Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264488 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3540 am: 3. Juli 2018, 11:20:54 »
5. Juni 2018, 11:26 Uhr  NSU-Prozess
Verteidiger fordert sofortige Freilassung Zschäpes


  • "Beate Zschäpe ist keine Terroristin. Sie ist keine Mörderin und keine Attentäterin", sagt Verteidiger Wolfgang Heer im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München.
  • Zschäpe habe sich lediglich der einfachen Brandstiftung schuldig gemacht - sie sei daher unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
  • Das Verfahren gegen die Hauptangeklagte sei von Anfang an von Vorverurteilung geprägt gewesen, sagt der Verteidiger zu Beginn seines Plädoyers.
Aus dem Gericht von Wiebke Ramm
...

Dazu heute passend:

Zitat
3. Juli 2018, 10:39 Uhr
NSU-Prozess
Zschäpe distanziert sich von rechter Szene - Urteil am 11. Juli

Beate Zschäpe, Hauptangeklagte im seit mehr als fünf Jahren andauernden NSU-Prozess, hat sich in ihrem Schlusswort von der rechten Szene distanziert.
Sie habe die Taten von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt weder gewollt noch daran teilgenommen.

Spoiler
In Richtung der Opferfamilien sagte sie, sie wisse nicht, warum ausgerechnet ihre Angehörigen als Ziele des NSU ausgewählt worden seien.
Die NSU-Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat sich in ihrem Schlusswort von der rechten Szene distanziert. Rechtes Gedankengut habe für sie "gar keine Bedeutung" mehr, sagte sie am Dienstag in ihrer selbst gesprochenen Aussage vor dem Oberlandesgericht München. Das Gericht setzte den Termin für die Urteilsverkündung im Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) auf den 11. Juli fest.

Zschäpe wandte sich in ihrem Schlusswort auch direkt an die Angehörigen. Sie habe die "Not und Verzweiflung" der Hinterbliebenen der zehn NSU-Mordopfer sehen und spüren können. Sie könne ihnen aber nicht die erwünschte Antwort geben, warum Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gerade sie als Opfer ausgewählt hätten. Sie wisse es nicht. Zschäpe bat den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl darum, sie nicht als Mittäterin an der Mordserie zu verurteilen. "Bitte beurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe."

Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin
Den Ermittlungen zufolge hatten Mundlos und Böhnhardt während der fast 14 Jahre, in denen das Trio im Untergrund lebte, zehn Menschen erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt. Das Motiv war in fast allen Fällen Fremdenhass. Ein Mordopfer war eine Polizistin in Heilbronn. Der NSU-Prozess soll klären, welche Schuld Zschäpe und die Mitangeklagten dabei haben. Mundlos und Böhnhardt hatten sich das Leben genommen.

Die Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin und hat lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung beantragt. Zschäpes zwei Verteidigerteams halten sie, was die Morde und Anschläge angeht, für unschuldig. Unterschiedlich sehen die Verteidiger Zschäpes Schuld an den anderen Straftaten: Ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger halten lediglich eine Strafe für einfache Brandstiftung für angebracht, ihre beiden Wunschverteidiger höchstens zehn Jahre Gefängnis wegen Beihilfe zu zahlreichen Überfällen.
[close]

http://www.sueddeutsche.de/politik/eil-zschaepe-distanziert-sich-von-rechter-szene-nsu-urteil-am-juli-1.4038326



Glücklicherweise sind die Richter am OLG auch nicht ganz blöd!   ;)
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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3541 am: 3. Juli 2018, 15:39:48 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3542 am: 3. Juli 2018, 18:18:01 »
Jetzt darf man seinen Ekel gegenüber der EU noch nicht einmlal kostenlos runterschwemmen:

 8)

Zitat


PARLAMENT FORDERT  544.400 EURO SPESEN ZURÜCK

Schampus, Luxus-Schlemmermenüs und Geschenke: EU-Rechte lassen‘s krachen


Die Rechtspopulisten im Europaparlament müssen rund 544.400 Euro an unrechtmäßig abgerechneten Spesen zurückerstatten. Beanstandet  unter anderem teilweise sehr hohen Bewirtungskosten.

Brüssel - Die Rechtspopulisten im Europaparlament müssen rund 544.400 Euro an unrechtmäßig abgerechneten Spesen zurückerstatten. Dies entschied am Montagabend einstimmig das Präsidium der EU-Volksvertretung, wie eine Sprecherin mitteilte. Parlamentspräsident Antonio Tajani und seine 14 Stellvertreter folgten damit einem Antrag des Haushaltskontrollausschusses.

Spoiler
Den Angaben zufolge hatte die Fraktion "Europa der Nationen und der Freiheit" (ENF) allein im Jahre 2016 fast 478.000 Euro regelwidrig abgerechnet - unter anderem für mehr als 230 Flaschen Champagner, Schlemmer-Menüs zum Preis von mehr als 400 Euro pro Person sowie teure Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter. Für das vergangene Jahr beanstandet der Haushaltskontrollausschuss Ausgaben in Höhe von mehr als 66.400 Euro.

Nach Angaben aus dem Ausschuss hat die Parlamentsverwaltung aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten bereits fast 600.000 Euro von der Unkostenpauschale der ENF für das Jahr 2018 einbehalten. Dagegen kann die Fraktion nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klagen.

Beanstandet wurden sowohl von einem unabhängigen Rechnungsprüfer als auch vom Kontrollgremium des Parlaments unter anderem die teilweise sehr hohen Bewirtungskosten - etwa die Einladung von "Industriellen" in ein Pariser Nobelrestaurant zum Preis von 449 Euro pro Person.

In einem anderen Pariser Restaurant zahlte die Fraktion für "diplomatische Belange" zwei Menüs zum Preis von je 401 Euro. Nach Angaben des französischen Enthüllungsblatts "Canard Enchainé" hatte die Vorsitzende der früheren Front National (FN), Marine Le Pen, dazu den Chef der fremdenfeindlichen italienischen Lega-Partei und heutigen Innenminister Matteo Salvini eingeladen.

Der mit 35 Mitgliedern kleinsten Gruppe im Europaparlament steht eine jährliche Unkostenpauschale von rund 3,3 Millionen Euro zu - vor allem für Gehälter von Angestellten und Dolmetschern sowie für politische Veranstaltungen. Grundsätzlich können die Fraktionen im Europaparlament Ausgaben für Einladungen oder Empfänge abrechnen, die im Rahmen ihrer politischen Arbeit organisiert werden.

Dabei müssen sie jedoch bestimmte Vorschriften einhalten, etwa bezüglich öffentlicher Ausschreibungen. Diese Auflagen hatte die ENF nach Feststellung des Haushaltskontrollausschusses nicht erfüllt. Außerdem reichte die Fraktion trotz wiederholter Mahnungen der Verwaltung für viele Ausgaben keine Belege ein.

Marine Le Pen, die ihr Mandat im Europaparlament vor einem Jahr niederlegte, sowie andere französische Rechtspopulisten sind zudem mit zusätzlichen Rückzahlungsforderungen konfrontiert: Ihnen wird vorgeworfen, mit ihrer Sekretariatszulage Assistenten bezahlt zu haben, die in Wirklichkeit nicht im Europaparlament tätig waren.

