Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264555 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4545 am: 8. Dezember 2018, 19:36:58 »
Hatten wir den schon? Der ehemalige Feuerwehrchef von Dortmund, der jetzt munter in der dortigen Neonazi-Szene aktiv ist, hat eine Freiheitsstrafe kassiert, die zur Bewährung ausgesetzt wurde und ihm seine Pension erhält. Das gibt Rätsel auf: Weder wird er Umdenken noch gibt es einen Grund, dass der Staat Leute alimentiert, die sich dann um ihren Lebensunterhalt keine Sorgen machen müssen und fröhlich den Staat bekämpfen können. Aber vielleicht wird der Herr ja erneut auffällig ...

https://www.nordstadtblogger.de/volksverhetzung-neun-monate-freiheitsstrafe-auf-bewaehrung-und-5000-euro-strafe-fuer-ex-feuerwehrchef-klaus-schaefer/

Spoiler
Volksverhetzung: Neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 5.000 Euro Strafe für Ex-Feuerwehrchef Klaus Schäfer

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Klaus Schäfer waren in die Berufung gegangen. Das Urteil fiel jetzt höher aus.

Vor dem Landgericht in Dortmund gab es heute (6. Dezember 2018) das Urteil in der Berufungsverhandlung von Klaus Schäfer: Der frühere Feuerwehrchef Klaus Schäfer war aufgrund mehrerer Facebook-Beiträge wegen Volksverhetzung, der Billigung von Straftaten, der mehrfachen Verharmlosung bzw. Leugnung des Holocausts vom Amtsgericht Dortmund zu einer Gesamtgeldstrafe von 14.700 Euro verurteilt worden. Dagegen hatten sowohl Schäfer als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Während Schäfer auf einen Freispruch drängte, wollte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe erreichen. Die gab es nun vor dem Landgericht: Neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 5.000 Euro Geldstrafe für zweifache Volksverhetzung und das Verharmlosen von Straftaten lautet das neue Urteil. Dagegen wird Schäfer mit Sicherheit in die nächste Instanz ziehen wollen.

Amtsgericht hatte auf Freiheitsstrafe verzichtet und 14.700 Euro Strafe verhängt

(Bildunterschrift: Der ehemalige Dortmunder Feuerwehr-Chef Klaus Schäfer war einer der Redner bei den Neonazis. Foto: Alex Völkel)

Das Urteil des Amtsgerichts Dortmund am 20. Juni 2018 war ein Paukenschlag: Damit würde Schäfer, sollte das Urteil rechtskräftig werden, als vorbestraft gelten. Daher wollte Schäfer in Berufung. Doch auch die Staatsanwaltschaft, die eine 14-monatige Haftstrafe und eine Geldstrafe von 5.000 Euro gefordert hatte, war mit dem Urteil nicht einverstanden.

Doch mehr hatte das Schöffengericht nicht verhängen wollen, zumal der 65-Jährige bisher nicht vorbestraft war. Denn eine Haftstrafe, die ein Jahr oder länger wäre, hätte für den früheren Feuerwehrchef den Wegfall seiner Pensionsbezüge bedeutet.

Das Gericht hat es sich nicht leicht gemacht und brauchte drei intensive Verhandlungstage bis zu einem Urteil. Insgesamt 210 Tagessätze zu 70 Euro befand das Landgericht für tat- und schuldangemessen. Sechs Facebook-Beiträge waren Teil der Anklageschrift.

Drei der sechs Vorwürfe gegen Schäfer wurden vorläufig eingestellt

(Bildunterschrift: Staatsanwalt Köster klagte Volksverhetzungen und die Verharmlosung von Straftaten an.  Fotos: Alex Völkel)

In der Berufung sind allerdings drei der sechs Vorwürfe nun weggefallen. Nur zwei Tage nach dem Dortmunder Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde in einem anderen Fall entschieden, in dem es auch um Holocaustleugnung ging (mehr dazu am Ende des Beitrags).

Im Klartext bedeutete diese Entscheidung eine Verschärfung der Kriterien und auch, dass es damit schwieriger wird, solche Anklagen zu führen. Das nahm die Dortmunder Staatsanwaltschaft zum Anlass, zumindest drei der Vorwürfe vorläufig einzustellen, da diese beim Strafmaß nicht ins Gewicht gefallen wären. Gleichwohl machte Staatsanwalt Köster sein Missfallen deutlich, dass Karlsruhe die Gefahren in Zeiten des Internets verkenne.

