Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264558 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4590 am: 14. Dezember 2018, 16:55:21 »
Off-Topic:
@kairo Sam Hawkins argumentiert in einem Zwiegespräch mit Old Shatterhand, dass jemand, der in betrunkenem Zustand ein Verbrechen begeht, für das begangene Verbrechen bestraft werden sollte, aber auch dafür, dass er sich betrunken hatte, obwohl er wusste, dass er sich im betrunkenen Zustand vergehen würde. Dem ist m. E. nichts Entscheidendes beizufügen.
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4591 am: 14. Dezember 2018, 17:53:45 »
Mal wieder Reichsdeppenzählung in BaWü.
Oh, Wunder, die Szene ist gefährlicher als gedacht!
Immerhin sind die 5 RD in Stuttgart entwaffnet, bei dreien läuft aber noch das Widerspruchsverfahren. Und der Rest des Landes?


Zitat
ExklusivMehr Extremisten in der Szene
Reichsbürger gefährlicher als gedacht

Von Rainer Wehaus 14. Dezember 2018 - 16:30 Uhr

 Sie erkennen die Bundesrepublik nicht an und wehren sich sogar gegen den Austausch von Stromzählern: Sogenannte Reichsbürger machen in Baden-Württemberg zunehmend den Behörden zu schaffen.

Stuttgart - Die Reichsbürger-Szene in Baden-Württemberg ist größer und gefährlicher als bislang angenommen. Laut einer neuen Analyse des Verfassungsschutzes, die den „Stuttgarter Nachrichten“ vorliegt, werden nun 3200 Personen der Szene zugerechnet. Das sind 200 mehr als noch vor wenigen Monaten. Der Anteil der Rechtsextremisten wurde aufgrund von Nachermittlungen ebenfalls nach oben korrigiert: Ging man im zweiten Quartal 2018 noch von 30 Rechtsextremisten aus (1 Prozent), so sind es nun 75 (2,3 Prozent).

Spoiler
Weniger Straftaten

Die Zahl der von Reichsbürgern begangenen Straftaten ist dieses Jahr allerdings deutlich gesunken: 22 Straftaten registrierte man bis September, im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es noch 48. Oft handelt es sich dabei um Widerstandshandlungen: Bei der Zwangsräumung einer Wohnung im Schwarzwald Ende August wurden zum Beispiel drei Polizisten leicht verletzt. Ähnliches geschah im Juli in Erlenbach bei Heilbronn. Dort wehrten sich mehrere Reichsbürger gegen den Austausch eines Stromzählers. 8 der bislang 22 Straftaten in diesem Jahr hatten laut Polizei einen rechtsextremistischen Hintergrund, die anderen konnten nicht zugeordnet werden.

Innenminister warnt

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) warnt davor, die Reichsbürger zu unterschätzen und als harmlose Spinner abzutun: „Wir haben es bei den ‚Reichsbürgern‘ und ‚Selbstverwaltern‘ mit Personen und Gruppierungen zu tun, die eines gemeinsam haben: Sie leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und unseren Rechtsstaat.“ Es sei von einer erhöhten Gewaltbereitschaft vieler ‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘ auszugehen. „Deshalb müssen wir zu jedem Zeitpunkt wissen, mit wem wir es zu tun haben und beobachten die Szenen in Baden-Württemberg ganz genau.“

In Stuttgart sind alle Reichsbürger entwaffnet

Laut Verfassungsschutz hatten rund 300 Reichsbürger im Land einen Waffenschein. Wie viele davon durch die Kommunen auf Anweisgung des Innenministeriums inzwischen entzogen wurden, ist noch unklar. Stand Februar wurden 50 Reichsbürger landesweit entwaffnet, die nächste landesweite Zählung soll erst wieder nächstes Jahr erfolgen. In Stuttgart, wo es nach Angaben der Polizei rund 100 Reichsbürger gibt, gab es laut Ordnungsamt fünf bewaffnete Reichsbürger. Allen habe man inzwischen den Waffenschein entzogen, wogegen sich die Betroffenen allesamt vor dem Verwaltungsgericht wehrten. Drei dieser Gerichtsverfahren laufen noch.

