Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264402 mal)

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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #2265 am: 7. Oktober 2017, 12:12:06 »
Ja, ja, sie tun so abgeklärt und abgehoben, die Herren Schieds- und Scheinrichter ... aber innerlich zitten sie alle ganz mächtig. Habe ich mir sagen lassen.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2266 am: 8. Oktober 2017, 07:52:08 »
Reichis auf Italienisch?

Zitat
Das kleinste Fürstentum Europas
Nina I. und Marcello I. herrschen über ein vierzehn Quadratkilometer großes Dorf in Norditalien, das ähnlich wie Katalonien seine Unabhängigkeit anstrebt. Die Einwohner berufen sich dabei auf die Erkenntnisse eines Blumenzüchters.

Spoiler
Zu Beginn der Audienz gibt sich die Fürstin reserviert. Sie wisse schon, sagt sie, es klinge wie eine lustige Geschichte. Sie hält einen Moment inne. "Aber es ist uns ernst. Wir sind nicht verrückt. Und wir haben noch viel vor."

Die Frau, die da spricht, heißt eigentlich Nina Menegatto, geborene Döbler. Für ihre Untertanen aber ist sie Fürstin Nina I. Gemeinsam mit ihrem Ehemann Marcello Menegatto (er nennt sich Marcello I. und trägt den Beinamen "Seine Ungeheuerlichkeit") herrscht sie über vierzehn Quadratkilometer im norditalienischen Ligurien, kurz hinter der Grenze zu Frankreich. Auf einer Anhöhe etwa 500 Meter über dem Meeresspiegel, zwischen Pinien und Ginsterbüschen, erhebt sich hier das Fürstentum Seborga. Ein paar Häuser mit hellen Fassaden und roten Ziegeldächern, die sich eng aneinanderschmiegen.

Ein Blumenzüchter kam darauf, dass Seborga niemals Teil von Italien war

"Herrschen" ist in Seborga allerdings ein relativer Begriff. Offiziell hat in dem Bergdorf selbstverständlich der italienische Staat das Sagen. Die "Seborghini", wie sich die Einwohner nennen, müssen Steuern an den Fiskus in Rom zahlen und italienische Nummernschilder an ihren Autos anbringen. Die meisten Dorfbewohner - und allen voran das Fürstenpaar - finden aber, dass sie diese Dinge zu Unrecht tun müssen. Seborga gehört eigentlich gar nicht zu Italien, davon sind sie überzeugt. Weil es dereinst schlicht vergessen wurde. "Wir sind unabhängig", sagt Fürstin Nina. "Dafür gibt es Belege."

Alles begann in den Sechzigerjahren. Giorgio Carbone, ein Blumenzüchter, vertiefte sich damals in die Dorfhistorie. Er will dabei herausgefunden haben, dass Seborga offiziell nie der italienischen Staatsmacht unterstellt worden ist: Der Kaufvertrag, mit dem das Fürstentum im 18. Jahrhundert an das damalige Herrscherhaus Savoyen habe verkauft werden sollen, sei nie registriert worden und daher unwirksam. Später sei das Fürstentum schlicht vergessen worden. Es werde weder im Vertrag zur Gründung des italienischen Staates 1861 erwähnt, noch in jenem zur Gründung der italienischen Republik 1946. Seine Erkenntnisse verkündete der Hobbyhistoriker den Dorfbewohnern - die ihn begeistert zu ihrem Fürsten wählten.

2009 allerdings starb Giorgio, das Dorf brauchte also einen neuen Herrscher. Marcello Menegatto, ein reicher Bauunternehmer, gewann die Wahl, und damit wurde seine Frau Nina, die aus Kempten im Allgäu stammt, zur Fürstin. Nebenbei ernannte "Seine Ungeheuerlichkeit" die Fürstin auch zur Außenministerin. "Allerdings erst, nachdem das Volk mich gewählt hatte", sagt Nina Menegatto. Eine Ministerin von ihres Mannes Gnaden möchte sie nämlich nicht sein.

Im Geiste ihres Vorgängers wollen die beiden weiter für die Unabhängigkeit Seborgas kämpfen, die Italien nicht akzeptieren will. "Wir haben Anwälte, die an der Sache dran sind", sagt Nina Menegatto. Zur Not werde man bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen. Findet hier also ein Separatismus im Kleinformat statt, nach dem Vorbild der Katalanen und der Schotten?

Nun ja, Rom sieht dem Treiben eher gelassen zu. Es ist ja auch schön anzuschauen, welchen Kult die Seborghini um ihre vermeintliche Unabhängigkeit herum pflegen. Da ist die blaue Mützen tragende Garde, die am Wachhäuschen am Ortseingang die hereinfahrenden Autos kontrolliert, rein symbolisch natürlich. Oder der "Luigino", die Währung, die in Seborga geprägt wird und mit der man dort überall bezahlen kann. Im dem Fürsten gehörenden Souvenirshop etwa, wo es weiß-blaue Kühlschrankmagneten gibt, regionales Olivenöl - und sogar ein original seborginisches Nummernschild. "Das darf man sogar am Auto anbringen", erklärt Nina Menegatto. Es müsse allerdings zwanzig Zentimeter vom italienischen Kennzeichen entfernt angebracht werden, sonst sei das illegal.

Die Folklore und die Bemühungen um die Unabhängigkeit sind allerdings kein Selbstzweck. "Wir wollen Seborga pushen", sagt die Fürstin, "wir wollen es auf die touristische Landkarte setzen." Neben dem Souvenirshop hat das Fürstenpaar schon ein Restaurant eröffnet und einen Friseursalon. Es hat die historische Piazza im Ortskern restaurieren lassen. Als nächstes soll mit Hilfe ausländischer Investoren ein Hotel gebaut werden, mit 80 Zimmern und großem Spa-Bereich. Um das nötige Geld für solche Pläne muss sich das Paar nicht sorgen. Als Bauunternehmer hat es Fürst Marcello zu beträchtlichem Wohlstand gebracht, und Fürstin Nina führt im nahe gelegenen Monaco eine Agentur für luxuriöse Kindergeburtstage. Dort gehört ihnen auch eine Wohnung.

75 Prozent der Dorfbewohner stimmten für eine zweite Amtszeit des Fürsten

Sie versuche aber, so viel Zeit wie möglich in Seborga zu verbringen, sagt Nina Menegatto. Nicht nur wegen der Untertanen, sondern auch wegen ihrer Liebe zu Tieren. Die Menegattos leben in Seborga nicht im Regierungspalast, dort sind sie nur für ihre Amtsgeschäfte. Sie wohnen auf einem Bauernhof am Dorfrand, mit Hunden, einer Ziege und einem Schwein. Und mit neun Pferden. Die sind die große Leidenschaft der Fürstin. Die Seborghini scheinen mit ihrem Herrscherpaar rundum einverstanden zu sein.

Alle sieben Jahre muss sich der Fürst zur Abstimmung stellen, bei der letzten Wahl im April sprachen sich 75 Prozent für eine zweite Amtszeit Marcellos aus. "Wir haben uns sehr gefreut", sagt Nina, "auch wenn jetzt wieder viel Arbeit auf uns zukommt." Als Außenministerin fliegt sie immer wieder zu den Repräsentanten Seborgas in aller Welt, die allerdings keine Regierung offiziell anerkennt. Sie sitzen etwa in der Elfenbeinküste oder den USA. Auch in Deutschland gibt es einen Vertreter des Fürstentums. Seine Repräsentanz liegt im Münchner Stadtteil Bogenhausen - in einem Keller.
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http://www.sueddeutsche.de/panorama/seborga-das-kleinste-fuerstentum-europas-1.3695066#7
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2267 am: 8. Oktober 2017, 09:17:29 »
Ich packe es mal hier rein, obwohl Ludwig und Wegmüller mit ihrem "Urahnenerbe Germania" ganz bestimmt einen eigenen Thread verdient hätten.

Spoiler
Krudes Weltbild
Spricht bald ein brauner Esoteriker auf dem Allerheiligenberg?

von Lucien Fluri — az

20.6.2017 um 05:00 Uhr

Eine obskure Gruppe will am Wochenende bei der ehemaligen Höhenklinik einen Anlass mit einem «braunesoterischen» Redner organisieren.

Diese Meldung überraschte gestern auch den Kanton Solothurn, dem das Allerheiligenberg-Gelände um die frühere Höhenklinik gehört. Am Wochenende soll auf dem Berg ein Mann auftreten, der auf einer seiner diversen Homepages mit Nazisymbolen kokettiert: Das Hakenkreuz und das Symbol der SS sind auf der Homepage «Urahnenerbe Germania» nur leicht verfremdet. Frank Willy Ludwig heisst der Mann, der diese Symbole nutzt. Der sogenannte «Braunesoteriker» hat auch schon mal vor Holocaust-Leugnern gesprochen. Er propagiert ein Leben von Selbstversorgern in Grossfamilien und völkischen Siedlern.

Anruf bei Thomas-Heinz Wegmüller, der mit seiner Gruppierung «Wedia Helvetia» den Anlass organisiert. Es scheint ganz so, als ob dieser Auftritt von Frank Willy Ludwig auf dem Solothurner Allerheiligenberg nicht hätte publik werden sollen und nur durch ein Missgeschick auf einem Flyer angekündigt wurde. Denn wo immer der rechte Ludwig – er scheint gerade auf einer Schweiz-Tournee – auftritt, gibt es Widerstand und Anlässe müssen abgesagt werden; so in Thun, so bereits vergangene Woche in Solothurn – und nun auf dem Allerheiligenberg. Die anonyme Solothurner «Gruppe gegen braunes Gedankengut» wehrt sich in einer Mail an den Kanton gegen den Anlass. «Solothurn bleibt bunt statt braun!», so ihre Forderung.
«Mir kann man nichts Rassistisches unterstellen»

Nun stehen auch die Organisatoren im Schweinwerferlicht: Warum laden sie eigentlich einen solchen Redner ein? Und sympathisieren sie nicht selbst mit braunesoterischem Gedankengut? Dagegen wehrt sich Organisator und «Heilpraktiker» Wegmüller. «Mir kann man nichts Rassistisches unterstellen», sagt der Berner.

