Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264392 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2100 am: 20. August 2017, 20:24:32 »
Beim SR gab es gestern wohl eine Radiosendung zum Thema Reichsbürger.

https://www.sr-mediathek.de/index.php?seite=7&id=53430


Zitat
Die Reportage: Reichsbürger

Audio | 19.08.2017 | Dauer: 00:22:44 | SR 2 - (c) SR
Themen
Sie leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Sie glauben an eine große Weltverschwörung und behindern Kommunen bei ihrer Arbeit. Lange wurden die Reichsbürger als Spinner belächelt und damit deutlich unterschätzt. So langsam kommt die Erkenntnis: Es gibt nicht nur mehr Anhänger der Reichsbürger-Ideologie als bisher gedacht, sondern unter ihnen finden sich auch erstaunlich viele Waffensammler. Experten halten die Reichsideologen für rechtsextrem, antisemitisch und für gefährlich.

______________

Riesenskandal! Sogar RT Deutsch berichtet jetzt über "Reichsbürger". Nicht sehr freundlich...

Die Kommentare sind allemal lesenswert.  ;D

https://deutsch.rt.com/inland/56004-wie-sich-behoerden-in-schleswig-holstein-gegen-reichsbuerger-wehren/
« Letzte Änderung: 20. August 2017, 20:26:48 von Gutemine »
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Offline R. Kimble

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2101 am: 20. August 2017, 20:39:03 »
eine Fundsache aus dem Wilden Osten der Republik vom 19.06.2017. Schon ein paar Tage her, aber ich glaube, noch nicht hier veröffentlicht:

Fahren mit „Fantasiepapieren“ Reichsbürger aus Sangerhausen zu Geldstrafe verurteilt.

Interessant auch der zweite Fall aus diesem Artikel: Eine Frau kämpft mit allen Mitteln. Ich nehme an, ein Mann wäre nie auf so eine Idee gekommen.

Spoiler
Sangerhausen -
Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat das Sangerhäuser Amtsgericht am Montag einen Strafbefehl gegen einen 32-jährigen sogenannten Reichsbürger verhängt. Der war zu einem angesetzten  Prozess unentschuldigt nicht erschienen, so dass das Gericht  der  Staatsanwaltschaft folgte und in das sogenannte schriftlichen  Verfahren überging. 90 Tagessätze a 20 Euro (1 800 Euro) muss  der vorbestrafte Sangerhäuser nun zahlen.
Er war nach Angaben der Staatsanwaltschaft  Anfang dieses Jahres  in Sangerhausen sowie im Ortsteil Lengefeld von der Polizei ohne  Fahrerlaubnis am Steuer eines nicht haftpflichtversicherten Autos erwischt worden. Außerdem soll er zugelassen haben,  dass eine Frau mit dem nicht versicherten Auto fuhr.
Gegenüber der Polizei gab der 32-Jährige an, dass er aus dem „Verein der Bundesrepublik“ ausgetreten sei und somit die Gesetze für ihn nicht mehr gelten würden. Er habe dann Papiere eines „Amts für Menschenrechte“ vorlegt.  Die Polizei stufte diese als „Fantasiedokumente“ ein. Der Angeklagte hat nun die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Tut der dies, kommt es zu einer erneuten  Verhandlung im Gerichtssaal. Anderenfalls wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Erst im April dieses Jahres hatte das Gericht eine Geldstrafe  gegen eine 44-jährige Allstedterin verhängt, die einem „Stammtisch für Menschenrechte“ in Halle angehört. Ihr wurde  Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Die arbeitslose Zahnarzthelferinnen war laut der Staatsanwaltschaft auf Polizisten losgegangen, als diese sie wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe festnehmen wollten. Einem der Beamten schlug sie die Brille vom Kopf. Außerdem soll sich die Frau während des Gerangels  zwischen die Beine gefasst und die Polizisten bei der Auseinandersetzung mit ihrem Menstruationsblut beschmiert haben.  Die Polizisten unterzogen sich deshalb vorsichtshalber einem Aids-Test.
[close]

Quelle: http://www.mz-web.de/27816948 ©2017
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2102 am: 20. August 2017, 21:53:12 »
Zitat
Ich nehme an, ein Mann wäre nie auf so eine Idee gekommen.

Ja wie denn auch? Die Natur verweigert uns das Recht zu menstruieren!
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2103 am: 21. August 2017, 11:13:34 »
Ich bin mir nicht sicher: Will dieser Anwalt Hilfe bzw. dass man ihm das mit den "Reichsbürgern" und "Germanisten" [sic!] mal richtig erklärt, oder will er sich zum nächsten "Staranwalt" der "Reichsbürgerszene" aufschwingen?  :o :scratch:

Braucht er vielleicht einfach eine "Lesehilfe"?  :scratch:

Spoiler
Update: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Reichsbürgern
Rechtstipp vom 21.08.2017
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aus den Rechtsgebieten Jagdrecht, Verwaltungsrecht

Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) NRW hat u. a. die Pass-, Ausweis- und Meldebehörden aufgefordert, über bekannt gewordene Einzelfälle der sog. Reichsbürger, Germanisten etc. das Ministerium zu unterrichten (Az.: 11-38.04.06 vom 24.11.2016).

In einem von mir geführten Prozess wurde durch die Waffenbehörde ein Durchsuchungs- und Sicherstellungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht gegen einen legalen Waffenbesitzer beantragt. Der Waffenbesitzer hatte einen Staatsangehörigenausweis beantragt. Der Staatsangehörigenausweis ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt und belegt den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Demnach erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, dessen verheiratete Eltern zumindest zu einem Teil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dieses aus dem Jahr 1913 stammende Gesetz ist geltendes Gesetz. Aufgrund dieser Beantragung – und Ausstellung durch die Stadt Köln – rechnete das PP Köln den Waffenbesitzer der Reichsbürgerbewegung zu. Das Polizeipräsidium begründete den Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses damit, dass „Anhaltspunkte dafür“ vorliegen würden, „dass der Betroffene der sog. Reichsbürgerbewegung anhängt und damit Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik verfolgt (§ 5 Abs. 2 Nr. 3a WaffG).“ Ohne weitere Begründung und ohne den konkreten Sachverhalt anhand der zwingend erforderlichen Voraussetzungen des Waffengesetzes zu prüfen, schloss das PP Köln auf die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Es kam zu dem Ergebnis, dass die Annahme gerechtfertigt sei, „dass dieser die Waffen im Sinne von € § 46 Abs. 4 Nr. 2 WaffG missbräuchlich verwenden oder an einen Nichtberechtigten abgeben wird.“

Dabei hat die Behörde allerdings in ihrem Antrag auf Erlass des Durchsuchungsbeschlusses das hier entscheidende Wort der Vorschrift des § 46 Abs. 4 Nr. 2 WaffG dem Amtsrichter vorenthalten: Es müssen Tatsachen vorliegen, die die Annahme einer missbräuchlichen Verwendung oder Abgabe an Nichtberechtigte rechtfertigen. Tatsachen lagen allerdings nicht vor: Bei der Durchsuchung wurde festgestellt, dass der Waffenbesitzer sämtliche Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt und darüber hinaus (vom WaffG nicht gefordert) jede einzelne Waffe mit einem Abzugsschloss zusätzlich gesichert hatte.

