskampf' gehörig“ hinnehmen, argumentierten damals die Verfassungsrichter.

Die Passage in dem Artikel sei außerdem in ihrem Gesamtzusammenhang zu betrachten. Schon am süffisanten Ton und der Überschrift „Eine Ansichtssache“ sei für den Leser zu erkennen gewesen, dass es sich um eine „verkürzende und verschärfende Zusammenfassung der Buchvorstellung“ handelt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah nun angesichts des Ermessensspielraums nationaler Gerichte keine „ernsten“ Gründe, die es rechtfertigen würden, der Meinung des Bundesverfassungsgerichts zu widersprechen. Die Entscheidung ist endgültig.

Die Aussagen Hermans, die in dem Artikel zusammengefasst wurden, waren 2007 auf einer Pressekonferenz zu ihrem Buch „Das Prinzip Arche Noah – warum wir die Familie retten müssen“ gefallen. Dort sprach sie davon, das Bild der Mutter in Deutschland müsse wieder mehr Wertschätzung erfahren, wobei bis heute umstritten ist, ob sie dabei positiv auf die NS-Zeit anspielte. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hatte nach den Äußerungen die langjährige Zusammenarbeit mit der Moderatorin beendet.
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article185881178/Klage-Eva-Herman-scheitert-endgueltig-nach-Aussagen-zur-NS-Zeit.html?wtrid=socialmedia.socialflow....socialflow_facebook&fbclid=IwAR3ay5Ydf-Yqrrxbq7j0Y7NBpKmmOekNMIjBHMJjIW72sHlb6ter7K4Tckw
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4622 am: 21. Dezember 2018, 12:03:20 »
Er lebt!    ;D


Zitat
Kaiser Franz Joseph hatte Zutrittskarte für EU-Ministertreffen
 21. Dezember 2018, 10:38 10 POSTINGS
Gefälschter Ausweis im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes aufgetaucht

Wien – Kaiser Franz Joseph I. bleibt wirklich nichts erspart: Der legendäre Monarch hat bei einem Ministertreffen im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes offenbar für eine gefälschte Zutrittskarte herhalten müssen. Die Grüne Bundesrätin Ewa Dziedzic will nun in einer parlamentarischen Anfrage von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wissen, wie es dazu kommen konnte.

Bei dem informellen EU-Außenministertreffen Ende August in Wien sei "nachweislich zumindest eine gefakte ID-Karte im Umlauf" gewesen, schrieb Dziedzic, die ihrer Anfrage ein Abbild der Zutrittskarte anfügte, auf der ein Foto des im Jahr 1916 gestorbenen Kaisers, die Namensangabe "Franz Josef I. KAISER" und "Organisationsstab" zu sehen sind. Für die hochrangigen Treffen stellte das Exekutivsekretariat des Österreichischen EU-Ratsvorsitzes im Bundeskanzleramt (ESIAT) Identitätskarten aus. Die Wiener Bundesrätin spricht von einer "massiven Sicherheitslücke" und will von Kanzler Kurz unter anderem wissen, wie viele solcher Fake-IDs in Umlauf gewesen seien, wer sie erstellt habe und ob die internationalen Gäste von der massiven Gefährdung, der sie ausgesetzt gewesen seien, informiert gewesen seien. (APA, 21.12.2018) - derstandard.at/2000094498335/Kaiser-Franz-Joseph-hatte-Zutrittskarte-fuer-EU-Ministertreffen

https://derstandard.at/2000094498335/Kaiser-Franz-Joseph-hatte-Zutrittskarte-fuer-EU-Ministertreffen?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR0Nlmg0nJ7KqP-FYcA_vOL4EIV3ZtM3SZxierqK1RpS6gK_cnRv4Lxtn9s#Echobox=1545385818
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4623 am: 21. Dezember 2018, 12:09:24 »
Er lebt!    ;D

Ist bekannt, ob er versucht hat, mit WE.ichhirn Kontakt aufzunehmen?
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4624 am: 21. Dezember 2018, 12:16:56 »
Wie dumm können Polizisten eigentlich sein? Oder ist der, der das beurteilt etwa selbst ein "Reichsbürger"? Oder ist nur der Journalist total verblödet?

