Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264405 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2295 am: 18. Oktober 2017, 06:23:18 »
Da scheint einer, nicht  zuletzt dank seines Anwalts, aus der "Reichsbürgernummer" rausgekommen zu sein. Wobei, wer -wenn nicht ein "Reichsbürger"- macht wegen einer Forderung von 80 Euro so einen Terz und versucht nicht eine -wie auch immer geartete- Einigung mit dem Gläubiger bzw. Gerichtsvollzieher zu bekommen?  :scratch:

Geholfen hat es nichts und wie die Höhe der Tagessätze vermuten lässt, wären die 80 Euro wohl kaum das wirkliche Problem gewesen.  :o

Spoiler
Schuldner wird für Reichsbürger gehalten

39-Jähriger verfolgt Gerichtsvollzieher in südlicher Breisgau-Gemeinde mit einem Messer / Verhandlung vor Staufener Amtsgericht.

STAUFEN. Wenn der Gerichtsvollzieher sonntags um 13.45 Uhr an der Wohnungstür klingelt und so heftig rüttelt, dass die Türklinke innen abfällt, dann kann er einen Schuldner in Angst und Schrecken versetzen. Selbst dann, wenn der Gerichtsvollzieher aufgrund eines Gerichtsbeschlusses an Wochenenden und zur Nachtzeit vollstrecken darf. Was aber ist, wenn der Schuldner genau das nicht weiß und es so sehr mit der Angst zu tun bekommt, dass er zu einem Messer greift und aus der Wohnung geht, um zu schauen, wer der Störenfried ist?

Am Montag hatte der Strafrichter am Amtsgericht Staufen einen derartigen Fall zu entscheiden. Nach vierstündiger Verhandlung verurteilte er einen Schuldner wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro.

Auf der Anklagebank saß ein 39-jähriger Disponent, der am 6. November 2016 zu einem langen Küchenmesser gegriffen hatte, als er das laute Klopfen und Rütteln an seiner Wohnungstüre im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses vernahm. Mit der Angst habe er es zu tun bekommen und der Stimme vor der Tür – "Ich bin der Gerichtsvollzieher und komme vom Amtsgericht in Staufen" – nicht geglaubt. "Sie sind kein Gerichtsvollzieher und Sie kommen nicht vom Amtsgericht in Staufen", hatte der 39-Jährige hinausgerufen.

Bei dem Gerichtsvollzieher und seiner Partnerin, einer Gerichtsvollzieherin im Bezirk Karlsruhe, die er als Zeugin mitgenommen hatte, lösten diese Worte Alarm aus. Sollte der Schuldner einer der sogenannten Reichsbürger sein, die weder die Bundesrepublik Deutschland noch ihre Beamten anerkennen? Einer, der sich mit Waffengewalt wehren könnte? Der Gerichtsvollzieher alarmierte sicherheitshalber die Polizei. Außerdem wollte er mit ihrer Hilfe seinen Auftrag vollstrecken, einen Haftbefehl zur Erzwingung einer eidesstattlichen Vermögensauskunft.

Der Schuldner hatte nach dem Wortwechsel Schritte im Treppenhaus hinuntergehen gehört. Um zu erkunden, wer das sein könnte, nahm er ein Küchenmesser und ging ebenfalls Richtung Haustür. Auf einem Absatz hielt er inne. Eine Frau stand im Türrahmen und schrie ihn an, sofort das Messer wegzulegen. Er trug es nach ihrer Aussage am langen Arm, mit der Spitze nach unten zeigend. Der Angesprochene war gerade im Begriff, das Messer niederzulegen, als der Gerichtsvollzieher seine Lebensgefährtin von draußen aufforderte, mit zum Auto zu kommen. Auf den Ruf des Schuldners, dass er die Polizei anrufen werde, erwiderte er, dass er das schon getan habe.

Polizei rückt mit einem

Großaufgebot an

Die Polizei rückte aufgrund der Mitteilung, dass es sich um einen mit einem Messer bewaffneten sogenannten Reichsbürger handeln könnte, mit einem Großaufgebot an. Behelmt und auf Gegenwehr eingestellt, trafen sie vor dem Haus des Schuldners auf einen schmächtigen Mann, der sofort die Hände erhob, sich auf den Gehweg legte und widerstandslos festnehmen ließ. Das Küchenmesser fand sich in seinem Rucksack. Einen sogenannten Reichsbürger hatte die Polizei mit dem 39-Jährigen nicht festgenommen. Nur einen ängstlichen Schuldner, der auf die Beamten mit seiner Aussage, dass er nicht geglaubt habe, dass ein Gerichtsvollzieher am Sonntag komme, einen glaubwürdigen Eindruck machte.

Hat der Schuldner sich durch sein Verhalten schuldig gemacht? Sein Verteidiger verneinte das. Sein Mandant habe nicht vorsätzlich gehandelt, weil er an einem Sonntag nicht damit rechnen musste, dass ein Gerichtsvollzieher bei ihm an der Türe rüttelt. Die Staatsanwältin hatte das zuvor verneint. Ihrer Auffassung hat sich der Strafrichter angeschlossen. Der Angeklagte habe mehrfach Post vom Gerichtsvollzieher bekommen. Er wusste um die Existenz des Haftbefehls und hätte damit rechnen müssen, dass ein Gerichtsvollzieher am Wochenende vollstrecken könne. Er hätte nach dessen Ausweis fragen müssen. Das Messer stelle eine Drohung dar, insbesondere in Verbindung mit der Aufforderung, dass sie verschwinden sollten. Nach seiner vorläufigen Festnahme hatte der 39-Jährige die Vermögensauskunft erteilt und sich bei dem Gerichtsvollzieher und seiner Lebensgefährtin entschuldigt. Bei der Forderung des Gläubigers, die der Gerichtsvollzieher eintreiben sollte, soll es sich um rund 80 Euro gehandelt habe
[close]
http://www.badische-zeitung.de/ehrenkirchen/schuldner-wird-fuer-reichsbuerger-gehalten--143581840.html

Wobei ich auch der Meinung bin, dass es da bei Youtube ein Video gab.  :scratch:
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Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2296 am: 18. Oktober 2017, 08:42:27 »
Warum heißt diese Zeitung eigentlich Badische, wenn in der ganzen Zeitung keine Ische im Bad zu finden ist?
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2297 am: 18. Oktober 2017, 10:17:38 »
...