Die Begründung ist noch aus einem weiteren Grund unhaltbar: Die Behörde hat – ohne Prüfung – die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zunächst festgestellt und erst im zweiten Schritt die gesetzlichen Voraussetzungen aufgeführt und als gegeben behauptet. Sie hat somit dem Amtsrichter suggeriert, die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit sei anhand der gesetzlichen Voraussetzungen des WaffG geprüft und festgestellt worden. Dies ist einerseits mangels Vorliegen von Tatsachen sachlich unrichtig und zweitens mit Grundsätzen des Verwaltungsverfahrensrecht nicht vereinbar. Zwar gibt es im Verwaltungsrecht keine generelle Unschuldsvermutung. In zahlreichen Fällen muss zum Beispiel der Bürger der Behörde die Einhaltung von besonderen Sorgfaltspflichten, im vorliegenden Fall also die Einhaltung der waffenrechtlichen Sorgfaltsmaßstäbe, nachweisen. Wird aber der Nachweis ohne konkrete – und im Einzelfall begründete – Tatsachengrundlage verlangt und im Fall des Nichtbeweises die Verletzung von Vorschriften vermutet, würde eine Schuldvermutung vorliegen. Diese Schuldvermutung widerspricht jedoch den Vorgaben des Waffenrechts, das eine Sanktion (Sicherstellung, Widerruf oder Rücknahme) ausschließlich dann erlaubt, wenn Tatsachen eine solche behördliche Maßnahme decken.

Sowohl gegen den erlassenen Durchsuchungs- und Sicherstellungsbeschluss des Amtsgerichts, als auch gegen den später ergangenen Sicherstellungsbescheid der Waffenbehörde wurden Rechtsmittel eingelegt.

Rechtsanwalt Philip Keller
[close]
https://www.anwalt.de/rechtstipps/update-waffenrechtliche-unzuverlaessigkeit-bei-reichsbuergern_113969.html

Der erste Teil mit seinem herausragenden juristischen Wissen.  :o :facepalm:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/waffenrechtliche-unzuverlaessigkeit-von-sog-reichsbuergern_108508.html
« Letzte Änderung: 21. August 2017, 11:17:25 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2104 am: 21. August 2017, 12:35:31 »
WBK und Alk am Steuer ist immer eine dumme Idee. Liegt der Blutalkoholgehalt im untern Bereich, also knapp über der Höchstgrenze, geht ein wohlgesonnener Richter eher von einem "Versehen", als von Vorsatz aus. Dies wird sich im Strafmaß widerspiegeln und hat waffenrechtlich meist keine Konsequenzen.
Setzt man sich aber sturzbesoffen ans Steuer, baut einen Unfall und haut dann auch noch ab, geht das Gericht von Vorsatz aus und wird eine entsprechende Strafe festsetzen.
Was der Anwalt hier übersieht: Bei Trunkenheitsfahrten kommt es nicht alleine auf das Strafmaß an. Unabhängig von einer Verurteilung zu weniger als einem Jahr Haft oder 60 Tagesätzen im §5 WaffG, gibt es nämlich auch noch den §6, Persönliche Eignung.
Bei Trunkenheitsfahrten nach obigem Muster sehen Gerichte in der Regel Absatz 2, Abhängikeit von Alkohol und Drogen, als erfüllt an und die WBK ist futsch.
« Letzte Änderung: 21. August 2017, 12:38:54 von Gast aus dem Off »
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2105 am: 21. August 2017, 19:36:39 »
Erfreuliches aus dem Zollern-Alb-Kreis:

Weniger Probleme mit Reichsbürgern
Probleme mit Reichsbürgern in der Region haben abgenommen – Absurde Vorkommnisse seit 2016

Spoiler
Sie zweifeln die Existenz der Bundesrepublik an, der Personalausweis ist für sie kein anerkanntes Dokument. Reichsbürger beschäftigen auch im Landkreis Sigmaringen die Behörden, es handelt sich aber um Einzelfälle. Die Probleme mit den Verschwörungstheoretikern sind in der Region rückläufig. Im Kreis Sigmaringen sind der Polizei 25 Personen bekannt, die der Szene zugeordnet werden können, im Bezirk des Polizeipräsidiums Konstanz sind es 200. Bislang kam es zu keinen Gewalttaten, wie Polizeisprecher Markus Sauter berichtet.

Im Landratsamt sind Reichsbürger immer wieder Thema, denn diese beantragen dort sogenannte Staatsangehörigkeitsausweise, die auf der Gesetzgebung von 1913 beruhen. Auch der Kreis Sigmaringen stellt die Dokumente regelmäßig aus, die man normalerweise dafür braucht, um beispielsweise ein ausländisches Kind zu adoptieren. Während andere Landkreise, wie der Kreis Waiblingen, aufgrund der zunehmenden Arbeitslast Konsequenzen ziehen und diese Dokumente nur mit Nachweis eines berechtigten Interesses ausstellen, musste das Sigmaringer Landratsamt noch keine Maßnahmen ergreifen. Dem Landratsamt sind 32 Personen bekannt, die dem Spektrum der Reichsbürger oder Selbstverwalter zuzuordnen sind, sagt Sabine Stark, Sprecherin des Landratsamtes. 21 davon hätten bis dato einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt. „Wir bearbeiten die gebührenpflichtigen Verfahren und stellen die Dokumente weiterhin aus.“ Im Jahr 2016 waren es 16 Staatsangehörigkeitsausweise. „Bei uns kommen in der Bußgeldstelle regelmäßig Faxe und Schriftsätze von verschiedenen Reichsbürgern an, die ihre Bußgelder nicht bezahlen wollen. Es handelt sich immer um denselben Text, der mit neuem Datum und Aktenzeichen versehen wird. Die Kernaussage der Schreiben ist: das Landratsamt sei eine Firma, da es die Bundesrepublik Deutschland nicht gäbe. Folglich sei alles was wir tun, rechtswidrig“, so Stark.