Meistens ältere Männer

Der Verfassungsschutz kann inzwischen auch grobe Aussagen über die Szene der Reichsbürger im Land machen. Laut der Analyse sind 76 Prozent der ermittelten Personen älter als 40 Jahre. 55 Prozent sind sogar über 50. Die meisten Reichsbürger (73,5 Prozent) sind männlich, allerdings ist der Frauenanteil durchaus beachtlich: Mit 26,5 Prozent liege er deutlich höher als bei den Rechtsextremisten (20,4 Prozent)

Die Reichsbürger werden seit der Tötung eines bayrischen Polizisten im Oktober 2016 vom Verfassungsschutz beobachtet. Damals schätzte man in Baden-Württemberg die Zahl der Reichsbürger noch auf 650.
[close]
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.mehr-extremisten-mehr-straftaten-reichsbuerger-szene-gefaehrlicher-als-gedacht.8952cae1-cb1a-422f-9946-86be06d32b97.html
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #4592 am: 14. Dezember 2018, 20:40:40 »
Liebe Leute, wir können aufhören. Wir haben verloren.

Die Reichsfuzzis sind jetzt Kunst.

http://www.spiegel.de/kultur/literatur/zombie-comics-aus-deutschland-levin-kurio-und-die-serie-zombie-terror-a-1241733.html

Es geht in dem Heft um einen Zombie-Kaiser Dennis. Kennen wir den? Ich selbst habe keine Lust, mich näher damit zu beschäftigen.
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4593 am: 15. Dezember 2018, 09:38:30 »
Da scheint sich wieder mal einer ein warmes Plätzchen für Weihnachten sichern zu wollen.
Spoiler
Amtsgericht
Haftbefehl gegen Westallgäuer Reichsbürger
Autor: Peter Mittermeier
aus Kempten (Allgäu)

Pflichtverteidiger, Staatsanwalt, Zeugen und Gutachterin waren pünktlich erschienen. Doch der Angeklagte, der sich vor dem Amtsgericht in Lindau wegen Erpressung verantworten sollte, ließ auf sich warten. Nach 20 Minuten hatte Richter Klaus Harter genug: Er erließ einen Haftbefehl gegen den 64-jährigen Mann, der der Reichsbürgerbewegung zugerechnet wird. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchte Nötigung eines Staatsanwaltes und einer Mitarbeiterin seiner Wohnortgemeinde vor.

Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West rechnet in ihrem Bereich etwa 500 Bürger der Reichsbürgerbewegung zu. Einer davon ist der 64-Jährige. Er ist unlängst aus Baden-Württemberg ins Westallgäu zugezogen. An seinem neuen Wohnort liegt er nach Informationen unserer Zeitung seit Monaten im Clinch mit dem Rathaus. Der 64-Jährige weigerte sich lange, sich in der neuen Gemeinde anzumelden und versuchte mehrfach einen „Heimatschein“, beziehungsweise „-pass“ zu bekommen“.
[close]
https://www.all-in.de/lindau-und-region/c-lokales/haftbefehl-gegen-westallgaeuer-reichsbuerger_a5022426
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4594 am: 15. Dezember 2018, 18:40:50 »
Die Erkenntnisse über diese Art des Tourismus wundern nicht wirklich. Aber durch die Kleine Anfrage sind sie offiziell.


Zitat
Mehr als 115 rechtsextreme Thüringer reisten für Demos nach Chemnitz
Ende August war es in Chemnitz zu schweren Ausschreitungen gekommen – teils mit Hetze und Angriffen gegen Ausländer. Zu den Demonstrationen reisten auch Rechtsextreme aus Thüringen an.
15. Dezember 2018 / 11:06 Uhr

Erfurt. Bei den teils gewalttätigen Ausschreitungen in Chemnitz Ende August diesen Jahres waren mindestens 115 Teilnehmer aus der rechtsextremen Szene in Thüringen vor Ort. Das geht aus einer Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Raimond Walk (CDU) hervor. Demnach nahmen unter anderem rund 25 bis 30 Vertreter vom „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ sowie etwa 30 von der rechten Kleinpartei „Der III. Weg“ an einer Versammlung am 27. August teil. Einen Tag zuvor hatte es eine tödliche Auseinandersetzung zwischen Deutschen und Ausländern gegeben, bei der ein 35 Jahre alter Deutscher starb.

An den Tagen nach dem Ereignis am Rande eines Stadtfestes war es zu teils gewalttätigen Ausschreitungen gekommen. Überwiegend rechte Demonstranten waren durch die Stadt gezogen und hatten gegen Ausländer gehetzt. Einige wurden sogar angegriffen.

