Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264455 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3045 am: 4. April 2018, 09:00:08 »
Zu den Reichsdeppen in Sachsen und mit einem Verweis auf die RD-Krankenkassen und den Dursuchungen bei den Beschuldigten

https://www.lr-online.de/nachrichten/sachsen/reichsbuerger-attackieren-gerichte_aid-9417387
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3046 am: 4. April 2018, 10:25:26 »
Ei, der Daus, es gibt Reichsdeppen in Sachsen! Wer hätte das gedacht ...
(Die Berichterstatterin bezieht immerhin klare Position)



Zitat
4. April 2018 Ralf Julke Politik > Sachsen  Keine Kommentare
Wenn gewaltbereite „Reichsbürger“ vor dem Kadi landen
„Reichsbürger“ werden auch an Sachsens Gerichten zum wachsenden Sicherheitsproblem
Spoiler
Sie sind gewaltaffin, sie respektieren keine Behörde und selbst in Gerichten benehmen sie sich oft so, dass man sich fragt: Haben diese Leute zu viele gewaltverherrlichende Filme gesehen? Nach einem Bericht der „Sächsischen Zeitung“ fragte die linke Landtagsabgeordnete Kerstin Köditz bei der Staatsregierung nach, welchen Ärger die sogenannten „Reichsbürger“ eigentlich an Sachsens Gerichten verursachen.

Nach der Antwort kann sie nun feststellen: Anhänger der „Reichsbürger“-Szene stellen sächsische Gerichte vor ernste Sicherheitsprobleme. Das bestätigt die Antwort von Justizminister Sebastian Gemkow auf ihre Anfrage.

Demnach mussten von Anfang 2017 bis einschließlich Februar 2018 bei mindestens 143 Gerichtsterminen gesonderte Maßnahmen ergriffen werden, um einen ungestörten Verhandlungsverlauf zu ermöglichen. Anlass war jeweils die Präsenz mutmaßlicher Reichsbürger – als Angeklagte, aber auch im Publikum. Zumeist wurden Justizwachtmeister hinzugezogen und zusätzliche Einlasskontrollen durchgeführt, aber auch Durchsuchungen nach Waffen angeordnet. Die Maßnahmen betreffen überwiegend Amts- (111 Fälle) und Landgerichte (14), daneben aber zum Beispiel auch Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte. Besonders häufig waren Sicherungsmaßnahmen an Gerichtsstandorten in Zwickau (28 Fälle), Chemnitz (26), Bautzen (14) und Leipzig (10) nötig.

In 13 Fällen kam es gleichwohl zu Störungen durch mutmaßliche Reichsbürger: Wie die Fallauflistung des Justizministeriums zeigt, wurden beispielsweise Richter*innen und Justizbedienstete beschimpft. In einem Fall sei es am Amtsgericht Auerbach gar zu körperlichen Übergriffen gekommen. Insgesamt wurden wegen solcher und ähnlicher Störungen Ermittlungsverfahren gegen elf Personen unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung und Nötigung eingeleitet, die überwiegend noch nicht abgeschlossen sind.

Die „Sächsische Zeitung“ hatte im Februar über zwölf Vorfälle in Chemnitz berichtet und die Tatsache, dass die Verurteilten noch immer auf freiem Fuß sind. Wenn es darum geht, gewalttätige Rechtsradikale und „Reichsbürger“ hinter Schloss und Riegel zu bringen, tut sich Sachsens Justiz noch immer schwer.

„Alle Zahlen sind vorläufig, weil Vorfälle mit Reichsbürgern ‚nicht gesondert statistisch erfasst‘ werden, wie Gemkow mitteilt“, stellt Kerstin Köditz, Sprecherin für antifaschistische Politik der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, fest. „Wie meine weiteren aktuellen Anfragen zum Thema zeigen, werden in Sachsen 1.327 Personen der Reichsbürger-Szene zugerechnet (Landtags-Drucksache 6/12606), mehr als die Hälfte davon ist polizeibekannt (Drucksache 6/12610, beide Antworten von Innenminister Wöller). Die Zahlen belegen, dass bisherige Gegenmaßnahmen nicht ausreichen, um die aggressiv auftretende Szene in Schach zu halten.“