Zitat
Er gab an, das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland nicht zu akzeptieren. Es handele sich bei ihm um einen internationalen Bürger, deutsche Gesetze würden für ihn nicht gelten. Ein "Reichsbürger" war der Mann offenbar nicht. Laut Polizeisprecher Ralf Bode gebe es keine Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund.

Spoiler
Zufallsfund in Nachrodt-Wiblingwerde
Hanfpflanzen und Waffen im Haus: Nachrodter greift Polizisten an

21.12.18 12:01

Nachrodt-Wiblingwerde - Er hat Waffen im Haus, Hanfpflanzen im Keller und lehnt das Rechtssystem der Bundesrepublik ab: Jetzt sitzt ein Mann aus Nachrodt (30) in Untersuchungshaft. Auch, weil er Polizisten verletzte.

Es begann harmlos und wurde fast ein Desaster: Drei Polizeibeamte der Wache Altena begleiteten am Mittwoch (19. Dezember) einen Gerichtsvollzieher, der bei einem 30-jährigen Mann in Nachrodt-Wiblingwerde einen Beschluss des Amtsgerichts Altena vollziehen wollte.

Nachdem die Beamten den 30-Jährigen um 8 Uhr in dessen Haus begleitet hatten, bemerkten sie durch Zufall im Keller mehrere Hanfpflanzen. Außerdem befanden sich im Dachgeschoß des Hauses einige Geräte, die auf einen Handel mit Betäubungsmitteln schließen ließen.

In der Nähe der Hanfpflanzen bewahrte der Beschuldigte drei Schusswaffen (zwei PTB-Schreckschusswaffen, eine Luftdruckpiste) auf. Als die Polizisten die Gegenstände sicherstellen wollten, filmte der 30-Jährige die Maßnahme mit seinem Handy.

Er gab an, das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland nicht zu akzeptieren. Es handele sich bei ihm um einen internationalen Bürger, deutsche Gesetze würden für ihn nicht gelten. Ein "Reichsbürger" war der Mann offenbar nicht. Laut Polizeisprecher Ralf Bode gebe es keine Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund.

Bei dem Versuch, dem 30-Jährigen das Handy zu entziehen, kam es zu einem Gerangel, bei dem der Beschuldigte erheblich Widerstand leistete. Hierbei zog sich ein Polizeibeamter eine Rippenprellung zu. Auch die anderen Beamten wurden leicht verletzt.

Der Mann wurde vorläufig festgenommen und zunächst dem Polizeigewahrsam in Lüdenscheid zugeführt. Die Staatsschutzdienststelle der Hagener Polizei übernahm die Ermittlungen. Am Donnerstag ordnete ein Haftrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hagen gegen den 30-Jährigen die Untersuchungshaft an. Der Hauptvorwurf: Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Dazu wird er sich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten müssen.
[close]
https://www.come-on.de/nordrhein-westfalen/nachrodter-untersuchungshaft-10908865.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4625 am: 21. Dezember 2018, 16:08:04 »
Linke! Alles Schweine!

;)


Zitat
Berliner Polizei
Polizist verschickte Drohbriefe
Stand: 21.12.2018 15:08 Uhr


Ein Berliner Polizist hat gestanden, Drohbriefe mit persönlichen Daten von 21 Personen versandt zu haben, die vermeintlich der linken Szene zugerechnet werden. Er droht darin, die Daten an Rechtsextreme weiterzuleiten.

Von Georg Heil, RBB

Ein Beamter der Berliner Polizei hat nach Informationen des ARD-Politikmagazins Kontraste zugegeben, sich aus einer polizeilichen Datenbank persönliche Daten, darunter Wohnadressen und teilweise auch Fotos von insgesamt 21 Personen besorgt zu haben und diese Daten in zwei Drohbriefen weiterverbreitet zu haben.