Nach Erkenntnissen des Innenministeriums waren am Tag nach der tödlichen Auseinandersetzung auch etwa 60 bis 70 Vertreter aus der Hooliganszene Erfurt „Jungsturm“ bei Demonstrationen dabei. Zudem reisten Teilnehmer aus den Gruppen „Althools“ und „Parolis“, die das Innenministerium der Problemfanszene zurechnet sowie aus dem Umfeld der Erfurter Türsteherszene und des NPD-Landesverbands nach Chemnitz. Hier fehlen den Behörden aber Informationen darüber, wie viele Teilnehmer aus diesen Gruppen dabei waren. Auch an rechten Kundgebungen in Köthen (Sachsen-Anhalt), die bundesweit Schlagzeilen machten, nahmen Thüringer Rechtsextreme teil.

Spoiler
„Dass eine dreistellige Zahl bekannter Rechtsextreme an den Demonstrationen in Chemnitz und Köthen teilnahmen, zeigt einmal mehr, dass in Thüringen nach wie vor eine großes Potenzial für rechtes Gedankengut existiert“, erklärte Walk. Er hält die „Verzahnung Rechtsextremer zur Hooligan- und zur Türsteherszene“ für gefährlich. Sie zeige, dass Thüringen einen „effizienten Verfassungsschutz und eine starke Polizei“ brauche.

Zur Unterstützung schickte Thüringen Hunderte Einsatzkräfte nach Chemnitz und Köthen, die laut Innenministerium in diesen beiden Städten mehr als 5400 Einsatzstunden leisteten.

Bei der Mobilisierung für die Demonstrationen spielen nach Einschätzung des Thüringer Innenministeriums soziale Medien im Internet eine wichtige Rolle. Sie fungierten als Katalysator, wie es in der Antwort zu der Kleinen Anfrage hieß.
[close]
https://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Mehr-als-115-rechtsextreme-Thueringer-reisten-fuer-Demos-nach-Chemnitz-856004154?fbclid=IwAR1x33SWIf15RirlkoDsBU1mOmnsI2xo0tLano-tJzRRLGAU1PmVMg8WgYw
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4595 am: 16. Dezember 2018, 09:48:55 »
Zitat
Zudem sind 27 Reichsbürger mit Waffenerlaubnissen registriert, von denen 18 auch Schusswaffen erwerben dürften.

Hä?   :scratch:
Was will uns die Qualitätspresse damit sagen? (es gibt leider derzeit keine Meldung eines anderen Mediums dazu.)

"erwerben" heißt waffenrechtlich "die Gewalt darüber ausüben" (nicht "kaufen" wie im landläufigen Sinn.)
Wenn diese 27 eine waffenrechtliche Erlaubnis haben: Warum sollten davon nur 18 Schußwaffen erwerben dürfen?
Reichsdeppen mit Waffenerlaubnissen darf es eigentlich nicht geben.
Entweder sind es Reichis, dann können sie keine waffenrechtliche Erlaubnis haben.
Oder der Verdacht, den die Untere Waffenbehörde hatte, konnte nicht bestätigt werden: dann sind es keine RD.

Zitat
Die Zahl privater Waffen im Nordosten ist erneut gestiegen - wenn auch etwas langsamer als im vergangenen Jahr. Zum Stichtag 1. Dezember waren 18.805 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern registriert, die legal mindestens eine Waffe besaßen, wie das Innenministerium mitteilte. Das seien knapp 200 mehr als am 1. Januar. 2017 war die Zahl noch um 300 gestiegen. Insgesamt waren zu Monatsbeginn 97.388 Waffen registriert, was einen Anstieg von rund 2600 Waffen seit Jahresanfang darstellt. 2017 war die Zahl allerdings noch um 4000 gestiegen. 12.094 Menschen gaben an, Jäger zu sein und deshalb eine oder mehrere Schusswaffen zu brauchen (Vorjahr: 11.922). Zudem sind 27 Reichsbürger mit Waffenerlaubnissen registriert, von denen 18 auch Schusswaffen erwerben dürften.

Quelle: DPA


(mehr dazu bei rtl.de)
https://www.rtl.de/cms/die-aufruestung-geht-weiter-erneut-mehr-waffen-in-privathand-4266498.html
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Müll Mann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4596 am: 16. Dezember 2018, 10:27:06 »
Wenn diese 27 eine waffenrechtliche Erlaubnis haben: Warum sollten davon nur 18 Schußwaffen erwerben dürfen?