Ich darf doch annehmen, dass du an dem Fall dran bleibst. ...

Sie scheinen jedenfalls gut und wohlbehalten im Verhandlungssaal angekommen zu sein:
 ;D

Zitat
Sie wurden von Beamten in den Verhandlungssaal geführt.
https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article169745987/Mutmassliche-Reichsbuergerinnen-vor-Gericht.html


Edith sagt: Bayern scheint den Beschluß der Innenministerkonferenz konsequent umzusetzen:

Zitat
Demnach werden der ‚Reichsbürgerszene‘ in Bayern insgesamt mehr als 3.250 Personen zugerechnet.... Gegen alle 247 Personen wurden bereits Widerrufsverfahren durch die Waffenbehörden eingeleitet, in 162 Fällen erging ein Widerrufsbescheid. Insgesamt wurden durch Widerruf oder aufgrund eines vor Widerruf erklärten freiwilligen Verzichts bislang 282 waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen. Dabei wurden 547 Waffen bei der Waffenbehörde oder an einem Berechtigten abgegeben. Bei 41 Personen wird der Sachverhalt noch überprüft. Zum Vergleich: Die Zahl der bei den Waffenbehörden noch offenen Prüffälle betrug zum Stichtag 30. Juni 2017 noch 114.
Die 41 Fälle dürften Verwaltungsgerichtsverfahren sein.

Spoiler
Mehr als 3.250 Personen in Bayern als ‚Reichsbürger‘ identifiziert
18. Oktober 2017

„Die ‚Reichsbürgerszene‘ wird in Bayern weiter konsequent aufgeklärt. Gegenüber den identifizierten Reichsbürgern greifen die bayerischen Sicherheitsbehörden hart durch.“ Das hat am Mittwoch, 18.10.2017, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann deutlich gemacht. „Wir haben bayernweit mittlerweile mehr als 3.250 Personen eindeutig als ‚Reichsbürger‘ identifiziert“, erklärte Herrmann. Nur noch ein kleiner Teil davon verfüge inzwischen über erlaubnispflichtige Waffen. „Es ist unseren Waffenbehörden innerhalb kurzer Zeit gelungen, vielen ‚Reichsbürgern‘ die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu entziehen.“

Die verstärkte Beobachtung der Szene durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz sowie die Bündelung aller bei den Behörden und Kommunen vorliegenden Erkenntnisse bei der Bayerischen Polizei tragen dazu bei, ein genaueres Bild über Größe, Vernetzung und ideologischer Ausrichtung der ‚Reichsbürgerszene‘ zu erhalten. Dies zeigen auch die neuesten, zum Stichtag 30. September 2017 erhobenen Zahlen. Demnach werden der ‚Reichsbürgerszene‘ in Bayern insgesamt mehr als 3.250 Personen zugerechnet. Die Bayerische Polizei prüft darüber hinaus mögliche Verdachtsfälle. Von dieser Personengruppe haben die bayerischen Waffenbehörden inzwischen 247 Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen identifiziert. Gegen alle 247 Personen wurden bereits Widerrufsverfahren durch die Waffenbehörden eingeleitet, in 162 Fällen erging ein Widerrufsbescheid. Insgesamt wurden durch Widerruf oder aufgrund eines vor Widerruf erklärten freiwilligen Verzichts bislang 282 waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen. Dabei wurden 547 Waffen bei der Waffenbehörde oder an einem Berechtigten abgegeben. Bei 41 Personen wird der Sachverhalt noch überprüft. Zum Vergleich: Die Zahl der bei den Waffenbehörden noch offenen Prüffälle betrug zum Stichtag 30. Juni 2017 noch 114.

„Waffen und Munition haben in den Händen von ‚Reichsbürgern‘ nichts zu suchen“, so Herrmann fest. „Unsere Waffenbehörden schöpfen alle rechtlichen Möglichkeiten aus, bestehende Waffenerlaubnisse von ‚Reichsbürgern‘ zu entziehen und Neuanträge abzulehnen. Unsere Waffenbehörden arbeiten mit Hochdruck daran, bekannte ‚Reichsbürger‘ schnell und konsequent zu entwaffnen“, sagte der Minister. Bis zum 30. September 2017 wurden so bayernweit insgesamt 547 Waffen durch die Waffenbehörden eingesammelt.
[close]

http://www.new-facts.eu/mehr-als-3-250-personen-in-bayern-als-reichsbuerger-identifiziert-241663.html
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2017, 10:24:40 von Reichsschlafschaf »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2298 am: 18. Oktober 2017, 17:08:45 »
So, das Angebot war dann doch so verlockend, daß die beiden freundlichen Damen es nicht zurückweisen konnten, wie wir bereits gelesen haben.

;)

Nach einer ruhigen Nacht in einem komfortablen Einzelzimmer mit Frühstück, anschließendem Fahrservice und fürsorglicher Begleitung beim Betreten des Saales hat die ältere dann auch gleich die Richterin aufgeklärt, es gibt einen ersten Bericht:

Zitat
"Sie sind für uns nicht zuständig", schleudert die ältere der beiden Angeklagten dem Amtsgericht im niedersächsischen Herzberg entgegen.
Spoiler
Die Verteidiger Tobias Pohl (links) und Kai-Christian Franken sitzen im Amtsgericht in Herzberg am Harz (Niedersachsen), im Hintergrund stehen die beiden angeklagten mutmaßlichen "Reichsbürgerinnen". Die 68 Jahre alte Mutter und ihre 29 Jahre alte Tochter sind angeklagt Anfang 2015 Polizisten mit säurehaltigem Sanitärreiniger überschüttet und dadurch verletzt haben. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Zwei sogenannte Reichsbürgerinnen aus dem Südharz stehen in Herzberg vor Gericht. Ihnen wird Körperverletzung vorgeworfen.