"Eure Gesichter, Namen, Adressen, Fahrzeuge, Eltern, Geschwister sind sehr lange schon bekannt", heißt es in den Briefen, die im Dezember 2017 unter dem Absendernamen "Zentrum für politische Korrektheit" verschickt worden waren, und in denen gedroht wird, die Daten der Betroffenen "an die Identitären, die AN's [Anm. d. Red.: Autonome Nationalisten] oder die Bullen oder wen auch immer" weiterzuleiten.

Motiv war offenbar Rache
Die Drohbriefe waren offenbar eine Reaktion auf die Veröffentlichung von 54 Portraitfotos von Polizistinnen und Polizisten, die durch linke Aktivisten bei der Räumung eines linksradikalen Zentrums in der Rigaer Straße fotografiert worden waren.

Die Empfänger der Drohbriefe des Polizisten gehören aber zumindest teilweise gar nicht der linken Szene an, wie Recherchen der Wochenzeitung "Die Zeit" ergeben hatten. So seien unter den Betroffenen auch Journalisten, ein SPD-Mitglied, ein Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten und ein Mann, der Jahre zuvor einmal eine Beziehung mit einer Bewohnerin des besetzten Hauses in der Rigaer Straße 94 in Berlin gehabt hatte.

Der Beamte akzeptierte inzwischen einen Strafbefehl über insgesamt 3500 Euro. Dieser wurde allerdings wegen Verstoßes gegen das Berliner Datenschutzgesetz verhängt und nicht wegen Bedrohung. Damit gilt der Mann nicht als vorbestraft, wie eine Sprecherin der Berliner Kriminalgerichte gegenüber Kontraste bestätigte.

Ob gegen den Beamten auch disziplinarrechtlich ermittelt wird und wo der Beamte eingesetzt ist, ist momentan noch nicht bekannt. Eine Anfrage an die Berliner Polizei blieb zunächst unbeantwortet.

https://www.tagesschau.de/inland/drohbriefe-poplizei-101.html?fbclid=IwAR0AZv2IzItTTUGfvaWbyjzFicN5cZzyYRuIzMFK8yHDoOWWYSbPjprXeGk
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4626 am: 21. Dezember 2018, 16:20:07 »
Alter Witz in neuem Gewand:

Was sagt die Polizistenfrau, wenn sie wissen will, was ihr Mann gerade macht?

Spoiler
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4627 am: 21. Dezember 2018, 16:49:00 »
Zitat
Die Empfänger der Drohbriefe des Polizisten gehören aber zumindest teilweise gar nicht der linken Szene an, wie Recherchen der Wochenzeitung "Die Zeit" ergeben hatten. So seien unter den Betroffenen auch Journalisten, ein SPD-Mitglied, ein Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten und ein Mann, der Jahre zuvor einmal eine Beziehung mit einer Bewohnerin des besetzten Hauses in der Rigaer Straße 94 in Berlin gehabt hatte.
Na wenn man nach dem Ex-Polizisten und Preußischen Hering Ferdi (Ferdinand) Karnath geht ist die SPD ja mitfinanzierer der ANTIFA. Ob dieser Polizist Kontakt zu Ferdi hatte?
Hach jetzt bekomm ich wieder Sehnsucht nach unserem GröFurz!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4628 am: 21. Dezember 2018, 18:10:19 »
110 Tagessätze á 20 Euro für einen "Reichsbürger" der seine Zwangsräumung gefilmt und ins Internet gestellt hat. Außerdem wollte er vom Gerichtsvollzieher natürlich auch noch "Schaaaanersatz".