Gibt mehrere Möglichgkeiten:

1. Erben-Waffenbesitzkarte. Umfasst nur die Erlaubnis zum Besitz der geerbten Waffen aber keine Erlaubnis zum ERwerb weiterer Waffen.

2. Munitionserwerbsschein zählt als waffenrechtliche Erlaunbnis, berechtigt aber nur zum Erwerb von Munition und nicht zum Erwerb von Waffen.

3. Waffenschein. Berechtigt nur zum Führen und nicht zum Erwerb von Waffen. Mitarbeiter von Wertransport- oder Bewachungsunternehmen verfügen über einen Waffenschein aber nicht über eine Waffenbesitzkarte, die hat der Unternehmer.

4. Schießerlaubnis. Berechtig zum Schießen außerhalb von Schießstätten. Allerdings fällt mir spontan jetzt kein Fall ein, wo eine Schießerlaubnis ohne Waffenbesitzkarte Sinn machen würde.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4597 am: 16. Dezember 2018, 10:50:11 »
1. Erben-Waffenbesitzkarte. Umfasst nur die Erlaubnis zum Besitz der geerbten Waffen aber keine Erlaubnis zum ERwerb weiterer Waffen.

Du meinst wahrtscheinlich "keine Erlaubnis zum Kauf weiterer Waffen".

Denn "erwerben" bedeutet waffenrechtlich "die physische Gewalt darüber ausüben".
Und das darf der Erbe sehr wohl. Er kann zum Beispiel auf einem Schießplatz sich eine Waffe ausleihen, die nicht auf seiner Erben-WBK steht In dem Moment, wo er die Waffe anfaßt, hat er sie erworben. Daß Juristen das so nennen, ist nicht meine Schuld.

Der Nordkurier bringt inzwischen eine (wohl im Haus selbst) überarbeitet Version, die auch nicht besser ist.
Spoiler
Die Zahl der Waffen im Nordosten steigt weiter. Künftig soll der Verfassungsschutz bei der Erteilung von Waffenerlaubnissen mitreden können.

Die Zahl privater Waffen im Nordosten ist erneut gestiegen – wenn auch etwas langsamer als im vergangenen Jahr. Zum Stichtag 1. Dezember waren 18.805 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern registriert, die legal mindestens eine Waffe besaßen, wie das Innenministerium mitteilte. Das seien knapp 200 mehr als am 1. Januar. 2017 war die Zahl noch um 300 gestiegen.

Als Grund gab mit 12.094 Menschen der Großteil an, Jäger zu sein und deshalb eine oder mehrere Schusswaffen zu brauchen (Vorjahr: 11.922). Das Innenministerium erklärte jedoch nicht zu wissen, wie viele tatsächlich Jäger sind. Um die Waffen kaufen zu können sei zwar ein Jagdschein nötig, ein Jagdrevier brauche man aber nicht.

Auch Reichsbürger mit Waffenerlaubnissen
Insgesamt waren zu Monatsbeginn 97.388 Waffen registriert, was einen Anstieg von rund 2600 Waffen seit Jahresanfang darstellt. 2017 war die Zahl allerdings noch um 4000 gestiegen. In den Zahlen sind aber auch inaktive Waffen berücksichtigt.

Unter den Frauen und Männern mit Waffenerlaubnissen sind den Angaben zufolge auch 27 Reichsbürger. 18 von ihnen ist es erlaubt, Schusswaffen zu kaufen, weil sie Jäger oder Sportschützen sind. Wie viele Waffen sie tatsächlich haben, weiß das Ministerium nach eigenen Angaben aber nicht.
Dafür müssten die zuständigen Waffenbehörden jede Fallakte prüfen. Zwar werde versucht, alle Reichsbürger zu entwaffnen. Dies sei aber ein Verfahren, in dem die Betroffenen auch Rechtsmittel einlegen könnten, wovon sie auch Gebrauch machten. Deshalb ziehe sich die Entwaffnung hin.

Verfassungsschutz soll bei Waffenerlaubnissen mitreden
„Deutschland ist eine der sichersten Nationen der Welt”, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums. Doch es gebe Medien und extremistische Einflüsse, die in der Öffentlichkeit ein anderes Bild zeichneten und so ein Gefühl der Unsicherheit erzeugten. „Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen gibt es sicher vieles, was wir brauchen. Aber eine Bewaffnung der Bevölkerung brauchen wir bestimmt nicht.”