Diese Rhetorik kommt auch Jürgen Dorner, Richter am Amtsgericht Sigmaringen, bekannt vor. Er hat selbst schon Klage wegen Nötigung gegen einen Reichsbürger eingereicht, der ihm drohte, im Falle einer Verurteilung Schadensersatz in Höhe von 100 000 Euro geltend zu machen. Es gebe in der Region mehrere Gruppen von Menschen, die die Bundesrepubliknicht anerkennen. Darunter auch sogenannte Germaniten, die eine eigene staatliche Ordnung kreieren wollen, wohingegen Reichsbürger behaupten, das deutsche Reich existiere noch. „Da spinnt jeder auf seine Weise“, sagt der Richter. Zurechnungsfähig seien diese Leute schon: „Ich habe zumindest den Eindruck“, sagt er. „Fünf bis zehn Prozent der Erziehungshaftverfahren betreffen solche Leute“, sagt der Richter. „Sie schreiben uns auch ominöse Briefe und behaupten: Es gibt gar kein Gericht. Die Meisten kommen der Zahlungsaufforderung aber in letzter Minute noch nach.“ Und so manchen Reichsbürger trifft er auch in Verhandlungen: „Die wollen einen in endlose Diskussionen verwickeln. Da darf man sich nicht drauf einlassen, sonst ufert das aus“, sagt der Richter.

Christoph Freudenreich, Direktor des Amtsgerichts Sigmaringen, stellt fest, dass die Zahlen der Verhandlungen gegen Reichsbürger in der Region leicht zurückgegangen sind. Er führt dies auf rigorosere Reaktionen und die Beobachtung durch den Verfassungsschutz nach Gewalttaten, wie der Tötung eines Polizisten durch einen Reichsbürger in Franken, zurück. „Es wird einfach konsequenter Anzeige auf Nötigungen erstattet, anstatt diese Leute nur als Spinner abzutun“, sagt Freudenreich.

Vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen werden Verhandlungen aus dem gesamten Gebiet des Regierungsbezirks Tübingen geführt. Otto-Paul Bitzer, Sprecher des Verwaltungsgerichts, kennt die Fälle: Ein Reichsbürger aus Ulm wollte gerne seinen Personalausweis an die Stadt Ulm zurückgeben, ein anderer, in Schlesien geborener, wollte seinen Geburtsort im Melderegister ändern lassen: Statt Polen wollte er „Deutsches Reich – Provinz Schlesien“ eintragen lassen. Ein anderer klagte, um die Staatsangehörigkeit „Königreich Baden-Württemberg“ zu bekommen. „Da fragt man sich schon: Wie kommt man darauf?“, so Bitzer. Solche Klagen würden abgewiesen, die Kosten trage der Kläger, vorausgesetzt, er sei zahlungsfähig. „Manchmal holen wir Gerichtswachtmeister dazu, weil man nie weiß, wie sich die Leute verhalten.“ Doch die wenigsten seien gewaltbereit, den meisten gehe es um die Sache. „Die haben sich Gedankengebäude errichtet, sind aber oft harmlos.“ Seit Anfang 2016 beschäftigen die Reichsbürger das Verwaltungsgericht, manchmal versuchen sie auch das Alltagsgeschäft zu stören. „Wir sind das Gericht, das dem Bürger Rechtsschutz gegen den Saat zusichert. Manche landen bei uns, weil sie verbittert und enttäuscht sind. Es ist der Preis des Rechtsstaates, damit umzugehen – und wir werden auch fertig damit“, so Bitzer.

Ein Gerichtsvollzieher des Sigmaringer Amtsgericht, der namentlich nicht genannt werden möchte, sagt: „Häufig gibt es bei den Reichsbürgern nicht viel zu verpfänden. Die meisten von ihnen leben von Hartz IV und beziehen auch Kindergeld, wollen aber mit dem Staat nichts zu tun haben.“ Der Gerichtsvollzieher geht unter Polizeischutz in die Wohnungen. Passiert sei noch nie etwas. Er spricht von zwei bis drei Überzeugungstätern im Kreis, die schon mehrfach eingesessen hätten. „Sie sind nicht zwingend der rechtsradikalen Szene zuzuordnen“, sagt der Gerichtsvollzieher.

Ein Großteil der Selbstverwalter, die vor dem Amtsgericht Sigmaringen aufschlagen würden, seien Trittbrettfahrer. „Darunter sind auch seriöse Leute, Lehrer, Ärzte oder Sozialarbeiter.“

So machen die Reichsbürger den Behörden zu schaffen:

Sie versuchen Gerichte mit hohem Papieraufkommen zu beschäftigen und blockieren beispielsweise mit mehreren Hundert Seiten dicken Faxen die Leitung.

Sie reichen Klagen gegen Richter, Gerichtsvollzieher und Beamte ein, wenn diese beispielsweise Busgelder einfordern. Den Klagen müssen die Betroffenen binnen einer Frist widersprechen, sonst bleiben sie auf den Kosten sitzen.

Sie nutzen Rechtslücken dafür aus: Auf Malta wird einer Klage stattgegeben, wenn der Beschuldigte nicht binnen drei Wochen vor Ort vor dem Gericht Einspruch einlegt. Das erschwert die Arbeit für Betroffene. Die Rechtslücke soll nun beschlossen werden.

Sie lassen Mitarbeiter von Behörden, mit denen sie im Streit sind, in ein öffentliches Schuldnerverzeichnis in den USA eintragen und wollen damit Schadensersatzzahlungen erreichen. Effektiv sind solche Methoden nicht, aber sie halten die Behörden auf Trab. (sz)
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http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Weniger-Probleme-mit-Reichsbuergern-_arid,10722623_toid,623.html
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline contra legem

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2106 am: 21. August 2017, 23:56:24 »
Statt Polen wollte er „Deutsches Reich – Provinz Schlesien“ eintragen lassen.

Das muss noch nicht mal falsch sein.

Denn: wer in Österreich-Ungarn geboren ist, bei dem steht der damalige Begriff auch heute noch drin. Ich kenne einen, der ist in Stuttgart-Bad-Cannstatt geboren, das es heute (so) gemeinderechtlich nicht mehr gibt. Jedes Mal bei der Passbehörde derselbe Zirkus mit der Zuordnung, da diese nach der Gebietsreform in den Kommunalen Rechenzentren vergessen haben, die alten Namen mit einzupflegen. Eine Geburts- oder Abstammungsurkunde muss aber auf den Rechtsstand von damals Bezug nehmen, d.h. eine einmal (richtig/fehlerfrei) erstellte Geburtsurkunde wird ja später nicht mehr geändert, bloss weil z.B. Jugoslawien in Einzelteile zerfallen ist.

Ich hatte den Fall bei meiner Universität, die mir jedes Semester den Rückmeldebogen mit einer falschen Geburtsortsangabe zuschickte, den ich unterschreiben sollte oder, falls fehlerhaft, korrigieren. Ich korrigierte jedesmal den Geburtsort.

Im vierten Semester hatte ich die Faxen dicke, als sie mir auch noch eine "Rechtsbelehrung" in der Sache angedeihen lassen wollte, legte formal Widerspruch ein, forderte einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid, um vor's VG ziehen zu können.