Doch es verblieben noch drei weitere Taten, die die Staatsanwaltschaft und später auch das Schöffengericht am Landgericht sehr wohl als gravierend ansah. Köster klagte sowohl „klare Volksverhetzungen“ als auch die Verharmlosung von Straftaten an.

Flüchtlinge als Lumpenpack bezeichnet – Antifaschisten mit Mord bedroht?

Denn nicht nur zu historischen, auch zu aktuellen Sachverhalten hatte sich Schäfer geäußert. Insbesondere dem Thema Flüchtlinge, den dafür Verantwortlichen und der Antifa widmete Schäfer seine Aufmerksamkeit.

„Diejenigen, die uns das Lumpenpack auf den Hals gehetzt, die uns Mord, Totschlag und Vergewaltigung gebracht haben, sollten sich langsam warm anziehen. Es zieht ein gewaltiger Sturm auf. Das Volk sollte gegen das Lumpenpack vorgehen und die Verursacher nicht vergessen. Sie sollten Schleyer, Herrhausen, Buback und von Drenkmann mal googlen“, heißt es in einer seiner Veröffentlichungen.

Nach einer Online-Auseinandersetzung mit einem Antifaschisten, den er in diesem Zusammenhang auch namentlich erwähnte, veröffentlichte er folgenden Text: „Aber was würde ich (…) für eine klammheimliche ,mescalorische’ Freude empfinden, wenn bestimmte Kreaturen geschmuddelt, gedrenkmannt oder geherrhaust würden.“

Eigentlich ein klarer Hinweis auf die Tötungen und Morde an dem Punker Thomas „Schmuddel“ Schulz, dem Juristen Günther von Drenkmann und dem Bankier Alfred Herrhausen. Zudem kommt hier noch der indirekte Aufruf Schäfers zur Gewalt bzw. Tötung von Personen hinzu, befanden Kritiker.

„Kreaturen schmuddeln“: Staatsanwalt hielt Schäfer Tatortfotos des getöteten Punkers vor

(Bildunterschrift: Thomas Schulz wurde am 28. März 2005 in der U-Bahnstation Kampstraße von einem Neonazi erstochen.)

Um das zu untermauern, hatte die Staatsanwaltschaft die Gerichtsunterlagen vom Prozess um den Tod von Thomas Schulz vor 13 Jahren im Gepäck. Schäfer wie auch den Schöffen hielt Köster die Fotos vom Tatort und von der Obduktion des durch den Neonazi Sven Kahlin (mittlerweile Sven Schröder) getöteten Punker vor.

„Diese Tat zum Nachteil von Thomas Schulz ist immer noch im Gedächtnis der Linken und Rechten, jedenfalls hier in Dortmund. Hier können Sie sehen, was dahinter steckt. Man kann mit Worten um sich werfen. Aber in diesem Kontext sieht das anders aus. Seine Wortschöpfung enthält eine Verhöhnung der Opfer, die der Angeklagte insbesondere unter Berücksichtigung die Taten gut heißt und billigt“, betonte der Staatsanwalt.

Auch wenn nicht vorbestraft, sieht die Staatsanwaltschaft in Schäfer einen „Überzeugungstäter“, der sich dem äußersten rechten Rand zugewendet habe und dessen Alltagsaktivitäten mit rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven durchdrungen seien. Zugleich billige er auch schwerste Straftaten zum Nachteil des politischen Gegners und heiße sie gut.

Ein Vorwurf, den auch das Gericht bewegte: Denn Schäfer hatte sich erneut als Opfer von Linken dargestellt und Übergriffe gegen ihn und sein Eigentum zu Protokoll gegeben. Der Vorsitzende Richter Brockmeier fragte sich daher, woher Schäfer die „mescalorische Freude“ nehme, wenn politische Gegner Opfer von Gewalttaten würden.

„Ich musste an die Aggressionen gegen Sie denken, wo Sie selber geschildert haben, Opfer gewesen zu sein. Das ist schwer nachzuvollziehen, hier aber zweitrangig“, so der Richter. „Wir hatten den Eindruck, dass Sie durch die Lichtbilder realisiert haben, was der Hintergrund dieser Taten ist. Worte sind etwas anders, als wenn sie in Taten umgesetzt werden.“

„Sie haben Grenzen überschritten und das bekommt jetzt einen strafrechtlichen Anstrich“

In den zu Grunde liegenden Taten sah das Gericht eine klare Strafbarkeit. Unterschiedliche  Interpretationsmöglichkeiten – wie von Verteidiger Picker ins Feld geführt – sah das Gericht nicht.