Künftig soll nach dem Willen der Landesinnenminister der Verfassungsschutz an der Prüfung von Anträgen für einen Waffenschein beteiligt werden. So soll verhindert werden, dass Extremisten in den Besitz von Waffen kommen können.
[close]
https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/immer-mehr-menschen-haben-eine-waffe-in-mv-1634019312.html?fbclid=IwAR2kZ-gmfNgKE-2arcM0--xF8Q8zmZitpYwAWsA3H3Q1xbydwh5aoH4ZBrY
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4598 am: 16. Dezember 2018, 11:58:59 »
Du meinst wahrtscheinlich "keine Erlaubnis zum Kauf weiterer Waffen".

Denn "erwerben" bedeutet waffenrechtlich "die physische Gewalt darüber ausüben".
Und das darf der Erbe sehr wohl. Er kann zum Beispiel auf einem Schießplatz sich eine Waffe ausleihen, die nicht auf seiner Erben-WBK steht In dem Moment, wo er die Waffe anfaßt, hat er sie erworben. Daß Juristen das so nennen, ist nicht meine Schuld.

Du willst spitzfindig werden? Gut! ;D

Was Erwerb im waffenrechlichen Sinne ist, ist definiert in Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 1 WaffG:

Zitat
erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,

Der vorübergehende Erwerb von Schusswaffen zwecks Schießen auf einer Schießstätte ist nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 WaffG jedoch erlaubnisfrei. Das darf jeder, auch ohne Erben-Waffenbesitzkarte. Das Beispiel paßt also nicht zu meiner Aussage, dass die Waffenbesitzkarte keine Erlaubnis zum Erwerb (und ich meine wirklich Erwerb) einer weiteren Waffe enthält. Erlaubnisfreier Erwerb ist immer möglich, auch in den anderen drei von mir aufgezählten Fällen, sogar für Menschen ohne jede waffenrechliche Erlaubnis.

Was Du meinst ist vielleicht die Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a WaffG, nach der ein Inhaber einer Waffenbesitzkarte für die Dauer von bis zu einem Monat eine Waffe vorübergehend erwerben darf. Allerdings muss die Waffe im Zusammenhang mit seinem Bedürfnis stehen. Für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte erfordert es nach § 4 Abs. 1 WaffG die Vollendung des 18. Lebensjahrs, die Sachkunde, die Zuverlässigkeit und den Nachweis eines Bedürfnisses. Die Besonderheit bei den Erben-Waffenbesitzkarten ist jedoch, dass hier kein Bedürfnis nachgewiesen werden braucht (§ 20 Abs. 2 WaffG). Ein Waffenerben kann daher durch seine Erben-Waffenbesitzkarte keine erlaubnispflichtige Schusswaffe ausleihen, da er kein Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe nachgewiesen hat. Er kann sehr wohl erlaubnisfrei mit einer Waffe, die nicht in seine Waffenbesitzkarte eingetragen ist, auf einem Schießstand schießen, aber das hat nichts mit der Erben-Waffenbesitzkarte zu tun.

Daher bleibe ich bei meiner Aussage, dass die Erben-Waffenbesitzkarte nicht zum Erwerb weiterer Waffen berechtigt. Wir können uns gerne auf den Zusatz "den erlaubnispflichtigen Erwerb weiterer Waffen" einigen, bevor jetzt jemand mit Schreckschusswaffen ankommt.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4599 am: 16. Dezember 2018, 12:12:20 »
Hier haben wir wieder einmal vorbildliches Verhalten, da die Wortmarke bekanntlich nichts zu melden hat:

Zitat
Reichsbürger mit Haftbefehl verletzt Polizist bei Festnahme
16. Dezember 2018 | Eppelborn, Saarbrücken
Saar­brü­cken: Ges­tern ruft je­mand die Po­li­zei, weil ein Mann in einem Re­stau­rant in der St. Jo­han­ner Stra­ße ran­da­liert. Es hat dem An­ru­fer zu­fol­ge be­reits Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen dem Ag­gres­sor und meh­re­ren Gäs­ten des Re­stau­rants ge­ge­ben.

Die Polizei rückt an und stößt dort auf den deutlich alkoholisierten 35-Jährigen. Der Mann aus Eppelborn zeigt sich bei der Sachverhaltsaufnahme den Beamten gegenüber äußerst unkooperativ.

So verweigert er die Nennung seiner Personalien und die Aushändigung eines Identitätsdokuments. Aus diesem Grund müssen ihm die Polizisten die vorläufige Festnahme zur Identitätsfeststellung erklären. Das passt dem Mann auch nicht und er versucht mit Gewalt, sich der Festnahme zu widersetzen. Ein 30-jähriger Polizeibeamter wird bei der Festnahme leicht verletzt.

