Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264424 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2580 am: 19. Dezember 2017, 06:48:03 »
Jetzt gibt es einen ausführlicheren Prozessbericht aus Heidelberg.

(siehe diesen Post: https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg147422#msg147422 )

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Rhein-Neckar19.12.2017
Quittung für 39-fache Nötigung
 
PROZESS Gericht verurteilt einen 64-jährigen Reichsbürger zu zwei Jahren auf Bewährung

HEIDELBERG - (ulw). Ein den Reichsbürgern nahestehender Mann hat Millionenbeträge von Bankern, Politikern und Richtern gefordert. Das Heidelberger Schöffengericht verurteilte den Arbeitslosen jetzt zu zwei Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren. Der 64-Jährige habe sich der versuchten Nötigung in 39 Fällen schuldig gemacht.

„Sie müssen nicht Ihre Gesinnung ändern, sondern sich an Gesetze halten“, mahnte die Vorsitzende Richterin Nicole Bargatzky. Der Angeklagte leugne die Existenz der Bundesrepublik, kassiere aber Sozialleistungen, sagte Staatsanwalt Jonathan Waldschmidt. Er forderte insgesamt vier Jahre Haft ohne Bewährung. Über Jahre hinweg hat der Angeklagte wirre Briefe vor allem an Amtsträger verschickt. „Die Motivation ist für uns schwer nachzuvollziehen“, sagte die Richterin. Von den Adressaten verlangte der Mann, dass sie eine amtliche Legitimation sowie eine beglaubigte „Gründungsurkunde“ der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg vorlegen. Anwälte sollten ihre Zulassung der „Militärregierung“ beibringen. Und das innerhalb von 72 Stunden.

Drohbriefe an Chefs von Sparkasse und Banken

Ansonsten wären hohe Geldbeträge fällig – zehn Millionen Euro allein vom damaligen Chef der Sparkasse Heidelberg, Helmut Schleweis. Und eine Million Euro vom Bundestagsabgeordneten Lothar Binding. Die gleiche Summe wurde auch von der Verlagsleitung der Rhein-Neckar-Zeitung sowie Heidelberger Richtern, Staatsanwälten und einer Notarin gefordert. Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner war mit 100 000 Euro dabei. Die Adressaten sollten „Urkunden vorlegen, die es gar nicht gibt“, sagte die Richterin.

Bundespräsident bekam Post vom Angeklagten

Auch der damalige Vorstandschef der Commerzbank, Martin Blessing, bekam Post. Er wurde aufgefordert, die Zwangsversteigerung einer Immobilie des Angeklagten zurückzunehmen. Ansonsten müsse Blessing zehn Millionen Euro zahlen. Diese Forderung ließ der Angeklagte in einem Schuldnerverzeichnis im US-Staat Washington eintragen. Die Richterin nannte das „wahnwitzig“. Als Blessing nicht reagierte, bekam ein Gerichtsvollzieher den Auftrag, das Geld einzutreiben. Was der natürlich nicht tat.

Fünf weitere Personen landeten in dem US-Schuldnerverzeichnis. Darunter ein Heidelberger Richter – mit einer Forderung über 500 000 Euro. „Das hat was von Terror“, meinte Richterin Bargatzky. Verteidiger Karlheinz Schnell bezeichnete den Inhalt der Schreiben hingegen als „Quatsch“ und „Riesenunfug“. Er könne nicht verstehen, warum man die Briefe nicht weggeworfen habe.

Mehrere Empfänger erstatteten jedoch Strafanzeige, darunter der Heidelberger Landgerichtspräsident und die Direktorin des Amtsgerichts. Außerdem das Bundespräsidialamt wegen eines Briefes an Joachim Gauck im September 2016. Darin teilte der Angeklagte diesem mit, dass die souveräne und von „Badischen Staatsangehörigen“ bewohnte Stadt Heidelberg den USA und den alliierten Besatzungsmächten „unilateral“ den Frieden erklärt.
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http://www.echo-online.de/lokales/nachrichten-rhein-neckar/quittung-fuer-39-fache-noetigung_18399377.htm

Ich vermute jetzt mal, dass es sich da um den "Minister" des "Freistaat Preusen - Bundesland Baden" handelt. Würde passen, auch mit dem Brief an Gauck (der übrigens 72 Seiten hat).  ;D

Noch ein Bericht, hier gibt es noch mehr Infos:

