Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264461 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3120 am: 16. April 2018, 10:28:58 »
Fahnenflucht?     :o

Aha, man spielt den Superdeutschen und dann duckt man sich weg, wenn's ernst wird wie Rüdi in der Ackerfurche ...

Zitat
Kriegsdienstverweigerung
Mutmaßlicher Reichsbürger wegen ]Fahnenflucht vor Gericht

Das Amtsgericht Kaufbeuren muss sich heute (16.04.18) mit einem kuriosen Fall befassen. Es geht um einen mutmaßlichen Reichsbürger, der Zeitsoldat ist. Er soll Fahnenflucht begangen haben.

Stand: 16.04.2018 |Bildnachweis

Der 37-jährige Zeitsoldat aus dem Landkreis Deggendorf, der der Reichsbürgerszene nahestehen soll, hat am 16. August vergangenen Jahres seinen Dienst bei den Gebirgsjägern in Füssen nicht angetreten. Eine Woche zuvor hatte der Mann einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer eingereicht – was als Zeitsoldat äußerst ungewöhnlich ist.
Strafbefehl gegen mutmaßlichen Reichsbürger

Auch auf den ausdrücklichen Befehl seines Vorgesetzten ist der Mann nicht zum Dienst erschienen. Daraufhin wurde er von den Feldjägern abgeholt. Wegen Fahnenflucht erhielt der 37-jährige einen Strafbefehl. Gegen diesen legte er Einspruch ein. Deshalb kommt es nun zum Prozess. Fahnenflucht kann laut dem Wehrstrafgesetz mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft werden. Auch der Versuch ist strafbar.

https://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/mutmasslicher-reichsbuerger-wegen-fahnenflucht-vor-gericht-100.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3121 am: 16. April 2018, 12:54:50 »
Fahnenflucht?     :o

Aha, man spielt den Superdeutschen und dann duckt man sich weg, wenn's ernst wird wie Rüdi in der Ackerfurche ...

https://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/mutmasslicher-reichsbuerger-wegen-fahnenflucht-vor-gericht-100.html

Urteil:
Edith sagt:
3 Monate auf Bewährung, da der Widerspruch gegen den Strafbefehl verworfen wurde.
Der Angeklagte erschien einfach nicht.

Spoiler
Fahnenflucht: Bewährungsstrafe für "Reichsbürger"
Urteil in einem kuriosen Prozess: Ein mutmaßlicher Reichsbürger ist heute zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er wollte den Kriegsdienst verweigern - obwohl er Zeitsoldat ist.

Der 37 Jahre alte Mann hatte vergangenes Jahre seinen Dienst bei den Gebirgsjägern in Füssen nicht angetreten. Eine Woche zuvor hatte er einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer eingereicht – was als Zeitsoldat äußerst ungewöhnlich ist. Auch auf den ausdrücklichen Befehl seines Vorgesetzten erschien der Mann, der den selbsternannten Reichsbürgern nahestehen soll, nicht in seiner Kaserne.

Der Vorwurf: Fahnenflucht

Daraufhin wurde er von den Feldjägern abgeholt und erhielt den Strafbefehl wegen Fahnenflucht. Gegen diesen legte er Einspruch ein. Deshalb kam es zum Prozess in dem der Einspruch verworfen und der Mann rechtskräftig zu einer kurzen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde.

Angeklagter bleibt fern

Das genaue Strafmaß darf laut Gerichtssprecherin nicht genannt werden, da der Fall nicht öffentlich verhandelt wurde. Wie angekündigt erschien der 37 Jahre alte Zeitsoldat auch nicht persönlich vor Gericht. Der Mann aus dem Landkreis Deggendorf in Niederbayern soll der Reichsbürgerszene nahestehen.

Im Fokus der Ermittler

Die Reichsbürger-Szene ist in Bayern seit geraumer Zeit im Fokus der Ermittler. Immer wieder werden im Freistaat neue Fälle bekannt, zuletzt geriet etwa die Bolsterlanger Bürgermeisterin in die Schlagzeilen.

Auslöser für das verschäfte Vorgehen der Behörden war ein Polizei-Einsatz in Georgensgmünd. Damals hatte ein 50-jähriger mutmaßlicher Reichsbürger auf vier SEK-Beamte geschossen. Ein 32 Jahre alter Polizist starb.
[close]

https://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/fahnenflucht-bewaehrungsstrafe-fuer-reichsbuerger100.html

https://allgaeu-rechtsaussen.de/2018/04/16/fahnenfluechtiger-reichsbuerger/
« Letzte Änderung: 16. April 2018, 12:56:50 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3122 am: 16. April 2018, 13:22:39 »
Also gleich zwei Mal Feigheit vor dem Feind!