Allerdings vertritt auch er ein krudes Weltbild: Um der Ressourcenverschwendung entgegenzuwirken und um die «Heimat Helvetia» zu retten, sieht Wegmüller das Heil in einer Gesellschaft, in der sich die Familien selbst versorgen. Jede solle eine Hektare Land besitzen und diese bewirtschaften. Wegmüller versucht und praktiziert dies seit mehreren Jahren in Spanien. Es ist ein Leben, das an die Reichsbürger erinnert, die den Staat nicht akzeptieren und ihm die Legitimität absprechen. «Mein Ziel ist die Wiederherstellung des Paradiesgartens Eden», sagt Wegmüller.

Er verweist mehrfach auf die Anastasia-Bewegung; eine systemkritische, Verschwörungstheorien nicht abgeneigte esoterische Gruppierung, die besonders in Russland das Selbstversorgungsmodell auf Familienlandsitzen propagiert. Die Fachstelle Infosekta stuft die Anastasia-Bewegung als stark nationalistisch, als sektenhaft und als problematisch ein: «Personelle Überschneidungen mit und Beziehungen zu rechten Gruppen sind nicht zufällig, sondern hängen mit dem System zusammen.»
Kanton hat weder Anfrage erhalten noch Bewilligung erteilt

Nicht gerade erfreut ist man beim Kanton, dem das Allerheiligen-Areal gehört. «Wir wussten bisher nichts von dieser Veranstaltung», sagt Kantonsbaumeister Bernhard Mäusli, der erst gestern von dem Anlass erfahren hat. Mäusli betont, dass es bisher keine Gespräche mit den Veranstaltern über die Nutzung des Geländes gegeben habe, auch wenn auf deren Homepage etwas anderes suggeriert wird. Beim Kanton nimmt man nun weitere Abklärungen vor: Einerseits zur Veranstaltung, andererseits zur Frage, ob sie auf dem Land stattfinden darf und welche Massnahmen allenfalls ergriffen werden müssen.

Wegmüller selbst betont, dass der Anlass bei der öffentlichen Feuerstelle und nicht in der Klinik stattfinden soll. Teilnehmern wird das Biwak für die Übernachtung empfohlen. Auf Nachfrage hält Wegmüller fest, dass er mit dem Kanton noch keinen Kontakt hatte.

Geplant gewesen war zuerst offenbar, dass die Veranstaltung im Bergrestaurant Allerheiligenberg stattfindet. Als die Wirte dort aber realisierten, dass sie es mit einer suspekten Gruppierung zu tun haben könnten, zogen sie die Konsequenzen. «Wir haben mit diesem Anlass gar nichts zu tun», distanziert sich Allerheiligenberg-Gastgeber Ruedi Spring.

Inzwischen aber steht für Organisator Thomas Wegmüller offenbar auch der Anlass auf Messers Schneide. Aufmerksamkeit ist in diesen Kreisen nicht gut. Er müsse den Anlass wohl absagen, wenn sich die Medien melden würden, sagt Wegmüller.
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https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/spricht-bald-ein-brauner-esoteriker-auf-dem-allerheiligenberg-131443146

https://www.psiram.com/de/index.php/Frank_Willy_Ludwig

Wegmüller gehört zur Keshe-Sekte und hat sogar schon tolle "Erfindungen" gemacht die er versucht hat mit Brakenwagen zu vermarkten.

https://www.facebook.com/odin.sohn.9?hc_ref=SEARCH&fref=nf

Im November ist ein Vortrag auf der schwäbischen Alb geplant.

[facebook]https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1456548551088439&set=a.369231436486828.92131.100001999245869&type=3[/facebook]
_______________

Derweil sind die Behörden im Südwesten schwer aktiv.  :facepalm:

Spoiler
Immer mehr Übergriffe auf Behörden-Mitarbeiter im Südwesten

Ämter und Behörden sollen bürgerfreundlich, serviceorientiert und offen zugänglich sein. Das schließt in der Regel Eingangskontrollen aus. Doch was, wenn die Kunden und Bürger nicht in friedlicher Absicht kommen? Vor allem "Reichsbürger" sind gefährlich.



Viele Kommunen bereiten ihre Mitarbeiter auf solche Bedrohungsszenarien vor. Nun sollen auch die Finanzämter in Baden-Württemberg bis Ende 2017 mit der Software „Stiller Alarm“ ausgestattet werden.

Ob Erpressung, Nötigung, Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Mitarbeiter mehrerer Behörden der Finanz-, Justiz- und Innenverwaltung im Land wurden im laufenden Jahr bereits Opfer von Übergriffen und strafbaren Handlungen durch sogenannte „Reichsbürger“. Die Anhänger dieser Gruppe erkennen den deutschen Staat nicht an, weigern sich, Gebühren oder Bußgelder zu bezahlen, und beantworten Forderungen von Landratsämtern oder Rathäusern mit wirren Einsprüchen oder wüsten Beschimpfungen. „Die Aggressivität dieser Gruppe gegenüber Behördenmitarbeitern hat zugenommen“, stellt Karl Klein (CDU), Vorsitzender des Landtags-Innenausschusses, fest. Das Gremium befasste sich nun mit dem Bericht der Landesregierung über Maßnahmen zum Schutz vor Reichsbürgern.

Unter anderem meldeten demnach mehrere Finanzämter, Polizeipräsidien, die Staatsanwaltschaft Heilbronn, das Amtsgericht Radolfzell, das Jugendamt Ostalbkreis und mehrere Landrats- oder Bürgermeisterämter im Lauf des Jahres Übergriffe und Handlungen von „Reichsbürgern“ gegen Mitarbeiter – Tendenz steigend. Landesweit haben kommunale Behörden mit Bürgerkontakt und Landesverwaltung schon mit unterschiedlichen Mitteln auf die wachsende Bedrohung reagiert. „Die Städte haben das auf dem Schirm, die Kommunen finden vor Ort für sich geeignete Lösungen“, sagt Christiane Conzen, Pressesprecherin des baden-württembergischen Städtetags.

„Es gibt technische Lösungen, manche haben auch bauliche Lösungen gefunden wie Glaswände, Glastüren oder Verbindungstüren. Und die Mitarbeiter werden geschult.“

Nun ziehen auch die Finanzbehörden des Landes nach. Deren Mitarbeiter werden zur Zielscheibe, sobald sie Gebühren einfordern. „Und das Besteuerungs- und Betreibungsverfahren wird für Reichsbürger wie für andere Steuerpflichtige auch konsequent durchgeführt“, sagt der Sprecher des Finanzministeriums. Zwar gebe es keine Statistik über die Zahl der Übergriffe. Aber es würden immer wieder Fälle bekannt, in denen sich „Reichsbürger“ gegen Zahlungsaufforderungen oder Bußgeldbescheide wehren oder Vollstreckungsbeamte bedrohen.

Aus diesem Grund hatte das Ministerium bereits im März einen Handlungsleitfaden erarbeitet. Zudem bietet die Oberfinanzdirektion Schulungen an. Dem folgt nun auch eine praktische Hilfe: Alle Finanzämter des Landes sollen voraussichtlich bis Jahresende die Software „Stiller Alarm“ erhalten, die derzeit noch in mehreren Finanzämtern getestet wird. Die Mitarbeiter können dabei per Tastendruck und für einen Eindringling nicht wahrnehmbar eine der drei Alarmstufen „Hilfe“, „Polizei“, Amok“ auslösen sowie Brandalarm geben. Genaue Informationen über die Software gibt das Ministerium aus Sicherheitsgründen zwar nicht heraus. Aber in einem solchen System wird der Alarm in der Regel über ein Icon am Bildschirm oder über die Tastatur ausgelöst, möglich ist auch ein USB- oder Funkbutton. Überlegungen, den Zugang etwa zu Finanzämtern generell durch Ausweiskontrollen zu beschränken, gibt es aber derzeit nicht. Und auch den landesweiten „stillen Alarm“ in Behörden wird es vorerst nicht geben.
 
Ihr Weltbild ist rechtsextrem

    Reichsbürger: Sie erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Stattdessen behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab, wollen keine Steuern oder Gebühren bezahlen und akzeptieren keine amtlichen Bescheide oder Dokumente. Die Weltsicht der „Reichsbürger“ ist rechtsextremistisch geprägt. Dem Innenministerium waren zuletzt über 1500 „Reichsbürger“ in Baden-Württemberg bekannt. Die Bewegung wird in Land und Bund vom Verfassungsschutz beobachtet. Landesweit wurden im Lauf des Jahres seitdem 36 Waffenscheine eingezogen und Dutzende Waffen beschlagnahmt.
    In der Region: Im Bodenseekreis bekennen sich laut Ermittlern etwa 50 Bewohner als Reichsbürger. Es kam zu mindestens fünf Anhörungsverfahren wegen Waffenbesitzes. Auch im Landkreis Konstanz zählen 50 Bewohner zur Reichsbürger-Szene. Zehn von ihnen haben laut Polizei einen Waffenschein. (uba/sk)
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https://www.suedkurier.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/Immer-mehr-UEbergriffe-auf-Behoerden-Mitarbeiter-im-Suedwesten;art417930,9443773

« Letzte Änderung: 8. Oktober 2017, 10:09:00 von Gutemine »
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2268 am: 9. Oktober 2017, 09:13:19 »
Auch in Bad-Tölz-Wolfratshausen (Wohnort von Stoiber!) informiert man die Bürgermeister, was zu tun ist. Offenbar hat man 54 von 60 RD die Waffen schon abgenommen:

Zitat
Wenn Reichsbürger Waffen haben
Bad Tölz-Wolfratshausen – Das Treffen der Bürgermeister war nicht öffentlich. Das liege in der Natur der Sache, sagt Landrat Josef Niedermaier. Schließlich habe es konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, die die Bürgermeister an ihre Rathausmitarbeiter weitergeben und „für das Thema sensibilisieren“ sollen. Zu Gast waren Mitarbeiter der bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus und der Polizei.
Spoiler
Sie sprechen der Bundesrepublik Deutschland die Legitimität ab oder leugnen schlicht deren Existenz: Reichsbürger. Was ist zu tun, wenn sie in Rathäusern vorstellig werden? Mit dieser Frage beschäftigten sich jetzt die Bürgermeister im Landkreis.

