Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264494 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3630 am: 14. Juli 2018, 13:17:05 »
Zu den Stromzählern "diskutieren" auch die Staatendoofen.  ;D
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3631 am: 14. Juli 2018, 13:28:33 »
Bei uns gibt es Kunden, die im Herbst den Heizkörper im Wohnzimmer demontieren und gegen einen aus dem Baumarkt ersetzen. Deshalb wird stichprobenartig fernausgelesen.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Danny black

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3632 am: 14. Juli 2018, 13:32:22 »
Zitat
aber unseren Kunden geht es eher um die Böse 4G-LTE-UMTS-HAARP undwasweissich Strahlung im MegaGiga-Frequenzbereich aus den Digitaliszählern, mit der Sie kontrolliert werden sollen.

Ich frage mich wie die dann heute ohne Handy, Computer etc leben, die arbeiten ja auch mit sehr hohen Frequenzen im GHz-Bereich
Das, was von einem Sendemodul zur Datenübertragung abgestrahlt wird ist sehr gering, nicht so, als wenn man den Kopf in die Mikrowelle steckt und den Türschalter überbrückt oder als wenn man neben einer Senderöhre von einem Hochleistungsradar sitzt.

Was ist denn das für eine Gruppe, ich habe  dazu keine Infos gefunden.
 

Offline Goliath

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3633 am: 14. Juli 2018, 15:04:02 »
Die Gruppe kenne ich nicht, aber das ist was das Deppentum ausmacht, Rüdi sagt Smartphone gefährlich deshalb ist er mit einem Uraltgerät mit Abhörgarantie unterwegs, der angebliche Terrorist Mike umwickelt alles was er in die Finge bekommt mit Alufolie nur seinen Computer mit Windows XP! Nicht man will ja auf dem laufenden bleiben.
 
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Offline Captain Ricard

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3634 am: 14. Juli 2018, 15:38:00 »
Ich frage mich wie die dann heute ohne Handy, Computer etc leben, die arbeiten ja auch mit sehr hohen Frequenzen im GHz-Bereich
Leider bekommen weite Bevölkerungsschichten zwischen diesen Dingen keinen Zusammenhang hin, ansonsten nimmt man das Smartphone halt so hin.
@Goliath hats ja auch ausgeführt, Unwissenheit führt zu so schönen Aktionen wie WinXp weiter nutzen wofür es null Updates gibt und wo alles was an Spionagemöglichkeiten gegen Ende möglich war ohne explizite Gegenmaßnahme auch möglich bleibt...
Ein Schmankerl von meiner Esoteriknichte, kurz nach dem Tsunami und der Fukushima Havarie in Japan stehen wir in ihrer neuen Küche und sie erzählt von ihren Sorgen und führt nebenbei vor was sie sich an Strahlenschutzequipment (Staubmasken und Jodtabletten ok, Biblis ist nicht weit, aber die Quarze fand ich schon absurd) und Messgeräten (unkalibrierter Geigerzähler vom Ebaychinesen...) besorgt hat während sie auf ihrer neuen Granitarbeitsplatte Essen zubereitet. Versuch da mal ernst zu bleiben!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3635 am: 14. Juli 2018, 16:38:12 »
Noch einmal Landsberg.
Man war wieder sehr erfolgreich und hat sich 10 Monate eingefangen.
Ohne Bewährung.
Vielleicht darf er sie ja auch in Landsberg absitzen. Da trifft er dann auf seinen Kumpel Gotto.
  ;D

Zitat
Aktualisiert: 14.07.18 15:52

Absurde Gedankenwelten
Reichsbürger fordert Gold von Behörden und Notar - und lügt Richter an

Einblick in die abstruse Gedankenwelt der sogenannten Reichsbürger: Ein 55-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Landsberg schrieb wiederholt abstruse Briefe mit Drohungen und Forderungen. Damit ist jetzt Schluss.

Landsberg – Bevor die Verhandlung beginnen konnte, musste der Angeklagte zunächst davon überzeugt werden, sich auf den richtigen Stuhl zu setzen. Demonstrativ betrat der Mann den Gerichtssaal durch den Publikumseingang und weigerte sich, auf der Anklagebank Platz zu nehmen. Er sei nur Zuschauer, ließ der 55-Jährige das Gericht wissen. Er komme „aus einem anderen Rechtsbereich“, sei „NSDAP- Deutscher“ und „Indigenatdeutscher“. Angesichts der fünf Polizeibeamten, die Richter Alexander Kessler vorsorglich hatte kommen lassen, ließ sich der Mann schließlich doch auf der Anklagebank nieder.