Ich vermute ja mal, dass er die Strafe absitzen wird. Schließlich wurde nicht "Mann" oder "Mensch" verurteilt.  :facepalm: :facepalm:

Spoiler
Skurrile Verhandlung am Amtsgericht Erding
Der Richter und der Reichsbürger

Richter brauchen mitunter viel Geduld. Dass Björn Schindler diese zweifelsohne vorweisen kann, bewies er am Donnerstagnachmittag in einem Verfahren am Amtsgericht Erding. Angeklagt war ein Reichsbürger, der gleich zu Beginn des Prozesses klar machte, dass die Kommunikation mit ihm schwierig werden würde.

Erding– Der 56-Jährige musste sich wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes und wegen versuchter Nötigung verantworten. Neben seinem Pflichtverteidiger wollte er nicht Platz nehmen: „Ich bin ja nicht angeklagt.“

Als ihn Richter Schindler mit seinem Namen ansprach, sagte der Angeklagte nur, dass dieser Herr nicht da sei. Er sei „der Mann“ und nur als Beobachter vor Ort. „Sie können auch gehen“, meinte Schindler. Letztlich verfolgte der Angeklagte das Geschehen stehend zwischen zwei Wachtmeistern hinter der Bank seines Verteidigers, mit dem er kein Wort wechselte.

Bei einer am 14. Oktober 2016 vom Vermieter des Angeklagten in die Wege geleiteten Zwangsräumung zog der Gerichtsvollzieher die Erdinger Polizei hinzu – er erwartete Schwierigkeiten, weil der Mann der Reichsbürgerszene zugeordnet wird. Das sagten sowohl der Gerichtsvollzieher als auch die vier an der Räumung beteiligten Polizeibeamten im Zeugenstand aus.

Ganz so einfach sollte die von einem Umzugsunternehmen durchgeführte Räumung dann auch nicht werden. Zwar leisteten der ledige Angeklagte und sein Bruder keinen körperlichen Widerstand. Allerdings filmten sie mit zwei Videokameras über 13 Minuten lang die Polizisten und zeichneten dabei deren Gespräche klar verständlich auf – eine Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes.

Ein paar Monate später, am 23. Februar 2017, ging beim Gerichtsvollzieher ein Fax ein, in dem sich der Angeklagte als „Herausgeber“ bezeichnete und seinen Adressaten als „Treuhänder“. Der Erdinger forderte den Gerichtsvollzieher in dem umfangreichen Schreiben dazu auf, ihm seine hoheitlichen Aufgaben und seine Identität nachzuweisen. Er forderte Zahlungen im Millionenbereich und die Eintragung eines Pfandrechts – versuchte Nötigung aus Sicht der Staatsanwaltschaft und später auch des Richters.

Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen gelernten EDV-Fachmann. Wie er zuletzt seine Brötchen verdiente, hat die Polizei nicht herausfinden können. Einer der Beamten sagte jedoch aus, dass der 56-Jährige die vergangenen eineinhalb Jahre wohl in seinem Wohnwagen auf einem Platz an der Therme zugebracht hat.

Die Staatsanwältin sah sich in ihrem Plädoyer in beiden Anklagepunkten bestätigt und forderte eine Gesamtstrafe von 130 Tagessätzen à 40 Euro. Was die versuchte Nötigung anging, forderte der Pflichtverteidiger hingegen einen Freispruch. Das Drohmittel gegenüber dem Gerichtsvollzieher sei nicht ausreichend gewesen. Das sah Richter Schindler anders. Er befand den Angeklagten in beiden Punkten für schuldig und verurteilte ihn zu insgesamt 110 Tagessätzen à 20 Euro (insgesamt 2200 Euro).