Siehe da: ab meinem fünften Semester und seither bis heute fehlt der Geburtsort auf allen Rückmeldebögen aller Studenten. Kleinlaute Begründung: ich hätte ja recht, aber das Landesrechenzetrum könne die eigentlich korrekten alten Geburtsortsbezeichnungen von vor der Gebietsreform nicht verarbeiten.

Nun mag der o.g. 'Reichsbürger' dennoch Unrecht haben, ich habe das nur so ausführlich beschrieben, weil ich mit ebensolcher Sorge, wie ich diese RD-OPPT-freemen-Bewegungen sehe, ich auch spüre, dass man diese Menschen fallweise und langsam zu Menschen zweiter Klasse abstempelt, insofern man jeden ihrer Rechtsvorträge gleich als Unsinn abstempelt, wiewohl er im Einzelfall ja mal richtig sein könnte.
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2107 am: 22. August 2017, 19:54:54 »
Zwangsräumung in Bad Nenndorf. Jemand einen Plan wer das sein könnte?

Theoretisch ist es jemand von den JOH...ich bin mir aber nicht ganz sicher.

Richtig nett:
Zitat
Allerdings hat auch die Polizei zusätzliche Arbeit mit aufs Kommissariat genommen. Die Beamten ahndeten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Außerdem stellten sie ein Paar gefälschter Auto-Kennzeichen sicher.

Spoiler
Grundstück in Bad Nenndorf nach jahrelangem Rechtsstreit an Eigentümerin aus Hameln übergeben
Zwangsräumung unter Polizeischutz

BAD NENNDORF. Ein aufsehenerregender Polizeieinsatz ist am Dienstagmorgen in Bad Nenndorf zu beobachten gewesen: Mehrere Polizisten drangen in ein Haus ein. Ziel war die Räumung des Areals. Dessen Pächter hatte sich jahrelang geweigert, das Grundstück zu verlassen. Daraufhin zog die Eigentümerin aus Hameln vor Gericht. Dort erstritt sie einen sogenannten Vollstreckungstitel zur Zwangsräumung.

veröffentlicht am 22.08.2017 um 19:13 Uhr

Autor:
Guido Scholl

Jedoch hatte sich der Pächter gegen das Urteil gewehrt und das Grundstück weiter bewohnt – schriftliche Ermahnungen halfen nicht. Nachdem nun die letzte Frist verstrichen war, sollte die Räumung des Areals, auf dem früher ein Steinmetz-Betrieb ansässig gewesen war, erfolgen. Da der damit beauftragte Gerichtsvollzieher davon ausgehen musste, mehrere Personen anzutreffen und auch nicht auszuschließen war, dass Gewalt gegen die Räumung angewandt wird, unterstützte die Polizei den Vorgang.

Dass es sich bei einem Bewohner des Grundstücks um einen Reichsbürger handelt, mochte Steffen Arndt, Leiter des Streifen- und Einsatzdienstes der Polizei Bad Nenndorf, nicht bestätigen, er räumte aber zumindest ein: „Der Mann teilt ein gewisses Gedankengut dieser Bewegung.“

Der Vollzugsbeamte rückte in den frühen Morgenstunden mit Kräften der Polizei Bad Nenndorf und der Bereitschaftspolizei Hannover an. „Der Polizeieinsatz blieb natürlich aufgrund der mit Schutzausstattung und Einsatzhelm ausgerüsteten Beamten der Bereitschaftspolizei in der Öffentlichkeit nicht unbemerkt“, schreibt Arndt in einer Pressemitteilung. Nach dessen Angaben leisteten die angetroffenen Personen aber keinen Widerstand. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen konnte der Gerichtsvollzieher seines Amtes walten und das Gelände an die Eigentümerin übergeben.

Allerdings hat auch die Polizei zusätzliche Arbeit mit aufs Kommissariat genommen. Die Beamten ahndeten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Außerdem stellten sie ein Paar gefälschter Auto-Kennzeichen sicher. Ansonsten haben die „Besetzer“ wegen ihrer Weigerung, das Grundstück zu verlassen, keine weiteren polizeilichen Schritte zu erwarten.

Die Ordnungshüter würden lediglich dann wieder auf den Plan treten, sollten die betreffenden Personen sich erneut Zutritt zu dem Grundstück oder gar zum Gebäude verschaffen. Das wäre laut Arndt Hausfriedensbruch.

Der Gerichtsvollzieher trifft daher in der Regel in Absprache mit dem Eigentümer zahlreiche Vorkehrungen, damit es dazu nicht mehr kommen kann – beispielsweise werden die Türschlösser ausgetauscht.
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https://www.dewezet.de/blaulicht/blaulicht-dwz_artikel,-zwangsraeumung-unter-polizeischutz-_arid,2396706.html

_____________________

Ein falscher Tierarzt mit Reichsbürgerhintergrund in Berlin-Pankow
Spoiler
Bewährungsstrafe für falschen Tierarzt

Nach zahlreichen Beschwerden war Christoph C. die Zulassung entzogen worden. Er praktizierte trotzdem weiter.

„Der Tierarzt ihres Vertrauens“, so warb Christoph C. im Internet für sich und seine Praxis. Was der 50-Jährige dabei wohlweislich verschwieg: Er durfte weder die Bezeichnung Tierarzt führen noch als solcher praktizieren. Da er das trotzdem tat, stand er am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Das verurteilte ihn zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe.

Absperrgitter vor dem Sitzungssaal und ein größeres Aufgebot von Justizwachtmeistern erweckten zunächst den Eindruck eines Prozesses gegen gefährliche Schwerstkriminelle. Zu dieser Spezies gehört der Angeklagte nicht, aber er soll den Reichsbürgern zumindest nahestehen, und die sind für ihre zunehmende Aggressivität gegenüber Behörden und Gerichten bekannt.

Der Prozess am Dienstag verlief jedoch ohne Zwischenfälle. Auch die politische Ausrichtung des Angeklagten spielte keine Rolle. Es ging ausschließlich um das unberechtigte Führen eines Titels und um gewerbsmäßigen Betrug. Der liegt auch dann vor, wenn sich jemand für Leistungen bezahlen lässt, die er gar nicht erbringen darf. Zwischen Mai 2014 und März 2017 behandelte C. Tiere, obwohl nach zahlreichen Beschwerden sowohl von Tierhaltern als auch von Kollegen seine Zulassung als Tierarzt zunächst ruhte und ihm schließlich durch Gerichtsbeschluss ganz entzogen wurde.
„Man muss ja von irgendetwas leben“

Christoph C. ignorierte jedoch alle Anordnungen und Verfügungen der Behörden und der Tierärztekammer und praktizierte einfach weiter. 18 Fälle konnte die Staatsanwaltschaft ermitteln. Behandelt wurden zehn Hunde, sieben Katzen und ein Hase, sieben Tiere verschieden dabei. Ob das in jedem Fall dem Angeklagten angelastet werden kann, blieb ungeklärt.