Das war’s dann aber auch mit der Kooperation. Fragen zu den Tatvorwürfen quittierte der 55-Jährige stets mit der Antwort: „Ich bin nicht der Angeklagte, ich bin der Peter (Name geändert)“. Mit seinem Nachnamen angesprochen, reagierte er nicht – dies sei nicht er, sondern nur eine „juristische Person“. Der Mann hatte Briefe an den Leiter des Landsberger Finanzamts, einen Münchener Notar und einen Richter am Landgericht Augsburg geschickt, um gegen seiner Meinung nach unberechtigte Forderungen vorzugehen. Vom Finanzamt hatte er einen Steuerbescheid bekommen, der Notar hatte den Verkauf eines Grundstücks des 55-Jährigen beurkundet und das Landgericht Augsburg hatte eine Zahlungsforderung der Sparda-Bank gegen ihn durchgesetzt. Allen drei Adressaten ließ der Fotograf „Haftungssicherungsverträge“ und „Festsetzungsbescheide“ zukommen. Sollten sie ihre Forderungen nicht fallenlassen, hätten sie „450 Mark oder 5400 Euro oder fünf Feinunzen Gold“ an ihn zu entrichten.

Spoiler
Strafbar ist derlei „Unfug“ (Kessler) als versuchte Nötigung. Außerdem hatte der zweifache Vater in einer Verhandlung im November vergangenen Jahres vor Gericht offenbar gelogen. Ein 59-jähriger Freund von ihm stand wegen einer Trunkenheitsfahrt vor dem Amtsgericht. Die beiden hatten einen Samstagabend im Mai gemeinsam in einer Gastwirtschaft verbracht. Von dort brach der 59-Jährige in alkoholisiertem Zustand nach Hause auf und fiel aufgrund seines rasanten Fahrstils einer Polizeistreife auf, die ihn bis vor seine Haustür verfolgte. Dort pustete der Mann freiwillig ins Röhrchen und ließ sich klaglos zur Blutentnahme mitnehmen. Erst als ihm klar wurde, dass er mit seinen 1,1 Promille den Führerschein über längere Zeit los sein würde, behauptete er plötzlich, gar nicht selbst am Steuer gesessen zu haben.


In der Verhandlung im November wollte der 55-Jährige seinem Freund offenbar helfen und bestätigte dessen Aussage. Er habe vor dem Lokal gesehen, wie ein Verwandter seines Freundes das Auto gefahren und der 59-Jährige selbst auf dem Rücksitz gesessen habe. Den Namen des Verwandten wollten beide nicht nennen. Da die Aussagen der Polizeibeamten diese Version klar widerlegten, wurde der 55-Jährige wegen Falschaussage angeklagt. Dasselbe droht nun dem 59-Jährigen, der in der Verhandlung gegen seinen Freund als Zeuge geladen war und erneut die augenscheinliche Lügengeschichte erzählte. „Sie werden beide die nächsten Jahre im Gefängnis verbringen“, warnte Richter Alexander Kessler.

Den 55-Jährigen verurteilte er wegen drei Fällen von versuchter Nötigung sowie Beleidigung und uneidlicher Falschaussage zu zehn Monaten Haft und blieb damit nur knapp unter dem Strafantrag der Staatsanwältin, die ein Jahr gefordert hatte. Der Angeklagte wird die Strafe absitzen müssen, denn Bewährung komme in seinem Fall nicht in Frage, ließ Kessler den 55-Jährigen wissen. Voraussetzung dafür ist nämlich, dass sich der Verurteilte einsichtig zeige und keine Straftaten mehr begehen werde – in diesem Fall ist das Gegenteil bereits eingetreten. Denn der 55-Jährige hat erneut Briefe ähnlichen Inhalts an Ämter geschickt – und jeder davon erfülle Straftatbestände, sagte Kessler. „Wenn Sie so weitermachen, werden weitere Verurteilungen folgen.“

Ulrike Osman

Rubriklistenbild: © dpa / Patrick Seeger
[close]

https://www.merkur.de/lokales/schongau/landsberg-ort28961/landsberg-reichsbuerger-fordert-gold-von-behoerden-und-notar-und-luegt-richter-an-10032206.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3636 am: 16. Juli 2018, 18:28:17 »
Ob der Gute zur Kundschaft gehört, kann ich nur vermuten, einiges deutet darauf hin:

Zitat
In der Stellungnahme ist ein Leerzeichen vor mehreren Ausrufezeichen, ebenso vor dem Komma - wie in den Facebook-Nachrichten, die Maurer erhielt. Internetnutzer sehen das als Beleg für seine Täterschaft. Die Ausrufezeichen in der Stellungnahme wurden gelöscht, man kann es im Bearbeitungsverlauf nachvollziehen.


