Ob der Gute zur Kundschaft gehört, kann ich nur vermuten, einiges deutet darauf hin:
Das ganze ist auch ein Leerstück, wie die Belästigte bei umsichtigerer Formulierung Schwierigkeiten hätte vermeiden können.
Der vermeintliche Täter war natürlich nicht am Computer, ist also noch nichtmal mausgerutscht ...
Spoiler
"Das darf nicht ohne Folgen bleiben"
Sigrid Maurer, von den meisten Sigi genannt, 33 Jahre alt, in Tirol geboren, ist eine Grünen-Politikerin. Von 2013 bis 2017 war sie Abgeordnete im österreichischen Parlament. Jetzt arbeitet sie wieder an der Universität und als Aktivistin.
Am Abend trifft sie sich mit Freunden, sie erwähnt die beiden Nachrichten an sie. Auch Juristen sind in der Runde, und Maurer weiß bald: Das private Verschicken obszöner Nachrichten per SMS, Chat, E-Mail ist in Österreich keine Straftat. Sie kann sich also juristisch nicht wehren. Eine Anzeige bei der Polizei würde folgenlos bleiben. "Solange es nicht eine ganz konkrete Gewaltandrohung mit Orts- und Zeitangabe gibt, stellt die Staatsanwaltschaft ein Verfahren doch ein."
Am folgenden Tag macht sie die beiden Zuschriften öffentlich. Auf Twitter zeigt sie einen Screenshot der Nachrichten, nennt L.s vollen Namen und die Adresse seines Ladens.
"Ich finde, für jemanden, der so etwas schreibt, darf das nicht ohne Folgen bleiben", sagt Maurer. "Ich habe wegen der ganzen Geschichte keine schlaflosen Nächte, es belastet mich nicht. Aber es gibt sehr viele Frauen, die sich nicht wehren können und denen Belästigungen und Hass psychisch sehr zusetzen." Ihr Ziel sei gewesen, eine Debatte "unter meinen Followern loszutreten". "Schweigen ist keine Lösung. Es kann nicht sein, dass Belästiger davon ausgehen können, dass ihr Handeln ohne Konsequenzen für sie bleibt."
Ladenbesitzer fordert rund 60.000 Euro
Doch die Sache wird viel größer als erwartet. Die Geschichte verbreitet sich viral im Netz, Journalisten greifen sie auf, das Thema findet weit über Österreich hinaus Beachtung. Darf man so mit Leuten wie L. umgehen? Ist das nicht Selbstjustiz? Über Maurer ergießt sich Hass, aber sie erfährt auch große Solidarität.
L., der Bierladenbesitzer, fühlt sich zu Unrecht an den Pranger gestellt. Er habe die Nachrichten an Maurer ja gar nicht verfasst, lässt er über seinen Anwalt Adrian Hollaender verbreiten. Sein Computer stehe im Laden, er habe ihn "allen Gästen zugänglich gemacht". Wer von seinem Account an Maurer geschrieben habe, wisse er nicht.
Aber weil Maurer ihn öffentlich beschuldige, habe er "großen wirtschaftlichen Schaden" erlitten. Er wolle nicht nur finanzielle Einbußen geltend machen, sondern auch "immateriellen Schaden". Am 4. Juni reicht er in Wien Klage ein, wegen "Kreditschädigung" und "übler Nachrede". Rund 60.000 Euro verlangt er von Maurer, plus Übernahme der Kosten für das Verfahren. Er habe eigentlich geplant, sein Geschäft zu vergrößern, aber jetzt kämpfe er um seine Existenz. Lokale Zeitungen schreiben, L. sei im Netz und auch auf der Straße beschimpft und bedroht worden, außerdem habe jemand benutzte Tampons an seine Ladentür gehängt.
Facebook-Seite nicht mehr erreichbar
Fragen per E-Mail lässt L. unbeantwortet, telefonieren will er auch nicht. Bei einem Besuch offenbart sich sein Laden als kleiner, dunkler Raum, ein paar Quadratmeter nur, darin mit Bierflaschen vollgestellte Regale an den Wänden, außerdem ein Kühlregal. L., stämmiger Typ, kurze Hose, eng anliegendes T-Shirt, Kette um den Hals, kurzgeschorene Haare, steht hinter dem Tresen und erklärt einem Mädchen geduldig, wie man die Ware mit dem Scanner erfasst. Der Computer ist zugleich Kasse. Und da sollen unbekannte Gäste Zugang gehabt haben? Der Rechner, sagt sein Anwalt, stehe der Kundschaft nun nicht mehr zur Verfügung.
Kurz nachdem Maurer die Post von L.s Account öffentlich gemacht hatte, bezog der Ladenbesitzer im Netz noch Stellung: Er habe mit der ganzen Sache nichts zu tun. In der Stellungnahme ist ein Leerzeichen vor mehreren Ausrufezeichen, ebenso vor dem Komma - wie in den Facebook-Nachrichten, die Maurer erhielt. Internetnutzer sehen das als Beleg für seine Täterschaft. Die Ausrufezeichen in der Stellungnahme wurden gelöscht, man kann es im Bearbeitungsverlauf nachvollziehen. Inzwischen wurde die Facebook-Seite stillgelegt. Sie ist nicht mehr erreichbar.
Er lädt Maurer auf ein Bier ein, um die Sache zu klären. Die lehnt ab. "Das ist doch eine absurde Vorstellung! Wieso sollte ich mich mit jemandem treffen, von dem ich glaube, dass er mir sexistische Hassnachrichten gesendet hat?"
Prozess beginnt Anfang September
So sehr Maurer überzeugt ist, dass L. die Nachrichten persönlich verfasst hat - nun muss sie es beweisen. Andernfalls kann sie verurteilt werden. L. müsse aber auch Beweise liefern, dass er nicht der Verfasser gewesen sei, sagt Maurers Anwältin Maria Windhager. Kein Richter werde ihm sonst glauben. "Es geht ja auch um die Glaubwürdigkeit", sagt sie.
Über Glaubwürdigkeit spricht auch L.s Anwalt Hollaender. Er verweist auf Maurers Blog, in dem sie seit Langem über sexistische Übergriffe schreibt. Hollaender mutmaßt, Maurer fühle sich von Männern verfolgt. Womöglich, klingt da unterschwellig durch, sei ihr auch beim Vorwurf gegen seinen Mandanten die Fantasie durchgegangen, vielleicht verfolge sie eine Agenda.
Klar ist, dass Österreich mit diesem Fall rechtliches Neuland betritt - einen vergleichbaren Fall gab es noch nicht. Maurer möchte weiterkämpfen. Sie hofft auf Gesetzesänderungen, die es Opfern leichter macht, sich zur Wehr zu setzen, wie zum Beispiel in der Schweiz, wo die Staatsanwaltschaft seit einigen Jahren ohne allzu große Hürden Hassbriefschreiber ausfindig machen, zu Schlichtungsgesprächen vorladen und zu Spenden für wohltätige Zwecke verpflichten kann.
Aber erst einmal muss sie den Rechtsstreit gegen L. gewinnen. Der beginnt Anfang September in Wien.