Vor der Urteilsverkündung wollte der Angeklagte übrigens doch etwas sagen – allerdings weiter nicht unter seinem Namen, sondern wieder als „der Mann“. Dieser habe in Notwehr gehandelt. Als die Polizeibeamten sich bei der Räumung nicht ausgewiesen hätten, habe „der Mann die Kamera in die Hand genommen“.
[close]
https://www.merkur.de/lokales/erding/erding-ort28651/richter-und-reichsbuerger-10910387.html
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4629 am: 21. Dezember 2018, 18:52:10 »
Ohne Worte:


Zitat
Ausschreitungen bei Demos
Vor Chemnitzer Krawallen - Polizei ignorierte Warnungen
Die Chemnitzer Polizei war Ende August vor Ausschreitungen gewarnt - ließ die Hinweise aber offenbar stundenlang unbearbeitet liegen. Nach SPIEGEL-Informationen wurde zudem versäumt, Verstärkung anzufordern.

Die Eskalation der Gewalt in Chemnitz im August hätte nach SPIEGEL-Recherchen verhindert werden können. Demnach hat der sächsische Verfassungsschutz die Polizei im Vorfeld einer Demo am 27. August eindrücklich vor gewaltbereiten Rechtsextremisten gewarnt; am Tag zuvor war der Chemnitzer Daniel Hillig erstochen worden, mutmaßlich von Asylbewerbern (Lesen Sie hier die ganze Geschichte bei SPIEGEL+).

Nach Informationen des SPIEGEL wies der Inlandsgeheimdienst in einem drei Seiten langen internen Schreiben auf anreisende rechte Fußballfan- und Kampfsportgruppen hin und auf einen "sehr hohen Emotionalisierungsgrad". Der Totschlag von Chemnitz werde als "ein willkommener Anlass für erneute körperliche Auseinandersetzungen und gezielte Konfrontationen mit Flüchtlingen, Asylbewerbern und politischen Gegnern gesehen". Die schriftliche Warnung blieb aber offenbar zunächst mehrere Stunden unbearbeitet in der Polizeidirektion Chemnitz liegen.

Warnungen gab es auch von Polizeibehörden aus dem Bundesgebiet, wie aus einem internen Lagefilm der Polizei hervorgeht. Beamte in Thüringen berichteten von einem Mann, der für Chemnitz mobilisiere und angeblich Zugriff auf 6000 Skinheads habe. Die Polizei in Baden-Württemberg registrierte Anreisen aus der Schweiz und Frankreich.

Trotzdem forderte die Chemnitzer Polizei zunächst keine Verstärkung an. Als die Lage eskalierte, waren keine zusätzlichen Polizisten mehr verfügbar. Wie SPIEGEL-Recherchen zudem zeigen, gab es offenbar auch Verbindungen zwischen der mutmaßlichen Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" und den Protesten der "Bürgerbewegung Pro Chemnitz".

Einer der vom Generalbundesanwalt Beschuldigten soll am 14. September als Ordner bei einer von Pro Chemnitz angemeldeten Demo aktiv gewesen sein; so hat er es in einer Vernehmung ausgesagt. In Polizeiakten wird er als "politisch motivierter Straftäter rechts" geführt. Pro Chemnitz bezweifelt das auf Nachfrage; Ordner würden von der Polizei überprüft und Vorbestrafte nicht zugelassen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/chemnitz-polizei-ignorierte-warnungen-im-vorfeld-der-krawalle-a-1245014.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4630 am: 22. Dezember 2018, 07:26:43 »
Zitat
.„Reichsbürger“ beschäftigt Justiz

 WILDESHAUSEN /OLDENBURG Vom Vorwurf der versuchten Nötigung hat das Oldenburger Landgericht am Freitag einen 55 Jahre alten Mann aus Wildeshausen freigesprochen. Damit hob die Berufungskammer ein früheres Urteil des Amtsgerichtes in Wildeshausen wieder auf. Das hatte den Angeklagten, der der Reichsbürger-Szene angehören soll, in einem ersten Prozess noch im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt.

Doch am Freitag gab es eine neue Feststellung: Nicht der Angeklagte hatte einen Beamten des Landkreises Friesland mit dem Tode bedroht, sondern sein Rechtsbeistand. Der muss sich nun wegen der Bedrohung verantworten.