Das ganze ist auch ein Leerstück, wie die Belästigte bei umsichtigerer Formulierung Schwierigkeiten hätte vermeiden können.
Der vermeintliche Täter war natürlich nicht am Computer, ist also noch nichtmal mausgerutscht ... :whistle:

Zitat
Ex-Politikerin in Österreich
Per Facebook belästigt, dann verklagt
Eine ehemalige Grünen-Abgeordnete aus Wien macht sexistische Facebook-Nachrichten samt Absender öffentlich. Der Besitzer des Accounts bestreitet, der Verfasser zu sein. Nun steckt die Frau juristisch in der Klemme.

Von Hasnain Kazim

Montag, 16.07.2018   17:11 Uhr
Dienstag, der 29. Mai. Es ist ein schwülwarmer Tag in Wien, als Sigi Maurer an einem kleinen Geschäft vorbeikommt, das Bier aus aller Welt verkauft, "über 300 exklusive Sorten", wie auf einer Tafel steht. An warmen Tagen sitzen Männer vor dem Laden, trinken Bier und unterhalten sich.

Maurer geht auf dem schmalen Gehsteig an dem Geschäft vorbei. Sie sagt, ein Typ habe sie "blöd angeredet". Sie habe ihn ignoriert und sei einfach weitergegangen. Zu Hause, ein paar Straßen weiter, entdeckt sie eine Direktnachricht via Facebook, abgesendet vom Account von Albert L., Besitzer des Ladens, abgeschickt um 15.26 Uhr.

"Hallo Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt als wolltest du Ihn essen", steht da. In einer weiteren Nachricht, verschickt um 15.38 Uhr, lässt sich der Verfasser in Worten, die hier nicht in Gänze wiedergegeben werden sollen, über Maurers "fetten Arsch" aus und beleidigt sie als "kleine dreckige B.itch !!!".

Spoiler

"Das darf nicht ohne Folgen bleiben"

Sigrid Maurer, von den meisten Sigi genannt, 33 Jahre alt, in Tirol geboren, ist eine Grünen-Politikerin. Von 2013 bis 2017 war sie Abgeordnete im österreichischen Parlament. Jetzt arbeitet sie wieder an der Universität und als Aktivistin.

Am Abend trifft sie sich mit Freunden, sie erwähnt die beiden Nachrichten an sie. Auch Juristen sind in der Runde, und Maurer weiß bald: Das private Verschicken obszöner Nachrichten per SMS, Chat, E-Mail ist in Österreich keine Straftat. Sie kann sich also juristisch nicht wehren. Eine Anzeige bei der Polizei würde folgenlos bleiben. "Solange es nicht eine ganz konkrete Gewaltandrohung mit Orts- und Zeitangabe gibt, stellt die Staatsanwaltschaft ein Verfahren doch ein."

Am folgenden Tag macht sie die beiden Zuschriften öffentlich. Auf Twitter zeigt sie einen Screenshot der Nachrichten, nennt L.s vollen Namen und die Adresse seines Ladens.

"Ich finde, für jemanden, der so etwas schreibt, darf das nicht ohne Folgen bleiben", sagt Maurer. "Ich habe wegen der ganzen Geschichte keine schlaflosen Nächte, es belastet mich nicht. Aber es gibt sehr viele Frauen, die sich nicht wehren können und denen Belästigungen und Hass psychisch sehr zusetzen." Ihr Ziel sei gewesen, eine Debatte "unter meinen Followern loszutreten". "Schweigen ist keine Lösung. Es kann nicht sein, dass Belästiger davon ausgehen können, dass ihr Handeln ohne Konsequenzen für sie bleibt."

Ladenbesitzer fordert rund 60.000 Euro

Doch die Sache wird viel größer als erwartet. Die Geschichte verbreitet sich viral im Netz, Journalisten greifen sie auf, das Thema findet weit über Österreich hinaus Beachtung. Darf man so mit Leuten wie L. umgehen? Ist das nicht Selbstjustiz? Über Maurer ergießt sich Hass, aber sie erfährt auch große Solidarität.