Mit welcher Begründung kann sich so einer noch vor seinen "Kameraden" sehen lassen?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3123 am: 16. April 2018, 14:27:01 »
Mit welcher Begründung kann sich so einer noch vor seinen "Kameraden" sehen lassen?

Kommt doch nur darauf an was für "Kameraden" das sind. Bei den Gebirgsjägern in Füssen  dürfte er keine "Kameraden" mehr haben.

Aber als mutmasslicher Reichsbürger findet er sicher neue "Kameraden". Falls nicht können wir ihm ja helfen.  ;D
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3124 am: 16. April 2018, 15:45:29 »
Nicht direkt ein Reichibezug erkennbar, allerdings fällt die Ausdrucksweise schon auf

Zitat
Der Tenor lässt sich auf einen Nenner bringen: Sie, die pausenlos arbeitende Bürgermeisterin, werde gemein attackiert, umzingelt, verfolgt, ja "beschimpft, beleidigt und erpresst", wie sie am Telefon sagt. Konkrete Fragen zu ihrer Auftragsvergaben und Ausgaben beantwortet sie nicht mit der Begründung: Alles geheim. Denn das finanziell marode Leutershausen hat Aufgaben in ein Kommunalunternehmen (KU) verlagert und das arbeite nun mal nicht-öffentlich. Nur hat dieses KU die Arbeit noch nicht wirklich aufgenommen.

So hat die Amtsführung der Bürgermeisterin Leutershausen gespalten und das hat viel mit Bonnemeiers Internet-Tiraden zu tun. Zumal ihre Wortwahl bisweilen grenzwertig abdriftet. Neulich trennte sie in "Plus- und Minusmenschen". Das sei "wie in einem totalitären System", sagt ihr Stellvertreter Manfred Schmaus. "Das ist der Sprachduktus der Nazis, wie damals bei Goebbels, der von Herren- und Untermenschen redete".

http://www.sueddeutsche.de/bayern/leutershausen-eine-buergermeisterin-spaltet-ihr-staedtchen-1.3945106


Jens Rathje hält am Mittwoch wieder ein Vortrag

https://www.lr-online.de/lausitz/luebbenau/reichsbuerger-vortrag-im-luebbenauer-kulturzentrum-gleis-3_aid-16556477
« Letzte Änderung: 16. April 2018, 16:36:05 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3125 am: 17. April 2018, 06:43:23 »
Wieder einmal zeigt sich: Man sollte nie "Musterschreiben" aus dem Internet verwenden. Insbesondere dann nicht, wenn sie von Youtube-Juristen verfasst wurden.

Spoiler
Gerichtsurteil
Ehepaar wurde bei Polizei entlassen
17.04.2018

 Die Polizisten vom Polizeirevier Stendal hatten beim Sozialamt Zahlungen mit Argumenten von Reichsbürgern abgelehnt.
Von Bernd-Volker Brahms ›

Stendal l Nach einem langen juristischen Prozedere hat das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg am 15. März die Entlassung eines Ehepaares aus dem Landkreis Stendal aus dem Polizeidienst in letzter Instanz bestätigt. Das Paar war im Dezember vom damaligen Stendaler Dienststellenleiter Wolfgang Gehrke persönlich suspendiert worden.

Dem Paar, das weit mehr als 20 Jahre im Beamtenverhältnis bei der Polizei gearbeitet hatte, wurde vorgeworfen, dass es nicht auf dem Boden des Grundgesetzes agiere, sondern vielmehr mit Argumenten aus der Reichsbürgerszene beim Sozialamt des Landkreises auffällig geworden war. Daraus wurde abgeleitet, dass sie für den Polizeidienst nicht geeignet seien.
Anwalt sieht eine Reichsbürgerhysterie

„Es ist völlig unverhältnismäßig, was mit meinen Mandanten gemacht wurde“, sagte der Stendaler Rechtsanwalt Matthias Albrecht. Er könne sich die Urteile der Verwaltungsgerichte nur mit einer „allgemeinen Reichsbürgerhysterie“ erklären, sagt der Jurist. Schon am 30. März 2017 war beim Verwaltungsgericht in erster Instanz geurteilt worden, dass das Paar Dienstrechtsverletzungen begangenen habe und die Entfernung aus dem Staatsdienst rechtens sei.