Ein für einen Notdienst tätiger Tierarzt erklärte allerdings als Zeuge, C. habe seine vierbeinigen Patienten häufig schlecht behandelt. Auch mehrere Tierhalter gaben als Zeugen an, ihnen seien die Behandlungen durch C. sonderbar vorgekommen, sie hätten andere Tierärzte konsultiert, die ihrerseits ebenfalls scharfe Kritik an den Behandlungsmethoden ihres Kollegen geäußert hätten.

Nach Debatten zwischen Richterin und Verteidigern legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Das sah dann so aus, dass sein Verteidiger lapidar erklärte, sein Mandant räume die Vorwürfe ein. Auch die Begründung für die Taten fiel eher schlicht aus: „Man muss ja von irgendetwas leben.“ Tatsächlich sah es für C. nach dem Entzug der Zulassung nicht rosig aus. Seine ursprüngliche Praxis in Pankow tauschte er gegen einen besseren Kellerraum. hhn
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http://live.morgenpost.de/article211666003/Illegal-als-Tierarzt-praktiziert-Berliner-gesteht.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2108 am: 23. August 2017, 21:18:03 »
Wieder ein Nadelstich gegen Reckzeh & Konsorten:

Spoiler
   Reichsbürger verweigert sich Polizei-Kontrolle   
ngr/dpa,  21.08.2017 - 16:45 Uhr   

Waiblingen.
Die Polizei wollte einen Autofahrer am Montagmorgen gegen 8.25 Uhr zur Verkehrskontrolle im Bereich der Gänsäckerstraße/Heerstraße in Waiblingen anhalten. Der 51-jährige Verkehrsteilnehmer habe zunächst die Haltezeichen des Streifenwagens ignoriert, berichtet die Polizei. Erst als mittels des Außenlautsprechers der Autofahrer mehrfach von den Beamten aufgefordert worden war, nun doch anzuhalten, kam er den Anweisungen nach.

Dem Spektrum der Reichsbürger zuordenbar

Der Autofahrer, der bei der Polizei bekannt ist und sei dem Spektrum der Reichsbürger zuordenbar ist, zeigte sich bei der Verkehrskontrolle unkooperativ. Er ignorierte die Anweisungen, schloss sich in sein Auto ein und händigte auf Verlangen weder einen amtlichen Ausweis noch Fahrzeugpapiere aus.

Nach längerem Hin und Her und nachdem auch feststand, dass der Mann ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto unterwegs war, stieg er aus. Sein Auto wurde abgeschleppt und sichergestellt. Der 51-Jährige muss nun mit einer Strafanzeige rechnen.

Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Stattdessen behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Die Bewegung wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet.
Warnschuss gegen Reichsbürger in Korb

Im August 2016 sah sich ein Polizeibeamter bei einer Verkehrskontrolle eines Reichsbürgers in Korb sogar genötigt einen Warnschuss abzugeben. Eine Streife hatte in der Matreier routinemäßig Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Gegen 20.15 Uhr hielten sie einen Opel an, in dem ein 60-Jähriger saß. Er dachte nicht daran, der Polizei Ausweis- und Fahrzeugdokumente zu zeigen. Weder besitze er welche noch benötige er solche, erklärte der Mann laut Polizei. Eine solche Aussage gilt als typisch für „Reichsbürger“ – dazu später mehr.

Gutes Zureden half offenbar nicht. Der Mann blieb störrisch. Bis einer der beiden Polizeibeamten die Fahrertür öffnete, um den Zündschlüssel abzuziehen. Der 60-Jährige fuhr los, woraufhin der Polizist einige Meter von dem Auto mitgezogen wurde, bevor er sich abstoßen konnte. Der Beamte hat leichte Verletzungen erlitten, dienstunfähig ist er nicht, informiert die Pressestelle des Polizeipräsidiums Aalen.

Reichsbürger wehrte sich unverdrossen

Die Geschichte war noch nicht zu Ende. „Die Polizei versuchte nun, die Flucht des Pkws zu verhindern, indem sie einen Schuss auf einen Reifen abgab“, hieß es damals im Polizeibericht. Erst dann hielt der 60-Jährige an. Die Felge an seinem Auto war laut Polizeisprecher Rudolf Biehlmaier kaputt; offenbar hatte den Mann aber der Schuss selbst zum Anhalten bewegt, nicht der Schaden an seinem Auto.

Von der Sinnhaftigkeit der Kontrolle war er immer noch nicht überzeugt. Er wehrte sich unverdrossen. Daraufhin setzten die beiden Polizeibeamten „einfache körperliche Gewalt“ ein, wie es im Polizeibericht hießt – und nahmen den Mann fest.

Im Jahr 2017 wurden bislang 35 Delikte gemeldet

Sogenannte Reichsbürger machen den Behörden auch 2017 in ganz Baden-Württemberg Ärger. Das geht aus einer Landtagsanfrage der CDU-Fraktion an das Innenministerium hervor. Der Behörde lagen demnach nach jüngsten Zahlen von Ende Juli 16 Fälle vor, bei denen Behörden erhebliche Probleme mit Reichsbürgern hatten.

Genannt wurden unter anderem die Polizeipräsidien in Reutlingen, Tuttlingen, Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg. Die Bandbreite reiche von Drohungen mit Gewalt bis hin zu heimlichen Filmaufnahmen von Justizbediensteten, die im Internet veröffentlicht würden, schreibt Ministerialdirektor Julian Würtenberger demnach in der Antwort auf die Anfrage.

Auch die Zahl der politisch motivierten Straftaten durch sogenannte Reichsbürger hat dem Bericht zufolge zugenommen. Im Jahr 2017 wurden bislang 35 entsprechende Delikte gemeldet. Das sind mehr als im gesamten Jahr 2016, als es noch 27 waren.
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https://www.zvw.de/inhalt.waiblingen-reichsbuerger-verweigert-sich-polizei-kontrolle.5a1c469f-d8dd-4d1c-93b6-2bea449b7cc9.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2109 am: 23. August 2017, 22:24:34 »
Locker getextet zum Dienstag beginnenden Prozess gegen Wolfgang Plan:
Zitat
"Sein Wort war Gesetz"

http://www.mittelbayerische.de/bayern-nachrichten/der-bizarre-fall-eines-reichsbuergers-21705-art1555278.html

Spoiler
Prozess
Der bizarre Fall eines Reichsbürgers

Seit der Tat in Franken ist klar, welche Gefahr von der Bewegung ausgeht. Am Dienstag startet der Prozess.