L., der Bierladenbesitzer, fühlt sich zu Unrecht an den Pranger gestellt. Er habe die Nachrichten an Maurer ja gar nicht verfasst, lässt er über seinen Anwalt Adrian Hollaender verbreiten. Sein Computer stehe im Laden, er habe ihn "allen Gästen zugänglich gemacht". Wer von seinem Account an Maurer geschrieben habe, wisse er nicht.

Aber weil Maurer ihn öffentlich beschuldige, habe er "großen wirtschaftlichen Schaden" erlitten. Er wolle nicht nur finanzielle Einbußen geltend machen, sondern auch "immateriellen Schaden". Am 4. Juni reicht er in Wien Klage ein, wegen "Kreditschädigung" und "übler Nachrede". Rund 60.000 Euro verlangt er von Maurer, plus Übernahme der Kosten für das Verfahren. Er habe eigentlich geplant, sein Geschäft zu vergrößern, aber jetzt kämpfe er um seine Existenz. Lokale Zeitungen schreiben, L. sei im Netz und auch auf der Straße beschimpft und bedroht worden, außerdem habe jemand benutzte Tampons an seine Ladentür gehängt.

Facebook-Seite nicht mehr erreichbar

Fragen per E-Mail lässt L. unbeantwortet, telefonieren will er auch nicht. Bei einem Besuch offenbart sich sein Laden als kleiner, dunkler Raum, ein paar Quadratmeter nur, darin mit Bierflaschen vollgestellte Regale an den Wänden, außerdem ein Kühlregal. L., stämmiger Typ, kurze Hose, eng anliegendes T-Shirt, Kette um den Hals, kurzgeschorene Haare, steht hinter dem Tresen und erklärt einem Mädchen geduldig, wie man die Ware mit dem Scanner erfasst. Der Computer ist zugleich Kasse. Und da sollen unbekannte Gäste Zugang gehabt haben? Der Rechner, sagt sein Anwalt, stehe der Kundschaft nun nicht mehr zur Verfügung.

Kurz nachdem Maurer die Post von L.s Account öffentlich gemacht hatte, bezog der Ladenbesitzer im Netz noch Stellung: Er habe mit der ganzen Sache nichts zu tun. In der Stellungnahme ist ein Leerzeichen vor mehreren Ausrufezeichen, ebenso vor dem Komma - wie in den Facebook-Nachrichten, die Maurer erhielt. Internetnutzer sehen das als Beleg für seine Täterschaft. Die Ausrufezeichen in der Stellungnahme wurden gelöscht, man kann es im Bearbeitungsverlauf nachvollziehen. Inzwischen wurde die Facebook-Seite stillgelegt. Sie ist nicht mehr erreichbar.

Er lädt Maurer auf ein Bier ein, um die Sache zu klären. Die lehnt ab. "Das ist doch eine absurde Vorstellung! Wieso sollte ich mich mit jemandem treffen, von dem ich glaube, dass er mir sexistische Hassnachrichten gesendet hat?"

Prozess beginnt Anfang September

So sehr Maurer überzeugt ist, dass L. die Nachrichten persönlich verfasst hat - nun muss sie es beweisen. Andernfalls kann sie verurteilt werden. L. müsse aber auch Beweise liefern, dass er nicht der Verfasser gewesen sei, sagt Maurers Anwältin Maria Windhager. Kein Richter werde ihm sonst glauben. "Es geht ja auch um die Glaubwürdigkeit", sagt sie.

Über Glaubwürdigkeit spricht auch L.s Anwalt Hollaender. Er verweist auf Maurers Blog, in dem sie seit Langem über sexistische Übergriffe schreibt. Hollaender mutmaßt, Maurer fühle sich von Männern verfolgt. Womöglich, klingt da unterschwellig durch, sei ihr auch beim Vorwurf gegen seinen Mandanten die Fantasie durchgegangen, vielleicht verfolge sie eine Agenda.

Klar ist, dass Österreich mit diesem Fall rechtliches Neuland betritt - einen vergleichbaren Fall gab es noch nicht. Maurer möchte weiterkämpfen. Sie hofft auf Gesetzesänderungen, die es Opfern leichter macht, sich zur Wehr zu setzen, wie zum Beispiel in der Schweiz, wo die Staatsanwaltschaft seit einigen Jahren ohne allzu große Hürden Hassbriefschreiber ausfindig machen, zu Schlichtungsgesprächen vorladen und zu Spenden für wohltätige Zwecke verpflichten kann.