„Aus dem Zusammenhang ergibt sich die Billigung von Straftaten. Der erste Schluss ist klar und daher gilt nicht „in dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten). „Es gibt keinen Zweifel“, betont  Brockmeier. „Sie spielen mit ihren Wortschöpfungen und sagen, dass Sie damit Grenzen ausloten. Sie haben Grenzen überschritten und das bekommt jetzt einen strafrechtlichen Anstrich“, so der Vorsitzende Richter.

Denn auch bei seinem Facebook-Post zur Ermordung einer Freiburger Studentin durch einen Flüchtling habe Schäfer stark verallgemeinert und zum Hass gegen „Lumpenpack“ (gemeint waren Flüchtlinge) sowie PolitikerInnen aufgestachelt, denen er auch nahelegte, das Schicksal von wiederholt bekannten Opfern der RAF zu googlen – dieses Schicksal hätten sie auch zu erwarten. „Das war geeignet, öffentliche Reaktionen zu erzeugen – und die gab es auch“, machte Brockmeier deutlich. Daher brachte Schäfer dies in das Urteil gegen Volksverhetzung ein.

Auch seine Äußerungen zur wohl bekanntesten deutschen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck fiel Schäfer erneut auf die Füße. Auch hier konnte die Verteidigung nicht mit ihrer Sichtweise auf den Facebook-Eintrag verfangen. Die Schuld sei eindeutig, so das Gericht.

Gesamtstrafe von neun Monaten Bewährung und 5000 Euro Geldstrafe für drei Taten

(Bildunterschrift: Die Strategie von Klaus Schäfer und seines Verteidigers ging vor dem Landgericht nicht auf.)

Auch mit Blick auf die drei vorläufig eingestellten Vorwürfe  – Rechtsanwalt Picker bedauerte dies, weil so die Chance zu einem Freispruch genommen werde – meinte der Vorsitzende Richter:  „Es wäre nicht sicher, dass es sicher zu einem Freispruch gekommen wäre.“ Doch mit Blick auf eine mögliche weitere gerichtliche Instanz habe man darauf verzichtet. „Das ist kein Präjudiz, dass es straffrei geblieben wäre.“

Daher blieben (vorerst) drei Strafen im Raum: 150 Tagessätze à 50 Euro wegen der Billigung von Straftaten und jeweils sechs Monate wegen der beiden Volksverhetzungen. Dies wurde zu einer Gesamtstrafe von neun Monaten Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zu Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss er – sollte das Urteil rechtskräftig werden – 5.000 Euro Geldstrafe an das Hospiz in Hamm bezahlen. Einen Verlust seiner Beamtenpension muss Schäfer mit diesem Urteil nicht fürchten.

Ins Stammbuch schrieb das Gericht Schäfer zudem, dass es sich hier um „kein politisches Verfahren“ handele. Schäfer hatte zuvor ausgeführt, dass er sich von der Stadt, der Staatsanwaltschaft und vielleicht auch durch die Justiz einem „politischen Verfahren“ ausgesetzt sehe. „Ich weiß nicht, was Sie in der Karriere erlebt haben. Eines kann ich ihnen versichern: Das gibt es in der Rechtsprechung nicht. Mich hat keiner angerufen oder eine Nachricht hinterlegt. Wenn es einer getan hätte, hätte ich das publik gemacht. Es ist ein starkes Schwert, dass die Gerichte unabhängig bleiben.“
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4546 am: 8. Dezember 2018, 20:28:07 »
Weder wird er Umdenken noch gibt es einen Grund, dass der Staat Leute alimentiert, die sich dann um ihren Lebensunterhalt keine Sorgen machen müssen und fröhlich den Staat bekämpfen können. Aber vielleicht wird der Herr ja erneut auffällig

Davon würde ich mit ziemlicher Sicherheit ausgehen. Der Typ ist ja schon mehrfach negativ aufgefallen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4547 am: 10. Dezember 2018, 11:04:21 »
Die Polizei, Dein Feind und Hetzer:

Zitat
Frankfurt
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Polizisten wegen Volksverhetzung
Polizisten aus Frankfurt sollen in einem Gruppenchat rechtsextreme Inhalte ausgetauscht haben. Nun leitet die Frankfurter Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein.