Bad Tölz-Wolfratshausen – Das Treffen der Bürgermeister war nicht öffentlich. Das liege in der Natur der Sache, sagt Landrat Josef Niedermaier. Schließlich habe es konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, die die Bürgermeister an ihre Rathausmitarbeiter weitergeben und „für das Thema sensibilisieren“ sollen. Zu Gast waren Mitarbeiter der bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus und der Polizei.

Vor einigen Jahren habe man Reichsbürger „als Spinner abgetan“, sagt Toni Stowasser, Leiter des Sachgebiets Öffentliche Sicherheit und Ordnung am Landratsamt. Das änderte sich spätestens im Oktober 2016, als ein Reichsbürger im mittelfränkischen Georgensgmünd einen Polizisten erschoss. „Von diesem Moment an, hat das Innenministerium die Zügel angezogen“, sagt Stowasser.

60 Menschen im Landkreis stehen im Verdacht, Reichsbürger zu sein. Auffällig werden sie beispielsweise, wenn sie versuchen, im Rathaus ihren Personalausweis zurückzugeben. Der beweise nämlich, so die krude Argumentation, dass es sich bei der Bundesrepublik lediglich um eine Firma – die „BRD GmbH und Co. KG“ – handle und die Bürger nur deren Angestellte, eben das Personal seien. Andere verweigern das Bezahlen von Steuern oder beantragen im Ausländeramt einen Staatsangehörigkeitsausweis.

Steht jemand im Verdacht, ein Reichsbürger zu sein, melden die Rathäuser denjenigen ans Landratsamt. „Wir prüfen als erstes, ob er Waffen hat“, sagt Landrat Niedermaier. Weitergeleitet wird jeder Verdacht zudem ans Polizeipräsidium Oberbayern-Süd. „Wir untersuchen, ob an dem Verdacht mehr dran ist“, erklärt Pressesprecher Stefan Sonntag. Das ist nicht leicht, denn Reichsbürger sind nicht in festen Strukturen organisiert. „Was ist ein Reichsbürger? Das ist oft schon die Frage“, sagt Sonntag. „Ist jemand, der seine Steuern nicht zahlt, einfach jemand, der seine Steuern nicht zahlt oder ist das ein Reichsbürger?“ Man prüfe daher „verschiedene Aspekte“. Die Ergebnisse leitet die Polizei ans bayerische Innenministerium weiter.

Erhärtet sich der Verdacht gegen einen Waffenbesitzer, wird zudem die Waffenbehörde am Landratsamt informiert. Diese widerruft die waffenrechtliche Erlaubnis. Der Betroffene wird aufgefordert, seine Waffen abzugeben. „Wir vollziehen das sofort“, sagt die zuständige Mitarbeiterin Franziska Demmel.

6 der 60 ursprünglich Verdächtigen im Landkreis sind im Besitz von Waffen. Bei dreien davon habe sich die Anfangsvermutung bei näherer Untersuchung allerdings nicht bestätigt, sagt Stowasser. Die anderen drei mussten mittlerweile ihre Waffen abgeben. „Zwei davon haben aber dagegen Klage eingereicht.“

Die Reichsbürger im Landkreis sind in erster Linie Männer, sagt Stowasser. Da endet aber auch schon die Gemeinsamkeit. Sie wohnen sowohl in den Städten als auch in den ländlichen Gemeinden. „Manchmal ist es eine lose Gruppe, die sich in der Wirtschaft trifft, es gibt aber auch Familienclans“, sagen Stowasser und Demmel. Ohne feste Organisation laufe vieles übers Internet, das den Austausch mit Gleichgesinnten ermöglicht. Auch wenn die Gruppe im Landkreis klein sei, „muss man das definitiv im Auge behalten“, sagt Niedermaier. Hier gelte: „Wehret den Anfängen.“

Und die Anfänge gibt es, wie eine Verhandlung vor dem Wolfratshauser Amtsgericht 2016 beweist. Damals hatte ein Tölzer Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt, nachdem er geblitzt worden war. Der Zweckverband, der die Tempomessung durchgeführt hatte, sei „nicht zu hoheitlichen Aufgaben legitimiert“, argumentierte der Mann. Zudem weigerte er sich, auf dem vom Richter zugewiesenen Stuhl Platz zu nehmen, verlas stattdessen Reichsbürger-Thesen, erklärte schließlich die Verhandlung für beendet und verließ den Saal. Geholfen hat ihm das nicht: Das Gericht verhängte ein Ordnungsgeld über 500 Euro und bestätigte den Bußgeldbescheid.
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https://www.merkur.de/lokales/bad-toelz/bad-toelz-ort28297/toelzer-buergermeister-besprechung-wenn-reichsbuerger-waffen-haben-8752229.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2269 am: 9. Oktober 2017, 11:57:12 »
Im AnhangVerfassung Reimann Arthur Ingo
Ich meine der Herr wurde auch irgendwo im Forum schon angekratzt?
(...)

Ja, hatten wir schon:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=495.0
Das war der Fall: http://afg.blogsport.de/2014/03/16/der-mann-mit-dem-eigenen-staat/
Spoiler
Zwönitzer „Staatsmann“ wegen seiner eigenen Siegel verurteilt

erschienen in Freie Presse vom 12. März 2014

Der sich unter staatliche Selbstverwaltung gestellte Arthur Ingo Reimann muss eine Geldstrafe zahlen. Und das Amtsgericht Stollberg befand sich gestern im Ausnahmezustand.

Stollberg. 40 Leute saßen im voll besetzten Amtsgerichts-Saal, weitere 20 Menschen mussten zähneknirschend vor der Tür Platz nehmen. Sicherheitskontrollen standen am Eingang. Der Andrang war riesig, gestern kurz nach Mittag – denn es war kein normaler Prozess: Der Zwönitzer Arthur Ingo Reimann saß auf der Anklagebank.

Es ist der Mann, der sich unter staatliche Selbstverwaltung gestellt hat, weil er die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat anzweifelt. Und der deshalb unter anderem eine eigene Gesetzgebung für sich beansprucht – etwa für Fahrerlaubnis, Ausweiswesen und eben auch für ein eigenes Staatssiegel. Letzteres hat er sich als Legitimation auf seine eigenen Nummernschilder geklebt.

Verteidigung widerspricht sich

Dafür wurde er gestern wegen Urkundenfälschung verurteilt – zudem ist er mehrfach ohne Fahrerlaubnis gefahren. Amtsrichter Thomas Richter belangte den Zwönitzer mit 1600 Euro Geldstrafe, zuzüglich dem Entzug der Fahrerlaubnis für weitere 18 Monate. Die Staatsanwaltschaft forderte sogar eine Haftstrafe auf Bewährung.

Und auch die Verteidigung, die eigentlich den ganzen gestrigen Prozess als illegitim ansah, sprach sich reuig für eine milde Strafe aus. „Damit widersprechen Sie sich ja selbst, indem Sie ja doch unsere Gesetze anerkennen“, so der Amtsrichter.

Seinem Urteil ging eine teils hitzig geführte Debatte voraus, ob das Gericht über Reimann überhaupt befinden dürfe. Natürlich nicht, so der Zwönitzer. Im Kern existiert für ihn nur das Deutsche Reich auf deutschem Boden, nicht aber die Bundesrepublik. Ein Argument: Personalausweis oder Reisepass wären schlicht keine Nachweise für die deutsche Staatsangehörigkeit. Diesen Nachweis müsse man sich extra ausfertigen lassen, was letztlich bestätige, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sei. Die Folge: das Amtsgericht sei auch nicht befugt, über ihn zu urteilen.

Doch das hat der Amtsrichter gestern ganz anders gesehen. Er verwies auf den entscheidenden Unterschied zwischen Deutschland und der jeweiligen Rechtsform, welches dieses Deutschland in seiner langen Geschichte schon hatte. „Da gab es das Kaiserreich, die Weimarer Republik, das Dritte Reich – und jetzt sind wir Bundesrepublik Deutschland“, so Thomas Richter. Aber all dies sei immer Deutschland. „Mit all den Gesetzen, die es schon seitdem gibt.“ So wäre auch der Straftatbestand der Urkundenfälschung seit 1871 gültig. Egal, in welcher Rechtsform sich Deutschland befindet. „Und deshalb darf ich Sie auch verurteilen.“

Der Völkerrechtler und vom Gericht als Gutachter bestellte Professor Christoph Ohler von der Friedrich-Schiller-Universität Jena verglich dies so: „Wenn Sie heiraten und den Namen des Partners annehmen, dann sind Sie trotzdem noch die selbe Person.“ So sei es auch mit Deutschland. Ohler wurde gestern stellenweise wütend und bezeichnete die Argumentation von Reimann und dessen juristischen Vertreters als „Kasperei“. „Die Bundesrepublik ist als Völkerrechtssubjekt in der Welt anerkannt. Selbst Herr Putin redet mit Frau Merkel.“

Das Argument mit dem Freistaat

Der Amtsrichter führte noch ein anderes Argument an. So interessiere ihn die Debatte um die Bundesrepublik nur bedingt, denn er sei Richter des Freistaates Sachsen. Dieser Freistaat sei von den Bürgern mit mehreren Wahlen legitimiert, habe eine eigene Verfassung, eigene Polizei, eine eigene Kfz-Zulassungsstelle. „Es ist ein eigener Staat, der zur Bundesrepublik gehört.“ Zudem brauche Reimann mehr, um ein Staat zu sein – ein Staatsgebiet und ein Staatsvolk. „Sie aber haben nur ein Grundstück. Und Sie sind auch kein Volk. Sie sind nicht einmal ein Völkchen.“
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Und brandaktuell, der Arthur Ingo Reimann macht gerade damit von sich reden:
http://www.freiepresse.de/LOKALES/ERZGEBIRGE/SCHWARZENBERG/Zwoenitzer-will-Kreistagswahl-annullieren-artikel9093620.php

Spoiler
Zwönitzer will Kreistagswahl annullieren
Ingo Reimann erkennt die Bundesrepublik als Staat nicht an. Deshalb hat er den Urnengang vom Mai 2014 angefochten. Heute fällt womöglich das Urteil.