Andererseits bestätigen sie ein Phänomen, das in Sachsen seit Jahren beobachtet werden kann: Dass man bei der Verurteilung und entsprechenden Arretierung rechtsradikaler Gewalttäter nach wie vor keine Konsequenz zeigt. Etwas, was das Auftrumpfen genau dieser Szene in den letzten drei Jahren regelrecht unterstützt hat. Und natürlich das im ganzen Land um sich greifende Gefühl, man müsse ja staatliche Instanzen und Gesetze nicht respektieren. Es sei fast alles erlaubt. Auch das trägt dazu bei, dass eine ganze Gesellschaft sich zunehmend radikalisiert und das Klima immer aggressiver wird.
[close]
https://www.l-iz.de/politik/sachsen/2018/04/%E2%80%9EReichsbuerger%E2%80%9C-werden-auch-an-Sachsens-Gerichten-zum-wachsenden-Sicherheitsproblem-211790

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3047 am: 4. April 2018, 13:38:27 »
Ich packe es mal hier rein, obwohl man auch im Bereich "Reaktionen der Behörden" einen eigenen Thread aufmachen könnte. Geliebte @SSL-Admin / Staatsführung, solltet ihr einen eigenen Thread für besser halten, bitte ich um kurzen Hinweis bzw. Verschiebung.

Wenn man das Urteil, welches hier zu finden ist:
https://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/hartz-iv-empfaenger-mit-schweizer-schwarzgeldkonto-scheitern-erneut-163079.html

durchliest, weiß man genau, dass es sich um ein RB-Pärchen handelt.

Zitat
Die in nahezu allen Schriftsätzen der Kläger wiederkehrenden Diffamierungen der Mitarbeiter des Beklagten und der erkennenden Richter z. B. durch Vorwürfe der Korruption und der fehlenden fachlichen und charakterlichen Eignung offenbaren ein hohes Maß an rechtsfeindlicher Gesinnung der Kläger und ihre umfangreichen, neben der Sache liegenden Ausführungen zu den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen und insbesondere zu Personengruppen, denen der deutsche Staat aus ihrer Sicht ungerechtfertigt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erbringt, machen deutlich, dass sie sich an den vom Gesetzgeber normierten Leistungsvoraussetzungen keineswegs festhalten lassen wollen und sich nach ihren eigenen Vorstellungen für berechtigt halten, staatliche Transferleistungen zu beziehen."

Da ist auch wirklich alles dabei, von Dienstaufsichtsbeschwerden über die Ankündigung die Sachbearbeiter in Regress zu nehmen (mindestens 1 Mio Schaden), über Verfolgung, Folter etc.pp.
Leider haben sich viele Sachbearbeiter wohl wirklich erst mal einschüchtern lassen.

Das Urteil hat 33 Seiten, der Fal wird sehr ausführlich geschildert, inklusive Hinweise bezüglich Gutachten (in Strafverfahren) wegen "querulatorischen Wahns". Hier zeigt sich auch, dass man wohl gezielt auf einen "Jagdschein" hinarbeitet.

Die "Lügenpresse"
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/arm-und-reich/az-l-13-as-77-15-hartz-iv-betrueger-muss-175-000-euro-erstatten-15524635.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Hartz-IV-Betrug-Paar-muss-175000-Euro-zahlen,sozialbetrug238.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Hartz-IV-Betrug-Anklage-gegen-Paar-aus-Werlte,werlte166.html

Leider bin ich noch nicht dahintergekommen um wen es sich handelt. Beim NDR gibt es Videoaufnahmen dazu, vielleicht erkennt ja jemand die beiden.  :D
« Letzte Änderung: 4. April 2018, 13:42:44 von Gutemine »
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Müll Mann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3048 am: 4. April 2018, 13:56:59 »
In dem Fernsehbericht geht es um ein Strafverfahren. ist zu dessen Ausgang etwas bekannt? Bei der Summe kann ich mir nicht vorstellen, dass da noch eine Bewährungsstrafe rausgekommen ist.
 
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Offline Tuska

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3049 am: 4. April 2018, 14:05:49 »
Aus dem Urteil des LSG:

Zitat von: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14. März 2018 - L 13 AS 77/15
Der Kläger zu 2) ist wegen falscher Verdächtigung, Beleidigung und übler Nachrede vorbestraft. Die Klägerin zu 1), die wegen Beleidigung, übler Nachrede, falscher Verdächtigung und versuchter Erpressung vorbestraft ist (...)