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eidelberg
Reichsbürger gab sich als Bürgermeister aus

64-Jähriger erhielt Bewährungsstrafe - Wirre Briefe geschrieben

Willi Berg

Heidelberg. Ein den Reichsbürgern nahestehender Mann hat Millionenbeträge von Bankern, Politikern und Richtern gefordert. Das Heidelberger Schöffengericht verurteilte den Arbeitslosen jetzt zu zwei Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren. Der 64-Jährige habe sich unter anderem der versuchten Nötigung in 39 Fällen schuldig gemacht. "Sie müssen nicht ihre Gesinnung ändern, sondern sich an Gesetze halten", mahnte die Vorsitzende Richterin Nicole Bargatzky. Miteinbezogen wurde ein früheres Urteil wegen Sozialversicherungsbetruges. Der Angeklagte leugne die Existenz der Bundesrepublik, kassiere aber Sozialleistungen, sagte Staatsanwalt Jonathan Waldschmidt. Er forderte insgesamt vier Jahre Haft ohne Bewährung.

Über Jahre hinweg hat der Angeklagte wirre Briefe vor allem an Amtsträger verschickt. "Die Motivation ist für uns schwer nachzuvollziehen", sagte die Richterin. Von den Adressaten verlangte der Mann, dass sie eine amtliche Legitimation sowie eine beglaubigte "Gründungsurkunde" der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg vorlegen. Anwälte sollten ihre Zulassung der "Militärregierung" beibringen. Und das innerhalb von 72 Stunden.

Ansonsten wären hohe Geldbeträge fällig. Zehn Millionen Euro allein vom damaligen Chef der Sparkasse Heidelberg, Helmut Schleweis. Und eine Million Euro vom Bundestagsabgeordneten Lothar Binding. Die gleiche Summe wurde auch von der Verlagsleitung der Rhein-Neckar-Zeitung sowie Heidelberger Richtern, Staatsanwälten und einer Notarin gefordert. Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner war mit 100.000 Euro dabei. Die Adressaten sollten "Urkunden vorlegen, die es gar nicht gibt", sagte die Richterin. Das sei "ziemlich verschroben". Die Masche habe der gelernte Großhandelskaufmann aber nicht selbst erfunden.

Auch der damalige Vorstandschef der Commerzbank, Martin Blessing, bekam Post. Er wurde aufgefordert, die Zwangsversteigerung einer Immobilie des Angeklagten zurückzunehmen. Ansonsten müsse Blessing zehn Millionen Euro zahlen. Diese Forderung ließ der Angeklagte in einem Schuldnerverzeichnis im US-Staat Washington eintragen. Die Richterin nannte das "wahnwitzig". Als Blessing nicht reagierte, bekam ein Gerichtsvollzieher den Auftrag, das Geld einzutreiben. Was der natürlich nicht tat.

Fünf weitere Personen landeten in dem US-Schuldnerverzeichnis. Darunter ein Heidelberger Richter - mit einer Forderung von mehr als 500.000 Euro. Dem Juristen soll es den Urlaub vermiest haben, als er in Mittelamerika davon erfuhr. Die Briefe hätten für "ganz erhebliche Irritationen gesorgt", sagte Staatsanwalt Jonathan Waldschmidt. "Das hat was von Terror", meinte Richterin Bargatzky. Verteidiger Karlheinz Schnell bezeichnete den Inhalt der Schreiben als "Quatsch" und "Riesenunfug". Er könne nicht verstehen, warum man die Briefe nicht weggeworfen habe.

Mehrere Empfänger erstatteten jedoch Strafanzeigen, darunter der Heidelberger Landgerichtspräsident und die Direktorin des Amtsgerichts. Außerdem das Bundespräsidialamt wegen eines Briefes an Joachim Gauck im September 2016. Darin teilte der Angeklagte diesem mit, dass die souveräne und von "Badischen Staatsangehörigen" bewohnte Stadt Heidelberg den USA und den alliierten Besatzungsmächten einseitig den Frieden erklärt. Und: "Wir fordern Sie im Namen der Menschlichkeit nach über 100 Jahren auf, auch uns den Frieden zu erklären." Derlei Unsinn ist nicht strafbar. Jedoch hatte der Angeklagte als "Bürgermeister Bernd" unterschrieben und den Briefkopf der Stadt Heidelberg verwendet. Die als Amtsanmaßung und Titelmissbrauch angeklagte Tat wurde jetzt eingestellt.