Zwönitz/Chemnitz. 430.000 abgegebene Stimmen im Erzgebirgskreis, 98 Abgeordnete für den Kreistag: Das sind die nackten Zahlen der Wahl vom 25. Mai 2014. Und nun? Und nun kommt Ingo Reimann. Der Zwönitzer sagt, all diese Zahlen sind reine Makulatur. Er hat diese Wahl angefochten - deshalb saß er gestern als Kläger im Sitzungssaal 2 des Verwaltungsgerichts Chemnitz.

Der Mann ist manchem Gericht schon bekannt - auch wegen der nicht mehr so neuen These: Im Kern existiert für ihn nur das Deutsche Reich auf deutschem Boden, weil es nach dem Krieg offiziell nie abgeschafft wurde. Und heutige Personalausweise oder Reisepässe wären schlicht keine Nachweise für die Staatsangehörigkeit, weil dort nur "deutsch" stehe, nicht Deutschland.

Trotzdem würden diese Personalien laut Reimann irrtümlich reichen, um wahlberechtigt zu sein. Das Wahlgesetz aber fordere den Nachweis der exakten Staatsangehörigkeit. Daher sei die Wahl keine Wahl, weil weder Wähler noch Abgeordnete legitimiert seien. "Wenn mir die Behörden nachweisen, dass die Bundesrepublik existiert, dann wäre es ja leicht, dies auch zu dokumentieren. Das macht die Behörde jedoch nicht." Für ihn der Beweis der Richtigkeit seiner Behauptung.

Aus Sicht des Gerichtes aber war gestern die ganze Fragerei, wer welchem Staat angehöre und wo wie welcher Wahlberchtigter zu verorten ist, eher nebensächlich. Schon deshalb, weil Reimann schon aus zeitlichen Gründen die Wahl gar nicht hätte anfechten dürfen. Und deshalb verirrte sich die Debatte auch lange um die Frage der Einspruchsfrist nach der Bekanntmachung einer Wahl - diese habe Reimann nämlich schlicht verpasst.

Denn: Der Landkreiskurier, das Amtsblatt des Erzgebirgskreises, wurde laut Vertrag nach der Wahl jedem Haushalt am 4. Juni zugestellt - aber wohl nicht überall. Reimann habe seinen erst einen Tag später bekommen. Seine Wahlanfechtung sei dann am 12. Juni eingegangen, also gerade noch innerhalb der einwöchigen Einspruchsfrist nach dem Tag, an dem der Landkreiskurier in seinem Postkasten steckte. Das Gericht sagte, der Tag der ersten Auslieferung zähle, also der 4. Juni.

Übrigens: Warum Reimann nicht am 6., 7. Juni oder 11. Juni seinen Einspruch machte, fragte keiner.
 
erschienen am 22.01.2015 ( Von Jan Oechsner )
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Edith sagt: spoiler gesetzt

Jetzt sitzt Arthur Ingo und Haft und möchte natürlich nach HLKO entschädigt werden.  :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Spoiler
Häftling fordert 2065,59 Euro im Monat - als Kriegsgefangener
Ob Staatsanwaltschaft, Amts- oder Landgerichte: Ein Erzgebirger nervt seit Jahren die Justiz - nun sitzt er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis für 18Monate in Haft. Doch dafür fordert er nun Entschädigung - laut Haager Landkriegsordnung von 1899. Ein Scherz? Nein.

Von Jan Oechsner
erschienen am 09.10.2017

Zwönitz. Die Rechnung ist ganz simpel: Eineinhalb Jahre Haft, multipliziert mit 2065,59 Euro Entschädigung pro Monat ergibt eine Summe von 37.180 Euro und 62 Cent.

"Der Inhaftierte erwartet, dass die Überweisung der monatlichen Rate auf sein Konto umgehend bei der zuständigen Stelle veranlasst wird", sagt die Chemnitzer Landgerichtssprecherin Marika Lang. Sie macht keinen Scherz - der Fall ist wahr. Und er ist der vorläufige Höhepunkt einer jahrelangen Auseinandersetzung der Justiz mit einem Mann, für den diese Justiz gar nicht existiert. Weil - aus seiner Weltsicht heraus - die ganze Bundesrepublik nicht existiert. "Freie Presse" berichtete bereits mehrfach über den Zwönitzer.

Bereits vor Jahren hat sich der Mann unter behördliche Selbstverwaltung gestellt. Er lebt sozusagen in seinem eigenen Staat - inklusive Proklamationen an die Vereinten Nationen, an Russland, Frankreich, England, China, die USA. Er hat sich eine eigene Verfassung gegeben, eine eigene Gesetzgebung - etwa für Ausweiswesen, ein eigenes Siegel, eine eigene Fahrerlaubnis. Wenn er in Zwönitz das Haus verlässt, befindet er sich sozusagen im Ausland.

Nun sitzt er in diesem Ausland in Haft. Genauer in der Justizvollzugsanstalt Dresden. Nur: Warum?

Aufgefallen ist der Mann zum Beispiel 2014, als er vorm Amtsgericht Stollberg stand: Sein Siegel mit dem Löwen der Schönbergs, dem Handelsstab, der Justizwaage und dem Zwönitzer Sittich, hat sich der Mann auf sein Nummernschild geklebt. Mehrfach wurde er erwischt, so die Anklage damals, wie er damit herumgefahren ist. Er täusche so eine amtliche Zulassung durch die zuständige Zulassungsstelle vor. Zwei Jahre später wurde er wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in insgesamt 23 Fällen verurteilt - inklusive früherer Strafen zu den besagten 18 Monate Freiheitsentzug.

Dagegen ist er Ende 2016 erfolglos in Berufung gegangen, das Oberlandesgericht Bautzen verwarf im April diesen Jahres zudem eine Revision. Im Juli sollte er seine Haft antreten, ist aber nicht gekommen. Er gab gesundheitliche Gründe an. Das Amtsgericht Aue lehnte dies ab.

Nun sitzt er zwar in der JVA Dresden, beschäftigt aber die Behörden weiter - und fordert das besagte Geld vom Amtsgericht Aue. "Er hat mitgeteilt, dass er mit Haftbeginn Kriegsgefangener nach der Haager Landkriegsordnung sei und ihm die Mindestbesoldung eines einfachen Soldaten von monatlich 2065,59 Euro zustehe", bestätigt Landgerichtssprecherin Marika Lang.

Die Haager Landkriegsordnung ist ein internationales Regelwerk von 1899 - es wurde 1907 in manchen Punkten modifiziert. Es legt im Kriegsfall etliche Punkte fest: den Umgang mit Kriegsgefangenen, die Verschonung bestimmter Gebäude und Einrichtungen von sozialer und gesellschaftlicher Bedeutung bis hin zum Umgang mit Spionen, Regeln zur Kapitulation oder dem Verhalten einer Besatzungsmacht in einem besetzten Territorium. In Artikel 7 steht auch: Die gefangen nehmende Partei hat für den Unterhalt der Kriegsgefangenen zu sorgen. Darauf pocht nun der Zwönitzer.

Er ist nicht der erste, der diese Idee hatte. Mit einem ähnlichen Fall musste sich laut "Justillon", ein Internetportal für kuriose Rechtsnachrichten, jüngst die Justiz in Niedersachsen beschäftigen. Auch dort hatte ein Antragsteller Zahlung von Unterhalt nach Haager Landkriegsordnung gestellt. Grund: Das Deutsche Reich sei nicht untergegangen, sondern bestehe fort. Deshalb sei er Kriegsgefangener, habe Anspruch auf Sozialgeld in Höhe des geringsten Soldes eines Beschäftigten der Truppen laut Bundesbesoldungsordnung. 1824,01 Euro monatlich forderte er zur Sicherung seiner Existenz im besetzten Deutschland.

Das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen hat dies Ansinnen abgelehnt. Der Antragsteller könne nicht geltend machen, er sei als Bürger eines Deutschen Reichs Kriegsgefangener der Bundesrepublik Deutschland. Spätestens mit dem Wirksamwerden des Einigungsvertrages 1990 habe ein irgendwie geartetes und gegebenenfalls noch virtuell fortbestehendes Deutsches Reich aufgehört zu existieren.

So oder ähnlich haben wohl auch die hiesigen Justizbehörden argumentiert - und den Zwönitzer "Soldaten" seine 37.180 Euro und 62 Cent für 18 Monate Haft nicht zugesprochen. Landgerichtssprecherin Lang: "Hierzu wurde weder durch das Gericht noch durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz als Vollstreckungsbehörde etwas veranlasst."
[close]
https://www.freiepresse.de/LOKALES/ERZGEBIRGE/STOLLBERG/Haeftling-fordert-2065-59-Euro-im-Monat-als-Kriegsgefangener-artikel10021179.php?cvdkurzlink=f
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Offline Noldor

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2270 am: 9. Oktober 2017, 12:06:55 »
Ich an des Richters Stelle hätte Arthur Ingo recht gegeben und die 37.180 Euro und 62 Cent überwiesen.
« Letzte Änderung: 9. Oktober 2017, 12:11:06 von Noldor »
 

Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2271 am: 9. Oktober 2017, 12:32:03 »
Zitat von:  Freie Presse
Zwei Jahre später wurde er wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in insgesamt 23 Fällen verurteilt - inklusive früherer Strafen zu den besagten 18 Monate Freiheitsentzug.

Dagegen ist er Ende 2016 erfolglos in Berufung gegangen, das Oberlandesgericht Bautzen verwarf im April diesen Jahres zudem eine Revision. Im Juli sollte er seine Haft antreten, ist aber nicht gekommen. Er gab gesundheitliche Gründe an. Das Amtsgericht Aue lehnte dies ab.
Also ein Klassiker.