Schön, wenn man in einer Beziehung gemeinsame Hobbys hat.
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3050 am: 4. April 2018, 14:26:21 »
@Müll Mann

Ich habe da leider auch nur das, was die "Lügenpresse" von sich gibt. Ob und zu was die beiden sonst noch verurteilt wurden? Kein Plan...

Mein Problem ist -mal wieder- ich bin der Meinung, der Fall ist mir schon mehrfach übern Weg gelaufen...bei Samjeske, Spaniol, Sürmeli oder wem auch immer...wo entsprechend "berichtet" wurde, ich komme aber nicht drauf.
Bei allen die mir gerade einfallen stimmt irgendeines der Fallmerkmale nicht, also entweder Alter, die Zahl der Kinder, die Optik des Pärchens (soweit beurteilbar aus dem Video), der ungefähre Wohnort...irgendwo "hapert" es immer.  :(

Aber ich bin mir sicher: Die waren schon Thema...ich glaube sogar, dass es Videos auis einem der "Überfälle" gibt.  :o

Das hier gibt es noch:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Prozess-um-Sozialbetrug-Ehepaar-freigesprochen,sozialbetrug218.html
« Letzte Änderung: 4. April 2018, 14:30:06 von Gutemine »
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Müll Mann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3051 am: 4. April 2018, 14:40:01 »
Die sind freigesprochen worden  :'(
Ein Wunder, dass das nicht durch den reichsbürgerlichen Blätterwald gerauscht ist.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Prozess-um-Sozialbetrug-Ehepaar-freigesprochen,sozialbetrug218.html
Spoiler
Zitat

Prozess um Sozialbetrug: Ehepaar freigesprochen

Das Amtsgericht Meppen hat ein Ehepaar aus Werlte im Landkreis Emsland vom Vorwurfs des Sozialbetrugs freigesprochen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte das Ehepaar fünf Jahre lang zu Unrecht Sozialleistungen vom Staat bezogen. Dabei soll das Paar auf einem Schweizer Konto knapp 150.000 Euro geparkt und den Behörden verschwiegen haben. Der Grund für den Freispruch: Der Hauptermittler in dem Fall war in der vergangenen Woche gestorben - plötzlich und unerwartet, so ein Gerichtssprecher.

Anklage will Berufung einlegen

Vor dem Amtsgericht Meppen hatte der Beamte bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgesagt. Die vorhandenen Ermittlungsakten und eine ältere Aussage des Beamten vor dem Sozialgericht reichten nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht aus, um den Angeklagten die Tat zweifelsfrei nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, dass sie gegen den Freispruch Berufung einlegen wird. Die Behörde hatte seit 2014 gegen die Eheleute ermittelt. Der Name der Familie aus Werlte war auf einer angekauften Steuer-CD aus der Schweiz aufgetaucht. Im Falle einer Verurteilung hätten dem 57-Jährigen Mann und seiner 47-jährigen Frau Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren gedroht.
[close]
Die Begründung ist auch kurios. Der ermittelnde Polizist ist verstorben und dem Gericht reichen die Akten und die Aussage des Polizisten vor dem Sozialgericht nicht aus.  :facepalm:
 

Offline Gelehrsamer

Re: Presseschnipsel
« Antwort #3052 am: 4. April 2018, 14:40:55 »
Es findet sich dazu noch dieses:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Prozess-um-Sozialbetrug-Ehepaar-freigesprochen,sozialbetrug218.html

Warum der Tod eines Ermittlers hier einen Freispruch rechtfertigen soll, erschließt sich nicht so ohne Weiteres - allerdings ist die Verteidigungsstrategie nicht bekannt. Ob es tatsächlich eine Berufung gab und wie weit das LG damit ggf. ist, ist leider nicht feststellbar.

Nachtrag: Entgegen dem Artikel haben dem Pärchen allerdings nicht jeweils 10 Jahre gedroht - das Verfahren lief vor dem AG Meppen, so hoch darf ein Amtsgericht aber nicht gehen.
« Letzte Änderung: 4. April 2018, 14:49:12 von Gelehrsamer »
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3053 am: 4. April 2018, 14:49:15 »
Das Urteil mit dem Freispruch ist aus 2017, das "Ihr müsst zurückzahlen" aus 2018.