Herzberg (dpa) l "Sie sind für uns nicht zuständig", schleudert die ältere der beiden Angeklagten dem Amtsgericht im niedersächsischen Herzberg entgegen. Die 68-Jährige und ihre 30 Jahre alte Tochter werden von den Behörden den sogenannten Reichsbürgern zugerechnet – diese erkennen die Bundesrepublik und deren Institutionen nicht an und behaupten, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort. In Herzberg müssen sich die Frauen aus Barbis im Südharz seit Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Die Tochter soll einen Polizisten mit einem konzentrierten säurehaltigen Sanitärreiniger angegriffen und erheblich an den Augen verletzt haben. Die Mutter soll ebenfalls Beamte attackiert und erheblichen Widerstand geleistet haben.

Den ersten Prozessanlauf im Juni hatten die beiden Frauen durch unentschuldigtes Fernbleiben platzen lassen. Damit ihnen dies nicht erneut möglich war, ließ das Gericht Mutter und Tochter diesmal am Tag vor der Verhandlung in Gewahrsam nehmen. Beide wurden von Polizisten in den Verhandlungssaal geführt.

Möglicherweise um ihre Missachtung auszudrücken, setzten die Frauen sich nicht neben ihre Verteidiger. Sie blieben demonstrativ stundenlang hinter der Anklagebank stehen. Mit Zwischenrufen, Getuschel und Gelächter störten sie zunächst die Verhandlung. Die Vorsitzende Richterin Annett Cron ließ sich aber nicht provozieren. Im Ton freundlich, aber doch sehr bestimmt in den Ansagen, gelang es ihr, die Verhandlung in geordnete Bahnen zu lenken.
Zuschauer auf Waffen überprüft

Die angeklagte Mutter, die seit Jahren mit unterschiedlichsten Behörden im Streit liegt, versuchte nur noch zögerlich, den Fortgang der Verhandlung zu beeinflussen. Um mögliche Störungen durch Dritte zu unterbinden, hatte das Gericht erneut strenge Sicherheitsvorkehrungen angeordnet. Die zahlreichen Zuschauer, die in den Verhandlungssaal im historischen Welfenschloss drängten, wurden nur einzeln eingelassen und vorher auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände hin kontrolliert.

Hauptzeuge des Schöffengerichts war ein inzwischen pensionierter Polizist. Er schilderte, wie er am 5. Juni 2015 zusammen mit einem Kollegen und einem Mitarbeiter des Landkreises dem Bezirksschornsteinfeger Amtshilfe geleistet hatte, nachdem Mutter und Tochter sich zuvor geweigert hatten, die obligatorische Feuerstättenschau in ihrem Haus in Barbis zuzulassen.

Nach dem Betreten des Gebäudes habe die dort wartende 30-Jährige ihn gezielt mit Säure aus einer Plastikflasche bespritzt, sagte der Beamte. Zudem habe die Frau ihn mit Tritten und Bissen attackiert, als er sie zu Boden bringen und fixieren wollte. Die Säure sei ihm in die Augen gelaufen, so dass er kaum noch sehen konnte und vorübergehend dachte, er werde sein Augenlicht verlieren. "Ich habe tagelang erhebliche Schmerzen gehabt, kann zum Glück aber wieder sehen." Er gehe davon aus, dass es sich um einen gezielten Angriff auf einen Amtsträger gehandelt habe, sagte der Beamte.
Widerstand gegen Amtsträger

Die anderen Zeugen berichteten, dass Mutter und Tochter die Amtsträger übel beschimpft hätten. Beide hätten zudem Widerstand geleistet. Erst als Verstärkung eintraf konnte die jüngere Frau abgeführt werden.

Nach der Mittagspause erklärte sich die Tochter entgegen ihrer ursprünglichen Ankündigung bereit, mit einem Gutachter zu sprechen. Die Mutter verweigerte dagegen weiterhin jede Kooperation. Ein Urteil wird voraussichtlich in der kommenden Woche verkündet.

In Niedersachsen werden Reichsbürger vom Verfassungsschutz beobachtet. Viele Anhänger der Bewegung sind nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in der rechtsextremen Szene aktiv.
[close]
https://www.volksstimme.de/deutschland-welt/deutschland/attacke-auf-polizisten-suedharzer-reichsbuergerinen-vor-gericht


Einigermaßen gleichlautend:
https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article169745987/Reichsbuergerinnen-muessen-sich-fuer-Attacke-verantworten.html

Bei der Tochter scheint sich so etwas wie praktische Einsicht anzubahnen:
Zitat
Nach der Mittagspause erklärte sich die Tochter entgegen ihrer ursprünglichen Ankündigung bereit, mit einem Gutachter zu sprechen.
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2017, 17:23:48 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2299 am: 18. Oktober 2017, 19:22:45 »
Es ging wieder mal ums Prinzip:
Zitat
BRD-Leugner erhält Geldstrafe auf Bewährung
Prozess am Achimer Amtsgericht: „Reichsbürger“ greift Polizisten an

https://www.kreiszeitung.de/lokales/verden/achim-ort44553/reichsbuerger-greift-polizisten-8785879.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2300 am: 18. Oktober 2017, 20:27:03 »
Irgendwie ist es ja wiederum bezeichnend, was der Anlass für die Säureattacke der beiden RD-FrauenWeiber und alles daraus Folgende war:
Zitat
Er schilderte, wie er am 5. Juni 2015 zusammen mit einem Kollegen und einem Mitarbeiter des Landkreises dem Bezirksschornsteinfeger Amtshilfe geleistet hatte, nachdem Mutter und Tochter sich zuvor geweigert hatten, die obligatorische Feuerstättenschau in ihrem Haus in Barbis zuzulassen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2301 am: 19. Oktober 2017, 10:24:01 »
Thüringen....

Spoiler
Tausend Reichsbürger in Thüringen
19. Oktober 2017 / 02:01 Uhr

Der Verfassungsschutz in Thüringen geht aktuell von 1 000 Reichsbürgern aus.

650 sind identifiziert, 350 werden noch überprüft.

Gemessen an der Einwohnerzahl, liegt Thüringen damit an der Spitze der Bundesrepublik.

47 besitzen nach wie vor eine Waffenschein, obwohl sie vom Verfassungsschutz als Reichsbürger identifiziert worden sind.