Zitat von:  Freie Presse
Nun sitzt er zwar in der JVA Dresden, beschäftigt aber die Behörden weiter - und fordert das besagte Geld vom Amtsgericht Aue. "Er hat mitgeteilt, dass er mit Haftbeginn Kriegsgefangener nach der Haager Landkriegsordnung sei und ihm die Mindestbesoldung eines einfachen Soldaten von monatlich 2065,59 Euro zustehe", bestätigt Landgerichtssprecherin Marika Lang.

Die Haager Landkriegsordnung ist ein internationales Regelwerk von 1899 - es wurde 1907 in manchen Punkten modifiziert. Es legt im Kriegsfall etliche Punkte fest: den Umgang mit Kriegsgefangenen, die Verschonung bestimmter Gebäude und Einrichtungen von sozialer und gesellschaftlicher Bedeutung bis hin zum Umgang mit Spionen, Regeln zur Kapitulation oder dem Verhalten einer Besatzungsmacht in einem besetzten Territorium. In Artikel 7 steht auch: Die gefangen nehmende Partei hat für den Unterhalt der Kriegsgefangenen zu sorgen. Darauf pocht nun der Zwönitzer.

Um aber überhaupt mal zu begreifen, wie die Szene auf die HKLO gekommen ist und warum so viele Reichsbürger diese HKLO immer wie eine heilige Monstranz vor sich her tragen, muss man auch mal dieses höchstrichterliche Urteil gelesen haben, wo die HKLO tatsächlich "erfolgreich" zur Anwendung kam, allerdings in Bezug auf die strafrechtliche Aufarbeitung von Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik durch ehemalige Angehörige des MfS bzw. anderen DDR- Nachrichtendienste.
Passt zwar jetzt nicht wirklich zum Fahren ohne FE (Stichwort: Folgerichtigkeit) zeigt aber ganz gut, wo der Wind bei so einigen wirklich her weht.

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv092277.html

Spoiler
   
BVerfGE 92, 277 (277)

1. Eine allgemeine Regel des Völkerrechts als Bestandteil des Bundesrechts (Art. 25 GG), nach der die strafrechtliche Ahndung nachrichtendienstlicher Tätigkeiten ausgeschlossen ist, die im Auftrag und vom Territorium eines Staates aus begangen wurden, der danach dem ausgespähten Staat friedlich und einvernehmlich beigetreten ist, kann nicht festgestellt werden.
    
2. Zur Frage der Strafbarkeit und Verfolgbarkeit früherer Mitarbeiter und Agenten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und des militärischen Nachrichtendienstes der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nach der Vereinigung Deutschlands wegen ihrer zuvor gegen die Bundesrepublik Deutschland oder deren NATO-Partner gerichteten Spionagetätigkeit.    
 
Beschluß    
des Zweiten Senats vom 15. Mai 1995    
-- 2 BvL 19/91, 2 BvR 1206, 1584/91 und 2601/93 --    
 
in den Verfahren
I. zur Prüfung, ob 1. Art. 315 Abs. 4 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) in der Fassung des Einigungsvertrages insoweit gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als er die Strafverfolgung wegen geheimdienstlicher Agententätigket, im Verlauf damit verübten Landesverrats und der mit der geheimdienstlichen Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Bestechung gegen solche Personen beibehält, die ihre HandlunBVerfGE 92, 277 (277)BVerfGE 92, 277 (278)gen vom Boden der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aus begangen haben und die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ihre Lebensgrundlage in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik hatten,

2. die für den Kriegsfall geltende allgemeine Regel des Völkerrechts des Art. 31 der Haager Landkriegsordnung, wonach der zu seinem Heer zurückgekehrte Spion für früher begangene Spionage nicht verantwortlich gemacht werden darf, auf den unter 1. genannten Personenkreis entsprechend angewendet werden kann - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Kammergerichts in Berlin vom 22. Juli 1991 - (1) 3 StE 9/91 - 4 - (13/91) - 2 BvL 19/91 -; II. über die Verfassungsbeschwerden

1. des Herrn L... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Klaus Rüther, Seminarstraße 13/14, Osnabrück - gegen a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1993 - 3 StR 199/92 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 1991 - IV - 22/91 - (17/91 VS-Vertr.) - 2 BvR 2601/93 -,

2. des Herrn K... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Harry Boog, Friedrich-Ebert-Anlage 30, Heidelberg - gegen a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 1991 - 3 StR 226/91 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28. Februar 1991 - 4 OJs 11/90 - 2 BvR 1206/91 -,

3. des Herrn D... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gunter Widmaier, Herrenstraße 23, Karlsruhe - gegen a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 18. September 1991 - 3 StR 193/91 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Februar 1991 - 3 StE 4/90-1 - 2 BvR 1584/91 -.    

Entscheidungsformel:    

1. Die Vorlage des Kammergerichts ist insoweit unzulässig, als sie Artikel 315 Absatz 4 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch zu verfassungsrechtlichen Prüfung vorlegt.    
 
2. Eine allgemeine Regel des Völkerrechts, nach der die strafrechtliche Ahndung nachrichtendienstlicher Tätigkeiten ausgeschlossen ist, die im Auftrag und vom Territorium eines Staates aus begangen wurden, der danach dem ausgespähten Staat friedlich und einvernehmlich beigetreten ist, ist nicht Bestandteil des Bundesrechts.    
 
3. Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 1991 - IV - 22/91 - (17/91 VS-Vertr.) - und der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1993 - 3 StR 199/92 - verletzen den Beschwerdeführer zu II. 1. in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2, Artikel 33 Absatz 2 und Artikel 38 BVerfGE 92, 277 (278)BVerfGE 92, 277 (279)Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.    
Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen.    
Die Bundesrepublik Deutschland hat dem Beschwerdeführer zu II. 1. seine notwendigen Auslagen zu erstatten.    
 
4. Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28. Februar 1991 - 4 OJs 11/90 - verletzt den Beschwerdeführer zu II. 2. im Rechtsfolgenausspruch in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 1991 - 3 StR 226/91 - verletzt den Beschwerdeführer ebenfalls in diesem Grundrecht, soweit dessen Revision in bezug auf den Rechtsfolgenausspruch verworfen wurde.    
Die Entscheidung werden insoweit aufgehoben. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung an der Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen.    
Die Bundesrepublik Deutschland hat dem Beschwerdeführer zu II. 2. seine notwendigen Auslagen zur Hälfte zu erstatten.    

5. Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu II. 3. wird zurückgewiesen.    

Gründe:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv092277.html
[close]
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2272 am: 10. Oktober 2017, 06:29:13 »
Obwohl nicht Presse, sondern Filmbeitrag, pack ich das mal hier rein. Wenn's nicht paßt, bitte verschieben!

Zitat
Datenschützer kritisieren "Reichsbürger"-Erlass
Schleswig-Holstein Magazin - 09.10.2017 19:30 Uhr

Mit einem Erlass wollte Innenminister Hans-Joachim Grote sogenannten Reichsbürgern die Waffen entziehen. Doch das Landeszentrum für Datenschutz übt Kritik am Vorgehen.
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schleswig-holstein_magazin/Datenschuetzer-kritisieren-Reichsbuerger-Erlass,shmag49168.html

.
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2273 am: 10. Oktober 2017, 07:01:46 »
In Thüringen kämpft man wohl immer noch mit der Malta-Masche. Kein Wunder, die Fatzekas macht ja munter weiter.

Spoiler
Thüringen schützt Landesbedienstete besser bei Klagen von Reichsbürgern
Die Thüringer Landesbediensteten erhalten künftig besseren Rechtsschutz vor Klagen durch sogenannte Reichsbürger. Das sieht eine überarbeitete Verwaltungsvorschrift vor, deren Entwurf an diesem Dienstag das Kabinett berät.
09. Oktober 2017 / 19:27 Uhr

 Erfurt. Die Thüringer Landesbediensteten erhalten künftig besseren Rechtsschutz vor Klagen durch sogenannte Reichsbürger. Das sieht eine überarbeitete Verwaltungsvorschrift vor, deren Entwurf an diesem Dienstag das Kabinett berät.

Nach Informationen unserer Zeitung deckt die Verordnung zusätzlich Verfahren mit Auslandsbezug und zu Schmerzensgeld sowie bei Fällen des vorgerichtlichen Rechtsschutzes ab. Zum Anwendungsbereich gehören zudem nun gerichtliche Zeugenvernehmungen und Aussagen vor Untersuchungsausschüssen. Auch kann Rechtsschutz gewährt werden, wenn die gesetzlichen Höchstgebühren überschritten werden.

Die Novelle wurde vom Thüringer Innenministerium wegen einer Klagewelle von Reichsbürgern gegen Beamte und Angestellte erarbeitet. Nach den neuesten verfügbaren Zahlen sind 183 Bedienstete betroffen.

Zumeist wird die „Malta-Masche“ angewendet. Hier werden erfundene Schulden an ein Inkassobüro in Malta abgetreten und dann vor deutschen Gerichten eingeklagt. Reagieren die Betroffenen nicht fristgerecht, kommt es zum Versäumnisurteil. Bei der dann nötigen juristischen Abwehr der Fantasieforderung fallen Kosten an, auf denen die Bediensteten oft sitzenbleiben.

In Thüringen reichte die Höhe der Beträge von 228,50 Euro bis zu 2,741 Milliarden Euro. Die Landesregierung hat selbst in acht Fällen Strafanzeige gegen Reichsbürger gestellt.
Martin Debes / 09.10.17
[close]
http://www.otz.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Thueringen-schuetzt-Landesbedienstete-besser-bei-Klagen-von-Reichsbuergern-1867036163

______________________

In Frankfurt will man Schluss machen mit endlosem Schriftverkehr.  :o Im Artikel finden sich ein paar Beispiele.

Spoiler
Handreichung für Mitarbeiter Wie die Stadt Frankfurt mit "Reichsbürgern" umgehen will
10.10.2017
Von CHRISTIAN SCHEH „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ versuchen, auch Frankfurter Behörden das Leben schwerzumachen: In der Stadtverwaltung ist von Dutzenden Fällen die Rede, in denen „Reichsbürger“ provokativ und mitunter auch aggressiv auftraten. Eine Handreichung voller Ratschläge für den Umgang mit „Reichsbürgern“ soll städtischen Mitarbeitern helfen.

Frankfurt.