Nun äußert der Eppelborner mehrfach, dass er die Festnahme nicht akzeptiert, weil er kein Mitglied der BRD ist, sondern ein Reichsbürger, und die staatlichen Maßnahmen deshalb nicht anerkennen will. Natürlich bekommen die Beamten dann doch raus, wie der 35-Jährige heißt. Im Rahmen der Identitätsfeststellung wird auch noch festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl besteht.

Er hat eine Geldstrafe nicht bezahlt und soll deshalb stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Aufgrund seiner starken Alkoholisierung wird die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
https://breaking-news-saarland.de/reichsbuerger-mit-haftbefehl-verletzt-polizist-bei-festnahme/

https://www.sol.de/news/update/News-Update,313618/Saarbruecken-Reichsbuerger-randaliert-in-Restaurant-in-St.-Johanner-Strasse,313647
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4600 am: 16. Dezember 2018, 13:38:12 »
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2018, 14:16:10 von Gast aus dem Off »
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4601 am: 16. Dezember 2018, 14:25:50 »
Da ist wieder mal alles dabei, Waffen, Drogen...

Spoiler
Neustadt Neustadt „Reichsbürger“ fährt bekifft und mit Waffen spazieren

Der Autofahrer wollte bei einer Verkehrskontrolle seinen Ausweis nicht zeigen. Daraufhin durchsuchte die Polizei den Wagen und später auch die Wohnung des 40-Jährigen – und fand dort Erstaunliches.

Ein selbsternannter „Reichsbürger“ wollte sich bei einer Verkehrskontrolle am Freitag gegen 23 Uhr in Neustadt nicht ausweisen. In seinem Opel fanden Polizeibeamte dann scharfe Munition sowie eine Dose mit Cannabis, eine verrostete Stabhandgranate, ein Zünder einer Artilleriegranate, Munitionsreste, 18 Karabinerpatronen sowie mehrere verbotene Stichwaffen.
Waffen mit der Metallsonde gefunden

Der 40 Jahre alte Mann wurde vorläufig festgenommen. Er gab an, die Munition das Jahr über beim „Sondeln“ mit einem Metalldetektor gefunden zu haben.

Gewehre, Granaten und eine zerlegte Pistole

Daraufhin durchsuchte die Polizei seine Wohnung und fand dort Patronen, Geschosse und Hülsen, zwei beschussfähige Langwaffen, eine zerlegte Pistole mit Munition, zwei leere Panzergranaten, ein russisches Minensuchgerät, eine Handgranate sowie Opiate und stellte alles sicher.
Kein Waffenschein – dafür aber Cannabis

Für die Schusswaffen und die Munition lagen keine waffenrechtliche Genehmigungen vor. Neben den waffenrechtlichen Verstößen verlief bei dem Beschuldigten ein Drogentest positiv auf Cannabis, so dass auch noch eine Blutprobe entnommen werden musste. Hierzu leiteten die Polizeibeamten ein Bußgeldverfahren ein.

Danach wurde der als „Reichsbürger“ polizeibekannte 40-Jährige wieder entlassen.

Von MAZ-online
[close]
http://www.maz-online.de/Lokales/Ostprignitz-Ruppin/Neustadt/Bekiffter-Reichsbuerger-geraet-mit-Waffen-in-Polizeikontrolle
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4602 am: 17. Dezember 2018, 08:55:09 »
Möglicherweise kommt wieder ein rechtsextremer Straftäter frei, weil man es in Brandenburg wieder nicht auf die Reihe bekommt!   :(

Zitat
Brandenburg droht der nächste Justizskandal. Trotz langer Haftstrafe und Fluchtgefahr könnte Neonazi Maik Schneider (31) am Montag auf freien Fuß kommen.

Der NPD-Politiker hatte die Nauener Sporthalle angezündet, bevor dort Flüchtlinge einziehen konnten. Schaden: vier Millionen Euro.

Doch das Potsdamer Landgericht machte bei Schneider den gleichen Fehler wie bei Mörder Michail A. (64). Der Russe, der zehn Jahre Haft für den Mord an seiner Frau erhielt, kam nach dem Urteil frei – weil der Richter eine Frist versäumte. Das will sein Anwalt Sven-Oliver Milke (48) jetzt auch bei Turnhallen-Zündler Schneider erreichen.