Von Bernard Darko und Aleksandra Bakmaz, dpa
23. August 2017 19:15 Uhr

„Abfall“, „Videoüberwachung“ und „Regierungsbezirk Wolfgang – Mein Wort ist hier Gesetz“ ist auf dem Briefkasten am Anwesen von Wolfgang P. in Georgensgmünd zu lesen. Fotos: dpa

Georgensgmünd.Die Grenzen des „Regierungsbezirks Wolfgang“ sind noch da. Um sein Grundstück hat der Hausherr lange gelbe Linien gezogen, gewissermaßen sein Revier abgesteckt. Und wer die Botschaft noch immer nicht verstanden hat, dem sei ein Blick auf den Briefkasten empfohlen. Auf einem angenagelten Schild steht unter einem Hinweis auf die Territorialverhältnisse eine ziemlich klare Ansage: „Mein Wort ist hier Gesetz!“

Als der deutsche Staat Mitte Oktober 2016 in Form der Polizei von Rechts wegen anrückt und ihm seine Waffen abnehmen will, sieht der Bewohner rot. Aus dem Haus heraus feuert er mehrere Schüsse auf Beamte ab, einer von ihnen wird tödlich getroffen, zwei weitere werden verletzt.

Gut zehn Monate nach dem Drama im südlich von Nürnberg gelegenen Georgensgmünd startet am kommenden Dienstag der Prozess. Der Vorwurf: Mord und versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung. Und wenn P. vor Gericht steht, wird einmal mehr eine Bewegung in den Fokus rücken, die lange kaum jemand auf dem Zettel hatte: die „Reichsbürger.“

Lesen Sie hier: Demokratiefeinde auf Konfrontationskurs

„Grundgesetz ist keine Verfassung“

Für sie ist die Bundesrepublik eine Art Fata Morgana, kein souveräner Staat. Vermeintliche Belege dafür finden „Reichsbürger“ zuhauf. Einige sagen, Deutschland sei noch im Krieg und werde von den Siegermächten kontrolliert. Andere erklären, das Grundgesetz sei keine Verfassung – und basteln sich ihre eigene Grundordnung samt dazugehörigen Ausweispapieren. Vor allem aber eine Behauptung klingt abstrus: Die Bundesrepublik sei ein Unternehmen – auch „BRD GmbH“ genannt. In einem Manifest mit mehr als 200 Seiten heißt es: Der Personalausweis weist die Bürger der BRD als Personal einer Firma aus und nicht als Staatsangehörige. Dasselbe gelte für den Dienstausweis von Beamten, der die Inhaber als „Bedienstete“ entlarve.

Vor dem verlassenen Haus des Angeklagten steht Peter Bauer und rätselt, wie es mit seinem Bekannten so weit kommen konnte. Bauer wohnt ein paar Häuser weiter. P. kenne er schon von Kindesbeinen an. Jahrelang habe er ein Kampfsportstudio betrieben und für die Gemeinde und Schulen im Ort Selbstverteidigungskurse angeboten – das habe er schon „fast als Friedensbotschaft“ verstanden.

Doch wie wurde dann aus einem Friedensbotschafter ein Gewalttäter? Das könne wohl nur der Schütze selbst beantworten, sagt Bauer. Dass er aggressiv werden könnte – darauf habe es im Umfeld keine Hinweise gegeben. Einmal habe P. sich aber vehement gegen eine Abwasserabgabe der Gemeinde gewehrt. Zwar klage jeder mal über Steuern, sagt Bauer. Aber im Rückblick werde ihm einiges klar.

Nachbar schüttelt nur den Kopf

„Er hat seinen eigenen Staat mit seinen eigenen Gesetzen. Und die Bundesrepublik Deutschland hat auf seinem Staatsgebiet nichts verloren und darf dementsprechend keine Steuern gegen ihn erheben“, sagt Bauer und kann nur den Kopf darüber schütteln.

Es ist nicht nur die Theorie von Wolfgang P. – für das erste Quartal 2017 geht der Bundesverfassungsschutz von deutschlandweit rund 12 600 Anhängern der „Reichsbürger“-Szene aus. Seit Ende 2016 – damals wurde das Potenzial auf rund 10 000 geschätzt – habe sich deren Zahl um etwa ein Viertel erhöht. Die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen. Mit anderen Worten: Die Zahl der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ dürfte noch steigen.

In Bayern geht das Landesamt für Verfassungsschutz von mindestens 3000 „Reichsbürgern“ aus. Mit zwei von ihnen hat Roland Frick schon Bekanntschaft gemacht. Frick ist Bürgermeister der oberbayerischen Gemeinde Pliening – dem Sitz der „administrativen Regierung“ des „Bundesstaats Bayern“. „Reichsbürger“ lenken von dort aus die Geschicke ihrer fiktiven Regierung. Ein kleines Einfamilienhaus im Ortsteil Landsham mit kleinem Garten und noch kleinerer Auffahrt soll das „Innenministerium“ sein. Auf dem Briefkasten steht „Poststelle“ – mehr deutet nicht auf die vermeintliche Hoheit des Ortes hin.

Im Sommer 2014 kamen zwei „Reichsbürger“ zum ersten Mal in Fricks Büro und legten ihm ihre Weltanschauung dar. „Sie wollten ihre Ausweise abgeben, weil sie den Staat nicht anerkennen.“ Die Ausweise warf das Paar in den Briefkasten der Gemeinde. Sonst seien die beiden unauffällig.

Doch seit dem Vorfall in Georgensgmünd schaue er genauer hin, sagt Frick. Der Bürgermeister war früher bei der Kripo. „Seit das mit dem Kollegen war, ist das Thema nicht nur stärker präsent, sondern ich würde das auch nicht mehr abtun als Spinnerei.“ Auch der Staat hat sich seither die Szene vorgenommen: Seit Georgensgmünd gab es zahlreiche Razzien gegen mutmaßliche Anhänger der Szene. Aber wie umgehen mit dem Gesamtphänomen „Reichsbürger“? Das kommt wohl ganz darauf an, wen man vor sich hat. Denn „Reichbürger“ ist nicht gleich „Reichsbürger“, wie der Verfassungsschutz in Bayern erklärt.

Es handele sich um eine Splitterbewegung, der ganz unterschiedliche Menschen angehören. In den einschlägigen Milieus fänden sich etwa Neonazis, die die ehemaligen ostdeutschen Gebiete im heutigen Polen und Russland zurückhaben wollten, sagt Birgit Mair vom Institut für sozialwissenschaftliche Forschung, Bildung und Beratung in Nürnberg. Es gebe zudem Leute mit Finanznöten, die im Internet nach Lösungen suchten, dann jedoch an „Scheinangebote“ sogenannter Reichsbürger gerieten. Aber auch psychisch Kranke tummelten sich in der Bewegung. Oder so mancher Querulant mit einer Antihaltung, dem die Ideologie wie gerufen komme.