Einer der gravierendsten Vorfälle in Frankfurt betrifft das Standesamt: Ein „Reichsbürger“ oder „Selbstverwalter“ stellte dort Anfang 2016 einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Das Standesamt lehnte den Antrag ab, weil der Mann Bürger der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist und auch einen gültigen deutschen Pass hat. Der Antragsteller beharrte aber auf einer „rechtsmittelfähigen Entscheidung“ über die Frage, ob er die deutsche Staatsangehörigkeit habe. Das tat er wohl in der Absicht, im Fall eines positiven Bescheids gegen diesen vorzugehen – denn in der „Reichsbürger“-Szene erkennt man die BRD bekanntermaßen nicht an.

Weil das Standesamt konsequent bei seiner ablehnenden Haltung zum Antrag blieb, zog der „Reichsbürger“ schließlich alle möglichen Register: Zunächst machte er einen „finanziellen Schaden“ geltend, der ihm durch den Schriftverkehr angeblich entstand. Danach drohte er der Behörde mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission und – noch kurioser – bei einem „Hohen Kommissar der Militärregierung“.
Hintergrund: „Körperlichen Angriffen vorbeugen“

Sieben Seiten umfasst die Handreichung, der Magistrat gibt den Mitarbeitern der Stadtverwaltung darin Ratschläge im Umgang mit „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“.

Für eine langjährige Mitarbeiterin des Standesamts entwickelte sich die monatelange Auseinandersetzung mit dem „Reichsbürger“ zu einer echten Belastungsprobe: Er drohte der Frau mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und versuchte, an ihre Privatadresse heranzukommen. Die Mitarbeiterin zog schließlich die Reißleine, machte die Sache bis zum Magistrat bekannt. Dieser erstattete Strafanzeige wegen Nötigung. Jetzt beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft mit dem Fall.
Eigenes Hoheitsgebiet

„Reichsbürger“ handeln so, als bestehe das frühere Deutsche Reich fort. Verwaltungsakte der bundesdeutschen Behörden akzeptieren sie nicht. In den harmloseren Fällen treten „Reichsbürger“ nur unkooperativ und querulantisch, in schwerwiegenderen aber auch aggressiv auf. „Selbstverwalter“ tun das ebenfalls. Sie berufen sich allerdings nicht auf das Deutsche Reich, sondern pflegen stattdessen die Illusion, in einem eigenen, von der BRD völlig unabhängigen Hoheitsgebiet zu leben. Die Sicherheitsbehörden schätzen, dass die „Reichsbürger“-Szene in Deutschland etwa 10 000 und in Hessen zwischen 500 und 700 Mitglieder hat. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene seit November 2016 bundesweit.

Frankfurts Personaldezernent Stefan Majer (Grüne) und Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld (CDU) maßen dem eingangs skizzierten Vorfall so große Bedeutung bei, dass sie jüngst eine Handreichung für Mitarbeiter der Stadtverwaltung herausgaben. In dem siebenseitigen Papier sind Verhaltensempfehlungen und Sicherungstipps für Mitarbeiter enthalten, die es telefonisch, schriftlich oder vis-à-vis mit „Reichsbürgern“ oder „Selbstverwaltern“ zu tun bekommen. „Treten sie ruhig, sicher und selbstbewusst auf“, beginnt die Liste der Tipps. Auch dazu, sachlich zu bleiben und auf Humor und Ironie zu verzichten, wird in der Handreichung geraten (siehe eigener Text).
Zahlreiche Fälle bekannt

In Frankfurt war der Fall aus dem Standesamt keineswegs der einzige in den vergangenen Monaten: Behördenübergreifend sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen „Reichsbürger“ oder „Selbstverwalter“ versuchten, städtischen Mitarbeitern das Leben – oder besser: die Arbeit – möglichst schwer zu machen. Die Schätzungen reichen von Zahlen im hohen zweistelligen bis in den niedrigen dreistelligen Bereich. Stadtrat Majer sagte in der jüngsten Sitzung des Sicherheitsausschusses, das Auftreten von Personen aus der Szene habe teils zu „erheblichen Verunsicherungen“ geführt, weil es „sehr anmaßend“ gewesen sei und teils ein „aggressiver Gestus“ vorgeherrscht habe.

Außer im Frankfurter Standesamt habe es in den vergangenen Monaten auch im Kassen- und Steueramt und im Ordnungsamt Schwierigkeiten mit „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ gegeben, heißt es aus der Stadtverwaltung. Im Kassen- und Steueramt sei vor allem die Vollstreckungsabteilung betroffen gewesen.

Diese wird aktiv, wenn Menschen versuchen, sich einer Zahlungsverpflichtung zu entziehen. Dass Personen aus der „Reichsbürger“-Szene erklären, eine erhobene Forderung sei „unrechtmäßig“, weil die entsprechende Behörde dahinter gar nicht existiere, komme immer wieder vor.

Auch Fälle, in denen Mitarbeiter des Kassen- und Steueramts mit Gegenforderungen unter Druck gesetzt wurden, habe es schon gegeben. In einem Fall habe ein „Reichsbürger“ für einen Behördenmitarbeiter erfundene Schulden in einem amerikanischen Online-Handelsregister eingetragen. Dann habe er versucht, die Forderung über ein von „Reichsbürgern“ gegründetes Inkassounternehmen in Malta zu vollstrecken, was letztlich verhindert werden konnte. Wegen drei derartigen Fällen sei gegen „Reichsbürger“ eine Strafanzeige wegen Betrugs beim Frankfurter Polizeipräsidium erstattet worden.
[close]
http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Wie-die-Stadt-Frankfurt-mit-Reichsbuergern-umgehen-will;art675,2791276

______________

In Schrobenhausen schreibt einer zwar "Reichsbürgerbriefe", allerdings nur aus Versehen. Der Anwalt wird in Berufung gehen. Sein Mandant kann ja nichts dafür, dass er Texte rausschickt die er vorher nicht durchgelesen und inhaltlich auch verstanden hat....  :facepalm: :facepalm:

Spoiler
48-jähriger Schrobenhausener wegen versuchter Nötigung zu Geldstrafe verurteilt
Wirbel um vermeintlichen Reichsbürger
Neuburg
erstellt am 09.10.2017 um 17:20 Uhr
aktualisiert am 10.10.2017 um 00:00 Uhr
Neuburg (szs) Unter ungewöhnlich strengen Sicherheitsvorkehrungen ist gestern am Neuburger Amtsgericht ein Prozess gegen einen vermeintlichen Reichsbürger abgelaufen.

Doch als besonders gefährlich stellte sich der Angeklagte aus Schrobenhausen nicht heraus. Sein Verteidiger nannte den Fall gar einen "Luftballon". Letztlich verurteilte Richterin Celina Nappenbach den 48-Jährigen wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 500 Euro.

Verschärfte Einlasskontrollen, bewaffnete Polizeibeamte zur Absicherung im Sitzungssaal: Bei potenziellen Reichsbürgern will die Justiz nach gewaltsamen Übergriffen und Störaktionen in deutschen Gerichtssälen kein Risiko mehr eingehen. So auch gestern, denn der Angeklagte hatte sich im Streit mit einer Versicherung Formulierungen bedient, wie sie Reichsbürger gerne benutzen, um die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland in Abrede zu stellen. Für den Fall, dass die "vorgebliche Regierung" keine "Nachweise echter Rechtsgültigkeit" vorlegen könne, drohte der 48-Jährige der Versicherung und "deren Erfüllungsgehilfen" mit Schadensersatzforderungen zwischen 5000 und zwei Millionen Euro. Wegen dieser Drohungen verurteilte Nappenbach den Mann zu 20 Tagessätzen à 25 Euro. Sie räumte aber ein: "Ich denke nicht, dass Sie ein typischer Reichsbürger sind, aber sie haben sich Vokabeln zueigen gemacht, die typisch für die verfassungsfeindliche Gesinnungsvereinigung sind."

   
Zitat
"Die Polizei hat den Fallaufgebläht, hat eine Reichsbürgergeschichte daraus gemacht."

    Verteidiger Hartmut Wächtler


Eigentlich ging es bloß darum, dass die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - eine Art gesetzliche Pflichtversicherung für Landwirte - nach einer Sicherheitsüberprüfung einige Maßnahmen auf dem privaten Hof des Schrobenhauseners anordnete. Dabei ging jedoch Einiges schief. Erst hielt sich der Sachbearbeiter nicht an die mit dem Hofbesitzer vereinbarten Fristen, dann blieb der Einspruch des Versicherten wegen einer Fusionierung der bayerischen und der deutschlandweiten Berufsgenossenschaft unbearbeitet. Plötzlich trudelte bei dem Schrobenhausener die Anordnung zu einem neuerlichen Kontrolltermin ein. Darüber ärgerte er sich und verschickte eine E-Mail, in der er nachfragte, was denn aus seinem Einspruch geworden sei und was die Versicherung eigentlich legitimiere, hoheitliche Rechte gegen ihn geltend zu machen. "Beides ist das Recht eines jeden Bürgers", betonte Verteidiger Hartmut Wächtler. Soweit so unproblematisch. Doch der Schrobenhausener googelte im Internet nach und wurde auf einem fragwürdigen Portal für Rechtshilfe fündig. Neben Herleitungen, warum die Bundesrepublik gar nicht existiere und wie man seine Staatsangehörigkeit anzweifeln könne, wurde auch ein Text zum Download zur Verfügung gestellt, der sich dem Widerstand gegen "unrechtsstaatliche Zwangsmaßnahmen" widmet. Den schickte der Angeklagte in seinem Zorn ebenfalls an die Versicherung. Das wurde ihm nun zum Verhängnis. Erst wurde die Kriminalpolizei hellhörig, dann folgte der Strafbefehl.