Die ENF war Mitte 2016 von Marine Le Pen gegründet worden. Die meisten ihrer Mitglieder sind Abgeordnete der ehemaligen Front National, die sich im Juni in "Rassemblement National" (Nationale Sammlungsbewegung) umbenannt hat. Außerdem gehören der Rechtsaußenfraktion Abgeordnete der österreichischen FPÖ, der Freiheitspartei (PVV) des Niederländers Geert Wilders sowie als einziger Deutscher der ehemalige AfD-Politiker Marcus Pretzell an.

AFP
[close]

https://www.merkur.de/politik/schampus-und-schlemmermenues-eu-rechte-lassen-s-krachen-zr-10001350.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3543 am: 4. Juli 2018, 08:34:41 »
Da will's einer wissen (Beantragung des Gelben Scheins ist natürlich erst einmal nur ein Indiz, kein Beweis):


Zitat
Verwaltungsgericht Augsburg
Mutmaßlicher Reichsbürger aus dem Allgäu klagt auf Waffenbesitzkarten

Das Landratsamt Oberallgäu hat einem Mann eine Waffenbesitzkarten für Sportschützen verweigert. Die Behörde hält ihn für einen sogenannten Reichsbürger. Dagegen klagt der Mann vor dem Verwaltungsgericht Augsburg.

Stand: 04.07.2018 |

Weil er keine Waffenbesitzkarten bekommt, klagt heute ein Mann aus Oy-Mittelberg vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg. Das Landratsamt Oberallgäu hatte ihm die Genehmigung zum Waffenbesitz für Sportschützen sowie die Berechtigung zum Kauf von Munition im Dezember 2017 verweigert.
Landratsamt Oberallgäu hält Antragsteller für Reichsbürger

Hauptgrund für die Verweigerung der Waffenkarten ist laut der Behörde, dass der Mann offenbar der Reichsbürgerszene angehört. Das heißt, er erkennt das Grundgesetz und somit auch das Waffengesetz nicht an. Er sei daher als "waffenrechtlich unzuverlässig" anzusehen.
Reichsbürgerverdacht durch Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis

Den negativen Bescheid will der mutmaßliche Reichsbürger aus dem Oberallgäu nicht hinnehmen. Der Reichsbürgerverdacht hat sich laut Landratsamt aus den Angaben des Mannes beim Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis ergeben. Den Waffenbesitz hatte er zum ersten Mal beantragt.

https://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/mutmasslicher-reichsbuerger-aus-dem-allgaeu-klagt-auf-waffenbesitzkarten-100.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3544 am: 4. Juli 2018, 12:57:03 »
In Schwarzenberg hängt vor einem Neonazitreffen eine braune Puppe an einer Brücke und die Polizei sieht darin kein Problem.
Nee, stimmt schon, was soll das schon bedeuten und einen Zusammenhang mit dem Treffen gibt es bestimmt nicht.  :banghead: :banghead: :banghead: :banghead: :puke: :puke: :puke: :puke:

Zitat
Braune Puppe an Brücke in Schwarzenberg hat wohl ein Nachspiel

Eine braune Puppe, die am Freitag von an einer Brücke in Schwarzenberg hing, hat vermutlich ein juristisches Nachspiel. Wie die Polizei berichtet, wolle man den Fall jetzt doch zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft in Chemnitz "herantragen". Ein Polizeisprecher hatte am Sonntag auf Nachfrage zunächst erklärt, das Aufhängen der Puppe sei "ohne strafrechtliche Relevanz". Zu Spekulationen, ob damit die Hinrichtung eines Menschen dargestellt werden soll, sagte er: "Da kann man viel hineindeuten."

Bilder der Puppe zeigen jedoch, dass diese mit einem Seil um den Hals vom Eisenbahnviadukt über dem Kreisverkehr der Bundesstraße 101 baumelte. Der Mann, der die Figur am Freitag dem Auer Polizeirevier meldete, ist deshalb davon überzeugt, dass sie das Aufhängen eines Ausländers symbolisieren soll. "Es ist für mich ein Aufruf zur Nachahmung, zur Lynchjustiz", sagt er.

Laut Polizei ist das Aufhängen der Puppe an sich nicht strafbar, womöglich aber die Symbolik dahinter. Weil keine Gefahr für den Straßenverkehr ausging und das Betreten einer Bahnbrücke mit gewissen Risiken verbunden ist, hatten Beamten die Puppe am Freitagnachmittag zunächst hängen lassen. Stattdessen informierte man die Bundespolizei, die sie offenbar später entfernte.

Einen Tag nach Fund der Puppe hatten sich in der Stadt schätzungsweise 300 Leute zu einem "Sommerabend" des rechtsextremen Vereins "Freigeist" in der Stadt getroffen. Ob es einen Zusammenhang gibt, ist laut Polizei unklar.

Die Quelle.
« Letzte Änderung: 4. Juli 2018, 13:03:17 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3545 am: 4. Juli 2018, 13:30:58 »
Ob das eine der Enten ist?  :scratch: :scratch:

Spoiler
„Ich fühle keine Schuld“ 65-Jähriger wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

    Von Bernhard Krebs 04.07.18, 09:37 Uhr

Köln -

Das Recht, seine Meinung zu äußern, ist in Deutschland grundgesetzlich garantiert. Dennoch kann nicht jeder sagen, was er will. Denn die freie Äußerung der Meinung findet laut Grundgesetz „ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“.

Diese Schranke bekam gestern ein 65-jähriger Angeklagter vor dem Amtsgericht zu spüren. Dort wurde der Mann wegen Volksverhetzung zu 100 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer mit der Begründung „Volksverhetzung ist kein Ladendiebstahl“ noch 20 Tagessätze mehr verlangt .
Vor Gericht gab sich der Angeklagte völlig uneinsichtig

Am 12. April 2018 hatte der Angeklagte mit einem antisemitischen Plakat am Römerbogen auf der Domplatte demonstriert. Darauf ein die Zähne bleckender Affe und folgender Text: „Haut den Juden die Zähne raus. Weltgefahr strebt zu Lebensraum.“ Laut Anklage hatte der Mann damit Juden als „minderwertig“ abqualifiziert und als „affenmäßig“ beleidigt. Damit habe der 65-Jährige das politische Klima in Deutschland weiter aufheizen wollen.

Vor Gericht gab sich der Angeklagte völlig uneinsichtig: „Ich verstehe das alles nicht. Ich habe nur meine Meinung gesagt. Ich fühle keine Schuld“, sagte der Mann. Als Motiv für die Plakataktion gab er die Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels durch die USA an. Und recht pampig fügte der Angeklagte hinzu: „Israel ist eh kein Staat für mich. Das ist meine Meinung.“
[close]
https://www.rundschau-online.de/region/koeln/-ich-fuehle-keine-schuld--65-jaehriger-wegen-volksverhetzung-zu-geldstrafe-verurteilt-30728522
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3546 am: 4. Juli 2018, 15:30:55 »
Kennen wir den Christian D.?