Da dem Gericht zwei Anklagen vorlagen, mussten auch zwei Strafen gebildet werden. Verurteilt wurde der 64-Jährige auch, weil er mit einer gefälschten Unterschrift zu Unrecht Geld von seiner Schwester einforderte. Dies wertete das Gericht als besonders schwerwiegend. Die Vorsitzende stellte dem Angeklagten dennoch eine günstige Sozialprognose. "Ich hoffe, dass sie sich nicht was anderes einfallen lassen", so Bargatzky. "Er wird in Zukunft so etwas nicht mehr tun", glaubt Verteidiger Schnell und beantragte eine Bewährungsstrafe. Das Haus seines Mandanten wird jetzt zwangsversteigert. Dass die Commerzbank ihm nun zehn Millionen Euro zahlt, darauf kann der hoch verschuldete Mann nicht hoffen.
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https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-heidelberg-reichsbuerger-gab-sich-als-buergermeister-aus-_arid,324836.html
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2017, 07:14:49 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2581 am: 19. Dezember 2017, 11:48:21 »
***Sorry - Doppelpost***
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2582 am: 19. Dezember 2017, 13:29:48 »
Sachsen: nicht nur auf der Landkarte Rechtsaußen.


Ich verstehe die Aufregung um das SSek nicht. Es ist doch das Sächsische Sondereinsatzkommando.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2583 am: 19. Dezember 2017, 16:17:06 »
Ist das "Co-Abhängigkeit" oder schlicht wirklich pure Gewalt durch die Tochter? Egal, die Mutter wird auch bestraft. Hoffentlich fällt die Strafe für die Tochter um ein vielfaches höher aus.