Aber erst einmal muss sie den Rechtsstreit gegen L. gewinnen. Der beginnt Anfang September in Wien.
[close]

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/oesterreich-empfaengerin-sexistischer-hassnachrichten-wird-verklagt-a-1218362.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3637 am: 17. Juli 2018, 19:58:33 »
Die linksgrünversiffte Polizei in Hessen mal wieder!
Bestimmt wollte der Mann nur die Körpergröße zeigen. Oder sowas.
Neger .... äh Schwarze .... äh ... sollen ja sonst auch recht gut gebaut sein!
Das wird man doch wohl noch zeigen dürfen?



Zitat
Rechtsextreme
Hitlergruß und Naziparolen in Darmstädter Innenstadt
Erst pöbeln zwei Männer in Darmstadt einen dunkelhäutigen Mann an, dann rufen sie Naziparolen. Polizisten nehmen die beiden mutmaßlichen Rechtsextremen fest.


In der Darmstädter Schleiermacherstraße  pöbelten laut Zeugenaussagen zwei 19 und 24 Jahre alte Männer gegen 21 Uhr einen dunkelhäutigen Mann an.

Anschließend sollen sie den Hitlergruß gezeigt und Naziparolen gerufen haben. Die Polizei nahm die beiden Männer kurz darauf im Herrngarten fest, sie stammen aus Groß-Gerau und Darmstadt. Begleitet wurden sie von einer Frau.

Der 24-Jährige war stark alkoholisiert, bei dem Jüngeren stellten die Polizisten Kleinstmengen Marihuana sicher. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Mögliche weitere Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. (jon)

http://www.fr.de/rhein-main/alle-gemeinden/darmstadt/rechtsextreme-hitlergruss-und-naziparolen-in-darmstaedter-innenstadt-a-1545965?utm_campaign=Echobox&utm_medium=Social&utm_source=Facebook#Echobox=1531841125
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3638 am: 18. Juli 2018, 08:48:43 »
In Pirna gab es für einen Fleisch-Blut-Menschen aus Stolpen eine Nachhilfestunde in Jura. Kostenpunkt: 2.000 Euro.  ;D

https://www.sz-online.de/nachrichten/facebook-kommentar-kostet-stolpener-ueber-2000-euro-3977184.html
Spoiler

Facebook-Kommentar kostet Stolpener über 2 000 Euro
Mit seinen Äußerungen im Internet hat sich ein Mann strafbar gemacht. Einsehen will er das aber nicht.

 Stolpen/Pirna. Ganz geschäftsmäßig, mit Aktenkoffer und in Begleitung zweier Männer, erscheint der Beschuldigte am Amtsgericht in Pirna. Doch im Sitzungssaal will er auf der Anklagebank nicht Platz nehmen. Stattdessen gesellt er sich zu seinen Begleitern in die Zuschauerreihen. Die Bitte der Richterin, sich auf den richtigen Platz im Saal zu setzen, schlägt der Stolpener zunächst recht hartnäckig aus. Auch zu seinen Personalien will er keine Angaben machen. Er sei ein Mensch und kein Personal der Bundesrepublik Deutschland, erklärt er.

Richterin Simona Wiedmer lässt sich davon nicht aus der Ruhe bringen. Ihrerseits erläutert sie dem Mann die Strafprozessordnung. Der zufolge muss der Angeklagte während der Verhandlung auf der Anklagebank sitzen. Anderenfalls sei er im juristischen Sinne nicht anwesend, stellt sie klar. Das hätte in seinem Fall zur Folge, dass sein Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung verworfen und die darin festgesetzte Strafzahlung von 2 100 Euro rechtskräftig würde.

Daraufhin lässt sich der Deutsche – nun schon etwas kleinlauter – doch auf der Anklagebank nieder. Von seinen Begleitern wird das hörbar missbilligt, was eine Ermahnung der Richterin zur Folge hat. Als der Mann dann doch seine Personalien angibt, wird auch das wieder unwillig von den Zuschauerplätzen her quittiert. Zur Sache solle er sich keinesfalls einlassen, raunt ihm einer seiner Begleiter zu.

