Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264396 mal)

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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2160 am: 6. September 2017, 17:59:33 »
Boah, und in der Einspielung mit der Softairwaffe (scheint ja ganz offensichtlich beliebt zu sein, bei Anwälten mit Stasivergangenheit) in nur kurzer Zeit sichtbar um Jahre gealtert, weiß und rundlich. Das war bestimmt nicht nur die kleine Niederlage gegen Escher und der ganze Stress mit dem am Ende "glücklicherweise" rechtzeitig erfrorenen Flüchtling.

Hannig wird also gerade wegen Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse von Mandanten "überrannt"? Welch "Zufall". 
 ;)

Noch zur Ergänzung zu oben:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1207.msg79399#msg79399

D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline Mr. Devious

Re: Presseschnipsel
« Antwort #2161 am: 6. September 2017, 19:41:17 »
Leider finde ich den Beitrag nicht mehr. War es Heerlein, der in einem Gericht Hausverbot erhalten hat, weil er Leute vor dem Zimmer des Gerichtsvollziehers abgepasst und "befragt" hat? Dazu passt die folgende Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg:

Spoiler
Umfrage eines Journalisten nur vor Gerichtsgebäude zulässig; Hausverbot zum Schutz von Besuchern der Gerichsvollzieher zulässig

Datum: 25.08.2017

Kurzbeschreibung: Ein Hausverbot zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Gerichtsbesuchern, insbesondere Vollstreckungsschuldnern, und Gerichtsbediensteten kann auch gegenüber einem Vertreter der Presse gerechtfertigt sein. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit Beschluss vom 17. Mai 2017 entschieden.
 

Zur Begründung führt der 1. Senat in seinem Beschluss aus:

Der Antragsteller habe im Flur des Amtsgerichts vor dem Dienstzimmer der Gerichtsvollzieher gewartet, bis Besucher - mutmaßliche Vollstreckungsschuldner - herausgetreten seien. Er habe diese Besucher angesprochen, sich als Journalist vorgestellt und ihnen sein Anliegen erklärt, eine Umfrage zur Arbeit der Gerichtsvollzieher durchzuführen. Er habe dazu einen Fragebogen übergeben, der einen einleitenden Artikel sowie an Vollstreckungsschuldner gerichtete Fragen enthalten habe („Welche Erfahrungen haben Sie mit welchem Gerichtsvollzieher gemacht?“, „Ist Ihre Wohnung durch den Gerichtsvollzieher aufgebrochen und/oder durchsucht worden […]?“ usw.). Der Antragsteller habe gegenüber dem Präsidenten des Amtsgerichts angekündigt, im Gericht die an einem Tag bereits durchgeführte Befragung von Gerichtsbesuchern, die aus dem Dienstzimmer der Gerichtsvollzieher heraustreten, fortzusetzen. In einer E-Mail an den Präsidenten des Amtsgerichts habe der Antragsteller zum anderen mitgeteilt, seinem „Team“ lägen Erkenntnisse vor über die „Verletzung von Dienstgeheimnissen, Absprachen, Beeinflussungen, Befangenheit, Diebstahls von Büro- und Betriebsmitteln, Sex unter den Justizangestellten, Bevorzugungen, Vorteilnahme, Alkoholprobleme und Nebenbeschäftigungen von Justizangestellten bei dem von Ihnen geleiteten Gericht“.

Der Antragsteller wandte sich in einem gegen das Land Baden-Württemberg (Antragsgegner) geführten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht Freiburg und dem VGH erfolglos gegen das sofort vollziehbare Hausverbot.

Das vom Präsidenten des Amtsgerichts gegenüber dem Antragsteller am 19. August 2016 ausgesprochene, bis zum 31. Mai 2017 befristete Hausverbot sei - so der VGH - voraussichtlich rechtmäßig. Es sei darauf beschränkt, die Gebäude zum Zweck der „angekündigten Befragungen“ zu betreten. Die Ansprache von Besuchern der Gerichtsvollzieher durch den Antragsteller könne die Besucher in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzen. Im Sinne eines Schutzes vor Indiskretion habe jedermann grundsätzlich das Recht ungestört zu bleiben. Die geschützte Privatsphäre umfasse Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als privat eingestuft würden, weil das Bekanntwerden nachteilige Reaktionen in der Umwelt auslöse. In diese Privatsphäre greife der Antragsteller mit seiner Ansprache von ihm fremden Gerichtsbesuchern und der sinngemäßen Frage, ob sie „Kunden“ des Gerichtsvollziehers seien, dessen Dienstzimmer sie gerade verlassen hätten, ein. Dahingehende Fragen würden regelmäßig als peinlich, jedenfalls als unschicklich empfunden. Das Anhalten einer Person vor dem Dienstzimmer eines Gerichtsvollziehers vergrößere die Gefahr, dass der Besuch des Gerichtsvollziehers auch anderen Besuchern des Gerichts bekannt werde. Der Antragsteller habe zudem eine Verhaltensweise angekündigt, welche auch die Persönlichkeitsrechte von Bediensteten des Gerichts beeinträchtigen würde. Hätte der Antragsteller diese im öffentlichen Bereich des Gerichts u.a. mit dem Vorwurf strafbarer Handlungen konfrontiert, auf Alkoholprobleme oder gar auf ihre Sexualkontakte angesprochen, hätte dies gravierende Eingriffe in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht bis hin zu Übergriffen in ihre Intimsphäre zur Folge gehabt.