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GEMÜNDEN Gutgläubige Mutter ließ sich von "Reichsbürgerin" einspannen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. An diese allgemeine Weisheit hätte sich eine 76-Jährige aus dem Raum Marktheidenfeld besser gehalten. Dann wäre ihr ein Auftritt vor dem Amtsgericht Gemünden erspart geblieben. Durch ihre Unterschrift unter einem zehn Seiten langen Brief an den Direktor des Amtsgerichts hatte sie sich in den Dunstkreis der so genannten Reichsbürger begeben. Außerdem hatte sie sich geweigert ihre Radio- und Fernsehgebühren zu zahlen. Damit hatte auch alles angefangen: auf Forderungen des Bayerischen Rundfunks als zuständige Anstalt reagierte die Rentnerin nicht. Erfolglos war auch der Besuch des Gerichtsvollziehers und eine Vermögensauskunft verweigerte sie ebenfalls. Auf die Frage von Richter Dr. Jan Teubel nach dem Warum?, sagte die alte Dame nur, „weil es meine Tochter so wollte“. Von der Tochter drangsaliert Die 35-jährige Tochter soll sie verbal und auch durch körperliche Gewalt drangsaliert haben. Insgesamt sechs Mal wäre sie geschlagen worden. Einmal war sogar eine leichte Gehirnerschütterung die Folge der tätlichen Attacken. Darauf sei sie dann bei der Tochter aus- und in eine andere Wohnung eingezogen. Bezahlt hat sie die Gebühren nicht, weil es ihr die Tochter verboten hat. „Sie kann so lieb sein, ein richtiger Engel, aber dann sie auch wieder unmöglich“, beschrieb die Angeklagte, eine ehemalige Lehrerin, ihre Tochter. Ihre Tochter war es auch, die wegen der Vollstreckungsmaßnahmen einen sehr langen Brief an den „Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Gemünden“, geschrieben hat. Darin erkennt sie das Gericht nicht als rechtmäßige Justizbehörde nicht an. Die Bundesrepublik Deutschland ist für sie kein souveräner Staat. Zuständig sind allein die Siegermächte, hier vorrangig die USA. Weder das Grundgesetz noch die Verfassung des Freistaates Bayern erkennt sie an. Eigene Gebührenordnung erlassen Die geforderten Rundfunkbeiträge des Bayerischen Rundfunks nannte sie in dem Schreiben als „einen Betrug am deutschen Volk“, die Schreiben des Gerichts in der Vollstreckungsangelegenheit als „Vortäuschung eine amtlichen Schreibens“. Dagegen reagiert sie mit der von ihr erlassenen persönlichen „Allgemeinen Handels- und Gebührenordnung“. Nach dieser fallen hohe Summen an, die „vornehmlich in Gold oder Silber“ an sie zu zahlen sind. Für Amtsanmaßung, wie die Unterschrift eines Richters unter einem Bescheid, wird der Gegenwert von 250 000 Euro fällig. Vollstreckt werden sollen ihre Forderungen durch Einrichtungen, die sich im Ausland befinden. So in den USA, England, auf Malta oder in der Schweiz. Ein Vorgehen, das „ernst zu nehmen ist“, wie Thomas Schepping, der Direktor des Amtsgerichts im Zeugenstand betonte. „Einträge in einem ausländischen Schuldnerverzeichnis können Ärger bereiten. Ich nehme die Sache ernst, weil man da nicht so schnell wieder heraus kommt“. An für sich bezeichnete er die Angelegenheit als „hanebüchenden Unsinn“, der dadurch allerdings einen ernsten Hintergrund erhält. Beklagte ist fassungslos, ihr tut es leid „Das ist ein Wahnsinn“, sagte die angeklagte Mutter, als sie Einzelheiten des Schreibens und der Gebührenordnung ihrer Tochter von Richter Teubel erfuhr und bedauerte zu tiefst, dass sie ihre Unterschrift unter den Brief gesetzt hat ohne ihn vorher gelesen zu haben. „Ich bin fassungslos, das tut mir leid“, sagte die Frau, die auch mit dem Begriff „Reichsbürger“ nichts anzufangen wusste. „Die ist nicht richtig im Kopf“, meinte sie über ihre Tochter und stellte sich selbst die Frage, was sie bei der Erziehung falsch gemacht haben könnte, da ihre beiden anderen Kinder „gut geraten“ sind. Da sich die Angeklagte in der Hauptverhandlung von dem Schreiben distanziert hat, beantragte der Staatsanwalt eine Geldstrafe wegen versuchter Nötigung von 900 Euro (30 Tagessätze zu 30 Euro). Der Verteidiger gab zu, dass es leichtsinnig von seiner Mandantin war, den Brief zu unterschreiben, ohne den Inhalt gelesen zu haben. Er wies aber auf den enormen Druck hin, der von der Tochter auf die Mutter ausgeübt worden ist. Auch sind die Schriftstücke immer aus Sicht der Tochter verfasst worden und am Ende nur der Hinweis erfolgt, dass diese auch im Namen der Mutter verfasst wurde. Darum beantragte er „Freispruch oder einen Schuldspruch mit einer Verwarnung“, jedoch keine Geld- oder Haftstrafe. Dem konnte sich Richter Jan Teubel in seinem Urteil nicht anschließen. Er verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 600 Euro (20 Tagessätze zu je 30 Euro). Die Tochter muss sich einem eigenen Verfahren verantworten.
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Quelle: http://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Amtsgerichte-Reichsbuerger;art768,9824163
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2584 am: 20. Dezember 2017, 06:06:10 »
120 Tagessätze á 5 Euro...da wird einem der Rest dann schnell klar.

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20.12.17

AMTSGERICHT TRAUNSTEIN
Bei Polizeikontrolle Beamten erheblich verletzt

Bei einer Personenkontrolle auf dem Traunsteiner Maxplatz ist ein Polizist verletzt worden. Fast drei Jahre nach der Tat mussten sich die beiden Täter gestern vor dem Amtsgericht verantworten.

Traunstein – Einer von zwei Männern hatte am 13. Januar 2015 die Kontrolle vehement verweigert und Widerstand geleistet. Ein 42-jähriger Polizist erlitt dabei Verletzungen. Jetzt verurteilte das Amtsgericht unter Richter Maximilian Lermer den Mann zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je fünf Euro. Sein Begleiter, der seinen Ausweis damals doch noch gezeigt hatte, bekam Freispruch. Der Fall wurde erst jetzt verhandelt, weil einer der Angeklagten lange Zeit unverschuldet verhandlungsunfähig gewesen war.

Die Frage, ob die Kontrolle nach dem Polizeiaufgabengesetz rechtmäßig war, zog sich durch das Verfahren. Die uniformierten Beamten waren damals im Streifenwagen in der Stadt unterwegs. Der eine Mann weigerte sich vehement, seine Personalien anzugeben, wurde handgreiflich, stieß Beleidigungen aus und wurde letztlich vorläufig festgenommen. Während die Polizisten versuchten, ihm Handfesseln anzulegen, mischte sich der andere Mann ein, allerdings ohne jemanden zu verletzen.