Lesen Sie hier: Reichsbürger-Razzien auch in Ostbayern

Telefonterror und zahllose Anfragen

Vor allem Quertreiber machen den Verwaltungen mit Telefonterror und zahllosen Anfragen zu schaffen. In manchen Bundesländern sollen „Reichsbürger“-Schulungen im öffentlichen Dienst beim Umgang mit dem Problem helfen. Andere Länder macht die Not erfinderisch. Um „Reichsbürger“ davon abzuhalten, ihre Ausweisdokumente bei den Ämtern abzugeben, hat etwa Schleswig-Holstein eine Gebühr für die Aufbewahrung der Papiere erhoben – fünf Euro pro Tag kostet der „Service“. Laut dem Landesinnenministerium in Kiel behielten seit Oktober knapp 70 Prozent der Abgabewilligen ihre Dokumente dann doch.

Gerichtsvollzieher gehören zu den wenigen in der Justiz, die sich der direkten Konfrontation mit den „Reichsbürgern“ aussetzen müssen. Wie gefährlich so ein Zusammentreffen werden kann, zeigt ein prominenter Fall aus dem Jahr 2012: In einem Örtchen in Sachsen wird ein Gerichtsvollzieher beim Eintreiben von Steuern „festgenommen“ und schikaniert – vom sogenannten „Deutschen Polizei Hilfswerk“, einer „Reichsbürger“-Polizei.

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen die Truppe wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung, stellt das Verfahren 2015 aber ein. Die Truppe habe sich unter dem Verfolgungsdruck aufgelöst.

Für die Gerichtsvollzieher ändere sich mit der vermutlichen Auflösung wenig. „Die Kollegen und Kolleginnen haben neben physischer Gewalt auch mit Drohungen zu tun – auch Morddrohungen“, sagt Walter Gietmann, Bundesvorsitzender des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes. Seit fünf Jahren schon warne der Verband immer wieder vor dem Problem. „Reichsbürger wurden lange Zeit als harmlose Spinner betrachtet und es ist sehr, sehr schade, dass erst ein Mensch ums Leben kommen muss, bevor der Staat angemessen auf diese Gruppierung reagiert“, kritisiert Gietmann.

Sobald Waffen ins Spiel kommen, kann es gefährlich werden. Das zeigte sich schon vor dem Fall Wolfgang P.: Im August 2016 schoss ein „Reichsbürger“ in Sachen-Anhalt auf Polizisten, die bei einer gerichtlich angeordneten Zwangsräumung helfen sollten. Im Oktober soll der Prozess gegen den Schützen Adrian U. beginnen, einem früheren Mister Germany. Pikantes Detail: Nach Informationen von RBB und MDR soll Wolfgang P. Kontakt zu U. gehabt haben.

Die Gemeinde Georgensgmünd bekommt es offiziell Ende 2015 zum ersten Mal mit P. zu tun. Damals habe er zunächst einen Abstammungsnachweis verlangt, sagt Bürgermeister Ben Schwarz. Solche Anfragen kämen auch von Leuten, die Familienforschung betrieben. Einige Zeit später habe P. aber dann im Beisein zweier Zeugen im Einwohnermeldeamt seinen Personalausweis abgegeben.

„Lebenderklärung“ von Wolfgang P.

„Sonderbar“ habe P. gewirkt, manche Anwohner hätten wohl über ihn getuschelt, sagt Schwarz. Der Bürgermeister holt ein Dokument hervor, eine „Lebenderklärung“, die offenbar von P. stammt und sogar in einem Lokalblatt als Inserat auftaucht. In Handschrift heißt es dort, er, P., sei „der lebendige beseelte und selbstbewusste Manne aus Fleisch und Blut nach der päpstlichen Bulle von 1540 (...)“. Und weiter: „Ich bin immer noch am Leben und weder auf hoher See noch sonst irgendwo im Universum verschollen.“ Unterschrieben ist die Erklärung von zwölf Zeugen, die samt Verfasser ihre Fingerabdrücke in roter Farbe auf dem Papier hinterlassen haben.

Im Frühjahr 2016 wird das Landratsamt auf den Hobby-Jäger aufmerksam, nachdem ein Vollstreckungsversuch der Zoll- und Steuerbehörde bei P. keinen Erfolg hat. Später wird der Besitzer von rund 30 Waffen als nicht länger zuverlässig eingestuft, verweigert aber im Sommer mehrmals der Polizei und Waffenkontrolleuren den Zutritt zu seinem Grundstück. Irgendwann steht dann ein Spezialeinsatzkommando vor der Tür. Die Lage eskaliert – und der „Regierungsbezirk Wolfgang“ wird zum Tatort.

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D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2110 am: 23. August 2017, 23:00:07 »
Wieder ein Nadelstich gegen Reckzeh & Konsorten:

Spoiler
   Reichsbürger verweigert sich Polizei-Kontrolle   
ngr/dpa,  21.08.2017 - 16:45 Uhr   

Waiblingen.
Die Polizei wollte einen Autofahrer am Montagmorgen gegen 8.25 Uhr zur Verkehrskontrolle im Bereich der Gänsäckerstraße/Heerstraße in Waiblingen anhalten. Der 51-jährige Verkehrsteilnehmer habe zunächst die Haltezeichen des Streifenwagens ignoriert, berichtet die Polizei. Erst als mittels des Außenlautsprechers der Autofahrer mehrfach von den Beamten aufgefordert worden war, nun doch anzuhalten, kam er den Anweisungen nach.

Dem Spektrum der Reichsbürger zuordenbar

Der Autofahrer, der bei der Polizei bekannt ist und sei dem Spektrum der Reichsbürger zuordenbar ist, zeigte sich bei der Verkehrskontrolle unkooperativ. Er ignorierte die Anweisungen, schloss sich in sein Auto ein und händigte auf Verlangen weder einen amtlichen Ausweis noch Fahrzeugpapiere aus.

Nach längerem Hin und Her und nachdem auch feststand, dass der Mann ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto unterwegs war, stieg er aus. Sein Auto wurde abgeschleppt und sichergestellt. Der 51-Jährige muss nun mit einer Strafanzeige rechnen.

Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Stattdessen behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Die Bewegung wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet.
Warnschuss gegen Reichsbürger in Korb

Im August 2016 sah sich ein Polizeibeamter bei einer Verkehrskontrolle eines Reichsbürgers in Korb sogar genötigt einen Warnschuss abzugeben. Eine Streife hatte in der Matreier routinemäßig Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Gegen 20.15 Uhr hielten sie einen Opel an, in dem ein 60-Jähriger saß. Er dachte nicht daran, der Polizei Ausweis- und Fahrzeugdokumente zu zeigen. Weder besitze er welche noch benötige er solche, erklärte der Mann laut Polizei. Eine solche Aussage gilt als typisch für „Reichsbürger“ – dazu später mehr.

Gutes Zureden half offenbar nicht. Der Mann blieb störrisch. Bis einer der beiden Polizeibeamten die Fahrertür öffnete, um den Zündschlüssel abzuziehen. Der 60-Jährige fuhr los, woraufhin der Polizist einige Meter von dem Auto mitgezogen wurde, bevor er sich abstoßen konnte. Der Beamte hat leichte Verletzungen erlitten, dienstunfähig ist er nicht, informiert die Pressestelle des Polizeipräsidiums Aalen.