2016 haben Reichsbürger in Thüringen in 183 Fällen Geldforderungen gegenüber Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes erhoben. Die Höhe umfasst einen Rahmen von 228 bis zehn Millionen Euro.

Jeder Bedienstete erhält jetzt Rechtsschutz hinsichtlich der Prozesskosten.

Anlaufstellen gibt es bei der Landespolizeidirektion und beim Oberlandesgericht.

Die von Ex-Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) in einer Pressemitteilung angekündigte Beratungsstelle beim Landesverwaltungsamt ist aber noch nicht geschaffen.

In der Wartburgregion haben mehr als 20 Personen ihren Pass oder Personalausweis abgegeben, weil sie keine Bürger der BRD sein wollen. Reichsbürger ignorieren das Rechtssystem.
TA / 19.10.17
[close]
http://eisenach.thueringer-allgemeine.de/web/eisenach/startseite/detail/-/specific/Tausend-Reichsbuerger-in-Thueringen-1010631635

Zitat
2016 haben Reichsbürger in Thüringen in 183 Fällen Geldforderungen gegenüber Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes erhoben. Die Höhe umfasst einen Rahmen von 228 bis zehn Millionen Euro.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2302 am: 19. Oktober 2017, 11:01:03 »
Wird Marco Mehlenberg ein Kandidat für uns?

Der Marco ist Jäger und die Claudia Roth setzt sich als Grüne schonmal für Waffenrechtsverschärfungen ein. Manches davon ist sinnvoll, vieles nicht. Wie das halt so ist in der Politik einer Demokratie.

Deshalb wird die Claudia in allen Waffenforen auch sehr gehaßt.  Und wie das so ist, reduziert man die Diskussion dann auf die Person und nicht auf die Sache.

Nun fühlte sich der Marco dringend dazu aufgerufen, sie "ekelhaft" zu nennen.

Dies kam C.R. zu Ohren und sie stellte Strafantrag.

So wurde Marco dann vom Amtsgericht Brühl verurteilt:
https://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/ag-bruehl_50-ds-121-js-882-15-229-16_claudia-roth-ekelhaft.pdf

60 Tagessätze.
Ob die "linksgrünversiffte" Richterin (SPD-Mitglied) wußte, daß der Marco Jäger ist und ab 60 TS die Waffen weg sind?

Jedenfalls wollte sich der Herr diese "Unverschämtheit" nicht gefallen lassen und zog vor das LG, allerdings mit dem gleichen Ergebnis:
https://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/lg-koeln_157-ns-102-16_50-ds-229-16_claudia-roth-ekelhaft.pdf

Laut compact bestätigte auch das OLG dieses Urteil.

Nun wollte der Noch-Jäger vor das BVerfG ziehen, dieses nahm jedoch seinen Antrag nicht an. Einfach, weil es da nichts anzunehmen gab (laut compact stellten die sich "hinter Claudia Roth", was aber Blödsinn ist).

https://www.compact-online.de/ekelhaft-prozess-bundesverfassungsgericht-stellt-sich-vor-claudia-roth-und-erhaelt-post-vom-taeter/

Nun sind nicht nur die Spendengelder verbraten, sondern auch die Waffen definitiv weg. Dafür ist viel Mimimi (einfach mal nach "Marco Mehlenberg" suchen).

Sich selbst sieht er in einem Brief an den Vizepräsidenten des Gerichts als "unschuldigen Bürger", dafür verehrt er offenbar das Deutsche Reich heftig, wie man seinem FB-Profil entnehmen konnte (es scheint jetzt gelöscht zu sein, zunächst nannte er sich Marco Mehlen.

Und wenn ich jetzt wüßte, wie man hier den Screen von seinem Profil einstellen könnte, dann würde ich das tun ...  :whistle:

Jetzt versuch ich mal die Bilder vom Schnippsel und vom screen einzustellen:

.
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2017, 11:44:06 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2303 am: 19. Oktober 2017, 11:43:31 »
@Reichsschlafschaf

Zumindest auf unserer FB-Seite war er schon mehrfach Thema, er ist nämlich überzeugter "Reichsbürger" und wird in seinem Kampf von der AfD unterstützt...bzw. von dem Ableger "Einprozent" die wohl Teile der Prozesskosten zahlen und auch gesammelt haben.

[facebook]https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1248820021840627[/facebook]

[facebook]https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1196122397110390[/facebook]

[facebook]https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1140752385980725[/facebook]

[facebook]https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1190168597705770[/facebook]
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2304 am: 19. Oktober 2017, 11:47:39 »
@Gutemine: Vielen Dank!

Zuvor hatte ich das Forum durchsucht, aber nicht an die FB-Seite gedacht.

Das ist ja alles schon recht aussagekräftig über ihn!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2305 am: 19. Oktober 2017, 14:27:37 »
So, das Angebot war dann doch so verlockend, daß die beiden freundlichen Damen es nicht zurückweisen konnten, wie wir bereits gelesen haben.

;)

Nach einer ruhigen Nacht in einem komfortablen Einzelzimmer mit Frühstück, anschließendem Fahrservice und fürsorglicher Begleitung beim Betreten des Saales hat die ältere dann auch gleich die Richterin aufgeklärt, es gibt einen ersten Bericht:

Zitat
"Sie sind für uns nicht zuständig", schleudert die ältere der beiden Angeklagten dem Amtsgericht im niedersächsischen Herzberg entgegen.
Spoiler
Die Verteidiger Tobias Pohl (links) und Kai-Christian Franken sitzen im Amtsgericht in Herzberg am Harz (Niedersachsen), im Hintergrund stehen die beiden angeklagten mutmaßlichen "Reichsbürgerinnen". Die 68 Jahre alte Mutter und ihre 29 Jahre alte Tochter sind angeklagt Anfang 2015 Polizisten mit säurehaltigem Sanitärreiniger überschüttet und dadurch verletzt haben. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Zwei sogenannte Reichsbürgerinnen aus dem Südharz stehen in Herzberg vor Gericht. Ihnen wird Körperverletzung vorgeworfen.