Zitat
04.07.2018 aktualisiert: 04.07.2018
Würzburg
Angeklagter hält die BRD für eine "Firma"

Alarmstufe rot im Strafjustizzentrum Würzburg. Zwölf Polizeibeamte und Justizwachtmeister mit schusssicheren Westen bewachen den kleinen Sitzungssaal 14, kontrollieren Personalausweise, durchsuchen den Angeklagten und die Zuhörer körperlich. Rucksäcke, Handys und Tablets müssen abgegeben werden, sogar Presseausweise werden ausgiebig studiert. Der Grund: Eine Berufungsverhandlung gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger aus dem Landkreis Würzburg.

Spoiler
Der eher unscheinbare Mann mag nicht auf der Anklagebank vor der dritten kleinen Strafkammer des Landgerichts Würzburg Platz nehmen; er möchte im Zuschauerraum stehen bleiben. "Ich bin am 10. Januar 2017 unschuldig verurteilt worden", sagt er.

39-Jähriger fordert eine gerichtliche Tonbandaufnahme

Damals hat das Amtsgericht den 39-Jährigen wegen "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole" bestraft. 50 Tagessätze zu je 15 Euro, insgesamt 750 Euro, sollte er zahlen. Der Staatsanwaltschaft war das zu wenig und sie ging in die Berufung. Genau wie der Angeklagte, der allerdings einen Freispruch wollte.

Nun steht er vor dem Berufungsgericht, umringt von einer Handvoll Sympathisanten. "Sind Sie Herr D.?", fragt die Richterin. "Ich bin der Mensch Christian", sagt der Mann. Dann fordert er eine "gerichtliche Tonbandaufzeichnung der Verhandlung" und erklärt, dass seiner Meinung nach die Vorsitzende Richterin "ihren Richtereid vor jeder Verhandlung von sich geben muss".

Banner mit politischen Thesen ruft den Bürgermeister auf den Plan

Im Prozess geht es um ein zwei Mal dreieinhalb Meter großes Banner, das der Angeklagte im Mai 2017 an seinem Hoftor befestigt hatte. Schwarz-Rot-Gold war es, unübersehbar und eng beschriftet mit politischen Thesen. Die Bundesrepublik habe keine "gültige Regierung", hieß es da, keine "gültigen Gesetze", keine Richter, keine Verfassung, kein Staatsgebiet und keine Bürger. Die Regierung belüge, täusche und betrüge "die deutschen Völker".

Der Bürgermeister der Gemeinde hatte die Polizei darüber informiert, dass es sich bei dem Mann möglicherweise um einen Reichsbürger handele, auf Anweisung der Staatsanwaltschaft wurde das Banner sichergestellt - und der 39-Jährige wurde wegen "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole" angezeigt. Das erzählt der Kriminalpolizist, der die Angelegenheit bearbeitet hat, in seiner Zeugenaussage.

Gemeindepfarrer im Zeugenstand

Das Gemeindeoberhaupt sei ihm nicht wohl gesonnen, erklärt der Angeklagte, der laut Gericht seit acht Jahren arbeitslos ist. Der Grund sei ein Streit um ein Grundstück, das er nicht habe "hergeben wollen". Deshalb habe der Bürgermeister auch "willkürlich" die von dem 39-Jährigen geplante "Hundepension abgelehnt". Dann sagt der Mann, dass er nicht "zur Reichsbürgerszene" gehöre und dass er das der Gemeinde auch "mehrmals gemeldet" habe.

Auf Antrag des Angeklagten wird der katholische Gemeindepfarrer in den Zeugenstand gerufen. Er habe die Texte auf dem Banner gelesen, sagt der Kirchenmann - und "keine groben geschichtlichen Fehler entdeckt". Einige Sätze seien "sehr pointiert" gewesen. Aber er habe sich dadurch nicht "genötigt" oder "beleidigt" gefühlt. Der Angeklagte würdigt die Aussage des Geistlichen als "sehr gute Auskunft".

Berufungsgericht bestätigt vorheriges Urteil

Wie der Pfarrer das Banner empfunden habe, sei unerheblich, sagt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Schließlich gehe es darum, dass die Bundesrepublik durch die Texte "böswillig verächtlich" gemacht worden sei. Seine Forderung: Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt 1350 Euro.

Der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen ist, bemüht in seinem Schlusswort einen verstorbenen ehemaligen Bundeskanzler. Helmut Schmidt habe anlässlich der Verleihung des "Preises des westfälischen Friedens" gesagt, dass die Volkswirtschaften der Staaten Unternehmen seien - und dass die Bürger das nicht wüssten. "Die BRD wurde 1990 aufgelöst", erklärt der 39-Jährige. Seitdem sei sie "nur noch eine Firma" mit einer Adresse im US-Bundesstaat Delaware. "Ich kann doch keinen Staat verunglimpfen, wenn dieser Staat nur noch ein Unternehmen ist", sagt er, wirft dem Gericht "Treuhandbruch" vor und kündigt an, diesen Umstand der Bundessteuerbehörde der USA zu melden.

Das Gericht verwirft sowohl seine Berufung, als auch die der Staatsanwaltschaft. Es bleibt bei der Verurteilung des Angeklagten zu 50 Tagessätzen zu je 15 Euro, die das Amtsgericht Würzburg im Januar 2017 ausgesprochen hat. "Wir sehen keinen Anlass, daran etwas zu ändern", sagt die Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Gegen diese Entscheidung ist nur noch eine Revision möglich. Damit sie zugelassen wird, müsste das Landgericht Würzburg Rechtsfehler gemacht haben.
[close]

https://m.mainpost.de/regional/wuerzburg/Angeklagter-haelt-die-BRD-fuer-eine-Firma;art735,10001602
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3547 am: 4. Juli 2018, 18:32:56 »
Der Verein "Freigeist e.V." von Stefan Hartung (siehe Artikel hier: https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg176704#msg176704) scheint noch anderen Ärger zu bekommen:


Spoiler
DFB geht gegen Freigeist vor
Erschienen am 04.07.2018   2 Kommentare   

Jürgen Freitag
Der rechtsextreme Verein hat im Internet ein Foto verbreitet, das andeutet, Bundestrainer Joachim Löw zeige den Hitlergruß. Der Deutsche Fußballbund reagierte sofort.
Bad Schlema.

Mit Provokationen kennen sich die Betreiber der rechten Freigeist-Seite im sozialen Netzwerk Facebook aus. Mal wüten sie gegen "Multikulti aka Verwahrlosung". Mal zeigen sie ein bearbeitetes Buchcover mit einem Foto von Angela Merkel und dem Titel "Mein Bamf", das auf den ersten Blick an Hitlers "Mein Kampf" erinnert.

Eine solche Grenzüberschreitung war auch, was der Verein - den der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstuft - vor ein paar Tagen im Internet veröffentlichte. Nach dem 2:1 Sieg der deutschen DFB-Fußballmannschaft gegen Schweden hatten die Betreiber ein Bild von Bundestrainer Joachim Löw bei Facebook eingestellt, das ihn in spezieller Pose zeigt - mit rechtem Arm und flacher Hand schräg nach oben gestreckt. Dazu schrieben sie: "Der Jogi ist schon ein echter Schelm und immer für eine Überraschung gut."