"Mein Mandant ist kein Reichsbürger, er zahlt Steuern und hält sich an die Gesetze", betonte der Verteidiger, nannte den Drohtext "sinnlosen Blödsinn" und den ganzen Fall "lächerlich". "Die Polizei hat ihn aufgebläht, hat eine Reichsbürgergeschichte daraus gemacht." Er plädierte auf Freispruch für seinen bislang unbescholtenen Mandanten. Staatsanwältin Vera Stoll forderte 2400 Euro Geldstrafe wegen versuchter Erpressung. Richterin Nappenbach sah eine versuchte Nötigung als nachgewiesen an. "Es heißt immer Google ist dein Freund. In diesem Fall war aber Google nicht dein Freund." Verteidiger Wächtler kündigte weitere juristische Schritte an. "Ich sehe schon das Oberlandesgericht über diesem tollen Fall brüten."
Sebastian Schanz
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http://www.donaukurier.de/lokales/neuburg/Neuburg-dkonline_PMG-0815-Wirbel-um-vermeintlichen-Reichsbuerger;art1763,3552067
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2274 am: 10. Oktober 2017, 08:12:56 »
Speziell in Rechtsfragen beim Umgang mit Behörden ist Google schon lange nicht mehr unser Freund. Zuoberst werden nicht etwa dejure und Co. angezeigt, sondern eigentlich immer genau solche Müllseiten. Probiert's mal aus!
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2275 am: 11. Oktober 2017, 06:04:08 »
3 Monate Haft wegen Nötigung und die Waffen sind auch weg. Ob sie die wohl holen während er einsitzt?

Hat jemand einen Plan wer das sein könnte?

Spoiler
Prozess in Langen „Reichsbürger“ wollte Landrat erpressen
11.10.2017
Von WALTER SCHEELE Die Waffenbehörde hatte beim Landrat Oliver Quilling verfügt, Gewehre und Pistolen des 61-Jährigen einzuziehen. Der Reichsbürger wollte dies nicht akzeptieren und versuchte, Geld zu erpressen.

Dreieich/Langen.

Am gestrigen Dienstagmorgen gab es vor Verhandlungsbeginn verschärfte Kontrollen im Amtsgericht Langen in der Zimmerstraße. Wo sonst reges Treiben herrscht, blieb es menschenleer. Bei den Kontrollen an den Sicherheitsschleusen des Gerichtes wurden sogar Besucher aufgefordert, ihre Schuhe auszuziehen, weil diese genagelte Sohlen hatten. Taschen und Beutel mussten abgegeben werden, durften nicht mit in den Saal D des Amtsgerichts. Hier, wo sonst ganze Schulklassen bequem Platz finden, saßen nur sieben Besucher, aber fünf Polizeibeamte, die ein wachsames Auge auf die Gäste hatten.

Gestern wurde einem „Reichsbürger“ aus Dreieich der Prozess gemacht. Er muss für drei Monate ins Gefängnis. Der uneinsichtige Besitzer von 15 Schusswaffen hat laut Anklage versucht, Amtsgerichtdirektor Volker Horn und Landrat Oliver Quilling um jeweils 100 000 US-Dollar zu erleichtern. Vergeblich. Stattdessen fing der 61-Jährige sich das Verfahren wegen versuchter Nötigung vor dem Strafrichter ein. Weil ein Strafbefehl in dieser Sache keinen Eindruck auf den Angeklagten machte, muss er in Kürze die Haft antreten.

Der Mann aus Dreieich-Sprendlingen trat im hellen Hemd mit offenem Kragen vor den Richter. Er weigerte sich gleich zu Anfang, Angaben zu seiner Person zu machen. Auch ein Bußgeld von 150 Euro, ersatzweise drei Tage Haft, konnte ihn nicht beeindrucken. Ungerührt kramte er in seinen Papieren. „Wird das hier aufgezeichnet?“, fragte er immer wieder. Ansonsten reagierte er weder auf Fragen des Gerichts noch der Staatsanwältin.

Schließlich wurde die Anklage verlesen. Danach hat die Waffenbehörde beim Landrat die Einziehung der legal im Besitz des 61-Jährigen befindlichen Waffenscheine für acht Gewehre und sieben Pistolen oder Revolver verfügt. Danach kam es am 19. und 29. Mai dieses Jahres zu zwei Briefen des jetzt Verurteilten, in denen er den Landrat illegalen Handelns beschuldigte und mit Annahme seiner Schreiben ein verwirktes Buß- oder Schmerzensgeld von 100 000 Dollar forderte. Zunächst vom Landrat in seiner „illegalen Funktion“, dann von ihm als Privatperson.
Angeklagter schweigt

Es gab natürlich kein Geld. Aber eine Anzeige. Die zog einen Strafbefehl nach sich, unterschrieben vom Direktor des Amtsgerichts Langen, Volker Horn. Woraufhin der Waffennarr auch gegen ihn die Forderung von 100 000 Dollar erhob. Diese Vorgänge führten nun zu dem Verfahren. Die Besucher folgten dem Verfahren schweigend. Auch der Angeklagte starrte schweigend in seine Schriftsätze, deren Annahme Amtsrichter Sebastian Uebele verweigert hatte. Der Amtsrichter ging damit und in der weiteren Verhandlungsführung von einem Leitfaden aus, der in den Verwaltungen von Frankfurt und Langen verteilt worden ist. Danach sollen sich Amtsträger auf keine Diskussionen mit „Reichsbürgern“ einlassen und keine Schriftstücke annehmen. Denn diese nutzen die Gelegenheit, wenn Behörden von ihnen Schriftstücke annehmen, dies als Anerkennung ihrer verschrobenen Reichstheorien zu interpretieren. Langen hat mit Neonazis und Reichsbürgern traurige Erfahrungen. So planten, wie diese Zeitung berichtete, Neonazis im vergangenen Jahr zum Geburtstag Adolf Hitlers eine Gedenkfeier in Langen. Ebenso wie zum Geburtstag des in Langen beigesetzten Neonazis Michael Kühnen. Dessen Grab wurde von Unbekannten zerstört.

Wie am Rande der gestrigen Verhandlung bekannt wurde, sind die 15 Waffen noch im Besitz des zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilten „Reichsbürgers“. Sie werden vom Kreis demnächst abgeholt und sichergestellt werden. Dann sollen sie entweder verkauft oder versteigert werden.
Vorsicht geboten

Dabei ist, wie ein Kenner der Szene gegenüber dieser Zeitung äußerte, „besondere Vorsicht geboten“. Denn im Kreis Offenbach und im gesamten Rhein-Main-Gebiet haben sich gesicherten Erkenntnissen zufolge „Reichsbürger“ verdeckt Schießsportvereinen angeschlossen, um legal Waffen besitzen zu dürfen. In Langen wird die Zahl der Reichsbürger inzwischen auf zwischen 30 und 40 Frauen und Männer geschätzt. Mit steigender Tendenz.
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http://sdp.fnp.de/lokales/kreise_of_gross-gerau/Reichsbuerger-wollte-Landrat-erpressen;art688,2792340

Noch ein weiterer Bericht - wie man sieht, ein echter Blutfleischmensch.  :facepalm:
Spoiler
Richter verurteilt Reichsbürger wegen Nötigung zu drei Monaten Haft
„Ich werde hier vergewaltigt!“

11.10.17 03:20

Dreieich - Mit einem Fall von Nötigung beschäftigte sich gestern das Langener Amtsgericht. Im Mittelpunkt: ein sogenannter Reichsbürger. Der Richter verknackte den 61-jährigen Sprendlinger zu drei Monaten Haft ohne Bewährung. Von Silke Gelhausen-Schüßler

Schon beim Betreten des Amtsgerichts ist klar, dass dieser Strafprozess kein gewöhnlicher ist. Leibesvisitation, Ausweiskontrollen, Abgabe von Mobiltelefonen vor dem Sitzungssaal und Polizeipräsenz – die Sicherheitsvorkehrungen sind hoch. Wobei Richter Sebastian Uebele nur schwer vorhersagen kann, ob der Angeklagte erscheinen wird. Nach spannungsgeladenen Minuten kommt er tatsächlich – mit einer Viertelstunde Verspätung. Und zeigt sich gleich von der aufsässigen Seite: Er will nicht befragt werden, sondern selbst Antworten bekommen. Uebele versucht es erst mal auf die nette Art: „Sie hatten mir doch die Nachricht geschickt, dass Sie dieses freundliche Gesprächsangebot annehmen!“ Statt einer verbalen Äußerung knallt der groß gewachsene Sprendlinger dem Richter ein Papierbündel auf den Pult. Und verweigert selbst bei der Erörterung seiner Personalien jegliche Angabe – auch die Androhung und Vollstreckung eines Ordnungsgelds über 150 Euro für schlechtes Benehmen vor Gericht läuft ins Leere.

Der Tatbestand ist typisch für Reichsbürger, die die Existenz der Bundesrepublik abstreiten und sich den Beschlüssen des Verwaltungsapparates meistens verweigern. Im April war der Mann wegen eines ähnlichen Vergehens per Strafbefehl zu einer Geldbuße von 900 Euro verurteilt worden – er hatte den Gebührenbescheid in einer Zivilsache nicht anerkannt und stattdessen vom Gerichtspräsidenten Geld gefordert.