Angefangen hatte alles mit einer Geschwindigkeitsübertretung. Der Wildeshauser war im Landkreis Friesland geblitzt worden, als er in einer 70er Zone zehn km/h zu schnell unterwegs war. Das Bußgeld betrug anfangs 20 Euro, später durch Mahngebühren 51 Euro. Der Angeklagte und sein Rechtsbeistand stellen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland infrage. Die Verhandlung fand unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen statt.
 
https://www.nwzonline.de/blaulicht/wildeshausen-oldenburg-urteil-reichsbuerger_a_50,3,2299337260.html

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4631 am: 22. Dezember 2018, 08:21:51 »
Über Weihnachten/Neujahr hat man sich wohl ein warmes Plätzchen gesichert:


Zitat
EXTREMISTEN
Drei verletzte Polizisten bei Einsatz gegen Reichsbürger

NACHRODT-WIBLINGWERDE.  Beamte begleiten Gerichtsvollzieher und stoßen im Keller des Reichsbürgers in Nachrodt-Wiblingwerde auf Hanfpflanzen. Auch Waffen finden sie.

Drei verletzte Polizisten forderte ein Einsatz bei einem 30 Jahre alten Reichsbürger in Nachrodt-Wiblingwerde im Märkischen Kreis. Die Beamten hatten einen Gerichtsvollzieher zu dem Haus des Mannes begleitet. Dort stießen sie im Keller auf Hanfpflanzen. Im Dachgeschoss entdeckten die Polizisten drei Schusswaffen und Geräte, die auf einen Handel mit Betäubungsmitteln schließen ließen.

Als die Beamten die Gegenstände sicherstellten wollten, filmte dies der 30-Jährige mit seinem Handy. Er gab an, das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland nicht zu akzeptieren. Es handele sich bei ihm um einen internationalen Bürger.

Bei dem Versuch, das Handy zu beschlagnahmen, kam es zu einem heftigen Gerangel. Hierbei zog sich ein Polizist eine Rippenprellung zu. Die beiden anderen Beamten wurden leicht verletzt. Gegen den Beschuldigten ordnete ein Haftrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hagen die Untersuchungshaft an.
https://www.waz.de/region/sauer-und-siegerland/drei-verletzte-polizisten-bei-einsatz-gegen-reichsbuerger-id216070687.html?fbclid=IwAR1Hl9IvOapiVf01iIJGtgbJHUMKK5bvbgnS5gPS-_0z9Ldly01lnk4AFH4
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4632 am: 22. Dezember 2018, 08:42:51 »
Zitat
.„Reichsbürger“ beschäftigt Justiz

WILDESHAUSEN /OLDENBURG
(...)

Doch am Freitag gab es eine neue Feststellung:
Nicht der Angeklagte hatte einen Beamten des Landkreises Friesland mit dem Tode bedroht, sondern sein Rechtsbeistand.

Der muss sich nun wegen der Bedrohung verantworten.

(...)

 :scratch:

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4633 am: 22. Dezember 2018, 16:17:58 »
Hier ist jetzt ein ausführlicher Bericht zur Meldung von @Schnabelgroß
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg207284#msg207284

Da war wieder einmal der "italienische Richter" und "Rechtsgelehrte" Thomas Schneider am Werk.  :D

Spoiler
Verhandlung in Oldenburg
Mit dem Galgen gedroht

Von Ole Rosenbohm

 Oldenburg. „Nachgewiesen indigen deutsch“, sagt der angeklagte Wildeshausener über sich selbst und hat einen „Rechtskonsultanten“ – eine Art Anwalt ohne Zulassung und Studium – im Schlepptau vor Gericht. Dieses Potpourri der Skurrilitäten gab es jüngst vor dem Landgericht Oldenburg mitzuerleben.