Herzberg (dpa) l "Sie sind für uns nicht zuständig", schleudert die ältere der beiden Angeklagten dem Amtsgericht im niedersächsischen Herzberg entgegen. Die 68-Jährige und ihre 30 Jahre alte Tochter werden von den Behörden den sogenannten Reichsbürgern zugerechnet – diese erkennen die Bundesrepublik und deren Institutionen nicht an und behaupten, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort. In Herzberg müssen sich die Frauen aus Barbis im Südharz seit Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Die Tochter soll einen Polizisten mit einem konzentrierten säurehaltigen Sanitärreiniger angegriffen und erheblich an den Augen verletzt haben. Die Mutter soll ebenfalls Beamte attackiert und erheblichen Widerstand geleistet haben.

Den ersten Prozessanlauf im Juni hatten die beiden Frauen durch unentschuldigtes Fernbleiben platzen lassen. Damit ihnen dies nicht erneut möglich war, ließ das Gericht Mutter und Tochter diesmal am Tag vor der Verhandlung in Gewahrsam nehmen. Beide wurden von Polizisten in den Verhandlungssaal geführt.

Möglicherweise um ihre Missachtung auszudrücken, setzten die Frauen sich nicht neben ihre Verteidiger. Sie blieben demonstrativ stundenlang hinter der Anklagebank stehen. Mit Zwischenrufen, Getuschel und Gelächter störten sie zunächst die Verhandlung. Die Vorsitzende Richterin Annett Cron ließ sich aber nicht provozieren. Im Ton freundlich, aber doch sehr bestimmt in den Ansagen, gelang es ihr, die Verhandlung in geordnete Bahnen zu lenken.
Zuschauer auf Waffen überprüft

Die angeklagte Mutter, die seit Jahren mit unterschiedlichsten Behörden im Streit liegt, versuchte nur noch zögerlich, den Fortgang der Verhandlung zu beeinflussen. Um mögliche Störungen durch Dritte zu unterbinden, hatte das Gericht erneut strenge Sicherheitsvorkehrungen angeordnet. Die zahlreichen Zuschauer, die in den Verhandlungssaal im historischen Welfenschloss drängten, wurden nur einzeln eingelassen und vorher auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände hin kontrolliert.

Hauptzeuge des Schöffengerichts war ein inzwischen pensionierter Polizist. Er schilderte, wie er am 5. Juni 2015 zusammen mit einem Kollegen und einem Mitarbeiter des Landkreises dem Bezirksschornsteinfeger Amtshilfe geleistet hatte, nachdem Mutter und Tochter sich zuvor geweigert hatten, die obligatorische Feuerstättenschau in ihrem Haus in Barbis zuzulassen.

Nach dem Betreten des Gebäudes habe die dort wartende 30-Jährige ihn gezielt mit Säure aus einer Plastikflasche bespritzt, sagte der Beamte. Zudem habe die Frau ihn mit Tritten und Bissen attackiert, als er sie zu Boden bringen und fixieren wollte. Die Säure sei ihm in die Augen gelaufen, so dass er kaum noch sehen konnte und vorübergehend dachte, er werde sein Augenlicht verlieren. "Ich habe tagelang erhebliche Schmerzen gehabt, kann zum Glück aber wieder sehen." Er gehe davon aus, dass es sich um einen gezielten Angriff auf einen Amtsträger gehandelt habe, sagte der Beamte.
Widerstand gegen Amtsträger

Die anderen Zeugen berichteten, dass Mutter und Tochter die Amtsträger übel beschimpft hätten. Beide hätten zudem Widerstand geleistet. Erst als Verstärkung eintraf konnte die jüngere Frau abgeführt werden.

Nach der Mittagspause erklärte sich die Tochter entgegen ihrer ursprünglichen Ankündigung bereit, mit einem Gutachter zu sprechen. Die Mutter verweigerte dagegen weiterhin jede Kooperation. Ein Urteil wird voraussichtlich in der kommenden Woche verkündet.

In Niedersachsen werden Reichsbürger vom Verfassungsschutz beobachtet. Viele Anhänger der Bewegung sind nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in der rechtsextremen Szene aktiv.
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https://www.volksstimme.de/deutschland-welt/deutschland/attacke-auf-polizisten-suedharzer-reichsbuergerinen-vor-gericht


Einigermaßen gleichlautend:
https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article169745987/Reichsbuergerinnen-muessen-sich-fuer-Attacke-verantworten.html

Bei der Tochter scheint sich so etwas wie praktische Einsicht anzubahnen:
Zitat
Nach der Mittagspause erklärte sich die Tochter entgegen ihrer ursprünglichen Ankündigung bereit, mit einem Gutachter zu sprechen.

Zu dem Fall in Herzberg gibt es jetzt noch einen sehr ausführlichen Bericht beim NDR. Es gibt auch ein Video, bei mir läuft es allerdings (leider) nicht.

http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Reichsbuergerinnen-provozieren-auch-vor-Gericht,herzberg232.html
Spoiler
Stand: 18.10.2017 17:57 Uhr - Lesezeit: ca.4 Min.
"Reichsbürgerinnen" provozieren auch vor Gericht

In Herzberg hat am Mittwoch der Prozess gegen zwei mutmaßliche "Reichsbürgerinnen" begonnen. "Sie sind für uns nicht zuständig", schleuderte die ältere der beiden Angeklagten dem Amtsgericht gleich zu Beginn entgegen. Die 68-jährige Mutter und ihre 30-jährige Tochter setzten sich anschließend nicht neben ihre Verteidiger und blieben stundenlang hinter der Anklagebank stehen - möglicherweise um ihre Missachtung auszudrücken. Mit Zwischenrufen, Getuschel und Gelächter störten sie die Verhandlung - die Vorsitzende Richterin ließ sich aber nicht provozieren. Schließlich erklärte sich die unentwegt Kaugummi kauende Tochter entgegen ihrer ursprünglichen Ankündigung bereit, mit einem Gutachter zu sprechen. Und setzte sich schließlich auch. Die Mutter verweigerte dagegen weiter jede Kooperation. Die beiden Frauen stehen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht.
Schornsteinfeger brauchte Amtshilfe

Hauptzeuge des Schöffengerichts war ein inzwischen pensionierter Polizist. Er schilderte, wie er am 5. Juni 2015 zusammen mit einem Kollegen und einem Mitarbeiter des Landkreises Göttingen dem Bezirksschornsteinfeger Amtshilfe geleistet hatte. Mutter und Tochter hatten sich mehrfach geweigert, die obligatorische Feuerstättenschau in ihrem Haus zuzulassen. Die Heizung sollte daraufhin stillgelegt werden.