Diese Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Schuldner und Gerichtsbediensteten seien nicht durch die Grundrechte des Antragstellers gerechtfertigt. Die Rechte der Presse, auf die er sich berufe, seien durch Grundrechte Dritter beschränkt. Bei der Abwägung dieser Rechte sei zu berücksichtigen, dass der Antragsteller mit seiner Befragung eine Vorgehensweise gewählt habe, die das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen unausweichlich beeinträchtige. Denn er lasse den Angesprochenen keine Wahl, ob sie ihre Anonymität wahren wollten oder nicht. Er reiße sie durch die Ansprache vielmehr ohne echte Ausweichmöglichkeit aus dem Schutz der Anonymität heraus und setze sie damit der Gefahr einer Bloßstellung aus.

Das angefochtene Hausverbot beschränke sich darauf, den vom Antragsteller ausgeübten Zwang zur Offenbarung von Umständen aus der Privatsphäre zu beseitigen. Denn mit dem Hausverbot werde dem Antragsteller nicht generell der Zutritt zu dem Amtsgericht und auch nicht allgemein das Gespräch mit Besuchern des Gerichts, sondern lediglich der Zutritt zur Durchführung der von ihm angekündigten Befragungen untersagt. Ihm bleibe es unbenommen, auf andere Weise den Kontakt zu Vollstreckungsschuldnern im Allgemeinen oder solchen im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts im Besonderen zu suchen, um mit diesen Interviews zu führen. Dem Antragsteller stehe es ferner frei, vor dem Gerichtsgebäude und damit in einem Bereich, in dem ein vorheriger Kontakt zu Gerichtsvollziehern nicht unausweichlich offenbart werde, Personen darauf anzusprechen, ob sie sich zum Thema der Zwangsvollstreckung äußern möchten. Dabei könne ohne den beschriebenen Zwang in Erfahrung gebracht werden, ob der Angesprochene zu dem Thema aus eigener Erfahrung berichten könne bzw. dies einräumen möchte. Dass der Antragsteller bei der letzten Möglichkeit im Vergleich zu der von ihm bevorzugten Methode mit weniger Antworten rechne, sei ihm zumutbar.

Der Beschluss ist unanfechtbar (1 S 893/17).
[close]

http://vghmannheim.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Umfrage+eines+Journalisten+nur+vor+Gerichtsgebaeude+zulaessig_+Hausverbot+zum+Schutz+von+Besuchern+der+Gerichsvollzieher+zulaessig/?LISTPAGE=1213200
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2162 am: 7. September 2017, 08:04:33 »
Weiß jemand, wen von unserer Kundschaft das Anhängende ereilt hat?
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2163 am: 7. September 2017, 08:09:42 »
Jetzt scheint die Justiz doch aufgewacht zu sein. Durch die Obligationen kann die Doofensteuer nach § 201 abgelöst werden.
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Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2164 am: 7. September 2017, 08:34:08 »
201 was? Da ist kein Gesetz angegeben und det is willensbruch.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2165 am: 7. September 2017, 11:17:59 »
Das folgende wird vor allem die autofahrenden Reichis in schwere Nöte stürzen:

Zitat
Im Kampf gegen nicht bezahlte Gebühren ergreift das Landratsamt Waiblingen drastische Maßnahmen: Es will künftig die Autos von Schuldnern lahmlegen – und sie notfalls sogar versteigern.

Geht doch! War aber auch Zeit! Wann ziehen alle anderen Landratsämter Deutschlands nach?

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.rems-murr-kreis-schuldnern-droht-die-park-kralle.4a63ebbe-f255-4a72-a4e1-4d70edad5d1c.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2166 am: 7. September 2017, 11:25:54 »
So ganz neu ist die Idee nicht. Hat aber nur höchst indirekt mit unserem forum zu tun.
schaut doch mal bei der zollauktion rein.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2167 am: 7. September 2017, 11:49:27 »
Weiß jemand, wen von unserer Kundschaft das Anhängende ereilt hat?

Da dürfte es sich um den Blutfleischmenschen Zöhrlaut handeln.