Wenn kein Sozialbetrug vorliegen würden, müssten die dann zurückzahlen? Sprich, die Berufung ist durch und anders entschieden als im ersten Verfahren?
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Offline Gelehrsamer

Re: Presseschnipsel
« Antwort #3054 am: 4. April 2018, 14:59:18 »
Das Urteil mit dem Freispruch ist aus 2017, das "Ihr müsst zurückzahlen" aus 2018.

Wenn kein Sozialbetrug vorliegen würden, müssten die dann zurückzahlen? Sprich, die Berufung ist durch und anders entschieden als im ersten Verfahren?

Das sind zwei verschiedene Baustellen:

Strafrechtlich ist erforderlich, dass vorsätzlich über die Leistungsvoraussetzungen getäuscht wurde und auf diese Weise die Leistungen erschlichen wurden. Darüber entscheiden die Strafgerichte.

Sozialrechtlich reicht aus, dass die Bewilligung zu Unrecht erfolgte, weil anzurechnendes Einkommen oder Vermögen vorhanden war. Weiter ist (nur) erforderlich, dass die Leistungsbezieher auf den Bestand der Bewilligung nicht vertrauen konnten (zB nicht erkennbare Fehler der Behörde - sehr selten). Darüber entscheiden die Sozialgerichte.


Soweit ein Straftatbestand verwirklicht wird, werden auch die Rückzahlungsvoraussetzungen vorliegen - umgekehrt ist das aber nicht zwingend.

Hier hat das LSG Nds/HB allerdings arglistiges Verschweigen bejaht - das spricht zugleich für Strafbarkeit.
« Letzte Änderung: 4. April 2018, 15:02:35 von Gelehrsamer »
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3055 am: 4. April 2018, 15:00:44 »
Wenn kein Sozialbetrug vorliegen würden, müssten die dann zurückzahlen? Sprich, die Berufung ist durch und anders entschieden als im ersten Verfahren?

Nein, das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Wobei es eine Verurteilung wegen Betrugs und keinen Rückzahlungsanspruch fast nicht geben kann, umgekehrt geht es schon. Für eine strafrechtliche Verurteilung müssen der okjektive Tatbestand sowie der subjektive Tatbestand rechtswidrig und schuldhaft begangen sein. Da gibt es nun zahlreiche Konstellationen, wie dies der Fall sein kann. bei Reichsbürgern ist zum Beispiel an eine Schuldunfähigkeit zu denken. Deswegen besteht der Rückzahlungsanspruch aber trotzdem, wenn unberechtigt Sozialleistungen bezogen wurden.

Allein schon der okjektive Tatbestand des Betrugs ist umfangreich:

  • Täuschungshandlung
  • Erregung oder Unterhaltung eines Irrtums
  • Vermögensverfügung
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Im subjektiven Tatbestand sind dann noch Vorsatz und Absicht erfoderlich (und nein, ich diskutiere jetzt nicht, ob die Stoffgleichheit der Bereicherung zum objektiven oder subjektiven Tatbestand gehört).
 
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #3056 am: 4. April 2018, 15:10:50 »
In dem Fernsehbericht geht es um ein Strafverfahren. ist zu dessen Ausgang etwas bekannt? Bei der Summe kann ich mir nicht vorstellen, dass da noch eine Bewährungsstrafe rausgekommen ist.

Im Urteil des SG wird doch gesagt, dass das Strafverfahren wegen Betrugs mit einem Freispruch endete, weil die Richter Bedenken wegen der Wahrheit der Daten auf der Steuer-CD hatten.
 

Offline Gelehrsamer

Re: Presseschnipsel
« Antwort #3057 am: 4. April 2018, 15:44:02 »
So, die 30 Seiten des LSG habe ich jetzt mal (quer-) gelesen.

1. Highlight auf S. 17 (noch im Tatbestand):

Sie [die Kläger] berufen sich - soweit die umfangreichen Ausführungen neben der Verunglimpfung von Behörden- und Gerichtsangehörigen auch sachlichen Vortrag enthalten - darauf, dass die Kläger zu 1) und 2) vom Amtsgericht ... zwischenzeitlich vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden sind (Urteil vom 4. Juli 2017).