Reichsbürger wehrte sich unverdrossen

Die Geschichte war noch nicht zu Ende. „Die Polizei versuchte nun, die Flucht des Pkws zu verhindern, indem sie einen Schuss auf einen Reifen abgab“, hieß es damals im Polizeibericht. Erst dann hielt der 60-Jährige an. Die Felge an seinem Auto war laut Polizeisprecher Rudolf Biehlmaier kaputt; offenbar hatte den Mann aber der Schuss selbst zum Anhalten bewegt, nicht der Schaden an seinem Auto.

Von der Sinnhaftigkeit der Kontrolle war er immer noch nicht überzeugt. Er wehrte sich unverdrossen. Daraufhin setzten die beiden Polizeibeamten „einfache körperliche Gewalt“ ein, wie es im Polizeibericht hießt – und nahmen den Mann fest.

Im Jahr 2017 wurden bislang 35 Delikte gemeldet

Sogenannte Reichsbürger machen den Behörden auch 2017 in ganz Baden-Württemberg Ärger. Das geht aus einer Landtagsanfrage der CDU-Fraktion an das Innenministerium hervor. Der Behörde lagen demnach nach jüngsten Zahlen von Ende Juli 16 Fälle vor, bei denen Behörden erhebliche Probleme mit Reichsbürgern hatten.

Genannt wurden unter anderem die Polizeipräsidien in Reutlingen, Tuttlingen, Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg. Die Bandbreite reiche von Drohungen mit Gewalt bis hin zu heimlichen Filmaufnahmen von Justizbediensteten, die im Internet veröffentlicht würden, schreibt Ministerialdirektor Julian Würtenberger demnach in der Antwort auf die Anfrage.

Auch die Zahl der politisch motivierten Straftaten durch sogenannte Reichsbürger hat dem Bericht zufolge zugenommen. Im Jahr 2017 wurden bislang 35 entsprechende Delikte gemeldet. Das sind mehr als im gesamten Jahr 2016, als es noch 27 waren.
[close]

https://www.zvw.de/inhalt.waiblingen-reichsbuerger-verweigert-sich-polizei-kontrolle.5a1c469f-d8dd-4d1c-93b6-2bea449b7cc9.html

Da steht: "Nach längerem Hin und Her und nachdem auch feststand, dass der Mann ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto unterwegs war, stieg er aus."

Ist immer wieder schön wie auf amerikanischen Videos zu sehen ist wie lange dort die Cops das "längere Hin und Her" hinnehmen. Immer freundlich aber resolut nachfragend. 5 Minuten...10 Minuten ...und ohne Einsicht knallt dann die Seitenscheibe. Und der oder die liegt am Boden.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2111 am: 24. August 2017, 00:06:26 »
Ähm bei mir kam heute über Facebook das hier rein:

[Bild eines Kontoauszuges entfernt, da Daten ersichtlich
 sind. Hintergrund dazu findet sich im weiter unten verlinkten Presseartikel. mfg vollstrecker]


Ist das Bild echt oder nur ein gut gemachter Fake?

Ich habe jetzt mal schnell das gröbste Überprüft und die Gemeinde und den Landkreis gibt es schon mal.

Ihr könnt euch in jedem Fall denken, wie die Kommentare unter dem Bild aussahen.

Aus dem Wikipediaartikel zum Asylbewerberleistungsgesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerberleistungsgesetz#Geldleistungen konnte ich solche Geldleistungen erst einmal nicht begründen (hab aber auch nur quer gelesen).

« Letzte Änderung: 24. August 2017, 12:31:52 von vollstrecker »
 

Offline contra legem

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2112 am: 24. August 2017, 00:50:49 »
Ist das Bild echt oder nur ein gut gemachter Fake?

Vielleicht auch eine schlecht gemachte Fälschung, oder schreiben bayrische Gemeinden Entgeld mit "d"? Entgeld's Godd!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2113 am: 24. August 2017, 01:01:11 »
Vielleicht auch eine schlecht gemachte Fälschung, oder schreiben bayrische Gemeinden Entgeld mit "d"? Entgeld's Godd!

Das hat schon seine Richtigkeit.

Lügipedia schreibt ja auch falsch:

Zitat
Entgelt und Geld[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Leistungen werden mit einer Gegenleistung „vergolten“ oder „entgolten“, was aber mit einer Geldzahlung zunächst nichts zu tun hat, weshalb die oft anzutreffende Schreibung Entgeld falsch ist. Umgekehrt bedeutet unentgeltlich nicht kostenlos.[4]

Richtig wäre:

Zitat
Entgelt und Geld[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Leistungen werden mit einer Gegenleistung „vergoldet“ oder „entgoldet“, was aber mit einer Goldzahlung zunächst nichts zu tun hat, weshalb die oft anzutreffende Schreibung Entgelt falsch ist. Umgekehrt bedeutet unentgoldlich nicht kostenlos.

https://de.wikipedia.org/wiki/Entgelt
 
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Offline KarlKlammer

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #2114 am: 24. August 2017, 09:29:58 »
Ähm bei mir kam heute über Facebook das hier rein:

[BILD] geändert vollstrecker

Ist das Bild echt oder nur ein gut gemachter Fake?

Ich habe jetzt mal schnell das gröbste Überprüft und die Gemeinde und den Landkreis gibt es schon mal.

Ihr könnt euch in jedem Fall denken, wie die Kommentare unter dem Bild aussahen.

Aus dem Wikipediaartikel zum Asylbewerberleistungsgesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerberleistungsgesetz#Geldleistungen konnte ich solche Geldleistungen erst einmal nicht begründen (hab aber auch nur quer gelesen).

Mal unterstellt, dass es keine Fälschung ist: Solange der Sachverhalt nicht klar ist (und den kennen im Zweifel nur die Behörde und der ggf. Betroffene), kann natürlich nicht nachvollzogen werden, wofür die Zahlungen konkret erfolgt sind. Ohne die Leistungen für Asylbewerber konkret zu kennen könnte ich mir vorstellen, dass eventuell Unterhaltskosten (Miete) oder sonstige Leistungen zu diesem Betrag geführt haben. Das ist aber alles nur Spekulation. Darüber zu diskutieren, wie sich diese Leistung ggf. zusammen setzt, ob es nicht viel zu viel für einen Asylbewerber ist und was geändert werden muss, ist nicht zielführend, wenn man die konkreten Umstände des Einzelfalls nicht kennt (Ist es eine Leistung für eine oder mehrere Personen? Wie groß ist die Familie? Wohnt sie in einer Aufnahmeeinrichtung oder in einer Wohnung? Gibt es ggf. Sonderbedarfe, die die Leistung rechtfertigen? Welche?).
« Letzte Änderung: 24. August 2017, 12:33:05 von vollstrecker »
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