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=4215.msg119223#msg119223
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2168 am: 7. September 2017, 17:06:05 »
Paßt wahrscheinlich nicht wirklich irgendwohin, daher häng' ich es mal hier an:

Zitat
Ein Mitarbeiter des Spezialeinsatzkommandos (SEK) in Sachsen hat bei einer Demonstration gegen Rassismus ein Symbol getragen, das auch in der rechten Szene verwendet wird. Der umstrittene Aufnäher war während der Veranstaltung in Wurzen gut sichtbar an der Uniform des Beamten befestigt. Nun wird der Fall geprüft.

Und jetzt kommt der echte gute sächsische Humor zum Einsatz:

Zitat
Bisher lägen allerdings "keine Anhaltspunkte für eine Sympathiebekundung mit der rechten Szene beziehungsweise eine bewusste politische Aussage vor", sagte der Sprecher des Landeskriminalamtes, Tom Bernhardt.

 :doh:

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/wurzen-saechsischer-sek-beamter-traegt-rechtes-symbol-auf-demo-a-1166585.html





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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2171 am: 9. September 2017, 12:05:08 »
Heute gibt es zahlreiche Artikel zum Thema "Reichis und Entzug der Waffen"

Zitat
Seit den tödlichen Schüssen eines sogenannten "Reichsbürgers" auf einen Polizisten sind nach einem Zeitungsbericht 220 Mitgliedern der staatsfeindlichen Bewegung die Waffen-Genehmigungen entzogen worden. Die Tat hatte sich im vergangenen Oktober in Bayern ereignet. Rund 850 den Behörden bekannte "Reichsbürger" besäßen weiter eine Waffe, berichteten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf eine Umfrage bei den Länder-Innenministerien.

In mindestens 176 Fällen werde der Entzug durch die Waffenbehörden derzeit geprüft. Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum von Oktober bis Juni dieses Jahres. Hessen gab den Angaben zufolge keine Auskunft. Die meisten Genehmigungen wurden demnach mit 138 in Bayern entzogen...

http://www.n-tv.de/politik/Hunderte-Reichsbuerger-besitzen-Waffe-article20025189.html

ebenfalls:
https://www.merkur.de/politik/zeitung-850-reichsbuerger-duerfen-eine-waffe-besitzen-zr-8668667.html

https://www.morgenpost.de/politik/article211864551/850-Reichsbuerger-duerfen-eine-eigene-Waffen-besitzen.html

und viele andere.

Die Erklärung ist einfach: RB müssen "die Gesetze der Bundesrepublik offensiv ablehnen" wie die VGe fordern, die Prüfung erfolgt in jedem Einzelfall.

"Waffenrechtliche Genehmigung" kann auch der Kleine Waffenschein für SSW sein, insofern formuliert die Lügenpresse mal richtig.


Dann hoffen wir mal, daß unter den 850 jetzt als zuverlässig eingestuften keiner ist, der nächstes Jahr durchdreht Im FinAmt, im JC oder sonstwo ..
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2173 am: 11. September 2017, 14:19:17 »
Wieder mal das Thema: Reichis und Waffen.

Da war man also wieder sehr erfolgreich und hat wegen nicht bezahlter 35 € die Aufmerksamkeit der Staatsmacht auf sich gezogen:

Zitat
Zufallsfund bei Reichsbürger in Dresden Polizei stellt mehr als 50 Waffen sicher

Wie die Polizei am Montag mitteilte, waren die Beamten am Freitag ausgerückt, um bei einem 64-jährigen Dresdner eine Strafe von 35 Euro durchzusetzen. Als die Beamten bei dem Mann vorsprachen, verweigerte er die Zahlung erneut. Gleichzeitig stellte er die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und somit das Handeln der Polizisten in Frage. Der 64-Jährige wurde festgenommen.

In der Wohnung des Mannes entdeckten die Beamten auf zahlreiche Pistolen, Revolver und Vorderlader sowie dazugehörige Munition.

Der 64-Jährige konnte zwar mehrere Waffenbesitzkarten vorweisen, doch schon die Aufbewahrung der Waffen entsprach nicht den Vorschriften. So waren Waffen und Munition nicht voneinander getrennt und zugriffsbereit gelagert.

http://www.mz-web.de/28391658

So mögen wir das!

Selbstauslieferung ist für die Durchsetzung der NWO einfach praktisch.

Vor allem bei "Preppern".

;)



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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2174 am: 11. September 2017, 14:33:24 »
Ob er die Duellpistolen für interne Streitigkeiten innerhalb der Reichiszene vorrätig hielt?

"Meine Verfassung ist die Richtige" -  "Nein - mein Königreich ist das einzig Wahre" - "Ich fordere Satisfaktion ob dieser Beleidigung"...
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