Vor 22 Minuten

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Polizisten, die in einem Gruppenchat rechtsextreme Inhalte ausgetauscht haben sollen. „Es läuft ein Verfahren gegen mehrere Beamte“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nadja Niesen, am Montag. Zuerst hatte die „Frankfurter Allgemeine“ (FAZ) über den Fall berichtet.

Es gehe um Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Beamten hätten sich über einen Messengerdienst gegenseitig Bilder, Videos und Texte zugeschickt, die möglicherweise beleidigend und fremdenfeindlich waren.

Die Pressestelle des Frankfurter Polizeipräsidiums erklärte, es handle sich um fünf Beamte. Sie hätten im ersten Revier auf der Zeil gearbeitet. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe seien sie ihrer Dienstgeschäfte enthoben worden.

Laut „FAZ“ waren die Aktivität der Beamten durch Zufall aufgefallen: Mitarbeiter des Staatsschutzes seien bei Ermittlungen gegen Rechtsextremisten auf ihre eigenen Kollegen gestoßen. Die Arbeitsplätze der Beamten seien daraufhin durchsucht, Handys und Festplatten sichergestellt worden. (dpa)
http://www.fr.de/rhein-main/kriminalitaet/frankfurt-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-polizisten-wegen-volksverhetzung-a-1635680?fbclid=IwAR2uiBG2o3oZXEMzlmWi_IMR-JfQQuyKNDrJBzs1LNROWxxRp3RrRsufqCw
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4548 am: 10. Dezember 2018, 16:32:55 »
Sachsen hat offiziell nur 1600 Reichsdeppen:


Zitat
Reichsbürger sorgen auch bei Landkreisbehörden für viele Fragezeichen
Von Sören Müller -

Landkreis Leipzig. Die Zahl der registrierten „Reichsbürger und Selbstverwalter“ beläuft sich in Sachsen auf rund 1.600 Personen und auch im Landkreis Leipzig gibt es sie.

Sie lehnen in der Regel den Staat als Solches ab und sorgen auch bei den Behörden für Probleme. Wir haben beim Landratsamt nachgefragt.
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„Die Recherche im Haus zu den sog. Reichsbürgern war recht aufwendig, da es nahezu bei allen Ämtern Berührungspunkte oder Hinweise darauf gibt. Es handelt sich um ein gesellschaftliches Phänomen, das sich sehr unterschiedlich zeigt. Es gibt daher keine Zahlen, wie viele Einwohner den sog. Reichsbürgern zugeordnet werden können. Auch im Waffenrecht werden jeweils nur die Einzelfälle geprüft.“ so Pressesprecherin Brigitte Laux.
Spoiler
Seit dem 1. Dezember 2016 sind Reichsbürger und Selbstverwalter auch ein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen. „Reichsbürger und Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen – u. a. unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht – die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb die Besorgnis besteht, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen.“ so das LfV.
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Die Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter eine vorallem die fundamentale Ablehnung des Staates und seiner gesamten Rechtsordnung. Für die Verwirklichung ihrer Ziele tritt sie aktiv ein, z. B. mit Werbeaktivitäten oder mit aggressiven Verhaltensweisen gegenüber den Gerichten und Behörden der Bundesrepublik Deutschland.

Bestrebungen, die eine derart grundsätzliche Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Gesetze und Institutionen beinhalten, bieten für den sächsichen Verfassungsschutz „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen.“ Nur ein Teil dieser Bestrebungen könne dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet werden. Reichsbürger und Selbstverwalter seien demnach eine Gruppe, der neben durch materielle Gründe motivierte Personen auch ein erhebliches Potenzial an verschwörungstheoretisch geprägten und waffenaffinen Menschen angehören würden.
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Sie suchen vor allem die Konfrontation mit der öffentlichen Verwaltung und versuchen, auf Grundlage ihrer Behauptungen den Ablauf des Verwaltungshandelns zu behindern. Dafür greifen sie auf umfangreiche Musterschreiben aus dem Internet zurück, mit denen sie die Behörden regelrecht fluten. Im Falle eines persönlichen Kontakts mit Behördenmitarbeitern schrecken Reichsbürger und Selbstverwalter häufig nicht vor Beleidigungen, Bedrohungen und körperlichen Übergriffen zurück. Insbesondere Waffenbesitzer können in diesem Zusammenhang eine besondere Gefahr darstellen.