Dem 37-Jährigen wird vorgeworfen, am Abend des 29. August vergangenen Jahres auf Facebook für alle öffentlich „Der Holocaust hat nur an den Deutschen stattgefunden“, geschrieben zu haben. In einem weiteren Post hatte er auch die Richtigkeit der Geschichtsschreibung über den 2.  Weltkrieg angezweifelt. Zur Sache selbst sagt der Mann im Gericht dann auch nichts. Längst nicht mehr so selbstsicher wie zu Beginn der Verhandlung verliest er aber eine Stellungnahme, in der er ganz nach Tonart der Reichsbürger das Verfahren gegen sich infrage stellt. Seiner Auffassung nach dürfe es gar nicht stattfinden, weil es grobe Mängel aufweise. Er habe, so behauptet der 37-Jährige, im Vorfeld kein rechtliches Gehör erhalten, und das verstoße gegen die Genfer Menschenrechtskonvention. Diese besage, dass niemand verurteilt werden darf, ohne vorher angehört worden zu sein, belehrt er die Richterin. Deswegen sei auch der Strafbefehl nichtig.

Was der Mann nicht bedacht hat, ist, dass bereits mit der Zustellung der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung das sogenannte rechtliche Gehör hergestellt war. Das heißt, dass der Angeklagte ab diesem Zeitpunkt wusste, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft. Ab da hätte er sich jederzeit zu den Vorwürfen äußern oder sich auch einen Rechtsbeistand suchen können. Beides hatte er nicht getan, sodass schließlich der Strafbefehl erlassen wurde. Hierauf hatte er Akteneinsicht gefordert. „Die wurde mir aber nicht gewährt“, moniert er. In der Gerichtsakte jedoch ist vermerkt, dass dem Angeklagten ein Termin zur Akteneinsicht postalisch zugestellt worden ist. Den habe er nicht erhalten, behauptet der 37-Jährige. Nach langer Diskussion, bei der sich auch immer wieder die beiden Begleiter einmischen, ist die Richterin am Ende ihrer Geduld. Sollte er nicht kooperieren, werde sie den Angeklagten für die Dauer der Verhandlung in Haft nehmen, stellt sie klar.

Einer der Begleiter verlässt daraufhin den Saal. Ihm hatte die Richterin zuvor schon mehrmals mit gedroht, ihn aus dem Saal zu verweisen. Dem Zweiten stellt Simona Wiedmer ein Bußgeld wegen Missachtung des Gerichts in Aussicht, sollte er sich wieder einmischen. Als endlich Ruhe im Gerichtssaal herrscht, gibt der Angeklagte nach und räumt den Facebook-Kommentar ein. Den habe er nicht so gemeint, relativiert er. Er habe eigentlich „auch“ statt des Wörtchens „nur“ schreiben wollen, sodass es „Der Holocaust hat auch an den Deutschen stattgefunden“ geheißen hätte. Dass das Thema ein sehr sensibles ist, sei ihm bewusst. Zum Schluss akzeptiert er die Geldstrafe und zieht den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3639 am: 18. Juli 2018, 12:45:25 »
Man tritt ja eben aus der GmbH aus, damit man sich nicht an die Gesetze halten muß ....

Zitat
Trotz Waffenverbot: Reichsbürger taucht mit Schlagstock in Gaststätte auf

18. Juli 2018

Wie die Polizei mitteilt, ist ein 55-jähriger Münchner mit einem Schlagstock in eine Kneipe gegangen. Wie sich herausstellte, gilt für den Mann, der der Reichsbürgerbewegung nahe stehen soll, ein Waffenverbot. Ihn erwartet nun eine Anzeige.

Am Wochenende besuchte ein 55-jähriger Münchner, der der Reichsbürgerbewegung nahe stehen soll, ein Lokal in Schwabing. Beim Betreten musste er beim Türsteher einen mitgeführten Teleskopschlagstock abgeben.

Als er die Gaststätte wieder verlassen wollte, traute sich der Türsteher jedoch nicht, ihm den Schlagstock wieder auszuhändigen, da der Mann alkoholisiert und sehr aggressiv auftrat. Stattdessen rief er die Polizei hinzu. Die Beamten stellten bei der Überprüfung fest, dass gegen den 55-Jährigen ein Waffenbesitzverbot vorlag, welches auch den Umgang mit erlaubnisfreien Waffen verbietet. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Waffengesetz. Der Schlagstock wurde einbehalten.

https://www.muenchen.tv/trotz-waffenverbot-reichsbuerger-taucht-mit-schlagstock-in-gaststaette-auf-275577/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3640 am: 18. Juli 2018, 16:18:30 »
Beim BVerfG gab es mal eine Missbrauchsgebühr...und ich finde das hört sich sehr nach "Reichsbürger" an...