Tochter spritzte Säure direkt ins Gesicht

Nachdem sie die Wohnung schließlich an jenem Tag betreten hatten, habe auf dem Treppenpodest die Tochter mit einer Plastikflasche in der Hand "wie eine Statue" an der Wand gestanden. Die 30-Jährige habe geschrien und sei äußerst aggressiv gewesen, sagte der Beamte. Die Tochter habe dann die Flasche aufgeschraubt und nach oben geführt, als ob sie trinken wolle. Er habe dies als ein Signal der Entspannung gedeutet und sich abgewandt, um in den Keller zu gehen. In dem Moment habe er gesehen, wie sie die Flasche über ihm auspresste und der Flüssigkeitsstrahl genau zwischen Brille und Gesicht landete. "Sie versuchte, mir so viel wie möglich ins Gesicht zu pressen", sagte er.
Polizist: "Sie war völlig von Sinnen"

Er habe dann einen Gegenstand in ihrer Hand gesehen und gefürchtet, dass es ein Feuerzeug sein könnte. Daraufhin habe er sich auf sie geworfen und sie zu fixieren versucht. Die 30-Jährige habe sich kräftig gewehrt und immer wieder um sich geschlagen und getreten. "Sie war völlig von Sinnen", sagte der Polizist. Sein Kollege habe ihm nicht helfen können, weil dieser mit der Mutter beschäftigt war. Er habe die 30-Jährige dann so lange festgehalten, bis Verstärkung eintraf. Sie habe sich dann widerstandslos mitnehmen lassen.

Binde- und Hornhaut beschädigt

Der Polizist hatte sich zunächst notärztlich in einer Augenarztpraxis behandeln lassen und war dann mit einem Rettungswagen ins Uni-Klinikum gekommen. Dort stellte man fest, dass die Augen zum Teil stark verätzt waren, sowohl die Binde- als auch die Hornhaut waren beschädigt. Er habe zwei Tage lang die Augen geschlossen gehalten, weil jede Bewegung geschmerzt habe, sagte der Beamte. Auch der Schornsteinfeger war sichtlich schockiert von dem Vorfall. "So etwas habe ich in meiner beruflichen Laufbahn noch nicht erlebt", sagte er.
Mutter und Tochter leisten Widerstand

Er gehe davon aus, dass es sich um einen gezielten Angriff auf einen Amtsträger gehandelt habe, sagte der pensionierte Polizeibeamte am Mittwoch vor Gericht. Auch andere Zeugen berichteten, dass Mutter und Tochter die Amtsträger übel beschimpft hätten. Beide hätten zudem Widerstand geleistet. Die jüngere Frau konnte erst abgeführt werden, als Verstärkung eintraf.
Erster Prozess geplatzt

Nach Ansicht der Justiz gehören Mutter und Tochter zu den "Reichsbürgern", die die Bundesrepublik Deutschland und ihre Institutionen nicht anerkennen. Es war bereits der zweite Prozess-Anlauf gegen die beiden Frauen. Die Mutter und ihre Tochter hatten einen ersten Prozesstermin durch unentschuldigtes Fehlen platzen lassen. Das Verfahren musste ausgesetzt werden. Deshalb hatte die Polizei nun im Vorfeld durchgegriffen: Die beiden Angeklagten wurden einen Tag vor dem Prozess von Beamten abgeholt und in Gewahrsam genommen. Beide mussten die Nacht in getrennten Zellen verbringen. Ein Urteil wird voraussichtlich in der kommenden Woche verkündet.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2306 am: 20. Oktober 2017, 10:52:39 »
@Reichsschlafschaf

Zumindest auf unserer FB-Seite war er schon mehrfach Thema, er ist nämlich überzeugter "Reichsbürger" und wird in seinem Kampf von der AfD unterstützt...bzw. von dem Ableger "Einprozent" die wohl Teile der Prozesskosten zahlen und auch gesammelt haben...

Die Störchin findet jetzt das Urteil "ekelhaft". Vielleicht, weil das schöne gesammelte Geld furt ist? Oder weil da wieder jemand entwaffnet wurde, der die Waffen ganz gerne gehabt hätte, um "notfalls" gegen den Staat vorzugehen wie Ursache oder Plan?

https://www.facebook.com/GegenDieAlternativeFuerDeutschland/photos/a.414040782034323.1073741828.358546407583761/1271022403002819/?type=3&theater
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2307 am: 20. Oktober 2017, 13:38:02 »
Hmmmm....nach meiner Erinnerung -aber ich kann mich auch täuschen- lief das Ganze im Zusammenhang mit der Knappik vom Freistaat Preussen. Irgendwie finde ich aber nichts dazu. egal was für einen Suchbegriff ich eingebe.  :(

Vielleicht weiß @dieda etwas mehr?

Spoiler
Justizbeamter verklagt Stadt Chemnitz
Im Mai löste eine Razzia in Lauter, Bad Schlema und Chemnitz Wirbel aus: Die Polizei hatte bei einem Mann Waffen und 35 Hunde beschlagnahmt. Dagegen wehrt sich der Betroffene nun juristisch.

Von Jürgen Freitag
erschienen am 20.10.2017

Lauter-Lauter-Bernsbach/Chemnitz. Es ist kurz nach 10 Uhr, als die drei Richter den Gerichtssaal betreten. Eine Frau rollt hastig einen kleinen Wagen herein. Darauf: mehrere Kisten, in denen sich bis oben hin die Aktenordner türmen. Der Fall eines Justizbeamten aus Chemnitz, der hier verhandelt werden soll, hat bereits viele Seiten Papier gefüllt und viele Juristen beschäftigt. Jetzt ist das Verwaltungsgericht in Chemnitz an der Reihe.