Diese Wahrnehmung kann auch das Landratsamt bestätigen. Die Erfahrung der einzelnen Ämter mit Menschen, die die Existenz der Bundesrepublik bestreiten, reichen demnach weit über 10 Jahre zurück, also viel länger als dieses Phänomen öffentlich wahrgenommen wird. „Im Fokus stehen vor allem die Bußgeldstelle sowie der Bereich der Finanzverwaltung für die offenen Forderungen. Damals, zu Zeiten der Thermofaxgeräte, ringelten sich morgens oft meterlange  Papierschlangen in den Bürofluren.“
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Mittlerweile sei es aber eher ruhig geworden. Gleich geblieben sei aber der Umfang der Anschreiben, kaum eines soll unter 20 – 30 engbedruckte Seiten sein. „In den Anfangszeiten formulierten die Schreibenden noch ihr konkretes Anliegen und versuchten die Nichtexistenz mittels Textbausteine zu begründen. Mittlerweile werden einfach umfangreiche Schriftsätze aus dem Internet kopiert und gesendet.“ so Laux.

Für die Behörde heißt dies stets zu prüfen: Welchen Vorgang betrifft das Schreiben? Ist dies z.B. ein relevanter Beitrag zum Sachverhalt Sache oder als Widerspruch zu werten? „Dies ist zwar sehr arbeitsaufwendig, aber wichtig, damit rechtlich und inhaltlich alles berücksichtigt wird. Auch die Anträge auf Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft (sog. gelber Schein) sind massiv zurück gegangen. Diese werden nur erteilt, wenn es einen besonderen Bedarf dafür gibt. Das können z.B. Adoptionen mit Auslandsbezug oder auch Gerichtsverfahren sein.“ erklärt die Pressesprecherin.
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Üblicherweise wenden sich Reichsbürger gegen Bescheide oder Rechtsregeln, die sie belasten. Aber auch die Ämter, die für Sozialleistungen zuständig sind, sind Zielscheibe. „Viele Anhänger der Reichsbürger, Selbstverwalter und anderen Gruppen lehnen zwar die Zahlung von Steuern ab, nehmen aber die Leistung der Gemeinschaft gerne in Anspruch. Oft wird bereits die Zuständigkeit  der „Firma JobCenter“ abgelehnt. Aber die Leistungen sollen – gerne unter Vorlage von Phantasieausweisen – gezahlt werden. Diese stünden ihnen, so die Antragsteller, nach den ehemaligen Reichsrecht, den Militärgesetzen der Alliierten, der Haager Landkriegsordnung, der UN-Charta und anderen Grundlagen zu.“

Aber auch die Mitarbeiter der Landkreisbehörden werden teilweise persönlich angegriffen oder bedroht: „Den Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern wurden in den letzten Jahren regelmäßig mit Anzeigen beim Gerichtshof für Menschenrecht in Den Haag oder Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe durch Inkassounternehmen aus Malta gedroht. Ebenfalls belastend sind Telefonate und Besuche, die regelmäßig in endlosen oft auch aggressiven Diskussionen ausarten. Hier einen guten Weg zu finden, diese freundlich oder zumindest höflich zu beenden, ist erfahrungsgemäß schwierig und teilweise unmöglich.“
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Die Reichsbürger lehnen nicht nur die Existenz der Bundesrepublik Deutschland ab. Vielen ist bewusst, dass es eine Organisation des Gemeinwesens geben muss, um die Daseinsvorsorge (also Kitas, Schulen, Sozialleistungen, Straßen, ÖPNV, Müll, Polizei und Ordnung, Baurecht, Wasser-/Abwasser…) in irgendeiner Weise sicher zu stellen. In diesem Zusammenhang erreichten den Landkreis schon folgende „Unterlagen“ bzw. Schreiben. Urkunden zur Stammes- und Staatsgründungen oder Neubildung von Gemeindeverbänden/ Beschlüsse von Interimsvorständen diverser Gebietskörperschaften/ Amtsblätter des Deutschen Reiches mit den unterschiedlichsten Bezeichnungen/ Willenserklärungen und Vertragsentwürfe zur Regelung von Austritten/Diverse Bekanntmachungen zu Naturrechten und Freiheitlichkeit.