Aber was war genau vorgefallen? Das Ehepaar hatte im April 2014 Post vom Sozialamt des Landkreises bekommen und wurde zur Unterhaltszahlung für die Mutter der Polizistin aufgefordert.

Das Paar legte Widerspruch ein, da sie das Geld bedingt durch Sonderausgaben für den Sohn nicht aufbringen könnten. Für das Widerspruchsschreiben suchten sie sich aus dem Internet ein Formblatt, mit dem sie ihren Widerspruch begründeten. In dem Formblatt wurde die Wirksamkeit des Grundgesetzes geleugnet, es wurden mithin Argumente aus der Reichsbürgerszene verwendet. „Es war ein Fehler, dieses Formular zu verwenden“, sagt der Ex-Polizist. Er und seine Frau seien keine Reichsbürger. „Wir haben uns dienstlich auch nichts zuschulden kommen lassen“, betont er. Das wurde anfangs selbst dienstintern so gesehen. So gab es aus dem Personalressort der Polizeidirektion am 27. August 2014 die Nachfrage, ob strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden seien. Aus dem zuständigen Fachkommissariat gab es am selben Tag die Auskunft, dass „in hiesiger Dienststelle kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt werden“ konnte. Dies geht aus einem E-Mailverkehr hervor, der der Volksstimme vorliegt.

Dass die Polizeidirektion überhaupt Kenntnis von dem Vorgang beim Sozialamt hatte, lag an der Auskunftsfreudigkeit des Landkreises Stendal. Die Behörde hatte am 1. August 2014 den Arbeitgeber unaufgefordert informiert und auf Nachfrage noch einmal 18 Seiten aus der Sozialakte hinterher geschickt. Der Landkreis fand es bedenklich, dass Beamte, die staatlich besoldet werden und die Befugnis zum hoheitlichen Handeln hätten, den Staat, dem sie dienen, verleugnen.
Landkreis gab Daten einfach weiter

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Harald von Bose, bestätigt, dass die Weitergabe der Informationen unzulässig war. Ob die rechtswidrig weitergeleiteten Daten in einem Prozess verwendet werden dürfen, darüber müsse im Einzelfall das Gericht befinden, sagt ein Sprecher der Datenschutzbehörde in Magdeburg. Der Landkreis fühlt sich indes gar nicht zuständig und verweist auf das Innenministerium. Die Volksstimme hatte danach gefragt, warum die Daten des Sozialamtes weitergeleitet wurden und ob es Konsequenzen gegeben habe, nachdem der Landesdatenschutzbeauftragte den Landkreis auf die unrechtmäßige Datenweitergabe hingewiesen hatte.

Im Übrigen hatte die Volksstimme im Februar darüber berichtet, dass es landesweit vier Verdachtsfälle von Reichsbürgern bei der Polizei gebe. Zwei davon waren das besagte Ehepaar. Zwei weitere Fälle sind noch beim Verwaltungsgericht Magdeburg anhängig.

Für Rechtsanwalt Albrecht seien in dem Fall des Ehepaares die strafrechtlichen Maßstäbe nicht richtig bewertet worden. Es habe sich um ein einmaliges Vergehen gehandelt, das Paar sei zuvor dienstrechtlich nicht auffällig geworden. Verglichen mit anderen Fälle habe es sich um einen minderschweren Vorfall gehandelt. Er kenne einen Fall, wo ein Polizist mit SS-Runen an Ringen zum Dienst erschienen sei. Dieser sei herabgestuft, aber nicht entlassen worden. Im Stendaler Fall sei mit Kanonen auf Spatzen geschossen worden, sagt Rechtsanwalt Albrecht. Zu ändern ist nichts mehr, eine weitere Berufungsinstanz gibt es nicht mehr. Wenn das beim Bundesverfassungsgericht zugelassen gewesen wäre, dann könne er sich nur schwer vorstellen, dass das Verfahren in dieser Weise durchgegangen wäre, so der Rechtsanwalt.