Doch für lange Zeit war der Beitrag nicht zu sehen. Sowohl der Deutsche Fußball-Bund, kurz DFB, als auch eine Anwaltskanzlei, die Löw vertritt, hatte die Freigeist-Betreiber aufgefordert, ihn zu entfernen. Wie ein DFB-Sprecher auf Nachfrage erklärt, kontrolliere man regelmäßig Inhalte, die im Internet und in den sozialen Medien über den Fußballbund veröffentlicht werden. Dabei war auch dieses Foto, das der Sprecher als unangebracht bezeichnet, aufgefallen und Facebook gemeldet worden.

Zum Bild selbst erklärt der DFB, es sei nicht während der Weltmeisterschaft 2018 entstanden, sondern vermutlich mehrere Jahre früher. "Dies kann man an den Outfits der Teammitglieder im Hintergrund erkennen", heißt es.

Der Verein Freigeist will den Post selbst als "Satire" verstanden wissen - und hat das Bild von Löw kurze Zeit später einfach erneut ins Netz gestellt, diesmal jedoch mit Smiley-Gesicht über Löws Kopf.

Dazu veröffentlichten die Betreiber auch das Schreiben, dass sie zu dem Fall von der Anwaltskanzlei erhielten. Darin waren sie aufgefordert worden, die Veröffentlichung zu unterlassen, weil das Foto aus dem Kontext gerissen wird. Löw zeige eine taktische Anweisung und nicht, wie von Freigeist suggeriert, den Hitlergruß.

Der Vereinsvorsitzende Stefan Hartung (NPD) sagt zu dem Foto auf Nachfrage: "Ich hätte es nicht gepostet, ich fand es aber witzig." Es habe die "politische Korrektheit" des DFB hinterfragen sollen. Zwar sehe es auf dem Foto so aus, als mache Löw den Hitlergruß, sagt Hartung, aber man "muss auch diese Epoche satirisch behandeln dürfen."
[close]
https://www.freiepresse.de/erzgebirge/aue/dfb-geht-gegen-freigeist-vor-artikel10251090

Das ist halt der Humor der AfD-Steigbügelhalter von der NPD.  ;D

Das Profil von Hartung
https://www.facebook.com/steharcom

______________

Der Bericht ist online im Landtag von NRW leider noch nicht verfügbar, da wird man wohl wirklich bis morgen oder Ende der Woche warten müssen. Aber, es werden einige von unseren Kandidaten erwähnt: Lorenz, Schäbel, Voßbruch um nur die bekanntesten zu nennen.
Spoiler
2570 Mitglieder identifiziert: NRW ist eine Hochburg der Reichsbürger
 4. Juli 2018 um 18:56 Uhr 2 Minuten

Düsseldorf Die Reichsbürger-Szene ist ebenso gefährlich wie skurril. Ein Lagebericht des NRW-Innenministers gibt Einblicke in eine verschrobene Bewegung.
Von Thomas Reisener



NRW ist eine Hochburg der Reichsbürger-Szene. Von den bundesweit 18.000 behördlich bekannten Anhängern wurden 2750 in NRW identifiziert. Auf Antrag der Grünen im Landtag stellt NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Donnerstag im Innenausschuss einen Lagebericht vor, der tiefe Einblicke in die seltsame Weltanschauung der Szene gewährt. Der Bericht lag unserer Redaktion vorab vor.

Reichsbürger erkennen den deutschen Staat nicht an. Viele versuchen, Behördenabläufe mit künstlich aufgeblähten Eingaben zu stören oder die Behörden gar zu unterwandern. Immer wieder werden Verwaltungsmitarbeiter auch von Reichsbürgern körperlich angegriffen. Das Bundeskriminalamt traut einem Teil der Szene „äußerste Gewalt bis hin zu terroristischen Aktionen“ zu, wie es in einem vertraulichen Lagebild der Behörde heißt.

Laut Reul wurden seit Anfang 2015 in NRW 2907 Straftaten von Reichsbürgern erfasst. 322 davon waren Gewaltdelikte. Ein großer Teil der registrierten Taten waren Widerstandshandlungen gegen Polizisten oder Vollstreckungsbeamte. 115 Reichsbürger in NRW haben einen Waffenschein, 59 davon soll der Schein entzogen werden - die Verfahren dauern an. 47 weiteren Reichsbürgern, darunter sechs Jäger und zwölf Sportschützen, wurde die Erlaubnis, Waffen zu benutzen, wieder entzogen.



Mit einer präzisen Definition der Reichsbürger-Szene tun sich auch die Beamten im Innenministerium schwer. „Inhaltlicher Konsens der organisatorisch zersplitterten Reichsbürgerszene sind die Behauptungen, dass erstens ein wie immer auch geartetes ,Deutsches Reich’ weiterhin existiere und dass zweitens der Bundesrepublik Deutschland die rechtliche Legitimation fehle“, heißt es in dem Bericht. Zu den wichtigsten ideologischen Elementen zählten darüber hinaus die Ablehnung von Grundgesetz und Rechtsordnung „sowie ein in Teilen völkisches Gedankengut, Antisemitismus, Holocaust-Leugnung sowie ein Gebiets- und Geschichtsrevisionismus“, heißt es in Reuls Bericht. Rund 100 Reichsbürger in NRW würden auch zum organisierten Rechtsextremismus gezählt.

Nur vor dem Hintergrund dieser kruden Weltanschauung sind die Vereine und Organisationen erklärbar, die die Reichsbürger in NRW ausgebildet haben. So handelt es sich bei der „Deutschen Reichsdruckerei“ in Kaarst um eine Kleinstgruppe, die fiktive „Ausweisdokumente“ wie etwa einen „Reichs-Personalausweis“ herstellt und vertreibt. Der Duisburger „Verein Bio-energetisches Leben e. V.“ hat 25 Mitglieder und wurde genutzt, „um durch Überweisungsbetrug Gelder zu erschleichen“, wie Reul unter Verweis auf ein noch anhängiges Ermittlungsverfahren schreibt. Rund 70 Reichsbürger aus NRW unterstützen eine Gruppierung namens „Verfassungsgebende Versammlung“, die sich als einzig legitimer Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches betrachtet. Was genau das „Indigene Volk Germaniten“ bezweckt, das von Bochum aus die Vertretung eines gleichnamigen Volkes beansprucht, wird auch aus Reuls Bericht nicht ersichtlich.

Die Innen-Expertin der Grünen, Verena Schäffer, fordert in einer ersten Reaktion auf den Bericht ein konsequenteres Vorgehen: „Die hohe Anzahl an Straftaten macht deutlich, welche Gefahr von den Reichsbürgern ausgeht.“ Die Landesregierung müsse erreichen, „dass auch die noch bestehenden 56 waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen werden, um schwere Gewalttaten von Anhängern dieser im Kern rechtsextremen Ideologie folgenden Szene zu verhindern."
[close]
https://rp-online.de/nrw/panorama/nrw-ist-eine-hochburg-der-reichsbuerger_aid-23803647

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Das Video vom WDR ist leider nur bis 10.07 verfügbar.

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-aachen/video-reichsbuerger-in-der-region-100.html
__________________

In Sondershausen haben sie wohl mal wieder Waffen gefunden.