„Unter dem Sammelbegriff Reichsbürger und Selbstverwalter finden sich sehr unterschiedliche Überzeugungen. Was im direkten Kontakt mit diesen Menschen immer bleibt, sind Ratlosigkeit und viele Fragezeichen. Die Aufgabe und auch Kunst der Ämter besteht darin, nach Recht und Gesetz zu handeln und das mit Menschen, die sich auf ein völlig anderes Weltkonstrukt berufen. Auch diese Menschen haben Anspruch auf Sozialleistungen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, aber eben auch die Pflichten, die sich aus der Gemeinschaftsordnung ergeben.“ so Brigitte Laux abschließend.
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https://medienportal-grimma.de/14467/rechsbuerger-sorgen-auch-bei-landkreisbehoerden-fuer-viele-fragezeichen/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4549 am: 10. Dezember 2018, 16:48:23 »
Erschreckend.
Auf dem rechten Auge blind trifft es ja gar nicht mehr.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4550 am: 10. Dezember 2018, 16:58:23 »
Auf dem rechten Auge blind trifft es ja gar nicht mehr.

Das hier ist auch nett! Was die Geldstrafe bringen soll, ist mir nicht klar. Der Gute ist arbeitslos, hat also wahrscheinlich weniger als den pfändungsfreien Betrag. Warum der bei 24 Vorstrafen nicht einfährt, hat mit "erzieherischer Maßnahme" meiner Meinung nach nichts zu tun:


Zitat
Bewährungsstrafe für Hitlergruß bei Demo in Chemnitz
Erschienen am 10.12.2018

Vor tausenden Menschen streckte ein 49-Jähriger am 27. August den rechten Arm zur verbotenen Grußpose. Die Vorstrafenliste des gelernten Schlachters ist lang.
Zu einer siebenmonatigen, aber zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe ist am Montag am Amtsgericht Chemnitz ein 49-jähriger Mann aus Bremen verurteilt worden, der auf einer Demonstration am 27. August am Karl-Marx-Monument vor Tausenden Menschen den rechten Arm zum Hitlergruß gereckt hatte. Obwohl die Grußpose auf Bildmaterial der an diesem Tag zahlreich in Chemnitz vorhandenen Fotografen klar zu erkennen ist, bestritt der Mann den Vorwurf. Er überzeugte aber weder Staatsanwalt noch Richter davon, dass es sich um eine nur zufällig zustande gekommene Armbewegung gehandelt habe, wie er behauptete.

Falls es noch eines Belegs bedurft hätte, hätte jener zweite Vorfall drei Tage später als solcher dienen können, als der Verurteilte in einem Chemnitzer Wohngebiet, von einem TV-Team auf offener Straße gefilmt, einem Bekannten gegenüber erneut den Arm zum sogenannten Deutschen Gruß erhob. Der derart Gegrüßte erwiderte in gleicher Pose, entkam aber unerkannt. Zu diesem zweiten Vorfall wurde das Verfahren eingestellt, da es im Verhältnis zur Verurteilung nicht erheblich ins Gewicht gefallen wäre, wie der Staatsanwalt der "Freien Presse" erklärte. Der sogenannte Hitlergruß gilt als Kennzeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation, und ist als solches strafbar.

Angesichts einer Vorstrafenliste von 24 Einträgen im Bundeszentralregister des Bremers, von denen bei einigen Bewährungsstrafen die Bewährung später widerrufen werden musste, hegte der Richter Zweifel, ob überhaupt eine Strafe es vermöge, den Mann wieder auf die richtige Bahn zu bringen. Als schmerzlichster Teil des Urteil mag somit die Bewährungsauflage gelten. Der gelernte Schlachter, inzwischen Berufskraftfahrer, aber derzeit arbeitslos, soll 1000 Euro an die Staatskasse zahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
https://www.freiepresse.de/chemnitz/bewaehrungsstrafe-fuer-hitlergruss-bei-demo-in-chemnitz-artikel10391964?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR06zDRS-J13i00tdjPQTJYatxafko07_zm4CCc8x9GUR5WtQ50nU7As4-M#Echobox=1544455624
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4551 am: 10. Dezember 2018, 17:03:05 »
Mit dem rechten Auge blind und dahinter irgendwas anderes mit bl... .
« Letzte Änderung: 10. Dezember 2018, 17:05:59 von hair mess »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4552 am: 10. Dezember 2018, 17:32:31 »
Was die Geldstrafe bringen soll, ist mir nicht klar. Der Gute ist arbeitslos, hat also wahrscheinlich weniger als den pfändungsfreien Betrag.
Das ist keine Geldstrafe sondern eine Bewährungsauflage. Zahlt er den Tausender nicht, dann fährt er für 7 Monate ein.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4553 am: 10. Dezember 2018, 17:36:01 »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4554 am: 10. Dezember 2018, 18:11:52 »
Das ist keine Geldstrafe sondern eine Bewährungsauflage. Zahlt er den Tausender nicht, dann fährt er für 7 Monate ein.