Besondere Ironie des Falles ist, dass das Paar im Oktober 2014 wieder Post vom Stendaler Sozialamt bekam und diesmal bestätigt wurde, dass sie nach einer Überprüfung „nicht zu einem Unterhaltsbeitrag herangezogen werden“ können.
[close]
https://www.volksstimme.de/lokal/stendal/gerichtsurteil-ehepaar-wurde-bei-polizei-entlassen

"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3126 am: 17. April 2018, 08:46:46 »
"Der Reichsbürger" als Ausbildungsobjekt:


Zitat
17.04.2018, 07:44
Das Niederlausitzer Studieninstitut bildet seit mehr als 25 Jahren im Auftrag von Städten, Gemeinden, Ämtern und Kreisen Personal aus.

Neuerdings spricht der kommunale Zweckverband gezielt auch ehemalige Soldatinnen und Soldaten an.

Spoiler
Michaela Oelgeklaus redet eindringlich. Mit lebhaften Armbewegungen und deutlicher Stimme schwört die hauptamtliche Dozentin im Niederlausitzer Studieninstitut (NLSI) ihre Zuhörer, es sind an diesem Tag ausschließlich Frauen, auf die Inhalte der anstehenden „fachpraktischen Prüfung“ zum Verwaltungs-Fachwirt ein.

Anne Wenzel, Cindy Grellert, Christiane Goin, Christin Kelm und ihre Kolleginnen lauschen aufmerksam. Hier und da machen sich die Frauen Notizen. Am Tag der Prüfung müssen sie sich unter den Augen einer Prüfungskommission in originalgetreu nachgestellten Situationen aus dem Verwaltungsalltag, insbesondere Gespräche mit Bürgern, bewähren. „Dabei werden die Absolventen auch an die Grenzbereiche herangeführt, etwa an den Umgang mit Bürgern, die mangelhaft kooperieren“ erläutert Lars Gölz, Studienleiter beim NLSI. Das Thema „Reichsbürger“ werde im Rahmen der Ausbildung nicht ausgeklammert.

Vor den angehenden Verwaltungsfachwirtinnen stehen fette Wälzer mit unzähligen bunten Klebies garniert. Der Rücken der rot eingeschlagenen Wälzer verrät, dass es sich mitnichten um kleine Kunstwerke handelt, sondern um nüchterne Nachschlagewerke: „VSV“ steht für „Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Brandenburg“.

Ähnlich wie in vielen anderen Branchen, ist die öffentliche Verwaltung im Wettbewerb um geeignete Köpfe. Angesichts des relativ hohen Altersdurchschnitts im Personalbestand und damit einhergehend eines bereits einsetzenden generationsbedingten Aderlasses, sind die Kommunen dringend auf der Suche nach frischem Personal. Dabei geraten zunehmend auch Quereinsteiger in den Blick.

Seit diesem Frühjahr spricht das NLSI gezielt ehemalige Soldaten der Bundeswehr an. Damit sind die Kommunalausbilder in guter Gesellschaft: Auch die Discounterkette Aldi und Amazon Deutschland halten nach Bundeswehr-Angehörigen a.D. Ausschau. „Ehemalige Soldaten haben den Vorteil, dass sie bereits im öffentlichen Dienst gearbeitet haben und mit staatlichen Strukturen sowie der Erfüllung öffentlicher Aufgaben bestens vertraut sind“, benennt Gölz Vorteile dieser Personengruppe. Mitte März fand im Tagungszentrum der Julius-Leber-Kaserne in Berlin die Job- und Fachmesse „Karriere im öffentlichen Dienst und im Binnenmarkt der Bundeswehr“ statt. Dort hat sich das NLSI erstmals dieser Zielgruppe präsentiert.

Das Institut wurde im Jahr 1991 von der Stadt Cottbus und elf damals noch kleineren Kreisen in der Niederlausitz gegründet. Aktuell ist das NLSI für rund 70 Gemeinden, Ämter, Stadt- und Kreisverwaltungen in Dahme-Spreewald, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Spree-Neiße sowie für die Verwaltungen der kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus zuständig.

Sitz des NLSI ist Beeskow. Dort hatte sich das Institut im Jahr 1993 zunächst auf dem damaligen TÜV-Gelände im Stadtteil Bahrensdorf niedergelassen. Seit 2002 arbeitet das Institut auf der Spreeinsel in einem Verwaltungs- und Schulungsgebäude.