Zustellung des Urteils dauerte fast sechs Monate
Milke: „Michail A. wurde freigelassen, weil ihn das Landgericht sechs Monate auf das Prozess-Protokoll warten ließ. Bei Maik Schneider ließ sich der Richter mit der Zustellung des Urteils fast sechs Monate Zeit. Deshalb muss er entlassen werden.“

Der Neonazi sitzt seit März 2015 in Untersuchungshaft. Im Februar 2018 verurteilte ihn das Potsdamer Landgericht zu neuneinhalb Jahren Knast. Doch weil ein Schöffe befangen war, wird der Prozess zurzeit wiederholt. Das Urteil soll erst im März 2019 fallen – wegen Überlastung des Gerichts.

Drei Jahre U-Haft seien unzumutbar
Anwalt Milke: „Dann säße er unzumutbare drei Jahre in Untersuchungshaft.“

Die Staatsanwaltschaft lehnt die Entlassung des Neonazis ab. Wegen der drohenden langen Haftstrafe, Flucht- und Wiederholungsgefahr. Am Montag entscheidet das Potsdamer Landgericht über Milkes Haftbeschwerde. Lehnt es ab, ist das Oberlandesgericht am Zug.

Milke: „Falls beide Gerichte gegen die Entlassung entscheiden, legen wir Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein.“
https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/sorgt-dieser-neonazi-fuer-den-naechsten-justizskandal?fbclid=IwAR2WaMVd_U6CWoaQbhxqtw45Lb3MtCU4M50R5MbibqlGi8BlLZxhBHQgqXk
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4603 am: 17. Dezember 2018, 15:50:23 »
Der Extremist mußte tatsächlich freigelassen werden. Es war aber keine Überlastung des Gerichts, sondern ein "individueller Fehler".    ???


Zitat
Potsdam - Nach der Freilassung eines wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilten Mannes aus Potsdam hat Justizminister Stefan Ludwig (Linke) jegliche Verantwortung zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg habe in der Begründung zur Haftentlassung festgestellt, dass die Verzögerung seines Verfahrens wegen eines verspäteten Protokolls vermeidbar gewesen wäre, unabhängig von der Belastung des Potsdamer Landgerichtes, sagte Ludwig am Freitag in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses im Landtag. Dieser Fall tauge nicht als Beleg für eine Unterbesetzung der Gerichte.

Auch OLG-Präsident Klaus-Christoph Clavée stützte diese Darstellung. Vorher hatte der rechtspolitische Sprecher der CDU, Danny Eichelbaum, von einem „Justizskandal“ und von „Staatsversagen“ gesprochen. Was hätte anders laufen müssen und können, das konnten weder Clavée noch Ludwig sagen. Ludwig machte in der Sitzung keinen Hehl daraus, dass es ähnliche Fälle geben könnte – auch wegen mit Altverfahren aus früheren Jahren überlasteter Gerichte.

Keine Unterbesetzung am Potsdamer Landgericht
In dem Fall aber habe es sich aber um einen „individuellen Fehler“ gehandelt, eines sehr „erfahrenen, tüchtigen, geachteten Kollegen“, so der Minister. „Die haben einen riesigen Berg an Verfahren abgearbeitet, dabei ist offensichtlich ein Fehler unterlaufen.“
Spoiler
Am Potsdamer Landgericht gebe es so viele Stellen, wie das bundesweite System auch vorsehe, also keine Unterbesetzung. Allerdings sind die Strafkammern – im Gegensatz zu Zivilkammern – völlig überlastet. Für die innere Gerichtsorganisation ist nicht das Justizministerium, sondern die Justiz als unabhängige dritte Gewalt selbst zuständig. Und diese hat bisher offenbar nicht die nötigen Instrumente, um auf lange bekannte Defizite zu reagieren. „Es hätte nicht passieren dürfen“, sagte OLG-Präsident Clavée – und zeigte sich ratlos, was vorher in der  Gerichtsorganisation hätte anders gemacht werden können. „Da fällt mir auch nicht viel ein.“


Der Verurteilte steuerte seinen Wagen absichtlich gegen einen Baum
Der konkrete Fall hat schon damals Aufsehen erregt. Der 64-jährige Verurteilte hatte nach dem Urteil am ersten Weihnachtstag 2015 auf der Landstraße zwischen Güterfelde und Saarmund seinen Dienstwagen absichtlich gegen einen Straßenbaum gesteuert, um sich und seine neben ihm sitzende Ehefrau zu töten. Während er schwer verletzt überlebte, starb die 57-Jährige an den Folgen ihrer Verletzungen.