2. Den Freispruch hält das LSG für falsch - und lässt es in selten dagewesener Form krachen:

Spoiler
"Soweit das Amtsgericht JJ. ... für seinen Freispruch darauf abgestellt hat, dass nicht bekannt sei, von wem die Daten stammten und wer die Daten in die Datensätze eingetragen habe, berücksichtigt es nicht, dass zur Verfügung gestellte Testdaten von den rheinland-pfälzischen Finanzbehörden mit positivem Ergebnis auf Authentizität geprüft worden sind. In keinem der überprüften Fälle hat sich ... eine Abweichung von den übermittelten Daten ergeben. ... Wenn das Amtsgericht JJ. für seinen Freispruch ferner darauf abgestellt hat, dass bei der Hausdurchsuchung am 22. Juli 2014 tatrelevantes Beweismaterial nicht aufgefunden worden sei, ist dies offensichtlich kein im Rahmen der Beweiswürdigung relevanter Gesichtspunkt, da die Kläger aufgrund einer an sie gerichteten Mitteilung des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen S. vom 25. Oktober 2013 über die gegen sie laufenden Ermittlungen unterrichtet waren.
...
Dass die aufgrund des angekauften Datenträgers gewonnenen Erkenntnisse der Steuerbehörden den Tatsachen entsprechen, bestätigt letztlich die Art und Weise, wie sich die Kläger in den zahlreichen seither geführten Verfahren zu den erhobenen Vorwürfen eingelassen haben.
...
Dass der Kläger zu 2) den wahren Sachverhalt verheimlicht, legt auch die in der mündlichen Verhandlung erneut vorgelegte „eidesstattliche Versicherung“ nahe, deren Wortlaut mit zahlreichen früheren Erklärungen übereinstimmt und in der der Kläger zu 2) die Existenz eines Bankkontos in der Schweiz wiederum nur für die Gegenwart in Abrede stellt.
...
In der mündlichen Verhandlung vor dem Senat ist der Kläger zu 2) ganz offensichtlich nicht bereit gewesen, zu seinen Aufenthalten in der Schweiz wahrheitsgemäß Auskunft zu geben.
...
Bei Durchsicht der Verwaltungsvorgänge wird die - über viele Jahre durchaus erfolgreiche - Strategie der Kläger erkennbar, eine weitergehende Prüfung ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch völlig allgemein gehaltene, teilweise abstruse Angaben ... bei gleichzeitigen massiven Beleidigungen des Sachbearbeiters unter Androhung von persönlichen Konsequenzen, Androhung von rechtlichen Schritten und Erhebung von Dienstaufsichtsbeschwerden von vornherein zu unterbinden. Dieses planvolle Vorgehen der Kläger spricht ebenso für die Annahme, dass diese während des gesamten Leistungsbezugs vorhandenes Vermögen zu verbergen hatten, wie der Umstand, dass ihnen die in Rede stehende Tat - arglistige Täuschung des Leistungsträgers durch Verschweigen von vorhandenem Vermögen - nicht wesensfremd ist.
...
Dem SG ist auch darin beizupflichten, dass sowohl in der Person der Klägerin zu 1) und als derjenigen des Klägers zu 2) der Tatbestand einer arglistigen Täuschung i. S. des § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 SGB X erfüllt ist."
[close]

Die Frage ist allerdings, warum sich die Behörde hier "jahrelang" in dieser Form auf der Nase herumtanzen ließ. Die Überzahlung wieder einzutreiben, dürfte schwierig werden.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3058 am: 4. April 2018, 15:50:18 »
Gerade in der MZ:


Zitat
Reichsbürger
Verschwörungstheoretiker gefährden die Sicherheit
Spoiler
Dresden -

Das Amtsgericht im baden-württembergischen Göppingen verurteilte Anfang der Woche den „Konsul von Terrania“ wegen Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung.

Der 62-jährige Reichsbürger war laut Südwest Presse Ende 2016 handgreiflich geworden, als die Polizei ihn wegen unbezahlter Rechnungen aus dem Haus holen wollte. „Ein heftiges Gerangel“ habe es gegeben, hieß es in der Urteilsbegründung von Amtsrichter Heiner Buchele. Ein Polizist sei am Schienbein verletzt worden, einem weiteren habe der Reichsbürger „in die Genitalien“ gegriffen.
Hakenkreuz in die Zellwand gekratzt

In der Untersuchungshaft hatte er ein Hakenkreuz und SS-Runen in die Zellenwand gekratzt. Der „Konsul von Terrania“, der auch schon mit entstempelten Nummernschildern am Auto erwischt worden war, zeigte sich wenig einsichtig. „Wer hier lebt, muss sich an die Gesetze halten. Sie selbst nehmen ja auch Hartz IV in Anspruch – das ist reichlich inkonsequent“, wies ihn Amtsrichter Buchele zurecht.