Einer der Polizisten trug Prellungen an Schienbein, Kopf sowie einer Hand davon und war dadurch längere Zeit dienstunfähig, wie sein Anwalt unterstrich.

Staatsanwalt Dr. Simon Möbius plädierte auf Freispruch für den Mann, der sich letztlich doch noch ausgewiesen hatte. Der Vorwurf der „versuchten Gefangenenbefreiung“ sei nicht nachweisbar. Für den Schläger beantragte er wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 15 Euro.

Dessen Verteidiger stellte die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung in Zweifel: „Da gehen zwei schräg aussehende Typen durch eine ganz normale Straße in Traunstein. Auch wenn am Bahnhof vielleicht mit Drogen gehandelt wird oder Graffiti in der Stadt gesprüht werden, ist das kein Grund für eine Polizeikontrolle.“ 1954 habe ein Oberlandesgericht entschieden, es bestehe keine allgemeine Pflicht, sich gegenüber Polizeibeamten auszuweisen. Sein Mandant sei freizusprechen. Er habe sich nicht strafbar gemacht und besitze zudem gegen unrechtmäßige Handlungen ein Notwehrrecht.

Der Verteidiger des zweiten Angeklagten trat wie der Staatsanwalt für Freispruch zulasten der Staatskasse ein. Dem entsprach das Amtsgericht im Urteil. Zu einem Widerstand gehöre Gewaltanwendung, begründete Richter Maximilian Lermer. Eine solche sei nicht nachgewiesen. Auch liege keine versuchte Gefangenenbefreiung vor.

Zum zweiten Angeklagten betonte Lermer: „Die Kontrolle war eine rechtmäßige Diensthandlung im Präventivbereich. Die Polizei dürfte sonst überhaupt nicht präventiv tätig werden. Die Beamten haben nichts anderes gemacht als ihre Kollegen auf der Autobahn, die Fahrzeuge mit geschultem Auge aus dem Verkehr herausholen – ohne den Hauch eines Anlasses.“

Der Angeklagte habe kein Recht gehabt, sich gegen die Kontrolle zu wehren, und schon gar nicht zu einer Beleidigung. Der Richter weiter: „Er hat nicht die Kontrolle als Unrecht empfunden – sondern sie wegen der Beamten und wegen seiner verquasten Reichsbürger-Ansichten verweigert.“ Er habe Stress machen wollen.
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https://www.ovb-online.de/rosenheim/chiemgau/polizeikontrolle-beamten-erheblich-verletzt-9465117.html

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Seit November warten auf den nächsten Gerichtstermin...

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Reichsbürger droht Landrat

Justiz: 51-Jähriger beschimpft Metzger
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Ein 51-Jähriger, der bis vor Kurzem noch im Landkreis lebte, soll im September Landrat Klaus Metzger und einen weiteren Mitarbeiter des Landratsamts in einem Brief beschimpft und massiv bedroht haben. Metzger sei ein „Nazi“, der hingerichtet oder inhaftiert werde, heißt es in dem Schreiben. So zumindest steht es sinngemäß in der Anklageschrift, wie der Aichacher Amtsgerichtsleiter Walter Hell auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt. Wolfgang Müller, Sprecher des Landratsamts, bestätigt, dass zwei Personen im Landratsamt einen solchen Brief erhielten. Weiter wolle man sich aber nicht dazu äußern.

Der 51-Jährige ist bereits vielfach vorbestraft und wird der Reichsbürger-Szene zugeordnet. Das heißt, dass er offenbar den deutschen Staat in seiner derzeitigen Form ablehnt. Seit November sitzt er in Untersuchungshaft. Bereits im April soll er, wie berichtet, auch der Generalstaatsanwaltschaft München in einem Schreiben mit der Hinrichtung gedroht haben. Dafür sollte sich der Mann, der inzwischen in Nordschwaben wohnt, eigentlich vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten. Weil der 51-Jährige aber nicht zum Termin erschien, erließ Richter Hell einen Vorführbefehl. Die Polizei nahm ihn daraufhin in seiner Wohnung in Donauwörth fest. (uj)
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http://www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Reichsbuerger-droht-Landrat-id43601496.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2585 am: 20. Dezember 2017, 11:28:39 »
http://www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Reichsbuerger-droht-Landrat-id43601496.html