Das Landgericht Potsdam hatte den Mann im Februar 2018 zu einer Gefängnisstrafe von zehn Jahren verurteilt. Das Urteil ist wegen der eingelegten Revision nicht rechtskräftig. Seine Freilassung aus der U-Haft hat der Potsdamer Anwalt Sven Oliver Milke erzwungen, der nun auch die Entlassung des ehemaligen NPD-Politikers Maik Schneider aus der U-Haft erreichen will, der wegen Brandstiftung an einer für ein Flüchtlingsheim vorgesehenen, völlig abgebrannten Turnhalle in Nauen verurteilt wurde. Schneider sitzt bereits seit März 2016 in Untersuchungshaft, das Verfahren ist am Landgericht Potsdam noch bis März 2019 terminiert. Das Landgericht will nächste Woche über die Entlassung entscheiden. Milke hat bereits angekündigt, er werde ebenfalls das OLG anrufen, falls Schneider nicht freigelassen werde.

Viele Altverfahren bleiben liegen
In der Sitzung räumte Ludwig ein, dass Gerichte wegen des früheren Personalabbaus „verschiedener Landesregierungen“ hoch belastet seien, dort „Höchstleistungen“ vollbracht würden. In den vergangenen 20 Jahren seien 1850 Stellen in der Justiz gestrichen worden. Erst seit seinem Amtsantritt sei eine „Trendwende“ erreicht. Das Problem: Haftsachen werden vorrangig behandelt, so dass viele Altverfahren liegen bleiben. Jüngst hatten das nach Jahren nicht verhandelte Insolvenzbetrugsverfahren um die Luckenwalder Firma Hesco und um Schloss Boizenburg für Aufregung gesorgt, wo die wegen Millionenbetrugs verurteilten Subventionsbetrüger Strafrabatte wegen langer Verfahrenszeiten bekommen hatten. Trotz der neu bewilligten Stellen, so Ludwig, werde es noch lange dauern, bis alle Altverfahren tatsächlich abgearbeitet worden sind. Dafür müsste, so Clavée, vorübergehend extra Personal eingestellt werden. (mit dpa)
[close]
https://www.pnn.de/brandenburg/entlassung-eines-verurteilten-moerders-justizminister-ludwig-weist-verantwortung-zurueck/23764300.html?fbclid=IwAR3pfbdJTWZHFYyoanMjiOJ9gKESJ5t06pu5WrtuCOkXALYqFSwrMxtE6bM
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4604 am: 17. Dezember 2018, 18:25:36 »
Ja, was denn nun?
Offenbar wurde der Nazi-Zündler dann doch nicht aus der Haft entlassen:   :scratch:


Zitat
Im Revisionsprozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) wird der 31-jährige Angeklagte vorerst nicht aus der Untersuchungshaft entlassen.

Der frühere NPD-Politiker Maik Schneider (31) kommt vorerst nicht aus dem Knast. Das Landgericht lehnte Montag drei Haftbeschwerden ab.

Schneider hatte 2015 die Sporthalle von Nauen (Havelland) abgefackelt – bevor Flüchtlinge einziehen konnten. In einem ersten Prozess wurde er zu 9 1/2 Jahren Haft verurteilt. Doch weil ein Schöffe befangen war, wird er jetzt wiederholt. Im März 2019 soll das Urteil fallen.

Schneiders Anwälte legten wegen der „unzumutbar langen Verfahrensdauer“ Haftbeschwerde ein. Zudem hatte der Richter das Urteil erst nach fast sechs Monaten zugestellt. Weil das Gericht überlastet ist.

Jetzt muss das Oberlandesgericht über Schneiders Entlassung entscheiden.

Wegen überlanger Verfahrensdauer hatte es schon Mörder Michail A. (64) auf freien Fuß gesetzt – obwohl auch er zu langer Haft verurteilt worden war.
https://www.bz-berlin.de/berlin/umland/neonazi-brandstifter-bleibt-weiter-im-knast?utm_source=dlvr.it&utm_medium=facebook

https://www.pnn.de/brandenburg/haftbeschwerde-gescheitert-nauener-neonazi-bleibt-in-untersuchungshaft-/23769548.html?fbclid=IwAR01X1AiVDEkez0GtAMfBBzxW-KwB4BuHcndgbHf741xe-GYGyliT60-0hQ
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