Einer von rund 15000. So hoch schätzt das Bundesamt für Verfassungsschutz mittlerweile die Zahl der so genannten Reichsbürger, die in der Bundesrepublik leben und arbeiten, deren soziale Sicherungssysteme selbstverständlich in Anspruch nehmen und dabei so tun, als gäbe es die Bundesrepublik gar nicht.
Bedrohliche Ausmaße

Was vor rund 20 Jahren in winzigen Gruppen begann und auf den ersten Blick wie verwirrte und vereinzelte Spinnerei aussah, hat längst bedrohliche Ausmaße erreicht. 750 Gewalttaten gehen insgesamt laut Sicherheitsbehörden auf das Konto von Reichsbürgern.

Vergangenen Herbst verurteilte das Schwurgericht Würzburg einen 50-Jährigen wegen Mordes und zweifachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft. Der Mann hatte auf Polizisten geschossen und dabei einen Beamten getötet.

In Sachsen, wo rund 1300 Personen der Reichsbürger-Szene zugerechnet werden, entwickeln sich Gerichtsverhandlungen gegen derarte Verschwörungstheoretiker immer häufiger zu echten Herausforderungen, weil sich im Publikum häufig Gleichgesinnte befinden, die auch die Verhandlung stören und behindern.

Viele Gerichte greifen mittlerweile zu besonderen Vorkehrungen, sobald Anhängern dieser Szene der Prozess gemacht wird. Allein 2017 gab es bei 110 Gerichtsterminen in Sachsen verstärkte Sicherheitsmaßnahmen, 2018 waren bis Ende Februar 13 Termine betroffen.

Dies teilte das Sächsische Justizministerium in Dresden auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Linke) mit. Hinzukommen rund 20 Fälle, die nicht eindeutig einem konkreten Datum zugeordnet werden können.

Sachsens Gerichte behelfen sich mit mehr Wachsamkeit vor Prozessbeginn. In Verhandlungen gegen Reichsbürger gibt es vorab verschärfte Einlasskontrollen. So will man verhindern, dass Waffen in den Gerichtssaal gelangen. Auch werden mehr Justizwachtmeister für die Verhandlung angefordert. In einzelnen Fällen wurden zudem Mobiltelefone beschlagnahmt, um Ton- und Videoaufnahmen zu unterbinden.

Aber nicht immer funktioniert das, nicht immer können Störungen verhindert werden. Im März 2017 weigerte sich am Amtsgericht Hoyerswerda beispielsweise ein Angeklagter, auf der Anklagebank Platz zu nehmen. Er musste am Ende dazu gezwungen werden. Im Amtsgericht Auerbach kam es Ende Oktober zu körperlichen Übergriffen. Polizisten mussten eingreifen.
„Wachsendes Sicherheitsproblem“

„Seit Jahren beobachten wir, dass der Respekt gegenüber staatlichen Institutionen wie Gerichten und Behörden abnimmt", beklagt Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU). „Die Justiz lässt sich durch sogenannte Reichsbürger aber nicht einschüchtern und verfolgt von ihnen begangene Straftaten mit Nachdruck."

Nach Ansicht von Oppositionsparteien im Dresdner Landtag muss noch eine Menge mehr getan werden. Die Zahlen belegten, so die Abgeordnete Köditz, „dass bisherige Gegenmaßnahmen nicht ausreichen, um die aggressiv auftretende Szene in Schach zu halten." Sie sieht in der Reichsbürgerbewegung ein „wachsendes Sicherheitsproblem".


[close]
https://www.mz-web.de/politik/reichsbuerger-verschwoerungstheoretiker-gefaehrden-die-sicherheit-29965224

Gleichlautend:
https://www.ksta.de/politik/reichsbuerger-verschwoerungstheoretiker-gefaehrden-die-sicherheit-29965224
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3059 am: 4. April 2018, 21:28:42 »
Danke an alle -hier an @Reichsschlafschaf-  für diese Hinweise; die wandern dann gleich ins Wiki https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Reichsb%C3%BCrger_Statistik
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