Da war wieder einmal der "italienische Richter" und "Rechtsgelehrte" Thomas Schneider am Werk.
Spoiler
Verhandlung in Oldenburg
Mit dem Galgen gedroht
Von Ole Rosenbohm
Oldenburg. „Nachgewiesen indigen deutsch“, sagt der angeklagte Wildeshausener über sich selbst und hat einen „Rechtskonsultanten“ – eine Art Anwalt ohne Zulassung und Studium – im Schlepptau vor Gericht. Dieses Potpourri der Skurrilitäten gab es jüngst vor dem Landgericht Oldenburg mitzuerleben.
56 Jahre ist der Angeklagte alt, Wildeshausener und „nachgewiesen indigen deutsch“, sagt er, während sein „Rechtskonsultant“ (eine Art Anwalt ohne Zulassung und Studium), der an diesem Tag als Zeuge auftritt, sich weigert, sich von Justizmitarbeitern wie von der Richterin angeordnet abtasten zu lassen. Typische Aussagen und Szenen bei den sich zuletzt häufenden Prozessen am Landgericht Oldenburg gegen mutmaßliche Mitglieder der Reichsbürgerszene. Anstrengend für Justizangehörige. Für Beobachter bieten sie aber ein buntes Potpourri der Skurrilitäten.
Versuchte Nötigung
Gegenstand der Berufung war ein Urteil des Amtsgerichtes Wildeshausen wegen versuchter Nötigung. 70 mal 50 Euro, also 3500 Euro, sollte der Angeklagte bezahlen für einen Brief, der unter seinem Namen und von seinem Mailaccount an einen Sachbearbeiter des Landkreises Friesland geschickt worden war. Sinngemäß stand darin, dass eine Forderung über 20 Euro wegen zu schnellen Fahrens illegal sei, da die Bundesrepublik einen völkerrechtswidrigen Krieg führen würde. Er, der Mitarbeiter des Amtes, würde damit ein Verbrechen begehen, auf das in Kriegszeiten (und in denen würden wir uns ja befinden) der Tod durch Galgen stehen würde. Der Schreiber wolle nicht verantwortlich sein für ein Tribunal, das ihn und seine Angehörigen anklagen würde. Denn er glaube, „dass es Ihr Kopf ist, der nach der Verurteilung am Galgen baumelt“.
Das Amtsgericht erkannte darin eine Nötigung, die als „versuchte“ bezeichnet wurde, weil der Angeklagte das (durch Mahngebühren auf 51 Euro angewachsene) Bußgeld nach dem Versenden des fraglichen Schreibens tatsächlich noch bezahlte.
Angela Merkel und Gerhard Schröder als Zeugen
Das Landgericht als zweite Instanz aber sprach den Mann frei. Denn diesmal behauptete der 56-Jährige nicht nur erneut, den Brief nicht geschrieben zu haben. Er nannte auch den Verfasser: seinen „Rechtskonsultanten“, der ihn in schon in Wildeshausen unterstützt hatte und das Gericht damals mit einem guten Dutzend Anträgen in Atem gehalten hatte. Unter anderem hatte er Angela Merkel und Gerhard Schröder als Zeugen vorladen wollen.
Dieser Mann, 45 Jahre alt, beruflich angeblich als „gesetzlicher Richter in Italien“ tätig, bestätigte – als er es, begleitet vom Wachdienst, in den Saal geschafft hatte – die Aussage: Ja, er habe den Brief geschrieben – übrigens ein „Standardschreiben“ – ihn aus Zeitgründen seinem Mandanten nicht vorgelegt und auch vom Account des Angeklagten verschickt. Nach dieser Aussage plädierte der Staatsanwalt auf Freispruch: Er könne nichts Gegenteiliges beweisen. Die Richterin argumentierte ähnlich. Nicht zur Sprache kam, ob möglicherweise dem angeblichen Verfasser, dem „Rechtskonsultanten“, nun ein Verfahren droht.