Hier noch ein Artikel mit etwas mehr Informationen

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Der Mann sitzt in Untersuchungshaft

Zunächst reagierte er nicht auf das Klingeln an der Wohnungstür. Als die Beamten die Tür öffneten, hatte er sich bereits in einem Zimmer verschanzt. Die Polizisten mussten eigenen Angaben zufolge die Tür eintreten. Der 51-Jährige habe sich in der Folge massiv zur Wehr gesetzt. Vier Beamten sei es mit vereinten Kräften gelungen, den Tobenden zu fixieren und zu fesseln. Der Mann aber gab noch immer keine Ruhe, beleidigte und bedrohte die Polizisten. Der 51-Jährige ließ sie wissen, er hätte sie "umgelegt", hätte er eine Waffe zur Hand gehabt. "Das war glücklicherweise nicht der Fall", hieß es nach dem Einsatz im Pressebericht der Donauwörther Polizeiinspektion.
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http://www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Reichsbuerger-in-Untersuchungshaft-bedroht-den-Landrat-id43598476.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2586 am: 20. Dezember 2017, 12:25:04 »
Er ist jetzt kein Neonazi mehr, sondern ein Trinker. Das ist dann nicht mehr so schlimm (in den sog. Polenböllern ist nicht nur mehr Schwarzpulver drin wie beschrieben, sondern auch Nitropulver, das erheblich leistungsfähiger ist):

Edith: Ach, ich Dummerle! Natürlich ist das kein Neonazi! Denn ein Nazi hätte doch nie ein ausländisches Produkt verwendet (und schon gar keines aus "polnischer Wirtschaft), sondern hätte aus ein rassereines teutsches Produkt zurückgegriffen. Hätte mir gleich klar sein müssen.

Zitat
Am Sonntag hatte ein Mann in Hamburg mit zwei in Deutschland verbotenen Böllern eine kleine Explosion herbeigeführt. Er wurde am Montag verhaftet. Jetzt wurde seine Identität bekannt.

Spoiler
Der Mann, der am Sonntag an einem Hamburger S-Bahnhof eine kleine Explosion herbeigeführt haben soll, ist ein ehemaliger Neonazi. Wegen Totschlags soll er mehrere Jahre im Gefängnis gesessen haben. Das berichtet das „Hamburger Abendblatt“.

Der 51 Jahre alte Stephan K. werde nun aber der Trinkerszene zugerechnet. Gegen ihn ist Haftbefehl erlassen worden.

Er soll am Sonntag am S-Bahnhof Veddel kurz aus der S-Bahn gestiegen, einen Plastikbeutel dort abgestellt und wieder in die Bahn gestiegen sein.

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Kurz darauf explodierten zwei sogenannten Polen-Böller in der Tüte, in ihnen ist ein vielfaches mehr an Schwarzpulver enthalten, als in den in Deutschland zugelassenen Böllern. Bei der Explosion erlitt ein Mann ein Knalltrauma, eine Scheibe des Windschutzes zerbrach.

Überwachungskameras auf dem S-Bahnhof zeigten den Mann, es gibt auch Kameraaufnahmen aus der S-Bahn selbst, auf denen er zu erkennen sein soll.

Am Tag nach der Tat hatte die Polizei ihn im Hamburger Süden festgenommen. Zu dem Motiv des Täters gibt es bislang keine Erkenntnisse.

Veddel gehört zu den sozialschwachen Hamburger Stadtteilen,  getrennt von der Innenstadt durch die Elbe. Eine große Mehrheit der Einwohner hier hat ausländische Wurzeln.
[close]

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/hamburg-ehemaliger-neonazi-hat-polen-boeller-gezuendet-15351182.html?GEPC=s6&utm_campaign=Echobox&utm_medium=Social&utm_source=Facebook
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2017, 12:32:37 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2587 am: 20. Dezember 2017, 13:25:59 »
Das hat er doch sicher nur gemacht, um diese illegalen Böller zu vernichten, damit mehr "Toitsche Pöller" verkauft werden!
Oder er behauptet einfach:
"Diese Vorgänge haben sich nun abermals wiederholt.  Polen hat zum ersten Mal auf unserem eigenen Territorium geböllert. Seit Sonntagnachmittag wird jetzt zurückgeböllert. Und von jetzt ab wird Böller mit Böller vergolten."
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2588 am: 20. Dezember 2017, 14:16:33 »
Ja, so könnte es sein! Auch daran habe ich natürlich wieder einmal nicht gedacht!