Zu den „Brot- und Butter-Aufgaben“ des Zweckverbands zählt die Erstausbildung im Berufsbild Verwaltungsfachangestellter. Darüber hinaus werden Weiterbildungen zum Verwaltungsfachwirt angeboten. Quereinsteiger, die aus verwaltungsnahen Berufen kommen, können beim NLSI den Angestellten-Lehrgang I besuchen. Das dabei erworbene Zeugnis stellt die Absolventen tariflich mit Verwaltungs-Fachangestellten gleich. Darüber hinaus gibt es ein breites Seminarangebot, beispielsweise zu aktuellen gesetzlichen Änderungen.

Dieser Artikel wurde verfasst von Jörg Kühl

* Der Beitrag "Nachwuchs-Schmiede der Verwaltung" stammt von MOZ. Es gibt keine redaktionelle Prüfung durch FOCUS Online.
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https://www.focus.de/regional/brandenburg/beeskow-nachwuchs-schmiede-der-verwaltung_id_8777665.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3127 am: 17. April 2018, 10:21:49 »
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Das Urteil des OVG scheint noch nicht veröffentlicht zu sein, aber ich habe mal die Entscheidung der Vorinstanz ausgebuddelt. Das verständnistriefende Mimimi in dem Zeitungsartikel kann ich danach nicht nachvollziehen:

http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=MWRE170006703&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3128 am: 17. April 2018, 11:13:42 »
Offenbar gibt es wieder Durchsuchungen:


Zitat
Bundesanwaltschaft
Razzien wegen Verdachts auf Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung
Die Polizei durchsucht in mehreren Städten Wohnungen von Verdächtigen, die eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet haben sollen. Die Beschuldigten sollen "eine nationalsozialistische Gesinnung" haben.

Dienstag, 17.04.2018   10:44 Uhr
Die Bundesanwaltschaft lässt seit den Morgenstunden die Wohnungen von vier Beschuldigten in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen durchsuchen. "Sie stehen in dem Verdacht, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben", heißt es in einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft.
Spoiler
In Thüringen werde zudem die Wohnung einer nicht tatverdächtigen Person durchsucht. Festnahmen sind demnach bislang nicht erfolgt. Den Ermittlungen zufolge haben die Verdächtigen allesamt eine nationalsozialistische Gesinnung. Vor diesem Hintergrund hätten sie sich "zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt, spätestens aber Anfang 2017, unter dem Namen 'Nordadler' zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen".

Ziel der Vereinigung soll es gewesen sein, dem Nationalsozialismus in Deutschland zum Wiedererstarken zu verhelfen. Dazu hätten die mutmaßlichen Mitglieder auch Anschläge auf politische Gegner in Erwägung gezogen. Die Beschuldigten sollen sich zu diesem Zweck bereits bemüht haben, "Waffen, Munition sowie Materialien zum Bau von Brand- und Sprengvorrichtungen zu beschaffen", heißt es in der Mitteilung.

Die Durchsuchungen dienen demnach dazu, bestehende Verdachtsmomente zu erhärten. Vor allem wollen die Ermittler herausfinden, ob die Verdächtigen bereits über Waffen oder sonstige Gegenstände verfügen, mit denen sie Anschläge verüben könnten. Die Landeskriminalämter in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen hätten für die Razzien deshalb ihre jeweiligen Spezialeinsatzkommandos (SEK) hinzugezogen.

Die weiteren Ermittlungen leitet das Landeskriminalamt (LKA) in Niedersachsen. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren am 18. Januar vom LKA übernommen und Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung eingeleitet.

fok
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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/razzien-wegen-des-verdachts-auf-gruendung-einer-rechtsterroristischen-vereinigung-a-1203300.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3129 am: 17. April 2018, 11:27:28 »
Nicht wirklich ein Reichibezug, aber ein Beispiel wie jemand trotz sehr sicherer Existenz ganz tief fallen kann.

http://www.spiegel.tv/videos/1466593-der-absturz-des-ex-ministers-guenther-krause
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Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3130 am: 17. April 2018, 11:34:25 »
Du bist halt ein gelehrsamer Schreiberling.
Die ungelehrsamen pressen sich zur Presse.
Und dann kommt so ein Saft raus.
evtl ist das Mimimi auch nur für die geneigte Leserschaft zur Erhaltung der Geneigtheit gedacht.

Und zu Kraus kann ich sagen, das ist nicht der Einzige und nicht der Erste.
Ich habe auch schon Leute nach unten begleitet, deren Namen ich zur Abschlussprüfung auswendig gelernt habe.
« Letzte Änderung: 17. April 2018, 11:51:19 von hair mess »
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3131 am: 17. April 2018, 11:39:44 »
Wir haben wohl keinen Thread zum Fall Sarah und Axel Ingo Grunneburger (mehr). Heute fing der neue Prozess an, sein Anwalt (der wohl auch viel mit Saschenbrecker zusammengearbeitet hat) sagt nichts und gibt wohl nur die Anträge seines Mandanten weiter.