Zum aktuellen Fall: Anfang Mai bekommt der 61-Jährige Post von der Waffenbehörde des Kreises in Dietzenbach. Die will aufgrund seiner schrägen Gesinnung bis zum 6. Juni acht Lang- und sieben Kurzwaffen einziehen. Als sein Widerspruch erfolglos bleibt, schickt der Mann am 19. Mai ein Schreiben an Landrat Oliver Quilling, in dem er für diese „Ungeheuerlichkeit“ vom Kreis Offenbach binnen 22 Stunden 100.000 Dollar (!) Entschädigung fordert. Als keine Reaktion folgt, verfasst der Querulant zehn Tage später ein zweites Schreiben an Quilling. Diesmal will er bei Nichtzahlung an dessen Privatvermögen: „Hiermit erhalten Sie eine Nachfrist von 72 Stunden zur Zahlung plus Gebühren, sonst löse ich die privatrechtliche Haftung aus!“

Der Angeklagte äußert sich nicht zu den Briefen. Das Einzige, was ihn zu interessieren scheint, ist: „Wird hier aufgezeichnet?“ An die zehnmal stellt er diese Frage und sieht sich in seinem Verdacht bestätigt, als die Protokollführerin ihn um Wiederholung eines Satzes zum Mittippen bittet. Seine zweite Lieblingsaussage: „Ich werde hier vergewaltigt!“ Er sei ein Mensch aus Fleisch und Blut, keine Sache. Richter und Staatsanwältin hielten sich nicht an die freiheitlich-demokratische Grundordnung, deren Verfechter er sei. Staatsanwältin Jutta Prechtl hat wohl Mitleid, sie spricht sich für eine erneute Geldstrafe aus – diesmal über 2700 Euro. Doch Richter Uebele sieht in einer solchen Strafe, die der Mann womöglich ohnehin nicht leisten würde, keinen belehrenden Effekt mehr. Ebenso in einer Bewährungsstrafe. Er verdonnert ihn zu einem Aufenthalt auf Staatskosten. Die vorhersehbare Reaktion: „Ich nehme das Urteil nicht an!“ Mit einem Berufungsprozess ist also zu rechnen.
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https://www.op-online.de/region/dreieich/richter-amtsgericht-langen-verurteilt-reichsbuerger-wegen-noetigung-drei-monaten-haft-8760705.html
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2017, 06:32:55 von Gutemine »
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Offline vollstrecker

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2276 am: 11. Oktober 2017, 06:17:40 »
Interessant ist die Schätzung von 40 Reichsbürgern. Laut Verfassungsschutz gibt es nämlich im Kreis OF nur 20. Die 40 erscheinen trotzdem realistisch.

Zitat
Ist Heusenstamm eine Hochburg der Reichsbürger? Nein, beruhigt Oliver Gottwald. Der Experte referierte jetzt vor mehr als 80 Bürgern im Schlossrathaus über dieses Thema. Und sprach auch über Carsten Härle, den Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Stadtparlament. Wenn in den Medien über Reichsbürger in Hessen berichtet wird, falle meist auch der Name Heusenstamm, sagt Oliver Gottwald. Der 41 Jahre alte Offenbacher ist von Beruf Rechtspfleger. Nebenberuflich befasst er sich intensiv mit dem Thema Reichsbürger, hält dazu Referate und Schulungen, speziell für den öffentlichen Dienst, und betreibt im Internet einen sogenannten Blog.

Zu dem Vortrag hatte ihn die „Partnerschaft für Demokratie“ Heusenstamm aus Stadt und Arbeiterwohlfahrt, im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ eingeladen. Mehr als 80 Bürgerinnen und Bürger waren im Sitzungssaal des Schlossrathauses erschienen.

Heusenstamm werde in diesem Zusammenhang immer wieder genannt, weil es in der Schlossstadt eine recht aktive Gruppierung der Reichsbürger gegeben habe. So habe es regelmäßig Vorträge und Stammtisch-Treffen in der Schlossstadt gegeben, abgehalten von Vertretern einer „Exil-Regierung“, die aus Dietzenbach und Neu-Isenburg kommen. „Sie hatten ein Vereinsheim in einem Gewerbegebiet“, fügt Gottwald hinzu.

Diese „Exil-Regierung“, eine Abspaltung einer anderen Gruppe, die sich so nennt, werde schon seit längerer Zeit vom Verfassungsschutz beobachtet, da sie als rechtsextrem gelte. Derzeit seien aber keine Aktivitäten zu beobachten. Gottwald bezweifelt allerdings, dass dies so bleibt. Man müsse abwarten, sagt er. Sicher sei indes, dass die sogenannte „Außenstelle des Reichsmeldeamtes“, die offenbar eine Heusenstammer Anschrift hatte, mittlerweile nach Hungen in der Nähe von Gießen verlegt worden sei.

Grundsätzlich geht Gottwald davon aus, dass im Kreis Offenbach etwa 20, in der Stadt Offenbach weitere zehn Menschen leben, die den Theorien der Reichsbürger folgen, also als solche bezeichnet werden können. Der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Heusenstammer Stadtverordnetenversammlung, Carsten Härle,verwahrt sich jedenfalls stets dagegen. Nachdem das TV-Magazin „Kontraste“ etwa vor Jahresfrist ihn als Reichsbürger bezeichnet hatte, wies Härle diesen Vorwurf im Gespräch mit unserer Zeitung energisch zurück. Ein Fall ist bislang bekannt, bei dem Härle einen Bürger aus diesem Grund sogar wegen Verleumdung angezeigt hat – die Ermittlungen in dieser Sache laufen nach Angaben des Betroffenen noch.
Gottwald hatte sich nach eigener Aussage daraufhin näher damit befasst, was der Heusenstammer AfD-Mann vor allem im Internet-Netzwerk „Facebook“ hinterlässt. Dabei seien ihm mehrere Dinge aufgefallen: So lasse Härle auf seiner Facebook-Seite „Reichsbürgerkommentare“ zu, berichtet der Rechtspfleger, ohne diesen zu widersprechen oder diese gar zu löschen. Gottwald wirft ihm zudem vor, Thesen und Videos von Reichsbürgern zu teilen – also zu vervielfältigen – sowie etliche Verschwörungstheorien. Und er sei Mitglied in Gruppen innerhalb dieses Netzwerks, die eindeutig dem rechten Spektrum zuzuordnen seien.

Gottwalds Fazit: Härle helfe – entweder bewusst oder unachtsam – Reichsbürgern bei der Verbreitung ihrer Thesen, widerspreche diesen nicht und werbe damit für sie: „Wenn er also kein Reichsbürger ist und mit der Bewegung nichts zu tun hat, agiert er mindestens naiv oder leichtsinnig.“

Reichsbürger - eine heterogene Szene

Bevor Referent Oliver Gottwald die Situation in Heusenstamm beleuchtet, erläutert er, was Reichsbürger überhaupt sind: Die Szene sei sehr heterogen, sagt er, reiche vom Trittbrettfahrer über Geschäftemacher und Rädelsführer bis hin zu Neonazis. Vereint seien sie in ihrem Glauben an Verschwörungstheorien. Danach gebe es die Bundesrepublik Deutschland gar nicht, vielmehr existiere das Deutsche Reich weiter – auch in den Grenzen von vor 1945. Das Grundgesetz ist nach deren Überzeugung keine Verfassung – existierende Gesetze gelten nach dieser Logik gar nicht beziehungsweise man muss sich nicht daran halten.

Dabei stützen sich die Anhänger der Bewegung auf Halbwahrheiten, eigene Auslegungen von Veröffentlichungen, bewusste Fehlinterpretationen, Weglassungen und Fälschungen. So werde zum Beispiel gern aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zitiert, in dem dieses angeblich den Fortbestand des Deutschen Reichs bestätigt. Dabei wird aber ein wichtiger Halbsatz schlicht weggelassen, mit dem das Gericht festhält, dass die Bundesrepublik identisch ist mit dem Deutschen Reich – also sehr wohl existent.

Zudem behaupten sie, die Bundesrepublik sei nicht souverän und besetzt. Sie verteilen eigene Personaldokumente und Führerscheine. Sie beschäftigen Behörden mit „Schwurbelschreiben“, um sie lahmzulegen. Eine Gefahr gehe von dieser Gruppierung aber auch aus, weil ein Teil der Anhänger im Besitz von Waffen sei. In Hessen leben nach jüngeren Einschätzungen etwa 700 Reichsbürger, in Deutschland bis zu 12.900 laut Bundesinnenministerium. Seit einiger Zeit beobachtet der Verfassungsschutz die Szene intensiver – nachdem sie lange nicht ernst genommen wurde.


https://www.op-online.de/region/heusenstamm/keine-reichsbuerger-hochburg-8761649.html
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2017, 06:29:45 von vollstrecker »
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2277 am: 11. Oktober 2017, 11:41:00 »
Glaube keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast! Ich denke die Zahlen der Verfassungschützer sind teils geschönt, da man kein (politisches) Interesse daran hat sich mit Reichsbürgern zu befassen.
In diesem Fall ist dann die Frage wie definiere ich Reichsbürger und wie erfasse ich sie. Am kleinsten kann man die Zahl wohl halten wenn man nur zu Rate zieht wer aufgrund staatverweigernder Haltung schonmal straffällig wurde. Da sich die meisten Reichsbürger erstmal im Bereich der Ordnungswidrigkeiten aufhalten würden dabei 70-90% durchs Raster fallen und ich habe 40 statt 400 Reichsbürger.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2278 am: 11. Oktober 2017, 12:15:39 »
Glaube keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast! Ich denke die Zahlen der Verfassungschützer sind teils geschönt, da man kein (politisches) Interesse daran hat, sich mit Reichsbürgern zu befassen.

Das dürfte aber so nicht auf alle Bundesländer zutreffen.

In diesem Fall ist dann die Frage, wie definiere ich Reichsbürger und wie erfasse ich sie. Am kleinsten kann man die Zahl wohl halten, wenn man nur zu Rate zieht, wer aufgrund staatverweigernder Haltung schonmal straffällig wurde.

Üblicherweise wird registriert, wer auf irgendeine Art behördlich auffällig wurde. Und dann werden die Meldelinien in Gang gesetzt. Wenn Du also beispielsweise einen Vermieter über seine Kundschaft aufklärst, ist es immer sinnvoll, die zuständige StA und das LAfVS mit auf dem Verteiler zu haben. Zum einen wird sich dann selbst der bräsigste Stadtangestellte zweimal überlegen, das einfach auszusitzen. Zum anderen kann man dann auch schauen, ob der Strohmann, der da für Sürmeli oder wen auch immer anmietet, vielleicht eine Waffenkarte hat ...
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2279 am: 11. Oktober 2017, 12:36:54 »
In diesem Fall ist dann die Frage wie definiere ich Reichsbürger und wie erfasse ich sie.

Das ist ein wichtiger Punkt; Reichsbürger, Staatsverweigerer... und wie die sich selber bezeichnen oder von der Presse und Behörden bezeichnet werden.

Von mir aus ist es egal wie die sich bezeichnen oder bezeichnet werden.

Die sind nach gültigen Gesetzen im Rahmen ihre Strafhandlungen zu verurteilen. Punkt!

Und wie schon früher gesagt: dazu braucht es keine neuen Gesetzesparagraphen; die jetzigen Gesetze konsequent anwenden.
 
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