Spoiler
Hausdurchsuchung: Polizei findet Waffen bei mutmaßlichem Reichsbürger in Sondershausen
Bei einer Hausdurchsuchung durch Beamte des Landeskriminalamtes bei einem mutmaßlichen Reichsbürger in Sondershausen fand die Polizei Waffen.
04. Juli 2018 / 18:54 Uhr

 Sondershausen. Eine Hausdurchsuchung durch Beamte des Landeskriminalamtes gab es Mittwochmorgen in Sondershausen. Im Visier der Fahnder steht dabei ein Mann, der der Reichsbürgerszene angehören soll. Die Beamten suchten im Haus nach Waffen. Die Staatsanwaltschaft in Mühlhausen ermittelt gegen den Mann wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz, erklärte der stellvertretende Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Ulf Walther, auf TA-Nachfrage.

Ermittelt werde wegen des Besitzes, aber nicht wegen des Handels von Waffen. Gefunden wurden bei der Hausdurchsuchung zwar Waffen, aber entweder waren sie dem Mann nicht eindeutig zuzuordnen oder deren Besitz verstieß nicht gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Die Durchsuchung in der Reichsbürgerszene in Sondershausen war nicht die erste in den vergangenen Monaten. Ende Mai wurden bei der Durchsuchung eines Wohnhauses und eines Firmengeländes eines 48-jährigen Sondershäusers 50 Lang- und Kurzwaffen gefunden.

Andrea Hellmann / 04.07.18
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https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/blaulicht/detail/-/specific/Hausdurchsuchung-Polizei-findet-Waffen-bei-mutmasslichem-Reichsbuerger-in-Sonde-877863372

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...und in Kronach gab es ein Jahr "Nachschlag" für einen "Reichsbürger" der aber schon die Annehmlichkeiten der bundesdeutschen "Kuranstalten" in Anspruch nimmt.
Ein türkischer "Reichsbürger" übrigens der angeboten hatte das Land zu verlassen, wenn man ihn nicht nochmal verurteilt.

Spoiler
Kronach
Haftstrafe für mutmaßlichen Reichsbürger
Ein 44-Jähriger Häftling muss ein weiteres Jahr hinter Gittern absitzen. Er hat sich im vergangenen Jahr unter anderem massiv gegen seine Verhaftung gewehrt.

Kronach - Die spektakuläre Festnahme eines mutmaßlichen Reichsbürgers hat sich im März 2017 in Burgkunstadt (Landkreis Lichtenfels) ereignet. Der 44-Jährige sollte aufgrund mehrerer Haftbefehle inhaftiert werden, weigerte sich jedoch vehement dagegen - nicht nur verbal, sondern auch körperlich. Wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung musste er sich am Mittwoch vor dem Kronacher Schöffengericht verantworten. Ein Jahr Gefängnis lautete nach der aufwendigen Beweisaufnahme das Urteil von Richterin Claudia Weilmünster.

Der Angeklagte ist in der Vergangenheit immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten, weil er sich gegen Anweisungen vom Staatsbediensteten oder gegen formelle Pflichten zur Wehr gesetzt hat. Auch Haftstrafen hat er deshalb bereits abgesessen. Am Mittwoch stand er nicht nur wegen der Ereignisse in Burgkunstadt vor Gericht, sondern auch deshalb, weil er im Juli 2017 in einer Verhandlung wegen Beleidigung gegenüber Polizeibeamten vor dem Urteil diese noch einmal beleidigte: Er titulierte sie als "Scheinpolizisten und Lügner" (die NP berichtete). Zudem soll er drei Monate später in seiner Kronacher Zelle eine Schranktür gegen den Arm eines Bediensteten geschlagen und diesen damit verletzt haben.

Eine Einlassung für ihren Mandanten lieferte Verteidigerin Anett Raumschüssel. Sie erläuterte, dass sich der Angeklagte vom Staat misshandelt fühle: "Er hat ein komplettes Missverständnis zwischen Pflichten von Bürgern und Grundrechten." Der Angeklagte fügte hinzu: "Die haben sich aufgeführt wie die Verrückten und nicht wie normale Menschen." Wiederholt schimpfte er: "Ich bin überfallen und verschleppt worden, dass hat nichts mit einem Rechtsstaat zu tun." Er wisse nicht, warum er wegen der Äußerungen im Gerichtssaal noch einmal verurteilt werden solle. Und der Justizvollzugsbeamte habe sich die Verletzungen wohl selbst zugefügt. In der JVA werde er schikaniert, klagte er. So erhalte er Fernsehverbote und dürfe nicht so oft duschen, wie er wolle. Zu seinem persönlichen Lebensumfeld erklärte er: "Ich war selbstständig, bevor ich überfallen und verschleppt wurde."

Über die Ereignisse in Burgkunstadt sagte der für den Einsatz verantwortliche Polizeibeamte aus. Einige Haftbefehle hätten damals vollzogen werden müssen. "Uns war bekannt, dass er als Reichsbürger auffällig ist." Deshalb sei man mit mehreren Beamten angerückt. Der Angeklagte habe nicht geöffnet, trotz mehrmaligen Klingelns. Seine Mutter habe die Polizei mit Ausreden hingehalten.

Schließlich hätten er und seine Kollegen dem Angeklagten durch eine verschlossenes Terrassenfenster die Haftbefehle und die Dienstausweise gezeigt. Der Mann habe nur lautstark geschimpft und gerufen, dass diese nicht unterschrieben seien. Niemand dürfe seine Tür anfassen, sonst sei dies Hausfriedensbruch. Als ein professioneller Türöffner seine Arbeit erledigt habe, habe sich der Angeklagte mit massiver Gewalt gegen die Festnahme gewehrt, sodass es zu einer Rangelei gekommen sei. Schließlich konnte der Mann gefesselt und abgeführt werden.

Der geschädigte Justizvollzugsbeamte bestätigte, dass der Angeklagte in seiner Zelle auch hin und wieder schriftlich Beamte beleidige. An jenem Tag habe er ihm einige Notizen wegnehmen wollen, dann habe der Häftling die Schranktüre zugeschlagen und beim erneuten Einschlussversuch seinen Fuß in die Tür gestellt.

"Er geht ständig auf Konfrontation", kritisierte Staatsanwalt Joachim Tränkle in seinem Plädoyer und forderte eine dreieinhalbjährige Haftstrafe. Eine Bewährungsstrafe von drei Monaten wollte die Verteidigerin. Ihr Mandant habe sich in der Haft geändert: "Er akzeptiert zwischenzeitlich auch das Gericht." Im Falle einer Bewährung würde sich der Angeklagte mit türkischen Wurzeln in der Türkei niederlassen. Die Beamten seien ihm mit Selbstherrlichkeit und Ignoranz begegnet behauptete der Angeklagte und forderte "Ich will einen Freispruch." Der Mann sei immer noch uneinsichtig, urteilte die Richterin. Deshalb gebe es für ihn keine Bewährung.
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https://www.np-coburg.de/region/kronach/Haftstrafe-fuer-mutmasslichen-Reichsbuerger;art83426,6211677

« Letzte Änderung: 4. Juli 2018, 20:14:51 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3548 am: 5. Juli 2018, 03:57:28 »
Das klingt sehr nach einem der -nach Monikas Weggang- noch immer aktiven "Mens-ch"-Faher.