Spoiler
Folter-Mord in Alt-Rehse
Angeklagter lehnt Richter im Fall Sarah H. ab AKTUALISIERT
Alt Rehse · 17.04.2018 · 05:30 Uhr



Der Prozess im Fall Sarah H. aus Alt Rehse wird neu aufgerollt. Derzeit ist die Verhandlung unterbrochen. Der Angeklagte hat ein Problem mit dem Richter.

Und wieder richten sich die Kameras der Republik auf Alt Rehse. Seit Dienstag läuft vor dem Landgericht Neubrandenburg die neue Hauptverhandlung im Fall Sarah H. gegen den jetzt 52jährigen Axel Ingo G.. Es soll neben der Aufklärung des Geschehens vor allem die Frage der Schuldfähigkeit des Alt Rehser, der seit einigen Wochen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, im Fokus der Untersuchungen stehen. Auch Einwohner aus dem Dorf werden als Zeugen gehört.

Allerdings stellte der Angeklagte einen Befangenheitsantrag gegen Richter Carl-Christian Deutsch. Für Irritation sorgte das Verhalten des Pflichtverteidigers. Eckard Wähner schwieg und überreichte dem Richter lediglich persönlich die Anträge von Axel Ingo G. Ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, wie die Staatsanwaltschaft fordert, muss abgewartet werden. Die Verhandlung ist derzeit unterbrochen, um die Anträge von Axel Ingo G. zu prüfen.

Bis Ende August sind mehr als 20 Prozesstage für den neuerlichen Prozess angesetzt worden, der nötig geworden war, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil des Landgerichts – Axel Ingo G. war zu fünf Jahren Haft verurteilt worden – im Oktober 2017 aufgehoben hatte. G.s Verteidiger hatte Revision eingelegt. Der Geisteszustand des Angeklagten sei nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Vor Gericht schwieg der Angeklagte weitgehend

Laut eigener Aussage war der Alt Rehser zur Tatzeit davon überzeugt, der Bundesnachrichtendienst forsche ihn aus und habe Sarah H. als Spitzel zu ihm geschickt. Mit der Folter habe er Informationen erpressen wollen. Diesem „behaupteten Motiv”, heißt es im BGH-Beschluss, habe „ersichtlich eine Wahnvorstellung zu Grunde” gelegen. Möglicherweise habe G. seine Tat nicht als unrecht empfinden können.

Der 52-Jährige hatte die aus Rheinland-Pfalz stammende Frau über das Internet kennengelernt. Die 32-Jährige wurde von ihm im Sommer 2016 im Streit nackt an ein Bett gefesselt und mit einer Peitsche misshandelt, wie er aussagte. Danach bekam die Frau so lange kein Essen und Trinken, dass sie schließlich starb. Vor Gericht schwieg der Mann weitgehend und lehnte es auch ab, sich psychiatrisch begutachten zu lassen. Die stark verweste Leiche war später bei einem Einsatz wegen Ruhestörung im Haus gefunden worden.
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https://www.nordkurier.de/mueritz/neuer-prozess-im-fall-sarah-h-startet-1731786904.html

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Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3132 am: 17. April 2018, 11:54:55 »
Was für ein Problem hat er mit dem Richter? Er wird keinen finden, der mit mehr Fug und Recht behaupten kann, Deutsch zu sein.
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Offline Gelehrsamer

Re: Presseschnipsel
« Antwort #3133 am: 17. April 2018, 13:48:31 »
Das Urteil des OVG scheint noch nicht veröffentlicht zu sein, aber ich habe mal die Entscheidung der Vorinstanz ausgebuddelt. Das verständnistriefende Mimimi in dem Zeitungsartikel kann ich danach nicht nachvollziehen:

http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=MWRE170006703&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true

Nachtrag: Die Quelle des Irrsinns scheint diese zu sein:

http://jazumfrieden.hdkoeln.de/index.php

Das betreffende Dokument (Word-Datei) gibt es hier:

jazumfrieden.hdkoeln.de/downloads/muster-zurueckweisung-plus-agbs-.doc
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3134 am: 17. April 2018, 15:03:14 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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