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rk20180626_2bvr103218.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3641 am: 18. Juli 2018, 16:34:03 »
Beim BVerfG gab es mal eine Missbrauchsgebühr...und ich finde das hört sich sehr nach "Reichsbürger" an...

Es handelt sich eher um einen handelsüblichen Querulanten. Vorliegend beballert der das Ag Bamberg mit hunderten von Anträgen, hier mal eine Entscheidung aus der Watschen im April:

Zitat
AG Bamberg, Beschluss v. 27.01.2016 – 0155 UR II 866/14

Titel:
Gerichtliche Zuständigkeit bei Beratungshilfe
Normenkette:
BerHG § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Abs. 1 Satz 1
Schlagworte:
Beratungshilfe, gerichtliche Zuständigkeit, Wohnsitz, Rechtsmissbrauch
Vorinstanz:
AG Bamberg, Beschluss vom 08.11.2016 – 0155 UR II 866/14
Rechtsmittelinstanz:
BVerfG Karlsruhe, Beschluss vom 04.04.2018 – 2 BvR 412/18
Fundstelle:
BeckRS 2016, 130796

Tenor
Der Antrag auf Beratungshilfe vom 23.05.2014 wird zurückgewiesen.
Gründe
1
Im Hinblick auf die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit geht das Gericht nunmehr und auch für alle künftigen Verfahren - vorbehaltlich einer Veränderung der Wohnsituation - davon aus, dass der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand gemäß den §§ 12,13 ZPO beim Amtsgericht Bamberg hat, da er in Zapfendorf einen Wohnsitz unterhält und damit gemäß § 4 Abs. 1 S.1 BerHG das hiesige Amtsgericht jedenfalls auch neben dem Amtsgericht Weißenburg i.Bay. für die Bearbeitung von Beratungshilfeanträgen des Antragstellers zuständig ist.
2
In der Sache war jedoch der Antrag vom 23.05.2014 zurückzuweisen, da die Inanspruchnahme von Beratungshilfe mutwillig erscheint, vgl. § 1 Abs. 1 Nr.3 BerHG. Hierbei geht das Gericht von folgenden Grundsätzen aus: Da eine feststehende Definition des Begriffs der „Mutwilligkeit“ für die Beratungshilfe nicht geregelt ist, orientiert sich die Auslegung des Begriffs stark am Einzelfall, wobei grundsätzlich stets zu hinterfragen ist, ob ein sachlich gerechtfertigter Grund für den Wunsch nach Aufklärung zu erkennen ist. Vereinfacht ausgedrückt ist eine Rechtswahrnehmung demnach dann mutwillig, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Umstände schlechthin als nicht erforderlich erscheint. Hierunter fallen auch rechtsmissbräuchlich gestellte Anträge. Von einem solchen Rechtsmissbrauch durch den Antragsteller geht das Gericht vorliegend aus.
3
Der Antragsteller bringt durch eine erhebliche Anzahl von Beratungshilfeanträgen, die in der Sache offensichtlich querulatorisch sind, das hiesige Amtsgericht an die Grenze der Belastbarkeit. In den meisten der seitens des Antragstellers eingereichten Beratungshilfeanträge begehrt dieser die Prüfung des Vorgehens gegen mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Gerichtsentscheidungen, so auch im vorliegenden Fall, in dem eine unanfechtbare ablehnende Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg „überprüft“ werden soll. Der Antragssteller sieht erkennbar in jeder ihn betreffenden Gerichtsentscheidung einen rechtswidrigen Staatsakt, der mit allen Mitteln zu bekämpfen sei.
4
Der Antragsteller wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gerichte der Rechtspflege dienen und insbesondere die Beratungshilfe Ausfluss aus dem Prinzip des sozialen Rechtsstaates ist. Ihr Sinn besteht darin, auch dort Hilfsmöglichkeiten für bedürftige Rechtssuchende zu schaffen, wo anderweitige Hilfe gänzlich fehlt. Keinesfalls aber stellt das gerichtsgebührenfreie Beratungshilfeverfahren eine Spielwiese für querulatorische Eingaben dar, deren einziges Ziel offensichtlich darin besteht, eine möglichst große Anzahl von Gerichtspersonen zu beschäftigen, um die eigenen verfehlten Gerechtigkeitsvorstellungen durchzusetzen. Auch im nunmehr geführten Beratungshilfeverfahren geht der Antragsteller nach dem oben geschilderten und somit gerichtsbekannten Muster vor. Insoweit kann auf den Akteninhalt Bezug genommen werden. Ohne erkennbares Rechtsschutzinteresse begehrt der Antragsteller auch vorliegend Beratungshilfe für die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten gegen eine mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Gerichtsentscheidung, ohne dass er eine konkrete Notwendigkeit hierfür plausibel darlegt. Unter diesen Umständen war Beratungshilfe nicht zu gewähren.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-130796?hl=true
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3642 am: 19. Juli 2018, 08:12:02 »
Jetzt wußte ich nicht so recht, wohin damit, also versuche ich es hier.