 
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Oberösterreich
Betrunkener Pensionist fuhr ohne Führerschein mit nicht zugelassenem Auto
ST. MARIEN. Betrunken, ohne Führerschein und mit einem Phantasie-Kennzeichen ist Mittwochmittag in St. Marien (Bezirk Linz-Land) ein 68-jähriger Lenker aus dem Verkehr gezogen worden. In Allhaming deckte ein Auffahrunfall mehrere Delikte auf.

Polizisten hielten den Pensionisten aus Schiedlberg gegen 12.15 Uhr in Weichstetten auf. Er sei offensichtlich alkoholisiert gewesen. Der tatsächliche Promillewert konnte allerdings nicht bestimmt werden, da der Lenker beim Alkotest "kein gültiges Messergebnis zustande brachte".

Neben Trunkenheit am Steuer leistete sich der 68-Jährige zwei weitere Fehltritte: Ohne Führerschein fuhr er mit einem nicht zugelassenen Auto, auf dem er ein Phantasie-Kennzeichen montiert hatte. Der Wagen des Pensionisten war bereits im Oktober 2012 abgemeldet worden.
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http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Betrunkener-Pensionist-fuhr-ohne-Fuehrerschein-mit-nicht-zugelassenem-Auto;art4,2943068

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Ganz ehrlich: Da sollte man wohl wirklich mal ein Gesetz ändern, damit verhindert wird, dass solche Berufsquerulanten bis zum St.-Nimmerleinstag prozessieren, damit die Gerichte beschäftigen und entsprechende Kosten verursachen.

Es müsste sich da um den Wunderheiler, Wünschelrutengänger und Kriegsgefangenen Guntram Perker handeln.

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Querulant beschäftigt die Juristen
Erschienen am 05.07.2018   

Ein Rentner verschickt Drohbriefe ans Amt. Das Gericht fragt daraufhin einen Experten: Was geht in seinem Kopf vor?
Crimmitschau/Zwickau.

Mit Vertragsstrafen von 30.000 Euro oder Anzeigen beim russischen Generalstaatsanwalt hat ein 69-jähriger Mann aus Crimmitschau gedroht. Er verschickte derartige Schreiben an die Stadtverwaltung Zwickau, weil er ein Knöllchen wegen Falschparkens nicht bezahlen wollte. Kosten: 78,50 Euro. Am Mittwoch stand am Landgericht Zwickau die Berufungsverhandlung an, nachdem das Amtsgericht den Mann wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 390 Euro (30 Tagessätze zu 13Euro) verurteilt hatte.

Richter Torsten Sommer fragte den Angeklagten, ob er Reichsbürger sei. Dessen Antwort: "Das sind wir doch alle." Sommer bescheinigte ihm: "Das, was Sie da verschicken, ist völliger Käse." Zudem bestätigte der Richter das erstinstanzliche Urteil. Mit dem Fall müssen sich aber wahrscheinlich noch weitere Juristen beschäftigten. Der Angeklagte kündigte mit süffisantem Unterton eine Revision an: "Das macht Spaß."

Was geht im Kopf eines Mannes vor, der die Staatsdiener dermaßen beschäftigt? Diese Frage hat ein Psychologe aus Chemnitz, der die Verhandlung als Sachverständiger verfolgte, beantwortet. "Wir haben es hier mit einem Querulanten zu tun. Er will den Behörden zeigen, wo der Hammer hängt", sagte der Experte, der sich auch im Verlauf des Prozesses mit einigen Attacken des Reichsbürgers konfrontiert sah. Eine Auswahl der Fragen: Warum darf das Gericht trotz freier Arztwahl einen Psychologen festlegen und trotz neuer Datenschutzverordnung einen Teil des Schriftverkehrs an den Sachverständigen übergeben? Damit biss der Angeklagte in der 90-minütigen Verhandlung aber auf Granit. Der Psychologe fasste zusammen: "Der Angeklagte will Behördenmitarbeiter beeindrucken, damit sie möglicherweise von ihren rechtlichen Vorschriften abweichen. Die Rolle des Querulanten ist für ihn schon identitätsstiftend."

Bereits zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte für ein Novum gesorgt: Er nahm einen Platz in der ersten Besucherreihe ein. Auf die Anklagebank, wo der vom Gericht zugewiesene Pflichtverteidiger Johannes D. Chu saß, wollte er sich nicht setzen. "Danke für das Angebot. Sie haben mir das bürgerliche Recht, mich selbst zu verteidigen, genommen", sagte der Angeklagte, der seinen Auftritt im Gericht genoss. Er plauderte über seine Armeezeit ("Wir haben Zschorlau vor einer Sprengstoffkatastrophe bewahrt.") und Ufo-Besuche ("Sie waren mitten in der Nacht in meinem Schlafzimmer."). Aus all dem machte sich der Psychologe einen Eindruck von dem Mann.
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https://www.freiepresse.de/zwickau/werdau/querulant-beschaeftigt-die-juristen-artikel10252027

Siehe auch:
https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1549830838406209
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3549 am: 5. Juli 2018, 12:33:02 »
Wieder mal ein durchschlagender Erfolg:


Zitat
Böse Briefe und Falschaussage:
Knast statt Gold für 55-jährigen Reichsbürger

05.07.18

Landsberg – Einblick in die abstruse Gedankenwelt der sogenannten Reichsbürger hat jüngst eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Landsberg gegeben. Angeklagt war ein 55-Jähriger aus dem südlichen Landkreis, der wiederholt strafbare Schreiben an diverse Ämter geschickt hatte. Außerdem wurde ihm uneindliche Falschaussage zur Last gelegt. Bevor die Verhandlung beginnen konnte, musste der Angeklagte jedoch zunächst davon überzeugt werden, sich auf den richtigen Stuhl zu setzen.

Spoiler
Demonstrativ betrat der Mann den Gerichtssaal durch den Pub­li­kumseingang und weigerte sich, auf der Anklagebank Platz zu nehmen. Er sei nur Zuschauer, ließ der 55-Jährige das Gericht wissen. Er komme „aus einem anderen Rechtsbereich“, sei „NSDAP- Deutscher“ und „Indi­genatdeutscher“. Angesichts der fünf Polizeibeamten, die Richter Alexander Kessler vorsorglich hatte kommen lassen, ließ sich der Mann schließlich doch auf der Anklagebank nieder.

Das war‘s dann aber auch mit der Kooperation. Fragen zu den Tatvorwürfen quittierte der 55-Jährige stets mit der Antwort: „Ich bin nicht der Angeklagte, ich bin der Peter (Name geändert)“. Mit seinem Nachnamen angesprochen, reagierte er nicht – dies sei nicht er, sondern nur eine „juristische Person“.

Der Mann hatte Briefe an den Leiter des Landsberger Finanzamts, einen Münchener Notar und einen Richter am Landgericht Augsburg geschickt, um gegen seiner Meinung nach unberechtigte Forderungen vorzugehen. Vom Finanzamt hatte er einen Steuerbescheid bekommen, der Notar hatte den Verkauf eines Grundstücks des 55-Jährigen beurkundet und das Landgericht Augsburg hatte eine Zahlungsforderung der Sparda-Bank gegen ihn durchgesetzt.