Es gibt noch weitere Infos zu diesem freundlichen Herrn:

Zitat
Laut "Hamburger Abendblatt" zählt der Tatverdächtige inzwischen nicht mehr zur Neonazi-Szene - wie noch vor 25 Jahren. Damals hatten er und ein weiterer Neonazi einen Kapitän aus Buxtehude angegriffen, weil dieser Adolf Hitler als größten Verbrecher bezeichnet hatte. Der Kapitän wurde bei dem Angriff so schwer verletzt, dass er wenig später starb. Die beiden Täter wurden wegen Totschlags zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

In letzter Zeit sei der 51-Jährige aber nur noch wegen kleinerer Diebstähle aufgefallen, sagte die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft. Laut Hamburger Polizei wird er inzwischen der Trinkerszene zugeordnet und hat keinen festen Wohnsitz.

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Explosion-auf-S-Bahnhof-Ex-Neonazi-in-Haft,detonation100.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2589 am: 20. Dezember 2017, 16:33:23 »
Von Preppern, Heimatschutz, Reservisten, Reichsbürgern und dubiosen Blogs und Info-Seiten wie die des Imkers.

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2590 am: 21. Dezember 2017, 12:22:20 »
Pah, Sorgerecht!  Was erlauben Wortmarke?  Laut Reichsrecht liegt das Züchtigungs- und das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Haushaltsvorstand, also beim Manne ...   ;)

Und wenn man 8 Halbe eingepreßt hat, dann ist das noch lange kein "Alkkoholeinfluss"!


Zitat
Reichsbürger macht Familie Angst

Mering/Ried - Ein Reichsbürger beschäftigte in der Nacht zu Donnerstag längere Zeit die Polizei in Friedberg. Der 45-jährige Mann aus Ried wird der "Reichsbürger-Bewegung" zugeordnet. Er hatte zunächst seiner getrennt von ihm lebenden Frau über soziale Medien diverse heftige Drohungen übermittelt, später war er betrunken Auto gefahren. Die Nacht verbrachte er in der Ausnüchterungszelle.
Am Abend war der Mann an der Wohnung seiner getrennt von ihm lebenden Frau erschienen, er wollte die beiden Töchter zu sich holen, die allerdings nicht mit dem Vater mitwollten. Das Sorgerecht liegt bei der Frau. Zu diesem Zeitpunkt war der Mann sichtlich alkoholisiert, er fuhr mit seinem Auto schimpfend davon. Da die Frau fürchtete, dass der Mann zurückkehren könnte, verständigte sie die Polizei. Der 45-Jährige gilt als gewalttätig; die Frau hatte Angst um sich und ihre Kinder. Mit mehreren Streifen rückten Friedberger Polizisten aus, sie fuhren zum Wohnsitz des Mannes in Ried. Dort öffnete er ihnen, sichtlich stark unter Alkoholeinfluss. Wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt wurde eine Blutentnahme angeordnet. Da der 45-Jährige drohte, seiner Familie etwas anzutun und zudem aggressive Stimmungsschwankungen zeigte, musste er bis zum Donnerstagmorgen zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen werden, teilt ein Sprecher der Polizei mit.

http://www.aichacher-zeitung.de/vorort/weitere/art464,144299
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2591 am: 21. Dezember 2017, 12:50:37 »
Warum hat er nicht Angela Masch informiert?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2592 am: 21. Dezember 2017, 12:51:57 »
Pah, Sorgerecht!  Was erlauben Wortmarke?  Laut Reichsrecht liegt das Züchtigungs- und das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Haushaltsvorstand, also beim Manne ...   ;)

Und wenn man 8 Halbe eingepreßt hat, dann ist das noch lange kein "Alkkoholeinfluss"!

http://www.aichacher-zeitung.de/vorort/weitere/art464,144299

Mal sehen wann Angela M. sich einschaltet, ist ja schliesslich "Kinderklau" durch die Mutter... :facepalm: :facepalm: :facepalm:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2593 am: 21. Dezember 2017, 13:16:26 »
Warum hat er nicht Angela Masch informiert?

Als (r)echter Reichsdepp kann er sich doch nicht von einer Frau blamieren und reinreiten lassen wenn er es selbst kann?  :scratch:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2594 am: 21. Dezember 2017, 14:05:26 »
Wenigstens hätte er sie schon schöngetrunken.
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