56 Jahre ist der Angeklagte alt, Wildeshausener und „nachgewiesen indigen deutsch“, sagt er, während sein „Rechtskonsultant“ (eine Art Anwalt ohne Zulassung und Studium), der an diesem Tag als Zeuge auftritt, sich weigert, sich von Justizmitarbeitern wie von der Richterin angeordnet abtasten zu lassen. Typische Aussagen und Szenen bei den sich zuletzt häufenden Prozessen am Landgericht Oldenburg gegen mutmaßliche Mitglieder der Reichsbürgerszene. Anstrengend für Justizangehörige. Für Beobachter bieten sie aber ein buntes Potpourri der Skurrilitäten.
Versuchte Nötigung

Gegenstand der Berufung war ein Urteil des Amtsgerichtes Wildeshausen wegen versuchter Nötigung. 70 mal 50 Euro, also 3500 Euro, sollte der Angeklagte bezahlen für einen Brief, der unter seinem Namen und von seinem Mailaccount an einen Sachbearbeiter des Landkreises Friesland geschickt worden war. Sinngemäß stand darin, dass eine Forderung über 20 Euro wegen zu schnellen Fahrens illegal sei, da die Bundesrepublik einen völkerrechtswidrigen Krieg führen würde. Er, der Mitarbeiter des Amtes, würde damit ein Verbrechen begehen, auf das in Kriegszeiten (und in denen würden wir uns ja befinden) der Tod durch Galgen stehen würde. Der Schreiber wolle nicht verantwortlich sein für ein Tribunal, das ihn und seine Angehörigen anklagen würde. Denn er glaube, „dass es Ihr Kopf ist, der nach der Verurteilung am Galgen baumelt“.

Das Amtsgericht erkannte darin eine Nötigung, die als „versuchte“ bezeichnet wurde, weil der Angeklagte das (durch Mahngebühren auf 51 Euro angewachsene) Bußgeld nach dem Versenden des fraglichen Schreibens tatsächlich noch bezahlte.
Angela Merkel und Gerhard Schröder als Zeugen

Das Landgericht als zweite Instanz aber sprach den Mann frei. Denn diesmal behauptete der 56-Jährige nicht nur erneut, den Brief nicht geschrieben zu haben. Er nannte auch den Verfasser: seinen „Rechtskonsultanten“, der ihn in schon in Wildeshausen unterstützt hatte und das Gericht damals mit einem guten Dutzend Anträgen in Atem gehalten hatte. Unter anderem hatte er Angela Merkel und Gerhard Schröder als Zeugen vorladen wollen.

Dieser Mann, 45 Jahre alt, beruflich angeblich als „gesetzlicher Richter in Italien“ tätig, bestätigte – als er es, begleitet vom Wachdienst, in den Saal geschafft hatte – die Aussage: Ja, er habe den Brief geschrieben – übrigens ein „Standardschreiben“ – ihn aus Zeitgründen seinem Mandanten nicht vorgelegt und auch vom Account des Angeklagten verschickt. Nach dieser Aussage plädierte der Staatsanwalt auf Freispruch: Er könne nichts Gegenteiliges beweisen. Die Richterin argumentierte ähnlich. Nicht zur Sprache kam, ob möglicherweise dem angeblichen Verfasser, dem „Rechtskonsultanten“, nun ein Verfahren droht.
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https://www.noz.de/lokales-dk/ganderkesee/artikel/1616483/mit-dem-galgen-gedroht
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Offline Grashalm

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4634 am: 22. Dezember 2018, 16:34:50 »
Zitat
Und noch ein Blaulichtreport, der zwar nichts mit unseren Klienten zu tun hat, aber sehr schön mögliche Beifangerfolge zeigt:

https://blaulichtreport-saarland.de/2018/12/50-stunden-erfolgreiche-grenzfahndung-der-bundespolizei/?fbclid=IwAR2BcQjUdpOUGlMmc55dWrK5GWJcnKAxDEZUfev0o-itdlReD-k8B5q3gxc

Könnte man die Ergebnisse dieser Grenzfandung nicht als Argument für die dauerhafte Wiedereinführung von Grenzkontrollen werden?