Es geht um die Frage: Darf der Mann mehrere Schusswaffen besitzen und mit diesen hantieren? Ja, fordert er selbst und hat Klage gegen die Stadt Chemnitz eingereicht. Nein, sagen die Behörden und haben seine Waffenbesitzkarten widerrufen. Im Mai dieses Jahres war deshalb die Polizei in Lauter-Bernsbach angerückt, um seine Waffen und Munition zu beschlagnahmen. Der Chemnitzer hat dort ein Wochenendhaus. Auch an seiner Wohnadresse in Chemnitz-Röhrsdorf und an einem seiner früheren Grundstücke in Bad Schlema waren Beamte an jenem Tag im Einsatz.

Die Razzia löste damals Wirbel aus, auch weil Polizisten zufällig 35Jagdhunde in dem Haus in Lauter fanden, bei denen laut Landratsamt des Erzgebirgskreises eine erhebliche Vernachlässigung festgestellt wurde. Die Hunde sollen in Räumen gelebt haben, die "völlig vermüllt" und "mit Kot und Urin drastisch verschmutzt" waren. "Der vorgefundene Gestank war derart bestialisch, dass unsere Luftmessungen auf Ammoniak den Messbereich der Messröhrchen überstiegen", sagte Kreissprecher André Beuthner.

Der Betroffene stellt die Situation jetzt anders dar. Die Hunde seien täglich im Freien gewesen. "Es ging ihnen gut", sagte er abseits der Verhandlung. "Bei der Razzia gerieten sie aber in Panik." Dass die Polizei so viele Hunde im Haus fand, sei Zufall gewesen. Der Großteil der Tiere gehöre Bekannten, die sie provisorisch bei ihm unterbrachten. Das Veterinäramt verteilte die Tiere nach der Razzia auf mehrere Tierheime in der Region. Der Chemnitzer fordert nun: "Sie sollen die Hunde herausgeben." Wie er berichtet, ist einer der Hunde in Obhut des Kreises gestorben. Das Landratsamt will sich zu dem Thema auf Nachfrage nicht äußern. Wegen des laufenden Verfahrens könne man derzeit keine Angaben machen, so eine Sprecherin.

Das Wohl der Hunde spielte diese Woche am Verwaltungsgericht keine Rolle. Die Vorsitzende Richterin erklärte zum Auftakt des Prozesses: "Für uns geht es heute um die Frage, ob der Kläger waffenrechtlich zuverlässig ist." Das Gericht beschäftigte sich dabei vor allem mit einem Vorfall aus dem Jahr 2015. Schon damals war die Polizei in Lauter angerückt. Bei der Tochter des Mannes, die in dem Haus lebt und von dort aus einen legalen Waffenhandel betreibt, sollte eine defekte Jagdwaffe beschlagnahmt werden. Als die Beamten die Wohnräume betraten, entdeckten sie eher zufällig, dass einige Waffen - darunter auch welche, die dem Vater gehörten - nicht ordnungsgemäß gelagert waren. So begann für den Chemnitzer der Ärger mit den Behörden.

Während des Prozesses ließ die Richterin immer wieder erkennen, dass sie der Klage des Mannes eher skeptisch gegenübersteht. "Wir sehen Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften", sagte sie. "Es war nicht ordnungsgemäß." Auch Vertreter des Chemnitzer Ordnungsamtes - als Beklagte - nannten die Situation vor Ort "chaotisch". Zwischen einigen Gewehren seien Spinnweben gewesen.

Der Mann sprach wiederum von "erfundenen Vorwürfen" und erklärte, seine Tochter habe die Waffen an jenem Tag reinigen wollen und dafür aus einem gesicherten Waffenraum herausgeholt. Zudem habe er ihr alle seine Waffen im Jahr 2010 überlassen. "Meine Tochter ist ein Profi. Es gab zu keiner Zeit ein Gefährdungspotenzial", sagte er und kritisierte: Die Behörden würden die Familie in Misskredit bringen.

Auch die Tochter wehrt sich juristisch gegen die Anschuldigungen. Ihr waren nach dem Besuch der Polizei nicht nur die Waffenbesitzkarten, sondern auch eine Waffenhandelserlaubnis widerrufen worden - zu Unrecht, wie sie sagt. Weil die junge Frau im Erzgebirge ihren Wohnsitz hat, ist in ihrem Fall der Erzgebirgskreis angeklagt. Verhandelt wurde ebenfalls diese Woche. Und auch sie erklärte, es sei 2015 eine "Arbeitssituation" gewesen. Normalerweise würden die Waffen sicher in Schränken und einem speziellen Raum gelagert. Ein Urteil ist in beiden Fällen noch nicht öffentlich bekanntgegeben worden; es wird in den nächsten Tagen erwartet.
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https://www.freiepresse.de/LOKALES/ERZGEBIRGE/AUE/Justizbeamter-verklagt-Stadt-Chemnitz-artikel10031778.php?cvdkurzlink=f
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2308 am: 20. Oktober 2017, 16:04:03 »
Bei dem Verurteilten handelt es sich um Mike Schade, der auch ein guter Freund des "Volxtribuns" ist, wie man den Bildern auf seinem FB-Profil entnehmen kann.

Bei Thügida ist man natürlich absolut bestürzt und hat nichts gewusst....und Mike will heute noch eine Stellungnahme zu den Lügen der "Lügenpresse" abgeben.  ;)

 
Spoiler
Justiz Wegen Crystal:Roßweiner Flüchtlingsgegner soll in Haft

Seine letzte Strafe bekam ein Mittvierziger aus Roßwein für den sexuellen Missbrauch von Kindern. Nun verurteilte ihn das Amtsgericht Döbeln wegen Drogendelikten. Diese beging er, als er unter laufender Bewährung wegen der Sexualstraftat stand.