Allen drei Adressaten ließ der Fotograf „Haftungssicherungsverträge“ und „Festsetzungsbescheide“ zukommen. Sollten sie ihre Forderungen nicht fallenlassen, hätten sie „450 Mark oder 5.400 Euro oder fünf Feinunzen Gold“ an ihn zu entrichten. Strafbar ist derlei „Unfug“ (Kessler) als versuchte Nötigung.

Außerdem hatte der zweifache Vater in einer Verhandlung im November vergangenen Jahres vor Gericht offenbar gelogen. Ein 59-jähriger Freund von ihm stand wegen einer Trunkenheitsfahrt vor dem Amtsgericht. Die beiden hatten einen Samstagabend im Mai gemeinsam in einer Gastwirtschaft verbracht. Von dort brach der 59-Jährige in alkoholisiertem Zustand nach Hause auf und fiel aufgrund seines rasanten Fahrstils einer Polizeistreife auf, die ihn bis vor seine Haustür verfolgte. Dort pustete der Mann freiwillig ins Röhrchen und ließ sich klaglos zur Blutentnahme mitnehmen. Erst als ihm klar wurde, dass er mit seinen 1,1 Promille den Führerschein über längere Zeit los sein würde, behauptete er plötzlich, gar nicht selbst am Steuer gesessen zu haben.

In der Verhandlung im November wollte der 55-Jährige seinem Freund offenbar helfen und bestätigte dessen Aussage. Er habe vor dem Lokal gesehen, wie ein Verwandter seines Freundes das Auto gefahren und der 59-Jährige selbst auf dem Rücksitz gesessen habe. Den Namen des Verwandten wollten beide nicht nennen.

Da die Aussagen der Polizeibeamten diese Version klar widerlegten, wurde der 55-Jährige wegen Falschaussage angeklagt. Dasselbe droht nun dem 59-Jährigen, der in der Verhandlung gegen seinen Freund als Zeuge geladen war und erneut die augenscheinliche Lügengeschichte erzählte.

„Sie werden beide die nächsten Jahre im Gefängnis verbrin­gen“, warnte Richter Alexander Kessler. Den 55-Jährigen verurteilte er wegen drei Fällen von versuchter Nötigung sowie Beleidigung und uneidlicher Falschaussage zu zehn Monaten Haft und blieb damit nur knapp unter dem Strafantrag der Staatsanwältin, die ein Jahr gefordert hatte.

Der Angeklagte wird die Strafe absitzen müssen, denn Bewährung komme in seinem Fall nicht in Frage, ließ Kessler den 55-Jährigen wissen. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Verurteilte einsichtig zeige und keine Straftaten mehr begehen werde – in diesem Fall ist das Gegenteil bereits eingetreten. Denn der 55-Jährige hat erneut Briefe ähnlichen Inhalts an Ämter geschickt – und jeder davon erfülle Straftatbestände, so Kessler. „Wenn Sie so weitermachen, werden weitere Verurteilungen folgen.“

Ulrike Osman
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https://www.kreisbote.de/lokales/landsberg/amtsgericht-landsberg-schickt-55-jaehrigen-reichsbuerger-zehn-monate-gefaengnis-10008854.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3550 am: 5. Juli 2018, 13:01:19 »
Ein Urteil bei welchem ich ehrlicherweise ein bisschen Bauchschmerzen habe.
Die Begründung der Eltern mit der Angst vor islamistisch motivierter Gewalt ist lächerlich, aber ein Kind "zu zwingen" eine Moschee zu besuchen und es ansonsten als Schulschwänzerei zu bezeichnen ist meiner Meinung nach ein falsches Signal.

http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/moschee-besuch-verweigert-eltern-muessen-50-euro-bussgeld-zahlen-a-1216757.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #3551 am: 5. Juli 2018, 13:56:20 »
Man kann ja nicht vorsichtig genug sein, vielleicht werden wir am Ende doch noch souverän. Das angesehene Qualitätsblatt Berliner Express meldet (http://berliner-express.com/2018/07/4-juli-trump-will-us-kolonien-unabhaengigkeit-gewaehren/):

Zitat
4. Juli: Trump will US-Kolonien Unabhängigkeit gewähren
4. Juli 2018 | by BEX

Sämtliche US-Kolonien – darunter auch Deutschland und Japan – sollen laut Präsident Trump anlässlich des heutigen Unabhängigkeitstages der Vereinigten Staaten von Amerika ebenfalls in die Unabhängigkeit entlassen werden. „Das ist ein großer Tag für Amerika und ein noch größerer Tag für die Welt“, twitterte er.

WASHINGTON D.C. (fna) – Immer wieder wurden die Vereinigten Staaten dafür kritisiert, dass sie nach wie vor eine imperialistische Kolonialmacht seien. Während Briten, Franzosen, Spanier, Portugiesen, Deutsche, Belgier, Niederländer und so weiter ihre Kolonien bereits spätestens im 20. Jahrhundert in die Unabhängigkeit entließen, haben sich die Amerikaner in dieser Zeit sukzessive selbst ein Kolonialreich geschaffen. Damit soll nun laut US-Präsident Trump anlässlich des heutigen Unabhängigkeitstages der Vereinigten Staaten von Amerika Schluss sein.

„Wir werden unser Kolonialreich auflösen. Das ist ein großer Tag für Amerika und ein noch größerer Tag für die Welt“, twitterte er. Demnach sollen beispielsweise Kolonien wie Deutschland, Italien, Japan (seit 1945), Südkorea (seit 1953), Afghanistan (seit 2001) der Irak (seit 2003) und so weiter endgültig ihre Unabhängigkeit erlangen. Auch sollen keine neuen Kolonien (geplant waren unter anderem die Okkupation von Libyen, Syrien, Nordkorea, dem Iran und Russland) mehr erobert werden, hieß es aus dem US-amerikanischen Ministerium für Äußeres und Kolonialangelegenheiten.

In Berlin selbst ist man angesichts der Ankündigung Trumps noch etwas ratlos, wie es nun weitergehen soll. „Wir sind es schon so sehr gewohnt, dass wir Befehle aus Washington erhalten und diese ausführen, dass wir doch gar nie gelernt haben, wie man eine eigenständige Politik macht“, heißt es aus dem Bundeskanzleramt. Man habe ja kürzlich erst neue Anordnungen von Botschafter Grenell erhalten, die man umsetzen wollte. Insidern der Bundesregierung zufolge habe es sogar heftige Tränenausbrüche gegeben, weil man sich in den Regierungskreisen nun fühle, „wie ein von den Eltern verstoßenes Kind.“

Um Himmels Willen, was machen wir dann bloß? Immerhin ist der 4. Juli vorbeigegangen, und Trump hat die Welt nicht durch solche Aktionen erschüttert, aber vielleicht wartet er nur bis zum Labour Day oder Thanksgiving.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3552 am: 5. Juli 2018, 13:59:13 »
Ein Urteil bei welchem ich ehrlicherweise ein bisschen Bauchschmerzen habe.
Die Begründung der Eltern mit der Angst vor islamistisch motivierter Gewalt ist lächerlich, aber ein Kind "zu zwingen" eine Moschee zu besuchen und es ansonsten als Schulschwänzerei zu bezeichnen ist meiner Meinung nach ein falsches Signal.