Ja. Fragt sich nur, wo da die günstige Sozialprognose herkommen soll:

Zitat
Angesichts einer Vorstrafenliste von 24 Einträgen im Bundeszentralregister des Bremers, von denen bei einigen Bewährungsstrafen die Bewährung später widerrufen werden musste, hegte der Richter Zweifel, ob überhaupt eine Strafe es vermöge, den Mann wieder auf die richtige Bahn zu bringen.

Das Gericht muß erwarten, daß der Angeklagte keine weiteren Straftaten mehr begehen wird - anderenfalls darf eine Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Hier erwartete das Gericht es offenbar nicht - und tat es trotzdem.

Auf dem rechten Auge blind? Der Gedanke drängt sich geradezu auf!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4555 am: 10. Dezember 2018, 20:23:30 »
Der bundesweit bekannte Neonazi Siegfried Borchardt soll heute eine Haftstrafe angetreten haben, wie ein rechtsextremes Szene-Portal berichtete. Borchardt ist mehrfach vorbestraft, auch wegen Gewaltverbrechen. In der jüngeren Vergangenheit kam es wiederholt zu polizeilichen Maßnahmen gegen die Neonaziszene in Dortmund.
Siegfried Borchardt muss mal wieder ins Gefängnis, diesmal wegen Beleidigung von Polizisten. Quelle: Blick nach Rechts.

Spoiler
Zitat
"SS-Siggi" geht in Haft
Der bundesweit bekannte Neonazi Siegfried Borchardt soll heute eine Haftstrafe angetreten haben, wie ein rechtsextremes Szene-Portal berichtete. Borchardt ist mehrfach vorbestraft, auch wegen Gewaltverbrechen. In der jüngeren Vergangenheit kam es wiederholt zu polizeilichen Maßnahmen gegen die Neonaziszene in Dortmund.
Siegfried Borchardt muss mal wieder ins Gefängnis, diesmal wegen Beleidigung von Polizisten.

„Dortmund Echo“, ein rechtsextremes Onlineportal aus dem Umfeld der Partei Die Rechte, vermeldete heute den Haftantritt von Siegfried Borchardt. Der militante Neonazi war Mitte September wegen Beleidigung zunächst zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die im Berufungsverfahren in eine viermonatige Haftstrafe umgewandelt wurde. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung kam laut Staatsanwaltschaft nicht infrage, da Borchardt in der Vergangenheit wiederholt gegen Bewährungsauflagen verstieß. Hintergrund: Am Rande einer Privatfeier im Sommer 2017 beleidigte Borchardt mehrere Polizisten, die seine Personalien aufgrund einer Beschwerde von Anwohnern aufnahmen.

Bestätigt wurde die Meldung bisher nicht. Die Staatsanwaltschaft Dortmund war bis zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Langjährige Neonazi-Ikone

Borchardt ist seit mehren Jahrzehnten als Neonazi aktiv. Beobachter rechneten ihn lange Zeit zu den prägenden Figuren der neonazistischen Szene Dortmunds. Die Stadt im Ruhrgebiet gilt als rechtsextremer Hotspot Westdeutschlands. Anfang der 80er Jahre gründete Siegfried Bochardt mit der „Borussenfront“ einen rechtsextremen Schlägertrupp, wirkte in der 1995 verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiter Partei (FAP) mit und baute im Laufe der 90er Kameradschaftsstrukturen in Dortmund auf. Seit 2012 ist der Rechtsextremist im Umfeld von Die Rechte aktiv, saß kurze Zeit für die Splitterpartei im Dortmunder Stadtrat. In den letzten Jahren wurde es allerdings zunehmend still um Borchardt. Szenekennern zufolge verfügt er kaum mehr über Einfluss in den lokalen Strukturen.

Im Laufe seiner „Karriere“ sammelte der 64-Jährige diverse Vorstrafen, die über Beleidigungen hinausgehen, etwa Landfriedensbruch oder schwere Körperverletzung.
Wächst der Druck auf die Szene?