Merkt der Mann eigentlich gar nicht, wie er sich selbst widerspricht?

Was ist Holocaustleugnung anderes als "Unheil zu organisieren oder jemanden anzugreifen"?

Zitat
New York - In einem am Mittwoch veröffentlichten Interview des US-Technikblogs Recode sagte er, er selbst sei Jude und es gebe eine Reihe von Menschen, die den Völkermord an den Juden im Zweiten Weltkrieg bestritten. Das finde er sehr beleidigend. „Aber am Ende glaube ich nicht, dass unsere Plattform das herunternehmen sollte, weil ich denke, dass es Dinge gibt, bei denen verschiedene Menschen falsch liegen. Ich denke nicht, dass sie absichtlich falsch liegen“, erklärte er.

Die Interviewerin Kara Swisher unterbrach Zuckerberg an dieser Stelle und sagte, im Fall von Holocaust-Leugnern könne dies wohl doch Absicht sein. Zuckerberg sagte daraufhin, es sei schwierig, die Absicht in Zweifel zu ziehen und die Absicht zu verstehen. Er denke nur, dass auch er selbst - wie viele andere Menschen - falsche Dinge sage, wenn er öffentlich rede. Er wolle nicht jemanden von der Plattform nehmen, der - auch mehrfach - falsche Sachen sage. Solange er nicht versuche, Unheil zu organisieren oder jemanden anzugreifen, dann könne er diesen Inhalt auf seine Seite stellen - auch wenn andere nicht damit einverstanden seien oder es beleidigend fänden. Aber das bedeute nicht, dass die Inhalte weit verbreitet werden sollten - im Gegenteil, dies müsse dann verhindert werden.

https://www.merkur.de/wirtschaft/zuckerberg-will-posts-von-holocaust-leugnern-nicht-entfernen-zr-10046215.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3643 am: 19. Juli 2018, 08:22:58 »
Die Dümmste meiner Nachbarinnen sitzt auch schon auf diesem Zug und versucht alle Leute aufzuhetzen obwohl eine Auswechslung noch gar nicht zur Diskussion steht.
Die hat aber auch damals tatsächlich die von der Eigentümergemeinschaft verordneten Rauchmelder von der Decke geschlagen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
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Offline John

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3644 am: 19. Juli 2018, 08:36:05 »
Was ist Holocaustleugnung anderes als "Unheil zu organisieren oder jemanden anzugreifen"?

Ich denke mal, dass diese Aussage auf das, in meinen Augen unlogische, amerikanische Verständnis von Meinungsfreiheit zurückgeht. Hier hat man einfach noch nicht verstanden, dass das konstante Verächtlichmachen einer Gruppe die Hemmschwelle herabsetzt, gegen diese gewalttätig vorzugehen.

Also ist die Aussage Die Juden haben den Holocaust erfunden, um an der Börse vorteile zu erlangen (oder was auch immer für einen Scheiß) vollkommen in Ordnung. Erst wenn konkrete Gewaltvorstellungen ins spiel kommen, könnte sich ja jemand berufen fühlen, die wirklich in die Tat umzusetzen.
Darum haben wir es ja auch so schwer, gegen in den Staaten gelistete Blogs vorzugehen. Bernd Langer hat ja auch alles Mögliche an Menschenverachtenden Kram losgelassen. Das war allerdings nicht konkret, also "Meinungsfreiheit".
I'm gonna build my own nation, with blackjack and hookers.