Naja, da geht es um die Aufrechterhaltung der Schulpflicht. Wenn Eltern ermöglicht wird aufgrund ihrer Befindlichkeiten in den Unterricht einzugreifen kann mittelfristig kaum noch unterrichtet werden. Da untersagen die einen jeglichen Kirchenbesuch, die anderen den Schwimmunterricht, die nächsten die Sexualaufklärung usw. usf.

Allerdings wird eine Verfahrensdauer von 2 Jahren und ein Bußgeld von 50 EUR sicherlich niemand beeindrucken.

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3553 am: 5. Juli 2018, 20:52:39 »
Das endgültige Ende einer (kurzen) "Reichsbürgerkarriere"?

Auf jeden Fall ist Thomas Schrank jetzt wieder auf freiem Fuß, kann zu seiner Frau nach Mallorca ziehen und die Leute mit "Wunderheilungen" abzocken.

Mich wundert ja, dass wir von dem noch nichts hier haben - noch nicht mal den Prozessverlauf.

Spoiler
    Startseite Lokales (Augsburg) Der seltsame Fall des Thomas S.

Prozess
16:13 Uhr
Der seltsame Fall des Thomas S.


 Er war erfolgreicher Versicherungsmakler und CSU-Intimus. Dann schrieb er in Reichsbürger-Manier an den OB und betrog die Sparkasse. Nun wird ein Wunsch wahr.
AugsburgerAllgemeine_DefaultBild.png
Von
Klaus Utzni

Thomas S., 41, hat acht Monate in Untersuchungshaft gesessen – zwei Monate in einem italienischen Gefängnis, sechs Monate in Gablingen. Der ehemalige erfolgreiche Versicherungsmakler, Intimus der CSU, Stifter des City-Preises und einst enger Bekannter von Oberbürgermeister Kurt Gribl kann seine Emotionen am Ende nicht mehr verbergen. In seinem „letzten Wort“ als Angeklagter, bricht Thomas S. in Tränen aus: „Ich möchte zu meiner Familie zurück“, schluchzt er. Seine Familie, das sind Frau und seine kleine Tochter, die auf Mallorca leben. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Müller-Froelich erfüllt ihm seinen Wunsch. Am Donnerstagmittag, kurz vor 13 Uhr, kommt er frei. Das Gericht hat ihn soeben wegen Betrugs und versuchter Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt.

Die letzten Jahre im Leben des ehemaligen Versicherungsmanagers sind gekennzeichnet von einem gesellschaftlichen Abstieg und einer fast unerklärlichen Nähe zu der so genannten „Reichsbürger“-Bewegung. Nachdem er sich von dem Versicherungsunternehmen getrennt hatte, mit dem er seitdem in einem juristischen Clinch liegt, zog Thomas S. mit seiner Familie nach Mallorca, wo seine Frau als Heilerin arbeitete. Die Stadtsparkasse hatte ihm Kredite gewährt die sich mit Zinsen zuletzt auf rund 100000 Euro beliefen. Er soll, so der Vorwurf von Staatsanwältin Andrea Hobert, der Sparkasse unrichtige Angaben zu seiner Vermögenssituation gemacht haben unter anderem, dass er eine hohe Abfindung der Versicherung erwarte. Im Februar 2016, als er offenbar bereits im Bann der „Reichsbürger“ stand, schrieb er der Stadtsparkasse einen Brief.

Der OB sollte seine Ehe annullieren

Er behauptete ganz im Stil der seltsamen Bewegung, er sei „kein Rechtsobjekt der Bundesrepublik Deutschland und habe deshalb keine Verpflichtungen mehr gegenüber dem Kreditinstitut. Ebenfalls in Reichsbürger-Manier sandte er im April 2017 ein Fax an Oberbürgermeister Kurt Gribl.

Er forderte ihn auf, seine im November 2012 geschlossene Ehe, bei der Gribl Trauzeuge war, zu annullieren. Der OB müsse sonst für alle Folgen mit seinem Privatvermögen haften. Gribl übergab das Fax den Ermittlungsbehören, die Thomas S. deshalb nun auch wegen versuchter Nötigung anklagten. Seit August 2017 war nach dem Versicherungsmakler mit einem europäischen Haftbefehl gefahndet worden. Im November klickten dann auf einem Campingplatz am Gardasee die Handschellen. Ende Januar diesen Jahres wurde er nach Deutschland ausgeliefert.

Am späten Donnerstagvormittag wird Thomas S. in Handschellen zum Prozess geführt. Er trägt einen dunklen Anzug und ein weißes Hemd mit offenem Kragen. Sein Haar ist schütter. Er verhält sich still. Seine beiden Verteidiger Werner Ruisinger und Bernhard Hannemann bitten das Gericht und Staatsanwältin Hobert um ein Gespräch hinter verschlossenen Türen, um das Verfahren zu vereinfachen. Es dauert über eine Stunde. Dann geht alles relativ schnell.

Er räumte alle Vorwürfe ein

Das Gericht verzichtet auf Zeugen. Verteidiger Ruisinger gibt eine Erklärung ab. Sein Mandant räume alle Vorwürfe ein mit der einzigen Änderung, dass sich der Schaden für die Stadtsparkasse maximal auf 60000 Euro belaufe. Thomas S., so sagt Ruisinger später im Plädoyer, habe „unheimlich unter der Haft gelitten“. In Italien sei er sich vorgekommen wie ein „Terrorist oder Bankräuber“. Bei der Fahrt ins Gefängnis habe die Polizei sogar Straßen gesperrt. Der Angeklagte distanziere sich inzwischen ganz klar von der Reichsbürger-Bewegung. Er sei nach der Lektüre eines Buches in dieses Gedankengut geraten, habe sich zu dieser Zeit in einer Lebenskrise befunden. Das Fax an den OB bedauere der Angeklagte sehr. Inzwischen habe Gribl, so der Anwalt, kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung.

In seinem „letzten Wort“ nennt Thomas S. seine Zukunftspläne. Er wolle sich auf Mallorca mit seiner Frau eine neue Existenz aufbauen, ein kleines Aparthotel mit acht Zimmern betreiben.

Dass Thomas S. am Ende mit einer Bewährungsstrafe davonkommt und wieder ein freier Mann ist, hat er nicht nur seinem Geständnis, seiner bislang „weißen Weste“ und seinem Verhalten vor Gericht zu verdanken. Er hat der Stadtsparkasse inzwischen seine Schulden in Höhe von 100 000 Euro beglichen – mit Geld, das er sich von einem Bekannten geliehen hat.

Im Urteil weist das Gericht daraufhin, dass der strafrechtliche Schaden nur zwischen 40000 und 60000 Euro liegt. Ein alter Kredit und die Zinsen werden nicht berücksichtigt. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte noch 2000 Euro an einem Verein zahlen, der sich um Menschen mit Down-Syndrom kümmert. Erleichtert nimmt Thomas S. am Ende des Prozesses seine Mutter und seine Schwester in die Arme.

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3554 am: 5. Juli 2018, 21:08:57 »
Mich wundert ja, dass wir von dem noch nichts hier haben

Doch, von dem haben wir schon etwas!

Ist ein paar Wochen her, aber da bin ich mir sicher.

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