Borchardt ist nicht der erste Dortmunder Neonazi, der in den vergangenen Wochen in das Visier der Behörden geriet: Vor wenigen Tagen wurde bei einer Razzia im Stadtteil Dorstfeld Steven F. festgenommen. Der Rechtsextremist war laut den Justizbehörden an mehreren gewalttätigen Überfällen und Körperverletzungen beteiligt und bedrohte jüdische Mitbürger. Erst im Februar wurde zudem Sascha Krolzig, Co-Vorsitzender von Die Rechte, wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Auch diese Verurteilung hatte einen antisemitischen Hintergrund: Krolzig diffamierte den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Herford/ Detmold. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4556 am: 11. Dezember 2018, 09:44:18 »
Zu sagen, nicht zu glauben, dass irgendeine Strafe was bringt, und diese dann doch zu verhängen und im Gegenzug zur Bewährung auszusetzen, geht gar nicht. Das ist nur ein Versuch haftanstalten möglichst von rechtsradikalem gesockse frei zu halten und kein arbeitsloses Gesindel in den haftanstalten frei zu halten und die gesinnungsgenossen frei zu halten.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4557 am: 11. Dezember 2018, 14:48:56 »
Das ist keine Geldstrafe sondern eine Bewährungsauflage.

Dennoch verstehe ich nicht, wie da noch eine Bewährungsstrafe herauskommen kann, während noch eine andere Bewährungsstrafe andauert.


In SH möchten die Grünen wissen, wie die Landesregierung RD definiert:
Zitat
Die Grünen stellen eine große Anfrage zum Thema Reichsbürger. So sei die Zahl der Reichsbürger in den letzten Jahren spürbar angestiegen. Die Grünen möchten nun erfahren, wer als Reichsbürger eingestuft wird, in welchen Berufen diese Arbeiten und welches Gefahrenpotenzial von diesen ausgeht.
https://www.shz.de/21923897


Das mit der Verweserwahl war wohl nix. Wegen Wahlbetrug, Segelbruch und Hochverrat durch die Wortmarke!  ;)


Zitat
Polizei-Einsatz bei Reichsbürgerwahl
Erschienen am 11.12.2018   
Zwickau.

Die Polizei hat am Sonntagnachmittag Reichsbürger bei einem Treffen im Zwickauer Ortsteil Hüttelsgrün kontrolliert. Diese hatten seit Oktober regional und überregional mit Flyern Einwohner zu einer sogenannten staatlichen Siegelrechte- und Verweserwahl an ihren Wohnsitz eingeladen. Die Staatsanwaltschaft Zwickau eröffnete ein Verfahren wegen des Verdachts auf Amtsanmaßung.

Während der Ermittlung betraten die Einsatzkräfte mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss das ehemalige Autohaus, in dem das vermeintliche Referendum stattfand. Im Gebäude wurden 23 Personen festgestellt, sechs von ihnen konnten als sogenannte Wahlleiter bzw. Wahlhelfer festgestellt werden. Von allen Anwesenden wurden die Identitäten festgestellt. In der Folge konnten diverse Wahlunterlagen und Beweismittel, so zum Beispiel Wahlurnen, beschlagnahmt werden. Der Einsatz lief nach Angaben der Polizei weitestgehend störungsfrei ab. Eine Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte wurde aufgenommen. Die Polizeidirektion Zwickau wurde von Kollegen der Bereitschaftspolizei Sachsen bei dem Einsatz unterstützt.
https://www.freiepresse.de/zwickau/zwickau/polizei-einsatz-bei-reichsbuergertreffen-artikel10392772

https://www.blick.de/westsachsen/polizei-stuermt-reichsbuerger-treffen-artikel10392778
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4558 am: 11. Dezember 2018, 14:54:34 »
Dennoch verstehe ich nicht, wie da noch eine Bewährungsstrafe herauskommen kann
Das ist Sachsen. Wenn Du in Sachsen alle Ärmchenheber wegschließen würdest, das wäre so als ob du in Berlin alle Kiffer einsperren würdest. Da bleibt dann nicht mehr viel Bevölkerung übrig.
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Presseschnipsel
« Antwort #4559 am: 11. Dezember 2018, 15:08:12 »
Diese hatten seit Oktober regional und überregional mit Flyern Einwohner zu einer sogenannten staatlichen Siegelrechte- und Verweserwahl an ihren Wohnsitz eingeladen.

Auch hier empfiehlt sich die Wahl eines guten Verteidigers: Da es in der Bundesrepublik keine Siegelrechte- und Verweserwahl gibt, kann sich jemand mit der Durchführung einer solchen Wahl auch kein existierendes Amt anmaßen.