Roßwein/Döbeln
. Die Droge Crystal beschäftigte einmal mehr das Amtsgericht Döbeln. Pikant daran: Auf der Anklagebank saß ein Mittvierziger aus Roßwein, der vor allem in den sozialen Netzwerken im Internet mit asylkritischen und rechtspopulistischen Äußerungen auffällt, der sich einer der beiden ausländerfeindlichen Gruppen in Roßwein betätigt und der Gründungsmitglied eines rechtsradikalen Vereins ist. Zum Gründungstag vor einem Jahr saß auch der vielfach vorbestrafte Leipziger Neonazi Alexander Kurth im Vorstand dieses Vereines.
Massiv und einschlägig vorbestraft

Auf seinem eigenen Facebookprofil hat der Mittvierziger aus Roßwein Wahlwerbung der NPD gepostet. Diese Partei hatte auch in Döbeln Plakate mit der Aufschrift „Weg mit dem Crystal-Dreck“aufgehangen. Auf seinem Facebook-Profil postete der Arbeitslose ein Bild von sich, auf dem er ein T-Shirt mit der Aufschrift „Asylbetrug ist kein Menschenrecht“ trägt. Das ist ein in rechten Kreisen beliebter Slogan, der suggerieren soll, dass die Flüchtlinge nur scharf auf deutsche Sozialleistungen sind. Leistungen, von denen der Angeklagte selbst lebt.

Der ist 16 mal vorbestraft – unter anderem wegen Diebstahls, Betruges, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften, kennt auch das Gefängnis von innen. Er war im gestrigen Prozess der Beihilfe zu Drogenverbrechen und des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln angeklagt. Im Juli und August vergangenen Jahres soll er einem Roßweiner Drogenschmuggler ein Fahrzeug sowie eine Fahrerin für die Fahrten ins Methamphetamin-Paradies Tschechische Republik gestellt haben sowie zweimal bei diesem Mann jeweils ein halbes Gramm Crystal gekauft haben. Der Angeklagte schwieg zu diesen Tatvorwürfen.

„Nichts zu sagen ist okay. Dann müssen Sie aber damit leben, dass es gewisse Kriterien der Strafzumessung gibt“, sagte Richterin Karin Fahlberg, die Vorsitzende des Schöffengerichtes, als sie dessen Urteil begründete: Anderthalb Jahre Haft als Gesamtstrafe für die Beihilfe zu den Drogenverbrechen der unerlaubten Einfuhr von insgesamt rund 60 Gramm Crystal mit einem Wirkstoffanteil von knapp 30 Gramm Methamphetaminbase sowie des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. „Bei Freiheitsstrafen von über einem Jahr müssen wir prüfen, ob besondere Umstände in Tat und Person vorliegen, die eine Bewährung rechtfertigen. Was soll das bei Ihnen sein?“, sagte die Vorsitzende, weshalb das Gericht den Roßweiner eingesperrt wissen will. „Sie sind massiv und einschlägig vorbestraft. Das ist nicht viel auf der Habenseite.“

Bundespolizei beendete Drogenschmuggel

Als ein „großes Puzzle mit sehr vielen Einzelteilen“ bezeichnete die Vorsitzende die Beweislage. Den Tatnachweis führte das Gericht zum einen über Whatsapp-Nachrichten, die sich der Angeklagte und der Drogenschmuggler geschrieben haben. Dieser Mann – ein 31-jähriger Roßweiner – sitzt gerade in der JVA Waldheim seine Haftstrafe ab. Drei Jahre und zwei Monate Haft bekam er in zweiter Instanz am Landgericht Dresden für die Drogenfahrten. Bei der letzten stoppte die Bundespolizei das Auto, in dem er saß. Fahrerin war die Lebensgefährtin des Mittvierzigers aus Roßwein. In dessen Prozess sagte der 31-Jährige als Zeuge aus, bestätigte auf intensives Nachhaken der Vorsitzenden, dass er mit dem Angeklagten über Whatsapp kommuniziert habe wegen der Drogenfahrten und dass der Mittvierziger bei ihm Crystal gekauft habe. „Er hat sich schwer getan aber zu erkennen gegeben, dass Sie Crystal bei ihm erworben haben“, sagte die Vorsitzende.

Die Verteidigerin des Angeklagten sah den Chatverlauf als ungeeignet an, um ihren Mandanten zu überführen. Man wisse nicht, ob er tatsächlich die Nachrichten mit dem Drogenkurier ausgetauscht hat, zumal das Telefon gar nicht auf seinen Namen lief. Sie beantragte Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Von Dirk Wurzel
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http://www.lvz.de/Region/Doebeln/Wegen-Crystal-Rossweiner-Fluechtlingsgegner-soll-in-Haft

Zu seinem Freundeskreis gehören noch einige anderer von unseren "Freunden".  ;D

https://www.facebook.com/profile.php?id=100011762016081&lst=100003706705732%3A100011762016081%3A1508506931
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2309 am: 23. Oktober 2017, 05:20:28 »
Dank dem Winzer wissen wir jetzt, wie die beiden mit Säure agierenden Damen heißen: Bürmann

http://templerhofiben.blogspot.de/2017/10/gerichtsverhandlung-frau-burmann-und.html

Hier die Artikel dazu
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg142442#msg142442
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Am Mittwoch gibt es in Bautzen einen interessanten Prozess:

Spoiler
Reichsbürger muss vor Gericht
Der Mann soll gedroht haben, in Behörden Feuer zu legen – um Sozialleistungen zu erhalten.

 Bautzen. Weil er mit gewaltsamen Drohungen seinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen durchsetzen wollte, muss sich am Mittwoch ein Bautzener vor dem Amtsgericht verantworten. Laut Anklageschrift hat der Mann im vergangenen Herbst in einem Schreiben an das sächsische Sozialgericht der Richterin und dem Leiter des zuständigen Jobcenters damit gedroht, Feuer zu legen und Fensterscheiben einzuwerfen, falls die Sozialleistung nicht bewilligt wird.

Kurios: Offenkundig handelt es sich bei dem Bautzener um einen Reichsbürger. Er habe angegeben, das System der Bundesrepublik abzulehnen, heißt es vom Amtsgericht. Trotzdem erwartet er von eben diesem Staat die Zahlung von Sozialleistungen.

Wegen versuchter Nötigung war zunächst ein Strafbefehl ergangenen. Gegen den hatte der Angeklagte allerdings Einspruch eingelegt. Den Strafrichter habe er darin als „Verhandlungsführer“ bezeichnet und seine Drohung fortgesetzt. (SZ/sko)

Prozess, Mittwoch, 25. Oktober, 9.20 Uhr, Amtsgericht Bautzen, Lessingstraße 7, Saal 128
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http://www.sz-online.de/nachrichten/reichsbuerger-muss-vor-gericht-3801202.html
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